Arbeitsrecht | Sozialrecht

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20.12.2014

Schwergewicht(ig)e in Europa - Das erste Gebot und die Dritte Gewalt

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Ganz hoch greift der Kommentator sowohl des EU-Vertrages als auch der EMRK, der Berliner Kollege Ulrich Karpenstein in seiner Stellungnahme zu dem am Donnerstag veröffentlichten Gutachten des EuGH zum Beitritt der EU zur EMRK (http://curia.europa.eu) gegenüber der Süddeutschen Zeitung gestern: danach gelte "Du sollst keine anderen Götter neben mir haben." Auch der EuGH hat nicht mit "kleiner Münze" argumentiert: durch einen Beitritt der EU zur EMRK, der in Art. 6 Abs. 2 EU-Vertrag freilich ausdrücklich vorgesehen ist, könne die Autonomie des Unionsrechts gefährdet werden, so der rote Faden des Gutachtens des EuGH. Im Kampf ums Recht geht es oft um Machtfragen, hier jedoch um den "Kampf ums letzte Wort" - so Wolfgang Janisch in der SZ. Haben die Regierungschefs und die Parlamente der Mitgliedstaaten der Union mit Art. 6 Abs. 2 EU-Vertrag das Wesen der Union verkannt - oder die Richter des EuGH die Grenzen der Dritten Gewalt?

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14.12.2014

Verwerfung der Berufung durch Beschluss - Ende des Rechtsstreits?

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Nach § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO muss die Berufungsbegründung die Umstände bezeichnen, aus denen sich die Rechtsverletzung durch das angefochtene Urteil und deren Erheblichkeit für das Ergebnis der Entscheidung ergibt. Für die Zulässigkeit des Rechtsmittels ist eine hinreichende Darstellung der Gründe, aus denen sich die Rechtsfehlerhaftigkeit der angefochtenen Entscheidung ergeben soll, erforderlich. Dies soll gewährleisten, dass der Rechtsstreit für die Berufungsinstanz durch eine Zusammenfassung und Beschränkung des Rechtsstoffs ausreichend vorbereitet wird. Formale und nicht auf den konkreten Streitfall bezogene Berufungsbegründungen sollen ausgeschlossen werden. Der Berufungsführer hat die Beurteilung des Streitfalls durch den Erstrichter zu überprüfen und darauf hinzuweisen, in welchen Punkten und aus welchem Grund er das angefochtene Urteil für unrichtig hält. Es reicht nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch den Erstrichter mit formelhaften Wendungen zu rügen oder lediglich auf das Vorbringen erster Instanz zu verweisen.

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12.12.2014

Rentenversicherung für Syndikusanwälte

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Die deutsche Rentenversicherung hat heute auf Ihrer Homepage ihre Regelungen zur Befreiung von der Rentenversicherung  für Syndikus-Rechtsanwälte veröffentlicht. Den Link finden Sie hier.  Die Vertrauensschutzregelungen sind enttäuschend.

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09.12.2014

Ausschlussfristen vom Aussterben bedroht?

Portrait von ArbRB Redaktion
ArbRB Redaktion

Das MiLoG regelt in § 3 die Unabdingbarkeit des Mindestlohns. Vereinbarungen, die den Anspruch auf Mindestlohn oder seine Geltendmachung beschränken oder ausschließen, sind danach unwirksam. Hier kommen die Ausschlussfristen ins Spiel. Da diese sich regelmäßig auf alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis beziehen, erfassen sie möglicherweise auch Mindestlohn-Ansprüche. Dann droht jetzt aber ihre Unwirksamkeit. Oder vielleicht doch nicht? 

