WuW - WIRTSCHAFT und WETTBEWERB Zeitschrift & Digital (Bundle) Die Fachzeitschrift für Kartellrecht & Wettbewerbsrecht
Hochrangige Experten stellen die unterschiedlichen Sichtweisen von Gesetzgebung, Rechtsprechung, Politik und Unternehmenspraxis dar und liefern damit den notwendigen Überblick zum aktuellen Rechtsstand und dessen praktische Auswirkungen.
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Beratermodul WuW - WIRTSCHAFT und WETTBEWERB
Beratermodul Kartellrecht
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juris Kartellrecht
Beschreibung
Wirtschaft braucht Wettbewerb. Wettbewerb braucht Aufsicht – Die führende Fachzeitschrift für Kartellrecht & Wettbewerbsrecht.
Mit WIRTSCHAFT und WETTBEWERB erkennen Sie entscheidende Entwicklungen und Zusammenhänge im deutschen und europäischen Kartellrecht sowie im Wettbewerbsrecht. WIRTSCHAFT und WETTBEWERB ist das führende deutsche Medium auf dem Gebiet des deutschen und europäischen Kartellrechts, Wettbewerbsrecht, Fusionsrechts sowie der Wettbewerbspolitik.
Hochrangige Experten aus Gesetzgebung, Rechtsprechung, Politik und Unternehmerpraxis liefern wertvolle Einblicke und kommentieren aktuelle Entwicklungen im Kartellrecht und Wettbewerbsrecht. Mit prägnanten Analysen und verständlichen Erläuterungen bietet die Fachzeitschrift einen fundierten Überblick über den aktuellen Rechtsstand und dessen Auswirkungen auf die Praxis.
Top-Themen aus Kartellrecht und Wettbewerbsrecht – Immer auf dem neuesten Stand.
Mit WIRTSCHAFT und WETTBEWERB sind Sie umfassend informiert zu den top-aktuellen Themen:
Kartellrecht
Wettbewerbsrecht
Kartellverbot
Fusionskontrolle
Kartellschadensersatz
Marktbeherrschung
Missbrauchsaufsicht
Bußgeldverfahren
Durch den Abdruck und die Kommentierung wichtiger Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Entscheidungen erkennen Sie die entscheidenden Entwicklungen und Zusammenhänge im deutschen und europäischen Kartellrecht. Mit dem WuW-Entscheidungsteil erhalten Sie Monat für Monat die aktuellen und wichtigen Entscheidungen des EuGH, der EU-Kommission, des BGH, der Instanzgerichte und des Bundeskartellamtes. Durch die redaktionelle Aufbereitung der Entscheidungen wird das Erfassen der Kerninhalte wesentlich vereinfacht. Der Blick in andere europäische Kartellrechtsordnungen bietet Lösungsansätze für nationale Praxisfragen.
WIRTSCHAFT und WETTBEWERB richtet sich an Rechtsanwälte in Kanzleien, Firmen und in Wirtschafts- und Fachverbänden sowie an Behörden, Gerichte und Universitäten.
Erscheinungsweise:
1x monatlich
Aktuelles Heft
Heft 2/2026
Weber, Franziska, No passage for pass-on?, WUW 2026, 61
Abhandlung
Angerbauer, Timo / Sachs, Robin, Nachhaltigkeitskooperationen und Kartellrecht: Unterschiedliche Sichtweisen und neue Risiken, WUW 2026, 62-67
Dieser Beitrag behandelt die kartellrechtliche Bewertung von Nachhaltigkeitskooperationen in Europa und den USA. Dabei geht er auf die wesentlichen Kriterien ein, die jeweils bei der Bewertung von Nachhaltigkeitskooperationen zugrunde gelegt werden, und legt dar, dass die kartellrechtliche Beurteilung von Nachhaltigkeitskooperationen – insbesondere vor dem Hintergrund der jüngsten Entwicklungen in den USA – diesseits und jenseits des Atlantiks zu divergierenden Ergebnissen führen kann.
Risks for sustainability cooperationsThe article shows that the antitrust assessment of sustainability cooperations can lead to divergent results in Europe and the US. The European Commission and the national regulators in Europe are open to sustainability cooperations within the limits set by antitrust law. This is also supported by the case law. In the US, sustainability cooperations currently face some headwind and can even lead to proceedings and fines for the companies involved. Therefore, internationally active European (and other) companies are well advised to assess the potential – real or perceived – impacts of their initiatives across the Atlantic.
