Arbeitsrecht | Sozialrecht

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27.08.2014

Krematorium darf über Zahngold verfügen

Portrait von Wilfried Mosebach
Wilfried Mosebach

Krematorien dürfen das Zahngold von Toten nach der Einäscherung behalten und auch verwerten. Das am 21.8.2014 vom BAG gefällte Urteil, das den eigentlichen Gegenstand der Klage – die Schadensersatzforderung des Krematoriums – zurück ans Hamburger Landesarbeitsgericht verwiesen hat – schließt eine bisher bestehende Rechtslücke. Offene Fragen aber bleiben bestehen. 

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23.08.2014

Revisionsbegründung - etwas für "Fortgeschrittene"

Portrait von Wienhold Schulte
Wienhold Schulte www.schulteundkarlsfeld.de

In die Verlegenheit, eine Revisionsbegründung zu erarbeiten zu müssen (dürfen), kommt man - schon wegen der Restriktionen bei der Zulassung - in der "Normalkanzlei"  selten bis gar nicht. Eher muss die Nichtzulassung mit der Nichtzulassungsbeschwerde angegriffen werden. Und wer sich daran bereits versucht hat, gleich ob die Beschwerde auf eine Divergenz, die grundsätzliche Bedeutung, einen absoluten Revisionsgrund oder die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gestützt werden soll, weiß, welch hohe Hürden zu überwinden sind (vgl.dazu u.a. Tschöpe in Tschöpe, AHB-Arbeitsrecht, Teil F Rz. 1ff.).

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23.08.2014

Tarifanwendung, Tarifvollzug, Ermessen und Rechtsgestaltung bei der korrigierenden Rückstufung

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Bezüglich Eingruppierungen im öffentlichen Dienst ist anerkannt, dass der Arbeitgeber grundsätzlich eine fehlerhafte, der Tätigkeit des Arbeitnehmers nicht entsprechende tarifliche Eingruppierung korrigieren kann, ohne den Arbeitsvertrag (z.B durch Änderungskündigung) ändern zu müssen. Dazu muss er allerdings die objektive Fehlerhaftigkeit der bisher gewährten Vergütung darlegen und ggf. beweisen. Dazu genügt es, wenn jedenfalls eine der tariflichen Voraussetzungen für die mitgeteilte Eingruppierung fehlt. Die objektive Fehlerhaftigkeit beinhaltet, dass sich der Arbeitgeber insoweit bei der Rechtsanwendung "geirrt" hat, als er unzutreffende Tatsachen zugrunde gelegt und/oder eine objektiv unzutreffende rechtliche Bewertung vorgenommen hat (Ausnahme die bewusste Zusage einer übertariflichen Vergütung). Diese Grundsätze der korrigierenden Rückgruppierung basieren auf der Erkenntnis, dass es sich bei der Eingruppierung nicht um einen konstitutiven rechtsgestaltenden Akt, sondern um einen Akt der Rechtsanwendung verbunden mit der Kundgabe einer Rechtsansicht handelt. Die Eingruppierung ist nicht in das Ermessen des Arbeitgebers gestellt.

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09.08.2014

Gnade oder Ausbeutung - die Gesinnung der Anderen!

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Eine Arbeitsvergütung von nicht einmal 2 Euro brutto pro Stunde bewegt sich in Deutschland auf einem Niveau, das außerhalb eines jeden Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung steht. Sie entwertet die menschliche Arbeitsleistung und birgt objektiv deren Geringschätzung in sich, die ein menschenwürdiges Dasein des arbeitenden Menschen und dessen Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit negiert. Dieser Aussage der 13. Kammer des ArbG Cottbus (Urt. v. 9.4.2014 - 13 Ca 10477 und 10478/13) wird wohl niemand widersprechen wollen.

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06.08.2014

Muss das BVerfG die Regeln für die sachgrundlose Befristung klären?

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Das BAG hatte in seinem Urteil vom 6.4.2011 (Az. 7 AZR 761/09) entschieden, dass das Vorbeschäftigungsverbot des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG zeitlich nicht uneingeschränkt besteht - wie es seit Inkrafttreten des TzBfG im Jahre 2000 ganz herrschende Meinung gewesen war, sondern auf drei Jahre begrenzt ist. Dazu hatte es sich des Instruments der verfassungskonformen Auslegung bedient. An dieser Entscheidung hatten nicht nur die Literatur (z.B. Höpfner, NZA 2011, 893), sondern auch Gerichte (z.B. das LAG Baden-Württemberg im Urteil vom 21.2.2014 - 7 Sa 64/13, Revision beim BAG unter 7 AZR 196/14 eingelegt) Kritik geübt, weil die Regelung des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG unmissverständlich und damit der Auslegung nicht zugänglich sei und das BAG die Grenzen verfassungskonformer Auslegung oder richterlicher Rechtsfortbildung überschritten habe.

