WM - Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht

WM - Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht

Die WM informiert wöchentlich aktuell und umfassend im Rechtsprechungsteil über Urteile und Beschlüsse des Europäischen Gerichtshofs, des Bundesgerichtshofs, der übrigen obersten Bundesgerichte sowie der Instanzgerichte zum Wirtschaftsrecht und Bankrecht. Im Beitragsteil erscheinen Aufsätze renommierter Autoren über aktuelle Themen.

ISSN 0342-6971

Jahresbezugspreis 2026: 1.590 € (inkl. MwSt.)
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52 Print-Ausgaben im Jahr und Zugang zum Online-Archiv und zur Zeitschriften-App. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.

Beschreibung

Die WM informiert wöchentlich aktuell und vollständig über Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, der übrigen obersten Bundesgerichte sowie der Instanzgerichte zum Wirtschaftsrecht und Bankrecht. Sämtliche für die Kreditwirtschaft bedeutsamen Entscheidungen werden in vollem Wortlaut veröffentlicht.

Im Beitragsteil und in Sonderbeilagen erscheinen Aufsätze renommierter Autoren über aktuelle Themen des Wirtschafts- und Bankrechts sowie Rechtsprechungsübersichten. Rezensionen informieren über Neuerscheinungen im Bankrecht und Wirtschaftsrecht. 

Aktuell und ungekürzt

  • Rechtsprechung
    Veröffentlichung aller wichtigen Entscheidungen aus dem Wirtschafts-, Bank- und Kapitalmarktrecht

Praxisrelevant und fundiert

  • Beiträge
    Abhandlungen, Diskussionsbeiträge und Sichtweisen namhafter Autoren zu aktuellen Problemstellungen

Ausführlich und informativ

  • Rechtsprechungsübersichten

  • Dokumentationen

  • Rezensionen relevanter Literatur

  • Deutsche Rechtspolitik aktuell

  • Brüssel aktuell

Auch Online erhältlich

• Komfortable Online-Recherche

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Erscheinungsweise:
Die WM erscheint wöchentlich samstags.

Aktuelles Heft

Heft 6/2026

Beiträge

Linardatos, Dimitrios, Kann man “Stablecoins“ als bare Münze nehmen?, WM 2026, 257-265

Der Beitrag skizziert die Erscheinungsformen von Stablecoins und analysiert die E-Geld-Token näher, die jüngst wegen ihres ungeklärten Verhältnisses zum Zahlungsdiensterecht besondere regulatorische Aufmerksamkeit erfahren haben. Er zeigt auf, dass sprachliche Unsicherheiten zu Fehlsteuerungen führen können. Das zentrale Risiko, dem eine punktuell angepasste MiCAR tatsächlich begegnen muss, liegt im betrügerischen Wegtransfer von Kryptowerten.

Lösing, Carsten / Stolz, Alexander, Geldwäscheprävention in Banken: Chancen und rechtliche Herausforderungen beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz, WM 2026, 265-270

Der Beitrag erläutert praxisnah, wie KI-gestützte Verfahren (Mustererkennung, Risiko-Scoring, Network Analytics und Transaktionsmonitoring) die Geldwäscheprävention entlang der Prozesse für KYC/CDD, Sanktions- und PEP-Screening sowie bei Ermittlungen und Meldungen beschleunigen, Fehlalarme reduzieren und die Qualität von Alerts, Durchsuchungen und Verdachtsmeldungen erhöhen. Er verortet diese Anwendungen im europäischen und deutschen Rechtsrahmen, der aus dem AML- Regulierungspaket, dem risikobasierten Ansatz der FATF sowie den relevanten Vorgaben der DSGVO und der KI-VO besteht. Zudem werden die Erwartungen der BaFin zu Modellrisiko-Management, BAIT/MaRisk, Outsourcing, Validierung, Testbarkeit und Nachvollziehbarkeit sowie die künftige Rolle der AMLA für Aufsichtskohärenz, Leitlinien und Best Practices adressiert. Der Gang der Darstellung folgt den Einsatzfeldern (Use Cases), dem Rechtsrahmen und einer Governance-Roadmap. Im Ergebnis ist der Einsatz von KI zulässig und effektiv, wenn Transparenz, Datenqualität, Fairness, Rechenschaftspflicht und menschliche Aufsicht gewährleistet sind. KI senkt False Positives, stärkt die Compliance sowie die Betriebseffizienz und unterstützt ein proportionales prüf- und auditfestes AML-Programm.