Wagner-von Papp, Florian, Die Reform der VO 1/2003 und strengeres nationales Recht – Wettbewerb der Wettbewerbssysteme, jetzt erst recht!, WUW 2026, 68-79
Der Beitrag stellt nach einer Einführung (I.) die historische Entwicklung des Art. 3 Abs. 2 VO 1/2003 (II.) sowie die Auslegung dieser Vorschrift (III.), einschließlich der Auswirkungen des Lissabon-Vertrags (IV.) dar. Der Beitrag befasst sich dann (V.) mit der Frage, ob die Konvergenzklausel de lege ferenda auf einseitige Handlungen erweitert werden sollte und lehnt dies ab. Abschnitt VI. befasst sich mit dem Alternativvorschlag der Kommission, strengere innerstaatliche Wettbewerbsvorschriften zu definieren und einen Informationsaustausch und Koordination im Rahmen des ECN herzustellen; während der Beitrag eine Definition ablehnt, ist gegen einen Informationsaustausch und Koordination, solange sie nicht die effektive Durchsetzung beeinträchtigen, wenig einzuwenden.
The reform of Regulation 1/2003 and stricter national laws – competition of competition systems, now more than ever!This article describes, after an introduction (I.) the historical development of Article 3(2) Regulation 1/2003 (II.) and discusses the interpretation of this provision (III.), including the impact of the Lisbon Treaty on the rule/exception relationship (IV.). The discussion then turns to the question whether the convergence clause should be extended, de lege ferenda, to unilateral conduct, and rejects this proposal (V.). Section VI. discusses the Commission’s alternative proposal to define “stricter national laws“ and to institute an information exchange and coordination mechanism. While information exchange and coordination are unobjectionable, the plan to define “stricter national laws“ should not be pursued.
Klein, Thilo / Haller, Jasper, Das neuartige “Schätzmodell“ des OLG Stuttgart zur Ermittlung von Kartellschäden, WUW 2026, 80-83
In seiner Entscheidung zum Badarmaturenkartell entwickelt das OLG Stuttgart ein neuartiges Modell zur Schätzung von Kartellschäden anhand von Merkmalen des Kartells und des kartellierten Markts. Eine genaue Betrachtung dieser Merkmale zeigt jedoch auf, dass für zahlreiche Merkmale entweder schon im Ausgangspunkt keine Erwartung besteht, dass das Merkmal durchschnittlich mit höheren oder niedrigeren Schäden korreliert ist, oder kein geeigneter Referenzwert verfügbar ist, anhand dessen zu prüfen wäre, ob ein Merkmal im konkreten Einzelfall über- oder unterdurchschnittlich ausgeprägt ist. Eine Präzisierung der Schadensschätzung gegenüber dem Ausgangspunkt von 15% ist von dieser Methodik nicht zu erwarten.
The novel estimation technique developed by the Higher Regional Court of Stuttgart for determining cartel damagesIn its ruling on the bathroom fittings cartel, the Higher Regional Court of Stuttgart develops a novel model for estimating cartel damages based on characteristics of the cartel and the cartelised market. However, a closer look reveals that for many characteristics, there is either no expectation from the outset as to whether the characteristic correlates with higher or lower damages on average, or there is no suitable reference value available that could be used to determine whether a characteristic is above or below average in a specific case. This methodology cannot expected to provide a more precise estimate of damages than the initial figure of 15%.
Entscheidungsanmerkung
Fenik, Maroš / Louven, Sebastian, Anwendbarkeit der Bronner-Kriterien auf erworbene Infrastrukturen, WUW 2026, 84
Der Europäische Gerichtshof hat auf ein Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts für die Region Sofia, Bulgarien, seine Rechtsprechung zur Anwendbarkeit der Bronner-Kriterien weiterentwickelt. Er schärft das Merkmal der Inhaberschaft über eine wesentliche Einrichtung und verlangt von den Wettbewerbsbehörden eine nachträgliche Überprüfung von Privatisierungen.
