WM - Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht
Die WM informiert wöchentlich aktuell und umfassend im Rechtsprechungsteil über Urteile und Beschlüsse des Europäischen Gerichtshofs, des Bundesgerichtshofs, der übrigen obersten Bundesgerichte sowie der Instanzgerichte zum Wirtschaftsrecht und Bankrecht. Im Beitragsteil erscheinen Aufsätze renommierter Autoren über aktuelle Themen.
Beschreibung
Die WM informiert wöchentlich aktuell und vollständig über Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, der übrigen obersten Bundesgerichte sowie der Instanzgerichte zum Wirtschaftsrecht und Bankrecht. Sämtliche für die Kreditwirtschaft bedeutsamen Entscheidungen werden in vollem Wortlaut veröffentlicht.
Im Beitragsteil und in Sonderbeilagen erscheinen Aufsätze renommierter Autoren über aktuelle Themen des Wirtschafts- und Bankrechts sowie Rechtsprechungsübersichten. Rezensionen informieren über Neuerscheinungen im Bankrecht und Wirtschaftsrecht.
Aktuell und ungekürzt
Rechtsprechung
Veröffentlichung aller wichtigen Entscheidungen aus dem Wirtschafts-, Bank- und Kapitalmarktrecht
Praxisrelevant und fundiert
Beiträge
Abhandlungen, Diskussionsbeiträge und Sichtweisen namhafter Autoren zu aktuellen Problemstellungen
Ausführlich und informativ
Rechtsprechungsübersichten
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Erscheinungsweise:
Die WM erscheint wöchentlich samstags.
Aktuelles Heft
Heft 40/2026
Beiträge
Klöhn, Lars, Die “öffentliche Bekanntheit“ von Insiderinformationen nach der Brännelius-Entscheidung des EuGH, WM 2026, 1833-1843
Erstmals in der Geschichte des europäischen Insiderrechts hat sich der EuGH zu der Frage geäußert, wann Insiderinformationen “öffentlich bekannt“ werden. Leider ist das Urteil alles andere als klar. Nach einer Lesart ist eine Information erst dann öffentlich bekannt, wenn der Emittent sie gem. Art. 17 MAR veröffentlicht hat. Das wäre eine völlig unvernünftige, geradezu katastrophale Auslegung des geltenden Rechts, die konträr zur bisher wohl allgemeinen Ansicht in Europa stünde und die schnellstens vom europäischen Gesetzgeber korrigiert werden müsste. Zum Glück trifft diese Lesart des Urteils nicht zu. Bei Licht betrachtet, liegt die Entscheidung in vielerlei Hinsicht richtig und bestätigt die bisher h.M. in Deutschland. Sie bringt eine Neuerung, da es bei Veröffentlichungen Dritter – der Presse, anderer Marktteilnehmer, kapitalmarktrechtlicher Gatekeeper (z.B. Wirtschaftsprüfer), Konkurrenten und sonstiger Personen (z.B. Whistleblower) – künftig auf die Verlässlichkeit des Veröffentlichenden ankommt. Damit ist jedoch keine wesentliche Verschärfung des Insiderrechts verbunden. Ärgerlich ist die Entscheidung trotzdem, weil sie zeigt, dass der EuGH selbst in einfachen Fällen beträchtliche Rechtsunsicherheit schaffen kann.
von Rabenau, Fabian, Zur Berücksichtigung eines Vorerwerbs beim übernahmerechtlichen Squeeze-out nach dem Beschluss des BGH v. 10.2.2026 – II ZB 10/24, WM 2026, 712, WM 2026, 1843-1850
Der übernahmerechtliche Squeeze-out nach §§ 39a, 39b WpÜG wirft bei der praxistypischen Kombination von Paketkaufvertrag und Übernahmeangebot eine Reihe ungeklärter Rechtsfragen auf. Der Beitrag analysiert die Berücksichtigungsfähigkeit von Vorerwerben bei der Berechnung der 95%-Beteiligungsschwelle und der 90%-Annahmequote, die Reichweite der Antragsprivilegierung des § 39a Abs. 4 Satz 2 WpÜG bei bedingten Erwerben außerhalb des Angebots, die Auswirkungen eines temporären Rechtsverlusts nach § 44 WpHG auf die Antragsbefugnis sowie die Widerlegbarkeit der Angemessenheitsvermutung des § 39a Abs. 3 Satz 3 WpÜG. Die Untersuchung berücksichtigt den Beschluss des BGH v. 10.2.2026 – II ZB 10/24 und gelangt zu dem Ergebnis, dass die Einbeziehung von Vorerwerben dogmatisch überzeugend und für die Funktionsfähigkeit des übernahmerechtlichen Ausschlussverfahrens unverzichtbar ist.
