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19.03.2023

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Folgen eines lange zurück liegenden Verstoßes gegen ein im Grundbuch eingetragenes Bauverbot.

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16.03.2023

Blog powered by Zöller: Urkundenvorlage und Datenschutz

Portrait von Zöller-Autor Prof. Dr. Reinhard Greger
Zöller-Autor Prof. Dr. Reinhard Greger

Wenn das Gericht gem. § 142 ZPO die Vorlage einer Urkunde anordnet, kann dies nicht nur Geheimhaltungsinteressen des Urkundenbesitzers tangieren (s. dazu Zöller/Greger, § 142 ZPO Rn. 9). Enthält die Urkunde auch personenbezogene Daten Dritter, stellt sich des Weiteren die Frage, ob nicht die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die Herausgabe der Urkunde verbietet, weil die Daten zu anderen Zwecken als für den betr. Rechtsstreit erhoben wurden. Der EuGH hat diese Frage soeben auf Vorlage eines schwedischen Gerichts entschieden. Da die dortige Regelung mit § 142 ZPO übereinstimmt, ist die Entscheidung auch für die deutsche Prozesspraxis von größter Bedeutung.

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15.03.2023

Blog Update Haftungsrecht: Haftet der Kfz-Halter für ungestörten Straßenbahnbetrieb?

Portrait von Prof. Dr. Reinhard Greger
Prof. Dr. Reinhard Greger RiBGH a.D., Universität Erlangen-Nürnberg

Es ist eine im Großstadtverkehr beinahe alltägliche Situation, dass der Straßenbahnverkehr durch ein Hindernis auf den Schienen blockiert wird. Für die Fahrgäste bedeutet dies Verdruss, für das Verkehrsunternehmen – jedenfalls bei länger dauernden Störungen – erhebliche Aufwendungen, z.B. für die Einrichtung und Abwicklung eines Ersatzverkehrs. Wurde die Blockade durch ein Kfz verursacht, etwa weil es nach einem Unfall auf den Gleisen zum Liegen gekommen ist, stellt sich die Frage, ob diese Schäden durch die Gefährdungshaftung des Kfz-Halters (und seine Haftpflichtversicherung) abgedeckt sind. Es überrascht, dass diese Frage erst jüngst vom BGH entschieden werden musste – weil ein Verkehrsunternehmen aus dem Sächsischen derartige Aufwendungen aus vier Verkehrsunfällen zusammengerechnet und auf den Weg durch die Instanzen gebracht hat.

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15.03.2023

Pflicht zur Aufzeichnung der gesamten Arbeitszeit – Entsprechende Verpflichtungen gibt es schon heute

Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Kaum eine Entscheidung des BAG hat in jüngerer Zeit für so viel Aufsehen gesorgt wie der Beschluss des Gerichts vom 13.9.2022 - 1 ABR 22/21 - zur Arbeitszeiterfassung (ArbRB 2023, 9 [Hülbach], s. auch Lunk, Die Pflicht zur Aufzeichnung der Arbeitszeit, ArbRB 2023, 13 ff.). Der Arbeitgeber ist nach Ansicht des Gerichts nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. Der Gesetzgeber wird diese Entscheidung zum Anlass nehmen, eine gesetzliche Regelung zur Erfassung der Arbeitszeit zu schaffen. Mit einem Gesetzentwurf ist im 2. Quartal dieses Jahres zu rechnen.

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14.03.2023

Singapur-Übereinkommen und IFG-Anfrage: Update zur internationalen Anerkennung und Vollstreckung von Mediationsergebnissen

Portrait von Prof. Dr. Simon J. Heetkamp
Prof. Dr. Simon J. Heetkamp Professor an der TH Köln/ivwKöln | Richter am Landgericht

Schon vor über zwei Jahren trat das Singapur-Übereinkommen in Singapur, Fidschi und Katar erstmalig in Kraft und ermöglicht dort seitdem die Anerkennung und Vollstreckung von Mediationsergebnissen in internationalen Handelssachen. Mittlerweile haben insgesamt 55 Staaten das Singapur-Übereinkommen unterzeichnet, aber weder Deutschland noch ein anderer EU-Staat sind beteiligt. Nach entsprechenden Ratifikationen ist eine Anerkennung und Vollstreckung von Mediationsergebnissen nunmehr in zehn Staaten möglich (Belarus, Ecuador, Fidschi, Katar, Saudi-Arabien, Singapur, Georgien, Honduras, Türkei, Kasachstan).

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14.03.2023

Roland Rechtsreport 2023: Immer weniger Deutsche ziehen vor Gericht

Portrait von Redaktion ZKM
Redaktion ZKM

Wie steht es um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in das deutsche Rechtssystem? Dieser und weiteren Fragen geht der ROLAND Rechtsreport auf den Grund, den das Institut für Demoskopie Allensbach im Auftrag von ROLAND Rechtsschutz durchführt. Im Hinblick auf die Gesetze und Gerichtsbarkeit zeigt sich auch in der diesjährigen, nunmehr dreizehnten Studie ein konstant hohes Niveau: 70 Prozent der Bürgerinnen und Bürger haben sehr viel oder ziemlich viel Vertrauen in die Gesetze, 69 Prozent in die Gerichte. Aber: Sie äußern auch deutliche Kritik.

