Versicherungsrecht (VersR)
Die Zeitschrift Versicherungsrecht (VersR) ist die führende deutschsprachige Fachzeitschrift auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Haftungs- und Schadensrechts mit großer nationaler und internationaler Anerkennung. Seit 70 Jahren ist VersR verlässliche Informationsquelle für Richter, Rechtsanwälte, Praktiker aus Versicherungsunternehmen, Sozialversicherungsträgern, Verbänden und Behörden, Versicherungsvermittler und Sachverständige. Als unabhängige juristische Fachzeitschrift ist sie zugleich anerkannte Plattform für den wissenschaftlichen Diskurs und den Fachaustausch zwischen Wissenschaft und Praxis.
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Beschreibung
Die VersR erscheint im Verlag Versicherungswirtschaft und hält ihre Leser mit zwei Ausgaben im Monat stets aktuell informiert. Die rd. 500 im Jahr abgedruckten Entscheidungen dokumentieren die relevante Rechtsprechung nachhaltig und vollständig. In fundierten Urteilsanmerkungen werden besonders wichtige Entscheidungen kommentiert und in den rechtlichen und wirtschaftlichen Gesamtkontext eingeordnet. Pro Jahr veröffentlicht die Zeitschrift über 70 vertiefende Aufsätze von renommierten Autoren aus Wissenschaft und Praxis.
Die Fachbeiträge vermitteln ausführliche Informationen zu grundlegenden und aktuellen Themen auf hohem Niveau. Alle wichtigen neuen Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung, und Unternehmenspraxis werden umfassend behandelt und aufbereitet. Die Autoren der Zeitschrift nehmen hierdurch starken und wegweisenden Einfluss auf die versicherungs- und haftungsrechtliche Diskussion in Wissenschaft und Praxis. Fundierte Information und fachlicher Diskurs zwischen Wissenschaft und Praxis sind Markenzeichen des Rechtsstandorts Deutschland. Dies gilt in besonderem Maß für den staatlich umfassend regulierten Versicherungsbereich mit seinen Rechtsprodukten, den über 460 Mio. Versicherungsverträgen, und für die tägliche Anwalts- und Gerichtspraxis in dem alle Lebensbereiche erfassenden Haftungs- und Schadensrecht. Die hochkarätig besetzte Schriftleitung aus Wissenschaft und Praxis ist Garant für die dauerhafte Qualität und die erfolgreiche Weiterentwicklung der Zeitschrift.
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Erscheinungsweise:
2 × monatlich am 1. und am 15.
Aktuelles Heft
Heft 10/2026
Aufsätze
Lüttringhaus, Jan, Wirtschaftssanktionen und Versicherung – und die Versicherung von Sanktionen?, VersR 2026, 601-614
Die Relevanz von Wirtschaftssanktionen ist kaum zu überschätzen, da Versicherer mit mannigfaltigen in- und ausländischen Sanktionsregimes konfrontiert werden. Hoheitliche Sanktionen können dabei auf verschiedene Weise in das privatrechtliche Versicherungsverhältnis hineinwirken. Diesen Unterschieden müssen die in AVB üblichen Sanktionsklauseln Rechnung tragen. Eine wichtige Trennlinie verläuft zwischen unmittelbar im Inland anwendbare Sanktionen einerseits und drittstaatlichen Sanktionen andererseits. Mitunter gerät der extraterritoriale Anwendungsanspruch drittstaatlicher Sanktionsvorschriften auf Kollisionskurs mit der kollisionsrechtlichen Anwendbarkeit solcher Normen im Inland. Dann kommt den Sanktionsklauseln in AVB eine besondere Rolle zu und diese Klauseln bedürfen der kritischen Würdigung – gerade vor dem Hintergrund jüngerer Klausel- und Rechtsprechungsentwicklungen im In- und Ausland. Zwar ist das Motiv fraglos anerkennenswert, Sanktionsverstöße durch eine “sanktionsgerechte“ Ausgestaltung des Deckungsversprechens zu verhindern. Doch steht längst nicht alles, was der Vermeidung drittstaatlicher Sanktionen dient, mit dem deutschen Privat- sowie mit dem europäischen Unionsrecht in Einklang. Ein besonderes Dilemma besteht bei miteinander unvereinbaren Normbefehlen, wie sie etwa US-Sanktionen einerseits und die EU-Blocking-VO andererseits enthalten können. Angesichts dieser “Sanktionszwickmühle“ mag man fragen, inwieweit eine Versicherung von Sanktionen möglich ist.
