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20.04.2018

Vergleichswertverfahren: Ableitung von Vergleichspreisen des Gutachterausschusses

Mathias Grootens Dipl.-Finw. (FH)

Das FG Niedersachsen hat mit Urteil vom 7.12.2017 entschieden, dass das FA nicht befugt ist, die ihm vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte für einen Stichtag mitgeteilten Vergleichspreise für einen anderen Stichtag zu verwerten. Das gilt auch, wenn die Abweichung nur einen Tag beträgt.

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19.04.2018

Zahlensalat

Portrait von Jörn Hauß
Jörn Hauß Fachanwalt für Familienrecht

Die Neufassung der Düsseldorfer Tabelle zum 1.1.2018 wirbelt immer noch Staub auf.[1] Die theoretische Aufregung über das Schicksal der Kinder, die unerwartet weniger Unterhalt als zuvor erhalten, ist groß, die praktische nicht. Die Gerichte melden keine Abänderungsanträge und die Sozial- und Gesundheitsbehörden keine kindliche Hungersnot. Gleichwohl werden Beiträge publiziert, deren Zahlendichte die Wortdichte fast übersteigt und die ahnen lassen, welch sprachzerstörende Wirkung Empörung haben kann.

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18.04.2018

Änderungsvorschläge zum RVG

Portrait von Peter Fölsch
Peter Fölsch Stellvertretender Direktor des Amtsgerichts

Die BRAK und der DAV haben "Vorschläge zur regelmäßigen Anpassung, strukturellen Änderung und Ergänzung und Klarstellung des RVG" (März 2018) vorgestellt. Der Katalog ist über https://www.brak.de/fuer-journalisten/pressemitteilungen-archiv/2018/presseerklaerung-09-2018/ ansteuerbar.

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16.04.2018

Notary Shopping - GmbH-Gründung in der Schweiz?

Portrait von Dr. Johannes Scheller
Dr. Johannes Scheller Notar in Hamburg

Forum Shopping ist längst Usus. Im Wettbewerb der Rechtsordnungen wird zuweilen auch Notary Shopping betrieben, meist zur Kostenreduktion (im Lichte des GNotKG je nach Stammkapitalhöhe übrigens oftmals eine Chimäre!). Den Bemühungen ist durchwachsener Erfolg zu attestieren, sie betrafen im Gesellschaftsrecht bislang vor allem den Bereich der Anteilsübertragung, weniger gesellschaftsrechtliche Verfassungs- bzw. Organisationsakte. Jüngst hat das KG in seiner Entscheidung vom 24.1.2018 (22 W 25/16, GmbHR 2018, 376 mit Anmerkung Wicke) entgegen der Vorinstanz als erstes deutsches Obergericht nun die Beurkundung der Gründung einer GmbH durch einen im Ausland zugelassenen Notar für formwahrend (§ 2 Abs. 1 GmbHG) erachtet - zwar genüge nicht die Wahrung der meist laxeren ausländischen Ortsform (Art. 11 Abs. 1 Hs. 2 EGBGB gelangt auf gesellschaftsrechtliche Organisationsakte nicht zur Anwendung), wohl aber sei das Erfordernis der notariellen Beurkundung in § 2 Abs. 1 GmbHG substituierbar, sofern die Beurkundung durch einen im Ausland zugelassenen Notar einer Gleichwertigkeitsprüfung standhalte.

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16.04.2018

Benachteiligung freigestellter Betriebsräte bei der Zulassung als Syndikusrechtsanwalt ?

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Der Anwaltssenat des BGH hat (Urteil vom 29.01.2018 – AnwZ (Brfg) 12/17) entschieden, dass ein freigestelltes Betriebsratsmitglied nicht als Syndikusrechtsanwalt gem. §§ 46a Abs. 1, 46 Abs. 2 bis 5 BRAO zugelassen werden kann. Anderes folge auch nicht aus § 78 Satz 2 BetrVG, der die berufliche Entwicklung der Betriebsratsmitglieder schütze.

