MietRB - Miet-Rechtsberater Informationsdienst zum Miet- und Wohnungseigentumsrecht

MietRB - Miet-Rechtsberater

Der Miet-Rechtsberater, die Fachzeitschrift mit aktuellen, punktgenauen Informationen und unmittelbar umsetzbaren Praxistipps zum gesamten Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Knapp, präzise und lösungsorientiert. Inklusive Beratermodul Miet- und WEG-Recht!

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Aktionsmodul Zivilrecht
Beratermodul Miet- und WEG-Recht

MietRB bei juris:
juris Miet- und WEG-Recht

  • Vorschläge zum Umgang mit wichtigen Problemen der miet- und wohnungseigentumsrechtlichen Praxis
  • Tipps für erfolgreiche Prozess- und Verhandlungsstrategien
  • Praxistipps, Musterformulierungen, Beraterhinweise
  • Inklusive Beratermodul Miet- und WEG-Recht
  • Otto Schmidt Zeitschriften-App – inkl. Selbststudium nach § 15 FAO

ISSN 1612-040X

Jahresbezugspreis 2026: 380 € (inkl. MwSt.)
Versandkosten (jährlich): Inland: 30,80 € (inkl. MwSt.), Ausland: 47,70 €

12 Print-Ausgaben im Jahr und Zugang zum Beratermodul Otto Schmidt Miet- und WEG-Recht und zur Zeitschriften-App. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.

Beschreibung

Als konsequent praxisorientierter Informationsdienst vermittelt der MietRB die laufende Übersicht über die aktuelle Judikatur und Vorschläge zum Umgang mit wichtigen Problemen der miet- und wohnungseigentumsrechtlichen Praxis – kurz: Alles zum miet- und wohnungsrechtlichen Mandat. Schwerpunkt des MietRB ist die Präsentation der aktuellen Rechtsprechung. Der besondere Clou: Die Entscheidungen werden von ausgewiesenen Experten „auf den Punkt“ bearbeitet sowie mit knappen Darstellungen der sich aus ihnen ergebenden Konsequenzen für die Praxis und mit weiterführenden Beraterhinweisen angereichert. Der MietRB geht darüber hinaus in prägnanten Kurzaufsätzen auf wichtige Probleme der Beratungs- und Prozesspraxis ein. Er vermittelt Vorschläge zur Vertragsgestaltung, Tipps für erfolgreiche Prozess- und Verhandlungsstrategien und vielerlei sonst nützliche Arbeitshilfen für im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht tätige Praktiker. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO.

Im Print-Abonnement enthalten ist die Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern des MietRB steht im Rahmen ihres Abonnements das Beratermodul Miet- und WEG-Recht mit folgenden Inhalten zur Verfügung.

  • Archiv des Miet-Rechtsberaters seit 2003

  • Jennißen, Wohnungseigentumsgesetz Kommentar 

  • Lützenkirchen, Mietrecht Kommentar

  • Lützenkirchen, Anwalts-Handbuch Mietrecht

  • Köhler, Anwalts-Handbuch WEG-Recht

  • Lehmann-Richter/Wobst, WEG-Reform 2020

  • Sternel, Mietrecht aktuell

  • Zivilrechtliche Entscheidungen im Volltext, Gesetzestexte und Formulare

  • Online-Inhaltsverzeichnis vorab per E-Mail

  • Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat

Nach Abschluss Ihrer Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.

Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich  gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone  oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!

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Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 10.

Aktuelles Heft

Heft 7/2026

Rechtsprechung

Wohnraummiete

LG Stuttgart v. 9.2.2026 - 13 S 67/25 / Siegmund, Astrid, Aufklärungspflicht: Verkaufsabsicht des Vermieters, MietRB 2026, 205-206

LG Hamburg v. 30.9.2025 - 334 S 4/25 / Gündel, Katharina, Beweislast der Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 S. 2 BGB, MietRB 2026, 206

AG Karlsruhe v. 10.4.2026 - 6 C 908/25 / Willmann, Thomas, Kündigung wegen nicht genehmigter Untervermietung und gewerblicher Nutzung, MietRB 2026, 206-207

AG Hamburg v. 19.12.2025 - 49 C 213/25 / Maas, Sandra, Gewerbliche Nutzung: Angabe der Wohnanschrift im Impressum, MietRB 2026, 207-208

