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13.04.2018

Immersiver Journalismus – Adressat der Regelungen für Einsatz von VR

Portrait von Kai von Lewinski
Kai von Lewinski

Der journalistische Einsatz von Virtual Reality (VR) lässt den Nutzer nicht unberührt und führt zu besonderen medienrechtlichen Herausforderungen für Journalismus in der virtuellen Realität:

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13.04.2018

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Mit einem besonderen Unfall im Straßenverkehr befasst sich der VI. Zivilsenat

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12.04.2018

Unternehmen und Verbraucherstreitbeilegung - ein Dilemma

Portrait von Prof. Dr. Fritz Jost
Prof. Dr. Fritz Jost Universität Bielefeld

Seit Februar 2017 gelten die Mitteilungspflichten des § 36 Verbraucherstreitbeile­gungsG (VSBG). Ein Unternehmer mit Webseite oder als Verwender allg. Geschäfts­bedingungen muss den Ver­braucher „leicht zugänglich, klar und verständlich“ unter anderem davon in Kenntnis setzen, „inwieweit er bereit ist…an Streitbeilegungs­ver­fahren vor einer Ver­brau­cherschlich­tungsstelle teilzunehmen“ (Abs. 1 Nr. 1 der Vor­schrift). Greger (https://www.schlichtungs-forum.de, 28.2.2018) stellt schon im Vorfeld des für Juli 2018 anstehenden Verbraucherschlichtungsberichts des Bundesamts für Justiz (§ 35 VSBG) aufgrund der Daten der einzelnen Schlichtungs­stellen fest, dass sich die Er­wartung, wegen der in Kraft getretenen Informa­tionspflichten würden die Zahl der Schlichtungs­verfahren ansteigen, nicht erfüllt hat.

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11.04.2018

Immersiver Journalismus – Regelungsbedarf der Suggestivkraft von VR

Portrait von Kai von Lewinski
Kai von Lewinski

Der journalistische Einsatz von Virtual Reality (VR) lässt den Nutzer nicht unberührt und führt zu besonderen medienrechtlichen Herausforderungen für Journalismus in der virtuellen Realität. Das Medienrecht muss auf die neuen Problemstellungen durch den journalistischen Einsatz von VR (von Lewinski, "Immersiver Journalismus – Virtual Reality als Herausforderung für das Medienrecht", CRonline Blog v. 9.4.2018) reagieren:

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11.04.2018

Altersgrenzenvereinbarungen in Gefahr

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Jeder weiß, dass das Schriftformerfordernis des § 14 Abs. 4 TzBfG auch bei der Vereinbarung von Altersgrenzen gilt. Für eine teleologische Reduktion der Vorschrift ist kein Raum. Die gesetzliche Schriftform des § 14 Abs. 4 TzBfG ist aber nicht schon dann gewahrt, wenn eine die Befristungsabrede enthaltende Vertragsurkunde von beiden Parteien vor Vertragsbeginn unterzeichnet wurde. Vielmehr muss die Befristungsabrede dem Arbeitnehmer auch zugegangen sein. Dem Arbeitnehmer soll zum einen deutlich vor Augen geführt werden, dass sein Arbeitsverhältnis mit der Vereinbarung der Befristung zu einem bestimmten Zeitpunkt automatisch enden wird und daher keine dauerhafte Existenzgrundlage bilden kann. Zum anderen dient das Schriftformerfordernis einer Erleichterung der Beweisführung. Dadurch soll unnötiger Streit über das Vorliegen und den Inhalt einer Befristungsabrede vermieden werden. Mit dieser Zwecksetzung wäre es nicht vereinbar, wenn die Schriftform nicht den Zugang der schriftlichen Annahmeerklärung des Arbeitgebers hinsichtlich der Befristungsabrede beim Arbeitnehmer vor Vertragsbeginn voraussetzte. Der Arbeitnehmer könnte bei Vertragsbeginn nicht erkennen, ob sein Arbeitsvertrag wirksam befristet ist oder nach § 16 Satz 1 TzBfG als auf unbestimmte Zeit geschlossen gilt. Dies eröffnete die Möglichkeit, darüber zu streiten, ob die schriftliche Annahme im Zeitpunkt des Vertragsbeginns bereits erklärt war. Auch ein derartiger Streit sollte durch das Schriftformerfordernis ausdrücklich verhindert werden. Dies hat das BAG kurz und prägnant entschieden (BAG Urt. v. 25.10.2017 -7 AZR 632/15, ArbRB Online).

