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Willkommen zu unseren Blogs im Bereich Recht und Steuern! Hier finden Sie topaktuelle Beiträge von ausgewiesenen Experten zu den wichtigsten Rechtsgebieten: Arbeitsrecht, Sozialrecht, Familienrecht, IT-Recht, Mediation, Medienrecht, Mietrecht, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Zivilrecht und Zivilverfahrensrecht. Unsere meinungsstarken Fachblogs informieren Sie regelmäßig über die neuesten Entwicklungen, Gesetzesänderungen und praxisnahe Lösungen. Nutzen Sie das Expertenwissen unsere Autorinnen und Autoren und profitieren Sie von wertvollen Insights aus erster Hand.

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31.08.2016

Weitergeltung des ErbStG über den 30.6.2016 hinaus

Portrait von Dr. Reinhard Geck
Dr. Reinhard Geck Rechtsanwalt, Steuerberater, Notar

Der Gesetzgeber hat bekanntlich die Erbschaftsteuer noch nicht zwecks Umsetzung der Vorgaben des BVerfG im Urteil vom 17.12.2014 – 1 BvL 21/12, BStBl. II 2015, 50, reformiert. Es ist unklar, ob die Erbschaftsteuer in der zurzeit bekannten Fassung  noch über den vorgenannten Termin hinaus erhoben werden darf. Die Finanzverwaltung geht hiervon aus und hat im koord. Ländererlass vom 21.6.2016, BStBl. I 2016, 646, die Finanzämter angewiesen, die Erbschaftsteuer wie bisher zu veranlagen. Ob sich die Gesetzgebungsorgane kurzfristig auf einen Kompromiss einigen werden, ist offen, wenn auch eher wahrscheinlich. Es bleibt dann abzuwarten, ob die Neuregelung rückwirkend für Erwerbsvorgänge ab dem 1.7.2016 zur Anwendung kommt. In diesem Fall steht dem Steuerpflichtigen der Rechtsweg offen. Er kann vortragen, dass die Neufassung eine steuerverschärfende echte Rückwirkung ist, die mangels eines überragenden Interesses des Gesetzgebers an einer Rückwirkung verfassungswidrig ist. Dem könnte allerdings entgegengehalten werden, dass durch die Aussagen des BVerfG im Tenor der Entscheidung vom 17.12.2014 ein Vertrauensschutz in den Fortbestand des aktuellen Rechtes nur bis zum Ablauf des 30.6.2016 besteht, mithin eine Änderung auch rückwirkend möglich ist. Es gibt aber auch Gegenargumente. Denn nach verständiger Interpretation des Tenors kann der Endtermin 30.6.2016 nur bedeuten, dass das bis dahin bekannte Recht an diesem Termin ausläuft. Die entgegenstehende Aussage des Pressesprechers des BVerfG dürfte hieran nichts ändern; vgl. Drüen, DStR 2016, 643. Die Spannung steigt. Um mit einem bekannten bayerischen Monarchen zu sprechen, sei mit den Worten „Schaun mer mal“ geschlossen.

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30.08.2016

Kann ein geschäftsunfähiger Demenzkranker sich scheiden lassen?

Portrait von Dr. Susanne Sachs
Dr. Susanne Sachs Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Erbrecht

Rund 10 % aller Menschen über 65 in Deutschland sind aktuell an Demenz erkrankt. Aufgrund des zunehmenden Lebensalters der Bevölkerung wird dieser Prozentsatz vermutlich noch ganz erheblich ansteigen, da mit zunehmenden Alter auch die Wahrscheinlichkeit einer Demenzerkrankung steigt. Bei den über 85-Jährigen liegt der Anteil bereits bei knapp 1/3 der Bevölkerung. Fachanwälte für Familien- und Erbrecht sind daher immer häufiger mit Rechtsfragen bzw. Rechtsstreitigkeiten konfrontiert, die mit der aus der Erkrankung folgenden tatsächlichen und rechtlichen Hilflosigkeit der Betroffenen ergeben.

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29.08.2016

Pokémon Go und das „digitale Hausrecht“

Portrait von Felix Hilgert
Felix Hilgert @Felix_CGN

Auf einmal jagten Millionen Menschen mit ihrem Smartphone virtuelle Comic-Figuren: Pokémon Go hat zahlreiche Spieler auf die Straße gebracht und war in den Medien auch sicherlich eines der Sommerloch-Themen des Jahres. Während sich Spieler und Entwickler freuten, stellten sich betroffene Grundstückseigentümer vor allem folgende Frage:

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29.08.2016

Bildung eines Wirtschaftsausschusses im Gemeinschaftsbetrieb

Portrait von Patrick Esser
Patrick Esser RA FAArbR bei Seitz Rechtsanwälte Steuerberater, Köln

Bilden zwei Unternehmen einen Gemeinschaftsbetrieb, von denen lediglich eines in der Regel mehr als 100 Arbeitnehmer ständig beschäftigt, ist der Wirtschaftsausschuss ausschließlich bei dem herrschenden Unternehmen zu errichten. Das hat das BAG in einem aktuell veröffentlichten Beschluss entschieden (BAG, Beschl. v. 22.3.2016 -  1 ABR 10/14).

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28.08.2016

Zustellung an Partei statt an Prozessbevollmächtigten ist unwirksam

Portrait von Peter Fölsch
Peter Fölsch Stellvertretender Direktor des Amtsgerichts

Ist im zivilgerichtlichen Verfahren ein Prozessbevollmächtigter bestellt, ist der Prozessbevollmächtigte gemäß § 172 Abs. 1 ZPO alleiniger Adressat aller Zustellungen durch das Gericht. Zustellungen an die Partei sind unwirksam und wirkungslos. Selbst eine Heilung nach § 189 ZPO durch die Zustellung an die Partei findet nicht statt. Wird gegen diese Vorgaben verstoßen, verstößt ein Gericht gegen den grundgesetzlichen Anspruch auf rechtliches Gehör. So hat es das BVerfG im Beschluss vom 16.07.2016 (2 BvR 1614/14) entschieden.

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24.08.2016

Kein Präventionsverfahren innerhalb der Wartefrist

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Der Arbeitgeber ist nach einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung des BAG vom 21.4.2016 (8 AZR 402/14) nicht verpflichtet, innerhalb der Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG ein Präventionsverfahren nach § 84 Abs. 1 SGB IX durchzuführen. Nach § 84 Abs. 1 SGB IX ist der Arbeitgeber bei Eintreten von personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Schwierigkeiten im Arbeits- oder sonstigen Beschäftigungsverhältnis, die zur Gefährdung dieses Verhältnisses führen können, verpflichtet, möglichst frühzeitig die Schwerbehindertenvertretung und die in § 93 SGB IX genannten Vertretungen sowie das Integrationsamt einzuschalten, um mit ihnen alle Möglichkeiten und alle zur Verfügung stehenden Hilfen zur Beratung und mögliche finanzielle Leistungen zu erörtern, mit denen die Schwierigkeiten beseitigt werden können und das Arbeits- oder sonstige Beschäftigungsverhältnis möglichst dauerhaft fortgesetzt werden kann. 

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21.08.2016

Die Rückkehr der Diener

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Gut möglich, dass die britische Fernsehserie Downton Abbey, aber auch die vor einiger Zeit parallel zu Gerichtsverfahren vor dem Landgericht Essen verlaufene Medienberichterstattung über den Lebensstil - u.a. die Kosten für das Hauspersonal - eines ehemaligen deutschen Managers das Vorhaben des Leiters des Goethe-Instituts in New York, ein Buch über das neue Bürgertum und sein Personal zu schreiben, befördert haben. Nach Angaben seines Verlages entsteht in den privaten Haushalten parallel zur digitalisierten Arbeitswelt der Betriebe eine neue Klasse schlecht bezahlter Helfer.

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19.08.2016

Stellungnahme des IDW zur Erbschaftsteuerreform

Portrait von Iris Theves-Telyakar
Iris Theves-Telyakar Rechtsanwältin

Mit Schreiben vom 18.8.2016 hat das Institut der Wirtschaftsprüfer e. V. einige Punkte der anstehenden Reform, die auch der Anrufung des Vermittlungsausschusses zugrunde liegen, aufgegriffen und Anregungen für künftige Regelungen gegeben (http://www.idw.de/idw/portal/d660784). In aller Kürze handelt es sich dabei um:

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17.08.2016

Rentenkürzung der Zusatzversorgung in Versorgungsausgleich-Altfällen rechtswidrig

Portrait von Jörn Hauß
Jörn Hauß Fachanwalt für Familienrecht

Wird eine Ehe geschieden, wird der Versorgungsausgleich durchgeführt. Nach dem bis zum 31.8.2009 geltenden Versorgungsausgleichsrecht wurden die ehezeitlich erworbenen Anrechte in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes mit Hilfe der BarwertVO „dynamisiert“. So wurden aus 53,50 € ehezeitlicher auszugleichender Versorgung in einem vom LG Köln nunmehr entschiedenen Fall 11,11 €. Diesen Betrag hätte die Zusatzversorgungskasse der gesetzlichen Rentenversicherung zu erstatten gehabt, wenn es zu einem Rentenbezug der ausgleichsberechtigten Person gekommen wäre.

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16.08.2016

Richterbesoldung in Hessen

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Das Land muss sparen. Obwohl die Justiz die Dritte Gewalt darstellt und infolgedessen eigentlich eine Sonderstellung verdient, ist das Gegenteil der Fall. Bei der Justiz muss immer am meisten gespart werden. Dies liegt auf der Hand. Denn: Welcher Politiker mag schon unabhängige Richter?

