WuW - WIRTSCHAFT und WETTBEWERB Zeitschrift & Digital (Bundle) Die Fachzeitschrift für Kartellrecht & Wettbewerbsrecht
Hochrangige Experten stellen die unterschiedlichen Sichtweisen von Gesetzgebung, Rechtsprechung, Politik und Unternehmenspraxis dar und liefern damit den notwendigen Überblick zum aktuellen Rechtsstand und dessen praktische Auswirkungen.
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Beratermodul WuW - WIRTSCHAFT und WETTBEWERB
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Beschreibung
Wirtschaft braucht Wettbewerb. Wettbewerb braucht Aufsicht – Die führende Fachzeitschrift für Kartellrecht & Wettbewerbsrecht.
Mit WIRTSCHAFT und WETTBEWERB erkennen Sie entscheidende Entwicklungen und Zusammenhänge im deutschen und europäischen Kartellrecht sowie im Wettbewerbsrecht. WIRTSCHAFT und WETTBEWERB ist das führende deutsche Medium auf dem Gebiet des deutschen und europäischen Kartellrechts, Wettbewerbsrecht, Fusionsrechts sowie der Wettbewerbspolitik.
Hochrangige Experten aus Gesetzgebung, Rechtsprechung, Politik und Unternehmerpraxis liefern wertvolle Einblicke und kommentieren aktuelle Entwicklungen im Kartellrecht und Wettbewerbsrecht. Mit prägnanten Analysen und verständlichen Erläuterungen bietet die Fachzeitschrift einen fundierten Überblick über den aktuellen Rechtsstand und dessen Auswirkungen auf die Praxis.
Top-Themen aus Kartellrecht und Wettbewerbsrecht – Immer auf dem neuesten Stand.
Mit WIRTSCHAFT und WETTBEWERB sind Sie umfassend informiert zu den top-aktuellen Themen:
Kartellrecht
Wettbewerbsrecht
Kartellverbot
Fusionskontrolle
Kartellschadensersatz
Marktbeherrschung
Missbrauchsaufsicht
Bußgeldverfahren
Durch den Abdruck und die Kommentierung wichtiger Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Entscheidungen erkennen Sie die entscheidenden Entwicklungen und Zusammenhänge im deutschen und europäischen Kartellrecht. Mit dem WuW-Entscheidungsteil erhalten Sie Monat für Monat die aktuellen und wichtigen Entscheidungen des EuGH, der EU-Kommission, des BGH, der Instanzgerichte und des Bundeskartellamtes. Durch die redaktionelle Aufbereitung der Entscheidungen wird das Erfassen der Kerninhalte wesentlich vereinfacht. Der Blick in andere europäische Kartellrechtsordnungen bietet Lösungsansätze für nationale Praxisfragen.
WIRTSCHAFT und WETTBEWERB richtet sich an Rechtsanwälte in Kanzleien, Firmen und in Wirtschafts- und Fachverbänden sowie an Behörden, Gerichte und Universitäten.
Erscheinungsweise:
1x monatlich
Aktuelles Heft
Heft 7-8/2026
Gastkommentar
Soltész, Ulrich, Vom Alliierten Kartellrecht zum Kraftstoffmaßnahmenpaket – Happy Birthday WuW!, WUW 2026, 361
Rodrigues, Nuno Cunha, Current challenges regarding artificial intelligence and competition, WUW 2026, 362-363
Abhandlungen
Käseberg, Thorsten, Wettbewerbspolitik in dieser Legislatur und der Regierungsentwurf zur 12. GWB-Novelle, WUW 2026, 364-367
Mit dem Regierungsentwurf zur 12. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hat die Bundesregierung eine Reform des deutschen Wettbewerbsrechts beschlossen, die noch vor Ende 2026 in Kraft treten soll. Der vorliegende Beitrag analysiert die Ziele und Kernmaßnahmen des Regierungsentwurfs im Kontext der Wettbewerbspolitik in dieser Legislatur.
Competition policy in this legislative term and the Government’s 12th amendment to the German Competition ActThe article puts the Government’s 12th amendment to the German Competition Act into the broader context of current competition policy and its interplay with the competitiveness and simplification agendas. It also describes the legislative measures on the fuel sector. Regarding the 12th amendment to the German Competition Act, the most relevant changes are assessed, in particular to merger control thresholds as well as procedural rules.
