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Willkommen zu unseren Blogs im Bereich Recht und Steuern! Hier finden Sie topaktuelle Beiträge von ausgewiesenen Experten zu den wichtigsten Rechtsgebieten: Arbeitsrecht, Sozialrecht, Familienrecht, IT-Recht, Mediation, Medienrecht, Mietrecht, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Zivilrecht und Zivilverfahrensrecht. Unsere meinungsstarken Fachblogs informieren Sie regelmäßig über die neuesten Entwicklungen, Gesetzesänderungen und praxisnahe Lösungen. Nutzen Sie das Expertenwissen unsere Autorinnen und Autoren und profitieren Sie von wertvollen Insights aus erster Hand.

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06.01.2023

Montagsblog: Neues vom BGH

Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Präklusion von Vorbringen nach einer gemäß § 264 ZPO privilegierten Antragsänderung im Berufungsverfahren.

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04.01.2023

Personalarbeit 4.0: Datenschutz und Geschäftsgeheimnisschutz gehören organisatorisch zusammen!

Jonas Singraven

In der Beratungspraxis werden Datenschutz und Geschäftsgeheimnisschutz als zwei unterschiedliche Baustellen behandelt. Dies ist eine Fehlentwicklung: Sie führt dazu, dass der Wert von Datenschutzmaßnahmen unterschätzt wird und sich für den Geschäftsgeheimnisschutz in vielen Unternehmen überhaupt niemand hauptzuständig fühlt.

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02.01.2023

Düsseldorfer Tabelle 2023 (Erwiderung auf Schwamb v. 20.12.2022)

Portrait von Heinrich Schürmann
Heinrich Schürmann VorsRiOLG a.D.

Schwamb greift in seinem Beitrag die zu den Kontroversen bekannten Argumente auf, vernachlässigt dabei aber, dass sich die strittigen Punkte deshalb ergeben, weil die gesetzlichen Grundlagen der einzelnen Berechnungen längst nicht mehr mit den aus den Anfangsjahren des Unterhaltsrechts stammenden Maßstäben vergleichbar sind. Die strukturellen Veränderungen der letzten Jahrzehnte erfordern es, dass die Rechtsprechung die bisher angewandten Methoden auf ihre Eignung hinterfragt und die gewonnenen Ergebnisse auf ihre Angemessenheit und Stimmigkeit im Gesamtsystem überprüft.