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11.08.2016

Geburt und Tod als Herausforderungen des Familienrechts

Portrait von Jörn Hauß
Jörn Hauß Fachanwalt für Familienrecht

Der BGH hat aktuell entschieden, dass eine Patientenverfügung, in der die verfügende Person lediglich angibt, wenn aufgrund von Krankheit oder Unfall ein schwerer Dauerschaden des Gehirns zurückbleibe, „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ zu wünschen, keine „für sich genommen hinreichend konkrete Behandlungsentscheidung“ darstelle. Einer solchen Patientenverfügung komme insoweit keine bindende Wirkung zu (BGH v. 6.7.2016 – XII ZB 61/16).

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10.08.2016

Alle Jahre wieder – Verhinderung eines Sommerurlaubs (hier: einer Türkeireise) durch die gemeinsame elterliche Sorge?

Portrait von Monika Clausius
Monika Clausius Fachanwältin für Familienrecht

Der Familienrechtler kennt diese Problematik: Unmittelbar vor einem längst geplanten Urlaub eines Elternteils mit dem gemeinsamen Kind gibt es Unstimmigkeiten. Ein typischer Streitpunkt – die bloße Information darüber, welchen konkreten Urlaubsort man anreisen will – kann häufig noch durch Korrespondenz mit dem anwaltlich vertretenen, die Reise beabsichtigenden Elternteil gelöst werden. Wesentlich schwieriger wird es dann jedoch, wenn der Urlaub als solcher in Rede steht. Klammert man die nach wie vor doch leider häufigen grundlosen Verweigerungen aus, die so kurz vor dem Urlaub erklärt werden, dass eine gerichtliche Regelung nicht mehr möglich ist, so bleiben immer noch jene Fälle, in denen ein mitsorgeberechtigter Elternteil aus tatsächlichen Befürchtungen mit einem bestimmten Urlaubsziel nicht einverstanden ist. In einer intakten Beziehung wäre dieses Problem in einem Gespräch unter Abwägung aller wesentlichen Aspekte gelöst worden. Nicht so in einer Phase nach Beziehungsende. Hier wird der Einwand gegen ein bestimmtes Urlaubsland so gedeutet, dass dem nichtbetreuenden Elternteil sein Urlaub mit dem gemeinsamen Kind missgönnt wird und auf irgendeine Weise versagt werden soll. An dieser Stelle bedarf es dann der Prüfung, ob die konkret geplante Urlaubsreise dem Alleinvertretungsrecht eines Elternteils unterliegt. Es handelt sich dabei um eine Frage, die in Zeiten angebotener Billigflüge auch in die entferntesten Länder und politischer und terroristischer Unruhen an vielen Orten der Welt, nicht immer eindeutig zu beantworten ist.

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08.08.2016

Kein Unfallversicherungsschutz im Home Office

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Der 2. Senat des Bundessozialgerichts hat am 5. Juli 2016 entschieden, dass bei einem Sturz auf der Treppe innerhalb des eigenen Hauses nicht in jedem Fall ein Arbeitsunfall vorliegt (B 2 U 5/15 R).

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03.08.2016

OLG Köln: Kein Schadensersatz für unerlaubte Nutzung fremder Fotos, die kostenlos nutzbar wären

Portrait von Dr. Matthias Böse
Dr. Matthias Böse Rechtsanwalt und Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz

Fotos sind eine Ware, die am Markt entgeltlich gehandelt wird, dies ist zumindest der Regelfall. Ausnahmen bilden Werke, die die Urheber kostenfrei, jedoch dann in der Regel und bestimmten Lizenzbedingungen einstellen. Dies kann z.B. durch Verwendung der Creative Commons Lizenzbedingungen erfolgen. Diese Bedingungen verlangen je nach Typ der Lizenz zumindest die Urhebernennung und einen Verweis auf die Lizenzbedingungen bei der Werknutzung.

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02.08.2016

Bewertung: Nachweis der tatsächlichen Brutto-Grundfläche möglich?

Portrait von Friedemann Kirschstein
Friedemann Kirschstein Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht

Aus der Bewertungspraxis rührt folgender Aspekt, der Anlass zur Diskussion gibt:

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01.08.2016

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

In Anlehnung an die sog. Montagspost beim BGH berichtet der Montagsblog wöchentlich über ausgewählte aktuelle Entscheidungen.

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29.07.2016

Das AGG schützt Scheinbewerbungen und sog. AGG-Hopper nicht

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Der EuGH hat die Frage, ob Diskriminierungsschutz nach der RL 2000/78/EG auch bei Scheinbewerbungen besteht, mit Urteil vom 28.07.2016 (Rs. C–423/14) verneint. Ausgangspunkt war der Rechtsstreit des Herrn Nils Kratzer mit der R+V Versicherung AG, in dem das BAG (Beschluss vom 18.06.2015 – 8 AZR 848/13 (A)) dem EuGH die Frage vorgelegt hatte, ob sich auch derjenige auf den Schutz nach dem AGG berufen kann, der sich nicht mit dem Ziel einer Einstellung beworben hat. Herr Kratzer hatte ca. 100 Bewerbungen bei verschiedenen Arbeitgebern eingereicht und in vielen Fällen Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche nach § 15 AGG geltend gemacht. Zu den weiteren Hintergründen auch http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/europaeischer-gerichtshof-keine-entschaedigung-fuer-scheinbewerber-a-1105184.html.

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28.07.2016

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Kein Verjährungsbeginn durch privat erlangte Kenntnisse von Mitarbeitern Urteil vom 14. Januar 2016 – I ZR 65/14

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28.07.2016

BVerfG zum Willkürverbot bei Nichtzulassung der Berufung

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Für den Anwalt und erst Recht für die Partei ist folgende Situation immer eine sehr ärgerlich: Es gibt eine feststehende Rechtsprechung des Berufungsgerichts zu einer im Prozess entscheidungserheblichen Rechtsfrage, die der entscheidende Richter am Amtsgericht jedoch für falsch hält. Dabei geht es beispielsweise um die Höhe der erstattungsfähigen Inkassokosten oder um Fragen zu Details der Schadensabrechnung (z.B. zu der Problematik, ob bei fiktiver Schadensabrechnung im Rahmen eines Verkehrsunfalls die Verbringungskosten erstattungsfähig sind oder eben nicht).

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28.07.2016

Urlaubsersatzanspruch und Schuldnerverzug des Arbeitgebers

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Das Bundesarbeitsgericht verlangt für die Entstehung eines Urlaubsersatzanspruchs als Schadensersatzanspruch Schuldnerverzug des Arbeitgebers zum Zeitpunkt des Verfalls des Urlaubsanspruches. Danach schuldet der Arbeitgeber Ersatz für den verfallenden Urlaubsanspruch nur dann, wenn er sich mit der Gewährung des Urlaubs in Verzug befunden hat und aus diesem Grund die durch den Zeitablauf eintretende bzw. eingetretene Unmöglichkeit des Urlaubsanspruchs nach §§ 280 Abs.1, 287 S. 2 BGB zu verantworten hat. Zur Begründung des Verzuges verlangt das Bundesarbeitsgericht eine Mahnung, was bedeutet, dass die Urlaubsansprüche geltend gemacht werden müssen und der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber eine zeitlich festgelegte Befreiung von der Arbeitspflicht verlangen muss. Diese Rechtsprechung wurde mit Urteil vom 5.9.1985 (6 AZR 86/82) begründet und in zahlreichen Entscheidungen fortgeführt und lediglich dahin abgemildert, dass es auch ausreichen kann, wenn der Arbeitnehmer verlangt, ihm den Urlaub zu gewähren und es dem Arbeitgeber überlässt, den Urlaubszeitraum festzulegen (vgl. z. B. BAG vom 17.5.2001- 9 AZR 197/10).

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26.07.2016

Verzicht auf Trennungsunterhalt immer unwirksam - Verbleiben nach der neueren Rechtsprechung des BGH überhaupt noch Gestaltungsmöglichkeiten?

Portrait von Dr. Susanne Sachs
Dr. Susanne Sachs Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Erbrecht

Sehr häufig wird von Eheleuten, die in Trennung leben, der Wunsch an die beratenden Rechtsanwälte herangetragen, sämtliche Trennungs- und Scheidungsfolgen abschließend endgültig zu regeln, da ein großes Bedürfnis nach Planungssicherheit für die Zukunft besteht. Fast immer sind die Eheleute in diesen Fällen auch bereit, etwaige finanzielle Nachteile, die sich aus einer solchen endgültigen und abschließenden Regelung ergeben könnten, zu Gunsten des Rechtsfriedens hinzunehmen. Entsprechend entsetzt reagieren die Mandanten in diesen Fällen meist auf den Hinweis, dass ein Verzicht auf den Trennungsunterhalt (den zwischen Trennung und Rechtskraft der Scheidung zu zahlenden Unterhalt) für die Zukunft schlicht nicht möglich ist. Selbst durch notariell beurkundeten Vertrag kann allenfalls auf den nachehelichen Unterhalt (den nach Rechtskraft der Scheidung zu zahlenden Unterhalt) verzichtet werden. Der Verzicht auf den Trennungsunterhalt für die Zukunft ist hingegen gesetzlich vollständig ausgeschlossen (§ 1614 Abs. 1 BGB). Angesichts der Vielzahl von Möglichkeiten, eine Scheidung auch nach Abschluss einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung über Monate, wenn nicht gar Jahre, zu verzögern und der häufig ganz erheblichen Höhe der im Raum stehenden Unterhaltsansprüche, ergibt sich durch diese Rechtslage eine für die Einigungsbereiten meist schwer erträgliche Unsicherheit. Daher bemühen sich Rechtsanwälte und auch Notare immer wieder, Möglichkeiten zu finden, das gesetzliche Verbot des Verzichts auf den Trennungsunterhalt für die Zukunft - dem Wunsch ihrer Mandanten entsprechend - zu umgehen oder zumindest so gut wie möglich aufzuweichen.

