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Willkommen zu unseren Blogs im Bereich Recht und Steuern! Hier finden Sie topaktuelle Beiträge von ausgewiesenen Experten zu den wichtigsten Rechtsgebieten: Arbeitsrecht, Sozialrecht, Familienrecht, IT-Recht, Mediation, Medienrecht, Mietrecht, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Zivilrecht und Zivilverfahrensrecht. Unsere meinungsstarken Fachblogs informieren Sie regelmäßig über die neuesten Entwicklungen, Gesetzesänderungen und praxisnahe Lösungen. Nutzen Sie das Expertenwissen unsere Autorinnen und Autoren und profitieren Sie von wertvollen Insights aus erster Hand.

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12.03.2019

Tür auf, Tür zu, Tür auf, Tür zu, Tür auf?

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Fragen der Mitbestimmung rund um die Kantine (dabei handelt es sich um eine Sozialeinrichtung nach § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG) sind im Grunde für die Berichterstattung hier zu langweilig. Eine Entscheidung des LAG Düsseldorf (Beschl. v. 12.12.2018 – 12 TaBV 37/18), die eine in Essen ansässige Theaterkantine und deren Terrasse behandelt, gibt aber Anlass zur Berichterstattung.

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12.03.2019

Kollektivrechtliche Aufhebung einer Gesamtbetriebsvereinbarung unmittelbar vor Betriebsübergang

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

§ 613a Abs. 1 Satz 2 BGB, wonach solche Rechte und Pflichten, die durch Rechtsnormen eines Tarifvertrags oder durch eine Betriebsvereinbarung geregelt sind, im Falle eines Betriebsübergangs Inhalt des Arbeitsverhältnisses zwischen dem neuen Inhaber und dem Arbeitnehmer werden und nicht vor Ablauf eines Jahres nach dem Zeitpunkt des Übergangs zum Nachteil des Arbeitnehmers geändert werden dürfen, ist eine Auffangregelung. Vorrangig ist eine kollektivrechtliche Fortgeltung von Tarifverträgen und Betriebs- oder Gesamtbetriebs- oder Konzernbetriebsvereinbarungen zu prüfen.

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08.03.2019

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Um zwei anwaltliche „Betriebsunfälle“ geht es in dieser Woche.

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08.03.2019

BGH: Notwendige Angaben für einen Kostenfestsetzungsbeschluss im Rahmen der Zwangsvollstreckung

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Im Zwangsvollstreckungsverfahren entstehen regelmäßig zahlreiche Anwaltsgebühren und Auslagen, die oftmals für sich gesehen nicht sehr hoch sind. Um diese insgesamt erfolgreich zu vollstrecken, sind sie immer vollständig bei einem Vollstreckungsauftrag anzugeben. Dies ist mitunter recht mühsam und erfordert umständliche Rechen- und Zeitarbeit. In derartigen Fällen empfiehlt es sich, gelegentlich über alle bisher entstandenen Gebühren einen einheitlichen Kostenfestsetzungsbeschluss zu beantragen (§ 788 ZPO). Das hat den zusätzlichen Vorteil, dass diese Positionen dann – sozusagen – festgeschrieben werden.

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07.03.2019

Ordnungsgeld bei Nichterscheinen der Partei

Portrait von Peter Fölsch
Peter Fölsch Stellvertretender Direktor des Amtsgerichts

Nach Auffassung des OLG Schleswig (Beschluss vom 22.01.2019 -- 16 W 146/18) kann ein Ordnungsgeld nicht festgesetzt werden, wenn die zu einem Güteversuch geladene Partei nicht erscheint, der erschienene Prozessbevollmächtigte von der Partei jedoch zum Vergleichsabschluss bevollmächtigt wurde (so auch schon BGH NJW-RR 2011, 1363; str.). § 141 Abs. 3 Satz 2 ZPO knüpfe lediglich im Hinblick auf die Tatsachenaufklärung, nicht aber im Hinblick auf Vergleichsverhandlungen an die Fähigkeit eines zum Vergleichsabschluss bevollmächtigten Vertreters zur inhaltlichen Erörterung an. Im übrigen komme es nicht darauf an, ob es dann in der Verhandlung tatsächlich zum Vergleich komme.

