Arbeitsrecht | Sozialrecht

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24.09.2018

Arbeitgeber darf private Handynummer des Arbeitnehmers nicht erfragen

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Das LAG Thüringen hat im Urteil vom 16.05.2018 (6 Sa 442/17) herausgestellt, dass Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber die private Handynummer nicht geben müssen. Dies gilt auch in den Fällen, in denen der Arbeitgeber Rufbereitschaft einrichten will.

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13.09.2018

Prüfen nur l´art pour l´art?

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Man ist es gewohnt, dass jede Prüfung mit einem Ergebnis endet. Das Ergebnis ist zumeist eine Entscheidung, die denjenigen, die sie angeht, bekannt gegeben wird. Entscheidungen können in einem Rechtsstaat in der Regel Gegenstand einer weiteren Prüfung sein, nämlich durch die Gerichte. Bestimmte Prüfungsergebnisse unterliegen allerdings nur einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle, z.B. Prüfungen zum Abschluss eines Hochschulstudiums oder Staatsexamina.

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05.09.2018

Konkludente Vereinbarung eines Arbeitszeitkontos – Zahlungsanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

In der Regel beruht die Führung eines Arbeitszeitkontos auf einer ausdrücklichen Vereinbarung im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder in einem Tarifvertrag (Ebert, ArbRB 2003, 24). Die Erfassung von Arbeitszeiten ist eine rein tatsächliche Handlung und stellt für sich allein keine Vereinbarung über die Führung eines Arbeitszeitkontos dar. Ein rechtsgeschäftlich relevantes Erklärungsverhalten des Arbeitgebers kann nach einer Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein jedoch bereits darin liegen, dass der/die Vorgesetzte Mitarbeitern in regelmäßigen Abständen, z.B. monatlich, Ausdrucke der Arbeitszeiterfassung vorlegt und die darin erfassten Arbeitszeiten jeweils saldiert werden. Die regelmäßig von der Vorgesetzten an die Klägerin überlassenen Stundenaufstellungen belegen nach Ansicht des LAG Schleswig-Holstein nicht nur, dass die Arbeitgeberin die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter erfasste und saldierte, wobei die jeweiligen Zeitsalden über die Monate und Jahre jeweils auf die Folgezeiträume übertragen wurden. Vielmehr gilt damit zwischen den Parteien ein Arbeitszeitkonto als vereinbart, so dass die Beklagte das in diesem Konto vorhandene Arbeitszeitguthaben bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses an die Klägerin auszuzahlen hatte. Da dieses Zeitguthaben nur in anderer Form den Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers ausdrückt, genügt für die Schlüssigkeit einer Klage, die auf Ausgleich des Guthabens auf einem Arbeitszeitkonto gerichtet ist, dass der Arbeitnehmer die Vereinbarung eines Arbeitszeitkontos und das Guthaben zum vereinbarten Auszahlungszeitpunkt darlegt (LAG Schleswig-Holstein vom 10.7.2018 - 2 Sa 33/18, ArbRB online).

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03.09.2018

„Bloßer“ Verwaltungsrat einer monistischen SE ist nicht sozialversicherungspflichtig

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Die europäische Aktiengesellschaft (SE) kann wie die (deutsche) AG dualistisch mit Vorstand (Leitungsorgan genannt, § 16 SEAG) und Aufsichtsrat (Aufsichtsorgan genannt, § 17 SEAG) aufgebaut sein oder mit dem Verwaltungsrat ein monistisches System für der Unternehmensführung wählen (§ 20 SEAG). Dann gibt es „Geschäftsführende Direktoren“ ( geregelt in § 40 SEAG) und „bloße“ Verwaltungsratsmitglieder. Diese sind nach einem Urteil des SG Stuttgart v. 20.02.2018 (S 18 R 4705/16) nicht sozialversicherungspflichtig, weil sie nicht abhängig Beschäftigte im Sinne einer „nichtselbständigen Arbeit“ i.S.v. § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB IV sind.

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24.08.2018

Klarheit beim Steuerprivileg bei Abfindungen

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Die Steuerbegünstigung für Abfindungen gem. § 34 Abs. 1, Abs. 2 EStG setzt voraus, dass die Leistung „als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen“ gewährt wird (§ 24 Nr. 1a EStG). Das setzt weiter voraus, dass der Ausfall der Einnahmen von dritter Seite (also dem Arbeitgeber) veranlasst wurde oder der steuerpflichtige Arbeitnehmer unter rechtlichem, wirtschaftlichem oder tatsächlichem Druck stand, einen Aufhebungsvertrag verbunden mit einer Abfindungszahlung abzuschließen.

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18.08.2018

Kippt die Rechtsprechung des 7. Senats erneut?