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13.04.2018

Immersiver Journalismus – Adressat der Regelungen für Einsatz von VR

Portrait von Kai von Lewinski
Kai von Lewinski

Der journalistische Einsatz von Virtual Reality (VR) lässt den Nutzer nicht unberührt und führt zu besonderen medienrechtlichen Herausforderungen für Journalismus in der virtuellen Realität:

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13.04.2018

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Mit einem besonderen Unfall im Straßenverkehr befasst sich der VI. Zivilsenat

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12.04.2018

Unternehmen und Verbraucherstreitbeilegung - ein Dilemma

Portrait von Prof. Dr. Fritz Jost
Prof. Dr. Fritz Jost Universität Bielefeld

Seit Februar 2017 gelten die Mitteilungspflichten des § 36 Verbraucherstreitbeile­gungsG (VSBG). Ein Unternehmer mit Webseite oder als Verwender allg. Geschäfts­bedingungen muss den Ver­braucher „leicht zugänglich, klar und verständlich“ unter anderem davon in Kenntnis setzen, „inwieweit er bereit ist…an Streitbeilegungs­ver­fahren vor einer Ver­brau­cherschlich­tungsstelle teilzunehmen“ (Abs. 1 Nr. 1 der Vor­schrift). Greger (https://www.schlichtungs-forum.de, 28.2.2018) stellt schon im Vorfeld des für Juli 2018 anstehenden Verbraucherschlichtungsberichts des Bundesamts für Justiz (§ 35 VSBG) aufgrund der Daten der einzelnen Schlichtungs­stellen fest, dass sich die Er­wartung, wegen der in Kraft getretenen Informa­tionspflichten würden die Zahl der Schlichtungs­verfahren ansteigen, nicht erfüllt hat.

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11.04.2018

Immersiver Journalismus – Regelungsbedarf der Suggestivkraft von VR

Portrait von Kai von Lewinski
Kai von Lewinski

Der journalistische Einsatz von Virtual Reality (VR) lässt den Nutzer nicht unberührt und führt zu besonderen medienrechtlichen Herausforderungen für Journalismus in der virtuellen Realität. Das Medienrecht muss auf die neuen Problemstellungen durch den journalistischen Einsatz von VR (von Lewinski, "Immersiver Journalismus – Virtual Reality als Herausforderung für das Medienrecht", CRonline Blog v. 9.4.2018) reagieren:

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11.04.2018

Altersgrenzenvereinbarungen in Gefahr

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Jeder weiß, dass das Schriftformerfordernis des § 14 Abs. 4 TzBfG auch bei der Vereinbarung von Altersgrenzen gilt. Für eine teleologische Reduktion der Vorschrift ist kein Raum. Die gesetzliche Schriftform des § 14 Abs. 4 TzBfG ist aber nicht schon dann gewahrt, wenn eine die Befristungsabrede enthaltende Vertragsurkunde von beiden Parteien vor Vertragsbeginn unterzeichnet wurde. Vielmehr muss die Befristungsabrede dem Arbeitnehmer auch zugegangen sein. Dem Arbeitnehmer soll zum einen deutlich vor Augen geführt werden, dass sein Arbeitsverhältnis mit der Vereinbarung der Befristung zu einem bestimmten Zeitpunkt automatisch enden wird und daher keine dauerhafte Existenzgrundlage bilden kann. Zum anderen dient das Schriftformerfordernis einer Erleichterung der Beweisführung. Dadurch soll unnötiger Streit über das Vorliegen und den Inhalt einer Befristungsabrede vermieden werden. Mit dieser Zwecksetzung wäre es nicht vereinbar, wenn die Schriftform nicht den Zugang der schriftlichen Annahmeerklärung des Arbeitgebers hinsichtlich der Befristungsabrede beim Arbeitnehmer vor Vertragsbeginn voraussetzte. Der Arbeitnehmer könnte bei Vertragsbeginn nicht erkennen, ob sein Arbeitsvertrag wirksam befristet ist oder nach § 16 Satz 1 TzBfG als auf unbestimmte Zeit geschlossen gilt. Dies eröffnete die Möglichkeit, darüber zu streiten, ob die schriftliche Annahme im Zeitpunkt des Vertragsbeginns bereits erklärt war. Auch ein derartiger Streit sollte durch das Schriftformerfordernis ausdrücklich verhindert werden. Dies hat das BAG kurz und prägnant entschieden (BAG Urt. v. 25.10.2017 -7 AZR 632/15, ArbRB Online).

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