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05.03.2019

Neues zu nachvertraglichen Wettbewerbsverboten

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Einem Hinweisbeschluss des OLG München zufolge sind viele nachvertragliche Wettbewerbsverbote mit Fremdgeschäftsführern unwirksam (OLG München vom 2.8.2018 – 7 U 2107/18, ArbRB online). Die verbreitet empfohlene (und verwendete) Formulierung, wonach der Geschäftsführer verpflichtet ist, für eine bestimmte Dauer nach Beendigung des Anstellungsverhältnisses "weder in selbstständiger noch unselbstständiger Stellung oder in sonstiger Weise" für ein Konkurrenzunternehmen der Gesellschaft tätig zu werden, sei zu weit gefasst und damit unwirksam. Denn davon werde auch die Tätigkeit als Hausmeister für ein Konkurrenzunternehmen erfasst. Die zu weite Formulierung könne nicht auf ein zulässiges Maß reduziert werden und werde auch nicht durch eine salvatorische Klausel gerettet, weil diese gegen das Transparenzgebot des § 305 c Abs. 2 BGB verstoße. Auch die Höhe einer zugesagten Karenzentschädigung könne nicht im Rahmen einer Abwägung berücksichtigt werden. Mit dieser Begründung hat das OLG eine die Unwirksamkeit des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots feststellende einstweilige Verfügung des Landgerichts München bestätigt (Beschluss vom 6.9.2018 - 7 U 2107/18).

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05.03.2019

Erbauseinandersetzung bei zivilrechtlicher Nachlassspaltung

Portrait von Michael Marfels
Michael Marfels RD a.D.

Der BFH hat entschieden, dass wenn bei einer zivilrechtlichen Nachlassspaltung unter Einbeziehung aller personengleichen Erbengemeinschaften alle Nachlassgegenstände in einem einheitlichen Vorgang unter allen Beteiligten vollständig verteilt werden, auch für die ertragsteuerliche Beurteilung, ob insgesamt eine neutrale Realteilung oder ob teilweise Anschaffungs- und Veräußerungsvorgänge anzunehmen sind, auf diesen einheitlichen Vorgang und auf den gesamten Nachlass abzustellen ist. Damit hat der BFH der Revision des FA stattgegeben, die Sache aber zur erneuten Entscheidung an da FA zurückverwiesen. das FG hat noch festzustellen, wie sich die Miterben im Zuge der Auflösung der beiden Erbengemeinschaften auseinandergesetzt haben.

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03.03.2019

Zur Pfändbarkeit von Haustieren

Portrait von Prof. Dr. Caroline Meller-Hannich
Prof. Dr. Caroline Meller-Hannich

Die im Auftrag der Stadt Ahlen vorgenommene Pfändung des Mopses Edda, u.a. wegen ausstehender Hundesteuer macht derzeit Schlagzeilen. Während Nutz- und Hilfstiere sehr umfassenden Pfändungsschutz nach § 811 ZPO genießen (dazu hier), gibt es für Haustiere in der Tat Ausnahmen:

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01.03.2019

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Um den Begriff des Bauwerks geht es in dieser Woche.

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26.02.2019

Das große Schweigen – Gibt es eine Krise berufsständischer Versorgungssysteme?

Portrait von Jörn Hauß
Jörn Hauß Fachanwalt für Familienrecht

Der Wert einer Versorgung wird maßgeblich durch deren Höhe und Dynamik bestimmt. Deshalb ist gut beraten, wer im Versorgungsausgleich sich nicht nur nach der Versorgungshöhe erkundigt, sondern auch deren Entwicklung in Anwartschafts- und Leistungsphase betrachtet. Nur dadurch gewinnt man ein realistisches Bild vom Wert einer Versorgung. Ihr Kapitalwert gibt darüber nur unzureichend Auskunft.

