Arbeitsrecht | Sozialrecht

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28.01.2020

Urlaub - richtig gemacht - 8. Teil Belehrungspflicht bei Dauererkrankungen

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Der Arbeitgeber hat die Obliegenheit, auf einen Verfall des Urlaubsanspruchs hinzuweisen (BAG 19.2.2019 – 9 AZR 423/16, siehe dazu im Blog). Das ArbG Berlin hat mit Urteil vom 13.6.2019 – 42 Ca 3229/19 dazu entschieden, dass auch während einer ggfs. durchgehenden (=dauernden) Arbeitsunfähigkeit der Arbeitgeber zur Unterrichtung über den drohenden Verfall des Urlaubsanspruchs verpflichtet ist.

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21.01.2020

Prozesskostenhilfe für Schadensersatzanspruch aufgrund rechtswidriger Mitarbeiterfotoverwendung

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Das ArbG Lübeck hat in einem Beschluss vom 20.6.2019 (1 Ca 536/19) Prozesskostenhilfe für einen Anspruch auf immateriellen Schadensersatzanspruch bei der nicht mehr von einer rechtswirksamen Einwilligung gedeckten Verwendung eines Mitarbeiterfotos auf einer firmeneigenen Facebook-Seite bejaht.

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14.01.2020

Unterlassungsanspruch gegen unzulässige Überwachungsmaßnahme vom ArbG Heilbronn bejaht

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Das ArbG Heilbronn hat in einem Urteil vom 30.1.2019 (2 Ca 360/18) entschieden, dass ein Arbeitnehmer Unterlassung verlangen kann, soweit der Arbeitgeber in dem vom im Außendienst tätigen Arbeitnehmer genutzten Fahrzeug eine technische Einrichtung einbaut, die die dauernde Echtzeit-Ortung ermöglicht. Dies gilt auch für die Speicherung. Das ArbG hat auch ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000,00 € oder Ordnungshaft bis zur Dauer von sechs Monaten - zu vollziehen am Geschäftsführer - angedroht.

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07.01.2020

100 Jahre Betriebsverfassung – Ein Grund, zu feiern?

Portrait von Johannes Schipp
Johannes Schipp

Betriebliche Mitbestimmung ist herausfordernd. Gerade viele kleinere Unternehmen tun sich mitunter schwer damit, dass sie für bestimmte Fragen die Zustimmung eines Betriebsrats benötigen. Die Rechtsprechung des BAG gibt ein beredtes Zeugnis davon, dass betriebliche Mitbestimmung nicht immer konfliktfrei abläuft. Sie kann konstruktiv, aber auch sehr destruktiv ausgeübt werden. Sie ist aber auf Konsens ausgerichtet. Der wird auch erreicht, notfalls in der Einigungsstelle. Und hat das geschadet?

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31.12.2019

Biometrische Daten im Arbeitsverhältnis: Zeiterfassung per Fingerabdruck?

Portrait von Alexander Lentz
Alexander Lentz

Zum Jahresende gerät das Topthema 2019 "Arbeitszeit" angesichts einer neueren arbeitsgerichtlichen Entscheidung noch einmal in das arbeitsrechtliche Blickfeld. Kann ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter ohne Einwilligung dazu verpflichten, die Arbeitszeiterfassung künftig durch ein Zeiterfassungssystem mittels Fingerabdruck vorzunehmen? In einer jüngst veröffentlichten Entscheidung hatte die 29. Kammer des Arbeitsgerichts Berlin dies verneint (Az: 29 Ca 5451/19 vom 16.10.2019). Mit Blick auf das neue Jahrzehnt, in dem das Thema "biometrische Daten" sicher erheblich an Bedeutung gewinnen wird, lohnt daher eine kurze Betrachtung der Entscheidungsgründe, auch wenn es sich nur um eine erstinstanzliche Entscheidung handelt.

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30.12.2019

Das Letzte

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Liebe Leser, anbei ein Link zu einem Beitrag zur Toilettengestaltung, der eine sehr seltsame Idee aus Großbritannien vorstellt. Schön, dass wir andere Arbeitsschutzvorschriften besitzen.

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20.12.2019

Gehen Sie zum Arzt, wenn Sie krank sind?

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Dies ist eine Frage, die man Mandanten gelegentlich stellen möchte. Auch mir ging es wieder einmal so. Mir gegenüber saß ein neuer Mandant, welcher durch einen ausgeschiedenen Arbeitnehmer auf Bezahlung von angeblich geleisteten Überstunden in Anspruch genommen wird. Der Arbeitsvertrag enthielt die Klausel, dass mit der vertraglich vereinbarten Vergütung auch Überstunden abgegolten sind. Daneben enthielt er eine Ausschlussklausel, welche die zum 1.10.2016 erfolgte Änderung in § 309 Nr. 13b) BGB (s. hierzu Oberthür, ArbRB 2018, 30) noch nicht berücksichtigte. Hier wurde die schriftliche Geltendmachung gefordert. Der Vertrag aber war im Jahr 2019 abgeschlossen.

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19.12.2019

Wettbewerbswidrigkeit von Online Krankschreibung per WhatsApp

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Das LG Hamburg (Urteil vom 3.9.2019 – 406 HKO 56/19) hat entschieden, dass es wettbewerbswidrig ist, per WhatsApp im Rahmen einer Fernbehandlung Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nach § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG erteilen.

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13.12.2019

IAB Studien zu den Wirkungen des Mindestlohns

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Anbei der Link auf eine sehr lesenswerte Zusammenfassung des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung zu den Auswirkungen des Mindestlohn für die betroffenen Arbeitnehmer. Die Studie ist online abrufbar unter http://doku.iab.de/kurzber/2019/kb2419.pdf.

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10.12.2019

E-Krankschreibung noch nicht 2020 aber ab 2022

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Der Bundesrat hat am 8.11.2019 dem Dritten Bürokratieentlastungsgesetz zugestimmt (BT-Drucksache 14/14421 [neu[). Neben der Einführung der Textform für die Mitteilung einer Entscheidung des Arbeitgebers über einen Teilzeitwunsch nach § 8 Abs. 5 Satz 1 bis 3 TzBfG wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingeführt.

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30.11.2019

Auskunftsansprüche und (Überstunden-)Vergütung

Portrait von Alexander Lentz
Alexander Lentz

Kaum ein arbeitsrechtliches Urteil hat 2019 bislang ein so großes mediales Echo erfahren, wie die Entscheidung des EuGH C-55/18 vom 18.05.2019 zur Dokumentation der Arbeitszeit (ArbRB 2019, 162 [Marquardt]). Kontrovers diskutiert wurden im Anschluss daran insbesondere die möglichen Auswirkungen auf die künftige Vergütung von Überstunden.

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21.11.2019

DER SPIEGEL führt uns bei der Überstundenabgeltung in die Irre

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Gestern hatte das BAG über eine ungeschickte Vergleichsformulierung zu entscheiden (Urteil v. 20.11.2019 – 5 AZR 578/18, PM 40/19). DER SPIEGEL, den ich sonst schätze, macht daraus: „Arbeitgeber muss auch bei Freistellung Überstunden vergüten“. Das ist falsch und verkürzt den Sachverhalt und dessen Bewertung total.

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19.11.2019

Welche Fallstricke lauern beim einstweiligen Rechtsschutz? Interview mit Michael H. Korinth

Portrait von Silke Schloßmacher
Silke Schloßmacher

Beim einstweiligen Rechtsschutz im Arbeitsgerichtsverfahren handelt es sich um eine Materie, die mitunter eine allgemeine Rechtsunsicherheit bei allen Beteiligten hervorruft, aufgrund der Zunahme in der täglichen Rechtspraxis aber eine immer größere Rolle im Arbeitsgerichtsverfahren einnimmt. Aus diesem Anlass habe ich mit dem Richter am Arbeitsgericht Berlin Michael H. Korinth [1], der sich bestens mit dem Thema auskennt, über drohende Fallstricke und neue Entwicklungen beim einstweiligen Rechtsschutz gesprochen.

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14.11.2019

Alle Jahre wieder: Die Weihnachtsfeier - Wann müssen und dürfen Arbeitnehmer teilnehmen?

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Sind Arbeitnehmer verpflichtet, an einer Weihnachtsfeier außerhalb der Arbeitszeit und des Arbeitsortes teilzunehmen: Die Antwort lautet Nein.

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12.11.2019

Verfassungswidrige Überrumpelung beim LAG

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Das BAG hat mit Beschluss vom 28.8.2019 (5 AZN 381/19) einer Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein Urteil des LAG Berlin-Brandenburg vom 1.2.2019 – 3 Sa 778/18 – stattgegeben, weil das LAG das Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzt hatte.

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29.10.2019

Die DSGVO-Meldepflichten bei einer "Datenpanne" im Lichte des BetrVG

Portrait von Alexander Lentz
Alexander Lentz

Im Fall einer sogenannten "Datenpanne" ist stets Eile geboten. Die Fristen für Meldungen gemäß Art 33, 34 DSGVO gegenüber Aufsichtsbehörde und Betroffenen sind äußerst knapp bemessen. Ihre Nichtbeachtung schlägt sich regelmäßig bei der Festlegung etwaiger Bußgelder unmittelbar nieder. Im Rahmen ihrer datenschutzrechtlichen Organisationspflichten haben daher die meisten Unternehmen bereits präventiv ein solches Meldeverfahren mit Inkrafttreten der DSGVO etabliert.

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24.10.2019

Einwurf in den Hausbriefkasten – wann geht die Kündigung zu?