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Jedenfalls einem wirksam betriebsbedingt gekündigten Arbeitnehmer steht unter bestimmten Voraussetzungen ein Wiedereinstellungsanspruch zu, wenn sich zwischen dem Zugang der Kündigung und dem Ablauf der Kündigungsfrist unvorhergesehen eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit ergibt (BAG vom 28.6.2000 - 7 AZR 904/98, ArbRB online). Anders ist dies im Befristungsrecht. Soweit nicht tarif- oder arbeitsvertraglich etwas anderes vereinbart ist, besteht bei befristeten Arbeitsverträgen kein Wiedereinstellungsanspruch (BAG vom 20.2.2002 - 7 AZR 600/00, ArbRB 2002, 223).

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17.08.2018

Verzicht auf Widerspruchsrecht nach § 613a Abs. 6 BGB auch bei fehlerhafter Unterrichtung möglich

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Das LAG Niedersachsen hat mit Urteil v. 05.02.2018 (8 Sa 831/17) entschieden, dass auch dann wirksam auf das Widerspruchsrecht des § 613a Abs. 6 BGB verzichtet werden kann, wenn der Arbeitnehmer zuvor fehlerhaft oder unvollständig über den bevorstehenden oder erfolgten Betriebsübergang gem. § 613a Abs. 6 BGB unterrichtet worden ist.

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07.08.2018

Was wollen die Koalitionäre?

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Das habe ich mich eben gefragt. Ich bereite gerade einen Vortrag zu arbeitsrechtlichen Änderungen aufgrund des Koalitionsvertrages vor. Von den Beschränkungen bei den sachgrundlos Befristungen, der Verhinderung von Kettenarbeitsverhältnissen, der Brückenteilzeit etc. haben wir alle schon gehört. Aber auch zum Thema Weiterbildung, Berufsbildung und Betriebsrat enthält der Koalitionsvertrag eine Aussage. In den Zeilen 2284-2287 heißt es wie folgt:

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06.08.2018

Au-Pair-Verhältnis als Arbeitsverhältnis

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Viele Gastfamilien beschäftigten Au-Pair-Mitarbeiter(-innen) aus überwiegend europäischen Ländern. Das SG Landshut hat mit Urteil vom 18.07.2018 (Az.: S 11 AS 624/16) entschieden, dass ein Au-Pair den Arbeitnehmerstatus im Sinne des § 2 FreizügG/EU i.d.F. vom 02.12.2014 bzw. Art. 45 AEUV (Arbeitnehmerfreizügigkeit) haben kann.

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27.07.2018

Neues BMF-Schreiben zur Besteuerung von Auslandslohn

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Auslandsendsendungen sind für die deutsche Wirtschaft von hoher Relevanz. Seit jeher ist zu klären, wo im Ausland verdienter Arbeitslohn besteuert wird, in Deutschland oder im Ausland.

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18.07.2018

Ist eine globale Einwilligung zur Datenverarbeitung im Beschäftigungsverhältnis sinnvoll?

Portrait von ArbRB Redaktion
ArbRB Redaktion

Die DSGVO ist zwar kein absolutes "Neuland" mehr, viele Detailfragen sind aber noch offen. Bis zu ihrer Klärung durch die Rechtsprechung wird einige Zeit ins Land gehen. Die Unternehmen müssen also einstweilen mit einer gewissen Rechtsunsicherheit leben. So ist etwa für viele Datenverarbeitungstätigkeiten im Beschäftigungsverhältnis ungeklärt, ob sie auf gesetzlicher Grundlage ohne Einwilligung des Arbeitnehmers zulässig sind. Um sich abzusichern, holen viele Arbeitgeber vorsorglich eine Global-Einwilligung ihrer Arbeitnehmer zu sämtlichen in Betracht kommenden Datenverarbeitungsvorgängen ein. Es ist sehr umstritten, ob ein solches Vorgehen zulässig und sinnvoll ist. Was meinen Sie?

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17.07.2018

Personalleiter und Unternehmensjurist als Syndikusrechtsanwalt

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Der AGH NRW hat im Urteil vom 19.05.2017 – 1 AGH 72/16 entschieden, dass ein u.a. als Personalleiter bei einem metallverarbeitenden Unternehmen tätiger Volljurist, der mindestens zu 67 % seiner Arbeitszeit fachlich unabhängig und weisungsfrei arbeitsrechtlich tätig ist, als Syndikusrechtsanwalt zugelassen werden kann.

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11.07.2018

Spontanurlaub führt zur Kündigung

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Das LAG Düsseldorf (Az. 8 Sa 87/18) berichtet in einer aktuellen Pressemitteilung vom 11.07.2018 über die kündigungsrechtlichen Folgen eines geschenkten Mallorca-Urlaubs.

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10.07.2018

Das Widerrufsrecht des § 312 g Abs. 1 BGB gilt nicht für arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

§ 312 g Abs. 1 BGB gewährt dem Verbraucher bei außerhalb von Geschäftsräumen  - etwa in der Wohnung des Arbeitnehmers - geschlossenen Verträgen ein Widerrufsrecht gem. § 355 BGB. Das LAG Niedersachsen hat im Urteil vom 07.11.2017 (10 Sa 1159/16) der Auffassung eine Absage erteilt, dieses Widerrufsrecht sei auch auf arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge anzuwenden.

