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14.11.2012

Faulheit ist unzulässig

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Inhaltliche Anforderungen an die Ordnungsgemäßheit der Berufungsbegründung (§§ 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO i.V.m. § 64 Abs. 6 ArbGG) sind immer wieder Gegenstand höchstgerichtlicher Entscheidungen. Das BAG hat sich in seinem Urteil vom 16.5.2012 – 4 AZR 245/10 mit einer Berufungsbegründung beschäftigt, die sich auf die Ausführung beschränkt hatte, erstinstanzlich habe man „ersichtlich umfassend vorgetragen“, und darüber hinaus den erstinstanzlichen Vortrag stichwortartig wiederholt hatte. Eine argumentative Auseinandersetzung mit den Erwägungen des Arbeitsgerichts war der Berufungsbegründung nach Auffassung des BAG „nicht zu entnehmen“. Das Arbeitsgericht hatte dem Kläger eines Höhergruppierungsbegehrens entgegengehalten, das Vorbringen habe im Grunde nach Art und Weise nicht dem für eine Höhergruppierungsklage notwendigen Vortrag genügt, und zwar sowohl in qualitativer wie in quantitativer Hinsicht zur Art und Weise der Tätigkeit.

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13.11.2012

Urheberrecht bizarr: Stern ./. FDP

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Die Zeitschrift "Stern" hat beim LG Hamburg nach eigenen Angaben eine einstweilige Verfügung gegen die FDP erwirkt. Es geht um Recherchen der Zeitschrift über die Strukturten und Finanzen der FDP, um die FDP-nahe Friedrich-Naumann-Stiftung und eine angeblich verdeckte Spende (Hans-Martin Tillack, "Wie sich die FDP verrechnete", stern.de v. 12.11.2012).

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11.11.2012

EU-Datenschutz: Europaparlament und Art. 29-Gruppe fordern Präzisierung des Anwendungsbereichs

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Zwei aktuelle Stellungnahmen zum EU-Datenschutzpaket zeigen, wie schwierig es ist, den Anwendungsbereich des Datenschutzrechts zu definieren.

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09.11.2012

Auf der falschen Veranstaltung: Wiener Professorin zu Datenschutz und Lobbyisten

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Sarah Spiekermann hat einen flotten Artikel für die "Zeit" geschrieben. Der Artikel hat die hübsche Überschrift "Die Verwässerer". Und die Wirtschaftsinformatikerin (Prof. Dr. Sarah Spiekermann, Wirtschaftsuniversität Wien) empört sich schon im Untertitel über einen "Angriff auf das deutsche Datenschutzgesetz".

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06.11.2012

UsedBook: Zum antiquarischen Erwerb von eBooks

Portrait von Oliver Stiemerling
Oliver Stiemerling Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung

Das aktuelle EuGH-Urteil zu gebrauchter Software (EuGH, Urt. v. 3.7.2012 - C-128/11, CR 2012, 498) ist auf den ersten Blick auch auf elektronisch gespeicherte Musik, Filme und Bücher übertragbar. Aus grundsätzlicher urheberrechtlicher Sicht scheint es tatsächlich keinen Unterschied zwischen einer Oracle-Datenbanksoftware und einem bei Amazon durch Einmalzahlung für unbegrenzte Zeit erworbenen Roman zu geben (siehe Kreutzer, "EuGH-Urteil zu Gebrauchtsoftware: Eine revolutionäre Entscheidung für die Informationsgesellschaft", iRights.info v. 4.7.2012). Ob tatsächlich in beiden Kategorien Erschöpfung eintritt, sei der juristischen Diskussion vorbehalten. Im Folgenden werden kurz wesentliche Unterscheide in der Technik und im Nutzerverhalten dargestellt. Insbesondere das unterschiedliche Nutzerverhalten könnte bei einer Anwendung des EuGH-Urteils auf eBooks zu großen Problemen für Verlage und Autoren führen.

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06.11.2012

Arbeitsrecht in Offshore-Windparks

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Offshore-Windparks sind im Moment in aller Munde. Man rechnet damit, dass das Arbeitsmarktwachstum im Windenergiesektor ganz erheblich steigt und alleine in Deutschland bis 2030 ca. 150000 neue direkte und indirekte Arbeitsplätze entstehen. Die Arbeitsplätze sind in der sog. Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) angesiedelt. Nach dem UN-Seerechtsabkommen gehört der Bereich, der mehr als 12 Seemeilen von der Basislinie der Küste wegreicht (Art. 2 und 3 UN-Seerechtsübereinkommen, SRÜ) nicht zum Hoheitsgebiet des jeweiligen Staates. Dem Küstenstaat sind nach Art. 55 ff SRÜ jeweils nur funktionell begrenzte Hoheitsbefugnisse zugewiesen. Das stellt die Frage nach dem anwendbaren Arbeitsrecht. Art. 60 Abs. 2 SRÜ bestimmt, dass der Küstenstaat eine Gesetzgebungskompetenz hat. Dies wiederum soll völkerrechtlich zur Folge haben, dass eine positive Gesetzgebungsregelung vom jeweiligen Staat erlassen werden muss. Bereits Bayreuther hatte darauf hingewiesen (Bayreuther, RIW 2011, 446, 448), dass das jeweilige Recht, – also auch das BetrVG, das Kündigungsschutzgesetz und das andere Arbeitsrecht – nur kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung in der AWZ Anwendung findet.

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03.11.2012

Kettenbefristung und Rechtsmissbrauch bei Leiharbeit im Konzern

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Das ArbG Oberhausen hat mit Urt. v. 24.10.2012 (3 Ca 796/12, www.justiz.nrw.de) die Klage eines Leiharbeitnehmers abgewiesen, der auf Feststellung des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses mit dem Inhaber des Entleiherbetriebes sowie der Unwirksamkeit der Befristung seines Arbeitsvertrages geklagt hatte.

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02.11.2012

BMJ-Papier zur Bestandsdatenauskunft: Gewinn für den Rechtsstaat oder Augenwischerei?

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

"Geleakte" Papiere aus Bundesministerien gehören fast schon zum Alltag. Kollege Thomas Stadler hat jetzt auf seiner Website Internet-Law ein solches "Argumentationspapier" aus dem Bundesjustizministerium (BMJ) veröffentlicht. Es geht um den Entwurf der Bundesregierung zur "Neuregelung der Bestandsdatenauskunft" v. 26.9.2012.

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01.11.2012

Die Bundesjustizministerin zum EU-Datenschutz - eine Replik

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hat sich im Editorial von MMR 11/2012, Seite 709, mit der aktuellen Diskussion zum EU-Datenschutz befasst. Sie weist darauf hin, dass das geltende Recht "den gegenwärtigen und künftigen Herausforderungen" nicht gerecht werde, und fordert eine Sichtweise, die sowohl die Chancen als auch die Risiken "der digitalen Welt" angemessen berücksichtige. So weit, so richtig.

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31.10.2012

IP-Adressen: Nachrichtendienste sollen weitgehende Rechte zur Identifizierung von Internetnutzern erhalten

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur "Neuregelung der Bestandsdatenauskunft" vorgelegt (Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 24.10.2012). Im Mittelpunkt der Neuregelung stehen die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendienste, von TK-Providern Auskünfte zu erlangen, mit deren Hilfe die Nutzer dynamischer IP-Adressen identifiziert werden können. Es geht somit maßgeblich um die De-Anonymisierung der Internetnutzung. Besucher von Internetseiten, Nutzer von Chats oder Diskussionsforen und Mitglieder sozialer Netzwerke sollen mit Hilfe der Auskünfte identifiziert werden können.

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