Rechtsprechung
Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Finanzdienstleistungsrecht
OLG Frankfurt v. 19.8.2025 - 17 U 121/25, Mithaftungsklausel des ausscheidenden Leasingnehmers für Verbindlichkeiten des eintretenden Leasingnehmers, WM 2026, 1851-1852
Gesellschaftsrecht
OLG Stuttgart v. 16.6.2026 - 21 U 10/25, Ausschluss eines Gesellschafters aus einer GmbH, WM 2026, 1852-1864
Bürgerliches Recht und Handelsrecht
BGH v. 3.9.2026 - III ZR 95/24, Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung im Zusammenhang mit der Aufstellung einer Betriebsplanung für die Erweiterung eines landwirtschaftlichen Betriebs, WM 2026, 1864-1867
BGH v. 9.9.2026 - IV ZR 259/25, Risikoausschluss für Schäden bei einer Versicherung gegen die Leckage von stationären Brandschutzeinrichtungen, WM 2026, 1867-1869
BGH v. 21.7.2026 - VI ZR 144/23, Unterlassungsanspruch nach nationalem Recht gegen eine erneute Übermittlung personenbezogener Daten unter Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung, WM 2026, 1869-1871
Sonstiges
BGH v. 30.6.2026 - EnVR 2/25, Keine Anwendung des § 55 Abs. 5a EEG auf Strom aus Anlagen, die vor dem 1.1.2021 bezuschlagt oder in Betrieb genommen worden sind, WM 2026, 1871-1875
Bücherschau
Vorpeil, Klaus, Jürgen Schäfer/Georg Conzen, Praxishandbuch Immobilien-Investitionen – Anlageformen, Ertragsoptimierung, Risikominimierung, Energetische Aspekte, WM 2026, 1876
Autoren und Redaktion
Redaktionsbeirat:
RA Thorsten Höche, Chefsyndikus des Bundesverbandes deutscher Banken e.V., Berlin (Vorsitzender); Prof. Dr. Jens-Hinrich Binder, LL.M. (London), Eberhard Karls Universität Tübingen; Vizepräsident des BGH a.D. Prof. Dr. Jürgen Ellenberger, Karlsruhe; Prof. Dr. Rafael Harnos, Universität Passau; RAin Dr. Anna Heidelbach, Leiterin der Rechtsabteilung der DZ-Bank AG, Frankfurt a.M.; Prof. Dr. Peter O. Mülbert, Direktor des Instituts für Internationales Recht des Spar-, Giro- und Kreditwesens an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz; RA Dr. Heinrich Nemeczek, LL.M. (Harvard), General Counsel bei Scalable Capital, Berlin; PD Dr. Alexander Sajnovits, M.Sc. (Oxford), Johannes Gutenberg-Universität Mainz; Vors. Richter am BGH Prof. Dr. Heinrich Schoppmeyer, Karlsruhe
Redaktion:
RA Dr. Andreas Lange (verantw. Redakteur), Tel.: 0160/98 77 68 90, E-Mail: a.lange@wmrecht.de
Richter am Bundesgerichtshof Dr. Ole Böger, Karlsruhe
Vors. Richter am Oberlandesgericht Jens Rathmann, Frankfurt/M.
RA Arne Wittig, Frankfurt/M. (sämtlich Anschrift des Verlags)
Lektorat: Sandra Emmerich, Tel. 0221-93738-535, E-Mail: s.emmerich@otto-schmidt.de; Sepideh Mokhtar-Harris, LL.M., Tel. 0221-93738-536, E-Mail: s.mokhtar-harris@otto-schmidt.de
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