WM - Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht

WM - Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht

Die WM informiert wöchentlich aktuell und umfassend im Rechtsprechungsteil über Urteile und Beschlüsse des Europäischen Gerichtshofs, des Bundesgerichtshofs, der übrigen obersten Bundesgerichte sowie der Instanzgerichte zum Wirtschaftsrecht und Bankrecht. Im Beitragsteil erscheinen Aufsätze renommierter Autoren über aktuelle Themen.

ISSN 0342-6971

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52 Print-Ausgaben im Jahr und Zugang zum Online-Archiv und zur Zeitschriften-App. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.

Beschreibung

Die WM informiert wöchentlich aktuell und vollständig über Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, der übrigen obersten Bundesgerichte sowie der Instanzgerichte zum Wirtschaftsrecht und Bankrecht. Sämtliche für die Kreditwirtschaft bedeutsamen Entscheidungen werden in vollem Wortlaut veröffentlicht.

Im Beitragsteil und in Sonderbeilagen erscheinen Aufsätze renommierter Autoren über aktuelle Themen des Wirtschafts- und Bankrechts sowie Rechtsprechungsübersichten. Rezensionen informieren über Neuerscheinungen im Bankrecht und Wirtschaftsrecht. 

Aktuell und ungekürzt

  • Rechtsprechung
    Veröffentlichung aller wichtigen Entscheidungen aus dem Wirtschafts-, Bank- und Kapitalmarktrecht

Praxisrelevant und fundiert

  • Beiträge
    Abhandlungen, Diskussionsbeiträge und Sichtweisen namhafter Autoren zu aktuellen Problemstellungen

Ausführlich und informativ

  • Rechtsprechungsübersichten

  • Dokumentationen

  • Rezensionen relevanter Literatur

  • Deutsche Rechtspolitik aktuell

  • Brüssel aktuell

Auch Online erhältlich

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Erscheinungsweise:
Die WM erscheint wöchentlich samstags.

Aktuelles Heft

Heft 20/2026

Beiträge

Lendermann, Urs B., Nachzahlbarkeit von AT1-Kupons nach CRR, KWG und Anleihebedingungen, WM 2026, 941-948

Die CRR liefert kein zivilrechtliches Leitbild für § 307 BGB, prägt aber Kontrolldichte und Transparenzmaßstab. Ausgefallene AT1-Kupons sind periodengebunden und nicht nachzahlbar; die Dauerausschlussklausel ist aufsichtsrechtlich zwingend. Das OLG Bremen (v. 7.5.2025 – 1 U 15/24) erklärt sie nicht überzeugend zivilrechtlich für unwirksam. De lege ferenda wird eine Bereichsausnahme vorgeschlagen.

Homm, Stefan, Zur AGB-Inhaltskontrolle bei AT1-Anleihebedingungen, WM 2026, 948-955

Anfang Mai 2025 erging ein Urteil des OLG Bremen zur Wirksamkeit von AT1-Anleihebedingungen. Dort wurde die Grundsatzfrage der Behandlung öffentlich-rechtlicher Vertragsstandards im Rahmen der AGB-Prüfung aufgeworfen. Die vorliegende Analyse zeigt, dass die Orientierung an hinreichend bestimmten öffentlich-rechtlichen Vertragsstandards, wie Art. 52 Abs. 1 lit. l Ziff. iii CRR, die Inhaltskontrolle gem. § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB ausschließt.

Rechtsprechung

Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Finanzdienstleistungsrecht

BGH v. 21.4.2026 - XI ZR 12/25, Kein Nachweis des Bestehens einer Verpflichtung zur Zahlung von Avalzinsen gegenüber einem Dritten im Regressprozess durch bloße Vorlage von Kontoauszügen über erfolgte Zahlungen an den Dritten, WM 2026, 955-957

Gesellschaftsrecht

BGH v. 5.5.2026 - II ZR 2/25, Mehrfach-Geschäftsführer: Einschränkungen der Vertretungsmacht im Rechtsverkehr mit beherrschter GmbH sowie zum Zugang von Ladungen an die jeweils andere Gesellschaft, WM 2026, 957-960

Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung

BGH v. 22.4.2026 - II ZR 198/25, Keine Unterbrechung oder Aussetzung eines laufenden Rechtsstreits bei bloßer Anordnung eines Zustimmungsvorbehalts nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Fall 2 InsO, WM 2026, 960-961

