Versicherungsrecht (VersR)

Versicherungsrecht (VersR)

Die Zeitschrift Versicherungsrecht (VersR) ist die führende deutschsprachige Fachzeitschrift auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Haftungs- und Schadensrechts mit großer nationaler und internationaler Anerkennung. Seit 70 Jahren ist VersR verlässliche Informationsquelle für Richter, Rechtsanwälte, Praktiker aus Versicherungsunternehmen, Sozialversicherungsträgern, Verbänden und Behörden, Versicherungsvermittler und Sachverständige. Als unabhängige juristische Fachzeitschrift ist sie zugleich anerkannte Plattform für den wissenschaftlichen Diskurs und den Fachaustausch zwischen Wissenschaft und Praxis.

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  • Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
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ISSN 0342-2429

Jahresbezugspreis 2026: 544 € (inkl. MwSt.)
(inkl. Versand Inland)
Versand Ausland: 180 €
Einzelheft: 31,50 € 

24 Print-Ausgaben im Jahr und Zugang zu VersR online (powered by juris). Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.

Beschreibung

Die VersR erscheint im Verlag Versicherungswirtschaft und hält ihre Leser mit zwei Ausgaben im Monat stets aktuell informiert. Die rd. 500 im Jahr abgedruckten Entscheidungen dokumentieren die relevante Rechtsprechung nachhaltig und vollständig. In fundierten Urteilsanmerkungen werden besonders wichtige Entscheidungen kommentiert und in den rechtlichen und wirtschaftlichen Gesamtkontext eingeordnet. Pro Jahr veröffentlicht die Zeitschrift über 70 vertiefende Aufsätze von renommierten Autoren aus Wissenschaft und Praxis.

Die Fachbeiträge vermitteln ausführliche Informationen zu grundlegenden und aktuellen Themen auf hohem Niveau. Alle wichtigen neuen Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung, und Unternehmenspraxis werden umfassend behandelt und aufbereitet. Die Autoren der Zeitschrift nehmen hierdurch starken und wegweisenden Einfluss auf die versicherungs- und haftungsrechtliche Diskussion in Wissenschaft und Praxis. Fundierte Information und fachlicher Diskurs zwischen Wissenschaft und Praxis sind Markenzeichen des Rechtsstandorts Deutschland. Dies gilt in besonderem Maß für den staatlich umfassend regulierten Versicherungsbereich mit seinen Rechtsprodukten, den über 460 Mio. Versicherungsverträgen, und für die tägliche Anwalts- und Gerichtspraxis in dem alle Lebensbereiche erfassenden Haftungs- und Schadensrecht. Die hochkarätig besetzte Schriftleitung aus Wissenschaft und Praxis ist Garant für die dauerhafte Qualität und die erfolgreiche Weiterentwicklung der Zeitschrift.

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Erscheinungsweise:
2 × monatlich am 1. und am 15.

Aktuelles Heft

Heft 13/2026

Aufsätze

Schmidt, Johannes, Die “wissentliche Pflichtverletzung“ in der D&O-Versicherung nach dem BGH-Urteil v. 19.11.2025 – IV ZR 66/25, VersR 2026, 89, VersR 2026, 801-807

Woopen, Herbert, Droht deutschen Unternehmen eine Lawine von Kollektivklagen aus der neuen Produkthaftung?, VersR 2026, 807-815

Der Deutsche Bundestag verhandelt derzeit das Umsetzungsgesetz zur Aktualisierung der EU-Produkthaftungsrichtlinie vom Herbst 2024. Gegenstand der folgenden Darlegung ist, inwieweit der Gesetzentwurf ohne Not über das im Kern berechtigte Ziel der Richtlinie hinausschießt, wie sich den änderungsbedingten Gefahren für den Wirtschaftsstandort Deutschland noch durch Verbesserungen am Entwurf und weiterreichende Maßnahmen gegensteuern ließe, und inwiefern der aktuelle Entwurf nicht liefert, was zum Schutze der Wirtschaft in der Richtlinie doch angelegt ist: dringend erforderlich ist nunmehr die Schaffung eines In-camera-Verfahrens im deutschen Zivilprozessrecht.

Looschelders, Dirk, VersR REPORT: Ausgewählte neue Rechtsprechung zur Personenversicherung (§§ 150–208 VVG), VersR 2026, 816-825

Im Folgenden werden ausgewählte Entscheidungen des BGH und der OLG zur Personenversicherung aus dem Berichtsjahr 2025 vorgestellt.

Buchbesprechungen

Rixecker, Roland, Yalcintas Adam Enes, Der Versicherungsbegriff im VVG und VAG – Zugleich ein Beitrag zur Dogmatik der Versicherung, VersR 2026, 825-826

Rechtsprechung

Versicherungsaufsichtsrecht

EFTA-Gerichtshof v. 28.11.2025 - E-8/25, Forderungen aus Versicherungsverträgen, die im Wege der Legalzession übergehen, sind im Insolvenzfall bevorrechtigt, VersR 2026, 826-831

Versicherungsvertragsrecht

OLG Celle v. 13.3.2025 - 11 U 124/24, Maßstab für die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit, VersR 2026, 831-836

OLG Köln v. 6.6.2025 - 5 U 8/25, Keine Pflicht zur Abtretung des Erstattungsanspruchs gegen den Krankenversicherer an den Behandler, VersR 2026, 836-839