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14.03.2023

Zweite Verordnung zur Änderung der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung

Portrait von Redaktion ZKM
Redaktion ZKM

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat den lange erwarteten Referentenentwurf zur zweiten Novelle der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV) nunmehr vorgelegt. Es handelt sich um die zweite Novelle in gut zwei Jahren. Ziel dieser Initiative des Verordnungsgebers ist es, die Ausbildung zum Mediator/in besser auf die Anforderungen in der Praxis anzupassen. Vorausgegangen ist ein intensiver Online-Dialog des zuständigen Referats mit den interessierten Fachkreisen in der Zeit von Juni 2020 bis November 2021.

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14.03.2023

söp legt Jahresbericht zu Reiseschlichtungen vor: Klageindustrie missbraucht Schlichtungsstelle für kostenlose Rechtseinschätzung

Portrait von Redaktion ZKM
Redaktion ZKM

Bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) gingen 2022 30.307 Anträge von Reisenden ein, die um eine außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit zwischen ihnen und einem Verkehrs- bzw. Reiseunternehmen baten – ein massiver Anstieg gegenüber dem Vorjahr, das durch einen markant niedrigen Falleingang charakterisiert war. Das stark volatile Antragsaufkommen der Jahre 2020-2022 ist eine unmittelbare Folge der Corona-Pandemie für den Bereich Verkehr/Reisen.

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14.03.2023

Immobilien-Erbstreitigkeiten: Gebührenvorschuss als Teil des Lösungsprozesses

Portrait von Redaktion ZKM
Redaktion ZKM

In Deutschland werden jährlich rund 300 Milliarden Euro an Werten vererbt. Wenn davon nur ein Drittel strittig ist, reden wir über eine Streitsumme von 100 Milliarden Euro – der Markt ist also enorm. Im Jahr gibt es in Deutschland rund eine Million Erbfälle und eine Eigentumsquote von 42 Prozent. Das heißt, in 420.000 Fällen geht es um das Vererben von Häusern und Eigentumswohnungen.

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14.03.2023

47 Prozent mehr Anträge bei der Schlichtungsstelle Telekommunikation

Portrait von Redaktion ZKM
Redaktion ZKM

An die Schlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur richteten sich Kundinnen und Kunden von Telekommunikationsunternehmen im Jahr 2022 mehr als 3.000 Mal mit ihren Anliegen an die Schlichtungsstelle. In 2.389 Fällen stellten sie einen Antrag auf Schlichtung. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Anträge um circa 47 Prozent gestiegen. Im Vorjahr waren es 1.622 Schlichtungsanträge.

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14.03.2023

Schlichtungsstelle wegen unverständlicher Bahndurchsagen angerufen

Portrait von Redaktion ZKM
Redaktion ZKM

Nur die Hälfte der Deutschen versteht Hinweisschilder oder Durchsagen im öffentlichen Verkehr. Darauf hat die Aktion Mensch auf Facebook hingewiesen und trifft damit auch einen Nerv bei vielen blinden und sehbehinderten Menschen, die bei der Nutzung von Bussen und Bahnen beispielsweise auf gut verständliche und verlässliche Durchsagen angewiesen sind. Die mit fehlenden oder qualitativ schlechten Durchsagen verbundenen Benachteiligungen haben Ottmar Miles-Paul vom NETZWERK ARTIKEL 3 veranlasst, diesbezüglich die Schlichtungsstelle nach dem Bundesbehindertengleichstellungsgesetz für eine entsprechende Schlichtung mit dem Bundesverkehrsministerium einzuschalten.

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14.03.2023

Die privaten Krankenversicherer mit den größten Beschwerdeproblemen bei der Bafin

Portrait von Redaktion ZKM
Redaktion ZKM

Im Schnitt der Jahre 2017 bis 2021 kommt die Württembergische auf die niedrigste und die LKH auf die höchste Beschwerdequote bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (Bafin). Dies zeigt der aktuelle Map-Report. Der niedrigste Wert hinsichtlich der Reklamationen beim PKV-Ombudsmann wird ebenfalls für die Württembergische ausgewiesen, der höchste für die Alte Oldenburger. Im Schnitt der Jahre 2017 bis 2021 kommen die 28 in diesem Segment im Map-Report aufgeführten privaten Krankenversicherungs-Gesellschaften auf 2,73 Bafin-Beschwerden pro 100.000 krankenversicherte Personen je Unternehmen. Keine Angaben machten die Mecklenburgische Krankenversicherungs-AG und die DEVK Krankenversicherungs-AG.

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14.03.2023

Anwälte: Mehr Schlichtungsvorschläge und mehr Online-Anträge

Portrait von Redaktion ZKM
Redaktion ZKM

Mit insgesamt 972 Anträgen sind 2022 im Vergleich zum Vorjahr ca. 16 % weniger Anträge auf Schlichtung bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft eingegangen. Bei den insgesamt 1.056 im Jahr 2022 erledigten Verfahren handelte es sich in 462 Angelegenheiten um reine Gebührenstreitigkeiten. 357 erledigte Verfahren betrafen ausschließlich Schadensersatzforderungen und 237 Verfahren hatten sowohl Streitigkeiten über die Gebühren als auch Schadensersatzforderungen zum Gegenstand.

