GA - Goltdammer's Archiv für Strafrecht
Die älteste deutsche wissenschaftliche und zugleich praxisbezogene Fachzeitschrift für Strafrecht. Inklusive Online-Archiv der GA seit 2016.
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Beschreibung
Goltdammer’s Archiv für Strafrecht (GA), 1853 von dem preußischen Obertribunalsrat Theodor Goltdammer begründet, ist die älteste deutsche Fachzeitschrift für Strafrecht. Die wissenschaftliche und zugleich praxisbezogene Zeitschrift erscheint monatlich in Heften von durchschnittlich 60 Seiten. Der inhaltliche Schwerpunkt liegt auf dem deutschen, europäischen und internationalen Strafrecht und Strafprozessrecht mit Bezügen zum Polizei- und Verfassungsrecht. Besondere Bedeutung haben dabei die Verzahnung der Strafrechtslehre mit Strafjustiz, Strafverteidigung und Gesetzgebung sowie die Internationalisierung der Strafrechtsdogmatik unter Berücksichtigung der Menschenrechtskonventionen. Wissenschaftliche Abhandlungen aus dem In- und Ausland, die Besprechung von Entscheidungen der höchsten deutschen und europäischen Gerichte, Berichte über internationale Tagungen und neuere Gesetze sowie die Publikation von Gesetzentwürfen aus der Wissenschaft fördern diese Ziele – verstärkt durch die Besprechung wichtiger neuerer (deutscher wie fremdsprachiger) Bücher.
Informationen zur aktuellen Ausgabe und Online-Archiv mit kostenlosem Zugriff für Abonnenten auf die Inhalte aller GA-Ausgaben seit 2016 auf: www.goltdammers-archiv.de
Erscheinungsweise:
12 x jährlich
Aktuelles Heft
Heft 2/2026
Abhandlungen
Krell, Paul / Schröder, Jan-Christian, Betrug bei Abschluss oder Durchführung eines Maklervertrags, GA 2026, 61-77
Anders, Ralf Peter, Befangenheit von Staatsanwälten in der Hauptverhandlung, GA 2026, 78-95
Neuere Entscheidungen des BGH schärfen für Fälle der Befangenheit des Sitzungsvertreters der Staatsanwaltschaft in der Hauptverhandlung den Weg über die Verfahrensrüge des Angeklagten wegen Verletzung des Rechts auf ein faires und justizförmiges Verfahren aus. Im Gegensatz zur Mitwirkung eines ausgeschlossenen Richters oder eines mit Blick auf diesen fehlerhaft abschlägig beschiedenen Ablehnungsgesuchs soll der Verfahrensfehler der Mitwirkung eines befangenen Staatsanwalts jedoch nur einen relativen Revisionsgrund nach § 337 StPO begründen können. Zudem verlangt der BGH zur Konkretisierung der abstrakten verfassungs- und konventionsrechtlichen Maximen einen im Vergleich zum Richter abgesenkten Beurteilungsmaßstab, nach dem die Gründe für die Besorgnis der Befangenheit des Sitzungsvertreters der Staatsanwaltschaft ähnlich schwerwiegen sollen wie die Ausschlusstatbestände der §§ 22, 23 StPO. In diesem Beitrag soll die Entwicklung dieser Rechtsprechung dargestellt und ihre Begründung kritisch hinterfragt werden. Verf. plädiert gegen eine relationale Gewichtung des Verstoßes anhand des (richterlichen) Maßstabs der §§ 22, 23 StPO und für die Etablierung einer eigenen, mit Blick auf Staatsanwälte fallgruppenspezifischen Obersatzbildung zur Konkretisierung der Schwere der verfassungs- und konventionsrechtlich hergeleiteten Rechtsverletzung.
Strauß, Samuel, Das tatbestandsausschließende Einverständnis in menschenverursachten Zwangslagen, GA 2026, 96-111
Das tatbestandsausschließende Einverständnis ist eine komplexe Rechtsfigur. Nach dem zentralen Grundanliegen soll die Zustimmung des Berechtigten unter bestimmten Voraussetzungen nicht erst rechtfertigend wirken, sondern bereits auf der vorgelagerten Ebene des objektiven Tatbestands zu berücksichtigen sein. Es liegt auf der Hand, dass nicht jedes nur tatsächlich vorliegende Einverständnis das strafrechtliche Unrecht auszuschließen vermag. Vielmehr muss dieses – jedenfalls grundsätzlich – noch Ausfluss einer freien Entscheidung sein. Andernfalls kann von einer echten Zustimmung keine Rede sein. Vor diesem Hintergrund drängen sich Zweifel an der Wirksamkeit auf, wenn das Einverständnis unter dem Eindruck einer gezielt herbeigeführten Zwangslage erfolgt.
Schrifttum
Jil Schneider, Deaktivierung von Implantaten am Lebensende, GA 2026, 112
Sowada, Christoph, Claudia Stühler, Sterbehilfe bei Cyborgs, GA 2026, 112-118
Steinberg, Georg, Pauline Viktoria Holtmann/Moritz Vormbaum, Rechtsstaatliche Reste in der NS-Justiz?, GA 2026, 119-120
Autoren und Redaktion
Schriftleitung: Prof. Dr. Martin Asholt, Prof. Dr. Armin Engländer
Angaben zur Produktsicherheit
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