ZAU Zeitschrift & Digital (Bundle) Zeitschrift für Arbeitsrecht im Unternehmen
Die ZAU – Zeitschrift für Arbeitsrecht in Unternehmen liefert mit aktuellen Beiträgen und Kommentaren renommierter Autoren sowie der Berichterstattung über Gesetzesänderungen und Gerichtsentscheidungen wichtiges Know-how speziell für die arbeitsrechtliche Praxis, speziell im Unternehmen.
Online erhältlich auch in diesen Modulen:
Aktionsmodul Arbeitsrecht
Beratermodul ZAU
- Fundierte Beiträge zu individuellem & kollektivem Arbeitsrecht sowie Personal-Praxis
- Praxisorientierte Empfehlungen für Ihre tägliche Beratung im Unternehmen
- Aktuelle Gesetzes- und Gerichtsentscheidungen kompakt aufbereitet
- Inklusive ZAU Online-Archiv
- Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)
Beschreibung
Die ZAU – Zeitschrift für Arbeitsrecht in Unternehmen liefert mit aktuellen und meinungsstarken Beiträgen und Kommentaren renommierter Autoren sowie der Berichterstattung über Gesetzesvorhaben und Rechtsprechung wichtiges Know-how für die arbeitsrechtliche Praxis. Der Praxisbezug und -nutzen steht dabei stetig im Vordergrund. In den sechs Rubriken (Magazin, Im Fokus, Arbeitsrecht im Unternehmen, Personal & Digital, Fachbeiträge und Rechtsprechung Kompakt) erfahren Sie alles über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Themen und Trends – von der schnellen und übersichtlichen Information bis hin zu fundiert recherchierten Fachaufsätzen. Profitieren Sie von der Arbeit einer erfahrenen und innovativen Redaktion, die aus der Informationsflut sorgfältig auswählt, worauf es ankommt.
In den sechs Rubriken erfahren Sie alles über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Themen und Trends:
Mit dem Magazin vorne sind Sie kompakt und aktuell auf dem Laufenden und erfahren was im kommenden Monat ansteht.
In der Rubrik Im Fokus widmen wir uns einem aktuellen Fokus-Thema und beleuchten unterschiedliche Aspekte aus unterschiedlichen Blickwinkeln.
In Arbeitsrecht im Unternehmen werden in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Arbeitsrechtler in Unternehmen (BVAU) das Wichtigste aus der arbeitsrechtlichen Community und aktuelle Brennpunkte dort beleuchten.
Personal & Digital hat das Ziel, Sie zu den unterschiedlichsten Themen wie z.B. Rechtsanwaltsrecht, Digitalisierung (inkl. KI), HR (inkl. Entgeltabrechnung) oder New Work – kompakt und übersichtlich zu informieren.
In Fachbeiträge erhalten Sie fundiert recherchierte und zitierbare Fachaufsätze in der gewohnten "DER BETRIEB"-Qualität.
Rechtsprechung Kompakt informiert Sie jeweils auf einer Seite über wichtige Entscheidungen zum Focus-Thema in Kommentarform und immer mit Praxishinweisen.
Die Themen
Die ZAU – Zeitschrift für Arbeitsrecht in Unternehmen liefert Ihnen das entscheidende Know-how zu den Themen:
Arbeitsverträge und Vertragsgestaltung
Arbeitszeit und Urlaubsrecht
Kündigungsrecht und betriebliches Eingliederungsmanagement
Vergütungsrecht
Betriebsverfassungsrecht und Betriebsratsarbeit
Fremdpersonaleinsatz und neue Arbeitsformen
Tarifvertragsrecht
Sozialversicherungsrecht
Betriebliche Altersversorgung
Die ZAU richtet sich an Arbeitsrechtler in Unternehmen und deren Berater. Das reicht von der Personalabteilung über Betriebsräte bis hin zu jedweden Personalverantwortlichen. Weitere Informationen und täglich aktuelle News erhalten Sie auf der Webseite www.zau-zeitschrift.de.
Erscheinungsweise:
10 Ausgaben/Jahr
Aktuelles Heft
Heft 9/2026
Magazin
Bücker, Anna Viola, Arbeits(un)fähig?!, ZAU 2026, 497
Fricke, Silvio, (Z)Ausblick – Das sollten Sie wissen, ZAU 2026, 500-501
Berlin kündigt an, die Arbeitswelt zu reformieren. Wieder einmal. Arbeitszeit, Altersvorsorge, Beschäftigtendatenschutz, Bürokratieabbau, Entgelttransparenz – die Liste der Vorhaben ist lang. Doch zwischen Ankündigung und Gesetz liegt inzwischen ein erstaunlich weiter Weg. Wird auch der Herbst 2026 zum nächsten Kapitel einer politischen Geduldsprobe?