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25.02.2019

Zuordnung von befristet versetzten Arbeitnehmern zu einer übergehenden wirtschaftlichen Einheit (Betriebsteil)

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Nach § 613a Abs. 1 BGB gehen nur die Arbeitsverhältnisse derjenigen Arbeitnehmer über, die dem konkreten Betrieb oder Betriebsteil zuzuordnen sind. Für die Frage, welchem Betriebsteil ein Arbeitnehmer zugeordnet ist, kommt es zunächst auf den Willen der Arbeitsvertragsparteien an. Liegt ein solcher Wille weder in ausdrücklicher noch in konkludenter Form vor, so erfolgt die Zuordnung grundsätzlich – ausdrücklich oder konkludent – durch den Arbeitgeber aufgrund seines Direktionsrechts. Schwierigkeiten bereitet die Zuordnung, wenn Arbeitnehmer teils in übertragenen Einheiten, teils in nicht übertragenen Einheiten tätig werden und es sowohl an einer Einigung zwischen den Vertragsparteien über die Zuordnung wie auch an einer Zuordnungsentscheidung des Arbeitgebers aufgrund seines Direktionsrechts fehlt. Dann entscheidet der Schwerpunkt der Tätigkeit, der in erster Linie nach dem zeitlichen Umfang zu bestimmen ist, in dem der Arbeitnehmer in dem übertragenen Betrieb(steil) tätig geworden ist (HWK/Willemsen, 8. Aufl. 2018, § 613a Rz. 229).

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22.02.2019

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Um grundlegende Pflichten eines Rechtsanwalts geht es in dieser Woche.

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20.02.2019

Kein elektronischer Rechtsverkehr beim Bundesverfassungsgericht – aber bei allen anderen Gerichten

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Der elektronische Rechtsverkehr scheint kurioserweise dort besonders beliebt zu sein, wo ihn das Gesetz noch nicht zugelassen hat.

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20.02.2019

Berücksichtigung der Jahressonderzahlung bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

In einer aktuellen Entscheidung musste das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt (Urteil vom 17.01.2019 – 2 Sa 354/16) die Frage entscheiden, ob eine im November zur Auszahlung kommende Jahressonderzahlung pfändungsrechtlich lediglich diesem Monat zuzuordnen oder fiktiv auf den ein Jahr betragenen Bezugszeitraum aufzuteilen ist.

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19.02.2019

The Beauty and the Beast - Anmerkungen zum Facebook-"Fallbericht" des Bundeskartellamts

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Die datenschutzrechtliche Einwilligung hat seit jeher zwei Gesichter. Einerseits erscheint sie als perfektes Instrument des selbstbestimmten Handelns. Andererseits steht sie unter dem Verdacht einer Mogelpackung, die zur übereilten Preisgabe persönlicher Daten verleitet.

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19.02.2019

BGH: Kostenerstattung im Befangenheitsverfahren

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Im Rahmen einer Erbstreitigkeit erstattete ein Sachverständiger ein Gutachten zur Testierfähigkeit der Erblasserin. Die Kläger lehnten den Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit ab. Die Beklagten nahmen Stellung. Das LG wies den Befangenheitsantrag zurück. Die von den Klägern gegen diesen Beschluss eingelegte sofortige Beschwerde wies das OLG zurück und legte den Klägern die Kosten des sofortigen Beschwerdeverfahrens auf.

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17.02.2019

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Um eine umstrittene Frage aus dem Recht der Kostenerstattung geht es in dieser Woche.

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15.02.2019

Auch Auswandern will gelernt sein (OLG Brandenburg v. 6.11.2018 – 13 UF 174/17)

Portrait von Monika Clausius
Monika Clausius Fachanwältin für Familienrecht

Eine zunehmende gesellschaftliche Mobilität hinterlässt auch in familiengerichtlichen Verfahren ihre Spuren. Nach der Trennung von Eltern kommt es immer häufiger dazu, dass ein Elternteil – sei es aus privaten oder beruflichen Gründen – seinen Wohnort verlegen muss. Insbesondere wenn aus der Ehe oder Beziehung hervorgegangene Kinder im Haushalt dieses Elternteils leben, hat eine örtliche Veränderung nicht nur Auswirkungen auf die Frage, wie künftig Umgangskontakte mit dem jeweils anderen Elternteil sichergestellt werden können. Im schlechtesten Fall kann ein solcher Ortswechsel zum völligen Abbruch persönlicher Kontakte führen. Familiengerichtliche Verfahren, in denen es um die Auswanderung eines Elternteils geht, bedürfen daher einer besonders intensiven Bewertung der Belange aller Beteiligten.

