Arbeitsrecht | Sozialrecht

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15.09.2014

Nur Schall und Rauch?

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Befragt nach Mitteln, ein Arbeitsverhältnis zu beenden, fallen einem spontan das von vornherein nur auf bestimmte Zeit eingegangene (§ 620 Abs. 3 BGB i.V.m. dem TzBfG) Arbeitsverhältnis, der Auflösungsvertrag  und die Kündigung (§ 623 BGB) sowie - praktisch der wohl häufigste Fall - der Vergleich - außergerichtlich oder vor Gericht (Vorsicht bei einem gerichtlichen Vergleich nach § 278 Abs. 6 S. 1, 1. Alt. ZPO, der kein gerichtlicher Vergleich i.S.v. § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 8 TzBfG ist!) ein. Bei der Auflösung eines Zweier-Bundes nach § 9 KSchG kommt ein Gericht als notwendiger Dritter ins Spiel. Nach Abpfiff des Spiels (juristisch genau: nach Rechtskraft) hat die oder der Unparteiische seine Schuldigkeit getan, dann kann der Arbeitnehmer nach § 12 KSchG die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses verweigern. Ebendies kann nicht "auf dem Spielfeld", sondern auf der richtigen Bühne der Arbeitgeber auch, nur heißt es dort anders: Nichtverlängerungsmitteilung (dazu Kalb, Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst, 2. Auflage 2014, Teil 14 G Rn 16 ff). Kraft Gesetzes ist es eher schwierig oder "geht gar nicht" würde die Kanzlerin sagen (siehe BAG 21.11.2013 - 2 AZR 598/12 ua.). Durch Wegfall der Geschäftsgrundlage soll es noch zu Zeiten der Teilung Deutschlands unter strengen Voraussetzungen möglich gewesen sein, wenn jemand von Ost nach West gegangen ist und nach der Wende "rüber gemacht hat".

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01.09.2014

Ruhepausen auch ohne Anti-Stress-Verordnung

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Die Schaffung einer Anti-Stress-Verordnung wird gegenwärtig wieder heftig diskutiert. Dabei wird gerne übersehen, dass das Arbeitszeitgesetz nicht nur für die Frage der Inanspruchnahme durch Mails außerhalb der Arbeitszeit eine Regelung hat, sondern auch sonst Mitarbeiter durch Ruhepausen und andere Maßnahmen vor unangemessener Beanspruchung schützt. Das LAG Köln hat in einem Urteil vom 27.11.2013 (5 Sa 376/13) auf die ordnungsgemäße Anordnung von Ruhepausen hingewiesen und aufgezeigt, welche Folgen die Nichtbeachtung hat.

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27.08.2014

Krematorium darf über Zahngold verfügen

Portrait von Wilfried Mosebach
Wilfried Mosebach

Krematorien dürfen das Zahngold von Toten nach der Einäscherung behalten und auch verwerten. Das am 21.8.2014 vom BAG gefällte Urteil, das den eigentlichen Gegenstand der Klage – die Schadensersatzforderung des Krematoriums – zurück ans Hamburger Landesarbeitsgericht verwiesen hat – schließt eine bisher bestehende Rechtslücke. Offene Fragen aber bleiben bestehen. 

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23.08.2014

Revisionsbegründung - etwas für "Fortgeschrittene"

Portrait von Wienhold Schulte
Wienhold Schulte www.schulteundkarlsfeld.de

In die Verlegenheit, eine Revisionsbegründung zu erarbeiten zu müssen (dürfen), kommt man - schon wegen der Restriktionen bei der Zulassung - in der "Normalkanzlei"  selten bis gar nicht. Eher muss die Nichtzulassung mit der Nichtzulassungsbeschwerde angegriffen werden. Und wer sich daran bereits versucht hat, gleich ob die Beschwerde auf eine Divergenz, die grundsätzliche Bedeutung, einen absoluten Revisionsgrund oder die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gestützt werden soll, weiß, welch hohe Hürden zu überwinden sind (vgl.dazu u.a. Tschöpe in Tschöpe, AHB-Arbeitsrecht, Teil F Rz. 1ff.).

