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13.09.2017

Unzulässigkeit der Berufung nach § 45 GKG ?

Portrait von Peter Fölsch
Peter Fölsch Stellvertretender Direktor des Amtsgerichts

Zu seiner Entscheidung vom 27.07.2017 - III ZB 37/16 - hat der BGH folgenden Leitsatz veröffentlicht: "Der Wert der Beschwer ist nach § 45 Abs. 1 GKG zu bemessen, wenn die von einer beklagten Partei gestellten Hilfsanträge, eine Verurteilung nur Zug-um-Zug gegen bestimmte Leistungen auszusprechen, unzutreffend als Hilfswiderklage angesehen werden und diese abgewiesen wird."

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12.09.2017

Neue Dimensionen des Softwareentwicklungsvertrages?

Portrait von Jochen Schneider
Jochen Schneider CSW Rechtsanwälte

Das OLG Frankfurt v. 17.7.2017 - 5 U 152/16 (demnächst in CR mit Besprechungsaufsatz Welkenbach) hat das Urteil des LG Wiesbaden zu Scrum abgeändert und den Vergütungsanspruch zugesprochen. Die Fälligkeit ergibt sich aus dem LoI und demVerfahren mit Einzelbeauftragung, monatlicher Abrechnung und Planung i.V.m. Ratenzahlungsvereinbarung. Eine Einordnung als Werkvertrag wurde dabei als nicht entscheidend angesehen (anders LG Wiesbaden v. 30.11.2016 - 11 O 10/15, CR 2017, 298 = ITRB 2017, 36).

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12.09.2017

LAG’s zum BetrVG (2)

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Fragen der Aus- und Fortbildung beschäftigen die betriebliche Mitbestimmung immer mehr. Das LAG Köln hat in einem Beschluss v. 16.1.2017 – 9 TaBV 77/16 – entschieden, dass (ausnahmsweise) die Einigungsstelle offensichtlich unzuständig i.S.v. § 100 Abs. 1 Satz 2 ArbGG ist, wenn der Arbeitgeber eine Bildungsmaßnahme zum Thema „Lead Generierung“ im Sinne eines Eins-zu-Eins Coaching (Side-by-Side-Coaching) durchführt.

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10.09.2017

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Prozesskostenhilfe für ein Mahnverfahren Beschluss vom 10. August 2017 – III ZA 42/16

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08.09.2017

OLG Frankfurt: Youtube muss E-Mail Adresse von Nutzern nach Urheberrechtsverletzung herausgegeben

Portrait von Dr. Matthias Böse
Dr. Matthias Böse Rechtsanwalt und Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz

Wurden Abmahnungen per E-Mail bisher in der Regel als unecht abgestempelt, insbesondere wenn der Empfänger nicht namentlich benannt wird, könnte sich das nun ändern:

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05.09.2017

LG Berlin: (Bregrenzte) Haftung des Tor-Exit-Node Betreibers für Urheberrechtsverletzungen

Portrait von Dr. Matthias Böse
Dr. Matthias Böse Rechtsanwalt und Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz

Das TOR-Netzwerk ermöglicht es den Nutzern, weitgehend anonym im Internet zu surfen. Der gesamte Datenverkehr wird dabei über einige sogenannte Exit-Nodes abgewickelt, Personen die ihren Internetanschluss hierfür unentgeltlich bereitstellen (weiter zum technischen Hintergrund). Für Dritte sieht es so aus, als habe dieser Anschlussinhaber gehandelt.

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05.09.2017

„Nobody is perfect“ oder: Auch Arbeitsrechtler machen Fehler!

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Das musste ich feststellen, als ich den Test auf Spiegel online „Sorry Chef, das ist privat“ absolvierte. Einen Fehler habe auch ich gemacht. Welchen, will ich hier nicht verraten. Probieren Sie es einmal selber.

