GA - Goltdammer's Archiv für Strafrecht

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Die älteste deutsche wissenschaftliche und zugleich praxisbezogene Fachzeitschrift für Strafrecht. Inklusive Online-Archiv der GA seit 2016.

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ISSN 0017-1956

12 Ausgaben pro Jahr
Jahresbezugspreis 2026:  479 € (inkl. MwSt.)
Versandkosten (jährlich): Inland 55,80 € und Ausland 84,60 € 

12 Print-Ausgaben im Jahr und Zugang zum Online-Archiv "Goltdammers Archiv online" und zur Zeitschriften-App. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.

Beschreibung

Goltdammer’s Archiv für Strafrecht (GA), 1853 von dem preußischen Obertribunalsrat Theodor Goltdammer begründet, ist die älteste deutsche Fachzeitschrift für Strafrecht. Die wissenschaftliche und zugleich praxisbezogene Zeitschrift erscheint monatlich in Heften von durchschnittlich 60 Seiten. Der inhaltliche Schwerpunkt liegt auf dem deutschen, europäischen und internationalen Strafrecht und Strafprozessrecht mit Bezügen zum Polizei- und Verfassungsrecht. Besondere Bedeutung haben dabei die Verzahnung der Strafrechtslehre mit Strafjustiz, Strafverteidigung und Gesetzgebung sowie die Internationalisierung der Strafrechtsdogmatik unter Berücksichtigung der Menschenrechtskonventionen. Wissenschaftliche Abhandlungen aus dem In-  und Ausland, die Besprechung von Entscheidungen der höchsten deutschen und europäischen Gerichte, Berichte über internationale Tagungen und neuere Gesetze sowie die Publikation von Gesetzentwürfen aus der Wissenschaft fördern diese Ziele – verstärkt durch die Besprechung wichtiger neuerer (deutscher wie fremdsprachiger) Bücher.

Informationen zur aktuellen Ausgabe und Online-Archiv mit kostenlosem Zugriff für Abonnenten auf die Inhalte aller GA-Ausgaben seit 2016 auf: www.goltdammers-archiv.de 

Erscheinungsweise:
12 x jährlich

Aktuelles Heft

Heft 7/2026

Abhandlungen

Steinl, Leonie, Das Terrorismusstrafrecht als Impulsgeber für die Beihilfedogmatik, GA 2026, 361-374

Wolf, Christoph, Tatsachenfundiertes Vertrauen, GA 2026, 375-390

Nach Maßgabe des herrschenden Vorsatzbegriffs schließt ein psychologisch festes Vertrauen des Täters auf den Nichteintritt des Erfolges oder das Nichtgegebensein eines sonstigen Tatumstandes die Annahme des Eventualvorsatzes aus. Dabei hat sich allerdings in jüngerer Zeit in Literatur und Rechtsprechung zusehends ein neues Kriterium Geltung verschafft, das geeignet ist, diesem Befund den Boden zu entziehen, indem es den herrschenden Vorsatzbegriff unauffällig verändert. Die Rede ist vom Kriterium der Tatsachenfundiertheit. Denn billigend in Kauf genommen hat hiernach auch derjenige Täter, der zwar psychologisch fest, aber nicht tatsachenfundiert vertraut hat. Scheinbar ohne das psychologische Vorsatzverständnis gegen eine normativierende Konzeption – etwa im Sinne Puppes – austauschen zu müssen, können mithilfe dieses Kriteriums eigentlich zum Vorsatzausschluss führende psychologische Befunde normativ unbeachtlich gestellt werden. Was es mit dem Kriterium genau auf sich hat, was ihm für ein überzeugendes Gesamtkonzept noch fehlt und dass es (dennoch) in die richtige Richtung weist, zeigt der vorliegende Beitrag.

Qaderi, Suheib, Politisch motivierte Tötungen – Mord aus niedrigen Beweggründen per se?, GA 2026, 391-408

Der Beitrag befasst sich mit der strafrechtlichen Bewertung politisch motivierter Tötungen. Den Ausgangspunkt bildet der Wandel der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Diese qualifiziert nunmehr jede politisch motivierte Tötung per se als Mord aus niedrigen Beweggründen, sofern sie nicht in Ausübung des Widerstandsrechts aus Art. 20 Abs. 4 GG begangen wird. Der Beitrag klärt zunächst, was unter einem politischen Tötungsmotiv zu verstehen ist. Anschließend wird dargelegt, weshalb dessen Einordnung als niedriger Beweggrund im Regelfall überzeugt. Dabei wird die grundsätzliche Bedeutung verfassungsrechtlicher Wertungen für die Ausfüllung dieses Mordmerkmals hervorgehoben. Eine Per-se-Einordnung politischer Tötungsmotive als niedrige Beweggründe (außerhalb des Anwendungsbereichs von Art. 20 Abs. 4 GG) geht dennoch zu weit. Der Beitrag zeigt besondere Konstellationen auf, die eine Einzelfallbewertung gebieten. Hierzu zählen politische Ausnahmelagen jenseits des Widerstandsfalles und Auslandstaten. Schließlich werden rechtspraktische Probleme der Motivfeststellung und -bewertung skizziert, die im Einzelfall einer Verurteilung wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen entgegenstehen können.

Schrifttum

Sander, Günther M., Radtke/Hohmann, Strafprozessordnung, GA 2026, 409-413

Brüning, Janique, Felipe Belmar Todorovic, Normwidrigkeit und Zurechnung bei Sonderdelikten, GA 2026, 414-416

Bliesener, Christian, Marc-Oliver Sandner, Operation “Emma“ – Eine Europäische Erfolgsgeschichte? Eine Aufarbeitung der Infiltration des EncroChat-Netzwerks, GA 2026, 417-420

Autoren und Redaktion

Schriftleitung: Prof. Dr. Martin Asholt, Prof. Dr. Armin Engländer, Prof. Dr. Michael Hettinger

Angaben zur Produktsicherheit

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