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesgerichtshofs geht eine verkörperte Willenserklärung unter Abwesenden iSv. § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB zu, sobald sie in verkehrsüblicher Weise in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers gelangt ist und für diesen unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit besteht, von ihr Kenntnis zu nehmen. Zum Bereich des Empfängers gehören von ihm vorgehaltene Empfangseinrichtungen wie ein Briefkasten. Ob die Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand, ist nach den „gewöhnlichen Verhältnissen“ und den „Gepflogenheiten des Verkehrs“ zu beurteilen. So bewirkt der Einwurf in einen Briefkasten den Zugang, sobald nach der Verkehrsanschauung mit der nächsten Entnahme zu rechnen ist. Dabei ist nicht auf die individuellen Verhältnisse des Empfängers abzustellen. Im Interesse der Rechtssicherheit ist vielmehr eine generalisierende Betrachtung geboten.

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17.10.2019

Datenschutzkonferenz legt Geldbußenkonzept vor

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Am 14.10.2019 hat die DSK (Konferenz der Deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden) ihr Konzept zu Zumessung von Geldbußen bei Verstößen gegen die DSGVO durch Unternehmen vorgelegt. Damit wird die Vorgabe des Art. 83 DSGVO ausgestaltet.

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27.09.2019

Vertraulichkeitsschutz für Hinweisgeber und seine Folgen für außerordentliche Verdachtskündigungen

Portrait von Alexander Lentz
Alexander Lentz

In der Praxis ist eine der häufigsten Sollbruchstellen für eine außerordentliche Kündigung § 626 Abs. 2 S.1 BGB. Innerhalb der dort normierten Zweiwochenfrist muss der Arbeitgeber nach Kenntnis des Sachverhalts eine fristlose Kündigung aussprechen. Ist diese Kenntnis erst nach umfangreichen Sachverhaltsermittlungen zu erlangen, ist häufig streitig, ab wann diese Frist zu laufen begann. Dreh- und Angelpunkt bildet dabei die Frage, ob der Arbeitgeber den Sachverhalt zügig aufgeklärt hat. Will der Arbeitgeber die Kündigung zudem auf einen bloßen "Verdacht" stützen, zählt dazu auch die Anhörung des von der Kündigung bedrohten Mitarbeiters. Sie hat ebenfalls mit der gebotenen Eile zu erfolgen, regelmäßig innerhalb einer Woche nach Bekanntwerden des maßgeblichen Kündigungssachverhalts (Vgl. bspw. BAG v. 31. Juli 2014 - 2 AZR 407/13). Bei Vorliegen besonderer Umstände kann sie jedoch überschritten werden.

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26.09.2019

DSGVO-Bußgelder – Datenschutzbehörden entwickeln Konzept zur Bußgeldzumessung

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Es ist gegenwärtig einer der spannendsten Fragen im Datenschutzrecht: Wie hoch fallen Bußgelder aus, wenn die Datenschutzbehörden einen Datenschutzverstoß feststellen. Bislang gab es keine festen Kriterien. Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit haben sich die deutschen Datenschutzbehörden allerdings kürzlich auf, ein einheitliches und transparentes Berechnungskonzept geeinigt. Dieses wird nun in der Praxis erprobt.

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23.09.2019

Beteiligungsunfähigkeit im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren nach Ende der Amtszeit des Betriebsrats

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Mit seinem Beschluss vom 19.12.2018 (7 ABR 79/16, ArbRB 2019, 171 [Markowski]) hat das BAG entschieden, dass der Betriebsrat im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren seine Beteiligtenfähigkeit verliert, wenn bis zum Zeitpunkt des Endes der Amtszeit des Betriebsrats noch kein neuer Betriebsrat gewählt worden ist.

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18.09.2019

Und wie halten Sie es mit der DSGVO?

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Die FAZ berichtet unter Bezug auf eine Studie der BITKOM , dass erst ein Viertel der Unternehmen die DSGVO vollständig umgesetzt hat. Immerhin zwei Drittel der Unternehmen haben die DSGVO größtenteils umgesetzt.  Auch mit dem Folgen der e-Privacy-Verordnung beschäftigen sich die meisten befragten Unternehmen. Das ist gut.

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18.09.2019

Aus Heft 9 des ArbRB: Neues aus Luxemburg!

Portrait von Sebastian Roloff
Sebastian Roloff

Der Gerichtshof der Europäischen Union ist immer für Überraschungen gut. In der Rechtssache C-55/18 (CCOO) – einer Vorlage aus Spanien – war aber bereits im Vorfeld vermutet worden, dass der Arbeitgeberin erhebliche Konsequenzen wegen der behaupteten Arbeitszeitverstöße drohen würden. Der Gerichtshof hat am 14. Mai 2019 im Kern eine nationale Regelung verworfen, die den Arbeitgeber nicht verpflichtete, ein System zur Erfassung der Arbeitszeit der Arbeitnehmer einzurichten (ArbRB 2019, 162). Das Urteil der Großen Kammer des Gerichtshofs hat bereits starke Resonanz gefunden (s. hierzu auch Grimm/Freh, ArbRB 2019, 278); die wichtige und bereits im Koalitionsvertrag angelegte Diskussion über eine Flexibilisierung des deutschen Arbeitszeitrechts tritt derzeit dahinter zurück.

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14.09.2019

Nichterreichen der Beschäftigungsquote kein Indiz nach § 22 AGG

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Alle privaten und öffentlichen Arbeitgeber, die jahresdurchschnittlich über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen, haben nach § 154 Abs. 1 SGB IX auf wenigstens 5% der Arbeitsplätze schwerbehinderte Arbeitnehmer zu beschäftigen. Beschäftigt ein Arbeitgeber nicht die vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Menschen, stellt dieser Umstand für sich genommen kein Indiz für eine Benachteiligung wegen der (Schwer)Behinderung dar. Zwar kann aus einem Verstoß des Arbeitgebers gegen Vorschriften, die Verfahrens- und/oder Förderpflichten zugunsten schwerbehinderter Menschen enthalten, grundsätzlich die Vermutung einer Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung abgeleitet werden. § 71 Abs. 1 SGB IX a.F. bestimmt jedoch keine Verfahrens- und/oder Förderpflichten zugunsten schwerbehinderter Menschen in diesem Sinne. Rechtsfolge der Nichterfüllung der Beschäftigungspflichtquote  ist lediglich die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung einer Ausgleichsabgabe. Bei der Verpflichtung nach § 71 Abs. 1 SGB IX a.F. (§ 154 Abs. 1 SGB IX n.F.) handelt es sich nur um eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Arbeitgebers gegenüber dem Staat mit dem Inhalt, im Rahmen der festgelegten Pflichtzahl Schwerbehinderte auf einem entsprechenden Arbeitsplatz einzustellen und zu beschäftigen. Diese Verpflichtung besteht hingegen nicht den einzelnen Schwerbehinderten gegenüber. Das Nichterfüllen der Quote kann zudem auf den unterschiedlichsten Gründen beruhen, darunter auch auf solchen, auf die der Arbeitgeber keinen Einfluss hat und die daher keinen Rückschluss auf eine etwaige ablehnende Haltung des Arbeitgebers gegenüber der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zulassen.  So hat es das BAG zutreffend entschieden (BAG, Urt. v. 16.5.2019 - 8 AZR 315/18).

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11.09.2019

Urlaub - richtig gemacht - 7. Teil Belehrungspflicht bei Dauererkrankungen

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Nach – zutreffender – Auffassung des LAG Hamm v. 24.7.2019 – 5 Sa 676/19, Revision unter Az. BAG 9 AZR 401/19 besteht bei langfristig erkrankten Arbeitnehmern keine Belehrungspflicht entsprechend der Rspr. des BAG vom 19.2.2019 - 9 AZR 541/15 und 9 AZR 423/16 (dazu die früheren Beiträge) dahingehend, dass Urlaubsansprüche bei Nichtinanspruchnahme bis zum 31.12. des Kalenderjahres oder bis zum 31.03 des Folgejahres im Fall der Übertragung erlöschen.

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10.09.2019

Keine AU-Bescheinigung mehr

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Die FAZ berichtet heute, dass die Bundesregierung im Zusammenhang mit einem Bürokratieentlastungsgesetz III die Ersetzung der gelben Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen durch ein elektronisches Meldesystem beabsichtigt. Den Link auf den Beitrag möchte ich Ihnen nicht vorenthalten. Das Gesetz soll im September vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Nun hoffe ich, dass die Bürokratie abgebaut wird und nicht zu Lasten der Unternehmen und Bürger entlastet wird.

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02.09.2019

Arbeitsrechtliche Konsequenzen eines harten Brexit

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Der britische Premierminister Boris Johnson möchte die EU spätestens zum 31.10.2019 verlassen – notfalls auch ohne Deal. Ich möchte Ihnen zeigen, welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen das No-Deal-Szenario hätte. Von großer Bedeutung sind dabei Fragestellungen des arbeitsrechtlichen Datenschutzes, der Arbeitnehmerentsendung, der Arbeitnehmerüberlassung sowie des Sozialversicherungsrechts. Die deutsche Regierung trifft bereits Vorbereitungsmaßnahmen und arbeitet am Erlass gesetzlicher Sonderregelungen.

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30.08.2019

Urlaub - richtig gemacht - 6. Teil Kein Urlaubsanspruch für Sabbatical und Freistellungsphase im Blockmodell

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Mit zwei Urteilen vom 19.3.2019 (9 AZR 315/17 sowie 9 AZR 406/17) hat das BAG entschieden, dass kein Anspruch auf gesetzlichen Mindesturlaub für die Zeiten des unbezahlten Sonderurlaubs (wie beispielsweise bei einem Sabbatical im gesamten Kalenderjahr) besteht.