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29.12.2022

Folgenreiche „Blutgrätsche“ für das UmRUG auf der Zielgeraden

Prof. Dr. Heribert Heckschen / Ralf Knaier

In den Tagen vor Weihnachten endete am 18.12.2022 nicht nur die – durchaus umstrittene – Fußball-WM der Herren in Qatar. Wenige Tage zuvor wurde am 15.12.2022 ein wesentlich weniger umstrittenes Vorhaben ebenso unsanft wie unnötig überraschend mittels einer „Blutgrätsche“ gestoppt: Die Rede ist vom Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie (UmRUG, Regierungsentwurf: BT-Drucksache 20/3822). Die bevorstehende Reform des Umwandlungsrechts beschäftigte seit Jahren und insbesondere 2022 die Wissenschaft in zahlreichen Teilaspekten (s. etwa J. Schmidt, NZG 2022, 579 u. 635; Baschnagel/Hilser, NZG 2022, 1333; Wollin, ZIP 2022, 989; Hommelhoff, NZG 2022, 683; Brandi/M. K. Schmidt, DB 2022, 1880; Bungert/Strothotte, BB 2022, 1411; Heckschen/Knaier, GmbHR 2022, 501 u. 613; Heckschen/Knaier, ZIP 2022, 2205). Für die Umsetzung der Richtlinie über grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen (Umwandlungsrichtlinie – RL [EU] 2017/1132 in Bezug auf grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen, ABl. EU Nr. L 321/2019, 1) haben die Mitgliedstaaten bis zum 31.1.2023 Zeit (J. Schmidt, ZEuP 2020, 565, 590; J. Schmidt, ZIP 2021, 112). Seit 2019 hatte eine Expertenkommission das Vorhaben vorbereitet (weitere Informationen abrufbar unter: https://www.bmjv.de/DE/Ministerium/ForschungUndWissenschaft/KommissionUmwandlungsrecht/KommissionUmwandlungsrecht.html). Das Umsetzungsverfahren in Deutschland war bereits weit fortgeschritten und nachdem es Gegenstand der öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags gewesen ist und die Vorschläge des Bundesrats und der Sachverständigen im Rechtsausschuss von letzterem teilweise in einer ergänzten und abgeänderten Version des Gesetzesentwurfs zum UmRUG umgesetzt wurden, konnte man davon ausgehen, dass das UmRUG pünktlich zum 31.01.2023 in Kraft treten würde (zum Ganzen ausführlich Heckschen/Knaier, GmbHR 2022, R376).In der Sitzung des Deutschen Bundestags vom 15.12.2022 kam nun jedoch alles anders als erwartet. Nach einer kurzen Debatte wurde das Gesetz nicht verabschiedet, sondern gem. § 82 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundestags einstimmig an den federführenden Rechtsausschuss zurücküberwiesen und die Abstimmung wurde abgesetzt (https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw50-de-umwandlungsrichtlinie-924600). Offiziell hieß es hierzu, dass der zuständige Ausschuss des Bundesrats der Fristverkürzungsbitte des Bundestags nicht zugestimmt hatte und das Gesetz daher nicht vor Februar 2023 im Bundesrat beraten werden kann (https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw50-de-umwandlungsrichtlinie-924600). Teilweise wird vermutet, dass die zahlreichen – thematisch nicht zum UmRUG gehörenden – Änderungen weiterer Gesetze, die dem letzten Entwurf angefügt wurden, zur Ablehnung der Fristverkürzung geführt hatten (dazu Wertenbruch, Bundesrat „vertagt“ UmRUG und stimmt Gesellschaftsregister-VO (GesRV) sowie der Änderung der Handelsregisterverordnung (HRV) zu, GmbHR-Blog v. 19.12.2022). Teilweise wird davon ausgegangen, dass der Bundesrat und die Länder allgemein unzufrieden damit sind, dass der Bundestag allzu oft eine Bitte um Fristverkürzung in den Gesetzgebungsverfahren äußert. Unabhängig davon, was letztlich den Ausschlag gegeben hat, kommt man nicht umhin Bundestag und Bundesrat ein Armutszeugnis dafür auszustellen, dass das wichtige UmRUG nun so kurz vor dem Ziel brutal aufgehalten wird (Der Podcast Parlamentsrevue spricht unter https://parlamentsrevue.de/ von „Trojaner[n] in der Umwandlungsrichtlinie“).Das UmRUG selbst dient der Umsetzung einer EU-Richtlinie und betrifft im Bereich der grenzüberschreitenden Umwandlungen wichtige und wirtschaftlich weitreichende Vorgänge. Angesichts der Terminplanung des Bundesrats erscheint ein Inkrafttreten des UmRUG vor Ende Februar 2023 völlig aussichtslos. Die Folgen der „Blutgrätsche“ reichen jedoch weiter als eine bloße Verzögerung. Das UmRUG wird nun inhaltlich behandelt werden müssen. Es werden Anpassungen erforderlich, die dem verspäteten Inkrafttreten geschuldet sind. Es könnte angesichts der Verknüpfung mit anderen Gesetzgebungsvorhaben zu weiteren Verzögerungen kommen, die sich auf Wochen oder Monate erstrecken könnten.Besonders hart trifft der unvorhergesehene Ausfall des UmRUG als Schlüsselspieler des grenzüberschreitenden Umwandlungsrechts nun die Praxis. Verschmerzbar wäre zwar das Zwangsgeld, welches der Bundesrepublik für die verspätete Richtlinienumsetzung droht. Weit schwerer wiegt jedoch, dass die Praxis nun auch ohne das UmRUG grenzüberschreitende Umwandlungen durchführen müssen wird. Mit Ablauf des 31.01.2023 droht hier enorme Rechtsunsicherheit. Nach Ablauf der Umsetzungsfrist wird zu prüfen sein, inwiefern und welche Regelungen der Umwandlungsrichtlinie unmittelbare Anwendung finden müssen. Ein Rückgriff auf die EuGH-Rechtsprechung allein wird zur Durchführung grenzüberschreitender Umwandlungen jedenfalls wohl nicht mehr in Betracht kommen. Aus der Rechtsprechung des EuGH folgt, „[…] dass sich der Einzelne in all den Fällen, in denen die Bestimmungen einer Richtlinie inhaltlich unbedingt und hinreichend genau sind, vor nationalen Gerichten gegenüber dem Staat auf diese Bestimmungen berufen kann, wenn dieser die Richtlinie nicht fristgemäß oder nur unzulänglich in das nationale Recht umgesetzt hat“ (EuGH v. 5. 10. 2004 – C-397/01 bis C-403/01, Slg. 2004, I-8835). Für eine unmittelbare Wirkung einer Richtlinienvorschrift müssen demnach drei Voraussetzungen vorliegen (ausführlich Herrmann/Michl, JuS 2009, 1065):1. ein Verstoß gegen die Umsetzungsverpflichtung, etwa wenn der Mitgliedstaat die Richtlinie nicht oder nicht rechtzeitig umgesetzt hat,2. hinreichende inhaltliche Bestimmtheit der fraglichen Vorschrift, diese muss also einen hinsichtlich Tatbestand und Rechtsfolge vollständigen Rechtssatz enthalten, der im Einzelfall von einem Gericht angewendet werden kann und3. inhaltliche Unbedingtheit der Vorschrift; der Eintritt der Rechtsfolge darf also nicht von einer Entscheidung eines Mitgliedstaats abhängen.Diese Voraussetzungen wären sodann für jede einzelne Richtlinienvorschrift, die in einem konkreten grenzüberschreitenden Umwandlungsverfahren zur Anwendung kommen könnte, zu prüfen. Erschwerend kommt hinzu, dass das Ergebnis einer dann evtl. gebotenen unmittelbaren Anwendung der Richtlinie nicht unbedingt im Einklang mit der im UmRUG vorgesehen Umsetzung stehen könnte. Weiterhin könnte der missliche Fall auftreten, dass einer der weiteren an einer grenzüberschreitenden Umwandlungsmaßnahme beteiligten Staaten die Richtlinie bereits umgesetzt hat und die Abstimmung mit den dortigen Umsetzungsnormen weitere Komplexität für die Umwandlung schafft. Zuletzt entsteht eine besondere Problemsituation, wenn das UmRUG während eines laufenden Umwandlungsverfahrens in Kraft tritt und unklar sein wird, welche Regelungen nun Geltung beanspruchen. Verschärfend wirkt, dass das Gesetz zur Umsetzung der Bestimmungen der Umwandlungsrichtlinie über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei grenzüberschreitenden Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen vom Bundestag bereits am 01.12.2022 angenommen wurde (https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw41-de-umwandlungsrichtlinie-912976) und daher schon vor dem UmRUG ausgefertigt werden und in Kraft treten könnte.Es bleibt daher festzuhalten, dass das Finale des Erlasses des UmRUG nur als Akt schlechter, kurzsichtiger und nicht allgemeinwohlorientierter Gesetzgebung betrachtet werden kann. Die Folgen der nicht fristgerechten Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie könnten der Gestaltungs- und Beratungspraxis, ebenso wie den Gerichten zukünftig noch einige schwerwiegende Probleme bereiten.