Mundt, Andreas, Die Praxis des Bundeskartellamts als Taktgeber für die Entwicklung des Kartellrechts in der Digitalwirtschaft, WUW 2026, 367-373
Die Digitalwirtschaft ermöglichte zahlreiche neue Geschäftsmodelle. E-Commerce, digitale Plattformen, Online-Werbung – um nur ein paar Beispiele zu nennen. Diese Geschäftsmodelle waren oftmals mit in der Vergangenheit nur wenig bekannten Wettbewerbsrisiken verbunden. Über Beiträge namhafter Autoren in der WuW lässt sich verfolgen: das Bundeskartellamt hat neue Wettbewerbsprobleme früh erkannt. Neue Ansätze entwickelte die Behörde maßgeblich mit und setzte wichtige Impulse für die Weiterentwicklung des Wettbewerbsrechts in der Digitalwirtschaft. Das Bundeskartellamt wird weiterhin dazu beitragen, freien und fairen Wettbewerb in digitalen Märkten zu sichern – gerne begleitet von einer kritischen Diskussion in der WuW.
The role of the Bundeskartellamt’s practice in driving the development of competition law in the digital economyThe digital economy has given rise to new business models, such as e-commerce, digital platforms and online advertising. These business models were often associated with competition risks about which little was known in the past. Looking at articles by well-known authors in the WuW, it becomes clear that the Bundeskartellamt recognised new competition problems at an early stage and contributed decisively to the development of competition law in the digital economy. The Bundeskartellamt will continue its efforts in promoting free and fair competition in digital markets – ideally accompanied by a critical debate in the WuW.
Zimmer, Daniel, Der More Economic Approach – Revisited, WUW 2026, 374-380
Der Begriff des “more economic approach“ scheint eine Art Wundertüte zu sein: Wettbewerbsrechtler und -ökonomen verstehen darunter ganz unterschiedliche Dinge. Manche verbinden mit diesem Terminus die Vorstellung von einer alleinigen und konsequenten Ausrichtung der Wettbewerbspolitik am Ziel der Maximierung der Verbraucherwohlfahrt. Andere sehen im more economic approach vornehmlich den verbreiteten und sachgerechten Einsatz moderner ökonomischer Analysemittel in der Anwendungspraxis. Der für das Jubiläumsheft der WuW verfasste Beitrag zeichnet die Diskussion der vergangenen zwei Jahrzehnte vornehmlich anhand von Beiträgen nach, die in dieser Zeitschrift erschienen sind.
The More Economic Approach – RevisitedThe term “more economic approach” seems to be something of a surprise bag: competition law experts and economists understand very different things by it. Some associate this term with the idea of competition policy being solely and consistently geared toward the goal of maximizing consumer welfare. Others view the “more economic approach” primarily as the widespread and appropriate use of modern economic analytical tools in practice. This article, prepared for the anniversary issue of WuW, traces the discussion of the past two decades primarily on the basis of articles that have appeared in this journal.
Wagner-von Papp, Florian, Kartelle, Kooperation und Kollusion in den letzten 75 Jahren: Plus ça change … ?, WUW 2026, 381-389
Der Beitrag zum 75. Jubiläum der WuW untersucht die Entwicklungen des letzten Dreivierteljahrhunderts im Bereich der Kartelle, horizontalen Kooperation, insbesondere des Informationsaustausches, und Kollusion. Trotz Fortschritten vor allem in der Sanktionierung von Kartellen gibt es insbesondere im Bereich der horizontalen Kooperation und der Kollusion im ökonomischen Sinne (tacit collusion mit und ohne facilitating practices) Verbesserungsbedarf, nicht nur, aber auch vor dem Hintergrund der Entwicklung Künstlicher Intelligenz.
Cartels, horizontal cooperation and collusion: Plus ça change … ?This contribution to the 75th anniversary issue of the WuW analyses the developments of the last 75 years in the area of cartels, horizontal cooperation – in particular information exchange – and collusion. Despite progress in particular with regard to sanctions for hardcore cartels, there is room for improvement regarding the treatment of horizontal cooperation and collusion in the economic sense (with or without facilitating practices) – also, but not only, because of the developments regarding Artificial Intelligence.