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28.08.2019

Der Dienstwagen im Fokus der DSGVO

Portrait von Alexander Lentz
Alexander Lentz

Im Zeitalter des "Internets der Dinge" gerät mehr und mehr auch der Dienstwagen in den Fokus datenschutzrechtlicher Prüfungen. Aktuell gilt dies insbesondere für das Auslesen von Daten bei sogenannten "Online-Fahrzeugen", die regelmäßig im Spannungsfeld von Hersteller, Arbeitgeber und Mitarbeiter erfolgt. Losgelöst davon bestehen auch für die weiteren Fragestellungen in der Praxis durchaus unterschiedliche Lösungsansätze. Dies gilt zum einen für die jeweils in Frage kommenden Erlaubnistatbestände, zum anderen für die ggf. "notwendigen" wie "zulässigen" Formulierungen im Rahmen einer Einwilligung.

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28.08.2019

Wie ist das EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung umzusetzen? Ein Vorschlag von Prof. Dr. Gregor Thüsing, Maike Flink und Melanie Jänsch

Portrait von ArbRB Redaktion
ArbRB Redaktion

Der EuGH hat in seinem Urteil vom 14.5.2019 (Az.: C-55/18) entschieden, dass die EU-Mitgliedstaaten die Arbeitgeber dazu verpflichten müssen, ein System einzurichten, das die Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer erfassen kann. Prof. Dr. Gregor Thüsing, Maike Flink und Melanie Jänsch haben die Entscheidung ausführlich analysiert, geprüft, ob in Deutschland ein Umsetzungsbedarf besteht, und einen konkreten Umsetzungsvorschlag entwickelt. Wir möchten Ihnen diesen tollen Beitrag nicht vorenthalten und stellen ihn Ihnen daher schon vor Veröffentlichung in Heft 4 der ZFA zum Gratis-Download zur Verfügung. Sie sind herzlich eingeladen, sich in die Thematik einzulesen und mitzudiskutieren!

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22.08.2019

Urlaub - richtig gemacht - 5. Teil Kürzung des Urlaubs während der Elternzeit

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Die neue Rspr. des BAG zum Urlaub hat auch Auswirkungen auf den Urlaubsanspruch während der Elternzeit. Damit befasst sich das Urteil des BAG v. 19.3.2019 – 9 AZR 495/17.

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12.08.2019

Urlaub - richtig gemacht - 4 . Teil Urlaub im gekündigten Arbeitsverhältnis

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Ein Urteil des BAG aus der Serie vom 19.2.2019 befasst sich mit den Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers im gekündigten Arbeitsverhältnis. Das BAG (Urt. 19.2.2019 - 9 AZR 321/16) stellt heraus, dass die aus dem richtlinienkonformen Verständnis des § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG resultierenden Mitwirkungspflichten des Arbeitgebers auch nach einer Kündigung (fort) bestehen.

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08.08.2019

Urlaub - richtig gemacht - 3 . Teil Die Abfindung von Urlaubsansprüchen im laufenden Arbeitsverhältnis

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Der gesetzliche Urlaub ist eigentlich „in natura“ zu gewähren, also durch Freistellung. Erst nach Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis darf er durch Geldleistungen abgegolten werden (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Trotz dieser Regelung ist die Abfindung von Urlaubsansprüchen im laufenden Arbeitsverhältnis weitreichender möglich, als oft geglaubt.

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07.08.2019

Urlaub - richtig gemacht - 2 . Teil Das Musterschreiben

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Ich orientiere mich an dem vom BAG im Urteil vom 19.02.2019 (9 AZR 423/16) genannten Beispiel einer Unterrichtung gleich zu Jahresbeginn. In einer E-Mail an die Mitarbeiter, die hinsichtlich der Anzahl der Urlaubstage für jeden einzelnen Arbeitnehmer anzupassen ist, kann der Arbeitgeber wie folgt formulieren:

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06.08.2019

Urlaub - richtig gemacht - 1 . Teil Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Der EuGH hat am 06.11.2018, Az. C-619/16, C-684/16 entschieden, dass der Arbeitgeber die Arbeitnehmer – erforderlichenfalls förmlich – auffordern muss, den Urlaub zu nehmen, und ihnen klar und rechtzeitig mitteilen, dass der Urlaub, wenn er nicht genommen werden sollte, am Ende des Bezugszeitraums oder eines zulässigen Übertragungszeitraums verfallen wird. Das BAG hat diese Rechtsprechung am 19.02.2019 (Az. 9 AZR 423/16) umgesetzt und die noch sehr allgemeinen Ausführungen des EuGH für die Praxis konkretisiert: Das BAG legt allen Arbeitgebern nahe, bei der Aufforderung die Anzahl der Urlaubstage einschließlich der aus Vorjahren übertragenen Resturlaubstage konkret anzugeben.

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30.07.2019

Anspruch des Betriebsrats auf Einsichtnahme in Bruttolohn- und Gehaltslisten - anonymisiert, personenbezogen oder zweistufig?

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Nach den Landesarbeitsgerichten Hamm (Beschl. v. vom 19.9.2017 - 7 TaBV 43/17) und Sachsen-Anhalt (Beschl. v. vom 18.12.2018 - 4 Ta BV 19/17) hat nunmehr auch das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern (Beschl. v. 15.5.2019 - 3 TaBV 10/18) entschieden, dass dem Betriebsrat nach § 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG nicht nur anonymisiert, sondern personenbezogen Einblick in die Listen über die Löhne und Gehälter zu gewähren ist. Datenschutzrechtliche Erwägungen nach dem BDSG bzw. nach der DSGVO stünden dem Anspruch nicht entgegen. Auch die Vorgaben nach dem EntgTrG beinhalteten keine Einschränkungen des Einsichtsrechts des Betriebsrates.

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30.07.2019

Der Betriebsrat muss die Beschäftigtendaten schützen

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Die datenschutzrechtliche Stellung des Betriebsrats nach Inkrafttreten der DSGVO wird heftig diskutiert, auch hier im Blog. Das BAG hat dazu in der vergangenen Woche einen sehr beachtenswerten Beschluss vom 9.4.2019 auf der Homepage veröffentlicht. Anders als die Vorinstanz dies nach der tradierten Rspr. zum Unterrichtungsanspruch nach § 80 Abs. 2 BetrVG bewertet hatte, muss der Betriebsrat Schutzmaßnahmen treffen, zumindest bei besonderen personenbezogenen Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO bzw. § 26 Abs. 3 BDSG.

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26.07.2019

Initiativrecht des Betriebsrats zur Einführung elektronischer Zeiterfassung?

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Nach dem Beschluss des BAG v. 28.11.1989 (1 ABR 97/88, BAGE 63, 283) hat das Recht des Betriebsrats hinsichtlich des Mitbestimmungstatbestandes § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG nicht zum Inhalt, dass der Betriebsrat die Einführung einer technischen Kontrolleinrichtung verlangen kann. Auch die Abschaffung einer solchen technischen Kontrolleinrichtung bedarf daher nicht der Zustimmung des Betriebsrats. Im Schrifttum wird dies begrüßt und angeführt, dass ein Mitbestimmungsrecht, das dem Schutz und der Abwehr belastender Maßnahmen dient, ein Initiativrecht des Betriebsrats auf Einführung eben solcher Maßnahmen ausschließt (Clemenz in: Henssler/Willemsen/Kalb, Arbeitsrecht Kommentar, 8. Aufl. 2018, § 87 BetrVG Rd. 33).

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18.07.2019

FDP will Freelancer vor dem Sozialstaat schützen, LAG Köln sieht Dauerprojektverantwortlichen als Arbeitnehmer

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Zwei Nachrichten vom heutigen Tag, die die Ambivalenz rund um die Scheinselbständigkeit und den Arbeitnehmerbegriff sichtbar machen: Die FAZ berichtet heute über Absichten der FDP, Freelancer vor dem Sozialstaat zu schützen. Das LAG Köln hat am 8.5.2019 (9 Ta 31/19) entschieden, dass ein Projektdienstleister  Arbeitnehmer i.S.d. § 611a Abs. 1 BGB ist, wenn er im Umfang der üblichen Wochenarbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers in den Büroräumen des Unternehmens mit den vom Dienstgeber zur Verfügung gestellten Arbeitsmitteln tätig wird und keine von betrieblichen Daueraufgaben abgrenzbare Projekte erkennbar sind.

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16.07.2019

Nichts Halbes beim Urlaub

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Das LAG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 6.3.2019 (Az. 4 Sa 73/18) entschieden, dass das BUrlG keinen Rechtsanspruch auf halbe Urlaubstage oder sonstige Bruchteile von Urlaubstagen kennt. Es hat den Urlaubswunsch eines Arbeitnehmers auf Erteilung des Urlaubs in Form von halben Urlaubstagen zurückgewiesen.

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14.07.2019

Twittern als Betriebsratsaufgabe?

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Nach Ansicht des LAG Niedersachsen ist ein generelles Verbot gegenüber einem Betriebsrat, sich über ein Twitter Account über betriebliche Angelegenheiten zu äußern, zu weit gefasst, weil der Betriebsrat im Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG grundrechtsfähig sei (LAG Niedersachsen, Beschl. v. 6.12.2018 - 5 TaBV 107/17). Das BAG, bei dem die Rechtsbeschwerde anhängig ist, wird hierüber letztinstanzlich zu entscheiden haben. Twitter verfügt über eine Funktionalität "Antwort". Diese kann, anders als die Funktion "Besucher-Beiträge" bei Facebook, von den Nutzern nicht deaktiviert werden. Die Funktion "Antwort" ermöglicht Twitter-Nutzern, auf Tweets Antworten auf Twitter einzustellen. Daher ist Einführung eines Twitter Accounts durch den Arbeitgeber nach Ansicht des LAG Hamburg nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG mitbestimmungspflichtig (Beschl. v. 13.9.2018 - 2 TaBV 5/18).