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23.08.2014

Tarifanwendung, Tarifvollzug, Ermessen und Rechtsgestaltung bei der korrigierenden Rückstufung

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Bezüglich Eingruppierungen im öffentlichen Dienst ist anerkannt, dass der Arbeitgeber grundsätzlich eine fehlerhafte, der Tätigkeit des Arbeitnehmers nicht entsprechende tarifliche Eingruppierung korrigieren kann, ohne den Arbeitsvertrag (z.B durch Änderungskündigung) ändern zu müssen. Dazu muss er allerdings die objektive Fehlerhaftigkeit der bisher gewährten Vergütung darlegen und ggf. beweisen. Dazu genügt es, wenn jedenfalls eine der tariflichen Voraussetzungen für die mitgeteilte Eingruppierung fehlt. Die objektive Fehlerhaftigkeit beinhaltet, dass sich der Arbeitgeber insoweit bei der Rechtsanwendung "geirrt" hat, als er unzutreffende Tatsachen zugrunde gelegt und/oder eine objektiv unzutreffende rechtliche Bewertung vorgenommen hat (Ausnahme die bewusste Zusage einer übertariflichen Vergütung). Diese Grundsätze der korrigierenden Rückgruppierung basieren auf der Erkenntnis, dass es sich bei der Eingruppierung nicht um einen konstitutiven rechtsgestaltenden Akt, sondern um einen Akt der Rechtsanwendung verbunden mit der Kundgabe einer Rechtsansicht handelt. Die Eingruppierung ist nicht in das Ermessen des Arbeitgebers gestellt.

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09.08.2014

Gnade oder Ausbeutung - die Gesinnung der Anderen!

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Eine Arbeitsvergütung von nicht einmal 2 Euro brutto pro Stunde bewegt sich in Deutschland auf einem Niveau, das außerhalb eines jeden Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung steht. Sie entwertet die menschliche Arbeitsleistung und birgt objektiv deren Geringschätzung in sich, die ein menschenwürdiges Dasein des arbeitenden Menschen und dessen Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit negiert. Dieser Aussage der 13. Kammer des ArbG Cottbus (Urt. v. 9.4.2014 - 13 Ca 10477 und 10478/13) wird wohl niemand widersprechen wollen.

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06.08.2014

Muss das BVerfG die Regeln für die sachgrundlose Befristung klären?

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Das BAG hatte in seinem Urteil vom 6.4.2011 (Az. 7 AZR 761/09) entschieden, dass das Vorbeschäftigungsverbot des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG zeitlich nicht uneingeschränkt besteht - wie es seit Inkrafttreten des TzBfG im Jahre 2000 ganz herrschende Meinung gewesen war, sondern auf drei Jahre begrenzt ist. Dazu hatte es sich des Instruments der verfassungskonformen Auslegung bedient. An dieser Entscheidung hatten nicht nur die Literatur (z.B. Höpfner, NZA 2011, 893), sondern auch Gerichte (z.B. das LAG Baden-Württemberg im Urteil vom 21.2.2014 - 7 Sa 64/13, Revision beim BAG unter 7 AZR 196/14 eingelegt) Kritik geübt, weil die Regelung des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG unmissverständlich und damit der Auslegung nicht zugänglich sei und das BAG die Grenzen verfassungskonformer Auslegung oder richterlicher Rechtsfortbildung überschritten habe.

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29.07.2014

Mitbestimmung beim Arbeitsschutz

Portrait von Axel Braun
Axel Braun

Zwei Entscheidungen des BAG zeigen, dass die Mitbestimmung des Betriebsrats bisher in ihrer Komplexität in der Praxis unterschätzt wurde und der sorgfältigen beratenden Vorbereitung bedarf. Vor allem die Mitbestimmung beim betrieblichen Gesundheitsschutz ist dabei angesichts gestiegener Belastungen der Arbeitnehmer in letzter Zeit verstärkt in den Fokus gerückt.

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13.07.2014

"Befristete" Betriebsräte?

Portrait von Wienhold Schulte
Wienhold Schulte www.schulteundkarlsfeld.de

Das BAG hat noch einmal die Frage klären müssen, ob befristet eingestellte, anschließend in den Betriebsrat gewählte Beschäftigte nach Ablauf der Befristung gehen müssen, Urt.v. 25.6.2014 - 7 AZR 847/12, Pressemitteilung Nr. 28/14. Die Klägerin war sachgrundlos für zwei  Jahre eingestellt und danach in den Betriebsrat gewählt worden. Später wurde ihr Vertrag befristet verlängert. In der anschließenden Ablehnung des Abschlusses eines weiteren Vertags sah die Klägerin eine unzulässige Benachteiligung wegen der Betriebsratstätigkeit.

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11.07.2014

Gesetzlicher Mindestlohn auch vom Bundesrat beschlossen – Änderungen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung

Portrait von Ulrich Sittard
Ulrich Sittard

Nachdem der Bundestag bereits am 3.7.2014 den einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn beschlossen hat, hat am 11.7.2014 auch der Bundesrat dem Mindestlohngesetz (MiLoG) zugestimmt. Damit wird der Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde zum 1.1.2015 in Kraft treten.

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07.07.2014

„Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht“ – Webfehler im neuen RV-Anpassungsgesetz

Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Zum 1.7.2014 ist das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung – RV-Leistungsverbesserungsgesetz – in Kraft getreten (BGBl. 2014 I, S. 787 ff.). Bereits jetzt steht fest, dass es Widersprüche und Unklarheiten aufweist, die es der Praxis schwer machen werden, es rechtssicher anzuwenden.

