WuW - WIRTSCHAFT und WETTBEWERB Zeitschrift & Digital (Bundle) Die Fachzeitschrift für Kartellrecht & Wettbewerbsrecht

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Hochrangige Experten stellen die unterschiedlichen Sichtweisen von Gesetzgebung, Rechtsprechung, Politik und Unternehmenspraxis dar und liefern damit den notwendigen Überblick zum aktuellen Rechtsstand und dessen praktische Auswirkungen.

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Beratermodul WuW - WIRTSCHAFT und WETTBEWERB
Beratermodul Kartellrecht

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juris Kartellrecht

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ISSN 0043-6151

Jahresbezugspreis 2026: 531 € (inkl. MwSt.)
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12 Print-Ausgaben im Jahr, Zugang zum Beratermodul WuW - WIRTSCHAFT und WETTBEWERB und zur Otto Schmidt Zeitschriften-App. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.

Beschreibung

Wirtschaft braucht Wettbewerb. Wettbewerb braucht Aufsicht – Die führende Fachzeitschrift für Kartellrecht & Wettbewerbsrecht.

Mit WIRTSCHAFT und WETTBEWERB erkennen Sie entscheidende Entwicklungen und Zusammenhänge im deutschen und europäischen Kartellrecht sowie im Wettbewerbsrecht. WIRTSCHAFT und WETTBEWERB ist das führende deutsche Medium auf dem Gebiet des deutschen und europäischen Kartellrechts, Wettbewerbsrecht, Fusionsrechts sowie der Wettbewerbspolitik.

Hochrangige Experten aus Gesetzgebung, Rechtsprechung, Politik und Unternehmerpraxis liefern wertvolle Einblicke und kommentieren aktuelle Entwicklungen im Kartellrecht und Wettbewerbsrecht. Mit prägnanten Analysen und verständlichen Erläuterungen bietet die Fachzeitschrift einen fundierten Überblick über den aktuellen Rechtsstand und dessen Auswirkungen auf die Praxis.

Top-Themen aus Kartellrecht und Wettbewerbsrecht – Immer auf dem neuesten Stand.

Mit WIRTSCHAFT und WETTBEWERB sind Sie umfassend informiert zu den top-aktuellen Themen:

  • Kartellrecht

  • Wettbewerbsrecht

  • Kartellverbot

  • Fusionskontrolle

  • Kartellschadensersatz

  • Marktbeherrschung

  • Missbrauchsaufsicht

  • Bußgeldverfahren

Durch den Abdruck und die Kommentierung wichtiger Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Entscheidungen erkennen Sie die entscheidenden Entwicklungen und Zusammenhänge im deutschen und europäischen Kartellrecht. Mit dem WuW-Entscheidungsteil erhalten Sie Monat für Monat die aktuellen und wichtigen Entscheidungen des EuGH, der EU-Kommission, des BGH, der Instanzgerichte und des Bundeskartellamtes. Durch die redaktionelle Aufbereitung der Entscheidungen wird das Erfassen der Kerninhalte wesentlich vereinfacht. Der Blick in andere europäische Kartellrechtsordnungen bietet Lösungsansätze für nationale Praxisfragen.

WIRTSCHAFT und WETTBEWERB richtet sich an Rechtsanwälte in Kanzleien, Firmen und in Wirtschafts- und Fachverbänden sowie an Behörden, Gerichte und Universitäten.

www.wuw-online.de

Erscheinungsweise:
1x monatlich

Aktuelles Heft

Heft 10/2026

Gastkommentar

von Schreitter, Florian, Und der Schiedsrichter lässt weiterlaufen – Gedanken zur Verfahrenseinstellung in Sachen 50+1, WUW 2026, 513

Höppner, Thomas, Guidelines on Exclusionary Abuses: Towards a More Workable Approach, WUW 2026, 514

Abhandlungen

Haller, Jasper, Arbeitsmärkte in der Fusionskontrolle – wo bleiben die Fälle?, WUW 2026, 515-518

In der Arbeitsmarktökonomie ist es inzwischen anerkannt, dass Arbeitgeber über erhebliche Marktmacht verfügen. In der Folge sind verschiedene Vorschläge erarbeitet worden, wie die Fusionskontrolle auf die Untersuchung der Auswirkungen von Unternehmenszusammenschlüssen auf Arbeitsmarktmacht ausgeweitet werden kann. In der Fallpraxis hat es bislang jedoch erst wenige Einzelfälle gegeben. Anhand einiger dieser Fälle wird deutlich, dass die Untersuchung von Arbeitsmärkten in der Fusionskontrolle mit erheblichen Fallstricken verbunden ist und damit auf absehbare Zeit ein Randphänomen bleiben wird, das den komplexesten Fällen vorbehalten bleiben dürfte.
Labour markets in merger control: where are the cases?It is now widely recognised in labour market economics that employers wield considerable monopsony power. Consequently, various proposals have been put forward on how merger control can be extended to include an assessment of the effects of business combinations on labour market power. In practice, however, there have been only a few individual cases to date. A review of some of these cases makes it clear that the analysis of labour markets in merger control involves considerable pitfalls and will therefore remain a marginal phenomenon for the foreseeable future, likely to be reserved for the most complex cases.

