Arbeitsrecht | Sozialrecht

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02.09.2020

Nach Reise in Corona- bzw. Covid-19-Risikogebiet: Haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entschädigung für Dienstausfall infolge Quarantäne oder Tätigkeitsverbot?

Portrait von Philipp S. Fischinger / Silas Hengstberger
Philipp S. Fischinger / Silas Hengstberger

Nach Auffassung von Detlef Grimm besteht für Arbeitnehmer[1], die im Anschluss an eine Reise in eine offiziell von der Bundesregierung zum Risikogebiet erklärte Gegend in behördlich angeordnete Quarantäne (§ 30 IFSG) müssen oder gegen die ein behördliches berufliches Tätigkeitsverbot (§ 31 IfSG) verhängt wird, kein Anspruch aus § 56 Abs. 1 IfSG auf Entschädigung für den Verdienstausfall während der Quarantäne/dem Tätigkeitsverbot (vgl. Blogbeitrag vom 27.8.2020). Auch wenn dieses Ergebnis zweifellos rechtspolitisch sympathisch und wünschenswert ist, bestehen an dieser Ansicht de lege lata erhebliche Zweifel. Eine Reform des § 56 IfSG tut deshalb dringend Not. Im Einzelnen:

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27.08.2020

Quarantäne nach Urlaub in einem Risikogebiet – Muss ein Arbeitnehmer dafür tatsächlich keinen Urlaub nehmen oder nicht auf Gehalt verzichten? (Mit Update v. 28.8.20)

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Nach bislang herrschender Meinung haben Arbeitnehmer nach einer Reise in ein Risikogebiet keinen Anspruch auf eine Entschädigung für den Verdienstausfall während einer Quarantäne nach § 56 Abs. 1 IfSG. Das legt schon der Gesetzeswortlaut nahe, denn gem. § 56 Abs. 1 S. 3 IfSG hat keinen Anspruch, wer öffentlichen Empfehlungen, deren Befolgung eine Quarantäne hätte verhindern können, zuwiderhandelt. Da das Auswärtige Amt vor Reisen in Risikogebiete warnt, liegt mit einer Reise eine solche Zuwiderhandlung vor, so dass ein Arbeitnehmer, der in ein Risikogebiet reist, einen Gehaltsausfall für die Dauer von 14 Tagen riskiert.

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26.08.2020

Messi und die Ausstiegsklausel

Portrait von Philipp S. Fischinger
Philipp S. Fischinger

Es ist eine der Top-Meldungen dieser Tage: Lionel Messi, einer der besten Fußballspieler aller Zeiten, will „seinen“ FC Barcelona verlassen.[1] Mutmaßlicher Auslöser ist die historische 2:8-Niederlage gegen den FC Bayern München im Champions-League-Viertelfinale der Saison 2019/2020. "Schön und gut", mag man sagen, "aber warum sollte das Thema für einen (deutschen) Arbeitsrechtsblog sein?" Immerhin ist doch davon auszugehen, dass sich Messis Arbeitsvertrag nach spanischem Recht richtet. Allerdings: Die durch Messis Ausstiegswunsch aufgeworfenen rechtlichen Fragen können sich jederzeit auch bei Spielern in Deutschland, für die deutsche Recht gilt, stellen.[2] Sein Fall soll deshalb nur als Aufhänger für die Frage fungieren, wie solche Konstellationen im deutschen Recht zu lösen sind.

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17.08.2020

Corona Arbeitsschutzregel des BMAS mit Stand 10.8.2020

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Der Arbeitsschutzausschuss beim BMAS hat die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel mit Stand 10.8.2020 überarbeitet. Den aktuellen Stand finden Sie hier. Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel enthält Konkretisierungen der Anforderungen der Verordnungen nach dem Arbeitsschutzgesetzt (ArbSchG). Darüber hinaus werden die gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse nach § 4 Nr. 3 ArbSchG im Hinblick auf Corona beschrieben.

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14.08.2020

Kündigungsfrist für Organmitglieder - BAG widerspricht der herrschenden Meinung

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Gilt bei einer Kündigung des Anstellungsverhältnisses z.B. des Fremd-Geschäftsführers einer GmbH für die Berechnung der Kündigungsfrist § 621 BGB oder § 622 BGB?

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11.08.2020

Das Gebot fairen Verhandelns - Allheilmittel im Kampf gegen "unliebsame" Aufhebungsverträge?