Pohlmann, Petra, Art. 101 Abs. 3 AEUV und die ungeschriebenen Ausnahmen vom Kartellverbot, WUW 2026, 390-398
Hat der Wechsel zum System der Legalausnahme im Jahr 2004 für die Dogmatik des Art. 101 Abs. 3 AEUV und der ungeschriebenen Ausnahmen vom Kartellverbot zu Veränderungen geführt? Der Beitrag untersucht, wie sich in der Praxis der Europäischen Union Art. 101 Abs. 3 AEUV sowie die ungeschriebenen Ausnahmen entwickelt haben, die im Genehmigungssystem neben dem gesetzlichen Freistellungstatbestand entstanden sind, und die abwägend einerseits wettbewerbsbeschränkende Ziele und Wirkungen, andererseits wettbewerbsfördernde oder nicht-wettbewerbliche legitime Ziele und Wirkungen einander gegenüberstellen (Metro u.a., Markterschließungsdoktrin, Nebenabredendoktrin, Wouters u.a.). Der Beitrag fragt, ob sich eine stimmige Dogmatik entwickelt hat und wie sie aussehen könnte.
Article 101 (3) TFEU and the unwritten exceptions to the prohibition of cartelsDid the shift to the system of legal exception in 2004 lead to changes in the doctrine of Article 101 (3) TFEU and of the unwritten exceptions to the cartel prohibition? This article examines how, in the practice of the European Union, the legal exception and the unwritten exceptions have developed – exceptions which have arisen within the authorisation system alongside the statutory exemptions, and which involve weighing up, on the one hand, anti-competitive objectives and effects and, on the other hand, pro-competitive or non-competitive legitimate objectives and effects (Metro et al., market access doctrine, ancillary restraints doctrine, Wouters and et al.). In particular, the article asks whether a coherent body of doctrine has developed and what form it might take.
Podszun, Rupprecht / Kronenberg, Anna, Verpflichtende vorbeugende Zusammenschlusskontrolle, WUW 2026, 399-407
Als 1973 in Deutschland eine verpflichtende vorbeugende Zusammenschlusskontrolle eingeführt wurde, war das in Europa ein Novum. Rasch entwickelte sich die Fusionskontrolle zum wichtigsten und effektivsten Element der Kartellrechtsdurchsetzung. Diesem Beitrag liegt die Frage zugrunde, wie die damalige legislative Revolution vorbereitet wurde und welche Motive die Ausgestaltung geleitet haben. Eine Analyse sämtlicher Aufsätze zur Fusionskontrolle in der WuW bis 1973 zeigt eine Doppelmotivation: Es ging um die Kontrolle wirtschaftlicher Macht durch Wettbewerb und um die Dezentralisierung von Marktentscheidungen, auch zum Schutz kleinerer und mittlerer Unternehmen. Schon damals wurde das deutsche Recht vor der Folie der europäischen Einigung weiterentwickelt.
Mandatory ex ante merger Control – The Introduction of Merger Control in Germany as Reflected in the WuWWhen mandatory ex ante merger control was introduced in Germany in 1973, it was a novelty in Europe. Merger control quickly developed into the most important and effective tool of competition law enforcement. This article examines how the legislative revolution of that time was prepared and what motives guided its design. An analysis of all articles on merger control published in this journal up to 1973 reveals a dual motivation: the goal was to control economic power through competition and to decentralise power, not least to protect SMEs. Even back then, German law was being further developed against the backdrop of European unification.
Entscheidungsanmerkungen
Brösamle, Markus, Marktabschottung in digitalen Ökosystemen, WUW 2026, 408
Der EuGH weist das Rechtsmittel von Google und Alphabet zurück. Die (vom EuG) auf € 4,125 Mrd. herabgesetzte Geldbuße bleibt bestehen. Die Kommission muss den Missbrauch zwar unverändert gerichtsfest nachweisen. Das Urteil bestätigt hierfür aber eine methodische Flexibilität.
Funke, Thomas G., Bad Cases make Bad Law: Weshalb das Financialright-Verfahren kaum zum Pilotfall taugt, WUW 2026, 409
Der Kartellsenat des BGH hat zu einem Extremfall des Sammelklage-Inkasso bestätigt, dass eine Bündelung von Kartellschadensersatzansprüchen im Wege der Abtretung auf ein als Rechtsdienstleister registriertes Klagevehikel zulässig ist. Zedenten, Zessionar und Prozessfinanzierer teilen ein gleichlaufendes Interesse an der Durchsetzung des Deliktsanspruchs.