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27.12.2022

OLG Frankfurt a. M.: Verzögerungsgebühr wegen Nichttragens einer Maske

Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Das OLG Frankfurt a. M. (Beschl. v. 27.9.2022 – 7 WF 116/22) hatte über die Verhängung einer Verzögerungsgebühr gem. § 32 FamGKG bei Zuwiderhandlung und Terminsvertagung zu entscheiden.

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20.12.2022

Was ist eine Kopie? Antwort des EuGH-Generalanwalts in einem Satz mit 143 Wörtern

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Eine Kopie ist eine Kopie ist eine Kopie. Aber was ist unter einer „Kopie“ im Sinne des Art. 15 Abs. 3 Satz 1 DSGVO zu verstehen? Eine neue Entscheidung des BVerwG und die jüngsten Schlussanträge des EuGH-Generalanwalts in einem österreichischen Vorlageverfahren deuten darauf hin, dass das Recht auf Kopie ein scharfes Schwert in der Hand der Betroffenen bleiben wird.

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20.12.2022

Düsseldorfer Tabelle 2023 (Erwiderung zu Schürmann FamRB 2023, 34)

Portrait von Werner Schwamb
Werner Schwamb VorsRiOLG a.D.

"Alle Jahre wieder" eine neue Düsseldorfer Tabelle; Heinrich Schürmann beschreibt es im Blog und in FamRB 2023, 34 zutreffend, weshalb das inzwischen erforderlich ist, und auch seiner Einschätzung, dass angesichts der fälligen Erhöhung der Selbstbehalte und der gleichzeitigen deutlichen Erhöhung der Bedarfsbeträge in der nochmals geänderten MindestunterhaltsVO 2023 eine Ausrichtung der Tabelle auf nur noch einen Berechtigten dieses Mal angezeigt gewesen wäre (anders als bei der Entnahme einer Einkommensgruppe vor 5 Jahren, vgl. damals kritisch Schwamb FamRB 2018, 67), kann ich folgen, denn der Abstand zwischen den Selbstbehalten und der zweiten Altersstufe ist nun so gering, dass eine Aufstufung bei nur einer unterhaltsberechtigten Person praktisch nicht mehr in Frage kommt. Kritikwürdig sind und bleiben dagegen Schürmanns Ausführungen zur Bedarfssituation beim Kindesunterhalt in allen vier Altersstufen, insbesondere der von ihm weiterhin abgelehnten vierten, über deren Erhalt in vermindertem Abstand zur dritten Altersstufe jedoch ein in der Kommission mehrheitlich getragener Kompromiss vor drei Jahren zustande gekommen ist. Die Differenz liegt darin, dass Schürmann - insoweit abweichend von der gesetzlichen Regelung und auch der Rechtsprechung des BGH - eine vollständige Übereinstimmung mit der sozialhilferechtlichen Lage herstellen will. Gemeinsam ist beiden Rechtsgebieten aber nur der Ausgangspunkt des steuerbefreiten Existenzminimums, nach dem sich auch der Mindestunterhalt der zweiten Altersstufe richtet. Davon 87% für die erste Altersstufe und 117% für die dritte Altersstufe sind die gesetzliche Regelung, die man kritisieren kann, aber bei der alljährlichen Anpassung der Düsseldorfer Tabelle zugrunde zu legen ist. Schürmanns Kritik, dass 87% für die erste Altersstufe zu wenig, 117% für die dritte und 125% für die vierte Altersstufe dagegen zu viel seien, beruht inhaltlich im Wesentlichen auf seiner Annahme, dass der Wohnbedarf eines Kindes in allen Altersstufen unverändert bei derzeit 120 € liege.  Entgegen seiner Ansicht entspricht das aber nicht der Rechtslage im Unterhaltsrecht, insbesondere auch nicht den von ihm dafür in FamRB 2023, 35 unter Fußnoten 9, 10 zitierten beiden Entscheidungen des BGH vom 29.9.2021 (XII ZB 474/20 = FamRZ 2021, 1965 = FamRB 2022, 9 [M. Schneider]) und vom 18.5.2022 (XII ZB 325/20 = FamRZ 2022, 1366 = FamRB 2022, 342 [Schwamb]). Im Gegenteil liegt diesen beiden Entscheidungen sogar ausdrücklich zugrunde, dass 20% des jeweiligen Unterhaltsbedarfs eines Kindes nach dem zusammengerechneten Einkommen beider Elternteile den Wohnbedarf ausmachen und sich dieser somit ausdrücklich auch nach dem steigenden Lebensalter richtet (gerade anders als nach der abgelehnten, früher teilweise vertretenen Pro-Kopfberechnung). Auch wenn die Verwirklichung dieses Wohnbedarfs sicher nicht immer zeitgleich mit Erreichen der nächsten Altersstufe umgesetzt wird, dürfte es nicht zweifelhaft sein, dass ein Jugendlicher einen höheren Wohnbedarf hat als ein Kleinkind. Jedenfalls entspricht das der unterhaltsrechtlichen Rechtslage (s. o.). Soweit Schürmann die 4. Altersstufe ganz ablehnt, ja sogar für die 18-jährigen einen niedrigeren Bedarf errechnet als für die 12-17-jährigen Jugendlichen, ist seiner Argumentation schon wiederholt entgegen getreten worden (vgl. Schwamb FamRB 2018, 67 ff., 69 und im Experten-Blog vom 21.7.2021 Der Familien-Rechtsberater - Blog (otto-schmidt.de) . Dass in der Tabelle für die 18-jährigen (FamRB 2023, 35) nicht einmal die 15 € für gesellschaftliche Teilhabe auftauchen, die mit Volljährigkeit auf jeden Fall deutlich ansteigt, und auch 3 € für Ausflüge und 14,50 € für den Schulbedarf im letzten Jahr vor dem Abitur untersetzt sind, nimmt dieser Zusammenstellung bereits jede Überzeugungskraft. Auch hier gilt wieder, dass die unterhaltsrechtliche Sicht nicht mit der sozialhilferechtlichen verglichen werden darf, zumal der Sozialhilfesatz für die nicht in Berufsausbildung stehenden arbeitslosen jungen Erwachsenen nicht deren Bedarf entspricht und einen gewissen "Strafcharakter" hat.  Zum wiederholten Mal muss schließlich der aufrechterhaltenen Auffassung widersprochen werden, ein "zu hoch angesetzter Bedarf im Mangelfall" benachteilige die jüngeren Geschwister. Diese Sichtweise übersieht weiterhin, dass der Einsatzbetrag im Mangelfall der jeweilige Zahlbetrag nach Abzug des Kindergeldes ist (ausführlich Schwamb FamRB 2018, 67 ff., 70). Damit liegt der Einsatzbetrag der privilegierten Volljährigen sogar mit der 4. Altersstufe noch deutlich unter dem der Jugendlichen in der 3. Altersstufe und gerade noch einen Euro über dem der 2. Altersstufe. Auf das Rechenbeispiel im Anhang III. der Frankfurter Unterhaltsgrundsätze 2023  http://www.hefam.de/DT/ffmAPfr.html wird insoweit verwiesen. Von einer Benachteiligung der minderjährigen Geschwister im Mangelfall kann deshalb keine Rede sein.