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05.07.2014

Abgrenzung von Arbeits- und Ordnungsverhalten bei Informationsveranstaltungen - tertium non datur?

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Nach § 77 Abs. 1 Nr. 1 TV-PT der Lufthansa hat die Gesamtvertretung in Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb mitzubestimmen. Die Vorschrift entspricht § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Gegenstand des Mitbestimmungsrechts ist danach das betriebliche Zusammenleben und kollektive Zusammenwirken der Beschäftigten. Es beruht darauf, dass die Beschäftigten ihre vertraglich geschuldete Leistung innerhalb einer vom Arbeitgeber vorgegebenen Arbeitsorganisation erbringen und deshalb dessen Weisungsrecht unterliegen. Das berechtigt ihn dazu, Regelungen vorzugeben, die das Verhalten der Beschäftigten im Betrieb beeinflussen und koordinieren sollen. Solche Maßnahmen bedürfen der Zustimmung des Betriebsrats bzw. der Gesamtvertretung.

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29.06.2014

Neues zur Frage: wer ist Arbeitnehmer?

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienste eines anderen zur Arbeit verpflichtet ist. Diese auf Alfred Hueck zurückgehende "Definition" prägt auch heute noch im Kern jedenfalls den Teil der Arbeitsrechtsordnung, der nicht unionsrechtlich geordnet ist. Jedoch geht das nationale Recht teilweise andere Wege, indem es z.B. in § 5 Abs. 1 BetrVG zwar von diesem allgemeinen Arbeitnehmerbegriff ausgeht, ihn jedoch teilweise erweitert oder einschränkt. Oder indem es wesentliche Bestimmungen des Betriebsrentenrechts nach § 17 Abs. 1 S. 2 BetrAVG auf Personen, denen Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung aus Anlass ihrer Tätigkeit für ein Unternehmen zugesagt worden sind, für entsprechend anwendbar erklärt.

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21.06.2014

Zwei gegen einen - ist das unfair?

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Ein Betrieb, ein Tarifvertrag, das war einmal - zur Zeit starker, nach dem Industrieverbandsprinzip organisierter und im DGB zusammengeschlossener Gewerkschaften, als Belegschaften noch ein "Wir-Gefühl" entwickeln konnten und als das BAG der geltenden Rechtsordnung noch den Grundsatz der Tarifeinheit entnommen hat. Damit ist spätestens seit Aufgabe dieser Rechtsprechung durch das Urteil des 4. Senats vom 7.7.2010 (4 AZR 549/08) Schluss. Zumindest so lange, bis die Große Koalition ihre Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt hat, den Grundsatz der Tarifeinheit nach dem betriebsbezogenen Mehrheitsprinzip unter Einbindung der Spitzenorganisationen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber gesetzlich festzuschreiben, "um den Koalitions- und Tarifpluralismus in geordnete Bahnen zu lenken". Ob dies mit der durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützten Koalitionsfreiheit kleinerer, nach dem Berufsverbandsprinzip organisierter und nicht dem DGB angehörender Gewerkschaften zu vereinbaren ist, ist eine Frage, die sich erst dann stellt, wenn man diese "geordneten Bahnen" kennt.

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06.06.2014

Auch für die taz gilt das AGG

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Die Süddeutsche Zeitung  berichtet am 6.6.2014, dass das Arbeitsgericht Berlin (Az. 42 Ca 1530/14) am 5.6.2014 der Klage eines Mannes gegen die "taz. die Tageszeitung" auf drei Monatsgehälter Entschädigung stattgegeben hat, der sich auf eine ausschließlich an Frauen mit Migrationsgeschichte gerichtete Stellenanzeige ("Volontärin gesucht") beworben hatte. Die taz hatte das für notwendig erachtet, weil sie den Anteil von Frauen in Führungspositionen erhöhen wollte.

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02.06.2014

Fehlerquelle nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Fehler bei der Gestaltung nachvertraglicher Wettbewerbsverbote garantieren dauerhaft die Versorgung themensuchender Blogger. Das BAG hat sich in einem Urteil vom 15.1.2014 (Az. 10 AZR 243/13) wieder mit einem geradezu klassischen Fehler zu beschäftigen gehabt.