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12.02.2019

Doxing & Data-Leaks: Neue Pflichten für Unternehmen?

Portrait von Dr. Florian Schneider
Dr. Florian Schneider Rechtsanwalt

Beinahe täglich vermeldet die Presse neue Hiobs-Botschaften. Listen mit über 700 Millionen E-Mail-Adressen samt Passwörtern werden im Darknet für weniger als 40 Euro zum Kauf angeboten. Ein 20-jähriger Schüler mit mutmaßlich rechtsgerichteter Gesinnung sammelt und veröffentlicht massenhaft Daten  von Politik und Prominenz in einem „Online-Adventskalender“ (sog. Doxing). Und nahezu jeder kann davon ausgehen, dass seine vertraulichen Daten früher oder später kompromittiert werden. Sei es, weil er Playstation spielt, Flüge bucht oder in Hotels übernachtet.

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12.02.2019

Vorturner, RussenEi, Borschtsch und A... in E-Mails - Vortragsverwertungsverbot im Prozess

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Am 22. Februar 2016 sandte der Kläger von seinem dienstlichen PC aus eine E-Mail, in der es auszugsweise heißt: "… Letztes Jahr hatte ich beim alten Arbeitgeber gekündigt. Haben neuen GF Idiot bekommen. Was für eine Flasche. Hab ich die Reißleine gezogen. Dann hat man mich bequatscht und den neuen GF in der Probezeit wieder nach Hause geschickt. Bin ich da geblieben. Jetzt Russen Arschloch bekommen. Die Scheiße geht geradeso weiter. Hatten mir versprochen, wird "Fachmann" sein, wenn wieder einer kommt … Man es tummeln sich so viele Flaschen und die bekommen immer wieder ein Job…" Am 17. Mai 2016 schrieb er an Herrn B eine E-Mail, in der es u.a. wie folgt heißt: "…Haben schon wieder neuen Vorturner (GF) bekommen. Was für eine Flasche. Russen Ei!!!!. Aktuell such ich was NEUES…". Am 3. November 2016 schrieb er an C - hierbei handelt es sich um den ehemaligen Vorgesetzten des Klägers - eine E-Mail mit auszugsweise folgenden Inhalt: "…Der andere Russen/China Rohrkrepierer soll jetzt mal Bluestar angehen bezüglich Plattform, welche Spezialitäten, Menge nach Europa, PBT exclusiv über uns. Leck mich doch am Arsch…" In einer E-Mail vom 21. Februar 2017 äußerte der Kläger an Frau D u.a.: "…Mich vorher aber aufheizen - ich kann Dir sagen - Kolchose Bude". In einer E-Mail vom 28. Februar 2017 an Frau E äußerte der Kläger u.a.: "Hallo Frau E, werde wohl heute in den Sack hauen… Hier gibt's nur noch Borschtsch ...". In einer E-Mail vom 6. März 2017 an die Adresse xxxx äußerte der Kläger unter anderem: "Servus F, es ist geschafft. Russen Idiot ist Geschichte. Hab am 28.02.2017 also letzte Woche zum 31.05.2017 gekündigt. …Jetzt lassen wir es schön ausklingen. Reiß mir kein Bein mehr aus. Öfter mal den Doc besuchen…".