Portrait von Philipp S. Fischinger
Philipp S. Fischinger

Schon ab Mitte der 2000er Jahre erwähnte das Bundesarbeitsgericht vereinzelt die Möglichkeit, arbeitsrechtliche (Aufhebungs-)Verträge einer Kontrolle anhand des Gebots fairen Verhandelns zu unterziehen. Weil das aber stets nur en passant geschah und ein Verstoß jeweils in dürren Worten abgelehnt wurde, nahm wohl niemand dieses Gebot ernsthaft als potentielle Chance oder Risiko (je nach Perspektive) wahr. Das Judikat vom 7. Februar 2019 (6 AZR 75/18, NZA 2019, 688 = ArbRB 2019, 164 [Esser]), mit dem das Gericht dem bis dato friedlich im Dornröschenschlaf vor sich hin schlummernden Gebot erstmals praktisches Leben einhauchte, bedeutete daher einen Paukenschlag mit erheblicher, in seinen Konsequenzen noch nicht absehbarer Sprengkraft.

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05.08.2020

„Ich glaub, die Alexa muss nach nebenan“- Zur Fertigungstiefe in Homeoffice-Regelungen

Portrait von Alexander Lentz
Alexander Lentz

„Der Mitarbeiter hat zudem alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugriff Dritter auf Daten des Arbeitgebers - bspw. durch Mithören oder Mitlesen - zu verhindern“.

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31.07.2020

Entwurf eines Arbeitsschutzkontrollgesetzes – oder: Wenn die Unternehmerfreiheit „geschlachtet“ wird

Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz) vorgelegt. Mitten in der schwersten Wirtschaftskrise der Bundesrepublik Deutschland wird darin die Unternehmerfreiheit ohne ausreichende Rechtfertigung eingeschränkt, so dass erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken bestehen. Entgegen dem Eindruck in der Öffentlichkeit ist die gegenwärtige Pandemie nicht der Grund für dieses Gesetzesvorhaben, sondern lediglich der Anlass.

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24.07.2020

Videosprechstunde: Die neue Möglichkeit für die Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit

Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Nach der Neufassung des § 7 Abs. 4 der (Muster-) Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte (MBO-Ä n. F.) beraten und behandeln Ärzte ihre Patienten zwar grundsätzlich im persönlichen Kontakt. Sie können dabei aber Kommunikationsmedien unterstützend einsetzen. Aufgrund dieser neuen telemedizinischen Möglichkeiten bieten Ärzte teilweise eine „ärztliche Behandlung“ über das Internet an. Allein die online-Beantwortung weniger Fragen durch den „Patienten“ führt zu einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wegen einer Erkältung, ohne dass ein persönlicher Kontakt mit dem Arzt bestanden hat (ausführlich Kleinebrink, Das Ende des hohen Beweiswerts der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch Krankschreibungen „per Knopfdruck“? ArbRB 2019,147). Einer derartigen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kommt kein erhöhter Beweiswert zu. Hierfür hat das BAG bereits in der Vergangenheit eine persönliche Untersuchung des Arbeitnehmers verlangt (BAG v. 11.8.1976 –5 AZR 422/75).

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13.07.2020

"Doppelte" Aufstockung des Kurzarbeitergelds?

Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Individualrechtliche und kollektivrechtliche Vereinbarungen sehen teilweise eine Aufstockung des Kurzarbeitergelds vor. Im Sozialschutz-Paket II vom 20.05.2020 hat aber auch der Gesetzgeber reagiert. Abweichend von § 105 SGB III ist aufgrund der gegenwärtigen Pandemie nach § 421c Abs. 2 SGB III das Kurzarbeitergeld bis zum 31.12.2020 kraft Gesetzes aufgestockt worden. Arbeitnehmer, die beim Arbeitslosengeld die Voraussetzungen für den erhöhten Leistungssatz erfüllen, haben ab dem 4. Bezugsmonat Anspruch auf 77 % und ab dem 7. Bezugsmonat auf 87 % der Nettoentgeltdifferenz im Anspruchszeitraum. Arbeitnehmer, die die Voraussetzungen für den erhöhten Leistungssatz nicht erfüllen, können abweichend 70 % bzw. 80 % der Nettoentgeltdifferenz verlangen. Ausgangspunkt für die Berechnung sind Monate mit Kurzarbeit ab März 2020 (ausführlich zur Aufstockung des Kurzarbeitergelds in Corona-Zeiten, Kleinebrink, ArbRB 2020,155).

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