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26.07.2016

Keine Terminsgebühr bei telefonischer Weiterleitung von Informationen

Portrait von Peter Fölsch
Peter Fölsch Stellvertretender Direktor des Amtsgerichts

Eine bloße telefonische Kontaktaufnahme, etwa zur Sachstandsmitteilung oder -nachfrage, genügt nicht für die Entstehung einer Terminsgebühr nach Nr. 3104 i.V.m. Anm. Abs. 3 VV RVG. Vielmehr ist in der Regel erforderlich, dass die Besprechung einem Gerichtstermin gleichkommt.

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26.07.2016

Erste Entscheidung zur Verzugspauschale

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Die 2. Kammer des ArbG Düsseldorf hat entschieden, dass aufgrund analoger Anwendung von § 12 a Abs. 1 Satz 1 ArbGG der Anspruch auf Verzugspauschale aus § 288 Abs. 5 BGB im erstinstanzlichen arbeitsgerichtlichen Verfahren ausgeschlossen ist (Urt. v. 12.5.2016 - 2 Ca 5416/15, ArbRB Online). Die in § 288 Abs. 5 Satz 3 BGB geregelte Anrechnung sei im Arbeitsrecht nicht schlechthin ausgeschlossen. § 12 a Abs. 1 Satz 1 ArbGG gelte nur für das Urteilsverfahren in erster Instanz. Dieser Umstand werde übersehen, wenn man argumentiere, die Pauschale könne nicht nach § 288 Abs. 5 Satz 3 BGB angerechnet werden, weil der Arbeitnehmer seine außergerichtlichen Beitreibungskosten und gerichtlichen Rechtsverfolgungskosten in erster Instanz nicht als Verzugsschaden geltend machen könne. Die Anrechnung nach § 288 Abs. 5 Satz 3 BGB sei in zweiter Instanz bei entsprechender Geltendmachung zu beachten. Da bei außergerichtlicher Geltendmachung durch eine bevollmächtigten Rechtsanwalt die Pauschale auf den allgemeinen Verzugsschadensanspruch angerechnet würde, und sie sich erst dann im Ergebnis erhöhend auswirken würde, wenn neben dem Schadensersatzanspruch der prozessuale Kostenerstattungsanspruch hinzutritt, würde die Pauschale zu einem Instrument, mit dem im Ergebnis derjenige Schuldner belastet wird, der noch nicht auf die außergerichtliche Mahnung hin leistet, sondern erst nach Durchführung eines Prozesses. Sinn und Zweck der Pauschale sei aber nicht die Sanktion dafür, einen Prozess verursacht zu haben, sondern die Erstattung des internen Aufwands des Gläubigers. Außerdem würden Parteien, die lediglich das erstinstanzliche Verfahren betreiben, hinsichtlich der Verzugspauschale allein aus verfahrensrechtlichen Gründen anders gestellt als Parteien, die ein zweitinstanzliches Verfahren betreiben müssen.

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21.07.2016

Zum unionsrechtlichen Urlaubsanspruch bei einvernehmlicher Freistellung

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Der EuGH hat mit Urteil vom 20.7.2016 (Rs. C-341/15) festgestellt, dass ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis beendet wurde und der nach einer mit seinem Arbeitgeber getroffenen Vereinbarung während eines bestimmten Zeitraums vor seiner Versetzung in den Ruhestand weiterhin sein Entgelt bezogen hat, aber verpflichtet war, nicht an seinem Arbeitsplatz zu erscheinen, grundsätzlich keinen Anspruch auf eine finanzielle Vergütung für den während dieses Zeitraums nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub hat. Etwas anderes gilt jedoch, wenn er den Urlaub wegen Krankheit nicht nehmen konnte.

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18.07.2016

Trau, schau, wem!

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Eine wiederholte Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit und damit eine Fortsetzungserkrankung liegt vor, wenn die Krankheit, auf der die frühere Arbeitsunfähigkeit beruhte, in der Zeit zwischen dem Ende der vorausgegangenen und dem Beginn der neuen Arbeitsunfähigkeit medizinisch nicht vollständig ausgeheilt war, sondern als Grundleiden latent weiter bestanden hat. Die wiederholte Arbeitsunfähigkeit muss auf demselben nicht behobenen Grundleiden beruhen. Dieses kann jedoch verschiedene Krankheitssymptome zur Folge haben. Für das Vorliegen einer den Anspruch auf Entgeltfortzahlung ausschließenden Fortsetzungserkrankung ist der Arbeitgeber darlegungspflichtig.

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15.07.2016

NIS-Richtlinie verabschiedet: schwierige Umsetzung für digitale Dienste

Portrait von Martin Schallbruch
Martin Schallbruch ESMT Berlin, Director of the Digital Society Institute

Das Europäische Parlament hat am 6. Juli 2016 die Richtlinie über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union verabschiedet, kurz NIS-Richtlinie. Damit hat das EU-Parlament den im Ergebnis des Trilogs gefundenen Standpunkt des Rates akzeptiert und das Gesetzgebunsverfahren abgeschlossen. Die NIS-Richtlinie enthält Vorgaben für die EU-Mitgliedsstaaten zur Ausgestaltung ihrer IT-Sicherheit. Sie tritt voraussichtlich im August in Kraft, ist bis Mai 2018 in nationales Recht umzusetzen (zum Entwurf vgl. Gercke, CR 2016, 28-30) und:

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14.07.2016

EU-US Privacy Shield – was hat sich im Vergleich zu Safe Harbor geändert?

Portrait von Paul Voigt
Paul Voigt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Informationstechnologierecht im Berliner Büro der internationalen Wirtschaftskanzlei Taylor Wessing

Am 12. Juli 2016 hat die Europäische Kommission ihre das „EU-US Privacy Shield“ implementierende Kommissionsentscheidung C(2016) 4176 der Öffentlichkeit präsentiert (ausführlich dazu "Das finale Privacy Shield und die 'Star Trek Parallele'", CRonline News v. 12.7.2016). Beim Privacy Shield handelt es sich um den Nachfolger des Safe Harbor Abkommens, welches vom Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) mit Urteil vom 6. Oktober 2015 (C-362/14, Schrems, CR 2016, 633 m.Anm. Härting) für unwirksam erklärt wurde. Die neue Angemessenheitsentscheidung der Europäischen Kommission soll dafür Sorge tragen, dass dem Privacy Shield unterworfene Unternehmen in den USA als Datenempfänger mit (aus europäischer Sicht) angemessenem Datenschutzniveau angesehen werden. Die Übermittlung personenbezogener Daten aus der Europäischen Union bzw. dem EWR in die USA, welche gem. §§ 4b, 4c BDSG, Art. 25, 26 der Datenschutzrichtlinie 95/46/EG nur unter besonderen Voraussetzungen zulässig ist, soll dadurch deutlich vereinfacht werden.

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14.07.2016

Was bedeutet der BREXIT für den Familienrechtler?

Portrait von Andreas T. Hanke
Andreas T. Hanke Fachanwalt für Familienrecht

Großbritannien hat am 23.6.2016 über einen Austritt aus der Europäischen Union (EU) abgestimmt. Die Bürger Großbritanniens haben sich in einem Referendum für einen Austritt aus der EU ausgesprochen (den sog. BREXIT). Die EU ist eine Werte-, aber zu einem gewissen Maß auch eine Rechtsgemeinschaft. Die Umschreibung als "Rechtsgemeinschaft" trifft zwar im europäischen Familienrecht nur bedingt zu, da die Mitgliedstaaten sich in der vergangenen Jahren sehr schwer damit getan haben, an einer Harmonisierung, also an einer Vereinheitlichung auf europäischer Ebene, mitzuwirken (eine tatsächliche Harmonisierung, also eine Vereinheitlichung materiellen Rechts, gibt es bisher überhaupt nicht). Großbritannien hat sich allerdings dazu "durchgerungen", die sog. Brüssel IIa-Verordnung, welche die internationale Zuständigkeit in Ehescheidungsangelegenheiten und Fragen der elterlichen Verantwortung regelt, für sich gelten zu lassen. Großbritannien hat sich damit für einen europäischen Ansatz geöffnet - allerdings gelten für Großbritannien weder die Europäische Unterhaltsverordnung noch die sog. Rom-III VO.

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13.07.2016

BGH zur Fristsetzung zur Nacherfüllung im Kaufrecht

Portrait von Dr. Matthias Böse
Dr. Matthias Böse Rechtsanwalt und Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz

Der BGH hat sich in einem Urteil vom 13. Juli 2016 - VIII ZR 49/15 mit der Frage auseinderzusetzen, wie genau die für einen Rücktritt erforderliche Setzung einer Nachfrist zur Nacherfüllung formuliert sein muss. Im entschiedenen Fall verwendete der Käufer die Begrifflichkeit "unverzüglich", ohne einen konkreten Termin des Fristendes einzusetzen. Auch formulierte er es als Bitte um "schnelle Behebung".