Rechtsprechung

Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Finanzdienstleistungsrecht

EuGH v. 13.11.2025 - C-4/24 P, Zur Verpflichtung von Einheitlichem Abwicklungsausschuss (Single Resolution Board, SRB), Bank-Beträge in Höhe der Barsicherheiten für unwiderrufliche Zahlungsverpflichtungen (Irrevocable Payment Commitments, IPC) zu erstatten, WM 2026, 271-277

BGH v. 18.11.2025 - II ZB 9/23, Vorlagefragen an den EuGH zur Auslegung von Art. 6 Abs. 1 Unterabsatz 1 Richtlinie 2003/6/EG (Marktmissbrauchsrichtlinie), WM 2026, 277-297

BGH v. 28.10.2025 - VI ZR 234/21, Zum Schaden des Staatsvermögens im Sinne des Subventionsbetrugs, wenn Subventionsmittel unter Missachtung der Voraussetzungen für die Mittelvergabe ausgezahlt werden, WM 2026, 297-301

Gesellschaftsrecht

OLG Bremen v. 26.6.2025 - 2 W 56/24, Anmeldung einer Kaskadengründung zum Handelsregister, WM 2026, 301-303

BGH v. 10.12.2025 - II ZR 132/24, Berechtigtes Interesse eines Vereinsmitglieds an der Mitteilung der E-Mail-Adressen anderer Vereinsmitglieder, wenn es mit diesen im Vorfeld einer Mitgliederversammlung Kontakt aufnehmen will, um auf deren Abstimmungsverhalten Einfluss zu nehmen, WM 2026, 303-306

Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung

BGH v. 23.10.2025 - IX ZR 125/23, Zur Frage, wann im Rahmen der Unentgeltlichkeitsanfechtung ein Drei-Personen-Verhältnis vorliegt, WM 2026, 306-309

BGH v. 20.11.2025 - IX ZR 2/25, Zu den Rechtsfolgen, wenn das Vollstreckungsgericht im Teilungsplan eine den Widerspruch berücksichtigende Hilfsverteilung des streitigen Betrags anordnet, WM 2026, 309-312

Autoren und Redaktion

Redaktionsbeirat:

RA Thorsten Höche, Chefsyndikus des Bundesverbandes deutscher Banken e.V., Berlin (Vorsitzender); Prof. Dr. Jens-Hinrich Binder, LL.M. (London), Eberhard Karls Universität Tübingen; Vizepräsident des BGH Prof. Dr. Jürgen Ellenberger, Karlsruhe; Prof. Dr. Rafael Harnos, Universität Passau; RAin Dr. Anna Heidelbach, Leiterin der Rechtsabteilung der DZ-Bank AG, Frankfurt a.M.; Prof. Dr. Peter O. Mülbert, Direktor des Instituts für Internationales Recht des Spar-, Giro- und Kreditwesens an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz; RA Dr. Heinrich Nemeczek, LL.M. (Harvard), General Counsel bei Scalable Capital, Berlin; PD Dr. Alexander Sajnovits, M.Sc. (Oxford), Johannes Gutenberg-Universität Mainz; Vors. Richter am BGH Prof. Dr. Heinrich Schoppmeyer, Karlsruhe

Redaktion:

RA Dr. Andreas Lange (verantw. Redakteur), Tel. 0 160/98 77 68 90, E-Mail: a.lange@wmrecht.de
RA Dr. Christopher Kienle, Frankfurt a.M.; Prof. Dr. Tobias Lettl, LL.M. (EUR), Universität Potsdam; RA Dr. Helmut Merkel, Frankfurt a.M.; RA Arne Wittig, Frankfurt a.M.
Lektorat: Sandra Emmerich, Tel. 0221-93738-535, E-
Mail: s.emmerich@otto-schmidt.de; Sepideh Mokhtar-Harris, LL.M., Tel. 0221-93738-536, E-Mail: s.mokhtar-harris@otto-schmidt.de

Redaktionsmanagement: Sylvia Mahler, Tel. 0221-93738-534, E-Mail: s.mahler@otto-schmidt.de

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