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29.07.2014

Mitbestimmung beim Arbeitsschutz

Portrait von Axel Braun
Axel Braun

Zwei Entscheidungen des BAG zeigen, dass die Mitbestimmung des Betriebsrats bisher in ihrer Komplexität in der Praxis unterschätzt wurde und der sorgfältigen beratenden Vorbereitung bedarf. Vor allem die Mitbestimmung beim betrieblichen Gesundheitsschutz ist dabei angesichts gestiegener Belastungen der Arbeitnehmer in letzter Zeit verstärkt in den Fokus gerückt.

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13.07.2014

"Befristete" Betriebsräte?

Portrait von Wienhold Schulte
Wienhold Schulte www.schulteundkarlsfeld.de

Das BAG hat noch einmal die Frage klären müssen, ob befristet eingestellte, anschließend in den Betriebsrat gewählte Beschäftigte nach Ablauf der Befristung gehen müssen, Urt.v. 25.6.2014 - 7 AZR 847/12, Pressemitteilung Nr. 28/14. Die Klägerin war sachgrundlos für zwei  Jahre eingestellt und danach in den Betriebsrat gewählt worden. Später wurde ihr Vertrag befristet verlängert. In der anschließenden Ablehnung des Abschlusses eines weiteren Vertags sah die Klägerin eine unzulässige Benachteiligung wegen der Betriebsratstätigkeit.

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11.07.2014

Gesetzlicher Mindestlohn auch vom Bundesrat beschlossen – Änderungen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung

Portrait von Ulrich Sittard
Ulrich Sittard

Nachdem der Bundestag bereits am 3.7.2014 den einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn beschlossen hat, hat am 11.7.2014 auch der Bundesrat dem Mindestlohngesetz (MiLoG) zugestimmt. Damit wird der Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde zum 1.1.2015 in Kraft treten.

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07.07.2014

„Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht“ – Webfehler im neuen RV-Anpassungsgesetz

Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Zum 1.7.2014 ist das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung – RV-Leistungsverbesserungsgesetz – in Kraft getreten (BGBl. 2014 I, S. 787 ff.). Bereits jetzt steht fest, dass es Widersprüche und Unklarheiten aufweist, die es der Praxis schwer machen werden, es rechtssicher anzuwenden.

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05.07.2014

Abgrenzung von Arbeits- und Ordnungsverhalten bei Informationsveranstaltungen - tertium non datur?

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Nach § 77 Abs. 1 Nr. 1 TV-PT der Lufthansa hat die Gesamtvertretung in Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb mitzubestimmen. Die Vorschrift entspricht § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Gegenstand des Mitbestimmungsrechts ist danach das betriebliche Zusammenleben und kollektive Zusammenwirken der Beschäftigten. Es beruht darauf, dass die Beschäftigten ihre vertraglich geschuldete Leistung innerhalb einer vom Arbeitgeber vorgegebenen Arbeitsorganisation erbringen und deshalb dessen Weisungsrecht unterliegen. Das berechtigt ihn dazu, Regelungen vorzugeben, die das Verhalten der Beschäftigten im Betrieb beeinflussen und koordinieren sollen. Solche Maßnahmen bedürfen der Zustimmung des Betriebsrats bzw. der Gesamtvertretung.

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29.06.2014

Neues zur Frage: wer ist Arbeitnehmer?

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienste eines anderen zur Arbeit verpflichtet ist. Diese auf Alfred Hueck zurückgehende "Definition" prägt auch heute noch im Kern jedenfalls den Teil der Arbeitsrechtsordnung, der nicht unionsrechtlich geordnet ist. Jedoch geht das nationale Recht teilweise andere Wege, indem es z.B. in § 5 Abs. 1 BetrVG zwar von diesem allgemeinen Arbeitnehmerbegriff ausgeht, ihn jedoch teilweise erweitert oder einschränkt. Oder indem es wesentliche Bestimmungen des Betriebsrentenrechts nach § 17 Abs. 1 S. 2 BetrAVG auf Personen, denen Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung aus Anlass ihrer Tätigkeit für ein Unternehmen zugesagt worden sind, für entsprechend anwendbar erklärt.

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21.06.2014

Zwei gegen einen - ist das unfair?

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Ein Betrieb, ein Tarifvertrag, das war einmal - zur Zeit starker, nach dem Industrieverbandsprinzip organisierter und im DGB zusammengeschlossener Gewerkschaften, als Belegschaften noch ein "Wir-Gefühl" entwickeln konnten und als das BAG der geltenden Rechtsordnung noch den Grundsatz der Tarifeinheit entnommen hat. Damit ist spätestens seit Aufgabe dieser Rechtsprechung durch das Urteil des 4. Senats vom 7.7.2010 (4 AZR 549/08) Schluss. Zumindest so lange, bis die Große Koalition ihre Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt hat, den Grundsatz der Tarifeinheit nach dem betriebsbezogenen Mehrheitsprinzip unter Einbindung der Spitzenorganisationen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber gesetzlich festzuschreiben, "um den Koalitions- und Tarifpluralismus in geordnete Bahnen zu lenken". Ob dies mit der durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützten Koalitionsfreiheit kleinerer, nach dem Berufsverbandsprinzip organisierter und nicht dem DGB angehörender Gewerkschaften zu vereinbaren ist, ist eine Frage, die sich erst dann stellt, wenn man diese "geordneten Bahnen" kennt.