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20.12.2022

Auflösungsantrag trotz Sonderkündigungsschutz

Kathrin Schulze Zumkley

Auflösungsanträge betreffend das Arbeitsverhältnis zu einem Betriebsratsmitglied, Wahlbewerber oder einer sonstigen nach § 15 KSchG geschützten Person kommen in der Praxis selten vor, da die Anträge den Ausspruch einer ordentlichen Kündigung voraussetzen, die betreffenden Personen nach § 15 KSchG aber nur außerordentlich gekündigt werden können.

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19.12.2022

Ist der EU-Kommissionsentwurf für eine Adequacy Decision zum neuen EU-US Data Privacy Framework angemessen?

Portrait von Mathias Lejeune
Mathias Lejeune

Am 13.12.2022 hat die EU-Kommission den Entwurf einer Angemessenheitsentscheidung gem. Art. 45 DSGVO bezüglich des Datentransfers mit den USA („EU-U.S. Data Privacy Framework“) veröffentlicht. Der Entwurf war erwartet worden, nachdem die EU-Kommission am 25.3.2022 mit den USA eine neue Vereinbarung zum internationalen Datentransfer zwischen der EU und den USA angekündigt hatte („Trans-Atlantic Data Protection Framework“), siehe hierzu Lejeune, CRi 2022, 60) und Präsident Biden am 7.10.2022, wie ebenfalls angekündigt, eine neue Executive Order „on Enhancing Safeguards for United States Signals Intelligence Activities“ erlassen hatte (ausführlich hierzu Lejeune, CR 2022, 775).

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19.12.2022

Bundesrat "vertagt" UmRUG und stimmt Gesellschaftsregister-VO (GesRV) sowie der Änderung der Handelsregisterverordnung (HRV) zu

Prof. Dr. Johannes Wertenbruch

1. Der Bundestag hat am vergangenen Donnerstag, dem 15.12.2022, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie“ (BT-Drucksache 20/3822) nach knapp halbstündiger Debatte nicht verabschiedet, sondern gem. § 82 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundestages einstimmig an den federführenden Rechtsausschuss zurücküberwiesen und die Abstimmung abgesetzt. Der offizielle parlamentarische Hintergrund der Rücküberweisung bestand darin, dass der zuständige Ausschuss des Bundesrates der Fristverkürzungsbitte des Bundestages nicht zugestimmt hatte und das Gesetz daher nicht vor Februar 2023 im Bundesrat beraten werden kann. Im parlamentarischen Verfahren hatte der Rechtsausschuss des Bundestages noch Änderungen am UmRUG beschlossen (BT-Drucksache 20/4806). So wurde das UmRUG in der Gestalt eines Artikelgesetzes durch diverse sachfremde Gesetzesänderungen erweitert, die insbesondere das HGB, das VVG, das FamFG sowie das Lobbyregistergesetz (LobbyRG) betreffen.

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19.12.2022

Blog powered by Zöller: Fußangeln beim beA

Zöller-Autor Prof. Dr. Reinhard Greger

Sieht man von gelegentlichen technischen Pannen ab, hat sich die Übermittlung von Anwaltsschriftsätzen an die Gerichte über das besondere elektronische Anwaltspostfach gut eingespielt. Der Nutzer muss aber auch umsichtig mitspielen, so z.B. beim Signieren des Schriftstücks.

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17.12.2022

Montagsblog: Neues vom BGH

Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Möglichkeit einer Erledigungserklärung nach Erfüllung der Forderung im Mahnverfahren.

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16.12.2022

OLG Düsseldorf: Vorwegnahme der Hauptsache im einstweiligen Verfügungsverfahren

Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Es besteht Einigkeit darüber, dass im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens die Hauptsache nicht vorweggenommen werden soll. Zu den Ausnahmen von diesem Grundsatz sowie zu weiteren interessanten Fragen in diesem Zusammenhang hat sich das OLG Düsseldorf (Beschl. v. 20.10.2022 – 26 W 6/22) geäußert.

