Familienrecht

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05.04.2016

BGH zum Rechnungszins im Versorgungsausgleich, BGH v. 9.3.2016 XII ZB 540/14

Portrait von Jörn Hauß
Jörn Hauß Fachanwalt für Familienrecht

Schickt die um die Versorgungen geprellten Mandantinnen und Mandanten, die Opfer der externen Teilung betrieblicher Anrechte, zu ihren Bundestagsabgeordneten! Die Justiz ist der falsche Adressat. Das ist die Konsequenz der soeben veröffentlichten Entscheidung des BGH zur Wahl des richtigen Rechnungszinses bei der Bewertung betrieblicher Anrechte im Fall externer Teilung ehezeitlich erworbener Anrechte.

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29.03.2016

Glosse: Wider jeden gesunden Menschenverstand

Portrait von Michael Schmuck
Michael Schmuck

Familiärer Sparschwein-Streit vor dem OLG

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25.03.2016

Versorgungsausgleich BGH entscheidet zum Kapitalverzehr bei laufender Rente, BGH v. 17.2.2016 XII ZB 447/13

Portrait von Jörn Hauß
Jörn Hauß Fachanwalt für Familienrecht

Der BGH hat – endlich – die Frage der Auswirkung laufender Rentenleistung auf den im Versorgungsausgleich zu teilenden Kapitalwert entschieden. Die Lektüre der 29 Seiten lohnt und ersetzt ein Grundlagenseminar über die Finanzierung betrieblicher und privater Altersversorgungen. Wer es kürzer mag:

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18.03.2016

Neu: Rechnungszinsänderung im Versorgungsausgleich

Portrait von Jörn Hauß
Jörn Hauß Fachanwalt für Familienrecht

Für die Bewertung betrieblicher Altersversorgungen im Versorgungsausgleich ist der Rechnungszins von maßgebendem Einfluss. Seit langem wird dieser als deutlich zu hoch angesehen, weil seine Anwendung bei der Kapitalisierung von Betriebsrenten zu einer massiven Verletzung des Halbteilungsgrundsatzes bei der externen Teilung führt. Die Versorgungsausgleichskasse rechnet mit einem Zinssatz von 1,25%, die Betriebe derzeit mit 3,83%. Eine betriebliche Anwartschaft mit einem Ehezeitanteil von 500 € monatlicher Rente für einen 45 Jahre alten Mann hätte unter Anwendung des 'BilMoG-Zinses' (§ 253 HGB) einen Kapitalwert von ca. 43.600 € (ReZins 3,83%, HR + IR, Rententrend 1%, Altersgrenze 67). Dieser Kapitalbetrag begründet in der Versorgungsausgleichskasse eine reine (statische) Altersrente von maximal 260 €.

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10.03.2016

Stärkung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft im Elternunterhalt

Portrait von Jörn Hauß
Jörn Hauß Fachanwalt für Familienrecht

Der BGH hat in seiner Entscheidung v. 9.3.2016 – XII ZB 693/14 die nichteheliche Lebensgemeinschaft gestärkt. Der unterhaltspflichtige Sohn lebt seit vielen Jahren mit einer Frau zusammen. Aus dieser Beziehung ist ein inzwischen acht Jahre altes Kind hervorgegangen. Da für einen Betreuungsunterhaltsanspruch der Frau aus kindbezogenen Gründen keine Anhaltspunkte vorlagen, hatte die Vorinstanz einen Unterhaltsanspruch der Frau, verneint. Das sah der BGH anders. Ein Unterhaltsanspruch nach § 1615l BGB könne auch aus elternbezogenen Gründen gegeben sein. Solche Gründe lägen offensichtlich vor, weil die unverheirateten Eltern nicht der Fremd-, sondern der Eigenbetreuung des Kindes den Vorrang gegeben hätten, sei diese Entscheidung auch unterhaltsrechtlich zu berücksichtigen. Der Betreuungsunterhaltsanspruch der Lebensgefährtin rangiere vor dem Unterhaltsanspruch des Vaters.

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09.03.2016

Gewaltschutz: Licht am Ende des Tunnels!