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13.07.2016

Schein und Sein bei der Arbeitnehmerüberlassung

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Das BAG hat am 12.7.2016 (9 AZR 352/15) entschieden, dass bei einem Scheinwerkvertrag und einer hierdurch verdeckten Arbeitnehmerüberlassung Rechtsfolge nicht die Begründung eines Arbeitsverhältnisses mit dem Entleiher ist, wenn der Arbeitgeber über eine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis nach § 1 AÜG verfügt. Mangels einer planwidrigen Regelungslücke liege die Voraussetzung für eine analoge Anwendung von § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG i.V.m. § 9 Nr. 1 AÜG, wonach das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses ausschließlich bei fehlender Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis des Verleihers fingiert wird, nicht vor. Der Gesetzgeber habe für eine nicht offene Arbeitnehmerüberlassung bewusst nicht die Rechtsfolge der Begründung eines Arbeitsverhältnisses mit dem Entleiher angeordnet.

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13.07.2016

Kein Wegfall des Buchwertprivilegs bei späterer Ausgliederung eines zurückbehaltenen Wirtschaftsguts des SBV

Portrait von Mathias Grootens
Mathias Grootens Dipl.-Finw. (FH)

Die Rechtsprechung hatte für die Übertragung eines Teilmitunternehmeranteils den Buchwertansatz nur dann zugelassen, wenn zusammen mit dem Bruchteil der Anteile des Gesellschaftsvermögens auch das vorhandene Sonderbetriebsvermögen (SBV) diesem Anteil entsprechend quotal mitübertragen wird (BFH v. 24.8.2000 – IV R 51/98, BStBl. II 2005, 173 = GmbHStB 2001, 7).

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12.07.2016

Neue Wohnwertmerkmale durch Kunst am Bau?

Portrait von Rechtsanwalt Frank-Georg Pfeifer
Rechtsanwalt Frank-Georg Pfeifer

Das LG Berlin hat Anfang des Jahres ein neues Wohnwertmerkmal erfunden (LG Berlin v. 15.1.2016 - 65 S 145/15, juris). Zu den üblichen Merkmalen des § 558 Abs. 2 BGB (wie etwa Art, Größe, Ausstattung und Beschaffenheit) sind nun Kunstwerke hinzugekommen:

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12.07.2016

ETW-Verkauf: Zwischenablesungskosten

Portrait von Rechtsanwalt Frank-Georg Pfeifer
Rechtsanwalt Frank-Georg Pfeifer

Im Zuge des Verkaufs einer Eigentumswohnung nahm der Wärmemessdienst eine Zwischenablesung vor.

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11.07.2016

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

In Anlehnung an die sog. Montagspost beim BGH berichtet der Montagsblog wöchentlich über ausgewählte aktuelle Entscheidungen.

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11.07.2016

40 € Verzugspauschale ab 1.7.2016

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Mit Wirkung zum 29.07.2014 wurde § 288 Abs. 5 BGB in das BGB eingefügt. Danach hat der Gläubiger bei Entgeltforderungen, deren Schuldner kein Verbraucher ist, Anspruch auf eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 Euro. Das soll den Aufwand des Gläubigers kompensieren. Diese Norm gilt nun ab dem 01.07.2016 für Vergütungsansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, sofern die Gegenleistung (Arbeitsleistung) nach dem 30.06.2016 erbracht wird, also ab dem Gehalt für Juli 2016 (s. zu den Auswirkungen im Arbeitsrecht auch Tiedemann, ArbRB 2015, 312).

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07.07.2016

Vorsicht Missverständnis: Neues BND-Gesetz soll nicht den Bürger schützen

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Bei den neuen Regelungen, die die Bundesregierung für die „Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung“ vorschlägt, geht es keineswegs um eine Einschränkung der BND-Befugnisse. Ganz im Gegenteil: Abhörpraktiken des BND, deren Rechtmäßigkeit höchst fraglich ist, sollen legalisiert werden.

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07.07.2016

Beschleunigungsrüge in Kindschaftssachen als präventiver Rechtsbehelf soll kommen

Portrait von Peter Fölsch
Peter Fölsch Stellvertretender Direktor des Amtsgerichts

Der Rechtsausschuss des Bundestags hat in der Drucksache 18/9092 (dort in Artikel 2) vorgeschlagen, eine Beschleunigungsrüge in Kindschaftssachen einzuführen.

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07.07.2016

Änderungen im Sachverständigenrecht beschlossen

Portrait von Peter Fölsch
Peter Fölsch Stellvertretender Direktor des Amtsgerichts

Der Rechtsausschuss des Bundestages hat empfohlen, die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Änderungen im Sachverständigenrecht (§§ 402 ff. ZPO) in geänderter Fassung anzunehmen. Der Bundestag wird hierüber am heutigen 07.07.2016 abstimmen. Sodann bedarf es noch einer Verabschiedung durch den Bundesrat. Ein Inkrafttreten ist am Tag nach der Verkündung des Gesetzes beabsichtigt.

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07.07.2016

Planen Sie schon die Weihnachtsfeier?

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Dann dürfte Sie die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 5. Juli 2016 (Az. B 2 19/14) interessieren. Auch über eventuelle Kopfschmerzen hinaus kommen anlässlich von solchen Feiern Arbeitnehmer zu Schaden. Die Feiern werden nicht immer für das gesamte Unternehmen organisiert, sondern vielfach nur für einzelne Abteilungen o.Ä. Wenn es bei einer solchen Veranstaltung zu einem Unfall kommt, stellt sich die Frage, ob es sich um einen Arbeitsunfall bei einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung handelt. In der Vergangenheit hat das BSG hierfür gefordert, dass derartige Veranstaltungen allen Beschäftigten offenstehen und grundsätzlich die Geschäftsleitung teilnimmt (vgl. BSG v. 9.12.2003 – B 2 U 52/02 R, ArbRB online). Zu dieser Rechtsprechung gab es nur wenige Einschränkungen.

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03.07.2016

Orlando

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

"Dank des Teleskops ist nichts so weit entfernt, dass wir es nicht sehen könnten, und dank des Mikroskops ist nichts so klein, dass es sich unserer Untersuchung entziehen könnte" - so soll Robert Hooke, einer der Mitbegründer der ehrwürdigen Royal Society of London for Improving Natural Knowledge 1665 in seinem Werk "Micrographia" den Triumph des wissenschaftlichen Empirismus beschrieben haben. Virgina Woolf beschreibt in "Orlando" das Schicksal eines englischen Adligen des 16. Jahrhunderts, der eine Geschlechtsumwandlung erfährt. Und die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 17.12.2015 (8 AZR 421/14, ArbRB News) gibt uns Gelegenheit, uns vor allem rechtswissenschaftlich und ein wenig auch erkenntnistheoretisch mit Fragen des Transgender zu befassen.

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02.07.2016

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

In Anlehnung an die sog. Montagspost beim BGH berichtet der Montagsblog wöchentlich über ausgewählte aktuelle Entscheidungen.

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30.06.2016

Formerfordernisse für Schuldbeitritt zur Vergütungsvereinbarung

Portrait von Peter Fölsch
Peter Fölsch Stellvertretender Direktor des Amtsgerichts

Der BGH hat in seinem Urteil v. 12.05.2016 (Az. IX ZR 208/15) festgestellt, dass die Formerfordernisse des § 3a Abs. 1 RVG grundsätzlich auch für einen Schuldbeitritt zur Vergütungsvereinbarung gelten. Auch dem Beitretenden muss deutlich gemacht werden, dass die vereinbarte Vergütung von der gesetzlichen abweicht.

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29.06.2016

OLG Celle: Versandkosten für Altölentsorgung muss nicht der Händler tragen

Portrait von Dr. Matthias Böse
Dr. Matthias Böse Rechtsanwalt und Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz

§ 8 AltölV verpflichtet einen Händler zur kostenlosen Rücknahme von Altöl. Im Versandhandel stellt sich dabei die Frage, ob die kostenlose "Annahme" (so der Wortlaut der Norm) auch die Rücksendekosten umfasst, falls der Verkauf von Motoröl im Versandwege erfolgte.

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28.06.2016

Kein Ausschluss der Anhörungsrüge im einstweiligen Rechtsschutz

Portrait von Peter Fölsch
Peter Fölsch Stellvertretender Direktor des Amtsgerichts

Eine Anhörungsrüge gegen Endentscheidungen im einstweiligen Rechtsschutz ist nicht bereits deshalb unstatthaft, wenn es im Hauptsacheverfahren noch zu einer Korrektur kommen könnte. Zu Recht hat das BVerfG in einem Beschluss vom 08.06.2016 (Az.: 1 BvR 3046/15 u.a.) gegen eine solche Sichtweise verfassungsrechtliche Bedenken erhoben. Zwar hätte der Gesetzgeber vorsehen können, dass ein im einstweiligen Rechtsschutz nicht gewährtes rechtliches Gehör erst im Hauptsacheverfahren nachzuholen sei, sofern dadurch keine unzumutbaren Nachteile für die Rechtsverfolgung im Übrigen zu erwarten seien. Ein genereller Ausschluss der Anhörungsrüge gegenüber Endentscheidungen im einstweiligen Rechtsschutz folge daraus aber nicht. Einen solchen Ausschlus hat der Gesetzgeber in den Regelungen der Statthaftigkeit der Anhörungsrüge auch nicht vorgenommen.

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28.06.2016

Keine Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung = Wettbewerbsverstoß

Portrait von Dr. Matthias Böse
Dr. Matthias Böse Rechtsanwalt und Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz

Die Umsetzung der  Verbraucherrechterichtlinie hat die Formvorgaben für den Widerruf stark aufgeweicht. War früher eine Erklärung in Textform erforderlich, die Angabe einer Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung sogar wettbewerbswidrig (Oberlandesgericht Frankfurt am Main Urteil v. 17.06.2004, Az.: 6 U 158/03) so genügt nunmehr eine ausdrückliche Erklärung ohne Rücksicht auf die Form der Erklärung, § 355 Abs. 1 BGB.