Saarl. OLG v. 10.9.2025 - 5 U 46/24, Anforderungen an den Nachweis eines bedingungsgemäßen Unfallereignisses durch persönliche Anhörung des VN, VersR 2026, 839-844

Saarl. OLG v. 17.10.2025 - 3 U 14/25, Übergehung des Quotenvorrechts in Erstinstanz und Berufungseinlegung nur seitens des Geschädigten, VersR 2026, 844-847

OLG Hamm v. 8.1.2025 - 20 U 159/24, Beweislast des VN für die Zuordnung des Schadens zum Unfall, VersR 2026, 847-848

OLG Nürnberg v. 3.11.2025 - 8 U 9/25, Auslegung des Begriffs “Leckage von stationären Brandschutzanlagen“ und des Ausschlusses “Schäden infolge von Umbauten oder Reparaturarbeiten“, VersR 2026, 848-852

Haftungsrecht

BGH v. 19.12.2025 - V ZR 44/25, Verbotene Eigenmacht durch Überschreiten der bezahlten Parkzeit auf einem gebührenpflichtigen privaten Parkplatz, VersR 2026, 852-853

BGH v. 21.10.2025 - XI ZR 187/23, Ordnungsgemäße Information über Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung in einem Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag, VersR 2026, 854-856

OLG Stuttgart v. 22.10.2025 - 9 U 141/24, Löschung eines Negativeintrags zum Zahlungsverhalten innerhalb angemessener Regellöschungsfristen, VersR 2026, 856-863

BGH v. 31.3.2026 - VI ZR 157/24, Pflicht des Störers zur Hinwirkung auf Löschung unwahrer Tatsachenbehauptungen im Internet bei Weiterverbreitung durch Dritte, VersR 2026, 863-871

Prozessrecht

OLG Dresden v. 6.5.2025 - 4 W 256/25, Keine Beschwerdeberechtigung des Rechtsschutzversicherers im Beschwerdeverfahren über eine Streitwertfestsetzung, VersR 2026, 871-872

Aktuell

BGH entscheidet über identifizierende Berichterstattung über behauptet extrem rechten Unternehmer in Sachsen, VersR 2026, R3

Aus dem Inhalt der nächsten Ausgaben, VersR 2026, R3

Autoren und Redaktion

Einreichung von Manuskripten für die Zeitschrift VersR

Bitte übersenden Sie Ihr Manuskript als Word-Datei (nicht als PDF-Datei) per E-Mail an die Redaktion (redaktion-versr@vvw.de). Bitte geben Sie bei der Einreichung Ihre vollständigen Kontaktdaten mit E-Mail-Adresse und Telefonnummer an.

Autorenrichtlinien

Herausgeber und Hauptschriftleiter:
Prof. Dr. Manfred Wandt, Frankfurt/M.

Weitere Mitglieder der Schriftleitung:
Prof. Dr. Oliver Brand, LL.M., Mannheim (Allgemeines Versicherungsvertragsrecht und Krankenversicherung); Dr. Jürgen Bürkle, Stuttgart (Versicherungsaufsichts- und Versicherungsunternehmensrecht); VRiOLG a.D. Lothar Jaeger, Köln (Berufshaftungs- und Amtshaftungsrecht); RA Prof. Dr. Theo Langheid, Salzburg (Allgemeines Versicherungsvertragsrecht, alle Versicherungszweige außer Haftpflicht- und Personenversicherung); Prof.Dr. Dirk Looschelders, Düsseldorf (Haftpflichtversicherung, Haftungsrecht, Sozialversicherungsrecht, Internationales Privat- und Prozessrecht); Prof. Dr. Mark Makowsky, Mannheim (Unfallversicherung und Straßenverkehrsrecht); Prof. Dr. Peter Reiff, Trier (Allgemeines Versicherungsvertragsrecht, Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung, Vertriebsrecht, Prozessrecht).

Herausgeberbeirat:
Prof. Dr. Walter Bayer, Jena; RA Dr. Gunne Bähr, LL.M., Köln; Prof. Dr. Meinrad Dreher, LL.M., Mainz; RA Dr. Joachim Grote, Köln; VRiOLG Dr. Gregor Gundlach, Hamm; RiBGH Marion Harsdorf-Gebhardt, Karlsruhe; RA Dr. Bodo Hasse, LL.M., München; Prof. Dr. Helmut Heiss, LL.M., Zürich; VRiBGH Dr. Ulrich Herrmann, Karlsruhe; Dr. Sibylle Kessal-Wulf, BVR a.D., Ombudsfrau für Versicherungen, Berlin; Prof. Dr. Robert Koch, LL.M., Hamburg; Prof. Dr. Leander D. Loacker, Zürich; Prof. Dr. Jan Lüttringhaus, LL.M., Hannover; RiBGH Sascha Piontek, Karlsruhe; Prof. Dr. Petra Pohlmann, Münster; Prof. Dr. Roland Rixecker, Saarbrücken; Prof. Dr. Lena Rudkowski, Gießen; Prof. Dr. Martin Schauer, Wien; Dr. h.c. Wilhelm Schluckebier, BVR a.D., vertr. Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin; Prof. Dr. Andreas Spickhoff, München; RiBGH Vera von Pentz, Karlsruhe; Prof. Dr. Gerhard Wagner, LL.M., Berlin.

Angaben zur Produktsicherheit

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