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04.09.2017

OLG Oldenburg: Unsachgemäßer Reifentransport, bedenkenloses Öffnen des Kofferraums und ein Schaden an der Garage

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Über einen etwas kuriosen Fall hatte neulich das OLG Oldenburg (Urt. v. 31.5.2017 – 9 U 21/17) zu befinden: Der Kläger hatte bei der Beklagten seine Autoreifen wechseln lassen. Die aufzuziehenden Reifen hatte der Kläger waagrecht in sein Auto gelegt. Der Monteur der Beklagten klappte nach dem Reifenwechsel die rückwärtige Sitzbank um, stellte die abgenommenen Reifen jedoch aufrecht (!) hinten in den Wagen. Der Kläger fuhr dann zu Hause rückwärts in seine abschüssige Garageneinfahrt. Als er vor dem Garagentor stand, öffnete er vom Fahrersitz aus die Heckklappe. Daraufhin rollten die Reifen aus dem Auto heraus verursachten an dem Garagentor einen Schaden in Höhe von 6.000 €.

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03.09.2017

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Anforderung von Unterlagen für eine Schriftvergleichung Urteil vom 16. März 2017 – I ZR 205/15

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01.09.2017

Und sie bewegt sich doch! - Fondsbasierte Versorgungen sind auf Basis der ehezeitlichen Fondsanteile zu teilen! (BGH v. 19.7.2017 – XII ZB 201/17)

Portrait von Jörn Hauß
Jörn Hauß Fachanwalt für Familienrecht

Seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29.2.2012 – XII ZB 609/10, FamRZ 2012, 694 = FamRB 2012, 177, war ein versorgungsausgleichsrechtliches Ärgernis in der Welt: Die externe Teilung fondsgestützter Versorgungen durfte nicht in Fondsanteilen tenoriert werden, sondern, bezogen auf das Ehezeitende in einem Kapitalwert. Allein dies, so damals der BGH, ermögliche eine zweifelsfreie Vollstreckung. Gleichzeitig erklärte der BGH, dass ein nachehezeitlicher Wertverlust des Fonds im Versorgungsausgleich zu berücksichtigen sei, weil dem Versorgungsträger nicht zugemutet werden könne, zum Zeitpunkt der Rechtskraft mehr auszugleichen, als noch vorhanden sei. An einer Wertsteigerung der Fondsanteile zwischen Ehezeitende und Rechtskraft der Versorgungsausgleichsentscheidung nehme die ausgleichsberechtigte Person indessen nicht Teil, weil dies ein nachehezeitliches Ereignis sei. Dies hat zu dem flapsigen Spruch geführt: „Nach unten immer, nach oben nimmer“.

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01.09.2017

Kunstfreiheit für Fußballvereine?

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

In der Beratung von Sportvereinen stellt sich immer wieder die Frage, ob befristete Arbeitsverhältnisse mit Trainern oder Spielern auch außerhalb von § 14 TzBfG abgeschlossen werden können. Das LAG Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 17.02.2016 – 4 Sa 202/15 diese Frage bejaht und dies mit der Eigenart der Arbeitsleistung begründet (vgl. auch Schewiola, ArbRB 2016, 279 ff.) Die Revision ist beim Bundesarbeitsgericht unter dem Aktenzeichen 7 AZR 312/16 anhängig.

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31.08.2017

10.000 € Geldentschädigung bei Beobachtung eines Betriebsrats durch Detektive

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Fragen des immateriellen Schadensersatzes bei ungerechtfertigter Überwachung von Arbeitnehmern haben die Gerichte schon beschäftigt (Nachweise bei Tschöpe/Grimm, Arbeitsrecht Handbuch, 10. Aufl. 2017, Teil 6 F Rz. 206). Das BAG hatte am 19.2.2015 (8 AZR 1007/13, Rz. 16 m.w.N., ArbRB 2015, 262) eine Geldentschädigung von 1.000,00 € zugesprochen, weil ein Arbeitgeber eine arbeitsunfähige Arbeitnehmerin durch einen Detektiv  unter Nutzung von Videoüberwachung unrechtmäßig überwachen ließ. Ein Urteil des LAG Rheinland-Pfalz vom 27.4.2017 (5 Sa 449/16) spricht nun 10.000,00 € Geldentschädigung gem. § 823 Abs. 1 BGB wegen schwerwiegender Persönlichkeitsverletzung zu, nachdem ein Arbeitnehmer, der auch Betriebsrats- und Gesamtbetriebsratsvorsitzender ist, über 20 Arbeitstage durch einen Detektiv observiert worden war.