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14.03.2023

Dresdner Bürgermeister: Erfolgreiche Schlichtung im Rathausstreit

Portrait von Redaktion ZKM
Redaktion ZKM

Die Chefetage im Dresdner Rathaus war zuletzt zunehmend verwaist. Seit September waren fünf der sieben Fachbürgermeister nach Ablauf ihrer siebenjährigen Amtszeit ausgeschieden. Mehrere Anläufe zur Neubesetzung der Stellen waren an einem Machtkampf zwischen dem im Juni wiedergewählten Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP) und dem Stadtrat gescheitert. Die Gräben waren so tief, dass zuletzt, ähnlich wie in einem Tarifkampf, Schlichter mit der Lösung des Konflikts beauftragt wurden. Diese haben nun einen Vorschlag vorgelegt, der ein Jahr vor der Stadtratswahl ein bemerkenswertes politisches Bündnis installieren würde.

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14.03.2023

Master-Studiengang Mediation und Konfliktmanagement an der Europa-Universität Viadrina verändert sich

Portrait von Redaktion ZKM
Redaktion ZKM

Zum Wintersemester 2023/24 wird der nächste Jahrgang des interdisziplinären, postgradualen, berufsbegleitenden Master-Studiengangs Mediation und Konfliktmanagement an der Europa-Universität Viadrina mit neuem Konzept starten.

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14.03.2023

ADR-Literatur

Portrait von Redaktion ZKM
Redaktion ZKM

Mit der ADR-Bibliothek möchten wir unseren Leserinnen und Lesern einen Überblick verschaffen, welche Fachbücher und -artikel während der letzten zwei Monate rund um die Themenbereiche Mediation und Konfliktmanagement neu erschienen sind. Dabei handelt es sich um eine Auswahl ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

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13.03.2023

Country by Country Reporting im Aufsichtsrat?

Portrait von Dr. Eberhard Vetter
Dr. Eberhard Vetter

Bisher hatte die internationale Ertragsteuerstransparenz – das so genannte Country bei Country Reporting – im Pflichtenprogramm des Aufsichtsrats großer Unternehmen ebenso wenig einen besondere Platz wie die generelle Erfüllung der Steuerpflichten des Unternehmens. Nach dem im Dezember 2022 vorgelegten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2021/2101 (BT-Drucks. 20/5653 – Vorabfassung), der am 15.3.2023 in der ersten Lesung im Bundestag behandelt werden soll, soll sich dies ändern. Auf die Geschäftsleitung von international tätigen Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die über ausländische Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften einem Umsatz von über 750 Mio. € erzielen, kommt die Pflicht zur öffentlichen Berichterstattung im Sinne eines public Country bei Country Reporting zu. Durch die offengelegte Information über die in den einzelnen Ländern, in denen das Unternehmen durch Zweigniederlassungen oder durch seine Tochtergesellschaften tätig ist, gezahlten Steuern soll eine öffentliche Kontrolle dieser Steuerinformationen ermöglicht und letztlich die Steuerflucht bekämpft werden. Der neue von den Unternehmen jährlich zu erstellende Ertragsteuerinformationsbericht geht über die bereits heute bestehende steuerliche Angabepflicht dieser Unternehmen gegenüber der Finanzbehörde nach § 138a AO zum Country bei Country Reporting hinaus.

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10.03.2023

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Voraussetzungen der Haftung für die Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeugs.

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07.03.2023

Sustainable Finance – EU Green Bond Standard auf der Zielgraden!

Portrait von Dipl.-Vw. Dr. Philipp Jaspers, M.A.
Dipl.-Vw. Dr. Philipp Jaspers, M.A.

Die Sustainable Finance Strategy des Green Deal der Europäischen Kommission setzt sich aus einer Vielzahl von Mosaiksteinen zusammen, die im Zusammenwirken den Marktteilnehmern am Eigen- wie Fremdkapitalmarkt mehr als nur einen leichten Stups (nudge) geben sollen, bei Finanzierungsentscheidungen Nachhaltigkeitsaspekte, insbesondere Umweltaspekte stärker zu gewichten. Im Vordergrund stand diesbezüglich bisher der Eigenkapitalmarkt, für den durch die zusammen mit CSRD und Taxonomie-VO zu lesende Offenlegungs-VO (Sustainable Finance Disclosure Regulation – SFDR) einerseits umfassende Offenlegungspflichten für verschiedene Vertriebsstufen und andererseits im Bereich der Produkt-Governance drei Klassen unterschiedlich nachhaltiger Fondsprodukte geschaffen worden sind (sog. Art. 8-Fonds, Art. 9-Fonds und sonstige Fonds; Überblick bei Harnos, ÖBA 2022, 882; Reich, Blog Gesellschaftsrecht v. 22.2.2022, GESRBLOG0001030).

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07.03.2023

Blog powered by Zöller: Tücken der elektronischen Signatur

Portrait von Zöller-Autor Prof. Dr. Reinhard Greger
Zöller-Autor Prof. Dr. Reinhard Greger

„Doppelt genäht hält besser“, sagt der Volksmund. Für den elektronischen Rechtsverkehr gilt dies aber nicht unbedingt. Wenn ein Anwalt nämlich einen über sein beA versandten Schriftsatz – unnötigerweise – mit qualifizierter elektronischer Signatur (qeS) versehen hat, ist die Einreichung gleichwohl unwirksam, sofern der Schriftsatz die einfache Signatur (d.h. die Namensangabe) eines anderen Rechtsanwalts trägt. So haben es jedenfalls ein Strafsenat des BGH (3 StR 262/22) und das BayObLG (207 StRR 2/23) unter Verweis darauf entschieden, dass die den Schriftsatz verantwortende und die versendende Person identisch sein müssen. Dies kann man allerdings auch anders sehen.  So hat das BAG entschieden, dass der versendende beA-Inhaber durch die Anbringung seiner qeS, die ja die frühere handschriftliche Unterschrift ersetzt, die Verantwortung für den Inhalt des Dokuments übernimmt, also „verantwortende Person“ i.S.d. § 130a Abs. 3 ZPO (BAG v. 24.10.2019 – 8 AZN 589/19, MDR 2020, 240) wird. Ob sich diese Auffassung durchsetzen wird, ist freilich ungewiss. Vorsorglich sollten daher die sicheren Wege beschritten werden, d.h. das Schriftstück entweder mit der qeS des Verfassers oder mit der einfachen Signatur des beA-Versenders, ggf. mit Vertretungszusatz; versehen werden (s. Zöller/Greger, § 130a  ZPO Rn. 11). Ob die Doppelnaht alleine hält, ist ungewiss.