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08.07.2019

Zustellung einer Kündigung bei Einwurf in den Hausbriefkasten bis 17.00 Uhr

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Das LAG Baden-Württemberg hat mit Urteil v. 14.12.2018 (9 Sa 69/18) entschieden, dass eine bis 17.00 Uhr in den Hausbriefkasten eines Arbeitnehmers eingeworfene Kündigung am selben Tag zugeht. Dann beginnt die Frist des § 4 KSchG an diesem und nicht am nächsten Tag zu laufen.

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06.07.2019

Neufassung des § 26 Abs. 2 S. 3 BDSG: E-Mail-Austausch als Einwilligung

Portrait von Alexander Lentz
Alexander Lentz

Ende vergangener Woche hat der Bundestag zu weit vorgerückter Stunde das "Zweite Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz" zur DSGVO verabschiedet. Dort sind neben einer Reihe von Anpassungen in bestehenden Gesetzen recht kurzfristig noch zwei Klarstellungen aufgenommen worden, die auch arbeitsrechtliche Fragestellungen betreffen. Zum einen ist dies die Erhöhung des Schwellenwerts in § 38 BDSG für die Bestellung eines eigenen Datenschutzbeauftragten von 10 auf nunmehr 20 Personen. Weitaus bedeutender für die tägliche Personalpraxis dürfte jedoch die dort avisierte Neufassung des § 26 Abs. 2 S. 3 BDSG sein. Demnach bedarf eine datenschutzrechtliche Einwilligung im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses künftig nicht mehr der Schriftform, sondern „hat schriftlich oder elektronisch zu erfolgen“. Insoweit wird künftig der Austausch von E-Mails genügen. Der Streit, ob die bisherige Vorgabe der Schriftform als "Regelfall" überhaupt DSGVO-konform ist, dürfte damit kurzfristig ebenfalls der Geschichte angehören.

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05.07.2019

Das Ende einer langen Odyssee?

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Für den katholischen Chefarzt des Krankenhauses, dem wegen seiner Wiederheirat im März 2009 gekündigt worden war, ist der Rechtsstreit durch das Urteil des Bundesarbeitsgericht vom 20.2.2019 (2 AZR 746/14, ArbRB online) beendet. Das Erzbistum Köln hat diese Woche erklärt, dass gegen das Urteil des BAG keine Verfassungsbeschwerde eingelegt werde. Der Anwalt des Chefarztes wird mit den Worten zitiert: "Die extrem belastende Odyssee hat nun ein Ende." In der Pressemitteilung des Erzbistums Köln heißt es, dass maßgeblich für die Entscheidung insbesondere der Umstand sei, dass der in Rede stehende Fall aktuell keine arbeitsrechtliche Relevanz mehr habe, da er nach heute in der katholischen Kirche geltendem kirchlichen Arbeitsrecht anders zu beurteilen wäre. Der Kündigung lag eine kirchengesetzliche Regelung aus dem Jahre 1993 zugrunde, die 2015 grundlegend geändert wurde. Die katholische Kirche werde allerdings möglicherweise vom Bundesverfassungsgericht Gelegenheit erhalten, ihre Rechtsauffassung zu den auch aus ihrer Sicht weiter klärungsbedürftigen Grundsatzfragen des Verhältnisses von Religionsverfassungsrecht und Unionsrecht durch eine Stellungnahme in das Verfahren „Egenberger“ der evangelischen Kirche einzubringen, das beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist.

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02.07.2019

Hitzefrei für Eltern?

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Hitzefrei am Arbeitsplatz gibt es nicht, wie wir vergangene Woche festgestellt haben. Was passiert, wenn Eltern ihre Kinder betreuen müssen, die in der Schule oder im Kindergarten „hitzefrei“ erhalten haben: Können sie den Arbeitsplatz verlassen (1. Ebene) und wird das Arbeitsentgelt weitergezahlt (2. Ebene)?

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27.06.2019

Neue Probleme bei der Überstundenpauschalierung und Vertrauensarbeitszeit

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Im Zusammenhang mit der Prüfung einer tarifvertragsersetzenden Gesamtbetriebsvereinbarung in einem Rechtsstreit um Überstundenvergütung und/oder Freizeitausgleich zwischen der Gewerkschaft ver.di als Arbeitgeber und einem Gewerkschaftssekretär hat das BAG gestern Bedenken gegen pauschale Abgeltungen von Überstunden geäußert (BAG, Urteil vom 26.06.2019 – 5 AZR 452/18, PM 27/19).

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25.06.2019

Hessischer Datenschutzbeauftragter (HBfDI) interpretiert Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO restriktiv

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Gegenwärtig besteht erhebliche Unsicherheit, wie weit das Auskunftsrecht über personenbezogene Daten im Beschäftigungsverhältnis nach Art. 15 DSGVO geht. Das LAG Baden-Württemberg hat am 20.12.2018 (17 Sa 11/18, ArbRB 2019, 134 mit Anm. Braun; dazu Lentz, ArbRB 2019, 150) einen sehr weitgehenden Auskunftsanspruch ausgeurteilt. Schon das Bayerische Landesamt für Datenschutz (BayLDA) hatte sich gegen eine extensive Auslegung von Art. 15 DSGVO gewandt. Dem folgt nun der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBfDI) in seinem am 24.06.2019 vorgelegten Tätigkeitsbericht auf Seite 80 ff. Die Lektüre der Seiten 75 bis 85 ist empfehlenswert.

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25.06.2019

Hitzearbeit, kein Hitzefrei

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Die Schutzpflicht des Arbeitgebers nach § 618 Abs. 1 BGB wird für Arbeitsräume durch die ArbStättV konkretisiert. Detailliertere Vorgaben enthalten die „Technische Regeln für Arbeitsstätten“ (ASR genannt). Diese werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) ermittelt und vom BMAS bekannt gemacht (§ 7 ArbStättV). Sie sind vom Arbeitgeber gem. § 3 a Abs. 1 Satz 2  bis 4 ArbStättV zu berücksichtigen. Hält der Arbeitgeber die Regeln ein, kann davon ausgegangen werden, dass sowohl die Anforderungen der ArbStättV als auch die Pflicht nach § 618 BGB erfüllt sind (HWK-Krause, § 618 BGB, Rz. 15). Was gilt nun für sommerliche Hitze?

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02.06.2019

Art. 15 DSGVO im Arbeitsverhältnis, die 2.?

Portrait von Alexander Lentz
Alexander Lentz

Trotz des erheblichen Echos auf die Entscheidung des LAG Baden-Württembergs vom 20.12.2018 – 17 Sa 11/18 fehlt es bislang weitestgehend an offiziellen inhaltlichen Stellungnahmen der Datenschutzbehörden zu Art 15 DSGVO im Arbeitsverhältnis. Eine Ausnahme macht insoweit der 24. Datenschutzbericht der LDI NRW, der am 23.05.2019 vorgestellt wurde und hier abrufbar ist.

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19.05.2019

Nach dem EuGH-Urteil vom 14.5.2019 zurück zur Stechuhr?

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Sprecher der Arbeitgeberverbände haben das Urteil des EuGH vom 14.5.2019 mit Recht kritisiert. Es ist vor allem dogmatisch bedenklich. Die Bedenken der Arbeitgeber liegen indes auf einer anderen Ebene: "Wir Arbeitgeber sind gegen die generelle Wiedereinführung der Stechuhr im 21. Jahrhundert", heißt es in einer Stellungnahme. "Auf die Anforderungen der Arbeitswelt 4.0 kann man nicht mit einer Arbeitszeiterfassung 1.0 reagieren."

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14.05.2019

Die guten alten Zeiten... – Zulässigkeit von Auskünften über Arbeitnehmer in DSGVO-Zeiten

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Vor kurzem rief mich der Geschäftsführer einer Mandantin an und berichtete, dass er zur Klärung einer Frage bezüglich eines Bewerbers mit dessen Arbeitgeber Kontakt aufnehmen will. Eine solche Idee nach Geltung der DSGVO hat mich etwas sprachlos gemacht.

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12.05.2019

BfDI im Tätigkeitsbericht 2017/2018 vom 08.05.2019 zum Arbeitnehmerdatenschutz

Portrait von Alexander Lentz
Alexander Lentz

Die Entscheidung des LAG Baden-Württemberg vom 20.12.2018 – 17 Sa 11/18 zum Auskunftsanspruch nach Art 15 DSGVO und die damit ggf. verbundene Herausgabe von Dokumenten (s. ArbRB 2019, 134 [Braun]) hat bereits vor Ihrer Veröffentlichung in den einschlägigen Fachzeitschriften ein umfangreiches Echo im Netz hervorgerufen. Im Zentrum der dortigen Erörterungen stand insbesondere die Frage, inwieweit einzelnen Stellungnahmen der Aufsichtsbehörden im Rahmen der Tätigkeitsberichte abweichende Ansätze zu entnehmen sind.

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07.05.2019

Betriebsrat als datenschutzrechtlicher „eigener“ Verantwortlicher iSd Art. 4 Nr. 7 DSGVO?

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Unsicher ist, ob Betriebsräte nach Inkrafttreten der DSGVO zum 25.05.2018 nun datenschutzrechtlich selbst "Verantwortlicher" oder weiterhin Teil der datenverarbeitenden Stelle "Arbeitgeber" sind. Das LAG Sachsen-Anhalt bejaht in seinem Beschluss vom 18.12.2018 – 4 TaBV 19/17 die Qualifikation des Betriebsrats als verantwortliche Stelle. Dagegen hatten sich in jüngerer Rechtsprechung das LAG Niedersachsen im Beschluss vom 22.10.2018 – 12 TaBV 23/18 (Rn. 27) sowie das LAG Hessen im Beschluss vom 10.12.2018 – 16 TaBV 130/18 (Rn. 32) ausgesprochen.