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13.12.2022

Listing Act: Entwurf der Mehrstimmrechtsaktien-RL

Prof. Dr. Rafael Harnos

Ende 2021 kündigte die Europäische Kommission an, im Rahmen eines sog. „Listing Act“ Regelungen vorzuschlagen, die die Attraktivität des europäischen Kapitalmarkts steigern sollten. Der Ankündigung folgte eine öffentliche Konsultation, die bis Februar 2022 dauerte (zu den Stellungnahmen Nicolussi, AG 2022, 753 Rz. 18 ff.). Nach einer längeren Funkstille präsentierte die EU-Kommission am 7.12.2022 ein umfangreiches Regelungspaket mit mehreren Entwürfen, die das Insolvenzrecht, das Clearing (u.a. Anpassung der EMIR und weiterer Verordnungen sowie der OGAW-RL und weiterer Richtlinien), die Mehrstimmrechte, die Änderung der EU-ProspektVO, der MAR und der MiFIR sowie die Änderung der MiFID II und die Abschaffung der Wertpapierzulassungs-RL 2001/34/EG betreffen.

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12.12.2022

DSA im Fokus - Diskussion zu neuen Nutzerrechten gegen Moderationsentscheidungen beginnt

Portrait von Dr. Daniel Holznagel
Dr. Daniel Holznagel RiKG

Seit Anfang September ist der Digital Services Act (DSA) final. (Hier auf Deutsch: Gesetz über digitale Dienste). Zur finalen Um-Nummerierung, Behördenzuständigkeiten in Deutschland und vielem mehr inklusive Übersicht aller bisherigen CR-Aufsätze zum DSA, siehe:

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12.12.2022

Hilfe bei der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Wolfgang Kleinebrink

Zum 1. Januar 2023 wird verbindlich die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) eingeführt. Diese verpflichtende Einführung kostet allen Beteiligten viel Kraft und Zeit. Der ArbRB wird umfangreich bei der Umsetzung der neuen Vorgaben helfen.

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10.12.2022

Montagsblog: Neues vom BGH

Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Voraussetzungen einer Aussetzung des Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit eines anderweit anhängigen Rechtsstreits.

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07.12.2022

Alle Jahre wieder ...

Portrait von Heinrich Schürmann
Heinrich Schürmann VorsRiOLG a.D.

… kommt in der Vorweihnachtszeit die neue Düsseldorfer Tabelle. Dass die notwendigen Anpassungen regelmäßig in den Dezember fallen, folgt aus der Agenda des Gesetzgebers, der über wichtige Rahmendaten wie Existenzminimumbericht, Kinderfreibeträge und Regelbedarfe erst in den letzten Wochen des Jahres entscheidet. Zwar gab es schon einen Mindestunterhalt für 2023; die offensichtlich notwendige Korrektur der ein Jahr zuvor getroffenen Prognose folgte jedoch erst mit der 5. Änderungsverordnung v. 30.11.2022 (BGBl. I, 2130). Die Zeiten, in denen Tabellenwerte mehrere Jahre überdauerten, sind schon lange vorbei und die Überlegung des Gesetzgebers zur letzten Neufassung des § 1612a BGB, für jeweils zwei Jahre einen einheitlichen Mindestbedarf vorzugeben, haben sich von Anfang an als nicht praktikabel erwiesen.

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06.12.2022

Update Arbeitszeiterfassung und Vertrauensarbeitszeit

Alexander Lentz

Vor einigen Wochen hatten wir an dieser Stelle kurz skizziert, welche Veränderungen für den - unterschiedlich verwendeten - Begriff der "Vertrauensarbeitszeit" mit der Entscheidung des 1. Senats zur Zeiterfassung (BAG, Beschl. v. 13.9.2022 - 1 ABR 22/21, ArbRB 2022, 299 [Braun]) verbunden sein könnten.Da die Entscheidungsgründe seit Samstag vorliegen, bietet sich ein kurzes Update an.

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05.12.2022

Einladung zum juristischen Streitgespräch

Portrait von Jörn Hauß
Jörn Hauß Fachanwalt für Familienrecht

Kurz vor Weihnachten, am 21.12.2022, wird die seit Jahresanfang etablierte „Kaffeerunde Versorgungsausgleich“ online von 14:00 bis 15:00 Uhr den diesjährigen Jahresabschluss „feiern“:

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05.12.2022

Blog powered by Zöller: Video erobert die Justiz

Zöller-Autor Prof. Dr. Reinhard Greger

„Hören Sie mich?“ Diese für Videokonferenzen typische Frage wird bald auch in Gerichtsverhandlungen häufiger zu vernehmen sein. Der Grund: Einem soeben veröffentlichten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten des Bundesjustizministeriums zufolge soll künftig wesentlich häufiger per „Bild- und Tonübertragung“ (§ 128a ZPO) verhandelt werden.

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03.12.2022

Montagsblog: Neues vom BGH

Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um den Anspruch eines rechtsschutzversicherten Mandanten gegen seinen Anwalt auf Ersatz angefallener Kosten wegen unzureichender Beratung.

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01.12.2022

BGH: Notieren einer Vorfrist

Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Der BGH (Beschl. v. 20.09.2022 – VI ZB 17/22) hat sich im Rahmen der Überprüfung eines vom OLG zurückgewiesenen Wiedereinsetzungsantrages dazu geäußert, wann eine Vorfrist zu notieren ist.

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01.12.2022

Achtung! Arbeitsrechtliche Arbeitsplatzsicherungsklauseln in den Entwürfen der Gesetze zur Energiepreisbremse

Wolfgang Kleinebrink

Arbeitsrechtliche Regelungen mit großer Tragweite finden sich manchmal in Gesetzen, in denen man es nicht so ohne weiteres vermutet. Ein Beispiel hierfür sind die Referentenentwürfe der Gesetze zur Einführung von Energiepreisbremsen.

