WM - Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht
Die WM informiert wöchentlich aktuell und umfassend im Rechtsprechungsteil über Urteile und Beschlüsse des Europäischen Gerichtshofs, des Bundesgerichtshofs, der übrigen obersten Bundesgerichte sowie der Instanzgerichte zum Wirtschaftsrecht und Bankrecht. Im Beitragsteil erscheinen Aufsätze renommierter Autoren über aktuelle Themen.
Beschreibung
Die WM informiert wöchentlich aktuell und vollständig über Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, der übrigen obersten Bundesgerichte sowie der Instanzgerichte zum Wirtschaftsrecht und Bankrecht. Sämtliche für die Kreditwirtschaft bedeutsamen Entscheidungen werden in vollem Wortlaut veröffentlicht.
Im Beitragsteil und in Sonderbeilagen erscheinen Aufsätze renommierter Autoren über aktuelle Themen des Wirtschafts- und Bankrechts sowie Rechtsprechungsübersichten. Rezensionen informieren über Neuerscheinungen im Bankrecht und Wirtschaftsrecht.
Aktuell und ungekürzt
Rechtsprechung
Veröffentlichung aller wichtigen Entscheidungen aus dem Wirtschafts-, Bank- und Kapitalmarktrecht
Praxisrelevant und fundiert
Beiträge
Abhandlungen, Diskussionsbeiträge und Sichtweisen namhafter Autoren zu aktuellen Problemstellungen
Ausführlich und informativ
Rechtsprechungsübersichten
Dokumentationen
Rezensionen relevanter Literatur
Deutsche Rechtspolitik aktuell
Brüssel aktuell
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Erscheinungsweise:
Die WM erscheint wöchentlich samstags.
Aktuelles Heft
Heft 2/2026
Beiträge
Berger, Henning / Cichon, Sarah, Rechtsschutz gegen Level-2- und Level-3-Maßnahmen von Unionsbehörden im Bereich der europäischen Bankenaufsicht, WM 2026, 49-55
Ausgehend von den aktuellen Diskussionen um die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Bankensektors und dem großen Umfang von untergesetzlichen Maßnahmen in der Bankenregulierung untersucht der Beitrag die Rechtsschutzmöglichkeiten von CRR-Kreditinstituten gegen Level-2- und -3-Maßnahmen. Dabei offenbaren sich verfahrensrechtliche Hürden, welche eine effektive unionsgerichtliche Kontrolle der Vereinbarkeit dieser Maßnahmen mit höherrangigem Unionsrecht einschränken. So ist der Rechtsschutz durch die Unionsgerichte im Wesentlichen auf eine Inzidentkontrolle im Rahmen von Nichtigkeitsklagen gegen Aufsichtsmaßnahmen der EZB begrenzt. Daher besteht eine besondere Notwendigkeit, den Rechtsschutz gegen Level-2- und 3-Maßnahmen zu stärken und weiterzuentwickeln. Dies dient sowohl der Wahrung von “checks and balances“ im Institutionengefüge der Bankenunion als auch dem Schutz der Individualrechte der betroffenen Institute. Zugleich trägt eine effektive Kontrolle von Level-2- und Level-3-Maßnahmen zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Bankensektors bei, da damit rechtswidrige Belastungen der Kreditwirtschaft vermieden werden.
Stüber, Katharina / Vogt, Alexander, Der Abschlussbericht der ESMA für die künftigen Insiderlisten nach dem EU Listing Act, WM 2026, 56-63
Die ESMA hat vor dem Hintergrund des EU Listing Act sog. Technische Durchführungsstandards, also einen Vorschlag für eine Verordnung zum Format der Insiderlisten nach der Marktmissbrauchsverordnung erstellt. Der Beitrag analysiert die Vorschläge aus dem Abschlussbericht der ESMA, bewertet diese kritisch und zeigt, welche Änderungen von Emittenten und deren Dienstleistern künftig berücksichtigt werden müssen.
