GA - Goltdammer's Archiv für Strafrecht

GA - Goltdammer's Archiv für Strafrecht

Die älteste deutsche wissenschaftliche und zugleich praxisbezogene Fachzeitschrift für Strafrecht. Inklusive Online-Archiv der GA seit 2016.

GA digital nutzen in Otto Schmidt online:
Alternativ zum Print-Abo steht die Zeitschrift in digitalen Modulen in Otto Schmidt online zur Verfügung: Das Start-Abo der Module läuft 3 Monate zum Preis von 2 Monaten:
GA - Goltdammer's Archiv für Strafrecht online

GA bei juris:
juris Strafverteidigung
juris Strafverteidigung Premium

ISSN 0017-1956

12 Ausgaben pro Jahr
Jahresbezugspreis 2026:  479 € (inkl. MwSt.)
Versandkosten (jährlich): Inland 55,80 € und Ausland 84,60 € 

12 Print-Ausgaben im Jahr und Zugang zum Online-Archiv "Goltdammers Archiv online" und zur Zeitschriften-App. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.

Beschreibung

Goltdammer’s Archiv für Strafrecht (GA), 1853 von dem preußischen Obertribunalsrat Theodor Goltdammer begründet, ist die älteste deutsche Fachzeitschrift für Strafrecht. Die wissenschaftliche und zugleich praxisbezogene Zeitschrift erscheint monatlich in Heften von durchschnittlich 60 Seiten. Der inhaltliche Schwerpunkt liegt auf dem deutschen, europäischen und internationalen Strafrecht und Strafprozessrecht mit Bezügen zum Polizei- und Verfassungsrecht. Besondere Bedeutung haben dabei die Verzahnung der Strafrechtslehre mit Strafjustiz, Strafverteidigung und Gesetzgebung sowie die Internationalisierung der Strafrechtsdogmatik unter Berücksichtigung der Menschenrechtskonventionen. Wissenschaftliche Abhandlungen aus dem In-  und Ausland, die Besprechung von Entscheidungen der höchsten deutschen und europäischen Gerichte, Berichte über internationale Tagungen und neuere Gesetze sowie die Publikation von Gesetzentwürfen aus der Wissenschaft fördern diese Ziele – verstärkt durch die Besprechung wichtiger neuerer (deutscher wie fremdsprachiger) Bücher.

Informationen zur aktuellen Ausgabe und Online-Archiv mit kostenlosem Zugriff für Abonnenten auf die Inhalte aller GA-Ausgaben seit 2016 auf: www.goltdammers-archiv.de 

Erscheinungsweise:
12 x jährlich

Aktuelles Heft

Heft 8/2026

Abhandlungen

Erb, Volker, Betrug bei Zweifeln des Opfers an der Richtigkeit der vorgespiegelten Tatsachen, GA 2026, 421-435

Eine Täuschung kann bei ihrem Adressaten nicht nur eine sichere Annahme, sondern auch mehr oder weniger unsichere Möglichkeitsvorstellungen vom Vorliegen der vorgespiegelten Tatsachen auslösen. Die Frage, inwieweit bei einer hierdurch veranlassten vermögensschädigenden Verfügung des Getäuschten ein vollendeter Betrug vorliegt – und welche Erwartungen der Täter hinsichtlich der beim Täuschungsadressaten ausgelösten Vorstellungen insofern haben muss, um mit Betrugsvorsatz zu handeln –, wird nicht einheitlich beantwortet. Erschwert wird die Betrachtung durch die Vielgestaltigkeit der Fallgruppen und durch Unklarheiten darüber, wo das Problem im Deliktsaufbau zu verorten ist.

Magdenko, Anna, Arbeitspflicht im Strafvollzug – ohne angemessene Entlohnung?, GA 2026, 435-454

Die Arbeitspflicht erwachsener Strafgefangener steht im Spannungsfeld zwischen dem Verbot der Zwangs- oder Pflichtarbeit und dem Resozialisierungsgebot. Dieses Spannungsfeld bedingt eine eingehende Untersuchung ihrer Zulässigkeit und Ausgestaltung im Lichte des Verfassungs-, Europa- und Völkerrechts. Ungeachtet dieses Verbots bleibt die Arbeitspflicht im Strafvollzug zulässig. Ihre Ausgestaltung in Deutschland muss indessen den Anforderungen des Resozialisierungsgebots genügen. Nach diesem Maßstab vermitteln die Entlohnungsregelungen de lege lata auch nach den jüngsten Reformen nicht den vom BVerfG geforderten greifbaren Vorteil. Eine verfassungsgemäße Neuausrichtung der Gefangenenentlohnung bedarf daher einer Umgestaltung de lege ferenda.

Bona, Christopher, Die Rechtsnatur der lebenslangen Freiheitsstrafe, GA 2026, 455-465

Der Beitrag untersucht die Rechtsnatur der lebenslangen Freiheitsstrafe unter besonderer Berücksichtigung ihrer gefährlichkeitsbedingten Weitervollstreckung nach § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 i.V.m. § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB. Ausgangspunkt ist die Frage, ob dieser Vollstreckungsabschnitt noch dem Schuldprinzip zugeordnet werden kann oder eher maßregelrechtlichen Charakter trägt. Auf Grundlage einer Wortlaut-, historischen, systematischen und teleologischen Auslegung wird gezeigt, dass die Weitervollstreckung nach Erreichen der schuldangemessenen Verbüßungsdauer ausschließlich spezialpräventiven Zwecken dient und keinen eigenständigen Schuldbezug mehr aufweist. Die lebenslange Freiheitsstrafe erweist sich damit dogmatisch als zweigeteilte Sanktion: als Schuldstrafe mit anschließendem “Sicherungsüberhang“. Der Beitrag plädiert für eine funktionale Annäherung des sicherheitsbedingten Vollstreckungsteils an das Maßregelrecht, um Systemkohärenz, Resozialisierungsgebot und Schuldprinzip in ein stimmiges Gleichgewicht zu bringen.

Schrifttum

Bliesener, Christian, Lutz Auffenberg, Blockchain-basierte Zahlungssysteme unter dem Regulierungsregime der EU-Geldwäscheprävention, GA 2026, 466-469

Piontkowski, Gabriela, Alina Hoffmann, Die Strafbarkeit des Phänomens der ‚Loverboy-Methode‘, GA 2026, 469-480

Autoren und Redaktion

Schriftleitung: Prof. Dr. Martin Asholt, Prof. Dr. Armin Engländer, Prof. Dr. Michael Hettinger

Angaben zur Produktsicherheit

Hersteller
C.F. Müller Verlag
Waldhofer Straße 100, 69123 Heidelberg
E-Mail:
info@cfmueller.de