Mediation

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Willkommen in unserem Mediation Blog! Namhafte Experten berichten regelmäßig über die Grundfragen und neuesten Entwicklungen aus dem Bereich der Mediation sowie aller Schnittstellen und verwandten Verfahren außergerichtlicher Streitbeilegung. Ein Großteil der Inhalte unseres Blogs wird von den qualifizierten Autorinnen und Autoren der interdisziplinären Fachzeitschrift ZKM (Zeitschrift für Konfliktmanagement) erstellt.

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19.05.2022

Auf dem Weg zu einer digitalen Zivilkonfliktlösung?

Portrait von PD Dr. Martin Zwickel, Maître en droit
PD Dr. Martin Zwickel, Maître en droit Akademischer Oberrat, Erlangen

Die Diskussionen um eine Digitalisierung der Ziviljustiz werden, angestoßen insbesondere durch ein Diskussionspapier der Arbeitsgruppe „Modernisierung des Zivilprozesses“ mit Vehemenz geführt. Mit Ideen für eine digitale Strukturierung von Schriftsätzen (elektronisches Basisdokument), zur Ausgestaltung eines Justizportals, zur Schaffung eines beschleunigten Onlineverfahrens für bestimmte „Massenstreitigkeiten“ und zum vermehrten Einsatz von Videokonferenztechnologie im Zivilprozess liegen bahnbrechende Vorschläge auf dem Tisch, die zu einem grundsätzlichen Überdenken des Zivilprozesses vor dem Hintergrund der Digitalisierung führen könnten.

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04.05.2022

Türöffner: Mediatoren im Netzwerk Kinderschutz

Portrait von Prof. Dr. Barbara Schermaier-Stöckl
Prof. Dr. Barbara Schermaier-Stöckl Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen

Am 1.5.2022 ist in NRW das Gesetz zum Schutz des Kindeswohls und zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Landeskinderschutzgesetz NRW) in Kraft getreten. Es betont die Bedeutung der Kinderrechte, insb. deren Recht auf Gehör und die untrennbare Verbindung von Kinderrechten mit dem Kinderschutz. Ein wesentliches Instrument der Stärkung des Kinderschutzes ist die interdisziplinäre Zusammenarbeit verschiedener Berufsgruppen und es wird der Begriff des „kooperativen Kinderschutzes“ (§ 2 Abs. 5) eingeführt. Dieser besteht in der Bildung, Aufrechterhaltung und fachlichen Qualifikation interdisziplinärer Netzwerke zwischen Beteiligten am Kinderschutz mit dem Ziel den Rechten von Kindern zur praktischen Wirksamkeit zu verhelfen. Die Jugendämter sind für die Bildung der interdisziplinären Netzwerke verantwortlich (§ 9). Neben den Fachkräften des Jugendamtes und der freien Träger sollen insoweit erfahrene Fachkräfte, Berufsgeheimnisträger nach § 4 Abs. 1 KKG, Schulen, Gesundheitsämter, Polizei- und Ordnungsbehörden, Familiengerichte, Staatsanwaltschaften, Verfahrensbeistände, Träger der Eingliederungshilfe für Minderjährige und Netzwerke Früher Hilfen einbezogen werden. Es können je nach den örtlichen Gegebenheiten auch noch andere Einrichtungen und Berufsgruppen vertreten sein. Zu diesen anderen Berufsgruppen könnten Mediatoren gehören: Familienmediation findet statt im Rahmen von Partnerschafts-, familiären Krisen- und Konflikt-, Trennungs-, Scheidungs-, Sorgerechts- und Umgangsberatung nach §§ 17, 18 SGB VIII und ist somit eine Leistung des präventiven Kinderschutzes. Es geht vielfach darum, Gefährdungen von Kindern durch eskalierende Elternkonflikte zu verhindern. Die Expertise von Mediatoren in Konfliktdynamiken und –lösungen wird in der Kinder- und Jugendhilfe noch zu wenig genutzt.

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05.04.2022

Verbraucherschlichtung: fördern statt gängeln

Portrait von Felix Braun
Felix Braun Universalschlichtungsstelle des Bundes, Vorstand des Zentrums für Schlichtung e.V.

Co-Autor: Prof. Dr. Reinhard Greger RiBGH a.D., Universität Erlangen-Nürnberg

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03.02.2022

Läutet der BGH die Sterbeglocke für die Adjudikation?

Portrait von Prof. Dr. Wolfgang Voit
Prof. Dr. Wolfgang Voit Philipps-Universität Marburg

Wenn ein Richter des Bundesgerichtshofs die Auffassung vertritt, Adjudikationsvereinbarungen seien nichtig, so besteht Anlass zur Vorsicht.

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08.12.2021

Zusammenarbeit von Mediatoren und Rechtsanwälten kommt

Portrait von Markus Hartung
Markus Hartung RA und Mediator, Mitglied des Berufsrechtsausschusses des DAV

Zu Beginn des Jahres hatte ich die Überlegungen des Gesetzgebers in einem Referentenentwurf geschildert, mit der die Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen Anwälten und Mediatoren verbessert oder jedenfalls erleichtert werden können (ZKM 1/2021, 28-31). Das Gesetzesvorhaben, unter dem Schlagwort BRAO-Reform bekannt, wurde im Sommer verabschiedet, tritt aber erst nächstes Jahr, am 1.8.2022 in Kraft. Der Grund dafür liegt in dem Arbeitsaufwand, den die Kammern in Folge der Reform schultern müssen.