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01.12.2022

Herzlichen Glückwunsch! 

Dr. Oliver Elzer

Das WEMoG ist am 1. Dezember 2020 in Kraft getreten. Für eine Bilanz, ob es sich nach zwei Jahren bewährt hat, ist es viel zu früh. Man kann aber immerhin erste Bereiche nennen, die gewisse Klärungen erfahren haben bzw. Stellen aufzeigen, wo es im Gebälk noch „knackt“.

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30.11.2022

NachwG 2022: Achtung Bußgeld – auch bei Bestandsarbeitsverhältnissen

Daniel Mantel Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Mit der Änderung des NachwG setzte der Gesetzgeber die Richtlinie (EU) 2019/1152 über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen in der EU um. Massive Kritik gab es unter anderem, da das NachwG die strenge Schriftform fordert und richtlinien-überschießend die elektronische Form ausschließt; zweifelsfrei ein Rückschritt in Sachen Digitalisierung. Ungeklärt und viel diskutiert sind ebenso zahlreiche Detailfragen, so bspw. die Reichweite der Nachweispflicht hinsichtlich des bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses einzuhaltendem Verfahren.

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27.11.2022

Montagsblog: Neues vom BGH

Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Zulässigkeit eines Grundurteils und einer Zurückverweisung der Sache von der zweiten in die erste Instanz.

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23.11.2022

Die digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab 1.1.2023

Dr. Martin Pröpper

Zum 1.1.2023 kommt (endgültig) die elektronische AU-Bescheinigung (eAU): Jährlich wurden bislang laut AOK mehr als 77 Millionen Arbeitsunfähigkeiten in Deutschland festgestellt und mittels Papiervordruck in dreifacher Ausführung von Ärzten bescheinigt. Der „gelbe Schein“ als Ausfertigung für die Krankenkasse entfällt vollständig und muss von den Versicherten nicht mehr selbst an ihre Kasse oder den Arbeitgeber übermittelt werden. Ob diese Digitalisierung den angestrebten Einspareffekt erbringen wird, wurde und wird bezweifelt (frühzeitig bereits Weichert, CuA 2019, 25). Die Ärzte müssen ab 1.1.2023 die notwendige technische Ausstattung sicherstellen, die bisherige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit den bekannten Durchschlägen scheidet aus. Die Neuregelung sollte zum 1.7.2022 in Kraft treten, wurde aber auf den 1.1.2023 hinausgeschoben (instruktiv Otto/Millgramm, ArbRB 2022, 87, dort auch zu mitbestimmungsrechtlichen Aspekten).

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23.11.2022

Erklärung zur optionalen Vollverschonung

Friedemann Kirschstein Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht

Die Klägerin (Kl.) erhielt von ihrer Mutter in einer einheitlichen Schenkung vier KG-Beteiligungen (KG 1–4) übertragen. Die Verwaltungsvermögensquote betrug für die Beteiligung KG 2 13,74 %. Für alle vier Beteiligungen betrug sie insgesamt unstreitig weniger als 10 %.

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20.11.2022

Neue EuGH-Vorlage - DSGVO-Abmahnbefugnisse der Verbraucherschützer weiter unsicher

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

10 Jahre nach der Abmahnung durch den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) muss der EuGH den Fall „App-Zentrum“ zum zweiten Mal entscheiden. Der BGH, der bereits 2020 einen Vorlagebeschluss zum EuGH gefasst hatte, hat den Fall jetzt erneut dem EuGH vorgelegt (BGH vom 10.11.2022, Az. I ZR 186/17). Es geht um die Klagebefugnisse des vzbv nach der DSGVO. Der BGH ist nach wie vor nicht davon überzeugt, dass eine solche Klagebefugnis im konkreten Fall besteht.

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18.11.2022

Grundrente im Versorgungsausgleich

Portrait von Jörn Hauß
Jörn Hauß Fachanwalt für Familienrecht

Ein großes juristisches Vergnügen ist es, § 97a SGB VI zu lesen. Schwierig ist es, ihn zu verstehen, weshalb ich auf Fortbildungen seit seiner Existenz stets eine „gute Flasche Rotwein“ dem versprochen habe, der nach Lektüre innerhalb von (zunächst 15) jetzt 30 Minuten seinen Inhalt erklären kann. Bis gestern lag die Flasche unangerührt in meinem Weinkeller.

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18.11.2022

Montagsblog: Neues vom BGH

Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um ein nicht alltägliches Kriterium für die Gesetzesauslegung.

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14.11.2022

SanInsKG in Kraft

Prof. Dr. Volker Römermann, CSP Rechtsanwalt

Das Gesetz zur Abschaffung des Güterrechtsregisters und zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes ist am 8.11.2022 im Bundesgesetzblatt verkündet worden, das SanInsKG ist als Teil davon am Tag danach in Kraft getreten. Im Folgenden sollen das Gesetzgebungsverfahren und die Inhalte des Gesetzes kritisch betrachtet werden.

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14.11.2022

Handelsabkommen zwischen EU und Kanada befeuert Klimakrise wegen Investorenschutz

Redaktion ZKM

Die Bundesregierung will Ceta, das Handelsabkommen der EU mit Kanada, schnellstmöglich ratifizieren. Damit gießt sie Öl ins Feuer der Klimakrise, statt es zu löschen, warnen die Rechtswissenschaftlerinnen Alessandra Arcuri und Federica Violi von der Universität Rotterdam. Im Auftrag der Berliner Nichtregierungsorganisation Powershift haben sie ein juristisches Gutachten zur deutschen Interpretationserklärung zu Ceta erstellt. Federica Violi nahm als Sachverständige an einer Anhörung zu Ceta im Wirtschaftsausschuss des Bundestags teil.