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26.05.2014

Betriebsrat und Hitze am Arbeitsplatz

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Das LAG Schleswig-Holstein hat in einem Beschluss vom 1.10.2013 (1 TaBV 33/13) dem Antrag eines Betriebsrats auf Einsetzung einer Einigungsstelle zur Beratung über Maßnahmen zur Wärmeentlastung im Betrieb stattgegeben. Die seit dem 23.6.2010 geltende Technische Regel für Arbeitsstätten „Raumtemperatur ASR A 3.5“ lasse dem Arbeitgeber Gestaltungsspielraum zur Reaktion auf das Überstreiten der Schwellenwerte 26 Grad Celsius, 30 Grad Celsius und 35 Grad Celsius. Bei Überschreiten der Lufttemperatur im Raum von mehr als 30 Grad Celsius müssen wirksame Maßnahmen zur Reduzierung der Beanspruchung der Beschäftigten ergriffen werden (dazu mein Blog vom 22.7.2013 „Kein Hitzefrei im Arbeitsrecht“).

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19.05.2014

Erst die Arbeit, dann der Fußball – Arbeitsrechtliche „gelbe“ und „rote“ Karten während der Fußball-WM

Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

In wenigen Wochen beginnt die Fußball-Weltmeisterschaft. Entgegen den Wünschen mancher interessierter Arbeitnehmer bestehen während dieser Zeit die arbeitsvertraglichen Verpflichtungen weiter. Verstößt ein Arbeitnehmer gegen sie, drohen ihm arbeitsrechtliche Sanktionen.

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12.05.2014

Ablösesummen in der Privatwirtschaft? Fußballprofis sind auch „nur“ Arbeitnehmer

Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

In den verschiedenen Fußballligen Europas sorgen immer wieder Spielerwechsel für Medieninteresse, bei denen der neue Verein des Spielers, d.h. dessen neuer Arbeitgeber, dem bisherigen Verein, d.h. dem bisherigen Arbeitgeber, eine hohe Ablösesumme zahlt, um den Spieler verpflichten zu können. Erwähnt wird oft in diesem Zusammenhang die Ablösesumme von angeblich über 90 Millionen Euro, die Real Madrid für den Spieler Ronaldo an Manchester United gezahlt haben soll. Die kommende Fußballweltmeisterschaft wird außerdem dazu beitragen, den „Marktwert“ vieler Spieler zu erhöhen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, warum es überhaupt zur Zahlung von Ablösesummen kommt und ob diese auch in der Privatwirtschaft im „normalen“ Arbeitsverhältnis denkbar sind.

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07.05.2014

Urlaubsanspruch im Schlaf

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Nach § 1 BUrlG hat der Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Das BAG hat am 6.5.2014 (9 AZR 678/12) entschieden, dass der gesetzliche Urlaubsanspruch von 24 Werktagen auch während eines unbezahlten Sonderurlaubs entsteht, also in Zeiten, in denen die gegenseitigen Hauptpflichten im Arbeitsverhältnis suspendiert sind.

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29.04.2014

Grundrechte im Arbeitsverhältnis

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Grundrechte spielen im Arbeitsverhältnis oft und in ganz unterschiedlichen Konstellationen eine Rolle. Drei Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts verdeutlichen dies sehr anschaulich.

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17.04.2014

Arbeitsgerichte sind bei Auskunftsanspruch über personenbezogene Daten zuständig

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Arbeitnehmer haben oft keine Kenntnis über die in Bezug auf sie gespeicherten Daten. § 34 BDSG gibt ihnen einen Anspruch auf Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten. Solche Daten sind die, die nach § 32 BDSG für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses erhoben, verarbeitet oder genutzt werden.

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11.04.2014

Schmerzensgeld bei Krankenkontrolle per Video und Detektiv

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Rechtsfolgen der Verletzung des Arbeitnehmerpersönlichkeitsrechts und insbesondere Schmerzensgeldzahlungen an Arbeitnehmer rücken immer mehr in den Mittelpunkt der Diskussion. Das LAG Hamm hat in einem Urteil vom 11.07.2013 (Az. 11 Sa 312/13) einer heimlich durch einen Detektiv überwachten Mitarbeiterin 1.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.

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03.04.2014

Streik ohne Ende?

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Nach den Streiks im öffentlichen Dienst bleiben nun die Flugzeuge der Lufthansa am Boden. Das ist lästig und trifft viele Unbeteiligte. Aber sind die aktuellen Arbeitsniederlegungen deswegen auch unverhältnismäßig?

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02.04.2014

Vom Arbeitgeber bezahlte Bußgelder sind nun steuerlich Arbeitslohn

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Was Arbeitslohn (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit) ist, regelt § 19 EStG. Der BFH hatte 2004 (BFH v. 07.07.2004 – VI R 29/00) entschieden, dass die Bezahlung einer gegen den Arbeitnehmer verhängten Geldbuße oder Geldstrafe durch den Arbeitgeber dann jedenfalls kein Arbeitslohn ist, wenn die Übernahme im „überwiegend eigenbetrieblichen Interesse“ des Arbeitgebers geschehen ist. Diese ständige Rechtsprechung hat der BFH nun aufgegeben.