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03.03.2023

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Anordnung einer gerichtlichen Betreuung trotz erteilter Vorsorgevollmacht.

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01.03.2023

Stellungnahme des DAV-Handelsrechtsausschusses zum Entwurf der Mehrstimmrechtsaktien-RL

Portrait von Prof. Dr. Rafael Harnos
Prof. Dr. Rafael Harnos

Die Diskussion über die Einführung der Mehrstimmrechtsaktien im Zuge des Listing Acts ist im vollen Gange (zum Entwurf der Mehrstimmrechtsaktien-RL s. etwa Casper, ZHR 187 (2023), 5, 29 f.; Gumpp, BKR 2023, 82, 88 f.; Harnos, Blog-Beitrag vom 13.12.2022; Kuthe, AG 2023, R28, R29; von der Linden/Wilk, NZG 2023, 193; Schlitt/Ries, NZG 2023, 145). Am 27.2.2023 hat der Ausschuss Handelsrecht des Deutschen Anwaltvereins eine Stellungnahme veröffentlicht, in der er den Vorstoß der Europäischen Kommission zwar grundsätzlich begrüßt, aber eine Reihe von Änderungsvorschlägen unterbreitet. Zahlreiche Anregungen des Ausschusses sind durchaus erwägenswert: eine ausdrückliche Regelung zur KGaA und SE, eine Klarstellung hinsichtlich der Zulässigkeit von Sonderbeschlüssen benachteiligter Aktionäre, eine weitere Klarstellung, dass die Schaffung der Mehrstimmrechtsaktien durch Ausübung genehmigten Kapitals unzulässig ist, und die Konkretisierung der Obergrenzen für die Stimmrechtsmacht in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 lit. b Mehrstimmrechtsaktien-RL-E. Überzeugend sind zudem die Überlegungen zur Ausgestaltung der sunset clauses, zur Erweiterung der gegenständlichen Beschränkungen in Art. 5 Abs. 2 Mehrstimmrechtsaktien-RL-E sowie zu den Transparenzvorgaben in Art. 6 Mehrstimmrechtsaktien-RL-E.

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01.03.2023

BGH zu den Anforderungen an anwaltliche Unterschriften

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Der BGH hat zwei neuere Entscheidungen zur Frage der Unterschrift von Rechtsanwälten getroffen (Urt. v. 20.12.2022 – VI ZR 279/21 und Beschl. v. 6.12.2022 – VIII ZA 12/22, MDR 2023, 183):

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01.03.2023

Der Krimi zu Nachtarbeitszuschlägen in unterschiedlicher Höhe – Die 2. Staffel ist noch nicht beendet

Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Das BAG hat am 20.2.2023 entschieden, dass eine Regelung in einem Tarifvertrag, die für unregelmäßige Nachtarbeit einen höheren Zuschlag vorsieht als für regelmäßige Nachtarbeit, dann nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstößt, wenn ein sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung gegeben ist, der aus dem Tarifvertrag erkennbar sein muss (10 AZR 332/20). Liest man dazu die entsprechenden Pressetexte, kann der Eindruck entstehen, sämtliche Verfahren zur unterschiedlichen Höhe von tarifvertraglichen Nachtarbeitszuschläge seien damit für die Arbeitgeber gewonnen. Immerhin liegen noch etwa 400 Revisionen beim BAG; in den unteren Instanzen sollen noch etwa 4000 Verfahren ruhend gestellt sein. Das BAG hat vielmehr am 9.12.2020 eine Weiche gestellt. Diese führt dahin, dass gleichsam erst die 1. Staffel beendet ist und die 2. Staffel der Krimireihe zu den Nachtarbeitszuschlägen noch läuft.

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28.02.2023

UmRUG tritt am 1. März 2023 mit Übergangsregelung in Kraft

Portrait von Prof. Dr. Johannes Wertenbruch
Prof. Dr. Johannes Wertenbruch

Das Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze („UmRUG“) tritt gem. Art. 25 Abs. 1 UmRUG am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die Verkündung im Bundesgesetzblatt erfolgte am 28.2.2023 (BGBl. I 2023, Nr. 51 v. 28.2.2023). Das vom Bundestag in der 80. Sitzung der 20. Legislaturperiode am 20.1.2023 beschlossene UmRUG (vgl. dazu Wertenbruch, GmbHR-Blog v. 20.1.2022) wurde vom Bundespräsidenten am 22.2.2023 ausgefertigt. Der Bundesrat hatte in der 1030. Sitzung am 10.2.2023 mit Mehrheit beschlossen, einen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses nicht zu stellen (Plenarprotokoll 1030, S. 2 i.V.m. Umdruck 1/2023, S. 23* zu I [sog. Grüne Liste]). Das UmRUG ist damit am 10.2.2023 gem. Art. 78 Var. 2 GG zustande gekommen.