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14.11.2022

Stiftung fordert Abschaffung der Selbstzertifizierung von Mediatoren

Redaktion ZKM

In einem Positionspapier vom Oktober 2022 weist die Deutsche Stiftung Mediation auf die nachteiligen Auswirkungen der bestehenden Zertifizierungsregelung im Mediationsgesetz hin und unterbreitet Vorschläge für „eine Zertifizierung, die diesen Namen verdient“. Als Hauptkritikpunkt wird angeführt, dass die Bezeichnung „zertifiziert“ eine Qualitätskontrolle vorspiegelt, die in Wirklichkeit nicht stattfindet. Dies widerspreche nicht nur den Anforderungen an einen wirksamen Verbraucherschutz, sondern beeinträchtige zugleich den Zugang zur und das Vertrauen in die Mediation. Dieses Vertrauen sei aber unabdingbare Voraussetzung dafür, dass sich die Mediation als Methode der schonenden und effizienten Konfliktlösung durchsetzen kann. Wesentliches Merkmal einer Zertifizierung sei, dass die in einem Anforderungskatalog (Handbuch) festgelegten Qualitätsanforderungen von einer unabhängigen Stelle überprüft werden. Das Papier unterbreitet hierfür diverse Vorschläge und spricht sich dafür aus, dass dieses für die Akzeptanz der Mediation wichtige Thema von der Rechtspolitik vordringlich aufgegriffen wird. Es ist auf der Website der Stiftung abrufbar.

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14.11.2022

Entscheidung im Familienstreit: Schiedsgericht erschüttert Swarovski-Dynastie

Redaktion ZKM

Der österreichische Kristallkonzern kommt nicht zur Ruhe. Ein lang erwartetes Schiedsgerichtsurteil könnte die neue Konzernstruktur zu Fall bringen – samt des frisch installierten CEO. Es geht um alles. Denn das Urteil des von der Kristalldynastie eingesetzten Schiedsgerichtes schafft im epischen Familienstreit nun neue Fakten. Nach Informationen des manager magazins erklärt es den Einstieg der schweizerischen Swarovski International Holding in die Daniel Swarovski KG für unzulässig, weil nach Auffassung der Richter die Mehrheit für die damalige Entscheidungsfindung nicht ausreichend war. Damit steht nun die gesamte Konzernstruktur infrage.

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14.11.2022

Bundesetat 2023: Konfliktforschung soll gestärkt werden

Redaktion ZKM

Die Konfliktforschung soll in den nächsten Haushaltsjahren verstärkt gefördert werden. So sind für die Bildung einer Konfliktakademie am Institut für interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung der Universität Bielefeld im nächsten Jahr nunmehr 2,1 Millionen Euro im Etat des Bundesministeriums für Bildung und Forschung veranschlagt. Zudem werden die Barmittel für die „European Wasatia Graduate School for Peace and Conflict Resolution“ der Europa-Universität um 60.000 Euro erhöht, um die Finanzierung des Projektes bis Ende 2023 sicherzustellen. Für die Konfliktakademie und die Graduiertenschule werden zudem zusätzliche Verpflichtungsermächtigungen für die nächsten Haushaltsjahre in Höhe von insgesamt 7,7 Millionen Euro ausgebracht. Einen entsprechenden Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zum Einzelplan 30 des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2023 (20/3100) nahm der Haushaltsausschuss am 20.10. an. Der um insgesamt elf Änderungsanträge der Koalition ergänzte Einzelplan passierte den Ausschuss mit Koalitionsmehrheit gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen von CDU/CSU, AfD und Die Linke.

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14.11.2022

Grundsatzentscheidung des US Supreme Court: „Discovery“ in deutschen Schieds- und Gerichtsverfahren

Redaktion ZKM

Der US Supreme Court hat ein Urteil gefällt, welches sich auf die Beweisbeschaffung in internationalen Schiedsverfahren auswirkt. Dr. Anke Sessler, Partnerin und Max Stein, Counsel bei Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom LLP, Frankfurt am Main, kommentieren die für deutsche Unternehmen mit Niederlassung in den USA bedeutsame Entscheidung in einem Gastbeitrag für FAZ Einspruch.

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14.11.2022

Hamburg richtet Schlichtungsstelle zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung ein

Redaktion ZKM

Menschen mit Behinderungen dürfen nicht benachteiligt werden. Kommt es dennoch zu Situationen, in denen es für sie Anlass zur Beschwerde über öffentliche Stellen der Freien und Hansestadt Hamburg gibt, hilft künftig eine Schlichtungsstelle. Sie wird ab dem 1. Januar 2023 bei der Öffentlichen Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA) ihre Tätigkeit aufnehmen.

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14.11.2022

Burundi: Konflikte verhandelbar machen

Redaktion ZKM

Wie kann Mediation etwas ermöglichen, das eine Gerichtsverhandlung nicht zu leisten vermag? Seit dem Bürgerkrieg der neunziger Jahre in Burundi spielen Friedenskomitees bei der Bearbeitung von Konflikten eine zunehmend wichtige Rolle. Ursprünglich als Gesprächs- und Versöhnungsgruppen in einigen wenigen Dörfern entstanden, sind mittlerweile Hunderte solcher Komitees im ganzen Land aktiv. Unterstützt werden sie seit vielen Jahren von der burundischen Nichtregierungsorganisation MIPAREC (Ministry for Peace and Reconciliation Under the Cross) in Zusammenarbeit mit dem Weltfriedensdienst (WfD).