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09.02.2019

Keine Spezialzuständigkeit nach § 72a S. 1 Nr. 4 GVG bei Streitigkeit aus Versicherungsagenturvertrag

Portrait von Peter Fölsch
Peter Fölsch Stellvertretender Direktor des Amtsgerichts

Nach § 72a S. 1 Nr. 4 GVG sind für Streitigkeiten aus Versicherungsvertragsverhältnissen bei den Landgerichten Spezialkammern einzurichten. Das OLG München hat entschieden, dass eine Streitigkeit aus einem Versicherungsagenturvertrag dieser Spezialkammer nicht zuzuordnen ist (Beschl. v. 07.02.2019 - 34 AR 114/18). Zwar ergebe sich aus der Gesetzeshistorie, dass § 72a S. 1 Nr. 4 GVG (entsprechend § 348 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. h ZPO) Streitigkeiten über Ansprüche aus Versicherungsverhältnissen zwischen dem Versicherungsnehmer, dem Versicherten oder dem Bezugsberechtigten einerseits und dem Versicherer anderseits und - nach dem Willen des Gesetzgebers - daneben, wegen der Sachnähe, auch Streitigkeiten aus Versicherungsvermittlung und -beratung i.S.d. § 59 VVG umfasse. Ein Versicherungsagenturvertrag unterfalle dieser Regelung jedoch nicht. Eine uferlose Ausdehnung der Regelung würde die Gefahr mit sich bringen, dass die mit ihrer Einführung von dem Gesetzgeber erhofften Spezialisierungseffekte wieder zunichte gemacht werden würden. Dass auch Fragestellungen versicherungsvertraglicher Art von Bedeutung sein können, könne allein die Anwendung des § 72a S. 1 Nr. 4 GVG noch nicht rechtfertigen.

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08.02.2019

The German Antitrust Authority's Interpretation of GDPR Consent - Facebook Decision

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

The German Bundeskartellamt (Federal Antitrust Authority) has published and translated “background information” on its Facebook decision (Bundeskartellamt, "Bundeskartellamt prohibits Facebook from combining user data from different sources", PR of 7 February 2019). The “background information” reveals that the decision is based on a rather eclectic interpretation of the GDPR. The fact that a federal authority not responsible for data protection goes out on a limb with its own version of GDPR interpretation is not welcomed by everybody in Germany.

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07.02.2019

Das 19. Rad am Wagen: Das Kartellamt maßt sich Befugnisse an und legt die DSGVO fragwürdig aus

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

In „Hintergrundinformationen“ erläutert das Bundeskartellamt (BKartA) seine heutige Facebook-Entscheidung (BKartA, "Bundeskartellamt untersagt Facebook die Zusammenführung von Nutzerdaten aus verschiedenen Quellen", PM v. 7.2.2019). Die Entscheidung beruht auf einer ebenso eigenwilligen wie fragwürdigen Interpretation des neuen europäischen Datenschutzrechts. Dass ein deutsches Kartellamt bei der Anwendung der DSGVO vorprescht und die für den Datenschutz zuständigen Behörden links überholt, wird nicht allen Datenschützern gefallen.

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07.02.2019

Zuständigkeit für die Entscheidung über die Anhörungsrüge

Portrait von PD Dr. Daniel Effer-Uhe
PD Dr. Daniel Effer-Uhe Akad. Rat a.Z. an der Universität zu Köln

Vorschlag von Gravenhorst

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07.02.2019

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Um eine besondere Form der Veräußerung einer Mietwohnung geht es in dieser Woche.

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06.02.2019

Die Schutzgutmisere des Datenschutzrechts (Teil I)

Portrait von Winfried Veil
Winfried Veil

Was ist eigentlich das Schutzgut des Datenschutzrechts? Die Antwort auf diese Frage liegt im Dunklen. Das Schutzgut ist unklar und in höchstem Maße umstritten.

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06.02.2019

Höchstgerichte zwischen Rechtsschutzgewährleistung und Rechtsfortbildung - Schwerpunkt der neuen Ausgabe der „Zeitschrift für das gesamte Verfahrensrecht (GVRZ)”

Portrait von PD Dr. Daniel Effer-Uhe
PD Dr. Daniel Effer-Uhe Akad. Rat a.Z. an der Universität zu Köln

Höchstgerichten kommt eine kaum zu überschätzende Rolle zu, wenn es darum geht, Recht zu sprechen, fortzubilden, Rechtsfrieden zu schaffen und dadurch Rechtssicherheit und -klarheit zu bewahren oder überhaupt erst herzustellen. Die Bedeutung höchstrichterlicher Entscheidungen reicht häufig über den Einzelfall hinaus – sie werden rechtsgebietsübergreifend in vielfältiger Weise rezipiert. „Höchstgerichte zwischen Rechtsschutzgewährleistung und Rechtsfortbildung“ war das Thema der 4. Tagung junger ProzessrechtswissenschaftlerInnen im September 2018 in Wien, deren Beiträge nun Eingang in die vorliegende „Wiener Ausgabe“ gefunden haben.

