Mediation

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Willkommen in unserem Mediation Blog! Namhafte Experten berichten regelmäßig über die Grundfragen und neuesten Entwicklungen aus dem Bereich der Mediation sowie aller Schnittstellen und verwandten Verfahren außergerichtlicher Streitbeilegung. Ein Großteil der Inhalte unseres Blogs wird von den qualifizierten Autorinnen und Autoren der interdisziplinären Fachzeitschrift ZKM (Zeitschrift für Konfliktmanagement) erstellt.

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09.08.2021

Reputation der Mediation – Steigerung durch Regulierung?

Portrait von Prof. Dr. Fritz Jost
Prof. Dr. Fritz Jost Universität Bielefeld

Jedenfalls einige Professionen genießen hohes Ansehen in der Öffentlichkeit und werden in einem Umfang nachgefragt, welcher die Berufsträgerinnen und -träger auskömmlich leben lässt. In bestimmten persönlichen Krisen ist es unabweisbar, ihren Rat und Beistand einzuholen, wenn man etwa an die Ärzte- und die Rechtsanwaltschaft denkt. Als Berufsstand weisen sie das besondere Merkmal des (Zwangs-)Zusammenschlusses in einer Körperschaft (Kammer) aus, welche repräsentiert, aber auch Regulierungs- und Kontrollfunktionen wahrnimmt. Es besteht also eine berufliche Selbstverwaltung unterhalb der Staatsebene mit festen Strukturen und Aufgaben. Denkt man über die Förderung der Mediation (und damit der berufsmäßigen Mediatorinnen und Mediatoren) nach, kann man schon auf den Gedanken kommen, dass eine Teilhabe an diesem Nimbus hilfreich sein könnte. So schlägt denn auch die Deutsche Stiftung Mediation die Verkammerung der Mediatorenschaft vor. Die in der Bundesrechtsanwaltsordnung detailliert geregelte Rechtsanwaltskammer dient als Blaupause (Positionspapier von Bauckmann). Ein Diskussionsanstoß ist immer gut, und er ist zielgerichteter als manches, was jedenfalls den Chat bei der vom BMJV am 28.5.2021 veranstalteten Video-Konferenz „Stärkung der Mediation: Qualitäts- und Reputations­steigerung durch mehr staatliche Regulierung?“ durchlief. Eine Abstimmung dort ließ den Vorschlag jedoch durchfallen (56 : 29 % bei 15 % Unentschiedenen), fand aber sozusagen ohne Aussprache statt. Argumente sind also noch gefragt, und die ZKM hat wichtigen Themen der Konferenz ein eigenes Heft (ZKM 4/2021) gewidmet, auf welches hier Bezug genommen wird.

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19.06.2021

Neues zur Mediation in der Unternehmenskrise

Portrait von Dr. Jörg Schneider-Brodtmann
Dr. Jörg Schneider-Brodtmann Rechtsanwalt und Mediator, Menold Bezler, Stuttgart

Das Anfang 2021 in Kraft getretene Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG) schafft erstmals einen gesetzlichen Rahmen für die außergerichtliche Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen im Falle einer drohenden Insolvenz. Dieser schließt die bisher bestehende Lücke zwischen dem Insolvenzfahren als einem rechtsförmlichen und integrierten Gesamtverfahren und der in Deutschland bisher nicht gesetzlich geregelten außergerichtlichen „freien“ Sanierung als einem parteiautonomen und rein konsensualen Verfahren.

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09.05.2021

Die Sache mit der Zertifizierung: Vier Fragen zum Nachdenken

Portrait von Dr. Martin Fries
Dr. Martin Fries

Auftakt zur dritten Runde: Knapp neun Jahre nach dem Inkrafttreten des Mediationsgesetzes und knapp vier Jahre nach dem Erlass der Zertifizierungs-Verordnung gibt es aktuell einen neuen Versuch, die Qualität und Reputation des Mediationsverfahrens zu stärken. Auf dem Tisch des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) liegen Vorschläge zur Errichtung einer zentralen Zertifizierungsstelle bzw. einer Mediatorenkammer. Im Wege einer Neufassung der Zertifizierungs-Verordnung könnte eine solche Institution mit der Zertifizierung von Mediatoren betraut werden.

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05.05.2021

Neurobiologische Wirkfaktoren als Ergänzung zum Harvard-Konzept?

Portrait von Ulrich Egger
Ulrich Egger Senior Partner, Egger Philips & Partner, Zürich

In seinem Beitrag „Alles nur gesunder Menschenverstand?“ (ZKM 1/2021, 32 ff.) erläutert Adrian Schweizer seine Erkenntnisse zur Wirksamkeitsforschung psychotherapeutischer Massnahmen und zieht Rückschlüsse auf die Mediation und auf das von vielen Praktikern geschätzte Harvard-Konzept. Dies ist begrüssenswert. Anderseits dürfte sein Anspruch, dass sich «professionell arbeitende» MediatorInnen neurobiologisch absichern sollten, nicht überall auf offene Ohren stossen.

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12.04.2021

„Mediationspreise und Mediationsräume“

Portrait von Prof. Dr. Lars Kirchhoff
Prof. Dr. Lars Kirchhoff Institut für Konfliktmanagement (IKM), Europa-Universität Viadrina

Online-Veranstaltung der CfM am 27. April von 17-19 Uhr

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17.01.2021

Aus dem Lot geratene Verträge - Alles nur Verhandlungssache?