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28.06.2016

Brexit

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Im Jahr 1598 hatte Elisabeth I. die - 1175 zunächst Kölner Mitgliedern der Hanse verliehenen - Handels-Privilegien der deutschen Hanse aufgehoben und deren Mitglieder aus ihrem Londoner Quartier, dem Stalhof (Steelyard), der auf dem Gelände des heutigen Bahnhofs Cannon Street lag, vertrieben. Arbeitsrechtliche Fragen waren damals nicht relevant. Was hat der Brexit heute zur Folge?

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27.06.2016

DSGVO - Gestaltungswille ist gefragt

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Heute beginnen die Kölner Tage Datenschutzrecht. Zwei Tage lang diskutieren mehr als 130 Teilnehmer die Aufgaben, die sich den Unternehmen und ihren Beratern stellen bei der Umstellung der Datenverarbeitungsprozesse auf das neue europäische Datenschutzrecht umzustellen. Vieles ändert sich. Gestaltungswille ist gefragt.

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27.06.2016

Rechtsmangel beim Kfz-Verkauf: Ausschluss der Gewährleistung und Abstandnahme von einseitiger Erledigungserklärung

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Das OLG München hat mit Urt. v. 2.5.2016 – 21 U 3016/15 eine sowohl materiell-rechtlich als auch prozessrechtlich recht interessante Entscheidung getroffen:

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27.06.2016

Wer schreibt, der bleibt

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Wer kennt sie nicht, die Situation, in der ein Arbeitnehmer meistens für längere und damit auch weit zurückliegende Zeiträume tatsächlich oder angeblich geleistete Überstunden und deren Vergütung geltend macht. Fast immer geht es um die Darlegungs- und die Substantiierungslast, manchmal werden auch mehr oder weniger aussagekräftige Unterlagen vorgelegt, um deren "Beweiswert" es dann geht.

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27.06.2016

Erbschaftsteuerreform im Bundestag beschlossen

Portrait von Iris Theves-Telyakar
Iris Theves-Telyakar Rechtsanwältin

Am 24. Juni 2016 fand im Bundestag die Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Erbschaft- und Schenkungsteuer an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts statt: Mit großer Mehrheit wurde der jüngste Entwurf auf die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses in geänderter Fassung (BT-Drucks. 18/8911 abrufbar unter der Rubrik "Materialien" bzw. unter http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/089/1808911.pdf) beschlossen. Geplant ist eine Abstimmung im Bundesrat am 8. Juli 2016. Wie das Handelsblatt in seiner Ausgabe vom 24. Juni 2106 berichtet (Seite 16), werden die Länderfinanzminister am 30. Juni 2016 über das weitere Vorgehen beraten, denn nicht nur die Oppositionsparteien, sondern auch unter den Landesfinanzministerien gibt es Kritiker des jetzt beschlossenen Kompromisses der Regierungskoalition. Sollte sich ein Vermittlungsverfahren anschließen, blieben die Reform in Ihrer Ausgestaltung und auch der Zeitpunkt des Inkrafttretens weiter ungewiss.

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24.06.2016

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

In Anlehnung an die sog. Montagspost beim BGH berichtet der Montagsblog wöchentlich über ausgewählte aktuelle Entscheidungen.

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23.06.2016

BGH: Einlösung von Rabatt-Coupons von Mitbewerbern ist nicht unlauter

Portrait von Dr. Matthias Böse
Dr. Matthias Böse Rechtsanwalt und Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz

In einer heutigen Entscheidung hat der BGH sich mit einem Sachverhalt auseinanderzusetzen, in dem eine Drogeriemarktkette beworben hatte, unter Vorlage des 10%-Rabattcoupons eines Wettbewerbers ebenfalls 10% Rabatt zu gewähren.

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22.06.2016

Freistellung ist kein Freibrief

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Streitigkeiten rund um die Freistellung von Betriebsratsmitgliedern beschäftigen die Arbeitsgerichte häufig. In einem Beschluss vom 24.02.2016 (7 ABR 20/14) hat sich das BAG mit der Frage beschäftigt, ob freigestellte Mitglieder des Betriebsrats verpflichtet sind, sich beim Arbeitgeber abzumelden, wenn sie außerhalb des Betriebes Betriebsratsaufgaben nachgehen. Das BAG hat diese Frage bejaht. Auch dann, wenn die Betriebsratsarbeit erforderlich ist, müssen sich freigestellte Betriebsratsmitglieder unter Angabe der voraussichtlichen Dauer der Betriebstätigkeit abmelden und sich bei der Rückkehr im Betrieb zurückmelden.

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22.06.2016

Von Wegen und Irrwegen

Portrait von Dr. Oliver Elzer
Dr. Oliver Elzer

Wohnungseigentümer können vereinbaren, dass ein Wohnungseigentümer an einem Raum, einer Fläche, einem wesentlichen Gebäudebestandteil oder an einer Anlage oder Einrichtung besondere Rechte, vor allem Gebrauchsrechte, zustehen sollen. Liegt es so, spricht man gemeinhin von einem Sondernutzungsrecht. Dieser Begriff, der bereits in den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts „herumgeisterte“, hat sich in den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts etabliert und ist heute jedem im Wohnungseigentumsrecht Tätigen geläufig.

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21.06.2016

„TheDAO-Hack“ und der letzte Flug Otto Lilienthals am 09.08.1896

Portrait von Dr.-Ing. Peter J. Hoppen
Dr.-Ing. Peter J. Hoppen Partner bei Streitz Hoppen & Partner, IT-Sachverständige Von der IHK Köln öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung

Fasziniert verfolge ich die Kommentare zum TheDAO-Hack, der am letzten Samstag stattgefunden hat (zum Einstieg: http://hackingdistributed.com/2016/06/17/thoughts-on-the-dao-hack/ und http://blog.erratasec.com/2016/06/etheriumdao-hack-similfied.html#.V2ZmX40cRgc).

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20.06.2016

eBooks in der Bibliothek – der Generalanwalt hat sich geäußert

Portrait von Oliver Stiemerling
Oliver Stiemerling Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung

In seinen Schlussanträgen in der Rechtssache „C‑174/15“ hat sich Generalanwalt Szpunar im Kontext eines Streits um Urheberrechtsabgaben für Autoren über Verwertungsgesellschaften grundsätzlich für eine rechtliche Vergleichbarkeit des Bücherei-Verleihs von elektronischen Büchern und physischen Werken ausgesprochen.

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17.06.2016

ErbStAnpG vor der Sommerpause?

Portrait von Iris Theves-Telyakar
Iris Theves-Telyakar Rechtsanwältin

Am Donnerstag (16. Juni 2016) fand das 2. Treffen von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, Horst Seehofer und Sigmar Gabriel statt. Ein definitives Ergebnis liegt nicht vor. Nach Presseberichten soll an diesem Wochenende eine weitere, möglichst abschließende Verständigung erfolgen (FAZ v. 16.6.2016). Könnte zeitnah eine Einigung erzielt werden, wäre eine Behandlung der Erbschaftsteuerreform im Bundesrat in seiner Sitzung am 8. Juli 2016 möglich.

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16.06.2016

Der BGH und die Willkommenskultur (BGH v. 20.4.2016 – XII ZB 15/15)

Portrait von Jörn Hauß
Jörn Hauß Fachanwalt für Familienrecht

Da leben zwei Frauen in Südafrika zusammen. Beide haben die südafrikanische, eine noch zusätzlich die deutsche Staatsbürgerschaft. Sie heiraten in Südafrika (civil union type marriage) und die Südafrikanerin wird Mutter eines mittels künstlicher Befruchtung gezeugten Kindes. Die Ehe wird beim Standesamt Berlin als Lebenspartnerschaft eingetragen. Die Eintragung der beiden Frauen als Eltern des Kindes verweigert das Standesamt.

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16.06.2016

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

In Anlehnung an die sog. Montagspost beim BGH berichtet der Montagsblog wöchentlich über ausgewählte aktuelle Entscheidungen.

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16.06.2016

Zuordnung von Stellplätzen durch Bauträger

Portrait von Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz
Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz

Bauträger behalten sich häufig die Zuordnung von Stellplätzen, aber auch von Gartenflächen, Hobbyräumen und Kellern in Wohnungseigentumsanlagen, die sie errichten, vor. Es wird regelmäßig in der notariellen Teilungserklärung so formuliert, dass sämtliche Eigentümer hinsichtlich dieser Sondernutzungsrechte vom Mitgebrauch ausgeschlossen sind und dem Bauträger die alleinige Nutzungs- und Zuordnungsbefugnis zusteht.

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15.06.2016

BGH: Fehlende Herstellergarantie kann zum Rücktritt berechtigender Sachmangel beim PKW sein

Portrait von Dr. Matthias Böse
Dr. Matthias Böse Rechtsanwalt und Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz

Der BGH hat in seiner heutigen Entscheidung festgestellt, dass das Vorhandensein einer Herstellergarantie beim Gebrauchtwagenkauf ein Beschaffenheitsmerkmal der Kaufsache nach allen Tatbestandsvarianten des § 434 Abs. 1 BGB darstellt und somit zum mangelbedingten Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigen kann.