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05.02.2019

BVerfG: Grünes Licht für die Kontrolle von Dieselfahrverboten

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat heute drei Entscheidungen zur Kfz-Kennzeichenerfassung veröffentlicht. Es ging um Vorschriften des bayerischen, hessischen und baden-württembergischen Polizeirechts (BVerfG v. 18.12.2018, Az. 1 BvR 142/15, 1 BvR 2795/09, 1 BvR 3178/10). Das BVerfG hat die landesrechtlichen Bestimmungen zwar teilweise für verfassungswidrig erklärt. Aus den Entscheidungen lässt sich jedoch nicht ableiten, dass die Erfassung von Kennzeichen und deren Abgleich mit polizeilichen Datenbeständen grundsätzlich unzulässig ist. Die Gegner der Überwachung von Diesel-Fahrverboten sollten sich nicht zu früh freuen.

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05.02.2019

OLG Hamburg: Kostenentscheidung nach Erledigungserklärung im Widerspruchsverfahren

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Einem Verfahren vor dem OLG Hamburg (Beschl. v. 12.11.2018 - 7 W 27/18) erließ das Landgericht auf Antrag des Antragstellers (eine bekannte Person des öffentlichen Lebens) eine einstweilige Verfügung gegen die Antragsgegnerin (einen Zeitschriftenverlag). Als  Anschrift gab der Antragsteller die Adresse seiner Rechtsanwälte an. Die Antragsgegnerin legte Widerspruch ein und begründete diesen nur damit, der Antrag sei wegen der fehlenden Anschrift unzulässig gewesen. Daraufhin legte der Antragsteller sein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung seiner Anschrift dar. Gleichzeitig teilte er höchstvorsorglich seine Anschrift mit. Alsdann erklärten die Parteien das Widerspruchsverfahren übereinstimmend für erledigt. Das Landgericht legte die Kosten der Antragsgegnerin auf. Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin führte hingegen zur Auferlegung der Kosten auf den Antragsteller durch das OLG.

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05.02.2019

Der Deutsche Konfliktmanagementkodex (DKMK)

Portrait von Dr. Felix Steffek, LL.M. (Cambridge)
Dr. Felix Steffek, LL.M. (Cambridge) University of Cambridge

In der Februar-Ausgabe der ZKM (Heft 1/2019) werbe ich für den Erlass eines Deutschen Konfliktmanagementkodex (DKMK). Der Beitrag ist außerdem als kostenloser Download auf der Website der ZKM verfügbar. Der Deutsche Konfliktmanagementkodex könnte die Best Practice guter Konfliktlösung aus Sicht der Unternehmen vermitteln. Thematisch würde der Kodex sowohl die interne als auch die externe Konfliktbehandlung erfassen. Zudem könnten die Empfehlungen allgemeine Grundlagen der Unternehmensorganisation betreffen, also zum Beispiel die unternehmensinternen Anreizstrukturen der Konfliktbehandlung. Darüber hinaus könnten Entscheidungsprinzipien der Konfliktlösung empfohlen werden, etwa betreffend die Auswahl von Konfliktlösungsmechanismen. Dabei liegt es nahe, sämtliche Konfliktlösungsverfahren abzudecken, angefangen bei der Verhandlung über die Mediation, die Schlichtung, das Schiedsgutachten, das Schiedsgerichtsverfahren bis hin zum Gerichtsverfahren. Der Konfliktmanagementkodex ginge in Inhalt und Umfang also weit über Selbstverpflichtungen der Unternehmen zur Vorgehensweise bei Konflikten (sog. Dispute Resolution Pledges oder Corporate Pledges) hinaus.

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