Wichtige Fragen und Antworten zur neuen Teilarbeitsunfähigkeit, ZAU 2026, 502
Die neu geschaffene Teilarbeitsunfähigkeit soll Arbeitnehmern bei längeren Erkrankungen eine flexible Rückkehr ins Berufsleben ermöglichen. Doch die Regelung hat Schwächen.
(Neue) Darlegungslast bei Streit über Fortsetzungserkrankungen, ZAU 2026, 503
Laut BAG trifft Arbeitnehmer beim Streit über eine Fortsetzungserkrankung eine umfassende, abgestufte Darlegungslast. Wie Arbeitgeber die Entscheidung richtig nutzen.
Verwertbarkeit datenschutzwidrig erlangter Beweismittel vor Gericht, ZAU 2026, 504
Welche Konsequenzen hat das EuGH-Urteil in Sachen NTH-Haustechnik für den Arbeitnehmerdatenschutz und das Beweisrecht? Ein Überblick.
Zurück in die Zukunft: Plädoyer für eine Reform des § 4 EFZG, ZAU 2026, 505
Mehr als acht Prozent Krankheitsquote sind für die deutsche Wirtschaft ein ernstes Problem – und eines, das der Gesetzgeber ohne Weiteres entschärfen könnte.
Im Fokus
Woltersdorf, Luisa, Die Teil-AU im Anmarsch, ZAU 2026, 509-510
Arbeitsunfähig oder arbeitsfähig? Nach der aktuellen Gesetzeslage schließen sich diese beiden Zustände gegenseitig aus. Dieses starre “Alles-oder-nichts-Prinzip“ soll im Zuge der geplanten Gesundheitsreform durch Einführung einer “Teil-AU“ aufgebrochen werden. Doch wie gestaltet sich die Zuweisung der Teilzeitarbeit während einer Arbeitsunfähigkeit im Betrieb und kann der Arbeitgeber der teilweisen Arbeitsaufnahme widersprechen?
Gläser, Franziskus, Sozialversicherungsrechtliche Aspekte laufender Vergütung während Entgeltersatzleistungen, ZAU 2026, 511-513
Erbringt ein Arbeitgeber während des Bezugs von Entgeltersatzleistungen weiterhin Zahlungen an seine Beschäftigten, stellt sich die Frage nach der Sozialversicherungspflicht dieser Leistungen sowie einer etwaigen Beitragsfreiheit nach § 23c SGB IV.
Sura, Stephan, Die arbeitskampfbedingte Kürzung von Sonderleistungen, ZAU 2026, 514-516
Mit Sonderzahlungen antizipieren Arbeitgeber fast immer ein “Mehr“ seitens der begünstigten Arbeitnehmer – oder zumindest die störungsfreie Erbringung der geschuldeten Arbeitsleistung. In diesem Kontext erfuhr zuletzt eine konfliktgeladene, doch nur vermeintlich ungeklärte Situation ein Crescendo vor den Arbeitsgerichten: die arbeitgeberseitige Kürzung von Prämien wegen der Teilnahme an Streiks.
Merla, Livia, Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit – typische Fallgruppen und Konstellationen, ZAU 2026, 517-519
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist im Arbeitsverhältnis das zentrale Beweismittel für eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit. Ihr Beweiswert ist hoch, aber nicht unerschütterlich. Insbesondere bei auffälligen zeitlichen Zusammenhängen, Verstößen gegen die AU-Richtlinie oder einem Verhalten des Arbeitnehmers, das nicht ohne Weiteres mit der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit in Einklang zu bringen ist, können bei Arbeitgebern daher berechtigte Zweifel aufkommen.
Körlings, Peter, Praxisfragen zum BEM, ZAU 2026, 520-523
Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein zentrales Instrument zur Wiedereingliederung länger erkrankter Arbeitnehmer und spielt insbesondere bei krankheitsbedingten Kündigungen eine entscheidende Rolle.
Haden, Tess, Wenn die Krankschreibung zum Dauerfall wird, ZAU 2026, 524-526
Die Begutachtung der Arbeitsunfähigkeit durch den Medizinischen Dienst gewinnt sowohl in der sozialrechtlichen als auch in der arbeitsrechtlichen Praxis zunehmend an Bedeutung. Angesichts steigender Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung und der wirtschaftlichen Relevanz der Entgeltfortzahlung rückt die Überprüfung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen verstärkt in den Fokus.
Arbeitsrecht im Unternehmen
Zumkeller, Alexander R., Die ATZ ist tot – es lebe die ATZ, ZAU 2026, 527-529
Gefragt ist nun die Kreativität der Praktiker statt der bisherigen Verweigerungshaltung der “üblichen Verdächtigen“.
Malberg, Paul H., Krank im System – aktiv im Leben, ZAU 2026, 530-532
Die eAU schützt sensible Gesundheitsdaten, verschärft aber zugleich das Informationsgefälle zulasten der Arbeitgeber. Entscheidend ist deshalb nicht Misstrauen, sondern ein strukturierter Prüfungsprozess. Nur wenn medizinische Fragen, arbeitsrechtliche Bewertung und tatsächliche Sachverhaltsaufklärung sauber voneinander getrennt werden, lassen sich Verdachtsfälle rechtssicher beurteilen.
Personal & Digital
Schäfer, Anja, Personal Branding mit chronischer Erkrankung, ZAU 2026, 533-535
Nach Monaten der Behandlung steht der erste Arbeitstag wieder bevor. Für Unternehmensjuristen, die mit einer chronischen Erkrankung – häufig nach einer längeren Behandlungsphase – in ihre Position zurückkehren, ist dieser Moment selten nur organisatorisch.
Hölscher, Stefan, (Un-)Gesunde Führung, ZAU 2026, 536-538
Führung kann krank machen. Mitarbeitende ohne innere Bindung an ihre Organisation fehlen im Schnitt 40% mehr als emotional hoch gebundene Mitarbeitende. Hinter den häufig anzutreffenden Führungsmissständen steht dabei in der Regel ein Muster struktureller, interaktioneller und persönlicher Risikofaktoren. Mit dem geeigneten Mix aus Mindset und methodischem Know-how kann Führung Gesundheit und Wohlbefinden jedoch auch positiv beeinflussen.
Metzler, Sebastian, Teilkrankschreibung, ZAU 2026, 539-541
Eine flexible Rückkehr in den Beruf kann sinnvoll sein. Ob Deutschland dafür einen neuen Teil-AU-Status in 25%-, 50%- und 75%-Stufen braucht, ist eine andere Frage.
Niehaus, Mathilde / Heide, Marie, Arbeiten mit Krankheitsgefühl – ja oder nein?, ZAU 2026, 542-544
Mehr als ein Drittel der Erwerbstätigen in Deutschland lebt mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung. Viele von ihnen stehen regelmäßig vor der Frage: Arbeiten trotz Krankheitsgefühl oder krankmelden? Das Forschungsprojekt “AmiChro – Arbeiten mit chronischer Erkrankung“ der Universität zu Köln hat untersucht, welche Faktoren gesundheitsgerechtes Arbeiten mit chronischer Erkrankung fördern und wie Entscheidungen rund um Arbeitsfähigkeit getroffen werden.
Fachbeiträge
Kleinebrink, Wolfgang, Die gesetzliche Regelung einer krankheitsbedingten Teilarbeitsunfähigkeit, ZAU 2026, 545-551
Bei einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit galt bisher das “Alles-oder-nichts“-Prinzip. Selbst wenn ein Arbeitnehmer trotz einer Krankheit seine Arbeitsleistung teilweise erbringen konnte, war er dennoch in vollem Umfang arbeitsunfähig. Eine teilweise Arbeitsunfähigkeit konnte der Arzt dem Arbeitnehmer auf den bisher gültigen Vordrucken nicht bescheinigen. Erstmals wird nun eine solche Teilarbeitsunfähigkeit gesetzlich geregelt. Im folgenden Beitrag werden die Voraussetzungen und Rechtsfolgen dargestellt. Darüber hinaus wird die Neuregelung von anderen Fallgestaltungen abgegrenzt, bei denen der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung krankheitsbedingt nur teilweise oder gar nicht erbringen kann.
Ebsen, Christina, Vorprozessuales Klärungsverfahren bei Fortsetzungserkrankungen, ZAU 2026, 552-554
Mit Urteil vom 18.01.2023 – 5 AZR 93/22 hat das BAG erstmals ausdrücklich anerkannt, dass Arbeitgeber vorprozessual Auskünfte vom Arbeitnehmer anfordern können, um das Vorliegen einer Fortsetzungserkrankung zu prüfen. Der Beitrag zeigt, wie ein rechtssicheres dreistufiges Klärungsverfahren ausgestaltet werden kann, benennt die wesentlichen Risiken – insbesondere zur Zahlungsaussetzung und zur Betriebsratseinbindung – und gibt konkrete Gestaltungsempfehlungen für die Praxis.
Bayreuther, Frank, Kein generelles Beweisverwertungsverbot nach der DSGVO, ZAU 2026, 555-560
Der Beitrag beleuchtet die Entscheidung des EuGH vom 18.06.2026 (C-484/24) zur Verwertbarkeit datenschutzrechtswidrig erlangter Beweismittel vor Gericht.
Melot de Beauregard, Paul / Sauerbier, Maik O., Dreißig Jahre § 4 EFZG a.F. – eine Blaupause für heute?, ZAU 2026, 561-565
Vor 30 Jahren kürzte der Gesetzgeber die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall von 100% auf 80%. Die Erfahrungen der Unternehmen mit dieser Regelung waren positiv. Dennoch wurde sie nach kurzer Zeit wieder zurückgenommen. Arbeitgeber können aber auch heute noch auf die Höhe der Lohnfortzahlung Einfluss nehmen.
Rechtsprechung Kompakt
Laskawy, Dirk H. / Lomb, Peggy, Verdachtskündigung bei angeblich vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit, ZAU 2026, 566
Das LAG Köln setzt der Verdachtskündigung wegen angeblich vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit enge Grenzen. Maßgeblich sind nicht nur die Verdachtsmomente, die dem Arbeitgeber beim Ausspruch der Kündigung bekannt sind. Auch später bekannt gewordene Tatsachen sind einzubeziehen, wenn sie bei Kündigungszugang bereits objektiv vorlagen – hier die tatsächlich bestehende Arbeitsunfähigkeit, bestätigt durch die behandelnde Ärztin. Für die Praxis zeigt die Entscheidung, dass eine erschütterte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung den Betrugsvorwurf noch nicht trägt.
Arnold, Felix / Rabe, Jan, Erschütterung des Beweiswerts einer AU-Bescheinigung im Fall überschneidender Erkrankungen bei fehlender zwischenzeitlicher Arbeitsverpflichtung, ZAU 2026, 567
In Fällen von krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit gegen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorzugehen, ist für Arbeitgeber nicht einfach, da die maßgeblichen Umstände regelmäßig in der Arbeitnehmersphäre liegen. Geht es um aufeinanderfolgende Erkrankungen, kann indes ein für den Arbeitgeber vorteilhafter einheitlicher Verhinderungsfall vorliegen, wenn die erste Arbeitsverhinderung im Zeitpunkt der neuen Erkrankung noch nicht beendet war. Der Grundsatz begrenzt die Entgeltfortzahlung in diesem Fall auf einen Sechs-Wochen-Zeitraum. Eine aktuelle Entscheidung des LAG Thüringen äußert sich zu der Frage, wann ein gewichtiges Indiz für einen solchen einheitlichen Verhinderungsfall vorliegt.
Stöckert, Susanna, Außerordentliche fristlose Kündigung aufgrund Täuschung über Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ohne vorangegangenen Arztbesuch, ZAU 2026, 568
Die Vorlage einer im Internet gegen Gebühr erworbenen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ohne vorangegangenes Arztgespräch kann eine Kündigung aus wichtigem Grund ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen. Angesichts der aktuell hohen Krankenstände und zunehmendem Missbrauch von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ist die Entscheidung vor allem aus Arbeitgebersicht zu begrüßen. Der Beitrag analysiert die tragenden Erwägungen der Entscheidung und zeigt auf, welche praktischen Konsequenzen sich für Arbeitgeber im Umgang mit online ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ergeben.
Autoren und Redaktion
Anna Viola Bücker (verantw. Redakteurin), Anschrift: Verlag Dr. Otto Schmidt KG Niederlassung Düsseldorf Neumannstr. 10 40235 Düsseldorf, Tel. 0211 210911-11 bzw. 0221/93738-997 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), Fax 0221/93738-943 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), E-Mail: a.buecker@fachmedien.de
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