Arbeitsrecht | Sozialrecht

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19.08.2015

Großflughafen BER und Arbeitsrecht - materielle Prüfung statt formalen Rigorismus!

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Was ist eine Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages gemäß § 14 Abs. 2 S. 1 HS 2 TzBfG? Eine Verlängerung muss erstens noch während der Laufzeit des verlängerten Vertrages schriftlich vereinbart werden und darf zweitens nur die Vertragsdauer ändern, grundsätzlich aber nicht die übrigen Arbeitsbedingungen; anderenfalls liegt der Abschluss eines neuen befristeten Arbeitsvertrages vor, dessen Befristung nach § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG nicht ohne Sachgrund zulässig ist, selbst wenn sich die Gesamtdauer innerhalb der Grenze des § 14 Abs. 2 S. 1 TzBfG bewegt.

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15.08.2015

Übertragung von Personalverantwortung als Einstellung

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Eine Einstellung iSv. § 99 BetrVG liegt vor, wenn jemand in den Betrieb eingegliedert wird, für den der Betriebsrat zuständig ist. Eine Eingliederung ist jedenfalls dann gegeben, wenn die betreffende Person innerhalb der Betriebsorganisation Arbeitsleistungen erbringt, die der Verwirklichung des arbeitstechnischen Zwecks des Betriebs zu dienen bestimmt sind. Die Eingliederung in die betriebliche Organisation hängt nicht davon ab, dass die Person ihre Tätigkeit im Betrieb, d.h. auf dem Betriebsgrundstück bzw. in den Betriebsräumen, verrichtet. Zum Betrieb gehören vielmehr auch Arbeitnehmer, die zur Erreichung des Betriebszwecks außerhalb des Betriebs eingesetzt werden; dies kann zur Folge haben, dass ein Arbeitnehmer in mehrere Betriebe des Arbeitgebers eingegliedert ist.

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08.08.2015

Unterrichtungspflicht bei Betriebsübergang - cui bono?

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Am 20.6.2015 habe ich an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass nach einer Entscheidung des 2. Senats des BAG vom 26.3.2015 (2 AZR 783/12, ArbRB online) an die Sorgfalt bei der Erstellung der Unterrichtung weiterhin höchste Anforderungen zu stellen sind, insbesondere mit Blick auf mittelbare Folgen des Betriebsübergangs, z.B. bei der Auslegung von Tarifverträgen, die mitunter als nachrangig oder nebensächlich angesehen werden.

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27.07.2015

Rechtsanwalt, Affektkündigung und Diskriminierung

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Oft sind wir über das Verhalten von Mandanten verwundert, die Kündigung um Kündigung erklären und sich nicht um deren Begründetheit scheren (vgl. BAG v. 26.6.2008, 6 AZN 648/07, NJW 2008, 3235 mit Anm. Grimm zu sog. Trotz- bzw. Wiederholungskündigungen). Auch manche Rechtsanwälte sind nicht besser, wie ein am 8.5.2015 vom Arbeitsgericht Berlin (28 Ca 18485/14) entschiedener Fall verdeutlicht.

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24.07.2015

Kündigungsschutz wegen Altersdiskriminierung im Kleinbetrieb

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Im Kleinbetrieb (§ 23 KSchG) besteht kein Kündigungsschutz. Kündigungen können aber treuwidrig (§ 242 BGB) oder gesetzeswidrig (§ 134 BGB) sein. Das BAG hat sich in seinem Urteil vom 23.7.2015 (Az. 6 AZR 457/14, PM Nr. 37/15) mit einer altersdiskriminierenden Kündigung einer Arzthelferin in einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis beschäftigt. Es hat diese wegen eines Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 Abs. 1 AGG als unwirksam iSv § 134 BGB angesehen.