Wüsthof, Lucas, Glasfaser Nordwest darf fortbestehen – Verpflichtungszusagen als Instrument der Doppelkontrolle auf dem Prüfstand, WUW 2026, 410-411
Das Bundeskartellamt hat das Kartellverbotsverfahren zur Glasfaser-Kooperation von Telekom und EWE erneut gegen Verpflichtungszusagen eingestellt. Die wettbewerblichen Bedenken aus dem Jahr 2019 haben sich durch die seitherige Ausbaudynamik und die zwischenzeitliche Regulierung durch die Bundesnetzagentur weitgehend erledigt. Das Verfehlen der Vermarktungsziele steht dem nicht entgegen. Die Zusagen haben ihren eigentlichen Zweck, Verhandlungsdruck zu erzeugen, erfüllt. Welche Bindungswirkung quantitativen Zusagen nach § 32b GWB künftig noch zukommt und wie sich die Rollenverteilung zwischen BNetzA und BKartA entwickelt, bleibt abzuwarten. Die fusionskontrollrechtliche Seite der Doppelkontrolle ist beim OLG Düsseldorf weiterhin anhängig.
Entscheidungen
EuGH v. 2.7.2026 - C-738/22 P, Google Android: EuGH bestätigt Vorgehen wegen Kopplung und Vorinstallation, WUW 2026, 412-420
EuGH v. 30.4.2026 - C-191/25, Zinsen: Ab Schadenseintritt, nicht ab Klageerhebung, WUW 2026, 421-423
BGH v. 12.5.2026 - KZR 6/24, Kartellschadensersatz im Lkw-Kartell: Zulässigkeit und Grenzen einer Inkasso-Sammelklage, WUW 2026, 423-430
BGH v. 13.1.2026 - EnZR 22/24, Konzessionsvergabe: Präklusion nach erfolglosem Eilverfahren, WUW 2026, 430-431
KG Berlin v. 4.3.2026 - U 2/25 Kart, Account-Sperre durch Online-Plattform: Marktmacht, Missbrauch und Gerichtsstandsklausel, WUW 2026, 431-433
LG Dortmund v. 13.5.2026 - 8 O 80/26 (Kart), Neues Presse-Grosso-Modell: Keine einstweilige Weiterbelieferung, WUW 2026, 433-435
Bundesregierung v. 15.7.2026 - , GWB12: Neue Schwellenwerte in der Fusionskontrolle, Vergabe-Screening, Ausnahmen, WUW 2026, 435
Bundeskartellamt v. 26.3.2026 - V-37/25, Glasfaser: Verlängerung der Freistellung für die Telekom/EWE-Kooperation, WUW 2026, 435-441
Neues vom Bundeskartellamt, WUW 2026, 441-443
Monopolkommission v. 9.7.2026 - , Hauptgutachten der Monopolkommission: Plädoyer für wettbewerbsorientierte Wirtschaftspolitik, WUW 2026, 443
US Supreme Court v. 29.6.2026 - No. 25-332, USA: Supreme Court kippt Unabhängigkeit der Federal Trade Commission, WUW 2026, 443
Interview
Löffler, Katrin, Fünf Fragen an Katrin Löffler, WUW 2026, 444
Autoren und Redaktion
Herausgeber; Prof. Dr. Podszun, Rupprecht; Mundt, Andreas; Vors. RiBGH Dr. Stefanie Roloff, Wolfgang; Prof. Dr. Zimmer, Daniel; RA Prof. Dr. Seeliger, Daniela; Prof. Dr. Haucap, Justus; Prof. Dr. Pohlmann, Petra; Prof. Dr. Wagner-von Papp, Florian
Ruth Smith (verantw. Redakteurin), Anschrift: Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Niederlassung Düsseldorf, Neumannstr. 10 40235 Düsseldorf, Tel. 0211 210911-53, 0221/93738-997 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), Fax 0221/93738-906 (Redaktions-Sekr.) bzw. -943 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), E-Mail: r.smith@fachmedien.de
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