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15.06.2016

OLG Stuttgart: Einheitlicher Erfüllungsort nach Rücktritt vom Kaufvertrag

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Es handelte sich um einen alltäglichen Fall: Der Kläger hatte einen PKW gekauft. Später stellte sich heraus, dass es sich um einen Unfallwagen gehandelt hat, dem darüber hinaus noch zahlreiche zugesicherte Eigenschaften fehlten. Der Kläger erklärte daher den Rücktritt vom Vertrag und machte Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend, und zwar bei dem LG Tübingen, in dessen Bezirk er wohnt. Das LG wies die Klage ab, da es sich für örtlich unzuständig hielt. Der Kläger hatte ausdrücklich keinen (Hilfs-)Verweisungsantrag gestellt. Dadurch bekam das OLG Stuttgart auf seine Berufung hin die Gelegenheit, sich ausführlicher zu der Frage der Zuständigkeit bei derartigen Sachverhalten zu äußern. Das OLG (Urt. v. 13.1.2016 – 9 U 183/15) bestätigte die an die Rechtsprechung des BGH angelehnte h. M. zu diesem Problemkomplex:

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15.06.2016

Was wir immer schon geahnt (gewusst?) haben

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Die Süddeutsche Zeitung veröffentlicht heute das Ergebnis einer Untersuchung zur Einschränkung des persönlichen Anwendungsbereiches zur Mindestlohnpflicht für Langzeitarbeitslose (§ 22 Abs. 4 MiLoG). Das Ergebnis überrascht uns nicht.

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14.06.2016

Reisekosten des beigeordneten Rechtsanwalts

Portrait von Peter Fölsch
Peter Fölsch Stellvertretender Direktor des Amtsgerichts

Wird ein Rechtsanwalt "zu den Bedingungen eines im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts" beigeordnet, kann er von der Landeskasse die Vergütung seiner Reisekosten bis zur höchstmöglichen Entfernung im Gerichtsbezirk verlangen. Das OLG Celle hat diese Rechtsprechung in seinem Beschluss vom 07.06.2016 (Az. 2 W 108/16) bestätigt. Danach sei der Rechtsanwalt vergütungsrechtlich so zu stellen, als wenn er irgendwo im Gerichtsbezirk tätig wäre, wobei zu seinen Gunsten von der höchstmöglichen Entfernung auszugehen ist.

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13.06.2016

Pflegebedürftigkeit und Familienunterhalt – ‚Rat zur Scheidung‘? (Anm. zu BGH v. 27.4.2016 – XII ZB 485/14)

Portrait von Jörn Hauß
Jörn Hauß Fachanwalt für Familienrecht

Nicht nur Eltern werden pflegebedürftig. Auch Ehegatten können – betagt oder jung – pflegebedürftig werden. Dann ist die Frage, wer für die erhöhten Kosten der Pflege aufkommt.

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13.06.2016

Aktuelles zur Betriebsratsarbeit

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Zwei Entscheidungen der Landesarbeitsgerichtsbarkeit beschäftigen sich mit aktuellen Fragen rund um die Betriebsratsarbeit. Es geht um das Thema E-Mail-Funktionspostfach für den Betriebsrat (LAG Kiel v. 08.10.2015 – 5 TaBV 23/15) und die Frage, ob die Teilnahme des Betriebsrats an Personalgesprächen nach § 82 BetrVG vorangekündigt werden muss (LAG Frankfurt v. 07.12.2015 – 16 TaBV 140/15).

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11.06.2016

Dieselbe Angelegenheit bei Versäumnisurteil und Einspruch

Portrait von Peter Fölsch
Peter Fölsch Stellvertretender Direktor des Amtsgerichts

Das Verfahren bis zum Erlass eines Versäumnisurteil sowie das Verfahren nach dem Einspruch sind dieselbe gebührenrechtliche Angelegenheit. Die Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV RVG) und die Terminsgebühr (Nr. 3104 VV RVG) kann der Rechtsanwalt deshalb nur einmal verdienen. Erhält der Rechtsanwalt zunächst bis zum Versäumnisurteil lediglich eine 0,5-Terminsgebühr (Nr. 3105 VV RVG), so erwächst diese Terminsgebühr bei einem Verhandlungstermin nach dem Einspruch zur 1,2-Terminsgebühr (Nr. 3104 VV RVG). Der Anwalt erhält nicht etwa die 0,5-Terminsgebühr (Nr. 3105) und die 1,2-Terminsgebühr (Nr. 3104 VV RVG) nebeneinander.

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11.06.2016

Prüfungspflicht des Notars bei Erstellung eines Nachlassverzeichnisses

Portrait von Peter Fölsch
Peter Fölsch Stellvertretender Direktor des Amtsgerichts

Nach § 2314 I 1, 3 BGB muss der Erbe auf Verlangen des Pflichtteilsberechtigten ein notarielles Nachlassverzeichnis erteilen. Das BVerfG hat in einer Entscheidung vom 25.04.2016 (Az.: 1 BvR 2423/14) auf die bestehende Rechtsprechung hingewiesen, wonach der Notar regelmäßig auch zur selbständigen Ermittlung der aufnehmenden Gegenstände und Forderungen verpflichtet sei. Der Notar selbst sei für den Inhalt des notariellen Nachlassverzeichnisses verantwortlich. Ein Verzeichnis, das sich inhaltlich lediglich auf die seitens des Erben vorgelegte Auflistung beschränke und nicht eine eigenständige Feststellung des Notars dazu enthalte, dass weitere Nachlassgegenstände nicht vorhanden und weitere Verbindlichkeiten nicht festzustellen seien, erfülle diese Anforderungen nicht.

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08.06.2016

BGH: Unerlaubter Werbeanruf (B2B) steht nicht einem Vertragsschluss (oder einer Forderung hieraus) entgegen

Portrait von Dr. Matthias Böse
Dr. Matthias Böse Rechtsanwalt und Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz

Der BGH hatte sich in einer aktuellen Entscheidung (BGH, Urteil vom 21. 4. 2016 – I ZR 276/14 – Lebens-Kost) mit einem Fall von Telefonwerbung und einem nachfolgenden Vertragsschluss auseinanderzusetzen. Ein Unternehmer wurde von einem anderen Unternehmer telefonisch kontaktiert. In einem ersten Telefonat willigte der Angerufene ein, nochmals kontaktiert zu werden, in einem Folgegespräch wurde dann ein Vertrag geschlossen. Gegen den Zahlungsanspruch aus dem Vertrag wandte der Angerufene nunmehr ein, unzulässigerweise telefonisch belästigt worden zu sein.

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07.06.2016

BGH: Beschwer bei Schmerzensgeld im Wege des unbezifferten Antrages

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Die Klägerin verlangte von ihrer Krankenversicherung neben materiell-rechtlichem Schadensersatz u. a. Schmerzensgeld wegen einer angeblich zu Unrecht versagter Kostenübernahme. Die Klägerin hatte keinen bezifferten Antrag gestellt, sondern im Klageantrag nur ein angemessenes Schmerzensgeld verlangt (vgl. § 92 Abs. Nr. 2 ZPO). In der Klagebegründung ließ sie allerdings ausführen, dass dabei ein Betrag in Höhe von 3.000 € nicht unterschritten werden sollte. Nachdem die Klage insgesamt abgewiesen und die Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen wurde, versuchte die Klägerin die Zulässigkeit der Revision herbeizuführen, indem sie eine Beschwer von über 20.000 € begründen wollte, und zwar durch „Aufblasen“ des abgewiesenen Schmerzensgeldes. Dieser Versuch war beim BGH (Beschl. v. 24.3.2016 – III ZR 52/15) erfolglos.

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07.06.2016

furor zitandi - oder was?

Portrait von Dr. Oliver Elzer
Dr. Oliver Elzer

In einer Leitsatzentscheidung des VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes vom 7. April 2016, VII ZR 56/15, finden sich zur Frage, ob § 8 Abs. 2 Nr. 1 Fall 2 VOB/B (2009) wegen Verstoßes gegen §§ 103, 119 InsO unwirksam ist, im Abdruck bei Rz. 19 und Rz. 21 jeweils eine ganze Seite Zitate. Ich selbst fand das beim ersten Lesen übertrieben. Das sehe ich eigentlich immer noch so. Unter anderem fragt sich, wer zitiert wird und wer – trotz der Fülle – nicht, wer diese Auswahl trifft und was wohl die Prüfsteine sind? Und ist es richtig, wenn sich Richter selbst zitieren? Oder ihnen nahe stehende Autoren?

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04.06.2016

Brexit – Auswirkungen auf die Vermögensnachfolge

Portrait von Dr. Jan Bron, LL.M. oec.
Dr. Jan Bron, LL.M. oec. Steuerberater

Am 23.6.2016 wird Großbritannien in einem Referendum über seinen Verbleib in der Europäischen Union abstimmen. Entscheiden sich die Briten für den Austritt aus der Europäischen Union (Brexit), ergeben sich mannigfaltige Konsequenzen. Davon betroffen sind nicht nur Politik und Wirtschaft, sondern bspw. auch das Recht – und zwar nicht nur in Großbritannien selbst, sondern auch in Deutschland. Der Brexit stellt damit auch einen Risikofaktor im Rahmen der Nachfolgeplanung dar.