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16.07.2015

Im Ausland beschäftigte Arbeitnehmer zählen mit

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Nach verbreiteter Auffassung sind bei der Ermittlung der für die Anwendung der Regeln über die Unternehmensmitbestimmung maßgeblichen Unternehmensgröße, insbesondere bei § 1 Abs. 1 Nr. 2 MitbestG, die im Ausland beschäftigten Mitarbeiter nicht zu berücksichtigen (vgl. BT-Drucksache 7/4845, Seite 4). Begründet wird diese Auffassung – wenn überhaupt – mit dem Territorialitätsprinzip, wonach sich die deutsche Sozialordnung nicht auf das Hoheitsgebiet anderer Staaten erstrecken kann.

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14.07.2015

Behandlung von Arbeitgeberzuschüssen zur Entgeltumwandlung

Portrait von Annekatrin Veit
Annekatrin Veit

Arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung und Entgeltumwandlung unterscheiden sich hinsichtlich ihrer arbeitsrechtlichen und steuerrechtlichen Behandlung. Beispielhaft sei nur auf die Unterschiede bei den Unverfallbarkeitsfristen, der Höhe der unverfallbaren Anwartschaft, der Insolvenzsicherung für Zusagen, die in den beiden letzten Jahren vor Eintritt des Sicherungsfalles erteilt wurden, der Rentenanpassung sowie der Höhe der Pensionsrückstellung nach § 6a EStG hingewiesen. Es ist daher wichtig, bei einer Versorgungszusage, die sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer finanziert wird, zwischen den beiden Finanzierungsformen zu unterscheiden. Bei Mischfinanzierungssystem, wo jeweils Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Beitrag leisten, liegt eine Differenzierung und unterschiedliche Behandlung auf der Hand. Nicht immer sind jedoch die Unterscheidungen so einfach zu treffen. In der Praxis finden sich Gestaltungen, in denen der Arbeitgeber das monatliche Bruttoentgelt des Arbeitnehmers um einen bestimmten Betrag erhöht, jedoch unter der Bedingung, dass der Arbeitnehmer diesen Betrag in betriebliche Altersversorgung umwandelt. In einem solchen Fall hat der Arbeitnehmer keine Wahl, ob und in welcher Höhe sein Entgelt umwandeln will, eine Entgeltumwandlung scheidet von vorn herein aus (Rieble in Hanau/Arteaga/Rieble/Veit, Entgeltumwandlung, 3. Aufl. 2014, A Rz. 97; ArbG Würzburg, Urt. v. 18.6.2013 - 10 Ca 1636/12, BetrAV 2013, 655).

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08.07.2015

Zwischen Saisonbetrieb und saisonaler Schwankung der kennzeichnenden Betriebsgröße

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Für die Feststellung der Zahl der in der Regel beschäftigten Arbeitnehmer kommt es zwar nach § 23 Abs. 1 S. 3 KSchG auf die Verhältnisse im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung an. Da die Vorschrift auf die Zahl der in der Regel beschäftigten Arbeitnehmer abstellt, ist jedoch die Beschäftigungslage maßgebend, die im Allgemeinen für den Betrieb kennzeichnend ist. Deshalb bedarf es zur Feststellung der regelmäßigen Beschäftigtenzahl grundsätzlich eines Rückblicks auf die bisherige personelle Stärke des Betriebs und einer Einschätzung seiner zukünftigen Entwicklung, wobei Zeiten außergewöhnlich hohen oder niedrigen Geschäftsanfalls nicht zu berücksichtigen sind.

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07.07.2015

Informationspflichten des Arbeitgebers bei betrieblicher Altersversorgung

Portrait von Annekatrin Veit
Annekatrin Veit

Angesichts der Komplexität betrieblicher Altersversorgung ist es nicht verwunderlich, dass die Frage nach Informationsansprüchen des Arbeitnehmers immer wieder neu diskutiert wird.

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05.07.2015

Entwurf der Datenschutzgrundverordnung beschlossen

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Die Datenschutzgrundverordnung der EU wird seit 2012 diskutiert. Am 15.06.2015 haben sich die EU-Justiz- und Innenminister auf den Entwurf der Datenschutzgrundverordnung verständigt. Näheres findet sich in einer Pressemitteilung.

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