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14.11.2022

Erster Einsatz seit Gründung: Gemeinsame Schlichtungsstelle soll zwischen ARD und Verlagen vermitteln

Redaktion ZKM

Apps, Mediatheken, Zeitungswebseiten: Journalistische Angebote fluten das Netz. Streitfälle zwischen Verlegern und öffentlich-rechtlichem Rundfunk zur Produktabgrenzung nehmen gerade wieder zu. Erstmals kommt jetzt eine gemeinsame Schlichtungsstelle aus Presseverlegern und Rundfunk-Vertretern ins Spiel. Dabei geht es zentral um den Vorwurf, dass das Angebot der öffentlich-rechtlichen Sender im Netz zu textlastig sei und damit den Verlagen das Wasser abgrabe.

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14.11.2022

ADR-Literatur

Redaktion ZKM

Mit der ADR-Bibliothek möchten wir unseren Leser:innen einen Überblick verschaffen, welche Fachbücher und -artikel während der letzten zwei Monate rund um die Themenbereiche Mediation und Konfliktmanagement neu erschienen sind. Dabei handelt es sich um eine Auswahl ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

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09.11.2022

BGH: Notwendiger Hinweis des Gerichts bei einer Wiedereinsetzung wegen plötzlicher Erkrankung der Rechtsanwältin

Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Der BGH hat sich mit Beschl. v. 6.9.2022 – VIII ZB 24/22, MDR 2022, 1363 mit den Pflichten des Rechtsmittelgerichts im Hinblick auf das Vorbringen zur Begründung eines - auf eine unvorhergesehene Erkrankung des Rechtsanwalts gestützten - Wiedereinsetzungsantrags befasst.

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07.11.2022

Aufsichtsratsvergütung und Umsatzsteuer – jetzt doch nur scheinbar geklärt?

Dr. Stefan Mutter und Jessica Werner Rechtsanwälte

Mit Urteil vom 27.11.2019 (V R 23/19 und V R 62/17) hatte der Bundesfinanzhof (BFH) unter anderem entschieden, dass Mitglieder des Aufsichtsrats hinsichtlich der Umsatzsteuererstattungen durch die Aktiengesellschaften nicht mehr als Unternehmer anzusehen seien. Die dadurch sich in der Praxis stellenden Fragen, insbesondere zu Übergangsregelungen, hatte das Bundesfinanzministerium (BMF) Mitte letzten Jahres dann geklärt – siehe BMF-Schreiben vom 8.7.2021 – III C 2 – S 7104/19/10001:003. Tragender Grund für die Versagung der Umsatzsteuer durch BFH wie BMF war das fehlende Unternehmer- bzw. Vergütungsrisiko der Aufsichtsratsmitglieder.

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06.11.2022

Montagsblog: Neues vom BGH

Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Bindung an ein per E-Mail übersandtes Vergleichsangebot.

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04.11.2022

Google Fonts: Aufdringliche Abmahnungen

Portrait von Christian Franz, LL.M.
Christian Franz, LL.M. Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Die neueste Sau im Datenschutz-Dorf: Massenabmahnungen wegen extern eingebundener Schriften auf Websites. So reagiert man richtig:

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04.11.2022

Der DSA ist fertig - Neunummerierung, Inkrafttreten, Behördenzuständigkeit und Zukunft des NetzDG & Co.

Portrait von Dr. Daniel Holznagel
Dr. Daniel Holznagel RiKG

Es ist vollbracht: Am 27. Oktober 2022 wurde der Digital Services Act (DSA) bzw. das Gesetz über digitale Dienste als Verordnung (EU) 2022/2065 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

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04.11.2022

Zwei = Sieben, wer weiß das wohl?

Rechtsanwalt Frank-Georg Pfeifer

Nach der bis zum 30. November 2021 geltenden Fassung des § 5 Abs. 2 der HeizkostenV war in bestimmten Fällen, z.B. bei unterschiedlicher Ausstattung mit Erfassungsgeräten, eine Vorerfassung der Heizkosten einzurichten, und zwar durch die Bildung von Nutzergruppen. Mit der am 1. Dezember 2021 in Kraft getretenen novellierte HeizkostenV erfolgte neben der Neueinführung der §§ 6a, 6b und weiteren Änderungen insbesondere eine Erweiterung sowie Neugliederung des § 5 HeizkostenV: Eingefügt wurden die umfangreichen Absätze 2 bis 6; der bisherige Absatz 2 wurde zu Abs. 7 (BGBl. I 2021, 4964, dort zu Art. 1 Nr. 1c).

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02.11.2022

Gewinnung von Fachkräften: Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten bei Probezeit und Wartezeit

Wolfgang Kleinebrink

Arbeitgebern fällt es zunehmend schwer, gute Mitarbeiter zu bekommen. Ursache hierfür ist unter anderem die demografische Entwicklung und der allgemeine Fachkräftemangel. Eine Möglichkeit für einen Arbeitgeber, Bewerber davon zu überzeugen, eine Tätigkeit bei ihnen aufzunehmen und unter Umständen den bisherigen Arbeitgeber zu verlassen, besteht darin, dem Bewerber bei der Gestaltung des Arbeitsvertrages entgegenzukommen und einen erhöhten Kündigungsschutz zu begründen.

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01.11.2022

beA in 2022 – 6 aktuelle Entscheidungen, die Sie im Dickicht des beA-Dschungels kennen sollten

Daniel Mantel Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Müssen Rechtsanwält:innen Kopierkosten für vom Gericht erstellte Abschriften tragen? Sind Rechtsanwält:innen verpflichtet, einen mobilen Hotspot einzurichten? Welche Anforderungen sind an eine Glaubhaftmachung einer technischen Störung oder an eine wirksame Ausgangskontrolle oder an eine einfache Signatur bei Einzelanwält:innnen zu stellen?

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