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28.02.2023

BGH: Separate Entscheidung über einen Wiedereinsetzungsantrag

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Der BGH (Beschl. v. 17.11.2022 – V ZB 38/22) hat entschieden, dass eine separate Entscheidung über einen Wiedereinsetzungsantrag möglich ist. Jedoch muss diese Entscheidung gesondert mit der Rechtsbeschwerde gemäß § 238 Abs. 2 Satz 1, § 522 Abs. 1 Satz 2 ZPO angefochten werden, um sie nicht in Rechtskraft erwachsen zu lassen.

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27.02.2023

Aktuelles zum Abberufungs- und Sonderkündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern

Portrait von Michael Korinth
Michael Korinth

Bei Betriebsratsmitgliedern geht der Sonderkündigungsschutz im Vergleich zu anderen "Betriebsbeauftragten", wie etwa den Datenschutzbeauftragten, besonders weit. Es bedarf nicht nur eines wichtigen Grundes für eine außerordentliche Kündigung, sondern der Betriebsrat als Gremium muss auch noch der Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines seiner Mitglieder zustimmen (§§ 15 Abs. 1 KSchG, 103 Abs. 1 BetrVG). Verweigert das Gremium die Zustimmung, muss der Arbeitgeber deren Ersetzung beim Arbeitsgericht beantragen.

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23.02.2023

ChatGPT und das Weisungsrecht – Datenschutz spricht für ein Verbot

Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

ChatGPT ist in aller Munde. Die Abkürzung steht für Chat Generative Pre-trained Transformer. Hierbei handelt es sich um eine sprachbasierende und sprachwiedergebende Künstliche Intelligenz (KI), die von Open-AI entwickelt wurde. Unklar ist, woher das Programm seine Informationen bezieht. Fest steht allerdings, dass es nicht nur auf das Internet zurückgreift. Fest steht auch, dass ChatGPT dauernd weiter trainiert wird. Es ist ein selbstoptimierender Chatbot, der zukünftig Inhalt des Office-Pakets von Microsoft sein soll.

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20.02.2023

Abschied vom Gender Pay Gap oder vom Pay Gap? Wohin geht die Reise nach der Entscheidung des 8. Senats des BAG vom 16.2.2023?

Portrait von Alexander Lentz
Alexander Lentz

Prolog: Der "Gender Pay Gap"- ein "Diskurs-Thema" für soziale Medien?

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19.02.2023

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Der Montagsblog meldet sich nach längerer Pause zurück. Diese Woche geht es um eine eher entlegene Materie, die allgemeine Fragen zu den Voraussetzungen einer Analogie aufwirft.

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17.02.2023

Teilungsordnungen auf dem Prüfstand

Portrait von Jörn Hauß
Jörn Hauß Fachanwalt für Familienrecht

Der FamRB hatte um Hilfe gebeten (https://blog.otto-schmidt.de/famrb/2022/08/16/hilfeaufruf-an-die-famrb-leser-gefahr-aus-der-teilungsordnung/) und hat Hilfe bekommen und bekommt sie auch weiterhin, danke dafür.

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17.02.2023

Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht

Portrait von Friedemann Kirschstein
Friedemann Kirschstein Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht

Im Verfahren geht es im Wesentlichen die Verfassungs- und Unionsrechtwidrigkeit der erweiterten unbeschränkten Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 i.V.m. Satz 2 lit. b ErbStG. Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kl. – ein deutscher Staatsbürger – verlegte im November 2011 seinen Wohnsitz von Deutschland in die Schweiz. Wenige Monate nach dem Umzug schenkte seine Mutter ihm eine Immobilie in der Schweiz unter Nießbrauchsvorbehalt. Das FA setzte für den Grundstückserwerb Schenkungsteuer fest.

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14.02.2023

ChatGPT – Das nächste große Ding? Oder ein Sturm im Wasserglas?

Portrait von Prof. Dr. Christoph Burchard, LL.M. (NYU)
Prof. Dr. Christoph Burchard, LL.M. (NYU) Professur für Straf- und Strafprozessrecht, Internationales und Europäisches Strafrecht, Rechtsvergleichung und Rechtstheorie Goethe Universität Frankfurt am Main

ChatGPT ist in aller Munde. Doch werden Large Generative Artificial Intelligence Models (LGAIMs), wie sie ChatGPT verwendet, das Recht wirklich verändern? Unser Beitrag im Februarheft CR nimmt sich dieser Frage an: „Lonk Nesum“ und „Max Bernstein“ diskutieren unter Moderation von „Richard Bachgrund“, ergänzt durch meine Einordnungen:

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14.02.2023

Der Bundesrat hat dem Hinweisgeberschutzgesetz nicht zugestimmt. Und jetzt? Ein Vorschlag zur Güte

Portrait von Peter Rempp
Peter Rempp Counsel bei CMS Hasche Sigle PG v. RA u. StB mbB, Köln