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09.04.2018

Immersiver Journalismus – Virtual Reality als Herausforderung für das Medienrecht

Portrait von Kai von Lewinski
Kai von Lewinski

Am 5. April 2018 ist der Film „Ready Player One“ von Steven Spielberg in den Kinos angelaufen und zeigt die gesamte Wirkungsmacht der Virtual Reality-Technik. Im Film wird der journalistische Einsatz von Virtual Reality (VR) zwar nicht thematisiert. Der journalistische Einsatz von VR lässt die Nutzer aber ebensowenig unberührt wie die VR-Nutzer im Film und führt zu besonderen medienrechtlichen Herausforderungen. Während hier das Phänomen und die neuartige Suggestivkraft von Journalismus in der virtuellen Realität aufgezeigt wird, erfolgt die Auseinandersetzung mit dem Regelungsbedarf dieser Suggestivkraft und den potentiellen Adressaten neuer Regulierungen gesondert.

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09.04.2018

OLG Düsseldorf: Keine markenrechtliche Erschöpfung bei Luxuskosmetik

Portrait von Dr. Matthias Böse
Dr. Matthias Böse Rechtsanwalt und Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz

Im Markenrecht gilt der Grundsatz, dass einmal in der EU / im EWR mit Zustimmung des Markeninhabers in den Verkehr gebrachte Ware frei gehandelt werden darf, Markenrechte sind dann an diesen Produkte erschöpft.

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09.04.2018

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Mit der rechtlichen Qualifikation eines nicht alltäglichen Vertragstyps befasst sich der III. Zivilsenat

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09.04.2018

Wi̱·der·spruch Substantiv [der] – oder?

Portrait von Dr. Oliver Elzer
Dr. Oliver Elzer

Bei BGH v. 15.12.2017 – V ZR 257/16 – Rz. 8 heißt es wie folgt:

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08.04.2018

Nichtige Vereinbarung über Mehrarbeitsvergütung für Betriebsratsmitglied nach § 37 Abs. 3 BetrVG

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Eine Vereinbarung über eine pauschale Vergütung für außerhalb der Arbeitszeit geleistete Betriebsratstätigkeit nach § 37 Abs. 3 S. 3 BetrVG kann nach § 78 S. 2 BetrVG i.V.m. § 134 BGB nichtig sein. Dennoch gezahlte überhöhte Pauschalvergütungen kann der Arbeitgeber nach § 812 Abs. 1 S. 1 1. Alt. BGB zurückfordern. Der Anspruch ist nicht durch § 814 BGB ausgeschlossen. Die Vorschrift des § 817 S. 2 BGB, wonach die Rückforderung ausgeschlossen ist, wenn auch dem Leistenden ein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot zur Last fällt, ist einschränkend auszulegen. Der Schutzzweck des Begünstigungsverbots verlangt eine einschränkende Auslegung dahin, dass die Rückforderung nicht ausgeschlossen ist. Denn § 78 S. 2 BetrVG soll nicht nur die Gewährung von Begünstigungen verhindern, sondern auch deren Entgegennahme durch das Betriebsratsmitglied und die betreffende Vermögensverschiebung unterbinden. Die Bestimmung schützt damit nicht allein die Betriebsratsmitglieder als Personen, sondern auch den Betriebsrat als Organ und dessen Funktionsfähigkeit sowie das Interesse der vertretenen Arbeitnehmer an einer durch Begünstigungen nicht beeinflussten Amtsausübung durch die sie vertretenden Betriebsratsmitglieder. Es wäre deshalb mit dem Zweck der Nichtigkeitsnorm unvereinbar, wenn eine Rückforderung nach § 817 S. 2 BGB ausgeschlossen wäre und deshalb die Vermögensverschiebung erhalten bliebe. Die Begünstigung, die nach § 78 S. 2 BetrVG verhindert werden soll, würde durch den Kondiktionsausschluss perpetuiert.

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06.04.2018

Erste Überlegungen zu Auswirkungen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Intersexualität auf das Aktien- und GmbH-Recht

Portrait von Dr. Stefan Mutter
Dr. Stefan Mutter Rechtsanwalt

Die Entscheidung des BVerfG vom 10.10.2017 – 1 BvR 2019/16 hat bei Verkündung in den Medien ein breites Echo gefunden. Unmittelbar betrifft die Entscheidung das Personenstandsrecht, welches der Gesetzgeber nun zu ändern hat. Es stellt sich freilich die Frage, ob es darüber hinaus auch Ausstrahlungen in das Aktien- und GmbH-Recht geben könnte.

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04.04.2018

BGH zur Klageerweiterung nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

In einer etwas merkwürdigen Fallkonstellation hat sich der BGH (Beschl. v. 7.11.2017 – XI ZR 529/17) einmal wieder mit der Frage beschäftigt, ob eine nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung schriftsätzlich angebrachte Klageerweiterung zulässig ist.