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25.03.2014

Russischer Bürohund mit ausgeprägtem Territorialverhalten - Tierliebe versus Fürsorgeplicht des Arbeitgebers

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Der Hund Kaya darf nicht mehr ins Büro, das hat das LAG Düsseldorf gestern am 24.3.2014 (Az. 9 Sa 1207/13) auf die Berufung der Klägerin, die ihren dreibeinigen Hund nicht mehr in das Büro mitnehmen durfte, entschieden und das erstinstanzliche Urteil des ArbG Düsseldorf vom 4.9.2013 (Az. 8 Ca 7883/12) bestätigt.

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21.03.2014

Bürointrigen

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Wie Sie vielleicht aus früheren Beiträgen in Erinnerung haben, verweise ich ganz gerne auf Artikel des "Handelsbattes" zum Arbeitsrecht. Unter dem Titel "Der kalte Krieg im Büro" hat die Redaktion Beispiele und Bewertung zu Intrigen, Mobbing, Stress, Ängste, Versetzung und Druck jeder Art am Arbeitsplatz zusammengestellt. Nun bin ich auf die Artikel zum echten Krieg im Büro gespannt. Nach meiner Einschätzung sind einige der gezeigten Beispiele schon echter Krieg. Trotzdem viel Spaß bei der Lektüre.

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19.03.2014

Aktuelles zur betrieblichen Mitbestimmung

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Heute möchte ich Ihnen einige in den letzten Wochen und Monaten veröffentlichte Beschlüsse des BAG und zweier Landesarbeitsgerichte zu aktuellen Fragen rund um Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats vorstellen.

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12.03.2014

Unterstützungsrecht und Zugang der Gewerkschaften bei Betriebsratswahlen

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Die bevorstehenden Betriebsratswahlen werfen ihre Schatten voraus. Zwei Entscheidungen arbeiten klar und in Übereinstimmung  mit der h.M. heraus, dass eine Gewerkschaft einen Betrieb zum Zweck der Unterstützung und Beratung des für eine Betriebsratswahl gebildeten Wahlvorstandes betreten darf. Sowohl das Arbeitsgericht Verden (Beschluss vom 07.10.2013 – 1 BVGa 1/13, ArbRB 2014, 44 [Grimm]) als auch das LAG Mecklenburg-Vorpommern (Beschluss vom 11.11.2013 – 5 TaBVGa 2/13) haben entschieden, dass die Gewerkschaft diesen Anspruch auch im Wege einer einstweiligen Verfügung gegen den Arbeitgeber durchsetzen kann.

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27.02.2014

Geschäftsführer haften (fast) immer

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

§ 43 Abs. 2 GmbHG statuiert eine gesamtschuldnerische Haftung der Geschäftsführer gegenüber der Gesellschaft für Pflichtverletzungen. Gegenüber Steuergläubigern folgt die Haftung aus den §§ 69, 34 AO und gegenüber dem Sozialversicherungsträger für nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 266a Abs. 1 StGB.

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21.02.2014

Ein "barbarisches" Urteil?

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Vor 5 Jahren empörte sich der damalige Bundestagsvizepräsident Thierse über das Urteil des LAG Berlin-Brandenburg im Fall "Emmely", was wiederum den Berliner Anwaltverein veranlasste, empört den Rücktritt Thierses zu verlangen. Am 7.1.2014 hat das ArbG Kiel (2 Ca 1793 a/13) den Fall einer Reinigungskraft und Vorarbeiterin entschieden, deren Überstunden nicht über sie, sondern über andere Personen (Mutter und Tochter) als geringfügige Beschäftigungen abgerechnet worden waren. Die Leitsätze der Entscheidung lauten:

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19.02.2014

Probezeit für Geschäftsführer - (Bei richtiger Gestaltung) Kein ruhendes Arbeitsverhältnis

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Eine interessante Einzelfallentscheidung hat das LAG Rostock in einem Urteil vom 27.11.2013 (Az. 3 Sa 116/13) getroffen: Wird eine der Geschäftsführertätigkeit vorangehende Einarbeitung (praktisch also eine Probezeit)  im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses mit dem Status „leitender Angestellter“ absolviert, so bleibt dieses Rechtsverhältnis nicht ruhend neben dem Geschäftsführer-Dienstvertrag bestehen. Es endet vielmehr mit der Bestellung zum Geschäftsführer, wenn nicht ausnahmsweise etwas anderes aus dem Sachverhalt folgt und insbesondere kein abweichender Parteiwille erkennbar ist.

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08.02.2014

Morgenstund´ hat Gold im Mund!