Am 10.2.2023 hat sich der Bundesrat in seiner ersten Sitzung in diesem Jahr mit dem vom Bundestag am 16.12.2022 beschlossenen Hinweisgeberschutzgesetz (dazu Sonnenberg/Rempp, GmbHR 2023, 112) befasst. Nach vier Wortmeldungen und einer Abstimmung war klar: Die Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie zieht sich weiter hin und es besteht aktuell wenig Grund zur Hoffnung auf eine schnelle Einigung. Die politisch streitigen Punkte sind spätestens seit der Diskussion über den ersten Entwurf der ehemaligen Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) von Ende 2020 bekannt (zum RefE vom Frühjahr 2022 Sonnenberg/Rempp, GmbHR 2022, R148; zum RegE vom Juli 2022 Sonnenberg/Rempp, GmbHR 2022, R292). Vertreter von CDU und CSU sind insbesondere kritisch, was die überschießende Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie bezüglich des sachlichen Anwendungsbereichs und die Möglichkeit der Abgabe anonymer Hinweise anbelangt. Hieran hat sich in den letzten zwei Jahren wenig geändert. Dies zeigt etwa der Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU vom 14.12.2022 zur dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung im Bundestag (BT-Drucks. 20/4914). Darin enthalten waren die Forderungen, die EU‑Whistleblower-Richtlinie nicht überschießend, sondern 1:1 umzusetzen und die Möglichkeit der Abgabe anonymer Hinweise zu streichen.

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14.02.2023

BGH: Unpfändbarkeit des Pflegegeldes

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

In einem Verfahren vor dem BGH (Beschl. v. 20.10.2022 – IX ZB 12/22, MDR 2023, 187) ging es um die Einkommensberechnung einer Schuldnerin im Rahmen eines Insolvenzverfahrens. Der Sohn der Schuldnerin ist pflegebedürftig. Die Schuldnerin selbst übernimmt die Pflege. Das Pflegegeld, das dem Sohn zusteht, wird von diesem an die Schuldnerin weitergeleitet. Die Frage ist nun, ob dieses Geld bei der Schuldnerin als Einkommen zu berücksichtigen ist.

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13.02.2023

Die Krise als echte Chance ... gerade in der Vermögens - und Unternehmensnachfolge...!

Portrait von Dr. Ralf Deutlmoser LL.M. (Alabama)
Dr. Ralf Deutlmoser LL.M. (Alabama) Rechtsanwalt, attorney at law (NY), Mediator (CVM), München

Warum sind Erbfälle ebenso wie die Vermögensübertragung von warmer Hand häufig so konfliktbelastet? Zum einen ist soeben ein naher Angehöriger verstorben, und zum anderen gibt es regelmäßig konkrete Erwartungen der Nachfahren im Hinblick auf die Teilhabe am Nachlass, die zueinander in Konkurrenz stehen. Manchmal bietet ein Erbfall auch schlicht eine Gelegenheit, Konflikte auszutragen, die zuvor durch die bloße Anwesenheit der Patriarchin oder des Patriarchen - manchmal jahrzehntelang - unter der Decke gehalten wurden. Das britische Königshaus kann ein Lied davon singen. Mit dem Tod brauen sich dann emotionale Ausnahmesituation und bestehende Konflikte zu einem toxischen Gemisch zusammen. Das Bonmot, „Haben Sie schon geerbt oder reden Sie noch miteinander?“, entspringt daher nicht nur der Lebenserfahrung vieler Betroffener, sondern auch dem beruflichen Alltag der involvierten Berater.

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13.02.2023

Fachkräftemangel – Eine Chance für Arbeitgeber bei drohendem Annahmeverzug

Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Viele Branchen leiden unter einem erheblichen Fachkräftemangel. Mittlerweile kann man allgemein bereits von einem Mangel an Arbeitskräften sprechen. Arbeitssuchende haben hervorragende Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Dies kann für Arbeitgeber von Bedeutung sein, wenn Arbeitnehmer nach einem Kündigungsschutzprozess, den sie gewonnen haben, einen Anspruch auf Arbeitsentgelt unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs gegen sie geltend machen.

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10.02.2023

Keine Verjährung von Urlaubsansprüchen nach drei Jahren bei fehlendem Hinweis des Arbeitgebers

Portrait von Markus Künzel
Markus Künzel

Das Bundesarbeitsgericht hat in seinen Urteilen vom 20.12.2022 (9 AZR 266/209, 9 AZR 245/19, 9 AZR 401/19) Arbeitnehmerrechte dahingehend ausgeweitet, dass der Eintritt der Verjährung von Urlaubsansprüchen davon abhängig ist, ob der Arbeitnehmer über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt wurde.

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08.02.2023

Blog powered by Zöller: § 68 FamFG - Niederschrift bei Geschäftsstelle? Nicht für Rechtsanwälte!

Portrait von Zöller-Autor Christian Feskorn
Zöller-Autor Christian Feskorn

Entscheiden sich Rechtsanwälte, schriftlich Beschwerde gemäß § 68 FamFG einzulegen, muss die Übermittlung ans Gericht per beA erfolgen. Die Möglichkeit der Einlegung zur Niederschrift der Geschäftsstelle entbindet Rechtsanwälte davon nicht.

