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27.03.2020

Verwaltung von Wohnungseigentum in Zeiten der „Corona“-Pandemie

Dr. Johannes Hogenschurz VorsRiLG, Köln

Zentraler Ort für Entscheidungen der Wohnungseigentümer ist die Eigentümerversammlung, die in der Regel in der ersten Jahreshälfte anberaumt wird. Die Einberufung von Eigentümerversammlung ist derzeit allerdings selbst in sehr kleinen Eigentümergemeinschaften aufgrund ordnungsbehördlicher Ansammlungsverbote nicht mehr zulässig. „Virtuelle“ Eigentümerversammlungen, die technisch als Video- oder Telefonkonferenz durchgeführt werden können, sind im WEG nicht vorgesehen. Als Alternative bleibt die schriftliche Beschlussfassung gemäß § 23 Abs. 3 WEG, die aber Allstimmigkeit voraussetzt. Eine Eigentümerversammlung, bei der allein der Verwalter als Versammlungsleiter und zugleich als bevollmächtigter Vertreter von so vielen Wohnungseigentümern anwesend ist, so dass die Hälfte der Miteigentumsanteile, berechnet nach der im Grundbuch eingetragenen Größe dieser Anteile vertreten ist (§ 25 Abs. 3 WEG), erscheint vor dem Hintergrund der unentziehbaren Mitwirkungsrechte der einzelnen Wohnungseigentümer regelmäßig nicht als empfehlenswert, wo Wohnungseigentümer an der Versammlung teilnehmen möchten, aber aufgrund der öffentlich-rechtlichen Verbote nicht teilnehmen dürfen; dafür spricht auch, dass eine Durchführung von Versammlungen ohne physische Präsenz anders als bei Genossenschaften im Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie nicht vorgesehen worden ist.

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25.03.2020

Das Patentrecht und seine Zwangslizenz in der Coronakrise

Portrait von Marvin Bartels
Marvin Bartels

Die COVID-19-Pandemie führt nicht nur zu empfindlichen Einschränkungen des öffentlichen Lebens, sie droht auch das Patentrecht unter Druck zu setzen. Sowohl der öffentliche Diskurs als auch die zuständigen staatlichen Entscheidungsträger müssen bei möglichen Beschränkungen des Patentschutzes die Notwendigkeit der patentrechtlichen Anreizfunktion im Blick behalten. Sonst könnten weitere menschliche Opfer drohen – zwar mit zeitlichem Abstand, spätestens jedoch in der nächsten Pandemie.

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25.03.2020

Zivilprozesse in Zeiten der Corona-Pandemie

Portrait von Dr. Hendrik Schultzky
Dr. Hendrik Schultzky Vorsitzender Richter am Landgericht

Covid-19 legt derzeit das gesellschaftliche Leben in Deutschland lahm. Die Tätigkeit der Gerichte bildet dabei keine Ausnahme. In Berlin hat Kammergerichtspräsident Bernd Pickel angeregt, grundsätzlich alle Sitzungstermine aufzuheben und nur noch in unaufschiebbaren Einzelfällen zu verhandeln. Andere Gerichtspräsidenten haben vergleichbare Empfehlungen ausgesprochen - und auch ohne solche Hinweise "von oben" haben viele Richterinnen und Richter Verhandlungstermine abgesetzt oder weit in die Zukunft verschoben. Die Terminsabsetzungen stoßen bei den Rechtsanwälten teils auf Zustimmung, werden von diesen in einigen Fällen sogar gefordert, teils aber auch auf Ablehnung. Es ist daher sinnvoll, einen Blick auf die Rechtslage zu werfen.

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25.03.2020

Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen als subsidiäre Maßnahme möglich

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Anbei - wegen des Zahlungstermins Freitag ohne großen Kommentar zunächst als Schnellschuss - der Link zum GKV-Spitzenverband, der sich zur Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen äußert.

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25.03.2020

Untersagung der Nebentätigkeit im Rettungsdienst für Feuerwehrleute - Einmal keine rechtliche Frage

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Gestern erreichte mich eine Anfrage eines Wohlfahrtsverbandes. Man berichtete, dass im Bereich des Rettungsdienstes in Nebentätigkeit Feuerwehrbeamte umliegender Kommunen tätig sind. Diese hätten nun mitgeteilt, dass durch eine Dienstanweisung den Beamten und Angestellten des Brand- und Katastrophenschutzes zunächst bis 30.04.2020 Nebentätigkeiten mit Personenkontakt, insbesondere im Rettungsdienst und der Pflege untersagt seien.

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24.03.2020

Unterhalt in der Krise oder die Krise im Unterhalt

Portrait von Heinrich Schürmann
Heinrich Schürmann VorsRiOLG a.D.