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06.06.2014

Auch für die taz gilt das AGG

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Die Süddeutsche Zeitung  berichtet am 6.6.2014, dass das Arbeitsgericht Berlin (Az. 42 Ca 1530/14) am 5.6.2014 der Klage eines Mannes gegen die "taz. die Tageszeitung" auf drei Monatsgehälter Entschädigung stattgegeben hat, der sich auf eine ausschließlich an Frauen mit Migrationsgeschichte gerichtete Stellenanzeige ("Volontärin gesucht") beworben hatte. Die taz hatte das für notwendig erachtet, weil sie den Anteil von Frauen in Führungspositionen erhöhen wollte.

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02.06.2014

Fehlerquelle nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Fehler bei der Gestaltung nachvertraglicher Wettbewerbsverbote garantieren dauerhaft die Versorgung themensuchender Blogger. Das BAG hat sich in einem Urteil vom 15.1.2014 (Az. 10 AZR 243/13) wieder mit einem geradezu klassischen Fehler zu beschäftigen gehabt.

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26.05.2014

Betriebsrat und Hitze am Arbeitsplatz

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Das LAG Schleswig-Holstein hat in einem Beschluss vom 1.10.2013 (1 TaBV 33/13) dem Antrag eines Betriebsrats auf Einsetzung einer Einigungsstelle zur Beratung über Maßnahmen zur Wärmeentlastung im Betrieb stattgegeben. Die seit dem 23.6.2010 geltende Technische Regel für Arbeitsstätten „Raumtemperatur ASR A 3.5“ lasse dem Arbeitgeber Gestaltungsspielraum zur Reaktion auf das Überstreiten der Schwellenwerte 26 Grad Celsius, 30 Grad Celsius und 35 Grad Celsius. Bei Überschreiten der Lufttemperatur im Raum von mehr als 30 Grad Celsius müssen wirksame Maßnahmen zur Reduzierung der Beanspruchung der Beschäftigten ergriffen werden (dazu mein Blog vom 22.7.2013 „Kein Hitzefrei im Arbeitsrecht“).

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19.05.2014

Erst die Arbeit, dann der Fußball – Arbeitsrechtliche „gelbe“ und „rote“ Karten während der Fußball-WM

Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

In wenigen Wochen beginnt die Fußball-Weltmeisterschaft. Entgegen den Wünschen mancher interessierter Arbeitnehmer bestehen während dieser Zeit die arbeitsvertraglichen Verpflichtungen weiter. Verstößt ein Arbeitnehmer gegen sie, drohen ihm arbeitsrechtliche Sanktionen.

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12.05.2014

Ablösesummen in der Privatwirtschaft? Fußballprofis sind auch „nur“ Arbeitnehmer

Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

In den verschiedenen Fußballligen Europas sorgen immer wieder Spielerwechsel für Medieninteresse, bei denen der neue Verein des Spielers, d.h. dessen neuer Arbeitgeber, dem bisherigen Verein, d.h. dem bisherigen Arbeitgeber, eine hohe Ablösesumme zahlt, um den Spieler verpflichten zu können. Erwähnt wird oft in diesem Zusammenhang die Ablösesumme von angeblich über 90 Millionen Euro, die Real Madrid für den Spieler Ronaldo an Manchester United gezahlt haben soll. Die kommende Fußballweltmeisterschaft wird außerdem dazu beitragen, den „Marktwert“ vieler Spieler zu erhöhen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, warum es überhaupt zur Zahlung von Ablösesummen kommt und ob diese auch in der Privatwirtschaft im „normalen“ Arbeitsverhältnis denkbar sind.

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07.05.2014

Urlaubsanspruch im Schlaf

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Nach § 1 BUrlG hat der Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Das BAG hat am 6.5.2014 (9 AZR 678/12) entschieden, dass der gesetzliche Urlaubsanspruch von 24 Werktagen auch während eines unbezahlten Sonderurlaubs entsteht, also in Zeiten, in denen die gegenseitigen Hauptpflichten im Arbeitsverhältnis suspendiert sind.

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29.04.2014

Grundrechte im Arbeitsverhältnis

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Grundrechte spielen im Arbeitsverhältnis oft und in ganz unterschiedlichen Konstellationen eine Rolle. Drei Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts verdeutlichen dies sehr anschaulich.

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17.04.2014

Arbeitsgerichte sind bei Auskunftsanspruch über personenbezogene Daten zuständig

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Arbeitnehmer haben oft keine Kenntnis über die in Bezug auf sie gespeicherten Daten. § 34 BDSG gibt ihnen einen Anspruch auf Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten. Solche Daten sind die, die nach § 32 BDSG für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses erhoben, verarbeitet oder genutzt werden.

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