Rechtsprechung
Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Finanzdienstleistungsrecht
BGH v. 4.11.2025 - XI ZB 15/22, Zu den Anforderungen an die Beschwer bei einer Rechtsbeschwerde in einem Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz; zu dem Rechtsschutzbedürfnis für ein entsprechendes Verfahren, WM 2026, 63-65
BGH v. 9.12.2025 - XI ZR 64/24, Zur Musterfeststellungsklage eines eingetragenen Verbraucherschutzverbands betreffend die Feststellungen zu den Voraussetzungen für das Bestehen von Ansprüchen von Verbrauchern auf weitere Zinsbeträge aus Prämiensparverträgen, WM 2026, 65-69
Gesellschaftsrecht
BGH v. 2.12.2025 - II ZR 114/24, Zur Frage der Haftung eines Geschäftsführers wegen sittenwidriger Schädigung durch Unterstützung eines von der Gesellschaft betriebenen betrügerischen Anlagesystems, wenn die Anlageverträge erst nach seiner Abberufung geschlossen worden sind, WM 2026, 69-71
Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
BGH v. 6.11.2025 - I ZB 65/25, Zur Vollziehung einer im Beschlussweg ergangenen einstweiligen Verfügung, die auf die Vornahme einer vertretbaren Handlung gerichtet ist (Handlungsverfügung), WM 2026, 71-75
BGH v. 17.7.2025 - IX ZR 184/22, Zur planmäßigen Übertragung der letzten freien Vermögenswerte an eine zu diesem Zweck gegründete Gesellschaft als deutliches Indiz für einen Benachteiligungsvorsatz des Schuldners (Fortführung von BGH, Urt. v. 29.4.2021 – IX ZR 266/19, WM 2021, 1192 Rz. 19), WM 2026, 76-80
Bürgerliches Recht und Handelsrecht
BGH v. 26.6.2025 - V ZB 48/24, Eintragung eines Grundpfandrechts zugunsten noch nicht gezeugter Nachkommen in das Grundbuch nicht inhaltlich unzulässig im Sinne von § 53 Abs. 1 Satz 2 GBO, WM 2026, 80-84
BGH v. 24.10.2025 - V ZR 129/24, Keine Anwendung des § 348 HGB auf in einer Gemeinschaftsordnung enthaltene Regelungen über Strafzahlungen wegen Bauzeitüberschreitungen, WM 2026, 84-87
BGH v. 7.11.2025 - V ZR 155/24, Zur Bestimmung des Verkehrswerts eines Miteigentumsanteils bei einer bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages, WM 2026, 87-90
BGH v. 17.7.2025 - VI ZR 178/25, Erfolglose Nichtigkeitsbeschwerde über die Einrichtung und den Fortbestand des VIa. Zivilsenats (“Dieselsenats“), WM 2026, 90-95
BGH v. 2.9.2025 - VIa ZR 87/24, Zur denkbaren Aufzehrung des Differenzschadens bei einer unzulässigen Abschalteinrichtung durch Anrechnung von Nutzungsvorteilen, WM 2026, 95
Bücherschau
Peter Bujotzek/Jens Steinmüller, Investmentsteuergesetz: InvStG, WM 2026, 96
Hans von der Groeben, Europäisches Unionsrecht, WM 2026, 96-97
Autoren und Redaktion
Redaktionsbeirat:
RA Thorsten Höche, Chefsyndikus des Bundesverbandes deutscher Banken e.V., Berlin (Vorsitzender); Prof. Dr. Jens-Hinrich Binder, LL.M. (London), Eberhard Karls Universität Tübingen; Vizepräsident des BGH Prof. Dr. Jürgen Ellenberger, Karlsruhe; Prof. Dr. Rafael Harnos, Universität Passau; RAin Dr. Anna Heidelbach, Leiterin der Rechtsabteilung der DZ-Bank AG, Frankfurt a.M.; Prof. Dr. Peter O. Mülbert, Direktor des Instituts für Internationales Recht des Spar-, Giro- und Kreditwesens an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz; RA Dr. Heinrich Nemeczek, LL.M. (Harvard), General Counsel bei Scalable Capital, Berlin; PD Dr. Alexander Sajnovits, M.Sc. (Oxford), Johannes Gutenberg-Universität Mainz; Vors. Richter am BGH Prof. Dr. Heinrich Schoppmeyer, Karlsruhe
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