„Das Corona-Virus ist in aller Munde“ – sehr doppeldeutig beginnt das Merkblatt einer Arztpraxis zu den Verhaltensregeln anlässlich der Covid-19-Pandemie. Zum Glück gilt dies nur im übertragenen Sinn, betrifft aber längst nicht mehr nur medizinische Aspekte. Inzwischen hat ein mit bloßem Auge unsichtbares Virus alle Bereiche des öffentlichen Lebens fest im Griff und spart auch das Familienrecht nicht aus. Sehr plastisch führt uns die Schließung von Schulen und Kitas vor Augen, welch hohen Stellenwert gesicherte Betreuungsarrangements für Kinder im Alltag haben. Daran schließen sich sehr praktische Fragen an: Lässt sich ein getrennt lebender Elternteil in die Kinderbetreuung einbinden, ist ein Wechselmodell noch praktikabel oder welche Folgen hat die verordnete Einschränkung sozialer Kontakte auf einen vereinbarten Umgang? Sehr schnell spürbar wurden für viele Betroffene auch die wirtschaftlichen Folgen der Krise, die sich zugleich unmittelbar auf die Unterhaltspflichten auswirken. Längst erreichen die Jugendämter zahlreiche Anfragen – von Unterhaltspflichtigen, die den Unterhalt nicht mehr aufbringen können, ebenso wie von Alleinerziehenden, die dringend auf Unterstützung angewiesen sind.

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24.03.2020

Corona und Umgangskontakte

Portrait von Jörn Hauß
Jörn Hauß Fachanwalt für Familienrecht

In Coronazeiten sind paradoxe Situationen und Reaktionen häufig. Wir haben in Deutschland glücklicherweise keine praktische Erfahrung mit Ausgangssperren oder -beschränkungen. Es ist daher nicht verwunderlich, dass die jetzt verfügten Maßnahmen neben erheblichen verfassungsrechtlichen Diskussionen auch familienrechtliche Irritationen auslösen.

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24.03.2020

Corona-Krise – Das Gesetz zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht kommt – Beschluss im Bundeskabinett

Portrait von Prof. Dr. Georg Bitter
Prof. Dr. Georg Bitter Universität Mannheim, Abteilung Rechtswissenschaft, Zentrum für Insolvenz und Sanierung (ZIS)

Die Corona-Krise führt zu raschen Maßnahmen des Bundesgesetzgebers. Erst vor einer Woche, am 16.3.2020, hatte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) per Pressemitteilung angekündigt, die Insolvenzantragspflicht für durch die Corona-Epidemie geschädigte Unternehmen auszusetzen (vgl. dazu den Blogbeitrag des Verfassers vom 17.3.2020). Schon eine Woche später, am 23.3.2020, hat das Bundeskabinett seinen Beschluss zu dem Gesetzentwurf gefasst  und am Mittwoch, 25.3.2020, soll der Deutsche Bundestag das Gesetz beschließen.

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24.03.2020

Corona-Krise – Präsenzlose Online-Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften

Portrait von Dr. Stephan Ulrich
Dr. Stephan Ulrich Maître en Droit (Paris X), Rechtsanwalt

Präsenzlose Online-Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften sollen bald in Deutschland möglich sein, sofern der „Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil- Insolvenz- und Strafrecht“ tatsächlich verabschiedet wird. Gegenstand des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung sind eine Vielzahl an Reformen diverser Rechtsgebiete. Ziel der Novelle ist die flächendeckende Abmilderung der empfindlichen  Einschränkungen des öffentlichen Lebens, die Behörden im März 2020 zur Eindämmung des massiven Anstiegs der Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus angeordnet hatten. Diese Schutzmaßnahmen schränken auch die Versammlungsmöglichkeiten von Personen ein, wodurch erhebliche Auswirkungen auf die Handlungsfähigkeit von Unternehmen sämtlicher Rechtsformen bestehen, da keine Beschlüsse auf physischen Hauptversammlungen der jeweiligen Organe gefasst werden können. Damit trotz bestehender Beschränkungen Beschluss- und Handlungsfähigkeit von Unternehmen gewährleistet werden können, plant die Bundesregierung vorübergehend substantielle Erleichterungen für die Durchführung von Hauptversammlungen der AG, KGaA und SE.

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24.03.2020

Update des kostenlosen Leitfadens für Unternehmen zum Umgang mit COVID-19 bzw. Corona

Portrait von ArbRB Redaktion
ArbRB Redaktion

Die Kanzlei Loschelder Rechtsanwälte Köln stellt Ihnen kostenlos ein Update ihres ausführlichen Leitfadens für Unternehmen und Personalabteilungen zum Umgang mit der Corona-Krise zur Verfügung. Ganz herzlichen Dank dafür! In der PDF-Datei (26-Seiten), die Sie hier downloaden können, finden Sie insbesondere top-aktuelle Informationen zu den Themen

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