BGH v. 23.4.2026 - IX ZB 36/25, Auswirkungen einer pflichtwidrig unterlassenen Bildung von Rückstellungen für Verfahrenskosten in der Wohlverhaltensphase durch den Insolvenzverwalter im Privatinsolvenzverfahren auf den späteren Vergütungsanspruch des Treuhänders, WM 2026, 961-963

Bürgerliches Recht und Handelsrecht

BVerfG v. 4.3.2026 - 2 BvR 1818/23, Anforderungen an das rechtliche Gehör in sog. Diesel-Fällen, WM 2026, 963-966

BGH v. 9.4.2026 - III ZR 52/25, Beweislast über den Verbleib beziehungsweise die bestimmungsgemäße Verwendung eines zur Ausführung eines Auftrags überlassenen Geldbetrags, WM 2026, 966-968

BGH v. 20.11.2025 - V ZB 40/24, Kein Nachweis der Erbfolge nach § 35 Abs. 1 GBO durch Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung durch das Grundbuchamt, WM 2026, 968-972

BGH v. 23.3.2026 - VI ZR 334/23, Kein Anspruch von Privatpersonen gegen Kraftfahrzeughersteller auf vorzeitiges “Verbrenner-Aus“, WM 2026, 972-979

Wettbewerbsrecht

BGH v. 26.3.2026 - I ZR 74/25, Zum Verbot der Publikumswerbung in § 10 Abs. 1 HWG durch den Betreiber einer Internetplattform zur Vermittlung von Behandlungen mit Cannabis zu medizinischen Zwecken, WM 2026, 980-984

Beiträge

Schultz, Volker, Die neue Rechtsprechung des BGH zur zivilrechtlichen Haftung der Rechtsanwälte und steuerlichen Berater, WM 2026, S001-S031

Die letzte Übersicht zur neuen Rechtsprechung des BGH zur zivilrechtlichen Haftung der Rechtsanwälte und steuerlichen Berater ist im April 2019 veröffentlicht worden und stammt von dem überaus geschätzten Kollegen Dr. Detlev Fischer. Dr. Fischer war bis Ende Juni 2015 Mitglied des IX. Zivilsenats des BGH. In die Zuständigkeit des IX. Zivilsenats des BGH fallen u.a. Rechtsstreitigkeiten über vertragliche Schadensersatzansprüche gegen Rechtsanwälte und steuerliche Berater. Dr. Fischer ist demnach ein ausgewiesener Kenner der Materie. Diese Übersicht schließt an D. Fischer, WM 2019, SBeil. Nr. 1 an.

Autoren und Redaktion

Redaktionsbeirat:

RA Thorsten Höche, Chefsyndikus des Bundesverbandes deutscher Banken e.V., Berlin (Vorsitzender); Prof. Dr. Jens-Hinrich Binder, LL.M. (London), Eberhard Karls Universität Tübingen; Vizepräsident des BGH Prof. Dr. Jürgen Ellenberger, Karlsruhe; Prof. Dr. Rafael Harnos, Universität Passau; RAin Dr. Anna Heidelbach, Leiterin der Rechtsabteilung der DZ-Bank AG, Frankfurt a.M.; Prof. Dr. Peter O. Mülbert, Direktor des Instituts für Internationales Recht des Spar-, Giro- und Kreditwesens an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz; RA Dr. Heinrich Nemeczek, LL.M. (Harvard), General Counsel bei Scalable Capital, Berlin; PD Dr. Alexander Sajnovits, M.Sc. (Oxford), Johannes Gutenberg-Universität Mainz; Vors. Richter am BGH Prof. Dr. Heinrich Schoppmeyer, Karlsruhe

Redaktion:

RA Dr. Andreas Lange (verantw. Redakteur), Tel.: 0160/98 77 68 90, E-Mail: a.lange@wmrecht.de
Richter am Oberlandesgericht Dr. Ole Böger, Bremen
Vors. Richter am Oberlandesgericht Jens Rathmann, Frankfurt/M.
RA Arne Wittig, Frankfurt/M. (sämtlich Anschrift des Verlags)

Lektorat: Sandra Emmerich, Tel. 0221-93738-535, E-Mail: s.emmerich@otto-schmidt.de; Sepideh Mokhtar-Harris, LL.M., Tel. 0221-93738-536, E-Mail: s.mokhtar-harris@otto-schmidt.de

Redaktionsmanagement: Sylvia Mahler, Tel. 0221-93738-534, E-Mail: s.mahler@otto-schmidt.de

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