WM - Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht
Die WM informiert wöchentlich aktuell und umfassend im Rechtsprechungsteil über Urteile und Beschlüsse des Europäischen Gerichtshofs, des Bundesgerichtshofs, der übrigen obersten Bundesgerichte sowie der Instanzgerichte zum Wirtschaftsrecht und Bankrecht. Im Beitragsteil erscheinen Aufsätze renommierter Autoren über aktuelle Themen.
Beschreibung
Die WM informiert wöchentlich aktuell und vollständig über Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, der übrigen obersten Bundesgerichte sowie der Instanzgerichte zum Wirtschaftsrecht und Bankrecht. Sämtliche für die Kreditwirtschaft bedeutsamen Entscheidungen werden in vollem Wortlaut veröffentlicht.
Im Beitragsteil und in Sonderbeilagen erscheinen Aufsätze renommierter Autoren über aktuelle Themen des Wirtschafts- und Bankrechts sowie Rechtsprechungsübersichten. Rezensionen informieren über Neuerscheinungen im Bankrecht und Wirtschaftsrecht.
Aktuell und ungekürzt
Rechtsprechung
Veröffentlichung aller wichtigen Entscheidungen aus dem Wirtschafts-, Bank- und Kapitalmarktrecht
Praxisrelevant und fundiert
Beiträge
Abhandlungen, Diskussionsbeiträge und Sichtweisen namhafter Autoren zu aktuellen Problemstellungen
Ausführlich und informativ
Rechtsprechungsübersichten
Dokumentationen
Rezensionen relevanter Literatur
Deutsche Rechtspolitik aktuell
Brüssel aktuell
Auch Online erhältlich
• Komfortable Online-Recherche
Entdecken Sie jetzt unseren Wirtschaftsrecht Blog
Profitieren Sie ganz nebenbei auch von umfangreichen Online-Dossiers zu hochaktuellen Themen sowie Expertenmeinungen und Recherchen, die Ihnen in der täglichen Praxis von großem Nutzen sein können. Bleiben Sie auf dem Laufenden und besuchen Sie regelmäßig unseren Blog.
Erscheinungsweise:
Die WM erscheint wöchentlich samstags.
Aktuelles Heft
Heft 31-32/2026
Beiträge
Schlegel, Lukas, Der Regress gegen Organmitglieder für Verbandsgeldbußen aus der Sicht der Finanzwirtschaft, WM 2026, 1441-1445
Steht das Unionsrecht der Inanspruchnahme eines Organmitglieds auf Schadensersatz wegen einer (Kartell-)Verbandsgeldbuße entgegen? Die Beantwortung dieser Frage durch den EuGH (Az. C-347/25 – Zapp) wird mit großer Spannung erwartet – immerhin soll damit eine längst klärungsbedürftige und zuletzt in verschiedenen Verfahren relevant gewordene Frage endgültig (sowohl für das deutsche Gesellschaftsrecht als auch für unionsrechtlich determinierte Sanktionsregelungen) geklärt werden. Die Bußgeldregressfrage ist für den Finanzsektor dabei besonders relevant. Das liegt einerseits daran, dass die besonders dichte Regulierung des Finanzsektors umfassende unionsrechtlich vorgegebene Bußgeldkataloge bereithält. Andererseits hat die für die Beaufsichtigung des Finanzsektors zuständige Bafin ihre Bußgeldpraxis im Verlauf des zurückliegenden Jahrzehnts deutlich ausgeweitet.
Der vorliegende Beitrag gibt zunächst einen kurzen Überblick über die Bußgeldfälle, die gerade in der Revision vor dem BGH bzw. als Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH verhandelt werden (s. Rz. 1 ff.). Anschließend werden drei Aspekte beleuchtet, die – gerade aus der Sicht der Finanzwirtschaft – besondere Bedeutung haben und daher in der Diskussion berücksichtigt werden sollten (s. Rz. 4 ff.). Diese Aspekte illustrieren im Ergebnis, dass und warum ein Bußgeldregress nicht mit dem Wirksamkeitserfordernis im Hinblick auf unionsrechtlich vorgegebene Bußgelder (insbesondere im Bereich der Finanzaufsicht) im Einklang stünde. In einem Fazit werden sodann die praktischen Implikationen der Bußgeldregressfrage angesprochen (s. Rz. 18 ff.).
Pelz, Christian, Die neue Rolle der Geldwäsche-Compliance für die Durchsetzung von Finanzsanktionen, WM 2026, 1446-1453
Mit der EU-Geldwäsche-Verordnung wird die Einhaltung von Finanzsanktionen Teil der Geldwäscheprävention. Die Zuständigkeit des Geldwäschebeauftragten erweitert sich um den Bereich der Finanzsanktionen. Die Risikoanalyse sowie interne Strategien, Verfahren und Kontrollen müssen zusätzlich das Risiko der Nichtumsetzung bzw. Umgehung von Finanzsanktionen adressieren. Damit verbunden sind erweiterte Prüfungspflichten in Bezug auf Kunden und deren wirtschaftlich Berechtigte sowie umfassende Screeningpflichten.