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Das LAG Köln hat dem Vorsitzenden des Betriebsrats eines Möbelhauses Nachtzuschläge für die Zeit von 4:00 Uhr bis 6:00 Uhr zugesprochen, obwohl er in dieser Zeit weder gearbeitet noch Betriebsratstätigkeit erbracht hat (Urt. v. 13.12.2013 - 12 Sa 682/13). Der Kläger war in der Abteilung Logistik eingesetzt. Seine Arbeitszeit begann regelmäßig, wie die sämtlicher anderer Vollzeitkräfte in der Abteilung Logistik, um 4:00 Uhr und endete um 12:30 Uhr. Nachdem der Kläger zum Vorsitzenden des Betriebsrats gewählt worden war, vereinbarten die Betriebspartner, dass er für Betriebsratsarbeit täglich 3,5 Stunden von der Arbeit befreit wird. Gleichzeitig wurde im Einvernehmen mit dem Kläger dessen Arbeitsbeginn auf 6:00 Uhr verschoben, um die Möglichkeit, dass die anderen Beschäftigten mit dem Kläger während dessen Arbeitszeit Kontakt aufnehmen, zu verbessern. Die Arbeitszeit eines Großteils der Belegschaft beginnt erst um 10:00 Uhr.

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28.01.2014

Arbeitgeber ist richtiger Beklagter bei Diskriminierungsklagen

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Mitunter bereitet es auch mit Altersdiskriminierungsentschädigungsklagen vertrauten Prozessbevollmächtigten Schwierigkeiten, den richtigen Beklagten zu finden. Ein vom BAG am 23.01.2014 entschiedener Fall (Az. 8 AZR 118/13, Vorinstanz LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 22.11.2012 – 4 Sa 246/12) verdeutlicht das.

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24.01.2014

Ordnungsrufe - Rufe nach Ordnung

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Auf dem 1. Deutschen Arbeitsrechtstag in Berlin haben Vertreter der Industrie erneut einen Ordnungsrahmen für die konzernintere Verarbeitung von Beschäftigungsdaten (missverständlich auch als "Konzernprivileg" bezeichnet) verlangt. Man muss wohl kein Prophet sein, um zu ahnen, dass es dazu so bald nicht kommen wird und die Praxis - auch in Matrixstrukturen - mit dem geltenden Recht wird leben müssen. Jedenfalls wird der vor 2 Jahren vorgelegte Entwurf einer Datenschutz-Grundverordnung Presseberichten zur Folge vor der Wahl zum Europaparlament nicht mehr verabschiedet. Dies ist ein"Ergebnis" des Treffens der Innen- und Justizminister der EU in Athen am 23.1.2014. Abzuwarten bleibt, ob die Bundesregierung diesen "Aufschub" als verpflichtenden Aufruf ansieht, den Beschäftigtendatenschutz national zu regeln (siehe zum Inhalt des Koalitionsvertrages Grimm, ArbRB blog vom 28.11.2013). Bei der Ansprache der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesarbeitsministerium am gestrigen Abend in Berlin blieb der Beschäftigtendatenschutz jedenfalls ausgeklammert und stand der gesetzliche Mindestlohn im Vordergrund.

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18.01.2014

EuGH zum Verhältnis des nationalen Rechts zum Unionsrecht

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Der Cour de Cassation (Frankreich) wollte vom EuGH erfahren, ob das in Art. 27 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Charta) anerkannte sowie durch die Richtlinie 2002/14 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gemeinschaft (Richtlinie) konkretisierte Grundrecht auf Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in einem Rechtsstreit zwischen Privaten geltend gemacht werden kann, um die Rechtmäßigkeit einer nationalen Maßnahme zur Umsetzung dieser Richtlinie überprüfen zu lassen.

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11.01.2014

Entschädigungsanspruch einer konfessionslosen Bewerberin

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung soll einer Bewerberin eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG zahlen, weil es sie wegen ihrer fehlenden konfessionellen Bindung bei der Besetzung einer Stelle nicht berücksichtigt hat (ArbG Berlin vom 18.12.2013 – 54 Ca 6322/13, zum Sachverhalt siehe links unter News).

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02.01.2014

Deckelung des Branchenzuschlags und Darlegungslast

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Ein Leiharbeitnehmer genügt als Kläger im Prozess mit dem Verleiher um das nach § 10 Abs. 4 S. 1 AÜG geschuldete Entgelt eines vergleichbaren Arbeitnehmers des Entleihers seiner Darlegungslast zunächst dadurch, dass er sich auf eine ihm nach § 13 AÜG erteilte Auskunft des Entleihers beruft, die er in den Prozess einführt. Denn die - ordnungsgemäße - Auskunft des Entleihers über das einem vergleichbaren Stammarbeitnehmer gewährte Arbeitsentgelt ist das gesetzlich vorgesehene Mittel, das dem Leiharbeitnehmer ermöglichen soll, die Einhaltung des Gleichbehandlungsgebots zu überprüfen und die Höhe des Anspruchs aus § 10 Abs. 4 S. 1 AÜG zu berechnen. Es obliegt sodann im Rahmen einer abgestuften Darlegungslast dem Verleiher, die maßgeblichen Umstände der Auskunft in erheblicher Art und im Einzelnen zu bestreiten. Trägt der Verleiher nichts vor oder lässt er sich nicht substantiiert ein, gilt der Inhalt der vom Leiharbeitnehmer vorgetragenen Auskunft prozessual als zugestanden. Gelingt es dem Verleiher, die Auskunft des Entleihers zu erschüttern, bleibt es bei dem Grundsatz, dass der Leiharbeitnehmer die anspruchsbegründenden Tatsachen darzulegen und zu beweisen hat (BAG v. 23.3.2011 - 5 AZR 7/10, ArbRB 2011, 100 [Koehler], ArbRB online).