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07.05.2019

Lohnkosten in Deutschland teuer, aber nicht am teuersten in der EU

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Das Statistische Bundesamt hat in seiner Pressemitteilung Nr. 164 vom 29.04.2019 seine Untersuchungen zu den Bruttoverdiensten in Deutschland veröffentlicht. Es hat zwischen Arbeitsplätzen in der Industrie- und im Dienstleistungssektor differenziert. Deutschland ist teuer, aber nicht das teuerste Land in der EU.

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09.04.2019

Prof. Dr. Martin Henssler im Interview zur Digitalisierung der Arbeitswelt und den Kölner Tagen Arbeitsrecht

Portrait von Petra Rülfing
Petra Rülfing

Das Arbeitsrecht ist stark in Bewegung. Dafür sorgen nicht nur die Gerichte und der Gesetzgeber, aktuell z.B. mit der neuen Urlaubsrechtsprechung des EuGH, der „Brückenteilzeit“ und den geplanten Änderungen bei der sachgrundlosen Befristung. Auch die zunehmende Digitalisierung der Arbeitswelt stellt die Praxis vor neue Herausforderungen. Die Kölner Tage Arbeitsrecht am 16. und 17.5.2019 versuchen, das komplette Spektrum abzudecken. Über die Kölner Tage und das Zukunftsthema „Digitalisierung“ habe ich mit einem der Tagungsleiter, Prof. Dr. Martin Henssler[1] gesprochen.

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08.04.2019

www.au-schein.de – Ein (Alb-)Traum für Blaumacher? Oder das Ende des hohen Beweiswerts der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?

Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Grimm hat in einem Blog-Beitrag am 1.4.2019 auf die Möglichkeit einer Internet-Krankschreibung hingewiesen, auf die er in einem Artikel im Spiegel gestoßen war. Mittlerweile zieht diese vereinfachte Möglichkeit, an eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu kommen, weitere (Presse-)Kreise. Unter der Überschrift „So kommt die Krankschreibungen per WhatsApp“ beschreibt die Bild-Zeitung am 3. April 2019 detailliert, wie interessierte Arbeitnehmer eine derartige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bekommen, ohne mit dem ausstellenden Arzt jemals persönlich in Kontakt getreten zu sein. Das Fazit des Berichts: „Ein Traum für Blaumacher? Irgendwie schon.“ Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob an dem hohen Beweiswert, den die Rechtsprechung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beimisst, festgehalten werden kann oder ob diese neue telemedizinische Möglichkeit das programmierte Ende dieses erhöhten Beweiswerts darstellt (zum hohen Beweiswert BAG v. 1.10.1997 – 5 AZR 726/96; ausf. Schliemann/Vogelsang in HWK, 8. Aufl. 2018, § 5 EFZG Rz. 38 ff.).

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01.04.2019

Klick-Klack Krankschreibung

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Entschuldigen Sie bitte, dass ich Sie heute mit einem zweiten Blog belästige. Den Bericht aus dem SPIEGEL zur Internet-Krankschreibung fand ich so aufschlussreich, dass ich Ihnen diesen nicht vorenthalten möchte. Wenn das keine Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit (dazu Tschöpe-Grimm, 10. Aufl. 2017, Teil 2 B, Rz. 172, in der demnächst erscheinenden 11. Aufl. erweitert um ein A-Z  der Fallgruppen) begründet...

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01.04.2019

Die arbeitgeberähnliche Person GmbH-Geschäftsführer

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Fragen zur Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit für Fremd-Geschäftsführer beschäftigen das BAG seit Ewigkeiten. Mit Beschluss vom 21.1.2019 (9 AZB 23/18) hat das BAG bestätigt, das der Fremd-Geschäftsführer einer GmbH Arbeitgeberfunktionen wahrnimmt und deshalb auch keine arbeitnehmerähnliche Person i.S.v. § 5 Abs. 1 S. 2 ArbGG ist, für die der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten nach § 2 Abs. 1 Nr. 3a) und b) ArbGG eröffnet ist. Dazu schafft es den plastischen Begriff der „arbeitgeberähnlichen Person“, der mir bislang unbekannt gewesen war.

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26.03.2019

Geänderte Rechtsprechung des 9. Senats: Kein gesetzlicher Urlaubsanspruch bei unbezahltem Sonderurlaub

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Im Jahre 2014 hatte das BAG (Urteil v. 06.5.2014 – 9 AZR 678/12, ArbRB 2014, 259 [Schewiola]) zum einhelligen Unverständnis der Personal- und Arbeitsrechtspraxis entschieden, dass gesetzliche Urlaubsansprüche auch dann entstehen, wenn der Mitarbeiter sich auf (seinem eigenen Wunsch hin) im unbezahlten Sonderurlaub befindet. Dies, obgleich sich das Arbeitsverhältnis während des Sonderurlaubs sozusagen im „Ruhezustand“ befindet und die arbeitsrechtlichen Hauptleistungspflichten suspendiert sind. Von dieser Rechtsprechung ist das BAG im Urteil v. 19.3.2019 (9 AZR 315/17) abgerückt.

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19.03.2019

Aktuelles zu Streikbruchprämien

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Nach der Rechtsprechung des BAG sind Streikbruchprämien zulässig (BAG v. 14.8.2018 – 1 AZR 287/17, ArbRB 2019, 42 [Braun]). Das LAG Hamm (LAG Hamm v. 9.10.2018 – 12 Sa 748/18) schränkt darüber hinaus den personellen Geltungsbereich von Maßregelungsklauseln ein und eröffnet Gestaltungsspielraum.

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12.03.2019

Tür auf, Tür zu, Tür auf, Tür zu, Tür auf?

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Fragen der Mitbestimmung rund um die Kantine (dabei handelt es sich um eine Sozialeinrichtung nach § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG) sind im Grunde für die Berichterstattung hier zu langweilig. Eine Entscheidung des LAG Düsseldorf (Beschl. v. 12.12.2018 – 12 TaBV 37/18), die eine in Essen ansässige Theaterkantine und deren Terrasse behandelt, gibt aber Anlass zur Berichterstattung.

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12.03.2019

Kollektivrechtliche Aufhebung einer Gesamtbetriebsvereinbarung unmittelbar vor Betriebsübergang

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

§ 613a Abs. 1 Satz 2 BGB, wonach solche Rechte und Pflichten, die durch Rechtsnormen eines Tarifvertrags oder durch eine Betriebsvereinbarung geregelt sind, im Falle eines Betriebsübergangs Inhalt des Arbeitsverhältnisses zwischen dem neuen Inhaber und dem Arbeitnehmer werden und nicht vor Ablauf eines Jahres nach dem Zeitpunkt des Übergangs zum Nachteil des Arbeitnehmers geändert werden dürfen, ist eine Auffangregelung. Vorrangig ist eine kollektivrechtliche Fortgeltung von Tarifverträgen und Betriebs- oder Gesamtbetriebs- oder Konzernbetriebsvereinbarungen zu prüfen.

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05.03.2019

Neues zu nachvertraglichen Wettbewerbsverboten

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Einem Hinweisbeschluss des OLG München zufolge sind viele nachvertragliche Wettbewerbsverbote mit Fremdgeschäftsführern unwirksam (OLG München vom 2.8.2018 – 7 U 2107/18, ArbRB online). Die verbreitet empfohlene (und verwendete) Formulierung, wonach der Geschäftsführer verpflichtet ist, für eine bestimmte Dauer nach Beendigung des Anstellungsverhältnisses "weder in selbstständiger noch unselbstständiger Stellung oder in sonstiger Weise" für ein Konkurrenzunternehmen der Gesellschaft tätig zu werden, sei zu weit gefasst und damit unwirksam. Denn davon werde auch die Tätigkeit als Hausmeister für ein Konkurrenzunternehmen erfasst. Die zu weite Formulierung könne nicht auf ein zulässiges Maß reduziert werden und werde auch nicht durch eine salvatorische Klausel gerettet, weil diese gegen das Transparenzgebot des § 305 c Abs. 2 BGB verstoße. Auch die Höhe einer zugesagten Karenzentschädigung könne nicht im Rahmen einer Abwägung berücksichtigt werden. Mit dieser Begründung hat das OLG eine die Unwirksamkeit des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots feststellende einstweilige Verfügung des Landgerichts München bestätigt (Beschluss vom 6.9.2018 - 7 U 2107/18).

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25.02.2019

Zuordnung von befristet versetzten Arbeitnehmern zu einer übergehenden wirtschaftlichen Einheit (Betriebsteil)

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Nach § 613a Abs. 1 BGB gehen nur die Arbeitsverhältnisse derjenigen Arbeitnehmer über, die dem konkreten Betrieb oder Betriebsteil zuzuordnen sind. Für die Frage, welchem Betriebsteil ein Arbeitnehmer zugeordnet ist, kommt es zunächst auf den Willen der Arbeitsvertragsparteien an. Liegt ein solcher Wille weder in ausdrücklicher noch in konkludenter Form vor, so erfolgt die Zuordnung grundsätzlich – ausdrücklich oder konkludent – durch den Arbeitgeber aufgrund seines Direktionsrechts. Schwierigkeiten bereitet die Zuordnung, wenn Arbeitnehmer teils in übertragenen Einheiten, teils in nicht übertragenen Einheiten tätig werden und es sowohl an einer Einigung zwischen den Vertragsparteien über die Zuordnung wie auch an einer Zuordnungsentscheidung des Arbeitgebers aufgrund seines Direktionsrechts fehlt. Dann entscheidet der Schwerpunkt der Tätigkeit, der in erster Linie nach dem zeitlichen Umfang zu bestimmen ist, in dem der Arbeitnehmer in dem übertragenen Betrieb(steil) tätig geworden ist (HWK/Willemsen, 8. Aufl. 2018, § 613a Rz. 229).