Vonkilch, Isabelle, Staatliche Sanktionen und Versicherungsgeschäft – Eine Auseinandersetzung aus österreichischer Perspektive, VersR 2026, 614-621
Dieser Beitrag setzt sich mit der Frage auseinander, inwieweit staatliche Sanktionen die vertragliche Gestaltungsfreiheit eines Versicherers in Österreich begrenzen. Unterschieden wird dabei zunächst zwischen Sanktionen des Kriminal- und Verwaltungsstrafrechts, die der Verhaltenssteuerung bei Individuen dienen, sowie außenwirtschaftlichen Sanktionen zum Zweck der staatlichen Verhaltenssteuerung. Im Anschluss erfolgt eine Annäherung an die vertragsrechtliche Schranke der guten Sitten im Fall von Versicherungsverträgen. Sowohl eine Gesetzes- als auch eine Sittenwidrigkeit nehmen einem Versicherungsvertrag nach § 879 Abs. 1 ABGB seine Wirksamkeit. Schließlich werden jene Fälle erörtert, in denen ein Versicherungsvertrag zwar wirksam abgeschlossen werden kann, wegen der dahinterstehenden wirtschaftlichen Motivlage nach § 1271 ABGB aber seine gerichtliche Durchsetzbarkeit verliert.
Burtscher, Bernhard, Staatliche Sanktionen und Versicherungsgeschäft – die schweizerisch-liechtensteinische Perspektive, VersR 2026, 621-628
Während die Schweiz und Liechtenstein internationale Sanktionen lange nur zurückhaltend einsetzten, ist seit dem russischen Angriff auf die Ukraine 2022 ein Paradigmenwechsel zu beobachten. Beide Länder haben die europäischen Sanktionen gegen Russland mitgetragen. Der Beitrag untersucht die einschlägigen aufsichtsrechtlichen Vorgaben in beiden Ländern und beleuchtet den Einfluss internationaler Sanktionen auf Versicherungsverträge sowie etwaige vertragliche Gestaltungsspielräume für Versicherer.
Reusch, Peter, VersR REPORT: Ausgewählte neue Rechtsprechung zur Sachversicherung, VersR 2026, 629-642
Im Folgenden werden Entscheidungen des BGH, des OGH und der OLG – vornehmlich aus dem Jahr 2025 – zur Sachversicherung vorgestellt.