Einfeldt, Dejan, Internationale Zuständigkeit bei Verbandsklagen wegen Kartellverstößen im digitalen Raum, WUW 2026, 85
Der EuGH stärkt den grenzüberschreitenden kollektiven Rechtsschutz, indem er für Verbandsklagen wegen Kartellverstößen im digitalen Markt eine umfassende internationale und örtliche Zuständigkeit sämtlicher Erfolgsortgerichte anerkennt.
Preuß, Nicola, Offenlegung von Beweismitteln zur Geltendmachung eines Kartellschadensersatzanspruchs, WUW 2026, 86
Die Entscheidung des LG Stuttgart ist im Rahmen einer Offenlegungsklage ergangen, mit der der Anspruch auf Offenlegung eines für die Geltendmachung eines Kartellschadensersatzanspruchs erforderlichen Beweismittels gemäß § 33g GWB verfolgt wurde. Der Offenlegungsbeschluss wurde in einem “Zwischenverfahren nach § 89b Abs. 8 GWB“ (Überprüfung auf enthaltene Kronzeugen- oder Vergleichserklärungen) erlassen. Die Besonderheit einer solchen positiven “Zwischenentscheidung“ liegt darin, dass die Offenlegung des überprüften Beweismittels (hier: Bußgeldbeschluss des BKartA) in der zur Vorlage geeigneten Fassung erst nach Rechtskraft des Beschlusses erfolgt, und zwar durch das Gericht. Das Hauptsacheverfahren erledigt sich damit.
EuGH v. 18.12.2025 - C-245/24, Bronner-Kriterien: Anwendbarkeit auf öffentliche und privatisierte Infrastrukturen, WUW 2026, 87-92
EuGH v. 18.12.2025 - C-260/24, Kraftstoffgroßhandel in Bulgarien: Anforderungen an Marktbeherrschung und margin squeeze, WUW 2026, 92-96
EuGH v. 2.12.2025 - C-34/24, Verbandsklagen gegen Apple: Zuständigkeit des Gerichts des Erfolgsorts, WUW 2026, 96-101
ent
EU-Kommission v. 12.9.2025 - AT.40721AT.40873, Office-Drama: Kommission entkoppelt Teams, WUW 2026, 101-103
OLG Düsseldorf v. 10.9.2025 - U (Kart) 6/24, Sportkartellrecht: Rechtsschutz gegen Klassifizierungsentscheidungen im Para-Sport, WUW 2026, 103-106
LG Stuttgart v. 16.9.2025 - 51 O 191/23, Herausgabeanspruch nach § 33g GWB: Geschwärzte Bußgeldentscheidung im Stahlschmiedekartell, WUW 2026, 107-109
§ 19a GWB: BMWE bewertet spezielle Missbrauchsaufsicht über Digitalkonzerne, WUW 2026, 110-112
Ausnahmeregeln für Verlags-Kooperationen: BMWE-Bericht zu § 30 Abs. 2b GWB, WUW 2026, 112-115
Fusionskontrolle
Neues aus dem Bundeskartellamt, WUW 2026, 115-117
Monopolkommission v. 10.12.2025 - , Monopolkommission: Warnung vor neuen Monopolen im EU-Telekommunikationsmarkt, WUW 2026, 118
Monopolkommission v. 21.11.2025 - , Lebensmittellieferkette: Monopolkommission zu Fusionskontrolle und Machtmissbrauch, WUW 2026, 118-119
Sewczyk, Irene, Fünf Fragen an Irene Sewczyk, WUW 2026, 120
Autoren und Redaktion
Herausgeber; Prof. Dr. Podszun, Rupprecht; Mundt, Andreas; Vors. RiBGH a.D. Prof. Dr. Kirchhoff, Wolfgang; Prof. Dr. Zimmer, Daniel; RA Prof. Dr. Seeliger, Daniela; Prof. Dr. Haucap, Justus; Prof. Dr. Pohlmann, Petra; Prof. Dr. Wagner-von Papp, Florian
Ruth Smith (verantw. Redakteurin), Anschrift: Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Niederlassung Düsseldorf, Neumannstr. 10 40235 Düsseldorf, Tel. 0211 210911-53, 0221/93738-997 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), Fax 0221/93738-906 (Redaktions-Sekr.) bzw. -943 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), E-Mail: r.smith@fachmedien.de
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