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20.02.2019

Berücksichtigung der Jahressonderzahlung bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

In einer aktuellen Entscheidung musste das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt (Urteil vom 17.01.2019 – 2 Sa 354/16) die Frage entscheiden, ob eine im November zur Auszahlung kommende Jahressonderzahlung pfändungsrechtlich lediglich diesem Monat zuzuordnen oder fiktiv auf den ein Jahr betragenen Bezugszeitraum aufzuteilen ist.

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12.02.2019

Vorturner, RussenEi, Borschtsch und A... in E-Mails - Vortragsverwertungsverbot im Prozess

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Am 22. Februar 2016 sandte der Kläger von seinem dienstlichen PC aus eine E-Mail, in der es auszugsweise heißt: "… Letztes Jahr hatte ich beim alten Arbeitgeber gekündigt. Haben neuen GF Idiot bekommen. Was für eine Flasche. Hab ich die Reißleine gezogen. Dann hat man mich bequatscht und den neuen GF in der Probezeit wieder nach Hause geschickt. Bin ich da geblieben. Jetzt Russen Arschloch bekommen. Die Scheiße geht geradeso weiter. Hatten mir versprochen, wird "Fachmann" sein, wenn wieder einer kommt … Man es tummeln sich so viele Flaschen und die bekommen immer wieder ein Job…" Am 17. Mai 2016 schrieb er an Herrn B eine E-Mail, in der es u.a. wie folgt heißt: "…Haben schon wieder neuen Vorturner (GF) bekommen. Was für eine Flasche. Russen Ei!!!!. Aktuell such ich was NEUES…". Am 3. November 2016 schrieb er an C - hierbei handelt es sich um den ehemaligen Vorgesetzten des Klägers - eine E-Mail mit auszugsweise folgenden Inhalt: "…Der andere Russen/China Rohrkrepierer soll jetzt mal Bluestar angehen bezüglich Plattform, welche Spezialitäten, Menge nach Europa, PBT exclusiv über uns. Leck mich doch am Arsch…" In einer E-Mail vom 21. Februar 2017 äußerte der Kläger an Frau D u.a.: "…Mich vorher aber aufheizen - ich kann Dir sagen - Kolchose Bude". In einer E-Mail vom 28. Februar 2017 an Frau E äußerte der Kläger u.a.: "Hallo Frau E, werde wohl heute in den Sack hauen… Hier gibt's nur noch Borschtsch ...". In einer E-Mail vom 6. März 2017 an die Adresse xxxx äußerte der Kläger unter anderem: "Servus F, es ist geschafft. Russen Idiot ist Geschichte. Hab am 28.02.2017 also letzte Woche zum 31.05.2017 gekündigt. …Jetzt lassen wir es schön ausklingen. Reiß mir kein Bein mehr aus. Öfter mal den Doc besuchen…".

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30.01.2019

Facetten des Direktionsrechts

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

In der Pressemitteilung des LAG Düsseldorf vom 23.1.2019 (siehe links unter "News") heißt es, dass sich die Professorin einer Hochschule nicht über eindeutige Anweisungen hinweggesetzt habe. Das wirft die Frage auf, welche Anforderungen an eine eindeutige Anweisung zu stellen sind.

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21.01.2019

Hemmung von Ausschlussfristen durch Mediation - Zur Tragweite des Urteils des BAG vom 20.06.2018

Portrait von Dr. Jürgen Klowait
Dr. Jürgen Klowait Interim-Manager, Rechtsanwalt und Mediator, Neuss

Worum geht es? Nach § 203 Satz 1 BGB ist die Verjährung von Ansprüchen gehemmt, wenn zwischen dem Schuldner und Gläubiger Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände schweben, und zwar so lange, bis der eine oder andere Teil die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt in diesem Fall gem. § 203 S. 2 BGB frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

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27.12.2018

Änderung der Rechtsprechung zu Überstundenzuschlägen für Teilzeitbeschäftigte

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Nach der Rspr. des EuGH (Urt. v. 15.12.1994 - Rs. C-399/92) liegt eine Ungleichbehandlung immer dann vor, wenn bei gleicher Anzahl von Stunden, die aufgrund eines Arbeitsverhältnisses geleistet werden, die Vollzeitbeschäftigten gezahlte Gesamtvergütung höher ist als die Teilzeitbeschäftigten gezahlte. Dieser Rspr. hatte sich das BAG angeschlossen (Urt. v. 20.6.1995 - 3 AZR 539/93 und 25. 7. 1996 - 6 AZR 138/94). In den genannten Fällen wurde darum gestritten, ob teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer Überstundenzuschläge bereits bei Überschreiten ihrer individuellen Arbeitszeit beanspruchen konnten, obwohl die einschlägigen Tarifverträge die Zahlung von Überstundenzuschlägen erst bei Überschreiten der für Vollzeitbeschäftigte festgelegten Regelarbeitszeit vorsahen. Das BAG hatte die darauf gerichteten Klagen abgewiesen, und zwar im Wesentlichen mit der Begründung, es gäbe für die unterschiedliche Behandlung sachliche Gründe (So auch BAG, Urt. v. 26.4.2017 - 10 AZR 589/15, ArbRB Online).

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22.12.2018

Verschärfte Anforderungen für die Grundsatzbeschwerde?

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Über die unter "News" ("Das ändert sich 2019 im Arbeits- und Sozialrecht...") erläuterten wichtigen Änderungen in der Gesetzgebung hinaus erscheint ein Hinweis auf eine sich möglicherweise abzeichnende folgenschwere Änderung der Rechtsprechung des BAG zu den Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage angezeigt.

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21.12.2018

Vom BVerfG geforderte Anpassung des Tarifeinheitsgesetzes vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Der Bundesrat hat am 14.12.2018 das Qualifizierungschancengesetz gebilligt. In diesem ist – versteckt als Art. 4f der BR-Drucksache 605/18, Seite 6 die vom BVerfG geforderte Anpassung des Tarifeinheitsgesetzes in § 4a Abs. 2 Satz 2 TVG verabschiedet worden. Der Bundestag hatte das Gesetz am 30.11.2018 beschlossen (BT-Drucks. 19/6146 v. 28.11.2018, Seite 31).

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18.12.2018

Gewohnte Arbeitszeiteinteilungen genießen keinen Bestandsschutz

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Wenn der Arbeitgeber altgewohnte Praktiken ändern will, ist Widerstand oft vorprogrammiert. Schalten Arbeitnehmer gar Anwälte ein, behaupten diese meist, die Gewohnheiten hätten sich als sog. „betrieblichen Übung“ rechtlich verfestigt. In den meisten Fällen trifft dieses Argument allerdings nicht zu. In seinem Urteil vom 21.02.2018 (Az. 6 Sa 110/17) ließ sich auch das LAG Thüringen von diesem Argument nicht überzeugen.

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30.11.2018

Zustellung einer Kündigung mittels Boten – Bestehen datenschutzrechtliche Bedenken?

Portrait von Marion Bernhardt und Jan Schiller
Marion Bernhardt und Jan Schiller

Spricht der Arbeitgeber eine Kündigung aus, wird er das Kündigungsschreiben zu Beweiszwecken regelmäßig durch einen Boten zustellen lassen. Damit der Bote im Falle eines Kündigungsschutzprozesses als Zeuge dienen kann, muss er jedoch auch über den Inhalt der Kündigungserklärung sowie über persönliche Angaben des Arbeitnehmers informiert sein. Aus datenschutzrechtlicher Sicht stellt sich daher die Frage, ob und wenn ja auf welcher Grundlage eine solche Kenntnisnahme zulässig ist.

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16.11.2018

Neue Urlaubsrechtsprechung des EuGH – Teil III: So regeln Sie den Verfall des vertraglichen Mehrurlaubs

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Die europarechtlichen Vorgaben (s. Blog-Beitrag v. 14.11.2018) gelten nur für den vierwöchigen Mindesturlaub. Der Verfall des weitergehenden vertraglichen Mehrurlaubs kann dagegen frei vereinbart werden. Wir empfehlen allen Unternehmen, den Umgang mit vertraglichem Mehrurlaub im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung zu regeln. Bei dieser Gelegenheit bieten sich noch weitergehende Regelungen an.

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15.11.2018

Neue Urlaubsrechtsprechung des EuGH – Teil II: Arbeitgeberrundschreiben zum Urlaubsanspruch

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Fordert der Arbeitgeber seine Mitarbeiter förmlich dazu auf, Urlaub zu nehmen, und belehrt er sie dabei über den möglichen Verfall von Urlaubsansprüchen zum Jahresende, lässt der EuGH den Verfall von Urlaubsansprüchen zu. Arbeitgeber sollten umgehend, am besten noch in diesem Monat, ein Rundschreiben mit diesen Hinweisen an ihre gesamte Belegschaft versenden. Andernfalls bliebe den Arbeitnehmern bis zum Jahresende nicht mehr ausreichend Zeit, den Urlaub zu nehmen. Wir zeigen Ihnen, wie eine mögliche Formulierung aussehen könnte.