Hendricks, Jan David, Sammelklage-Inkasso im Kartellrecht – quo vadis?, WUW 2026, 519-525

Mit Urteil vom 12.05.2026 stellt der BGH-Kartellsenat klar, dass das Sammelklage-Inkasso auch im Kartellrecht rechtsdienstleistungsrechtlich grundsätzlich zulässig ist (§ 3 RDG); die jahrelange Debatte ist damit insoweit beendet. Die Kontrolle sachwidriger Anspruchsbündelung verlagert der Senat auf die prozessrechtliche Ebene: Eine zu heterogene Sammelklage kann wegen prozessualen Rechtsmissbrauchs nachträglich unzulässig werden. Der Beitrag begrüßt diesen Ansatz, zeigt aber, dass er neue Fragen aufwirft – insbesondere zum Maßstab der “effektivitätsgefährdenden Sammelklage“, zur Verfahrenstrennung und zur fortbestehenden Einzelfallgefahr der Zessionsnichtigkeit (§ 4 Satz 1 RDG i.V.m. § 134 BGB) samt Verjährungsfalle. Gefordert ist letztlich der Gesetzgeber.
The Assignment Model for Collective Competition Damages Claims – Quo Vadis?Debt collection service providers pool assigned antitrust damages claims into collective proceedings. In its ruling of 12 May 2026, the Federal Court of Justice confirmed that this assignment-based model is permissible under the Legal Services Act (§ 3 RDG), even in complex antitrust cases. The review of abusive bundling is no longer governed by the RDG but has been shifted to procedural law: A lawsuit that jeopardizes effective adjudication may be deemed inadmissible on the grounds of abuse of process, which allows for the separation of proceedings. However, due to § 4 RDG, there remains a risk that individual assignments could be deemed null and void. Finally, the article calls on the legislature to find a legislative solution for mass antitrust lawsuits.

Sonnberger, Marcus W. A., Marktmachtmissbrauch durch Verdrängungspraxis nur bei Verhaltenskausalität der marktbeherrschenden Stellung?, WUW 2026, 526-528

Die Entscheidung des EuGH zur Rs. Google Android hat viel Aufmerksamkeit erregt. Das ist vor allem auf die Höhe der Geldbuße zurückzuführen. Allerdings zeigt sie auch bei der inhaltlichen Beurteilung von Verdrängungspraktiken eine Entwicklung. Diese ist jedoch kritisch zu sehen bzw. sollte zumindest nicht allzu generalisierend verstanden werden.
Exclusionary Practices after ECJ Google AndroidThe judgement of the ECJ in the Google Android case raises fundamental questions about a requirement of causality of market power. However, the approach of the ECJ is not unproblematic. It leads to the necessity of proving causality of market power for the abusive conduct in each case. In contrast, this test should be regarded merely as a possible test for assessing whether specific conduct departs from competition on the merits. The Guidelines on the application of Art. 102 TFEU to abusive exclusionary conduct reflect this understanding.

Göhsl, Jan-Frederick, Das Amazon-Preiskontrollmechanismen-Verfahren – eine erste Einordnung, WUW 2026, 529-535

Der Beitrag ordnet die Entscheidung des Bundeskartellamts im Preiskontrollmechanismen-Verfahren gegen Amazon ein. Die auf verschiedene Schadenstheorien gestützte Entscheidung erweist sich als teilweise robust, vor allem in Bezug auf die Prüfung der intransparenten Nutzungsbedingungen. Zweifel bestehen jedoch, ob das Amt die Nachweisanforderungen in jeder Hinsicht erfüllt hat, was sich auf die sachliche Rechtfertigung auswirken könnte. Darüber hinaus dürfte der Konflikt mit dem DMA größer sein als vom BKartA angenommen und auch bei der Anwendung der Vorteilsabschöpfung stellen sich prozessuale Fragen. Auf wettbewerbspolitischer Ebene sprechen die überlange Verfahrensdauer und die kaum erkennbaren langfristigen Wettbewerbs- und Verbrauchervorteile gegen eine Vorbildwirkung des Verfahrens.
The Bundeskartellamt’s Amazon Price Control Mechanism Case: A First AssessmentThe article analyses the Bundeskartellamt’s case against Amazon concerning its price control mechanisms on its marketplace. The decision is based on various theories of harm and proves to be partly robust. This is particularly the case with regard to the assessment of the terms of use under the P2B Regulation. However, doubts remain whether all the evidential requirements were met. Furthermore, the conflict with the DMA could be greater than assumed. Additionally, applying the disgorgement tool raises some procedural questions. From a competition policy perspective, the length of the proceedings and the barely discernible long-term benefits for competition and consumers mean that the decision should not be used as a model for future cases.