Portrait von Michael Nickel
Michael Nickel Fachanwalt für Familienrecht

Der soeben erschienene Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen sieht u. a. eine Änderung von § 238 Abs. 1 StGB vor, der das bisherige Erfolgsdelikt in ein Eignungsdelikt verändert. Danach soll mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden, wer einer anderen Person in einer Weise unbefugt nachstellt, die geeignet ist, deren Lebensgestaltung schwerwiegend zu beeinträchtigen, indem er u. a. beharrlich die räumliche Nähe dieser Person aufsucht. Aber: Was ist eine Nachstellung, "die geeignet ist, deren Lebensgestaltung schwerwiegend zu beeinträchtigen"? Und wann ist diese Beeinträchtigung "beharrlich"? So ganz einfach dürfte der Umgang mit diesen Bestimmungen – sollten sie gesetzt werden – auch wieder nicht sein. Gleichwohl besteht endlich Hoffnung für die häufig psychisch geplagten Opfer, auch für den seit 15 Jahren mit Sexfantasien belästigten Pfarrer aus dem Sauerland (siehe Spiegel Online vom 16.12.2015)!

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09.03.2016

Startgutschrift in der ZVK

Portrait von Jörn Hauß
Jörn Hauß Fachanwalt für Familienrecht

Beim IV. Senat (IV ZR 9/15 und IV ZR 168/15) geht es am 9.3.2016 um die leidige Startgutschrift in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes. Dieses Thema ist seit 2002 so umstritten, wie kaum ein anderes. Die ‚rentenfernen Jahrgänge‘ (Geburtsjahr ab 1947) erhielten bei der Umstellung des Versorgungssystems eine Startgutschrift. Der Streit um deren richtige Berechnung blockierte zwischen 2007 und 2013 bereits schon einmal zig-tausende Versorgungsausgleiche. Es ist zu befürchten, dass Ähnliches wieder bevorsteht. Beim Ausgleich werthaltiger Ansprüche aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes, in denen die Startgutschrift eine Rolle spielt, sollte man vielleicht erst einmal die jetzige Entscheidung abwarten.

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09.03.2016

Elternunterhalt in Lebensgemeinschaft - zur Verhandlung des BGH am 9.3.2016 - XII ZB 693/14

Portrait von Jörn Hauß
Jörn Hauß Fachanwalt für Familienrecht

Beim XII. Senat geht es am 9.3.2016 um Elternunterhalt (XII ZB 693/14). Der unterhaltspflichtige Sohn lebt in langjähriger Lebensgemeinschaft mit einer Frau, einem gemeinsamen (7) und zwei weiteren Kinder (12 und 14), die seine Lebensgefährtin aus ihrer ersten Ehe in die Lebensgemeinschaft eingebracht hat. Die Lebensgefährtin erzielt nur geringes Einkommen weit unterhalb des Sozialhilfeniveaus.

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08.03.2016

40 Jahre nach Abschaffung des Schuldprinzips: Ein Plädoyer für eine neue familienrechtliche „Streitkultur“

Portrait von Dr. Susanne Sachs
Dr. Susanne Sachs Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Erbrecht

Im Juni dieses Jahres ist es 40 Jahre her, dass das scheidungsrechtliche Schuldprinzip abgeschafft wurde. Bis Juni 1976 war die Frage des Verschuldens der Ehegatten nicht nur für die Scheidung selbst, sondern auch für die sich an die Trennung und Scheidung knüpfenden Rechtsfolgen, insbesondere für die Unterhaltsverpflichtung und das Sorgerecht, das entscheidende Kriterium. So konnte das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder nach einer Scheidung nur in Ausnahmefällen auf denjenigen Ehegatten übertragen werden, der die Scheidung "verschuldet" hatte. Die Unterhaltsverpflichtung des "nicht schuldigen" Ehegatten konnte bis auf ein Minimum reduziert werden.

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19.02.2016

Vereinsmitgliedschaft wertvoller als Ehescheidung?