Rechtsprechung
Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Finanzdienstleistungsrecht
BGH v. 9.7.2026 - IX ZR 79/25, Übergang des Ersatzanspruchs des Versicherungsnehmers auf den Versicherer bei Leistungserbringung in irrtümlicher Annahme einer Leistungspflicht oder in Kenntnis des Fehlens derselben, WM 2026, 1453-1457
BGH v. 9.6.2026 - XI ZB 7/24, Erforderlicher Umfang von Angaben im Verkaufsprospekt über Angebot und Nachfrage an Transportkapazitäten in Bezug auf Suezmax-Tanker, WM 2026, 1457-1462
OLG Hamm v. 28.9.2023 - 17 U 123/21, Zahlstellenklausel bei einer Bürgschaft, WM 2026, 1462-1464
Gesellschaftsrecht
BGH v. 16.6.2026 - II ZR 85/25, Feststellungsinteresse bezüglich der Einstellung einer Forderung der Gesellschaft gegen einen Gesellschafter in die Auseinandersetzungsrechnung auch bei möglicher Ausnahme von der Durchsetzungssperre, WM 2026, 1464-1467
BGH v. 23.6.2026 - II ZB 10/25, Ausschluss der Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Festsetzung der Auslagen und Vergütung des gerichtlich bestellten Sonderprüfers, WM 2026, 1467-1468
Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung
BGH v. 11.6.2026 - V ZB 81/25, Keine Offenkundigkeit der Vertretungsmacht eines Bieters i.S.d. § 71 Abs. 2 ZVG aufgrund Eintragung im elektronisch geführten Handelsregister (Abgrenzung zu BGH, Beschl. v. 24.5.2023 – VII ZB 69/21, BGHZ 237, 195 = WM 2023, 1428), WM 2026, 1469-1471
OLG Koblenz v. 2.6.2026 - 3 U 904/24, Befugnis des Gläubigers zur Aufnahme eines nach Insolvenzeröffnung unterbrochenen Rechtsstreits, WM 2026, 1472-1474
Bürgerliches Recht und Handelsrecht
BGH v. 9.7.2026 - III ZR 235/25, Verzugs- und Prozesszinsen des Schuldners als mögliche Nachteile, die auf einer unangemessenen Dauer des Rechtsstreits beruhen können und zu ersetzen sind, WM 2026, 1474-1479
BGH v. 16.7.2026 - I ZR 200/25, Bestätigungsseite bei Online-Kündigung darf keine Informationen zu Kündigungsalternativen enthalten, WM 2026, 1480-1484
BGH v. 23.6.2026 - VI ZR 97/22, Voraussetzungen eines Unterlassungsanspruchs nach nationalem Recht, der sich gegen eine erneute Übermittlung personenbezogener Daten unter Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung richtet, WM 2026, 1484-1488
BGH v. 25.6.2026 - IX ZR 7/24, Aussonderung des Herausgabeanspruchs gegen die Hinterlegungsstelle mit Hilfe des Anspruchs auf Einwilligung des anderen Prätendenten in die Herausgabe des hinterlegten Betrags, WM 2026, 1488-1492
Wettbewerbsrecht
BGH v. 3.6.2026 - I ZR 49/24, Voraussetzungen, unter denen eine Bearbeitungspauschale nicht in den Gesamtpreis im Sinne von § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Nr. 3 PAngV einzurechnen ist, WM 2026, 1493-1495
Sonstiges
BVerfG v. 10.6.2026 - 1 BvR 2080/25, Entkräftung der Beweiswirkung eines Empfangsbekenntnisses, WM 2026, 1495-1496
Autoren und Redaktion
Redaktionsbeirat:
RA Thorsten Höche, Chefsyndikus des Bundesverbandes deutscher Banken e.V., Berlin (Vorsitzender); Prof. Dr. Jens-Hinrich Binder, LL.M. (London), Eberhard Karls Universität Tübingen; Vizepräsident des BGH Prof. Dr. Jürgen Ellenberger, Karlsruhe; Prof. Dr. Rafael Harnos, Universität Passau; RAin Dr. Anna Heidelbach, Leiterin der Rechtsabteilung der DZ-Bank AG, Frankfurt a.M.; Prof. Dr. Peter O. Mülbert, Direktor des Instituts für Internationales Recht des Spar-, Giro- und Kreditwesens an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz; RA Dr. Heinrich Nemeczek, LL.M. (Harvard), General Counsel bei Scalable Capital, Berlin; PD Dr. Alexander Sajnovits, M.Sc. (Oxford), Johannes Gutenberg-Universität Mainz; Vors. Richter am BGH Prof. Dr. Heinrich Schoppmeyer, Karlsruhe
Redaktion:
RA Dr. Andreas Lange (verantw. Redakteur), Tel.: 0160/98 77 68 90, E-Mail: a.lange@wmrecht.de
Richter am Bundesgerichtshof Dr. Ole Böger, Karlsruhe
Vors. Richter am Oberlandesgericht Jens Rathmann, Frankfurt/M.
RA Arne Wittig, Frankfurt/M. (sämtlich Anschrift des Verlags)
Lektorat: Sandra Emmerich, Tel. 0221-93738-535, E-Mail: s.emmerich@otto-schmidt.de; Sepideh Mokhtar-Harris, LL.M., Tel. 0221-93738-536, E-Mail: s.mokhtar-harris@otto-schmidt.de
Redaktionsmanagement: Sylvia Mahler, Tel. 0221-93738-534, E-Mail: s.mahler@otto-schmidt.de
Redaktionelle Hinweise für unsere Autorinnen und Autoren (PDF, 151 KB)
Angaben zur Produktsicherheit
Hersteller Verlag Dr. Otto Schmidt KGGustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln
E-Mail: