Miet-Rechtsberater - MietRB Informationsdienst zum Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Miet-Rechtsberater - MietRB

Jetzt topaktuell mit Beiträgen u.a.: Zum 1.1.2023 ist das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten in Kraft getreten. Bastian Kiehn stellt im aktuellen MietRB die mietrechtlichen Auswirkungen der neuen Regelungen dar und gibt Hinweise zu deren praktischer Umsetzung (MietRB 2023, 50).

  • Vorschläge zum Umgang mit wichtigen Problemen der miet- und wohnungseigentumsrechtlichen Praxis
  • Tipps für erfolgreiche Prozess- und Verhandlungsstrategien
  • Praxistipps, Musterformulierungen, Beraterhinweise
  • Inklusive Beratermodul Miet- und WEG-Recht
  • Otto Schmidt Zeitschriften-App – inkl. Selbststudium nach § 15 FAO

ISSN 1612-040X

Jahresbezugspreis 2023: 309 € (inkl. MwSt.)
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Beratermodul Miet- und WEG-Recht

  • Archiv des Miet-Rechtsberaters seit 2003
  • Praktiker-Literatur: Jennißen, WEG; Lützenkirchen, Mietrecht-Kommentar; Sternel, Mietrecht aktuell; Lützenkirchen, Anwalts-Handbuch Mietrecht; Köhler, Anwalts-Handbuch WEG-Recht
  • Zivilrechtliche Entscheidungen im Volltext
  • Gesetzestexte und Formulare
  • Online-Inhaltsverzeichnis vorab per E-Mail
1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul Otto Schmidt Miet- und WEG-Recht und zur Zeitschriften-App kostenlos. Probe-Abonnements können während der jeweiligen Probephase jederzeit gekündigt werden, spätestens unmittelbar nach Erhalt des letzten Hefts, ansonsten wird das Abonnement zum regulären Bezug notiert. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.
Beschreibung

Als konsequent praxisorientierter Informationsdienst vermittelt der MietRB die laufende Übersicht über die aktuelle Judikatur und Vorschläge zum Umgang mit wichtigen Problemen der miet- und wohnungseigentumsrechtlichen Praxis – kurz: Alles zum miet- und wohnungsrechtlichen Mandat. Schwerpunkt des MietRB ist die Präsentation der aktuellen Rechtsprechung. Der besondere Clou: Die Entscheidungen werden von ausgewiesenen Experten „auf den Punkt“ bearbeitet sowie mit knappen Darstellungen der sich aus ihnen ergebenden Konsequenzen für die Praxis und mit weiterführenden Beraterhinweisen angereichert. Der MietRB geht darüber hinaus in prägnanten Kurzaufsätzen auf wichtige Probleme der Beratungs- und Prozesspraxis ein. Er vermittelt Vorschläge zur Vertragsgestaltung, Tipps für erfolgreiche Prozess- und Verhandlungsstrategien und vielerlei sonst nützliche Arbeitshilfen für im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht tätige Praktiker. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO. Inklusive Beratermodul Miet- und WEG-Recht: Ihre Datenbank zur Zeitschrift.

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1 x monatlich am 10.

Aktuelles Heft

Heft 4 / 2023

Rechtsprechung

Wohnraummiete

BGH v. 25.1.2023 - VIII ZR 29/22 / Kunze, Catharina, Modernisierung: Formelle Anforderungen an Mieterhöhungserklärung, MietRB 2023, 93

AG Frankfurt/M. v. 30.11.2022 - 33 C 2205/22 (50) / Rave, Nele, Unzulässiges Einzäunen einer Allgemeinfläche, MietRB 2023, 93-94

AG Berlin-Mitte v. 2.11.2022 - 123 C 77/22 / Burbulla, Rainer, Indexmiete: Zulässigkeit einer Erhöhung unter Verstoß gegen die Mietpreisbremse, MietRB 2023, 94-95

Gewerberaummiete

OLG Düsseldorf v. 7.12.2022 - I-24 W 39/22 / Burbulla, Rainer, Räumungsbereitschaft: Keine Klageveranlassung bei bloßem Schweigen des Mieters, MietRB 2023, 95-96

KG v. 7.11.2022 - 8 U 157/21 / Burbulla, Rainer, Schriftform: Keine treuwidrige Berufung wegen drohender Insolvenz bei Räumung, MietRB 2023, 96-97

Wohnungseigentum

BGH v. 1.2.2023 - VII ZR 887/21 / Dötsch, Wolfgang, “Vergemeinschaftungsmöglichkeit“ bleibt!, MietRB 2023, 97-98

BGH v. 13.1.2023 - V ZR 43/22 / Hogenschurz, Johannes, Streitgegenstand von Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage, MietRB 2023, 98-99

BGH v. 13.1.2023 - V ZR 43/22 / Hogenschurz, Johannes, Keine Rubrumsberichtigung in Übergangsfällen, MietRB 2023, 99-100

KG v. 28.2.2023 - 1 W 509/22 / Grziwotz, Herbert, Umwandlung von Wohnungseigentum in Teileigentum: Genehmigung nach § 250 Abs. 5 S. 1 BauGB, MietRB 2023, 100-101

OLG Rostock v. 24.10.2022 - 3 W 82/22 / Sommer, Michael, “Mein“ Garten, MietRB 2023, 101-102

LG Frankfurt/M. v. 2.2.2023 - 2-13 S 60/22 / Elzer, Oliver, Ein-Personen-Versammlung: Beschlussnichtigkeit?, MietRB 2023, 102-103

LG Frankfurt/M. v. 6.2.2023 - 2-13 T 1/23 / Jennißen, Georg, Keine Änderung des Verteilungsschlüssels durch Wirtschaftsplan, MietRB 2023, 103

LG Frankfurt/M. v. 2.2.2023 - 2-13 S 80/22 / Riecke, Olaf, Eigentümerversammlung auf der Terrasse der verfeindeten (einzigen) Miteigentümerin, MietRB 2023, 103-104

LG Berlin v. 31.1.2023 - 55 S 28/22 / Sommer, Michael, Anforderungen an einen Beschluss über die Erhebung einer Sonderumlage, MietRB 2023, 104-106

LG Düsseldorf v. 11.11.2022 - 19 S 19/22 / Sommer, Michael, Das faktische Sondernutzungsrecht ist tot, es lebe das faktische Sondernutzungsrecht!, MietRB 2023, 106-107

AG Dortmund v. 8.12.2022 - 514 C 61/22 / Elzer, Oliver, Versammlung: Verstoß gegen die Ladungsfrist, MietRB 2023, 107-108

AG Riesa v. 28.10.2022 - 6 C 407/21 / Sommer, Michael, Zutritt zum Sondereigentum bei baulichen Veränderungen, MietRB 2023, 108

AG Pirmasens v. 20.4.2022 - 2 C 127/21 [WEG] / Agatsy, Kai-Uwe, Anfechtungsklage: Zustellungen bei einer “verwalterlosen“ WEG und Nichtigkeit von Beschlussfassungen, MietRB 2023, 108-109

Gebühren & Kosten

LG Berlin v. 15.2.2023 - 65 T 15/23 / Schneider, Norbert, Streitwert: Klage auf Feststellung der höchst zulässigen Miete, MietRB 2023, 109-110

LG Frankfurt/M. v. 2.2.2023 - 2-13 T 3/23 / Hogenschurz, Johannes, Streitwert: Klage auf Ermächtigung zur Einberufung der Eigentümerversammlung, MietRB 2023, 110-111

Beiträge für die Beratungspraxis

Wohnungseigentum

Riecke, Olaf, Die Auslegung der anwaltlichen Vertretungsanzeige in Fällen unklarer Parteibezeichnung, MietRB 2023, 111-113

Eine aktuelle Entscheidung des OLG Karlsruhe gibt Anlass, sich die Regeln für die Auslegung der Vertretungsanzeige in Fällen unklarer Parteibezeichnung (hier: Wohnungseigentümergemeinschaft oder die übrigen Wohnungseigentümer) genauer anzuschauen.

Abramenko, Andrik, Auswirkungen des WEMoG auf Dritte, MietRB 2023, 113-120

Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann mit drei Gruppen von “Dritten“ in Kontakt kommen, denen gegenüber rechtliche Beziehungen bestehen. Hierbei handelt es sich zunächst um ihre eigenen Vertragspartner, des weiteren um Dritte, zu denen weder die GdWE noch einzelne Wohnungseigentümer schuldrechtliche Beziehungen begründet haben (wie insbesondere Nachbarn) und schließlich um Nutzer von Sondereigentum, insbesondere Mieter. Das WEMoG hat die Beziehungen zu allen drei Gruppen – teils grundlegend – umgestaltet. Diese Neuerungen will vorliegender Beitrag aufzeigen und für Praktiker handhabbar machen.

MietRBinformativ

Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI), MietRB 2023, R5