Standpunkt/Kolumne

Wolf, Christoph / Geyer, Christian, Holz, Papier und Bytes: ERP-Daten im Kartellprozess nach BGH “Rundholz BW“, WUW 2026, 536-537

In der Kolumne “Private Kartellrechtsdurchsetzung“ werden in regelmäßigem Turnus Themen aus dem Bereich der Durchsetzung des Kartellrechts mit Mitteln des Privatrechts von Mitgliedern des Competition Litigation Forum e.V. erörtert. In dieser Kolumne geht es um die Handhabung von ERP-Daten.

Entscheidungsanmerkungen

Krämer, Julia, Apple’s App Tracking Transparency Framework (“ATTF“), WUW 2026, 538

Das vierjährige Verfahren des Bundeskartellamts gegen Apple’s ATTF ist im August zu Ende gegangen: Apple bot Verpflichtungszusagen an, die für verbindlich erklärt wurden. Von App-Herausgebern darf Apple weiterhin eine Zustimmung über den ATT-Prompt verlangen; dieser muss jedoch neugestaltet und an das eigene Abfragefenster angeglichen werden.

Entscheidungen

EuGH v. 16.4.2026 - C-672/23C-673/23, Zuständigkeit für Kartellschadensersatz: Ankerbeklagte und wirtschaftliche Einheit, WUW 2026, 539-541

EuG v. 8.7.2026 - T-1079/23, T-1080/23, T-214/24, DMA-Torwächterbenennung: Apple App Stores als einheitlicher zentraler Plattformdienst, WUW 2026, 541-542

OLG Düsseldorf v. 13.5.2026 - 6 U 5/24 (Kart), Provisionsweitergabeverbot im Reisevertrieb: Grenzen des Handelsvertreterprivilegs, WUW 2026, 542-548

OLG Hamm v. 15.7.2026 - 8 U 66/26, Gesellschaftsvertragliches Wettbewerbsverbot: Durchgriff auf Tochtergesellschaft, WUW 2026, 548-552

OLG Stuttgart v. 2.2.2026 - 2 W 29/25, Gegenstandswert der Nebenintervention (I): Gemeinsame Vertretung kartellrechtlicher Streithelfer, WUW 2026, 552-554

OLG Stuttgart v. 21.5.2026 - 2 W 41/25, Gegenstandswert der Nebenintervention (II): Mehrfachvertretung im Kartellschadensersatzprozess, WUW 2026, 554-555

LG Dortmund v. 19.8.2026 - 8 O 727/26 (Kart), Lizenzierung im Handball: Kartellrechtliche Kontrolle sportverbandlicher Regelwerke, WUW 2026, 556-560

LG München I v. 25.3.2026 - 21 O 3733/25, FRAND-Einwand bei Kreuzlizenzen: Lizenzwilligkeit konkurrierender SEP-Inhaber, WUW 2026, 560-564

Bundeskartellamt v. 12.8.2026 - B6-37/18, 50+1-Regel im Profifußball: Kartellrechtliche Rechtfertigung nur bei kohärenter Vereinsprägung, WUW 2026, 564-570

Bundeskartellamt v. 13.8.2026 - B7-54/25, Bundeskartellamt: Apple verpflichtet sich zu Änderungen beim App Tracking Transparency Framework, WUW 2026, 570-571

Neues vom Bundeskartellamt, WUW 2026, 571

Interview

Oegel, Lucia, Fünf Fragen an Lucia Oegel, WUW 2026, 572

Autoren und Redaktion

Herausgeber; Prof. Dr. Podszun, Rupprecht; Mundt, Andreas; Vors. RiBGH Dr. Stefanie Roloff, Wolfgang; Prof. Dr. Zimmer, Daniel; RA Prof. Dr. Seeliger, Daniela; Prof. Dr. Haucap, Justus; Prof. Dr. Pohlmann, Petra; Prof. Dr. Wagner-von Papp, Florian

Ruth Smith (verantw. Redakteurin), Anschrift: Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Niederlassung Düsseldorf, Neumannstr. 10 40235 Düsseldorf, Tel. 0211 210911-53, 0221/93738-997 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), Fax 0221/93738-906 (Redaktions-Sekr.) bzw. -943 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), E-Mail: r.smith@fachmedien.de

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