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29.08.2017

German Implementation Act for PSD2 Directive in Force - Continental Drift on the Banking Market?

Portrait von Bernd Suchomski
Bernd Suchomski

(German version available on CR-Online Blog)

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29.08.2017

Umsetzungsgesetz zur PSD2-Richtlinie in Kraft – Continental Drift im Banking-Markt?

Portrait von Bernd Suchomski
Bernd Suchomski

Das deutsche Umsetzungsgesetz zur PSD2 – zur zweiten Zahlungsdiensterichtlinie – ist zum Teil bereits zum 21. Juli 2017 in Kraft getreten, BGBl. I Nr. 48, 21.07.2017, S. 2446 ff.. Davon betroffen sind im BGB vor allem die §§ 505a, 675e, f und h – l BGB (s. Art. 15 (2) des Umsetzungsgesetzes).

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29.08.2017

OLG Celle: Anforderungen an Werbekennzeichnung in Social Media (hier: Instragram)

Portrait von Dr. Matthias Böse
Dr. Matthias Böse Rechtsanwalt und Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz

Influencer sind heutzutage in der Regel bezahlte Nutzer von sozialen Netzwerken, deren Beiträge eine größere Leserschaft (follower) erreicht. Wird ein solches Medium zu werblichen Zwecken verwendet, tritt der werbliche Charakter in den Hintergrund, der Follower meint viel mehr, tatsächlich eine Produktempfehlung zu erhalten. Eine solche Vermengung redaktioneller und werblicher Inhalte begegnet § 58 RStV mit einer Pflicht zur deutlichen Kennzeichnung als Werbung, dies folgt auch aus § 5a Abs. 6 UWG, den das Gericht hier aufgrund des Vorgehens eines klagebefugten Verbandes angewendet hat.

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29.08.2017

„Abmahnung wegen 30 Sekunden Fußball schauen“ – Gehört das auf die erste Seite?

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Das habe ich mich heute gefragt. Auf der Titelseite der „Magdeburger Volksstimme“ konnte ich heute lesen, dass das Arbeitsgericht Köln (Az. 20 Ca 7940/16) entschieden habe, dass Fernsehen auf dem Computer im Job – auch nur für 30 Sekunden – eine Abmahnung rechtfertige. Auch andere Medien, z.B. Zeit online, berichten darüber. Aber gehört das auf die erste Seite einer Zeitung?

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28.08.2017

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Parteivernehmung zum Inhalt eines Beratungsgesprächs Urteil vom 20. Juli 2017 – III ZR 296/15

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25.08.2017

Arbeitsvertrag – alles egal?

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Den Eindruck habe ich immer wieder, wenn ich neu abgeschlossene Arbeitsverträge sehe. Auch heute noch findet man in aktuell abgeschlossenen Arbeitsverträgen die doppelte Schriftformklausel, obwohl das Bundesarbeitsgericht dieser schon mit seinem Urteil vom 20.5. 2008 - 9 AZR 382/07 (ArbRB 2008, 327) eine Absage erteilt hat. Natürlich findet man auch heute noch vielfach Klauseln, wonach mit der Vergütung alle Überstunden abgegolten sind. Auch die Änderung des § 309 Nr. 13 BGB, wonach eine strengere Form als die Textform für die Geltendmachung von Ansprüchen nicht verlangt werden kann, ist noch nicht weit in die Praxis vorgedrungen.

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24.08.2017

Zulässigkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses durch gerichtlichen Vergleich

Portrait von Henning Hülbach
Henning Hülbach

Der Sachgrund einer Befristung durch gerichtlichen Vergleich i.S.v. § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 TzBfG erfordert nach Auffassung des BAG sowohl einen gerichtlichen Streit über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses als auch die Einzelfallprüfung, ob ein institutioneller Rechtsmissbrauch vorliegt (BAG, Urt. v. 12.11.2014 – 7 AZR 891/12, ArbRB 2015, 70).

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