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01.07.2018

Geltung kirchlicher Dienstvereinbarungen

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Es ist umstritten, ob nach kirchengesetzlichen Regelungen geschlossene Dienstvereinbarungen eine normative Wirkung auf die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten entfalten oder ob es zu ihrer Wirksamkeit einer vertraglichen Inbezugnahme bedarf. Insoweit hatte der 1. Senat des BAG ausgeführt, dass Dienstvereinbarungen nach § 38 Abs. 1 MAVO wie Betriebsvereinbarungen iSv. § 77 BetrVG unmittelbar und zwingend gelten würden, auch wenn eine entsprechende ausdrückliche kirchliche oder staatliche Regelung fehle (vgl. BAG 19. Juni 2007 - 1 AZR 340/06 - Rn. 41, BAGE 123, 121). Unter Bezug auf die Rechtsprechung bezüglich der auf dem Dritten Weg zustande gekommenen kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen hat der 2. Senat des BAG später jedoch in Frage gestellt, ob sich die unmittelbare Wirkung, die ein Kirchengesetz Dienstvereinbarungen zuerkennt, auf Arbeitsverhältnisse, die dem Regime staatlichen Rechts unterfallen, erstrecken könne. Die Frage konnte im konkreten Fall unbeantwortet bleiben (BAG 29. September 2011 - 2 AZR 523/10 - Rn. 20). In einer Entscheidung vom 24.6.2014 hat wiederum der 1. Senat angeführt, dass es der vertraglichen Inbezugnahme einer kirchlichen Dienstvereinbarung bedürfe, weil diese anders als Betriebsvereinbarungen nicht unmittelbar für die von ihr erfassten Arbeitsverhältnisse gelte. Es fehle wie bei den kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen an einer im säkularen Recht enthaltenen Anordnung ihrer normativen Wirkung. Sofern die Ausführungen in der Entscheidung vom 19.6.2007 (- 1 AZR 340/06 - aaO) in gegenteiliger Weise verstanden werden könnten, werde hieran nicht mehr festgehalten (BAG 24. Juni 2014 - 1 AZR 1044/12 - Rn. 12). Der 5. Senat des BAG hat die Frage der zwingenden Wirkung einer Dienstvereinbarung offengelassen (vgl. BAG 24. September 2014 - 5 AZR 611/12 - Rn. 71, BAGE 149, 144).

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26.06.2018

Für das Sommerloch: Ungeknickte und ungetackerte Arbeitszeugnisse?

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Das LAG Rheinland-Pfalz hat im Urteil vom 09.11.2017 (5 Sa 314/17) entschieden, dass der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf ein ungeknicktes und ungetackertes Arbeitszeugnis hat.

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16.06.2018

Erfolglose Bewerbung schwerbehinderter Menschen - Begründungspflicht des Arbeitgebers

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Muss der Arbeitgeber gegenüber schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern stets schriftlich begründen, warum sie mit ihrer Bewerbung nicht erfolgreich waren?

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15.06.2018

BVerfG vs. BAG zur Vorbeschäftigung gem. § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG

Portrait von Wienhold Schulte
Wienhold Schulte www.schulteundkarlsfeld.de

Man hat es kommen sehen - das BAG hat bei der Auslegung des Begriffs "Vorbeschäftigung" in § 14 Abs.2 S.2 TzBfG die Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung überschritten! So hat der 1.Senat des BVerfG mit seinen Beschlüssen v. 6. Juni 2018 - 1BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 - (Pressemitteilung v. 13.6.2018) zwar die mehrfache sachgrundlose Befristung im Grundsatz als verfassungsgemäß angesehen. Die Auslegung dieser Vorschrift durch das BAG - vgl. Urt. v. 6.4.2011 - 7 AZR 716/09, ArbRB 2011, 130 (Boudon), eine solche Befristung sei zulässig, wenn die Vorbeschäftigung mehr als drei Jahre zurückliege, überschreite jedoch die Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung und sei deshalb mit der Verfassung nicht vereinbar.

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13.06.2018

Tipps des BAG für die AGG-konforme Formulierung von Stellenanzeigen

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Ein Urteil des BAG v. 23.11.2017 - 8 AZR 372/16 gibt wertvolle Formulierungshinweise für Stellenanzeigen, die sich mit Hinweisen auf Berufserfahrung oder mit anderen in § 1 AGG genannten Differenzierungsmerkmale beschäftigen. Dies gilt insbesondere nach der Änderung der Rechtsprechung des BAG zum Formulierungen in Stellenanzeigen, wonach die Suche nach "Berufsanfänger" oder die Voraussetzung "erste Berufserfahrung"  eine Indiztatsache nach § 22 AGG im Hinblick auf eine mittelbare Altersdiskriminierung begründet (so BAG v. 15.12.2016 – 8 AZR 454/15, ArbRB 2017, 169).

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08.06.2018

Betriebsratsanhörung in der Probezeit

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Fragen der Betriebsratsanhörung in der Probezeit beschäftigen die Gerichte regelmäßig. Ein lesenswertes Urteil des LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 14.03.2018 (3 Sa 196/17) gibt Orientierung.

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