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03.06.2016

BGH: Für Auf-Dach-Photovoltaikanlagen kann 5-jährige Mängelverjährungsfrist anwendbar sein

Portrait von Dr. Matthias Böse
Dr. Matthias Böse Rechtsanwalt und Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz

In einer aktuellen Entscheidung hatte der BGH zu prüfen, welche Verjährungsfrist für eine auf einem Dach montierte Photovoltaikanlage gilt. Der Kläger war der Ansicht, die 5-jährige Frist aus § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB käme zur Anwendung, da es sich um ein Bauwerk im Sinne der Norm handele. Der BGH bejahte dies im vorliegenden Fall:

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02.06.2016

Unerwünschte Folgen einer Erwachsenenadoption

Portrait von Dr. Susanne Sachs
Dr. Susanne Sachs Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Erbrecht

Nicht selten werden Kinder von ihren Ziehvätern erst im Erwachsenenalter adoptiert. Einer der häufigsten Gründe, auf die Adoption eines minderjährigen Ziehkindes zunächst zu verzichten, ist der Unterhaltsanspruch des Kindes gegen seinen Erzeuger, der mit einer Adoption enden würde. Wird die Adoption im Erwachsenenalter nachgeholt, so ist dies oft rein erbrechtlich bzw. erbschaftsteuerrechtlich motiviert. Nicht bedacht wird dabei gelegentlich, dass die erbrechtlichen bzw. erbschaftsteuerlichen Konsequenzen nicht die einzigen Rechtsfolgen einer Adoption darstellen. Bei mangelnder Aufklärung der Beteiligten durch die beteiligten Rechtsanwälte und Notare folgt auf die Adoption dann oft ein böses Erwachen. 

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02.06.2016

Reden ist Silber, Schweigen ist Gold - oder manchmal doch auch reden?

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot bedarf gem. § 74 Abs. 1 HGB der Schriftform. Das Schriftformerfordernis hat neben der Klarstellungs- und Beweisfunktion vor allem eine Warnfunktion. Es sollen nicht nur Streitigkeiten darüber vermieden werden, ob und mit welchem Inhalt eine Wettbewerbsvereinbarung geschlossen wurde. Vielmehr soll der Arbeitnehmer vor übereilten Entschlüssen im Hinblick auf sein künftiges berufliches Fortkommen möglichst bewahrt werden. Ein unter Verstoß gegen die gesetzliche Schriftformvereinbarung vereinbartes Wettbewerbsverbot ist gemäß §  125 BGB nichtig. Auf eine nichtige Vereinbarung können sich beide Vertragsparteien nicht berufen.

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01.06.2016

Warum die Kritik an den neuen WLAN-Vorschlägen fehl geht

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Die große Koalition hat bei ihrem „WLAN-Gesetz“ eine Kehrtwende vollzogen: Anbieter von WLAN-Hotspots werden nach dem jüngsten Gesetzesentwurf von einer Verantwortlichkeit für Rechtsverletzungen Dritter voraussetzungslos freigestellt.

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31.05.2016

DSGVO: Was bedeutet das Verbotsprinzip für gesetzliche Verpflichtungen zur Datenverarbeitung?

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Die DSGVO in der betrieblichen Praxis. Das neue Buch erscheint in Kürze und beantwortet mehr als 120 Fragen zum neuen europäischen Datenschutzrecht, das ab 25. Mai 2018 anzuwenden ist. In diesem Blog werden vorab einige Fragen veröffentlicht (Härting, Datenschutz-Grundverordnung, 2016).

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30.05.2016

KG Berlin: Fremdsprachige AGB sind unwirksam (Whatsapp-Urteil)

Portrait von Dr. Matthias Böse
Dr. Matthias Böse Rechtsanwalt und Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz

Das KG Berlin (Urteil vom 08.04.2016 Az.: 5 U 156/14) hatte sich in einem Rechtsstreit der Verbraucherzentrale Bundesverband mit diversen Gestaltungen des Messengerdienstes Whatsapp auseinanderzusetzen. Neben mangelnden Kontaktmöglichkeiten ("Impressumspflicht") hat sich das KG insbesondere auch mit der Frage auseinandergesetzt, welche Rechtsfolgen fremdsprachige AGB haben können. Das Gericht hat sich gem. § 32 ZPO für zuständig gehalten, wenn auch die Beklagte in Kalifornien ansässig ist.

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30.05.2016

BGH: Fristwahrung durch zu knappe Klageschrift?

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Der Kläger war Opfer einer rechtswidrigen Durchsuchung geworden. Die von ihm beantragte Entschädigung hatte die Justizverwaltung im Wesentlichen abgelehnt. Die dreimonatige Klagefrist (§ 13 Abs. 1 S. 2 StrEG) wollte der Kläger durch folgende Klageschrift wahren, der keine Anlagen beigefügt waren: „Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 33.280,27 Euro nebst 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 7.2.2014 an den Kläger zu bezahlen. – Begründung: Der Vorgang wird bei der Beklagten unter dem Aktenzeichen II B 5 – 4220/E/28/2013 geführt. Eine Begründung des Antrags wird in Kürze in einem gesonderten Schriftsatz erfolgen.“ Später wurde diese „Klageschrift“ nach Fristablauf ergänzt. Der Kläger verlor den Prozess durch alle Instanzen.

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30.05.2016

Ein versteckter Fingerzeig?

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Gelegentlich fragt man sich, warum sich bestimmte Ausführungen in einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts finden. In der Entscheidung des Gerichts vom 24. September 2015 – 2 AZR 680/14 gab es nach dem Sachverhalt keinerlei Sachvortrag, dass die Arbeitnehmerin im Tarifgebiet Ost des TVöD sich darauf berufen hätte, ihr Arbeitsverhältnis sei ordentlich unkündbar. Dieser Punkt wird aber vom Gericht angesprochen (Rz. 41) und auf die Auffassung von Linck zur Verfassungswidrigkeit der Beschränkung auf das Tarifgebiet West hingewiesen. Andere Autoren problematisieren diese Frage überhaupt nicht (vgl. z.B. Schulte in Groeger, Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst, 2.Aufl., Teil 4 B Rz. 94 ff.).

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29.05.2016

Vereinheitlichung der Beschwerdefrist in Kostenfestsetzungsverfahren geplant

Portrait von Peter Fölsch
Peter Fölsch Stellvertretender Direktor des Amtsgerichts

Das BMJV schlägt in einem veröffentlichten Referentenentwurf die Vereinheitlichung der Beschwerdefrist in Kostenfestsetzungsverfahren in Strafsachen auf zwei Wochen vor. Sachliche Gründe für die bisherigen unterschiedlichen Fristen bestünden nicht.

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25.05.2016

Abzug von Einkommensteuerschulden als Nachlassverbindlichkeiten i. S. des § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG bei Steuerhinterziehung des Erblassers

Portrait von Dr. Reinhard Geck
Dr. Reinhard Geck Rechtsanwalt, Steuerberater, Notar

Mit Urteil vom 4.7.2012 – II R 15/11, BStBl. II 2012, 790 = ErbStB 2012, 291 m. Komm. Kirschstein, hatte der BFH seine Auffassung zum Abzug von Steuerschulden als Nachlassverbindlichkeiten überdacht. Danach sind auch Steuerschulden des Todesjahres als Nachlassverbindlichkeiten abziehbar, obwohl die Steuerlast erst nach Ablauf des Kalenderjahres und damit erst nach dem Tod des Erblassers entstanden ist. Dies ließ darauf schließen, dass der Senat weitestgehend auf eine wirtschaftliche Belastung des Erblassers verzichtet, konnte die Steuerschuld des Todesjahres aus erkennbaren Gründen ihm gegenüber nicht festgesetzt werden.

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24.05.2016

DSGVO: Was gilt für den Datenaustausch innerhalb eines Konzerns?

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Die DSGVO in der betrieblichen Praxis. Das neue Buch erscheint in Kürze und beantwortet mehr als 120 Fragen zum neuen europäischen Datenschutzrecht, das ab 25. Mai 2018 anzuwenden ist. In diesem Blog werden vorab einige Fragen veröffentlicht (Härting, Datenschutz-Grundverordnung, 2016).

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24.05.2016

Dingliches Vorkaufsrecht nicht beurkundungspflichtig

Portrait von Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz
Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz

Die auch nur bedingte Verpflichtung zur Veräußerung eines Grundstücks ist beurkundungspflichtig (§ 311b Abs. 1 Satz 1 BGB). Grund ist, dass der Eigentümer eines Grundstücks vor unüberlegten und übereilten diesbezüglichen Vereinbarungen geschützt werden soll. Eigentümer von Immobilien sollen sich nicht im Wirtshaus auf einem Bierdeckel, wenn auch bedingt, zur Veräußerung einer Immobilie verpflichten können. Aus diesem Grund hat der Bundesgerichtshof auch die Einräumung eines dinglichen Vorkaufsrechtes mit Urteil vom 7.11.1990 (XII ZR 11/89, NJW-RR 1991, 205, 206) als beurkundungspflichtig angesehen.

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23.05.2016

Verfassungswidrige Erhebung einer Gerichtsgebühr für Anhörungsrüge

Portrait von Peter Fölsch
Peter Fölsch Stellvertretender Direktor des Amtsgerichts

Sieht eine Verfassungsordnung die Kostenfreiheit des Verfahrens vor, stellt sich die Frage, ob die Kostenfreiheit auch das Anhörungsrügeverfahren erfasst. Das BVerfG hat in seinem Beschluss vom 02.05.2016 - Az.: 2 BvR 1267/15 - die Frage für das Verfahren auf Prüfung der Rehabilitierung nach dem StrRehaG bejaht.

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23.05.2016

Reiserecht - Prof. Dr. Ernst Führich Newsletter Mai 2016

Portrait von Prof. Dr. Ernst Führich
Prof. Dr. Ernst Führich

Reiserecht - Prof. Dr. Ernst Führich Newsletter Mai 2016 23. 5. 2016 - Der kostenlose, neutrale und kompetente Newsletter zum gesamten Recht im Tourismus -

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23.05.2016

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

In Anlehnung an die sog. Montagspost beim BGH berichtet der Montagsblog wöchentlich über ausgewählte aktuelle Entscheidungen.