Gewerberaummiete

BGH v. 13.5.2026 - XII ZR 74/24 / Burbulla, Rainer, Mietwucher: Ermittlung des objektiven Marktwertes der Gebrauchsüberlassung, MietRB 2026, 208-209

OLG Hamburg v. 21.4.2026 - 4 W 89/26 / Monschau, Norbert, Einstweiliger Versorgungsschutz nach fristloser Kündigung, Räumungsurteil und Minderzahlung, MietRB 2026, 209-210

OLG Dresden v. 11.12.2025 - 12 U 748/25 / Schneehain, Alexander, Kombination aus Wertsicherungsklausel und Staffelmietvereinbarung – so geht’s dann doch!, MietRB 2026, 210-211

OLG Dresden v. 13.10.2025 - 12 U 565/25 / Bettenhausen, Philipp M., Schriftform durch Nachtrag beseitigt, MietRB 2026, 211-212

OLG Hamburg v. 7.10.2025 - 4 U 48/25 / Kranzkowski, Marius, Kündigung: Übergabe an Mitarbeiter des Untermieters, MietRB 2026, 212-213

Wohnungseigentum

BGH v. 24.4.2026 - V ZR 102/24 / Sommer, Michael, Das Erhaltungsrecht als unverzichtbares Recht!, MietRB 2026, 213

BGH v. 26.3.2026 - VII ZR 68/24 / Elzer, Oliver, Bauträgerklausel: Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch Vertreter, MietRB 2026, 214

KG v. 10.3.2026 - 1 W 49/26 / Grziwotz, Herbert, Haftung: Sondernachfolger haftet ab 1.1.2026 nicht ohne eingetragene Haftungsklausel, MietRB 2026, 214-215

LG Frankfurt/M. v. 21.5.2026 - 2-13 S 115/25 / Dötsch, Wolfgang, Rückführung einer Liquiditätsrücklage?, MietRB 2026, 215-216

LG Berlin II v. 5.5.2026 - 56 S 42/25 WEG / Jennißen, Georg, Absenkungsbeschluss: keine Anfechtbarkeit, MietRB 2026, 216-217

LG Berlin II v. 10.3.2026 - 56 S 12/25 WEG / Zschieschack, Frank, Kann beschlossen werden, dass der Beirat Verwalterhandeln genehmigen muss?, MietRB 2026, 217-218

LG Berlin II v. 10.3.2026 - 56 S 12/25 WEG / Zschieschack, Frank, Wer darf über Sanierungsmaßnahmen bei Untergemeinschaften entscheiden?, MietRB 2026, 218

LG München I v. 25.2.2026 - 1 S 631/25 WEG / Elzer, Oliver, Inhaltsgleicher Zweitbeschluss: Ordnungsmäßigkeit und Beweislast, MietRB 2026, 219

LG Dortmund v. 20.8.2025 - 17 T 28/25 / Riecke, Olaf, Klage auf Einsicht in die Verwaltungsunterlagen: konkrete Bezeichnung erforderlich, MietRB 2026, 219-220

AG Hamburg v. 4.2.2026 - 9 C 254/24 / Aust, André, Beseitigungsanspruch vs. Gestattungsanspruch gem. § 20 Abs. 3 WEG, MietRB 2026, 220-221

AG Hamburg v. 17.12.2025 - 9 C 149/25 / Heinemann, Jörn, Pflichten des Verwalters bei der Heizungsmodernisierung, MietRB 2026, 221-222

Makler- und Bauträger

BGH v. 11.3.2026 - I ZR 202/25 / Burbulla, Rainer, Maklervertrag: Anforderungen an die Textform, MietRB 2026, 222-223

Verfahren

BGH v. 24.4.2026 - V ZR 124/25 / Elzer, Oliver, Demnächstige Zustellung: Zustellungsverzug und Mitwirkungspflichten der Partei, MietRB 2026, 223-224

Beiträge für die Beratungspraxis

Miete

Burbulla, Rainer, Kauf bricht nicht Miete – auch analog? Teil I, MietRB 2026, 224-228