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26.12.2013

Höhere Eingruppierung für Beschäftigte von Ordnungsämtern im Außendienst

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Das LAG Berlin-Brandenburg hat kurz vor Heiligabend sicher keine "Geschenke verteilt", jedoch dürften sich die Klägerinnen in den bezirklichen Ordnungsämtern des Landes Berlin über die gerichtliche Feststellung, dass sie in die Entgeltgruppe 9 TV-L eingruppiert sind, vergleichbar gefreut haben, da sie bislang Vergütung lediglich nach der Entgeltgruppe 6 erhielten (LAG Berlin-Brandenburg vom 20.12.2013 - 12 Sa 1340/13, juris).

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22.12.2013

Friedensarbeit keine Arbeit - oder wilful blindness?

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Der Betriebsrat hat nach Ansicht des LAG Nürnberg (27.8.2013 - 5 TaBV 22/12, ArbRB 2013, 369 [Marquardt/Brücklmeier]) kein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG, wenn ein Arbeitgeber die Teilnahme von Arbeitnehmern an einem Abschlussgespräch, das im Anschluss an ein Mediationsverfahren stattfinden soll, anordnet. Mit dieser Begründung hob das LAG die Entscheidung des Arbeitsgerichts auf, das dem Arbeitgeber auf Antrag des Betriebsrats untersagt hatte, die betroffenen Arbeitnehmer zu einem solchen Abschlussgespräch einzuladen, ohne auf die Frewilligkeit ihrer Teilnahme hinzuweisen. Das ArbG sah darin einen groben Verstoß des Arbeitgebers i.S.v. § 23 Abs. 3 BetrVG. Das LAG sah in der angeordneten Teilnahme keine Arbeit, folglich ginge es nicht um Arbeitszeit i.S.v. § 87 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 BetrVG.

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17.12.2013

Der Preis ist kalt für die Ausgleichsquittung

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Bekannterweise stehen Ausgleichsquittungen („alle Ansprüche zwischen den Parteien gleich aus welchem Rechtsgrund sind mit der Erfüllung dieses Vergleichs/dieser Vereinbarung erledigt“) schon seit langem auf dem Prüfstand der Inhaltskontrolle und erst recht der AGB-Kontrolle. Dies wird nun auch ganz h.M. der Rechtsprechung, wie ein aktuelles und zutreffendes Urteil des LAG Schleswig-Holstein v. 24.09.2013 – Az. 1 Sa 61/13 - zur beiderseitigen Ausgleichsquittung zeigt.

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13.12.2013

Drum prüfe, wer sich heut´ erkläret ...

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Es war kein Freitag, der 13., sondern Ende Juni 2012, als ein Arbeitgeber, der im Februar 2012 mit ver.di einen Haustarifvertrag als Sanierungstarifvertrag abgeschlossen hatte, seine Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband mit Wirkung zum 31.12.2012 ordentlich kündigte. Der Haustarifvertrag galt für die Zeit vom 1.1. bis 31.12.2013, eine Nachwirkung war ausgeschlossen. Ein Arbeitnehmer, der seit 1977 bei dem Arbeitgeber beschäftigt und Mitglied von ver.di war, machte im Oktober 2012 Leistungen  aus dem Verbandstarifvertrag für die Zeit von Juli bis Dezember 2012 geltend. Anfang Dezember 2012 erklärte der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitgeberverband, dass er die "Ankündigung einer Kündigung in vollem Umfang" zurückziehe. Der Arbeitgeberverband erklärte daraufhin, dass der Arbeitgeber auch über den 31.12.2012 hinaus Mitglied des Arbeitgeberverbandes sei. Der Haustarifvertrag sah vor, dass er ohne Frist und ohne Nachwirkung endet "mit der Erklärung des Austritts von CT aus dem Unternehmensverband Hafen Hamburg e.V. bzw. aus der Tarifbindung".

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03.12.2013

AÜG-Reform mal andersherum

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Weithin unbemerkt haben die SPD-geführten Bundesländer (Rheinland-Pfalz, NRW, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und Brandenburg) im Bundesrat einen Entschließungsantrag eingebracht, der die Herausnahme der öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaften aus dem Anwendungsbereich des AÜG zum Gegenstand hat. Nachzulesen ist dies in der BR-Drucksache 745/13 v. 30.10.2013.