Portrait von Michael Nickel
Michael Nickel Fachanwalt für Familienrecht

Nach Ansicht des 2. BGH-Senats beträgt der Regelstreitwert einer durchschnittlichen nichtvermögensrechtlichen Streitigkeit regelmäßig 5.000 € in Anlehnung an § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG. Hintergrund der Entscheidung war die Mitgliedschaft in einem Verein. Na toll! Jetzt haben wir es also schriftlich, dass der Verbleib in einem Karnevalsverein höher zu bewerten ist als der Mindestwert einer Scheidung!

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10.02.2016

Der neue Zöller ist da!

Portrait von Jörn Hauß
Jörn Hauß Fachanwalt für Familienrecht

Ihn zu besprechen ist ähnlich sinnvoll, wie Eulen nach Athen, Torf ins Moor oder Holz in den Wald zu tragen. Jeder forensisch tätige Jurist kennt den Zöller und weiß um seinen Wert. Würde ich jetzt behaupten, die fast 3500 Seiten der 31. Auflage für diese Besprechung gelesen zu haben, kein Mensch glaubte das, zumal ich ja Familienrechtler und kein Prozessrechtler bin. Aber gerade deswegen ist mir ja der Zöller so wertvoll. Vor dem Vorwort zitieren die Autoren das Bundesverfassungsgericht mit den Worten, das Verfahrensrecht diene der Herbeiführung gesetzmäßiger und unter diesem Blickpunkt richtiger, darüber hinaus auch im Rahmen dieser Richtigkeit gerechter Entscheidungen. Besser kann man die Bedeutung des Verfahrensrechts nicht beschreiben. Seine Beachtung ist notwendige Voraussetzung für die Verteidigung der Rechtsstaatlichkeit. Zöllers 3500 Seiten sind also der Verteidigung der Rechtsstaatlichkeit gewidmet. Das ist gut. Gut ist auch, dass die Autoren bei ihren Ausführungen an die „Verteidiger“ gedacht haben, die Richter und Anwälte, die mit dem Verfahrensrecht umzugehen haben. Das gilt übrigens auch für das Familienrecht. Die ersten beiden Bücher des FamFG werden auf 435 Seiten klar und praxisorientiert besprochen. Obendrein liefert Feskorn im Anhang noch ein ABC der familienrechtlichen Verfahrenswerte, natürlich mit aktuellster Rechtsprechung hinterlegt. Weil auch das FamFG nicht ohne die ZPO auskommt, ist die Behandlung beider Verfahrensrechte in einem Kommentar für die Praktiker so hilfreich.

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09.02.2016

Und ewig grüßen Lebenspartner

Portrait von Jörn Hauß
Jörn Hauß Fachanwalt für Familienrecht

„Bereinigungsgesetze“ sind spannend. Liest man sie, weiß man, was der Gesetzgeber verbockt hat und kann sich freuen: Nicht nur Bürger, Anwälte und Richter machen Fehler, nein auch der Gesetzgeber. Für Familienrechtler ist daher das „Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner“ (BGBl. 2015 I, 2010; s. dazu auch FamRB 2015, 237) Quelle solch klammheimlicher Freude. In 33 Artikeln werden die Lebenspartner verknüpft mit „und“ oder „oder“ an die Seite der Ehegatten gestellt. Das geht sprachlich nicht ohne Ermüdung und Wiederholungen ab. Den Literaturnobelpreis bekommt man für so etwas nicht, eher Fleißkärtchen.

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29.01.2016

Glückwunsch zum Fünfzehnten!

Portrait von Jörn Hauß
Jörn Hauß Fachanwalt für Familienrecht

Mit seiner Januarausgabe ist der FamRB in seinen 15 Jahrgang gestartet. Geburtstage sind janusköpfig. Eltern und Großeltern blicken in dem für den Gefeierten peinlichen „Weißt-Du-Noch-Stil“ zurück. Tante und Onkel lassen sich – ermuntert durch die vermeintlich neutralitätsstiftende größere familiäre Distanz – dazu verleiten, etwas Gedankenschweres zur Zukunft zu sagen. Nur das Geburtstagskind lebt voll und ganz im Augenblick, freut sich über die Geschenke randständiger Personen, die sich mit seiner Gegenwart und Zukunft beschäftigen, um – gerade in diesem Alter – ganz in seiner Peergroup aufzugehen. So sei es auch diesmal.

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