Die Frage, ob § 566 Abs. 1 BGB direkt bzw. analog anwendbar ist, ist in der (Immobilien-)Transaktionspraxis sehr bedeutsam. Sie entscheidet darüber, ob bestehende Mietverträge auf den (Grundstücks-) Erwerber gesetzlich übergehen oder nicht. Geht ein Mietvertrag über, tritt der Erwerber in die Vermieterstellung ein. Gehen bestehende Mietverträge nicht (gesetzlich) über, ist der Übergang für den Erwerber jedoch von entscheidender Bedeutung, müssen die (Kaufvertrags-)Parteien eine rechtsgeschäftliche Überleitung herbeiführen. Diese setzt als dreiseitige Vereinbarung die Mitwirkung des Mieters voraus. Ist der Abschluss eines entsprechenden Nachtrags zwischen dem Veräußerer, dem Erwerber und dem Mieter ungewiss, sind dann auch kaufvertragliche Abreden zwischen dem Veräußerer und dem Erwerber für den Fall angezeigt, dass es nicht zum Abschluss des Nachtrags kommt (Kaufpreiseinbehalte, Fälligkeitsvoraussetzungen, Rücktrittsrechte etc.). Der Vorschrift des § 566 Abs. 1 BGB kommt damit zugleich eine besondere Bedeutung für das Zusammenspiel zwischen Mietrecht und (Immobilien-)Kaufvertragsrecht zu. Die Fallgruppen, in denen eine analoge Anwendung von § 566 Abs. 1 BGB in Betracht kommt, sind Gegenstand dieses Beitrages.

Wohnungseigentum

Agatsy, Kai-Uwe, Durchsetzung zweckkonformer Gebrauchs- und Nutzungsregelungen gegen Dritte, MietRB 2026, 228-232

Die Durchsetzung zweckkonformer Gebrauchs- und Nutzungsregelungen innerhalb einer GdWE haben auch gegenüber Dritten und Nutzern praktische Bedeutung. Wird Wohnungseigentum überlassen, bestehen Rechtsverhältnisse zwischen der GdWE und den Wohnungseigentümern. Die Grundlage bilden die Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung. Hinzu kommen Gebrauchsregelungen, die in ergänzenden nachträglichen Vereinbarungen und laufenden Beschlussfassungen niedergelegt wurden. Dazu müssen Dritte zumindest mittelbar oder unmittelbar zur Einhaltung der gültigen Zweck- und Gebrauchsregelungen innerhalb der GdWE verpflichtet werden. Problematisch ist die Drittwirkung und deshalb zu klären, wie weit Dritte zur Einhaltung der Regelungen durch die GdWE verpflichtet werden. Anspruchsgrundlagen können § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB i.V.m. § 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG sein.

MietRBinformativ

Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI), MietRB 2026, R5

Pfeifer, Frank, Einwurf-Einschreiben: Kein zuverlässiger Nachweis, MietRB 2026, R5

Autoren und Redaktion

Abramenko, Dr. Dr. Andrik; Agatsy, Kai-Uwe; Becker, Prof. Dr. Matthias; Aust, Andre; Bittner, Marc; Burbulla, Dr. Rainer; Dötsch, Wolfgang; Elzer, Dr. Oliver; Grziwotz, Prof. Dr. Dr. Herbert; Harsch, Robert; Heinemann, Dr. Jörn; Hoffmann, Jochen; Hogenschurz, Dr. jur. Johannes; Horst, Dr. Hans Reinold; Hügel, Prof. Dr. Stefan; Jennißen, Dr. Georg; Junker, Walter;     Köhler, Wilfried J.; Kranzkowski, Marius; Kunze, Dr. Catharina; Kurek, Nürnberg; Lehmann-Richter, Dr. Arnold; Lützenkirchen, Dr. Klaus; Mettler, Ulrich C.; Monschau, Norbert; Münch, Mathias; Ott, Dr. Andreas; Pfeifer, Frank-Georg; Rave, Nele; Schneider, Norbert; Schultzky, Hendrik; Siegmund, Astrid; Specht, Ralf; Sommer, Dr. Michael; Suilmann, Dr. Martin; Tank, Susanne; Wichert, Dr. Joachim; Willmann, Thomas.


Frau Rechtsanwältin Elke Schlüter (verantwortliche Redakteurin)

Verena Krehlik (Herstellung)

Anita Schmidt (Redaktionsassistenz)

Tel. 0221/93738-501; Fax: 0221/93738-951
E-Mail: mailto:mietrb@otto-schmidt.de
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