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14.11.2018

Fünf Jahre sind nicht sehr lang

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Das Verbot der sachgrundlosen Befristung eines Arbeitsvertrages, das sich aus einer verfassungskonformen Auslegung des § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG im Sinne des BVerfG ergibt, kann nach den hierzu ergangenen Entscheidungen des BVerfG vom 6.6.2018 (1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14, ArbRB 2018, 195 [Marquardt]) unzumutbar sein, wenn eine Vorbeschäftigung entweder sehr lang zurückliegt oder ganz anders geartet war oder nur von sehr kurzer Dauer gewesen ist.

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14.11.2018

Neue Urlaubsrechtsprechung des EuGH - Teil I: Automatischer Verfall von Urlaubsansprüchen zum Jahresende ist europarechtswidrig

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Am 6.11.2018 hat der EuGH in zwei Vorabentscheidungsverfahren zu den Verfallsregeln des deutschen Urlaubsrechts entschieden (C-619/16, C-684/16). Der Tenor dieser Entscheidungen: Ein grundsätzlicher automatischer Verfall nicht genommener Urlaubsansprüche zum Jahresende, wie ihn § 7 Abs. 3 BUrlG eigentlich vorsieht, ist europarechtswidrig. Nicht genommener Urlaub müsste also uneingeschränkt auf das Folgejahr übertragen werden. Die Entscheidungen lassen allerdings zwei Hintertürchen.

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06.11.2018

Twittern und Mitbestimmungsrecht

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Das LAG Hamburg hat am 13.9.2018 (2 TaBV 5/18) entschieden, dass dann, wenn ein Arbeitgeber einen Twitter-Account unterhält, zumindest aufgrund der Funktionalität "Antwort" ein Mitbestimmungsrecht des (Gesamt-)Betriebsrats aus § 87 Abs. 1 Nr 6 BetrVG besteht. Twitter beinhalte nach dem übereinstimmenden Vortrag der Beteiligten die Funktion "Antwort", die, anders als die Funktion "Besucher-Beiträge" bei Facebook, von den Nutzern nicht deaktiviert werden könne. Die Funktion "Antwort" ermögliche den Twitter-Nutzern, auf die Tweets der Arbeitgeberin Antworten zum Verhalten und zur Leistung der Arbeitnehmer auf Twitter einzustellen. Diese Antworten seien sowohl für die Arbeitgeberin als auch für registrierte Twitter-Nutzer sichtbar. Ob die Antworten auch für nicht-registrierte bzw. angemeldete Twitter-Nutzer in der Darstellung einsehbar seien, indem der Nutzer auf einen bereits beantworteten Tweet der Arbeitgeberin klicke, könne dahin gestellt bleiben. Denn auch wenn die Antworten auf die Tweets der Arbeitgeberin nur für registrierte Nutzer und nur nach Betätigen des Links des Antwortenden (@Antwortenden) einsehbar wären, wäre eine Mitbestimmungspflicht nach den vorstehenden Grundsätzen gegeben. Je nach dem Inhalt der Antwort könne die Arbeitgeberin diese namentlich oder situationsbedingt einem bestimmten Arbeitnehmer zuordnen und zur Verhaltens- und Leistungskontrolle verwenden, sofern die Nachricht entsprechende Aussagen beinhalte.

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30.10.2018

Die Mitbestimmung bei technischen Überwachungseinrichtungen und das BVerfG – Neues Nachdenken über die Wortlautgrenze bei § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG?

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Schon an der Universität lernt man, dass der Wortlaut des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG trügerisch ist. Auch wenn dort davon gesprochen wird, dass das Mitbestimmungsrecht bei der Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen besteht, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen, so muss man dies anders verstehen. In ständige Rechtsprechung legt das Bundesarbeitsgericht diesen Begriff so aus, dass die Einrichtung objektiv zur Überwachung geeignet sein muss. (st. Rspr. vgl. z.B. BAG, Beschl. v. 13.12.2016 - 1 ABR 7/15 Rz. 22, ArbRB 2017, 174 [Mues]).

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17.10.2018

Krankheit im Arbeitsverhältnis: Hier ist auch der Gesetzgeber gefragt

Portrait von Jürgen vom Stein
Jürgen vom Stein

Eine alternde Gesellschaft, unbesetzte Stellen, Digitalisierung und Globalisierung der Arbeitswelt stellen die betriebliche Praxis vor zahlreiche neue Herausforderungen. Der Umgang mit erkrankten Beschäftigten und der Gesundheitsschutz entwickeln sich in diesem Kontext zu einem Schwerpunkt.

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24.09.2018

Arbeitgeber darf private Handynummer des Arbeitnehmers nicht erfragen

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Das LAG Thüringen hat im Urteil vom 16.05.2018 (6 Sa 442/17) herausgestellt, dass Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber die private Handynummer nicht geben müssen. Dies gilt auch in den Fällen, in denen der Arbeitgeber Rufbereitschaft einrichten will.

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13.09.2018

Prüfen nur l´art pour l´art?

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Man ist es gewohnt, dass jede Prüfung mit einem Ergebnis endet. Das Ergebnis ist zumeist eine Entscheidung, die denjenigen, die sie angeht, bekannt gegeben wird. Entscheidungen können in einem Rechtsstaat in der Regel Gegenstand einer weiteren Prüfung sein, nämlich durch die Gerichte. Bestimmte Prüfungsergebnisse unterliegen allerdings nur einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle, z.B. Prüfungen zum Abschluss eines Hochschulstudiums oder Staatsexamina.

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05.09.2018

Konkludente Vereinbarung eines Arbeitszeitkontos – Zahlungsanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

In der Regel beruht die Führung eines Arbeitszeitkontos auf einer ausdrücklichen Vereinbarung im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder in einem Tarifvertrag (Ebert, ArbRB 2003, 24). Die Erfassung von Arbeitszeiten ist eine rein tatsächliche Handlung und stellt für sich allein keine Vereinbarung über die Führung eines Arbeitszeitkontos dar. Ein rechtsgeschäftlich relevantes Erklärungsverhalten des Arbeitgebers kann nach einer Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein jedoch bereits darin liegen, dass der/die Vorgesetzte Mitarbeitern in regelmäßigen Abständen, z.B. monatlich, Ausdrucke der Arbeitszeiterfassung vorlegt und die darin erfassten Arbeitszeiten jeweils saldiert werden. Die regelmäßig von der Vorgesetzten an die Klägerin überlassenen Stundenaufstellungen belegen nach Ansicht des LAG Schleswig-Holstein nicht nur, dass die Arbeitgeberin die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter erfasste und saldierte, wobei die jeweiligen Zeitsalden über die Monate und Jahre jeweils auf die Folgezeiträume übertragen wurden. Vielmehr gilt damit zwischen den Parteien ein Arbeitszeitkonto als vereinbart, so dass die Beklagte das in diesem Konto vorhandene Arbeitszeitguthaben bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses an die Klägerin auszuzahlen hatte. Da dieses Zeitguthaben nur in anderer Form den Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers ausdrückt, genügt für die Schlüssigkeit einer Klage, die auf Ausgleich des Guthabens auf einem Arbeitszeitkonto gerichtet ist, dass der Arbeitnehmer die Vereinbarung eines Arbeitszeitkontos und das Guthaben zum vereinbarten Auszahlungszeitpunkt darlegt (LAG Schleswig-Holstein vom 10.7.2018 - 2 Sa 33/18, ArbRB online).

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03.09.2018

„Bloßer“ Verwaltungsrat einer monistischen SE ist nicht sozialversicherungspflichtig

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Die europäische Aktiengesellschaft (SE) kann wie die (deutsche) AG dualistisch mit Vorstand (Leitungsorgan genannt, § 16 SEAG) und Aufsichtsrat (Aufsichtsorgan genannt, § 17 SEAG) aufgebaut sein oder mit dem Verwaltungsrat ein monistisches System für der Unternehmensführung wählen (§ 20 SEAG). Dann gibt es „Geschäftsführende Direktoren“ ( geregelt in § 40 SEAG) und „bloße“ Verwaltungsratsmitglieder. Diese sind nach einem Urteil des SG Stuttgart v. 20.02.2018 (S 18 R 4705/16) nicht sozialversicherungspflichtig, weil sie nicht abhängig Beschäftigte im Sinne einer „nichtselbständigen Arbeit“ i.S.v. § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB IV sind.

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24.08.2018

Klarheit beim Steuerprivileg bei Abfindungen

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Die Steuerbegünstigung für Abfindungen gem. § 34 Abs. 1, Abs. 2 EStG setzt voraus, dass die Leistung „als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen“ gewährt wird (§ 24 Nr. 1a EStG). Das setzt weiter voraus, dass der Ausfall der Einnahmen von dritter Seite (also dem Arbeitgeber) veranlasst wurde oder der steuerpflichtige Arbeitnehmer unter rechtlichem, wirtschaftlichem oder tatsächlichem Druck stand, einen Aufhebungsvertrag verbunden mit einer Abfindungszahlung abzuschließen.

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18.08.2018

Kippt die Rechtsprechung des 7. Senats erneut?

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Jedenfalls einem wirksam betriebsbedingt gekündigten Arbeitnehmer steht unter bestimmten Voraussetzungen ein Wiedereinstellungsanspruch zu, wenn sich zwischen dem Zugang der Kündigung und dem Ablauf der Kündigungsfrist unvorhergesehen eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit ergibt (BAG vom 28.6.2000 - 7 AZR 904/98, ArbRB online). Anders ist dies im Befristungsrecht. Soweit nicht tarif- oder arbeitsvertraglich etwas anderes vereinbart ist, besteht bei befristeten Arbeitsverträgen kein Wiedereinstellungsanspruch (BAG vom 20.2.2002 - 7 AZR 600/00, ArbRB 2002, 223).

