WM - Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht

WM - Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht

Die WM informiert wöchentlich aktuell und umfassend im Rechtsprechungsteil über Urteile und Beschlüsse des Europäischen Gerichtshofs, des Bundesgerichtshofs, der übrigen obersten Bundesgerichte sowie der Instanzgerichte zum Wirtschaftsrecht und Bankrecht. Im Beitragsteil erscheinen Aufsätze renommierter Autoren über aktuelle Themen.

ISSN 0342-6971

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Beschreibung

Die WM informiert wöchentlich aktuell und vollständig über Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, der übrigen obersten Bundesgerichte sowie der Instanzgerichte zum Wirtschaftsrecht und Bankrecht. Sämtliche für die Kreditwirtschaft bedeutsamen Entscheidungen werden in vollem Wortlaut veröffentlicht.

Im Beitragsteil und in Sonderbeilagen erscheinen Aufsätze renommierter Autoren über aktuelle Themen des Wirtschafts- und Bankrechts sowie Rechtsprechungsübersichten. Rezensionen informieren über Neuerscheinungen im Bankrecht und Wirtschaftsrecht. 

Aktuell und ungekürzt

  • Rechtsprechung
    Veröffentlichung aller wichtigen Entscheidungen aus dem Wirtschafts-, Bank- und Kapitalmarktrecht

Praxisrelevant und fundiert

  • Beiträge
    Abhandlungen, Diskussionsbeiträge und Sichtweisen namhafter Autoren zu aktuellen Problemstellungen

Ausführlich und informativ

  • Rechtsprechungsübersichten

  • Dokumentationen

  • Rezensionen relevanter Literatur

  • Deutsche Rechtspolitik aktuell

  • Brüssel aktuell

Auch Online erhältlich

• zusätzliche komfortable Online-Recherche

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Erscheinungsweise:
Die WM erscheint wöchentlich samstags.

Aktuelles Heft

Heft 45/2025

Beiträge

Mietzsch, Oliver / Gramlich, Ludwig, Einnahmenaufteilung in Verkehrsverbünden – ein Anwendungsfall für das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz?, WM 2025, 2001-2009

Das von Verkehrsverbünden praktizierte Clearing der Fahrgeldeinnahmen zum Ausgleich der einzelnen Unternehmen zustehenden bzw. von diesen abzugebenden Einnahmen kann ein erlaubnispflichtiges “Finanztransfergeschäft“ (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 ZAG) sein. Um den Aufwand zur Erlangung einer “Banklizenz“ bzw. unzählige Zahlungsvorgänge direkt zwischen Unternehmen zu vermeiden, werden Möglichkeiten und Grenzen erörtert, die sich insoweit aus dem persönlichen Anwendungsbereich des ZAG (§ 1) und passenden Ausnahmetatbeständen (§ 2 Abs. 1) ergeben.

von Rummel, Alexander / Waßmuth, Guido, Kollektive Rechtsdurchsetzung: Die EU-Verbandsklage im deutschen Recht, WM 2025, 2009-2017

Die EU-Verbandsklagenrichtlinie ist im Sommer 2023 (verspätet) in deutsches Recht umgesetzt worden. Das Umsetzungsgesetz erfasst – mit europarechtlicher Grundlage – die bereits nach bisherigem Recht mögliche Unterlassungsklage sowie eine neu eingeführte Abhilfeklage und erstreckt sich zusätzlich auf die – rein nationale – Musterfeststellungsklage. In der Zwischenzeit sind erste Verfahren auf der neuen Rechtsgrundlage anhängig gemacht worden. Für die Finanzindustrie ist davon auszugehen, dass diese sich auch zukünftig mit derartigen Verfahren wird auseinandersetzen müssen. Der folgende Beitrag unternimmt vor diesem Hintergrund eine erläuternde und kritisch bewertende Einordnung der EU-Verbandsklagen im neuen deutschen Recht kollektiver Rechtsdurchsetzung.

Rechtsprechung

Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Finanzdienstleistungsrecht

BGH v. 30.9.2025 - II ZR 70/24, Die Schuld, der beigetreten worden ist, zum Klagegrund des Schuldbeitritts gehörig, WM 2025, 2018-2019

BGH v. 23.9.2025 - XI ZR 29/24, Kündigungserklärungen einer Sparkasse keine Rechtsgeschäfte und keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen: keine Auslegung im Musterfeststellungsverfahren möglich, WM 2025, 2019-2028

OLG München v. 14.7.2025 - 19 U 2350/24 e, Zur Verjährung des Darlehensrückzahlungsanspruchs bei verbundenem Darlehensvertrag – hier: kein Verbraucherdarlehensvertrag, WM 2025, 2028-2030

Gesellschaftsrecht

BGH v. 30.9.2025 - II ZR 154/23, Zur Abgrenzung eines normalen Austauschgeschäfts von einer verdeckten Ausschüttung von Gesellschaftsvermögen auch nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts danach, ob ein gewissenhaft nach kaufmännischen Grundsätzen handelnder Geschäftsleiter das Geschäft unter sonst gleichen Umständen mit einem Nichtgesellschafter abgeschlossen hätte, WM 2025, 2030-2048

Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung

BGH v. 11.9.2025 - IX ZB 15/24, Zuständigkeit des Rechtspflegers für die Festsetzung der Vergütung des Sachwalters im eröffneten Insolvenzverfahren auch dann, wenn ein Insolvenzplan vorgelegt wurde, WM 2025, 2048-2050

Dokumentation

Weigert, Anna-Lara, Deutsche Rechtspolitik aktuell, WM 2025, 2051-2052

Autoren und Redaktion

Redaktionsbeirat:

RA Thorsten Höche, Chefsyndikus des Bundesverbandes deutscher Banken e.V., Berlin (Vorsitzender); Prof. Dr. Jens-Hinrich Binder, LL.M. (London), Eberhard Karls Universität Tübingen; Vizepräsident des BGH Prof. Dr. Jürgen Ellenberger, Karlsruhe; Prof. Dr. Rafael Harnos, Universität Passau; RAin Dr. Anna Heidelbach, Leiterin der Rechtsabteilung der DZ-Bank AG, Frankfurt a.M.; Prof. Dr. Peter O. Mülbert, Direktor des Instituts für Internationales Recht des Spar-, Giro- und Kreditwesens an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz; RA Dr. Heinrich Nemeczek, LL.M. (Harvard), General Counsel bei Scalable Capital, Berlin; PD Dr. Alexander Sajnovits, M.Sc. (Oxford), Johannes Gutenberg-Universität Mainz; Vors. Richter am BGH Prof. Dr. Heinrich Schoppmeyer, Karlsruhe

Redaktion:

RA Dr. Andreas Lange (verantw. Redakteur), Tel. 0 160/98 77 68 90, E-Mail: a.lange@wmrecht.de
RA Dr. Christopher Kienle, Frankfurt a.M.; Prof. Dr. Tobias Lettl, LL.M. (EUR), Universität Potsdam; RA Dr. Helmut Merkel, Frankfurt a.M.; RA Arne Wittig, Frankfurt a.M.
Lektorat: Sandra Emmerich, Tel. 0221-93738-535, E-
Mail: s.emmerich@otto-schmidt.de; Sepideh Mokhtar-Harris, LL.M., Tel. 0221-93738-536, E-Mail: s.mokhtar-harris@otto-schmidt.de

Redaktionsmanagement: Sylvia Mahler, Tel. 0221-93738-534, E-Mail: s.mahler@otto-schmidt.de

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