ESGZ Zeitschrift & Digital (Bundle) Fachzeitschrift für Nachhaltigkeit und Recht
Die ESGZ hat die aktuellen Entwicklungen im Blick und gibt Hilfestellung bei der Implementierung von ESG-Kriterien. Innerhalb fester Rubriken finden Sie in jeder Ausgabe ein wechselndes Schwerpunkt-Thema. Für die Expertise der fundierten Fachbeiträge in der ESGZ stehen beraterunabhängige Köpfe und namhafte Autor(inn)en. Nachhaltigkeit braucht rechtliche Rahmenbedingungen für das Handeln des Einzelnen ebenso wie von Betrieben und Verbänden.
Online erhältlich in diesen Modulen:
Beratermodul ESGZ
juris CSR
- Kompakte Beiträge zu Environment, Social, Governance und Sustainable Finance
- Praxisnahe Empfehlungen für Ihre nachhaltige Unternehmens- und Beratungspraxis
- Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzgebung rund um ESG-Themen
- Inklusive ESGZ Online-Archiv ab 2022
- Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)
Beschreibung
ESGZ verbindet Nachhaltigkeit und Recht
Die neue Fachzeitschrift ESGZ zeigt, welche rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten sind, um ökologische, ökonomische und soziale Elemente mit der Unternehmensführung in Einklang zu bringen.
Die ESGZ hat die aktuellen Entwicklungen im Blick und gibt Hilfestellung bei der Implementierung von ESG-Kriterien. Innerhalb fester Rubriken finden Sie in jeder Ausgabe ein wechselndes Schwerpunkt-Thema. Für die Expertise der fundierten Fachbeiträge in der ESGZ stehen beraterunabhängige Köpfe und namhafte Autor(inn)en.
Nachhaltigkeit braucht rechtliche Rahmenbedingungen für das Handeln des Einzelnen ebenso wie von Betrieben und Verbänden.
ESGZ lichtet den Dschungel an Gesetzesvorhaben, -vorgaben und Regularien.
ESGZ nimmt das Thema Nachhaltigkeit mit allen Facetten in den Fokus.
ESGZ gibt wirkungsvolle Impulse für die Umsetzung.
ESGZ bietet Fachbeiträge namhafter Autor(inn)en zur Nachhaltigkeitsdebatte.
ESGZ gibt konkrete Antworten und zeigt Lösungen aus der Praxis.
Die ESGZ – Fachzeitschrift für Nachhaltigkeit und Recht zeigt, welche rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten sind, um ökologische, ökonomische und soziale Elemente in Einklang zu bringen.
In den verschiedenen Rubriken erfahren Sie alles über die wichtigsten Themen und Trends zu Nachhaltigkeit & Recht:
Environment & Climate: Umweltbelange werden von den Gesetzgebern so stark wie nie zuvor reguliert. Wir blicken auf internationale Richtlinien und Gesetze und analysieren die Vorgaben.
Social & Human Rights: New Work, Lieferketten, Diversity, Whistleblowing und die weltweit garantierte Achtung der Menschenrechte bringen neue Herausforderungen. Bleiben Sie mit uns up to date.
Governance & Compliance: Nachhaltigkeit in der Unternehmensführung spielt eine zunehmend wichtigere Rolle. Die Regelungsdichte ist hoch, die Themen sind vielfältig – wir behalten den Überblick.
Sustainable Finance: Nachhaltigkeit in Finanzsystemen und die Einbeziehung von ESG-Aspekten gewinnt immer stärker an Bedeutung. Hier lernen Sie die Insights kennen.
Die Themen
Die ESGZ Fachzeitschrift für Nachhaltigkeit und Recht bietet Ihnen
Ein Transformationsinstrument für die Umsetzung der Ziele
Die Lichtung des Dschungels an Gesetzesvorhaben, -vorgaben und Regularien
Einen Fokus in das Thema Nachhaltigkeit mit seinen intradisziplinären Facetten
wirkungsvolle Impulse für die Umsetzung von Prozessen
Fachbeiträge namhafter Autor(inn)en zur Nachhaltigkeitsdebatte
Expertise und Erfahrung
die Quelle für die Weiterbildung
konkrete Antworten und nachvollziehbare Lösungen aus der Praxis
Fachzeitschrift und Magazin zugleich
Die ESGZ richtet sich an Nachhaltigkeitsexperten in Unternehmen und deren Berater.
10 Ausgaben inkl. 2 Doppelausgaben (6/7 und 11/12) pro Jahr
Erscheinungsweise:
10 Ausgaben pro Jahr
Aktuelles Heft
Heft 3/2026
Didier, Viola C. / Graewe, Daniel, Rohstoff-Wettlauf mit ESG-Handbremse, ESGZ 2026, 1
Im Fokus
Didier, Viola C., Im Fokus: Kritische Rohstoffe als Achillesferse der Energiewende, ESGZ 2026, 4-5
Die Energiewende und der wirksame Klimaschutz sind ohne kritische Rohstoffe nicht denkbar. Ob Batterien, Windkraftanlagen, Wasserstofftechnologien oder digitale Infrastrukturen – sie alle basieren auf Materialien wie Kobalt, Seltenen Erden oder Platinmetallen. Gleichzeitig ist die EU in hohem Maße von Importen dieser kritischen Rohstoffe aus einer begrenzten Zahl von Drittstaaten abhängig. Diese strukturelle Abhängigkeit, kombiniert mit der weltweit stark steigenden Nachfrage, macht globale Lieferketten zunehmend verwundbar und geopolitisch sensibel.
Gebert, Friedrich / Schüling, Luise / Schmidt, Clara, Europas Rohstoffe, ESGZ 2026, 6-11
Lithium, Seltene Erden, Nickel – was lange als reine Industrie- und Versorgungsfrage galt, ist heute Kern europäischer Sicherheits-, Klima- und Wirtschaftspolitik. Mit der Verordnung (EU) 2024/1252 (Critical Raw Materials Act – CRMA) setzt die EU erstmals verbindliche Ausbau-, Recycling- und Diversifizierungsziele und verknüpft diese mit konkreten Beschleunigungsmechanismen für Genehmigungsverfahren. Zugleich stellt der Rechtsakt klar: Versorgungssicherheit darf nicht losgelöst von ESG-Kriterien und Nachhaltigkeitsanforderungen gedacht werden. Umweltstandards, menschenrechtliche Sorgfaltspflichten und Governance-Strukturen werden integraler Bestandteil strategischer Rohstoffprojekte. Dieser Beitrag untersucht, ob das Bundesberggesetz (BBergG) in seiner Struktur geeignet ist, diese Beschleunigungs- und Priorisierungslogik aufzunehmen.
Belitz, Matthias / Didier, Viola C., Critical Raw Materials Act: “Unternehmen sollten ihre Beschaffungsstrategien breit und resilient ausrichten“, ESGZ 2026, 12-15
Mit dem Critical Raw Materials Act reagiert die EU auf eine strategische Schwachstelle ihrer Industrie: die hohe Abhängigkeit von wenigen Drittstaaten bei kritischen Rohstoffen wie Lithium, Seltenen Erden oder Kobalt. Die Verordnung fordert Transparenz in den Lieferketten und beschleunigt Genehmigungsverfahren für strategische Projekte. Doch zwischen geopolitischem Anspruch, regulatorischer Verdichtung und Standortrealität stellen sich für die Industrie erhebliche Umsetzungsfragen. Matthias Belitz, Leiter Nachhaltigkeit, Energie und Klimaschutz im Verband der Chemischen Industrie, ordnet Chancen, Grenzen und offene Rechtsfragen des CRMA ein.
Didier, Viola C., Die Energiewende droht am Rohstoffmangel zu scheitern, ESGZ 2026, 16-17
Die Energiewende in Europa hängt nicht nur von Technik und Investitionen ab, sondern vor allem von der sicheren Versorgung mit kritischen Rohstoffen. Ein aktueller Bericht des Europäischen Rechnungshofs zeigt deutlich, dass genau hier die EU ihre eigenen Ziele zu verfehlen droht. Damit gerät ein zentraler Baustein der europäischen Klima- und Industriepolitik ins Wanken.
Umwelt und Gesellschaft
Nitzinger, Jana / Minderjahn, Niclas, Klimaklage Bonaire: Diskriminierung im Klimaschutz?, ESGZ 2026, 18-21
Das Bezirksgericht Den Haag verpflichtet die Niederlande, ihre Klimapolitik grundlegend nachzuschärfen und zwar nicht nur bei der Emissionsminderung, sondern auch beim Schutz eines überseeischen Gebiets. Erstmals wird damit eine staatliche Pflicht zu konkreten Anpassungsmaßnahmen gegenüber einer karibischen Gemeinde menschenrechtlich begründet. Das Urteil verbindet somit Klimaschutz, Gleichbehandlung und internationale Verpflichtungen zu einem neuen, verbindlichen Maßstab.
Jansen, Hanna / Groß, Ferdinand, Notwendige Entgeltgleichheit auch bei Überstunden von Teilzeitbeschäftigten, ESGZ 2026, 22-23
Das BAG verschärft die Anforderungen an tarifliche Mehrarbeitszuschläge. Zuschläge erst ab Überschreiten der Vollzeitschwelle benachteiligen Teilzeitbeschäftigte unzulässig – und können zugleich eine mittelbare Geschlechtsdiskriminierung darstellen. Vor dem Hintergrund der europäischen Entgelttransparenzvorgaben gewinnt die Entscheidung zusätzliche Brisanz.
Gräßer, Corina / Günter, Bernd, Die neue Aktivrente – ein Beitrag zur Nachhaltigkeit?, ESGZ 2026, 24-27
Die Aktivrente setzt gezielte finanzielle Anreize, um erfahrene Arbeitnehmer länger im Erwerbsleben zu halten und dem Fachkräftemangel zu begegnen. Aus ESG-Sicht stärkt sie gesellschaftliche Teilhabe, Generationengerechtigkeit und nachhaltige Personalstrategien. Gleichzeitig erfordert ihre praktische Umsetzung sorgfältige steuerliche und arbeitsrechtliche Gestaltung, insbesondere bei Befristungen und mehreren Beschäftigungsverhältnissen. Ob die angestrebten Nachhaltigkeitseffekte tatsächlich eintreten, bleibt der angekündigten Evaluation vorbehalten.
Onnis, Benjamin / Grebe, Lena, Die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes, ESGZ 2026, 28-30
Gleichberechtigte Teilhabe beginnt nicht bei wohlklingenden Bekenntnissen, sondern bei der konkreten Zugänglichkeit des Alltags. Wenn Menschen Dienstleistungen aller Art nur schwer in Anspruch nehmen können, bleiben sie faktisch vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen. Für Menschen mit Behinderungen ist Barrierefreiheit daher keine Komfortfrage, sondern die praktische Voraussetzung dafür, selbstbestimmt zu leben, zu arbeiten und gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilzunehmen. Dennoch besteht bei der konsequenten Umsetzung von Barrierefreiheit in Deutschland bisher erheblicher struktureller Nachholbedarf.
Unternehmensführung
Klein, Sonja, Fallstricke bei Auslandsspenden, ESGZ 2026, 31-33
Spenden sind für Unternehmer nicht nur Ausdruck gesellschaftlicher Verantwortung, sondern auch ein wichtiger Baustein einer nachhaltigen ESG-Strategie. Doch wer ins Ausland spendet, sollte steuerlich genau hinsehen. Der Bundesfinanzhof hat nun in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass ein Unternehmen sich bei einem ausländischen Empfänger nicht auf den Status als gemeinnützige Organisation im Ausland verlassen kann, sondern klare, nachprüfbare Unterlagen für das Erfüllen der deutschen Gemeinnützigkeitsregeln vorlegen muss.
Rodrian, Philipp / Didier, Viola C., Sustainable Entrepreneurship: “In der Führung sollten nicht formale Berichtspflichten im Vordergrund stehen, sondern unternehmerische Fragen“, ESGZ 2026, 34-37
ESG ist im Mittelstand angekommen, allerdings oft als diffuse Erwartungshaltung zwischen Solardach, Bankenanforderungen und unklarer Regulierung. Während große Konzerne ihre Nachhaltigkeitsabteilungen ausbauen, stehen viele mittelständische Geschäftsführungen vor der Frage, ob ESG strategisches Managementthema oder bloße Pflichterfüllung ist. Im Gespräch ordnet Dr. Philipp Rodrian ein, warum ESG weniger Technik- als Führungsfrage ist, wo Unsicherheiten Managemententscheidungen lähmen und wie Unternehmen zwischen Überforderung und Haftungsrisiken handlungsfähig bleiben.