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03.12.2013

Doktortitel, Anwälte und Steuerabteilungsleiter

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Heute fand ich in der Süddeutschen diese Glosse, die uns Rechtsanwälten verdeutlicht, wie bedeutsam Fortbildung ist: http://www.sueddeutsche.de/politik/streit-um-ehrentitel-doktor-mit-sternchen-1.1833922.

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28.11.2013

Großer Koalitionsvertrag - Was steht zwischen den Zeilen

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Die Parteien der großen Koalition haben sich nach langem Ringen auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Zentrale Anliegen im Arbeitsrecht sind danach die bundesweite Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro bis spätestens 2017, die Erschwerung von Scheinwerkverträgen und die Einführung einer Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten für Leiharbeitnehmer. Interessant ist aber nicht nur der Wortlaut des Koalitionsvertrags, sondern auch das, was nicht (ausdrücklich) geregelt ist.

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27.11.2013

Arbeitskampf, Krankheit und Urlaub - Ich bin dann mal weg!

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

In einem Unternehmen kam es 2012 und 2013 zu mehreren Streikmaßnahmen der Gewerkschaft, an denen sich u.a. die Klägerin beteiligte. Inwieweit ihr Vergütung zusteht, ist streitig. Ab dem 01.11.2012 nahm die Klägerin an einem unbefristeten Streik teil, der am 23.01.2013 beendet war. Ab dem 24.01.2013 wurde der Arbeitskampf in Form eines Wellenstreiks geführt. Die Gewerkschaft rief jeweils an einzelnen Tagen kurzfristig zur Arbeitsniederlegung auf.

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25.11.2013

Nachschieben von Kündigungsgründen bei außerordentlicher Kündigung

Portrait von Gerhard Schäder
Gerhard Schäder

Liegen zum Zeitpunkt des Zuganges der außerordentlichen Kündigung objektiv weitere Kündigungsgründe vor, die dem Arbeitgeber erst nach dem Zugang der Kündigung bekannt werden, muss der Arbeitgeber bei den nachgeschobenen Gründen die Zweiwochenfrist nicht wahren und im Falle des Verdachtes auch keine weitere Anhörung durchführen. Das gat das BAG am 23.5.2013 (Az.: 2 AZR 102/12) entschieden.

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21.11.2013

Anzeigepflicht bei Kündigung eines schwerbehinderten Menschen in der Probezeit

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Der Sonderkündigungsschutz der §§ 85 ff. SGB IX gilt nach § 90 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX nicht, wenn das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung noch nicht länger als sechs Monate bestanden hat. Oft wird in der Praxis die Anzeigepflicht des Arbeitgebers nach § 90 Abs. 3 SGB IX übersehen.

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18.11.2013

Ist "stets zur vollen Zufriedenheit" der Durchschnitt?

Portrait von Gerhard Schäder
Gerhard Schäder

Streitigkeiten über die Bewertung in Zeugnissen werden häufig nach der Darlegungs- und Beweislast entschieden. Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes ist grundsätzlich ein Zeugnis mit einer durchschnittlichen Leistung zu erteilen (Bewertung: "zur vollen Zufriedenheit").  Begehrt der Arbeitnehmer eine gute oder sehr gute Bewertung, muss er dies darlegen und beweisen, erstellt der Arbeitgeber eine ausreichende oder noch schlechtere Bewertung aus, muss er dies ebenfalls darlegen und beweisen. Der zwischenzeitlich ausgeschiedene Vorsitzende des 9. Senates des BAG, Herr Düwell, hat auf zwei empirische Untersuchungen hingewiesen, aus denen sich ergibt, dass die Mehrzahl der Zeugnisse mit gut oder sehr gut bewertet werden (NZA 2011, 958), und angekündigt, dass sich die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes dazu möglicherweise ändern wird. Die Instanzrechtsprechung hat durch ein Urteil des LAG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 21.03.2013 - 18 Sa 2133/12) reagiert und entsprechend festgestellt, dass ein durchschnittliches Zeugnis der Bewertung gut, also "stets zur vollen Zufriedenheit" entspricht.

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11.11.2013

Kein "Freikauf" vom Mindestlohn durch "funktionsverschiedene" Leistungen - EuGH bestätigt BAG!

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Axel Groeger

Was zählt zum Mindestlohn im Sinne von § 5 Nr. 1 AEntG bei einem Tarifvertrag nach § 3 AEntG? Genauer: Was gebietet der in Art. 3 Abs. 1 Buchstabe c) der Richtlinie 96/71/EG (EntsendeRL) verwendete Begriff der Mindestlohnsätze?

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