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07.02.2023

Inkongruente Gewinnverwendung und inkongruente Ausschüttung

Portrait von Prof. Dr. Burkhard Binnewies
Prof. Dr. Burkhard Binnewies

Erfreulicherweise räumt die Finanzrechtsprechung und insbesondere die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs den Gesellschaftern einer GmbH großen Gestaltungsspielraum – mit steuerlicher Wirkung – sowohl bei der Gewinnverwendung als auch bei der Gewinnausschüttung ein. Mit Urteil vom 28.9.2021 (BFH v. 28.9.2021 - VIII R 25/19, GmbHR 2022, 140 m. Anm. Binnewies) hat der BFH erstmals die inkongruente Gewinnverwendung steuerrechtlich anerkannt. Im Rahmen der Gewinnverwendung haben die Gesellschafter einer GmbH damit die Freiheit zu entscheiden, dass nur die Gewinnanteile einzelner Gesellschafter zur Ausschüttung zur Verfügung gestellt werden und Gewinnanteile anderer Gesellschafter in gesellschafterbezogene Gewinnrücklagen eingestellt werden. Beispiel: A und B sind zu jeweils 50 % an der C-GmbH beteiligt. Im Rahmen der Gewinnverwendung wird beschlossen, dass 50 % des Gewinns in eine personenbezogene Gewinnrücklage des A eingestellt werden. 50 % des Gewinns werden zur Ausschüttung zur Verfügung gestellt und im Anschluss inkongruent an B ausgeschüttet. Durch diese Gestaltung wird eine Verschiebung von Gewinnen zwischen A und B ausgeschlossen, sodass keine schenkungssteuerlichen Fragen aufgeworfen werden. Eine endgültige Vermögensverschiebung zwischen A und B auf der Gesellschafterebene findet nicht statt. 50 % des Gewinns sind für A in dessen Gewinnrücklage thesauriert. Die anderen 50 % sind an B ausgekehrt. Die Einstellung von 50 % des Gewinns in die personenbezogene Gewinnrücklage für A löst bei A noch keinen Zufluss aus. A erzielt keine Einkünfte aus Kapitalvermögen in Form einer Dividende, solange die personenbezogene Rücklage nicht aufgelöst und ihre Auskehrung an A beschlossen wird. Erst dann entsteht nach § 29 GmbHG ein Anspruch auf Auszahlung.

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06.02.2023

Verjährung und Ausschlussfrist: Entwarnung für Arbeitgeber bei der Urlaubsabgeltung

Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Arbeitgeber haben ein Interesse daran, dass Arbeitnehmer ihren gesetzlichen und ggf. über- gesetzlichen Erholungsurlaub nicht über mehrere Jahre ansparen können. Ansonsten müssen sie nicht nur Rückstellungen bilden, sondern werden sie auch in ihrer Personaldisposition erheblich eingeschränkt. Diesem Interesse dienen gesetzliche Verjährungsvorschriften und tarifvertragliche Ausschlussfristen.

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02.02.2023

BGH: Erneute Anhörung eines Sachverständigen

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Im Rahmen eines komplexen Schadensersatzprozesses war das OLG von einer sachverständigen Einschätzung des LG bezüglich der angemessenen Höhe eines Geschäftsführergehaltes abgewichen. Dies wurde damit begründet, dass ohnehin eine Schätzung nach § 287 ZPO geboten sei und die Mitglieder des Senats aus ihren früheren Tätigkeiten als Vorsitzende Richter eine Kammer für Handelssachen (Vorsitzende) sowie aus zahlreichen Unterhaltsprozessen (Beisitzer) selbst in der Sache erfahren seien.

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31.01.2023

Commercial Courts – Deutsche Elite-Gerichtsbarkeit goes international – Zum Eckpunktepapier des BMJ vom 16.1.2023

Portrait von Prof. Dr. Volker Römermann, CSP
Prof. Dr. Volker Römermann, CSP Rechtsanwalt

Am 16.1.2023 veröffentlichte das Bundesministerium der Justiz „Eckpunkte zur Stärkung der Gerichte in Wirtschaftsstreitigkeiten und zur Einführung von Commercial Courts“. Das klingt vielversprechend.

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30.01.2023

Blog powered by Zöller: § 130d ZPO - Wohltat oder Fallgrube?

Portrait von Zöller-Autor Prof. Dr. Reinhard Greger
Zöller-Autor Prof. Dr. Reinhard Greger

Dass es beim elektronischen Rechtsverkehr technische Probleme geben kann und dass diese bei fristgebundenen Schriftsätzen zu fatalen Folgen führen können, hat der Gesetzgeber bedacht. Deshalb hat er in § 130d ZPO zugelassen, dass ein Schriftsatz in einem solchen Fall auf herkömmlichem Wege (z.B. schriftlich oder per Telefax) übermittelt wird. Doch diese im Kleide der Wohltäterin daherkommende Vorschrift ist tückisch. Sie bewirkt nämlich, dass der von der Technik im Stich gelassene Anwalt sich nicht mit dem Gedanken an eine Wiedereinsetzung beruhigen oder seinen von der Elektronik verweigerten Schriftsatz einfach aufs Faxgerät legen darf. Eine Wiedereinsetzung scheidet vielmehr aus, wenn er die Frist noch mittels einer solchen Ersatzeinreichung wahren könnte – und wenn er von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, darf er nicht versäumen, die technische Störung gleichzeitig mit dieser glaubhaft zu machen. Dies folgt aus Satz 3 der Vorschrift, wonach die Störung „bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach“ glaubhaft zu machen ist.

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28.01.2023

Die ODR-Plattform und ihre offene Zukunft

Portrait von Jakob Thevis, Maître en droit
Jakob Thevis, Maître en droit Leiter der deutschen Kontaktstelle für Online-Streitbeilegung am Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz, Kehl

Unumstritten ist, dass die Digitalisierung auf dem Vormarsch ist und die Bürger immer öfter online und über Landesgrenzen hinweg Verträge abschließen. Dennoch hat die EU-Kommission angekündigt, ihre Plattform für Online-Streitbeilegung (ODR-Plattform) zu schließen und deren gesetzliche Grundlage, die ODR-Verordnung, zurückzunehmen. Gerade wegen der fortschreitenden Digitalisierung wurde die ODR-Plattform vor über zehn Jahren erdacht, um dieser an Schwung gewinnenden Entwicklung gerecht zu werden. Sie sollte Verbraucherschlichtung im Online-Handel auch dann ermöglichen, wenn die Streitigkeit zwischen Parteien aus unterschiedlichen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums bestand.