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17.08.2018

Verzicht auf Widerspruchsrecht nach § 613a Abs. 6 BGB auch bei fehlerhafter Unterrichtung möglich

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Das LAG Niedersachsen hat mit Urteil v. 05.02.2018 (8 Sa 831/17) entschieden, dass auch dann wirksam auf das Widerspruchsrecht des § 613a Abs. 6 BGB verzichtet werden kann, wenn der Arbeitnehmer zuvor fehlerhaft oder unvollständig über den bevorstehenden oder erfolgten Betriebsübergang gem. § 613a Abs. 6 BGB unterrichtet worden ist.

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07.08.2018

Was wollen die Koalitionäre?

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Das habe ich mich eben gefragt. Ich bereite gerade einen Vortrag zu arbeitsrechtlichen Änderungen aufgrund des Koalitionsvertrages vor. Von den Beschränkungen bei den sachgrundlos Befristungen, der Verhinderung von Kettenarbeitsverhältnissen, der Brückenteilzeit etc. haben wir alle schon gehört. Aber auch zum Thema Weiterbildung, Berufsbildung und Betriebsrat enthält der Koalitionsvertrag eine Aussage. In den Zeilen 2284-2287 heißt es wie folgt:

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06.08.2018

Au-Pair-Verhältnis als Arbeitsverhältnis

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Viele Gastfamilien beschäftigten Au-Pair-Mitarbeiter(-innen) aus überwiegend europäischen Ländern. Das SG Landshut hat mit Urteil vom 18.07.2018 (Az.: S 11 AS 624/16) entschieden, dass ein Au-Pair den Arbeitnehmerstatus im Sinne des § 2 FreizügG/EU i.d.F. vom 02.12.2014 bzw. Art. 45 AEUV (Arbeitnehmerfreizügigkeit) haben kann.

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27.07.2018

Neues BMF-Schreiben zur Besteuerung von Auslandslohn

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Detlef Grimm

Auslandsendsendungen sind für die deutsche Wirtschaft von hoher Relevanz. Seit jeher ist zu klären, wo im Ausland verdienter Arbeitslohn besteuert wird, in Deutschland oder im Ausland.

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18.07.2018

Ist eine globale Einwilligung zur Datenverarbeitung im Beschäftigungsverhältnis sinnvoll?

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ArbRB Redaktion

Die DSGVO ist zwar kein absolutes "Neuland" mehr, viele Detailfragen sind aber noch offen. Bis zu ihrer Klärung durch die Rechtsprechung wird einige Zeit ins Land gehen. Die Unternehmen müssen also einstweilen mit einer gewissen Rechtsunsicherheit leben. So ist etwa für viele Datenverarbeitungstätigkeiten im Beschäftigungsverhältnis ungeklärt, ob sie auf gesetzlicher Grundlage ohne Einwilligung des Arbeitnehmers zulässig sind. Um sich abzusichern, holen viele Arbeitgeber vorsorglich eine Global-Einwilligung ihrer Arbeitnehmer zu sämtlichen in Betracht kommenden Datenverarbeitungsvorgängen ein. Es ist sehr umstritten, ob ein solches Vorgehen zulässig und sinnvoll ist. Was meinen Sie?

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17.07.2018

Personalleiter und Unternehmensjurist als Syndikusrechtsanwalt

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Detlef Grimm

Der AGH NRW hat im Urteil vom 19.05.2017 – 1 AGH 72/16 entschieden, dass ein u.a. als Personalleiter bei einem metallverarbeitenden Unternehmen tätiger Volljurist, der mindestens zu 67 % seiner Arbeitszeit fachlich unabhängig und weisungsfrei arbeitsrechtlich tätig ist, als Syndikusrechtsanwalt zugelassen werden kann.

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11.07.2018

Spontanurlaub führt zur Kündigung

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Detlef Grimm

Das LAG Düsseldorf (Az. 8 Sa 87/18) berichtet in einer aktuellen Pressemitteilung vom 11.07.2018 über die kündigungsrechtlichen Folgen eines geschenkten Mallorca-Urlaubs.

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10.07.2018

Das Widerrufsrecht des § 312 g Abs. 1 BGB gilt nicht für arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

§ 312 g Abs. 1 BGB gewährt dem Verbraucher bei außerhalb von Geschäftsräumen  - etwa in der Wohnung des Arbeitnehmers - geschlossenen Verträgen ein Widerrufsrecht gem. § 355 BGB. Das LAG Niedersachsen hat im Urteil vom 07.11.2017 (10 Sa 1159/16) der Auffassung eine Absage erteilt, dieses Widerrufsrecht sei auch auf arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge anzuwenden.

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01.07.2018

Geltung kirchlicher Dienstvereinbarungen

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Es ist umstritten, ob nach kirchengesetzlichen Regelungen geschlossene Dienstvereinbarungen eine normative Wirkung auf die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten entfalten oder ob es zu ihrer Wirksamkeit einer vertraglichen Inbezugnahme bedarf. Insoweit hatte der 1. Senat des BAG ausgeführt, dass Dienstvereinbarungen nach § 38 Abs. 1 MAVO wie Betriebsvereinbarungen iSv. § 77 BetrVG unmittelbar und zwingend gelten würden, auch wenn eine entsprechende ausdrückliche kirchliche oder staatliche Regelung fehle (vgl. BAG 19. Juni 2007 - 1 AZR 340/06 - Rn. 41, BAGE 123, 121). Unter Bezug auf die Rechtsprechung bezüglich der auf dem Dritten Weg zustande gekommenen kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen hat der 2. Senat des BAG später jedoch in Frage gestellt, ob sich die unmittelbare Wirkung, die ein Kirchengesetz Dienstvereinbarungen zuerkennt, auf Arbeitsverhältnisse, die dem Regime staatlichen Rechts unterfallen, erstrecken könne. Die Frage konnte im konkreten Fall unbeantwortet bleiben (BAG 29. September 2011 - 2 AZR 523/10 - Rn. 20). In einer Entscheidung vom 24.6.2014 hat wiederum der 1. Senat angeführt, dass es der vertraglichen Inbezugnahme einer kirchlichen Dienstvereinbarung bedürfe, weil diese anders als Betriebsvereinbarungen nicht unmittelbar für die von ihr erfassten Arbeitsverhältnisse gelte. Es fehle wie bei den kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen an einer im säkularen Recht enthaltenen Anordnung ihrer normativen Wirkung. Sofern die Ausführungen in der Entscheidung vom 19.6.2007 (- 1 AZR 340/06 - aaO) in gegenteiliger Weise verstanden werden könnten, werde hieran nicht mehr festgehalten (BAG 24. Juni 2014 - 1 AZR 1044/12 - Rn. 12). Der 5. Senat des BAG hat die Frage der zwingenden Wirkung einer Dienstvereinbarung offengelassen (vgl. BAG 24. September 2014 - 5 AZR 611/12 - Rn. 71, BAGE 149, 144).

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26.06.2018

Für das Sommerloch: Ungeknickte und ungetackerte Arbeitszeugnisse?

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Das LAG Rheinland-Pfalz hat im Urteil vom 09.11.2017 (5 Sa 314/17) entschieden, dass der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf ein ungeknicktes und ungetackertes Arbeitszeugnis hat.

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16.06.2018

Erfolglose Bewerbung schwerbehinderter Menschen - Begründungspflicht des Arbeitgebers

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Muss der Arbeitgeber gegenüber schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern stets schriftlich begründen, warum sie mit ihrer Bewerbung nicht erfolgreich waren?

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15.06.2018

BVerfG vs. BAG zur Vorbeschäftigung gem. § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG

Portrait von Wienhold Schulte
Wienhold Schulte www.schulteundkarlsfeld.de

Man hat es kommen sehen - das BAG hat bei der Auslegung des Begriffs "Vorbeschäftigung" in § 14 Abs.2 S.2 TzBfG die Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung überschritten! So hat der 1.Senat des BVerfG mit seinen Beschlüssen v. 6. Juni 2018 - 1BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 - (Pressemitteilung v. 13.6.2018) zwar die mehrfache sachgrundlose Befristung im Grundsatz als verfassungsgemäß angesehen. Die Auslegung dieser Vorschrift durch das BAG - vgl. Urt. v. 6.4.2011 - 7 AZR 716/09, ArbRB 2011, 130 (Boudon), eine solche Befristung sei zulässig, wenn die Vorbeschäftigung mehr als drei Jahre zurückliege, überschreite jedoch die Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung und sei deshalb mit der Verfassung nicht vereinbar.

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13.06.2018

Tipps des BAG für die AGG-konforme Formulierung von Stellenanzeigen

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Ein Urteil des BAG v. 23.11.2017 - 8 AZR 372/16 gibt wertvolle Formulierungshinweise für Stellenanzeigen, die sich mit Hinweisen auf Berufserfahrung oder mit anderen in § 1 AGG genannten Differenzierungsmerkmale beschäftigen. Dies gilt insbesondere nach der Änderung der Rechtsprechung des BAG zum Formulierungen in Stellenanzeigen, wonach die Suche nach "Berufsanfänger" oder die Voraussetzung "erste Berufserfahrung"  eine Indiztatsache nach § 22 AGG im Hinblick auf eine mittelbare Altersdiskriminierung begründet (so BAG v. 15.12.2016 – 8 AZR 454/15, ArbRB 2017, 169).

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08.06.2018

Betriebsratsanhörung in der Probezeit

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Fragen der Betriebsratsanhörung in der Probezeit beschäftigen die Gerichte regelmäßig. Ein lesenswertes Urteil des LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 14.03.2018 (3 Sa 196/17) gibt Orientierung.

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