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27.11.2014

BVerwG zur Sonntagsarbeit

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Das BVerwG hat am Mittwoch entschieden, dass die Hessische Bedarfsgewerbeverordnung insoweit nichtig ist, als sie eine Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen in Videotheken, öffentlichen Bibliotheken, Callcentern sowie Lotto- und Totogesellschaften zulässt. Hingegen hat es die Verordnung für wirksam befunden, soweit sie eine Beschäftigung von Arbeitnehmern  im Bereich des Buchmachergewerbes zulässt (BVerwG Urt. v. 26.11.2014 - 6 CN 1.13). Die Beschäftigung im Buchmachergewerbe bezieht sich nach der Verordnung nur auf die Entgegennahme von Wetten für Veranstaltungen, die an diesen Tagen stattfinden und für die sich deshalb aus anderen Vorschriften ergeben muss, dass sie an diesen Tagen, etwa aus Gründen der Freizeitgestaltung der Bevölkerung, auch stattfinden dürfen. Ferner dürfen die Wetten nur an der Stätte der Veranstaltung entgegengenommen werden. Erfasst werden damit insbesondere Rennsportveranstaltungen, etwa auf Pferderennbahnen. Insoweit handelt es sich bei der Annahme von Wetten um einen spezifischen Sonn- und Feiertagsbedarf, der als Bestandteil des Freizeiterlebnisses, um nicht den Freizeitgenuss insgesamt zu gefährden, nur an Ort und Stelle befriedigt werden kann.

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10.11.2014

Geplantes Tarifeinheitsgesetz: Großer Wurf oder großer Murks?

Portrait von ArbRB Redaktion
ArbRB Redaktion

Am 28.10.2014 hat Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles den Entwurf für ein Tarifeinheitsgesetz vorgestellt. Danach soll in Fällen der Tarifkollision der Tarifvertrag der Gewerkschaft gelten, die im Betrieb die meisten Mitglieder hat. Eine Einschränkung des Streikrechts sieht der Entwurf seinem Wortlaut nach ebenso wenig vor wie Sonderregelungen für den Bereich der Daseinsvorsorge. Ist das jetzt der ganz große Wurf oder eher Murks?

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06.11.2014

Arbeitszeitverlängerungen über 10 Stunden nur im Ausnahmefall

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Immer wieder taucht in der Praxis das Bedürfnis nach einer Arbeitszeitverlängerung über 10 Stunden auf. Das ArbZG enthält hierzu Ausnahmeregelungen. Diese werden aber restriktiv angewandt, wie eine Entscheidung des VGH München v. 13.03.2014 – 22 ZB 14.344 – verdeutlicht.

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30.10.2014

Altersbefristung nach Mangold - die Erste

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

In einer Aufsehen erregenden Entscheidung hatte der EuGH § 14 Abs. 3 TzBfG in der ursprünglich geltenden Fassung als mit Unionsrecht nicht vereinbar erklärt (Urt. v. 22.11.2005 – C-144/04 – Mangold, ArbRB 2006, 3 ). Die Entscheidung erging aufgrund eines Beschlusses des ArbG München keine drei Jahre nach ihrem Inkrafttreten. § 14 Abs. 3 TzBfG wurde aufgrund der Entscheidung des EuGH geändert und gilt in der geänderten Fassung seit dem 1.5.2007. Danach ist die Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von fünf Jahren zulässig, wenn der Arbeitnehmer bei Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses das 52. Lebensjahr vollendet hat und unmittelbar vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses mindestens vier Monate beschäftigungslos im Sinne des § 138 Abs. 1 Nr. 1 SGB III gewesen ist, Transferkurzarbeitergeld bezogen oder an einer öffentlich geförderten Beschäftigungsmaßnahme nach dem zweiten oder dritten Buch Sozialgesetzbuch teilgenommen hat. Diesmal brauchte es gut sieben Jahre, bis das Bundesarbeitsgericht sich mit der Vorschrift befassen konnte (BAG, Urt. v. 28.5.2014 - 7 AZR 360/12, ArbRB online).

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23.10.2014

Keine Nullachtfünfzehn-Begründung bei der Wahlanfechtung

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Betriebsratswahlen können innerhalb der zweiwöchigen Frist des § 19 Abs. 2 BetrVG angefochten werden. Das LAG Hamm (Beschl. v. 21.3.2014 – 13 TaBV 110/13) hat sich mit der Frage beschäftigt, wie substantiiert die Begründung einer Wahlanfechtung sein muss.

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