Kremer, Pia, Von der Umweltpflicht zur Haftungsfrage, ESGZ 2026, 38-40
Klimaklagen markieren eine strategische Weiterentwicklung des Zivilrechts: Globale Klimafolgen werden zunehmend individualrechtlich adressiert. Dabei verschiebt sich die Haftungslogik von der unmittelbaren Verursachung hin zur anteiligen Verantwortlichkeit für Emissionsbeiträge. Zentrale Fragen zur Zurechenbarkeit, zur haftungsbegrenzenden Wirkung rechtmäßigen Handelns und zur Erheblichkeitsschwelle einzelner Beiträge sind jedoch weiterhin ungeklärt. Für Unternehmen entsteht dadurch eine erhebliche Rechtsunsicherheit in einem sich dynamisch entwickelnden Haftungsumfeld.
Spitzenberg, Anja / Frankus, Kristina, Betriebsaufspaltung: Photovoltaik und Dachflächenvermietung, ESGZ 2026, 41-42
Bei Vorliegen einer sog. Betriebsaufspaltung ist die erweiterte Grundstückskürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG ausgeschlossen. In der (gewerbe-)steuerlichen Beratungspraxis kommt daher der Frage, ob die (bloße) Überlassung von Dachflächen für den Betrieb einer Photovoltaikanlage zu einer für Gewerbesteuerzwecke schädlichen Betriebsaufspaltung führen kann, vermehrt Bedeutung zu.
Töke, Matthias / Didier, Viola C., “Wir erleben derzeit einen Paradigmenwechsel in der Rolle von Nachhaltigkeit für Finanzinstitute“, ESGZ 2026, 43-46
ESG ist für die Banken kein Produktlabel mehr, sondern Teil der harten Aufsichtsmaterie. Was das für Kreditvergabe, Pricing und Covenants bedeutet, erläutert Matthias Töke, Spezialist für komplexe Leveraged-Finanzierungen. Im Gespräch erklärt er, warum Sustainable Finance heute weniger ein Image- als ein Umsetzungsproblem ist und weshalb Responsible Finance zur strategischen Schlüsselfrage für Finanzinstitute wird.
Reporting und Finance
Patschke, Maria, Die KPI des Monats, ESGZ 2026, 47
Berz, Lara, Reporting: GdW-Standard setzt Maßstäbe, ESGZ 2026, 48-49
Für die meisten Wohnungsunternehmen entfällt zwar die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), relevant bleiben Angaben zur Nachhaltigkeit aber dennoch. Denn ab dem Berichtsjahr 2025 sind die neuen ESG-Mindestanforderungen der Prüfungsorganisation des GdW Bestandteil der Jahresabschlussprüfung.
ESG inside
Aktuelle Rechtsprechung zu Nachhaltigkeitsthemen, ESGZ 2026, 52-53
Jeden Monat stellen wir Ihnen aktuelle Gerichtsentscheidungen vor, die Nachhaltigkeitsthemen aus den drei Bereichen Environmental, Social und Governance betreffen. Die vollständigen Entscheidungsgründe finden Sie in aller Regel online, insbesondere in der Entscheidungsdatenbank Otto Schmidt online.
Aktuelle Meldungen, ESGZ 2026, 54-59
Die aktuelle Meinung, ESGZ 2026, 60-63
In dieser Kolumne kommen die Köpfe zu Wort: Wir befragen führende Expertinnen und Experten zu aktuellen und kontroversen ESG-Themen. Mit prägnanten Meinungen und fundierten Einschätzungen geben die Befragten neue Denkanstöße zu den zentralen Themen unserer Zeit.
Graewe, Daniel, Statistik im Fokus, ESGZ 2026, 64
Autoren und Redaktion
Margot Hohagen (verantw. Redakteurin), Anschrift: Verlag Dr. Otto Schmidt KG Niederlassung Düsseldorf Neumannstr. 10 40235 Düsseldorf, Tel. 0211 210 911-33 bzw. 0221/93738-997 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), Fax 0221/93738-943 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), E-Mail: m.hohagen@fachmedien.de
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