WM - Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht
Die WM informiert wöchentlich aktuell und umfassend im Rechtsprechungsteil über Urteile und Beschlüsse des Europäischen Gerichtshofs, des Bundesgerichtshofs, der übrigen obersten Bundesgerichte sowie der Instanzgerichte zum Wirtschaftsrecht und Bankrecht. Im Beitragsteil erscheinen Aufsätze renommierter Autoren über aktuelle Themen.
Beschreibung
Die WM informiert wöchentlich aktuell und vollständig über Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, der übrigen obersten Bundesgerichte sowie der Instanzgerichte zum Wirtschaftsrecht und Bankrecht. Sämtliche für die Kreditwirtschaft bedeutsamen Entscheidungen werden in vollem Wortlaut veröffentlicht.
Im Beitragsteil und in Sonderbeilagen erscheinen Aufsätze renommierter Autoren über aktuelle Themen des Wirtschafts- und Bankrechts sowie Rechtsprechungsübersichten. Rezensionen informieren über Neuerscheinungen im Bankrecht und Wirtschaftsrecht.
Aktuell und ungekürzt
Rechtsprechung
Veröffentlichung aller wichtigen Entscheidungen aus dem Wirtschafts-, Bank- und Kapitalmarktrecht
Praxisrelevant und fundiert
Beiträge
Abhandlungen, Diskussionsbeiträge und Sichtweisen namhafter Autoren zu aktuellen Problemstellungen
Ausführlich und informativ
Rechtsprechungsübersichten
Dokumentationen
Rezensionen relevanter Literatur
Deutsche Rechtspolitik aktuell
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Erscheinungsweise:
Die WM erscheint wöchentlich samstags.
Aktuelles Heft
Heft 27/2026
Beiträge
Jungmann, Carsten, “Kreditkartenverträge“ im neuen Recht der Verbraucherdarlehen, WM 2026, 1261-1273
Im zur Reform des Verbraucherdarlehensrechts führenden Gesetzgebungsprozess sprach lange Zeit vieles dafür, dass künftig deutlich mehr “Kreditkartenverträge“ als bislang dem Regelungsregime der §§ 491 ff. BGB unterworfen sein würden. Zwar ist ein solcher “Paukenschlag“ letztlich ausgeblieben, so dass das Verbraucherdarlehensrecht weiterhin nur auf “echte Kreditkarten“ (mit Rahmenkreditabrede) Anwendung findet, bei entsprechender Vertragsgestaltung nicht aber auch auf die in Deutschland stärker verbreiteten Karten mit periodischem Vollausgleich (“Charge Cards“ bzw. nach der neuen BGB-Terminologie “Debitkarten mit Zahlungsaufschub“). Dennoch wird die am 20.11.2026 in Kraft tretende Reform Folgen für das Kreditkartengeschäft haben. Die Verträge über die Emission von Kreditkarten müssen nämlich – schon um sicherzustellen, dass Charge Cards tatsächlich nicht den Bestimmungen des Verbraucherdarlehensrechts unterfallen – ebenso neu gedacht werden wie die Kreation und Vermarktung von “Kreditkartenprodukten“. Zudem wird dauerhaft ein deutlich spürbarer administrativer Mehraufwand hinzunehmen sein.
Rechtsprechung
Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Finanzdienstleistungsrecht
EuGH v. 12.2.2026 - C-471/24, Europarechtliche Vorgaben für die Zinsbestimmung in einem durch eine Hypothek gesicherten Darlehensvertrag und die Information darüber, WM 2026, 1273-1282
BGH v. 28.4.2026 - XI ZR 55/24, Voraussetzungen für das Vorliegen eines öffentlichen Angebots im Sinne der § 1 Abs. 1 Satz 1, § 6 VermAnlG sowie keine Erbringung einer Finanzdienstleistung bei bloßer Übertragung von Vermögenswerten im Rahmen der Liquidation einer Fondsgesellschaft, WM 2026, 1282-1286
BGH v. 9.6.2026 - XI ZR 231/23, Beratung im Hinblick auf den Abschluss eines Zinssatz-Swap-Vertrags als Anlageberatung und Pflicht der beratenden Bank zur Aufklärung über einen anfänglichen negativen Marktwert, wenn sie zugleich Vertragspartnerin des Swap-Vertrags ist, WM 2026, 1286-1292
OLG Schleswig v. 8.5.2026 - 7 U 1/26, Keine geltungserhaltende Reduktion auf einen marktüblichen Zinssatz bei wucherischen privaten Gelegenheitsdarlehen., WM 2026, 1292-1295
Bürgerliches Recht und Handelsrecht
BGH v. 6.5.2026 - VIII ZR 257/23, Voraussetzungen und Reichweite der in § 477 BGB vorgesehenen Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf, WM 2026, 1295-1300
BGH v. 6.5.2026 - VIII ZR 73/24, Voraussetzungen und Reichweite der in § 477 BGB vorgesehenen Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf (hier: technischer Defekt als mögliche Ursache für einen Fahrzeugbrand), WM 2026, 1300-1304
Autoren und Redaktion
Redaktionsbeirat:
RA Thorsten Höche, Chefsyndikus des Bundesverbandes deutscher Banken e.V., Berlin (Vorsitzender); Prof. Dr. Jens-Hinrich Binder, LL.M. (London), Eberhard Karls Universität Tübingen; Vizepräsident des BGH Prof. Dr. Jürgen Ellenberger, Karlsruhe; Prof. Dr. Rafael Harnos, Universität Passau; RAin Dr. Anna Heidelbach, Leiterin der Rechtsabteilung der DZ-Bank AG, Frankfurt a.M.; Prof. Dr. Peter O. Mülbert, Direktor des Instituts für Internationales Recht des Spar-, Giro- und Kreditwesens an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz; RA Dr. Heinrich Nemeczek, LL.M. (Harvard), General Counsel bei Scalable Capital, Berlin; PD Dr. Alexander Sajnovits, M.Sc. (Oxford), Johannes Gutenberg-Universität Mainz; Vors. Richter am BGH Prof. Dr. Heinrich Schoppmeyer, Karlsruhe
Redaktion:
RA Dr. Andreas Lange (verantw. Redakteur), Tel.: 0160/98 77 68 90, E-Mail: a.lange@wmrecht.de
Richter am Bundesgerichtshof Dr. Ole Böger, Karlsruhe
Vors. Richter am Oberlandesgericht Jens Rathmann, Frankfurt/M.
RA Arne Wittig, Frankfurt/M. (sämtlich Anschrift des Verlags)
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