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20.05.2016

Neuer Streitwertkatalog Arbeitsrecht 2016 - tatsächlich leider nichts Neues

Portrait von Gerhard Schäder
Gerhard Schäder

Der bisherige Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit aus dem Jahr 2014 führt in der Vorbemerkung aus, dass er keine Verbindlichkeit beansprucht und dieser auch künftig weiterentwickelt werden soll.  Er hat seitens der Anwaltschaft umfangreiche Kritik erfahren.  Auch die Rechtsprechung folgt teilweise den Vorschlägen des Streitwertkataloges nicht (z.B. LAG Köln, ArbRB 2015, 302, Hessisches LAG, ArbRB 2014, 236, jeweils zum Annahmeverzugslohn; Arbeitsgericht München, ArbRB 2016, 108 zu mehreren Abmahnungen und begehrten Widerruf; LAG Hamburg - 6 Ta 29/15 zum Vergleichsmehrwert bei Vereinbarung einer Freistellung). Eine der wesentlichen Kritikpunkte am Streitwertkatalog ist, dass § 42 Abs. 2 Satz 1 GKG für das Individualarbeitsrecht eine "Leitnorm" darstellen, sich also auf alle Streitwerte auswirken soll. Zutreffend ist dies jedoch eine Streitwertbegrenzungsklausel, die nur für Bestandsstreitigkeiten gilt (LAG München, ArbRB 2013, 116). Mit Ausnahme der Regelungen der § 42 Abs. 1, 2 GKG bemisst sich der Streitwert nach § 3 Halbsatz 1 ZPO. Auch der Praxiskommentar zum Streitwertkatalog Arbeitsrecht (Schäder/Weber) setzt sich intensiv mit den einzelnen Vorschlägen und den rechtlichen Rahmenbedingungen auseinander und stellt in vielen Punkten fest, dass die Vorschläge nicht überzeugend sind und teilweise nicht den gesetzlichen Regelungen entsprechen; gleichzeitig werden konkrete Vorschläge einer möglichen Bewertung unterbreitet.

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19.05.2016

Car Sharing: Privacy Issues under current European law and under the GDPR

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

(Speech, ITechLaw World Technology Conference, Miami, May 19th, 2016)

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19.05.2016

Der stellvertretende Datenschutzbeauftragte - (k)ein unbekanntes Wesen!

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Nach § 4f Abs. 3 S. 5 BDSG kann einem Beauftragten für den Datenschutz nur dann gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, welche die verantwortliche Stelle zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigen. Damit ist das Recht zur ordentlichen Kündigung vorübergehend ausgeschlossen (vgl. Tschöpe/Grimm, Arbeitsrecht-Handbuch, 9. Auflage 2015, Teil 6 F Rd. 20). Auch nach der Abberufung als Beauftragter für den Datenschutz ist die Kündigung nach § 4f Abs. 3 S. 6 BDSG innerhalb eines Jahres nach der Beendigung der Bestellung unzulässig, es sei denn, dass die verantwortliche Stelle zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigt ist. Damit ist der Kündigungsschutz für den Beauftragten für Datenschutz an den für Betriebsratsmitglieder nach § 15 Abs. 1 KSchG angelehnt. Dieser Schutz gilt jedoch nur für solche Datenschutzbeauftragte, deren Bestellung nicht freiwillig erfolgt (so auch die Gesetzesbegründung BT-Drucks. 16/12011, S. 30).

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18.05.2016

DSGVO: Wann müssen außereuropäische Unternehmen einen „EU-Vertreter“ bestellen?

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Die DSGVO in der betrieblichen Praxis. Das neue Buch erscheint in Kürze und beantwortet mehr als 120 Fragen zum neuen europäischen Datenschutzrecht, das ab 25. Mai 2018 anzuwenden ist. In diesem Blog werden vorab einige Fragen veröffentlicht (Härting, Datenschutz-Grundverordnung, 2016).

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18.05.2016

Geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen?

Portrait von Dr. Susanne Sachs
Dr. Susanne Sachs Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Erbrecht

Bundesgerichtshof: Eine Schenkung kann bei Verarmung des Schenkers oder groben Undanks des Beschenkten selbst dann rückabgewickelt werden, wenn als Gegenleistung für die Vermögensübertragungen ein Erbverzicht erklärt wurde.

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18.05.2016

BVerfG: "Kein Auftrag" als nichtgebührenrechtlicher Einwand (§ 11 RVG)

Portrait von Peter Fölsch
Peter Fölsch Stellvertretender Direktor des Amtsgerichts

Das BVerfG hat durch Beschluss vom 25.04.2016 - Az.: 1 BvR 1255/14 - den Antrag eines Rechtsanwalts auf Festsetzung der Vergütung im vereinfachten Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG abgelehnt.

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14.05.2016

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

In Anlehnung an die sog. Montagspost beim BGH berichtet der Montagsblog wöchentlich über ausgewählte aktuelle Entscheidungen.

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13.05.2016

Hinweis auf das 13. Symposium für europäisches Familienrecht

Portrait von Redaktion
Redaktion

Im Zusammenhang mit dem vorgehenden Blogbeitrag von Herrn Rechtsanwalt Hauß zur u.a. "Entdramatisierung der Scheidung: Standesamtsscheidung" weist die FamRB-Redaktion auf das thematisch passende 13. Symposium für europäisches Familienrecht hin:

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12.05.2016

Generalanwalt plädiert für ein Ende jeder Rechtssicherheit im Datenschutzrecht

Portrait von Matthias Bergt
Matthias Bergt

Datenschutzgesetze dürfen künftig keine klaren Verbote oder Erlaubnisse mehr enthalten – jedenfalls wenn es nach dem Generalanwalt beim EuGH geht. Denn jede nationale Datenschutznorm muss nach den Schlussanträgen des Generalanwalts in der Sache Breyer gegen Bundesrepublik Deutschland zumindest eine Öffnungsklausel haben, nach der im Einzelfall von den Gerichten entschieden werden kann, ob eine Verarbeitung personenbezogener Daten zulässig ist oder nicht. Dies gilt auch, wenn der nationale Gesetzgeber schon eine generelle Interessenabwägung vorgenommen hat. Sollte der EuGH dieser Ansicht tatsächlich folgen, würde sich nahezu das gesamte deutsche Datenschutzrecht atomisieren und Unternehmen wie Bürger wären auf ein Niveau nahezu vollkommener Rechtsunsicherheit zurückgeworfen.

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12.05.2016

Berechnung des Annahmeverzugslohns - Neues und Bekanntes aus Erfurt

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Geht ein Arbeitnehmer während des Annahmeverzugs des Arbeitgebers einer anderweitigen Beschäftigung nach, ist nur der kausal erziele Zwischenverdienst auf den Anspruch aus § 615 S. 1 BGB nach § 11 KSchG oder nach § 615 S. 2 BGB anzurechnen. Beträgt die Arbeitszeit im ersten Arbeitsverhältnis 20 Stunden und beläuft sich die Arbeitszeit im zweiten, während des Annahmeverzugs begründeten Arbeitsverhältnisses ebenfalls auf 20 Stunden, kann fraglich sein, ob eine Anrechnung erfolgt, weil beide Tätigkeiten auch parallel ausgeübt werden könnten (HWK/Krause, 7. Auflage 2016, § 615 BGB Rz. 90). Evident ist dies, wenn die zweite Tätigkeit bereits vor Beginn des Annahmeverzugs begründet wurde. Wenn im ursprünglichen Arbeitsverhältnis 12 Stunden wöchentlich gearbeitet wurde und im später aufgenommenen 17 Stunden, ist der daraus erzielte Verdienst nur zu 12/17 anzurechnen, weil ausschließlich das anzurechnen ist, was der Arbeitnehmer durch anderweitige Verwendung desjenigen Teils seiner Arbeitskraft erwirbt, die er dem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen verpflichtet war. Also ist Zwischenverdienst auf den Vergütungsanspruch wegen Annahmeverzugs in dem Umfang anzurechnen, wie er dem Verhältnis der beim Arbeitgeber ausgefallenen Arbeitszeit zu der im neuen Dienstverhältnis geleisteten entspricht.

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10.05.2016

DSGVO: Auftragsdatenverarbeitung - was ändert sich?

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Die DSGVO in der betrieblichen Praxis. Das neue Buch erscheint in Kürze und beantwortet mehr als 120 Fragen zum neuen europäischen Datenschutzrecht, das ab 25. Mai 2018 anzuwenden ist. In diesem Blog werden vorab einige Fragen veröffentlicht (Härting, Datenschutz-Grundverordnung, 2016).

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10.05.2016

DSGVO: Wie ist der „risikobasierte Ansatz“ zu verstehen?

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Die DSGVO in der betrieblichen Praxis. Das neue Buch erscheint in Kürze und beantwortet mehr als 120 Fragen zum neuen europäischen Datenschutzrecht, das Mitte 2018 in Kraft tritt. In diesem Blog werden vorab einige Fragen veröffentlicht (Härting, Datenschutz-Grundverordnung, 2016).

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10.05.2016

BGH zur vorzeitigen Kündbarkeit von Fitnessstudioverträgen

Portrait von Dr. Matthias Böse
Dr. Matthias Böse Rechtsanwalt und Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz

In einer Entscheidung vom 04.05.2016 (Az.: XIII ZR 62/15) hat sich der BGH mit der vorzeitigen Kündbarkeit von Fitnessstudioverträgen befasst. Nach Abschluss eines 24-Monats-Vertrages wurde der Beklagte zum Soldaten auf Zeit ernannt, was mit einigen Wohnortwechseln einherging. Den ersten Wohnortwechsel nahm er zum Anlass, den Vertrages außerordentlich zu kündigen.

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