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03.04.2018

Cambridge Analytica: Microtargeting im Wahlkampf regulieren?

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Microtargeting, so nennt man die gezielte Ansprache kleiner und kleinster Wählergruppen. Microtargeting ist ein typischer Fall von Big Data. Große Datenbestände werden gesammelt und mit Hilfe von Algorithmen analysiert. Man verspricht sich davon Effizienz im Wahlkampf und die gezielte Ansprache von Wählern, die ein besonders offenes Ohr für die jeweilige Partei haben.

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29.03.2018

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Mit einer nicht allzu häufig relevanten, aber durchaus bedeutsamen Frage des Verfahrensrechts befasst sich die Entscheidung aus dem "Ostermontags-Blog". Frohe Ostern!

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29.03.2018

Lösung für Schrottimmobilien

Portrait von Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz
Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz

Der BGH hat in einer Entscheidung vom 23.3.2018 (V ZR 307/16) die Vorschrift § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG erweiternd ausgelegt. Nach ihr kann jeder Wohnungseigentümer eine vom Gesetz abweichende Vereinbarung oder die Anpassung einer Vereinbarung verlangen, soweit ein Festhalten an der geltenden Regelung aus schwerwiegenden Gründen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Rechte und Interessen der anderen Wohnungseigentümer, unbillig erscheint, erweiternd ausgelegt.

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28.03.2018

Krieg der Daten - Kollision von EU DSGVO und US CLOUD Act

Portrait von Dennis G. Jansen, LL.M. (Berkeley)
Dennis G. Jansen, LL.M. (Berkeley) Rechtsanwalt (J-Law.de), General Counsel (CoachHub.io), und Gründer | Datenschutz, Software, IP, IT und IT-Beweismittel

Die Gestaltung des internationalen Datenzugriffs wird immer wichtiger. Personenbezogene Daten sind nicht nur wichtig für Dienstleistungen und Werbung, sondern auch beispielsweise für das Training künstlicher Intelligenzen. Der Datenschutz hat damit eine erhebliche Bedeutung für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung. Diese Bedeutung wird weiter verstärkt durch Skandale mit Bezug zu persönlichen Daten, z. B. die scheinbar unter Beteiligung von Cambridge Analytica mit Daten von Facebook maßgeschneiderte Wahlwerbung für Präsident Trump und den Brexit.

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27.03.2018

Schaut auf die "Verantwortlichkeit" - neue Wege bei der Vertragsgestaltung im Datenschutzrecht

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Die DSGVO eröffnet erhebliche Spielräume für die Vertragsgestaltung. Diese Spielräume gilt es zu nutzen. Dies gilt zum einen für die Auftragsdatenverarbeitung, für die die DSGVO Regeln aufstellt, die nicht der bisherigen deutschen Praxis entsprechen. Zum anderen muss die "gemeinsame Verantwortlichkeit"  die in Art. 26 DSGVO geregelt ist, mit vertraglichem Leben erfüllt werden.

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27.03.2018

Mediator als Berichterstatter

Portrait von Prof. Dr. Reinhard Greger
Prof. Dr. Reinhard Greger

Beim Lesen von Gerichtsentscheidungen muss man sich manchmal unwillkürlich die Augen reiben. Steht da doch in einem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, mit dem die Versetzung einer im Clinch mit ihrer Vorgesetzten liegenden Beamtin für rechtmäßig erklärt wird, Folgendes zu lesen:

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27.03.2018

Erleichterter Kündigungsschutz für Finanzinstitute im Koalitionsvertrag

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

In meinem „Schnell-Blog“ über den Koalitionsvertrag (datierend vom späten Nachmittag des 07.02.2018) habe ich leider nicht vollständig berichtet. Der Koalitionsvertrag hat eine „Bombe“ in den Zeilen 3202 ff. versteckt, weil er Deutschland nach dem Brexit für Finanzinstitute attraktiver machen möchte:

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27.03.2018

Ist zur Ablehnung eines Vorsitzenden für die Einigungsstelle eine Begründung notwendig?

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Oftmals besteht Streit um die Personen des Vorsitzenden einer Einigungsstelle, der im Verfahren gem. § 100 ArbGG zu klären ist. Zwischen den - hier letztinstanzlich zuständigen - LAG’en besteht Uneinigkeit, ob bei der gerichtlichen Ermessensentscheidung die Ablehnung durch einen Betriebspartner mit oder ohne nähere Begründung genügend ist. Interessant ist eine aktuelle Entscheidung des LAG Baden-Württemberg vom 28.09.2017.

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