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03.11.2021

Koalitionsverhandlungen professionell führen

Portrait von Prof. Dr. Jörg Risse LL.M. (Berkeley)
Prof. Dr. Jörg Risse LL.M. (Berkeley) Rechtsanwalt, Wirtschaftsmediator u. Verhandlungsexperte, Baker McKenzie

"Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.", heißt es ein wenig pathetisch in Art. 20 Abs. 2 des Grundgesetzes. Die gut einen Monat zurückliegenden Wahlen zum Bundestag sind insofern das Hochfest der Demokratie. Die Bürger stimmen ab und bestimmen so, wie es im Land weiter geht. Schön wär's! Tatsächlich ist das nur die halbe Wahrheit. Denn nach dem Wählervotum stehen allein die Stimmverhältnisse im Deutschen Bundestag fest. Welche Parteien am Ende eine Regierungskoalition bilden und welches Regierungsprogramm dann zur Realpolitik wird, all das hängt nicht mehr von den getroffenen Wahlentscheidungen ab, sondern ist das Ergebnis von Verhandlungen zukünftiger Koalitionspartner.

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23.10.2021

Vernetzung und Austausch im Umfeld von Verbraucherstreitbeilegung

Portrait von Felix Braun
Felix Braun Universalschlichtungsstelle des Bundes, Vorstand des Zentrums für Schlichtung e.V.

Im letzten Quartal des Jahres ist der Blick zurück bereits interessant. Trotz Corona gab es regen Austausch zu Verbraucherstreitbeilegung: national, international, breit angelegt, themenspezifisch – und stets online.

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14.10.2021

Große und komplexe Wirtschaftsstreitigkeiten in der Mediation

Portrait von Harriet Weber
Harriet Weber Vors. Richterin am LG München I i.R., Mediatorin und Supervisorin

Co-Autoren: Dr. Nicola Grau Vorsitzende Richterin am LG München I und Güterichterin

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07.10.2021

Mediation via Videokonferenzsystem

Portrait von Dr. Annette Ehrnsperger
Dr. Annette Ehrnsperger Rechtsanwältin, Mediatorin, SAP Deutschland

Durch die pandemie-bedingten Abstandsgebote sind Online-Mediationen inzwischen in vielen Bereichen an der Tagesordnung: Der Mediator sitzt nicht mit den Parteien physisch im selben Raum, sondern nutzt eine in der Regel eine internetbasierte Videokonferenz, um die Beteiligten virtuell am Computerbildschirm zu Mediationsgesprächen zusammen zu bringen. Viele Anbieter derartiger Videokonferenzlösungen arbeiten mit weltweit verteilten Infrastrukturen und haben ihren Firmensitz in den USA, so dass davon auszugehen ist, dass personenbezogene Daten, die im Rahmen der Videokonferenz anfallen, weltweit verarbeitet werden. Anders als bei Mediationsgesprächen vor Ort fallen die Gesprächsinhalte und u.U. am Bildschirm geteilte Inhalte nicht nur unter das Vertraulichkeitsgebot der Mediation, sondern auch in den Anwendungsbereich des europäischen Datenschutzrechts. Seit der Einführung der DSGVO gelten dort strikte Regelungen für internationale Transfers personenbezogener Daten in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums. Der Gefährdung personenbezogener Daten durch Zugriffsbefugnisse drittstaatlicher Behörden außerhalb dieses geografischen Bereichs wird spätestens seit dem „Schrems II“ Urteil des EuGH vom Juli 2020 und darauf aufbauenden europäischen Folgebeschlüssen große Aufmerksamkeit gewidmet. Bei Verletzung geltenden Datenschutzrechts drohen nicht nur Schadensersatzforderungen der Betroffenen, sondern auch Maßnahmen der Aufsichtsbehörden bis hin zu Bußgeldern. Daher empfiehlt es sich für Mediatoren, bei der Auswahl eines geeigneten Videokonferenzdienstes besondere Vorsicht walten zu lassen. In ZKM 5/2021, 175 ff. befasse ich mich eingehend mit diesen Fragestellungen und zeige Lösungsmöglichkeiten auf.

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23.08.2021

Die Weiterentwicklung der Zivilprozessordnung zu einer Zivilkonfliktlösungsordnung

Portrait von Dr. Felix Steffek, LL.M. (Cambridge)
Dr. Felix Steffek, LL.M. (Cambridge) University of Cambridge

Die Reformen und Neuerungen des Rechts der Konfliktlösung in den letzten 10 Jahren spiegeln den gesellschaftlichen und technischen Wandel wider. Das Mediationsgesetz und das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz sind Antworten des Gesetzgebers auf das Verlangen nach einer differenzierten Konfliktbewältigung. Zugang zum Recht (access to justice) bedeutet im 21. Jahrhundert nicht mehr Zugang zum Gericht, sondern Zugang zu einer Vielzahl gerichtlicher und außergerichtlicher Streitbeilegungsverfahren, die den Konfliktlösungsinteressen der Parteien gerecht werden. Die Online-Streitbeilegungsverordnung auf europäischer Ebene und das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz in Deutschland sind Beispiele für die Digitalisierung der Konfliktlösung. Trotz dieser wichtigen Fortschritte ist die Regelung der Konfliktlösungsverfahren in Deutschland allerdings weiterhin lückenhaft, inkonsistent und zu stark auf das Gerichtsverfahren hin ausgerichtet.

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