GA - Goltdammer's Archiv für Strafrecht

Die älteste deutsche wissenschaftliche und zugleich praxisbezogene Fachzeitschrift für Strafrecht. Inklusive Online-Archiv der GA seit 2016.
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GA - Goltdammer's Archiv für Strafrecht online
Beschreibung
Goltdammer’s Archiv für Strafrecht (GA), 1853 von dem preußischen Obertribunalsrat Theodor Goltdammer begründet, ist die älteste deutsche Fachzeitschrift für Strafrecht. Die wissenschaftliche und zugleich praxisbezogene Zeitschrift erscheint monatlich in Heften von durchschnittlich 60 Seiten. Der inhaltliche Schwerpunkt liegt auf dem deutschen, europäischen und internationalen Strafrecht und Strafprozessrecht mit Bezügen zum Polizei- und Verfassungsrecht. Besondere Bedeutung haben dabei die Verzahnung der Strafrechtslehre mit Strafjustiz, Strafverteidigung und Gesetzgebung sowie die Internationalisierung der Strafrechtsdogmatik unter Berücksichtigung der Menschenrechtskonventionen. Wissenschaftliche Abhandlungen aus dem In- und Ausland, die Besprechung von Entscheidungen der höchsten deutschen und europäischen Gerichte, Berichte über internationale Tagungen und neuere Gesetze sowie die Publikation von Gesetzentwürfen aus der Wissenschaft fördern diese Ziele – verstärkt durch die Besprechung wichtiger neuerer (deutscher wie fremdsprachiger) Bücher.
Informationen zur aktuellen Ausgabe und Online-Archiv mit kostenlosem Zugriff für Abonnenten auf die Inhalte aller GA-Ausgaben seit 2016 auf: www.goltdammers-archiv.de
Erscheinungsweise:
12 x jährlich
Aktuelles Heft
Heft 6/2025
Nachruf
Schünemann, Bernd, Claus Roxin (15.5.1931 – 18.2.2025), GA 2025, 301-304
Abhandlungen
Tiedemann, Paul, Stimmrechtsentzug als Nebenfolge. Zur Verfassungswidrigkeit des § 45 Abs. 5 StGB, GA 2025, 305-322
§ 45 StGB regelt den Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des aktiven Wahl- und Stimmrechts (im Folgenden zusammengefasst: Stimmrecht) als Nebenfolgen einer Freiheitsstrafe wegen der Begehung eines Verbrechens. Dieser Aufsatz befasst sich ausschließlich mit der Regelung des § 45 Abs. 5 StGB, demzufolge das Gericht dem Verurteilten für die Dauer von zwei bis zu fünf Jahren das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, aberkennen kann, soweit das Gesetz es besonders vorsieht. Vorgesehen ist dies für staatsgefährdende Straftaten, also nach § 92a StGB für die Verbrechen des Ersten Abschnitts des Besonderen Teils (Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates), nach § 101 StGB für die Straftaten des Zweiten Abschnitts (Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit), nach § 102 Abs. 2 StGB für Angriffe auf Organe und Vertreter ausländischer Staaten, nach § 108c StGB für die Straftaten des Vierten Abschnitts (Straftaten gegen Verfassungsorgane, Straftaten bei Wahlen und Abstimmungen), nach § 108e Abs. 5 StGB für Bestechung und Bestechlichkeit von Mandatsträgern und nach § 109i StGB für Straftaten gegen die Landesverteidigung. In allen Fällen setzt der Entzug des Stimmrechts eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten voraus. Gegen diese Vorschrift sind seitens des BVerfG und der h.M. verfassungsrechtliche Bedenken bisher nicht erhoben worden. Gleichwohl lassen sich schwerwiegende Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit formulieren. Dem ist der folgende Aufsatz gewidmet.
Lorenz, Henning / Porzelle, Johannes, Law and Order, the War on Knives und die Gewaltkriminalität, GA 2025, 322-341
Im Sommer 2024 brachte die Fraktion der CDU/CSU den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches und weiterer Gesetze – Verbesserung des Opferschutzes, insbesondere für Frauen und verletzliche Personen (BT-Drucks. 20/12085) in den Bundestag ein. Darin vorgesehen war u.a. die umfassendste Reform der Körperverletzungsdelikte seit dem 6. Strafrechtsreformgesetz aus dem Jahr 1998. Obgleich der Gesetzentwurf in der 20. Legislaturperiode nicht umgesetzt wurde, ist angesichts der neuen Kräfteverhältnisse nach der Bundestagswahl 2025 zu erwarten, dass das Vorhaben wieder aufgegriffen wird. Der Beitrag setzt sich kritisch mit den geplanten Änderungen auseinander. Sowohl in strafrechtsdogmatischer als auch kriminalpolitischer Hinsicht bestehen durchgreifende Bedenken gegen die ins Auge gefassten, konkreten Überarbeitungen der §§ 223, 224 StGB.
Schrifttum
Kölbel, Ralf, Jonas Joosten, Die Selbstbelastungsfreiheit bei der Bekämpfung des Dopings., GA 2025, 342-345
Gusy, Christoph, Dominik Klauck, Verfassungsrechtliche Grenzen präventiven und repressiven Staatsschutzes., GA 2025, 346-349
Holland, Trygve Ben, Regina Michalke, Umweltstrafsachen., GA 2025, 350-351
Bezjak, Garonne, Malte May, Die Strafbarkeit inzestuöser Handlungen zwischen Geschwistern in Deutschland und Liechtenstein., GA 2025, 351-354
Lehmann, Jens, Christian Puricel, Funktionen von Gesetzeskommentaren., GA 2025, 354-358
Wachter, Matthias, Stefan Kinzel, Zur Antinomie der Strafzwecke., GA 2025, 358-360
Autoren und Redaktion
Schriftleitung: Prof. Dr. Martin Asholt, Prof. Dr. Armin Engländer
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