Rechtsprechung
Versicherungsvertragsrecht
BGH v. 18.3.2026 - IV ZR 184/24, Wirksamkeit eines kapitalmarktabhängigen Stornoabzugs, VersR 2026, 643-650
OLG Dresden v. 11.6.2025 - 4 U 88/25, Kein “Unfall“ bei geplatztem Reifen ohne Einwirkung von außen, VersR 2026, 650-652
OLG Zweibrücken v. 24.7.2025 - 1 U 147/24, Evidenz der (versuchten) arglistigen Täuschung wegen Falschangaben und nicht nachgewiesener Wiederherstellung, VersR 2026, 652-656
Haftungsrecht
BGH v. 13.11.2025 - IX ZR 103/23, Keine Obliegenheit eines Rechtsschutzversicherers gegenüber dem Rechtsanwalt des VN zur Deckungsablehnung mangels Erfolgsaussicht, VersR 2026, 656-659
BGH v. 13.1.2026 - VI ZR 77/25, Ersatzfähigkeit der bei der Beseitigung von Unfallschäden an einer Autobahn angefallenen Umsatzsteuer beim sog. “A-Modell“, VersR 2026, 659-660
Straßenverkehr
OLG Schleswig v. 7.7.2025 - 7 U 41/25, Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit bei Dämmerung unbeleuchtet entgegenkommendem Fahrzeug, VersR 2026, 660-662
Auslandsrecht (Österreich)
OGH Österreich v. 22.10.2025 - 7 Ob 119/25p, Kein Regress des Feuerversicherers gegen schuldunfähigen Miteigentümer des versicherten Hauses wegen dessen Brandstiftung, VersR 2026, 662-664
Aktuell
OLG Frankfurt/M.: Schmerzensgeldanspruch wegen Erwerbs abhängig machender Medikamente in Apotheke ohne Vorlage von Rezepten, VersR 2026, R3
Aus dem Inhalt der nächsten Ausgaben, VersR 2026, R3
Autoren und Redaktion
Einreichung von Manuskripten für die Zeitschrift VersR
Bitte übersenden Sie Ihr Manuskript als Word-Datei (nicht als PDF-Datei) per E-Mail an die Redaktion (redaktion-versr@vvw.de). Bitte geben Sie bei der Einreichung Ihre vollständigen Kontaktdaten mit E-Mail-Adresse und Telefonnummer an.
Herausgeber und Hauptschriftleiter:
Prof. Dr. Manfred Wandt, Frankfurt/M.
Weitere Mitglieder der Schriftleitung:
Prof. Dr. Oliver Brand, LL.M., Mannheim (Allgemeines Versicherungsvertragsrecht und Krankenversicherung); Dr. Jürgen Bürkle, Stuttgart (Versicherungsaufsichts- und Versicherungsunternehmensrecht); VRiOLG a.D. Lothar Jaeger, Köln (Berufshaftungs- und Amtshaftungsrecht); RA Prof. Dr. Theo Langheid, Salzburg (Allgemeines Versicherungsvertragsrecht, alle Versicherungszweige außer Haftpflicht- und Personenversicherung); Prof.Dr. Dirk Looschelders, Düsseldorf (Haftpflichtversicherung, Haftungsrecht, Sozialversicherungsrecht, Internationales Privat- und Prozessrecht); Prof. Dr. Mark Makowsky, Mannheim (Unfallversicherung und Straßenverkehrsrecht); Prof. Dr. Peter Reiff, Trier (Allgemeines Versicherungsvertragsrecht, Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung, Vertriebsrecht, Prozessrecht).
Herausgeberbeirat:
Prof. Dr. Walter Bayer, Jena; RA Dr. Gunne Bähr, LL.M., Köln; Prof. Dr. Meinrad Dreher, LL.M., Mainz; RA Dr. Joachim Grote, Köln; VRiOLG Dr. Gregor Gundlach, Hamm; RiBGH Marion Harsdorf-Gebhardt, Karlsruhe; RA Dr. Bodo Hasse, LL.M., München; Prof. Dr. Helmut Heiss, LL.M., Zürich; VRiBGH Dr. Ulrich Herrmann, Karlsruhe; Dr. Sibylle Kessal-Wulf, BVR a.D., Ombudsfrau für Versicherungen, Berlin; Prof. Dr. Robert Koch, LL.M., Hamburg; Prof. Dr. Leander D. Loacker, Zürich; Prof. Dr. Jan Lüttringhaus, LL.M., Hannover; RiBGH Sascha Piontek, Karlsruhe; Prof. Dr. Petra Pohlmann, Münster; Prof. Dr. Roland Rixecker, Saarbrücken; Prof. Dr. Lena Rudkowski, Gießen; Prof. Dr. Martin Schauer, Wien; Dr. h.c. Wilhelm Schluckebier, BVR a.D., vertr. Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin; Prof. Dr. Andreas Spickhoff, München; RiBGH Vera von Pentz, Karlsruhe; Prof. Dr. Gerhard Wagner, LL.M., Berlin.
Angaben zur Produktsicherheit
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