Portrait von Dr. Jürgen Klowait
Dr. Jürgen Klowait Interim-Manager, Rechtsanwalt und Mediator, Neuss

Der aktuellen Covid-19-Pandemie etwas Positives abzugewinnen, ist ein Versuch, der angesichts gravierendster gesundheitlicher, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Folgen grundsätzlich zum Scheitern verurteilt sein wird. Vielfach wurde schon bemerkt, dass die derzeitige pandemische Lage eines allerdings schon bewirken kann – nämlich den Blick zu schärfen, was in unserem Gemeinwesen gut funktioniert und wo es dringenden Verbesserungsbedarf gibt. Dies gilt auch für das deutsche Zivil- und Vertragsrecht. Unbestritten ist die bundesdeutsche Rechtslandschaft geprägt durch ein bewährtes Zivilrechtssystem mit einer in Summe gut funktionierenden, unabhängigen Gerichtsbarkeit. Das Bürgerliche Gesetzbuch gewährleistet die auf dem Prinzip der Privatautonomie beruhende Vertragsfreiheit und bringt diese durch den Grundsatz „pacta sunt servanda“ in ausgewogener Form mit dem Gebot der Rechtssicherheit in Einklang. Im Rahmen bestehender Gesetze sind die Parteien frei, vertragliche Regelungen jedweder Art zu vereinbaren. Ist der Vertrag einmal unterzeichnet, sind beide Seiten rechtlich an dessen Inhalt gebunden. Solange Einvernehmlichkeit über spätere Änderungen besteht, beinhaltet und fordert die Privatautonomie daneben auch die Zulässigkeit späterer konsensualer Vertragsänderungen und -anpassungen.

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10.12.2020

Mediation nach der WEG-Reform interessanter denn je

Portrait von Burkhard Zaubel
Burkhard Zaubel Zertifizierter (Wirtschafts)Mediator, Rechtsanwalt, Bankkaufmann

„Wenn der Richter nicht mehr weiter kann, muss der Mediator ran…“

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16.11.2020

Mediation in Zivilverfahren ist auch eine Kostenfrage!

Portrait von Frauke Köhler
Frauke Köhler Oberstaatsanwältin beim BGH

Konsensuale Streitbeilegungsverfahren haben sich trotz wiederholter Gesetzesinitiativen bislang nicht wie erhofft in unserem Rechtsschutzsystem etabliert. Was ist zu tun, um das zu ändern? Wissenschaft und Praxis sind sich weitestgehend einig, dass die Verfahrenskosten für die Konfliktparteien ein wesentliches Kriterium bei der Verfahrenswahl sind. Gerade im Bereich des Kostenrechts werden konsensuale Streitbeilegungsverfahren aber nach wie vor benachteiligt. Der Gesetzgeber hat zwar in § 69b GKG und § 61a FamFG Öffnungsklauseln für die Länder zur Reduktion der Gerichtskosten geschaffen. „Belohnt“ wird aber nur der erfolgreiche Abschluss einer den Konflikt vollständig lösenden Mediationsvereinbarung. Das Risiko eines – auch nur teilweisen – Misslingens einer einvernehmlichen Konfliktbeilegung hat der Gesetzgeber vollständig bei den Konfliktparteien belassen. Bislang hat nur Niedersachsen von der Öffnungsklausel Gebrauch gemacht. Es darf trotzdem bezweifelt werden, dass konsensuale Streitbeilegungsverfahren dort künftig eine merklich höhere Akzeptanz erfahren. Dabei ließen sich die kostenrechtlichen Rahmenbedingungen für konsensuale Streitbeilegungsverfahren ohne nennenswerten gesetzgeberischen Aufwand grundlegend verbessern. Die Gesetzessystematik im Bereich der Gerichtskosten böte ausreichend Spielraum für eine Regelung, die dem erfolgreichen ebenso wie dem erfolglosen Versuch einer einvernehmlichen Konfliktlösung differenziert Rechnung trüge. Auch die Gewährung einer – gerade von Mediatoren und Mediatorinnen vehement befürworteten – Mediationskostenhilfe ließe sich problemlos in die Prüfung einer Entscheidung nach § 278a ZPO und §§ 36a, 135, 156 FamFG integrieren.

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07.10.2020

Covid-19 und Mediation: Vollstreckbarkeit internationaler Mediationsergebnisse durch das Singapur-Übereinkommen

Portrait von Prof. Dr. Simon J. Heetkamp
Prof. Dr. Simon J. Heetkamp Professor an der TH Köln/ivwKöln | Richter am Landgericht

Die durch Covid-19 verursachten weltweiten Unterbrechungen der Wirtschaftskreisläufe werden wegen nachfolgender Störungen von Produktionsabläufen, Lieferketten und unternehmerischer Liquidität zwangsläufig zu einer Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten führen. Für deren Beilegung könnten Mediationsverfahren besonders geeignet sein, da keine der Parteien ein Verschulden am Ausbruch der Pandemie trägt und streitentscheidend die einmaligen Umstände der Coronakrise, teils ungeklärte Rechtsfragen und eine etwaig vorzunehmende Vertragsauslegung sein dürften (siehe in diesem Zusammenhang auch die Meldung zum entsprechenden Hintergrund einer Kleinen Anfrage der FDP zur Mediation in Coronazeiten und die entsprechende „Mediations-Initiative“ des Vienna International Arbitration Centre ). Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass ein in dieser Sachlage anzustrebender gerechter Interessenausgleich und ein Erhalt der unternehmerischen Beziehungen vornehmliche Wesensmerkmale von Mediationsverfahren sind.

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29.09.2020

Alternativer Streitbeilegung bei Menschenrechtsverletzungen – Web-Konferenz am 14.9.2020

Portrait von Martin Suchrow
Martin Suchrow Wiss. Mitarbeiter, Europa Universität Viadrina Frankfurt (Oder)

Ko-Autorin: Helene Bond Stud. Mitarbeiterin, Europa Universität Viadrina Frankfurt (Oder)

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