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24.01.2023

Rentennähe und betriebsbedingte Kündigung: Eine Gestaltungsmöglichkeit bei der Sozialauswahl?

Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Arbeitgeber, die eine betriebsbedingte Kündigung erklären wollen, müssen im Streitfall nicht nur den Wegfall des Arbeitsplatzes darlegen und beweisen. Sie haben auch darzustellen, dass sie dem „richtigen Arbeitnehmer“ gekündigt haben. Sie müssen nämlich eine Sozialauswahl durchführen, wenn es Arbeitnehmer gibt, die mit dem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsplatz entfällt, vergleichbar sind. Bei der Auswahl der Arbeitnehmer hat der Arbeitgeber in diesem Fall nach § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Unterhaltspflichten und eine etwaige Schwerbehinderung des Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Bei dieser Auswahl haben Arbeitgeber ein Interesse daran, auch jüngere Leute zu behalten, um die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund ist von besonderer Bedeutung, dass das BAG in einem neuen Urteil vom 08.12.2022 – 6 AZR 31/22 – ermöglicht, die Rentennähe zulasten eines Arbeitnehmers im Rahmen der Sozialauswahl zu berücksichtigen.

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20.01.2023

Bundestag verabschiedet Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie (UmRUG)

Portrait von Prof. Dr. Johannes Wertenbruch
Prof. Dr. Johannes Wertenbruch

Der Bundestag hat in der 80. Sitzung der 20. Legislaturperiode am 20.1.2023 das Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie (UmRUG) im Rahmen des TOP 26 beschlossen (https://www.bundestag.de/mediathek; sowie https://www.bundestag.de/tagesordnung). Die jetzt verabschiedete finale Fassung des UmRUG (vgl. dazu Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses vom 18.1.2023, BT-Drucksache 20/5237) weicht inhaltlich nur marginal von der am 15.12.2022 vom Bundestag nicht beschlossenen Fassung ab (vgl. dazu BT-Drucksache 20/3822; Wertenbruch, GmbHR-Blog vom 19.12.2022; Heckschen/Knaier, GmbHR-Blog vom 29.12.2022). Die Änderungen beziehen sich im Wesentlichen auf registergerichtliche Fragen. Nicht gehalten werden konnte allerdings die von der Bundesregierung auch in zeitlicher Hinsicht anvisierte richtlinienkonforme Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie zum 31.1.2023 (vgl. dazu Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses [6. Ausschuss], BT-Drucksache 20/5237, S. 97). Nach Art. 25 Abs. 1 UmRUG treten die Änderungen des UmwG nunmehr am Tag nach der Verkündung in Kraft. Der Anwendungsbereich der Übergangsvorschrift des § 355 UmwG n.F. wurde unter Berücksichtigung des Art. 25 Abs. 1 UmRUG in Bezug auf die Termine angepasst (vgl. Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses [6. Ausschuss] BT-Drucksache 20/5237, S. 58; Begr. S. 90). Falls der Bundesrat in der für den 10.2.2023 anberaumten Sitzung das UmRUG konsentiert und die Ausfertigung durch den Bundespräsidenten schon in der darauffolgenden Woche vonstattengeht, endet der Umsetzungsverzug des deutschen Gesetzgebers immerhin schon ca. zwei Wochen nach seinem Eintritt. Da in der neuen Zeitrechnung der parlamentarischen UmRUG-Genesis eben noch zwei Variablen enthalten sind, wäre die Festlegung eines fixen Stichtags des Inkrafttretens durch das UmRUG für die Vertragspraxis zwar sicherlich kommoder gewesen, hätte aber wohl das nicht unerhebliche Risiko der Entstehung einer Rückwirkungsproblematik begründet.

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19.01.2023

Von DALL•E bis DABUS – Mit großen Schritten voran in rechtliche Untiefen

Portrait von Dr. Stefan Papastefanou
Dr. Stefan Papastefanou Rechtsanwalt, White & Case LLP, Hamburg; Lehrbeauftragter und Dozent Bucerius Law School, Center for Transnational IP, Media and Technology Law and Policy, Hamburg

Zwei Klagen in den USA und ein ebenso bilderbuchhaftes wie notwendiges Erwachen auf rechtlicher Ebene lassen für 2023 erwarten, dass die Entwickler kreativer „KI“-Umgebungen vielleicht den Fuß ein wenig vom Gaspedal nehmen werden. Ob dies noch rechtzeitig geschieht, ist fraglich, denn bekanntlich fliegt der Raser regelmäßig aus der Kurve; im Einzelnen:

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18.01.2023

Online-Dossier: Die große Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

Portrait von Online-Redaktion
Online-Redaktion

Am 1.1.2023 ist das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft getreten. Es bleibt „kein Stein auf dem anderen“, alles ist neu strukturiert, die Paragrafen sind „gewandert“. Neben der grundlegenden Modernisierung des Rechts der Vormundschaft über Minderjährige, der Pflegschaft sowie der Betreuung Volljähriger kommt ein Notvertretungsrecht für Ehegatten in medizinischen Angelegenheiten und die Vorsorgevollmacht erhält mit § 1820 BGB n.F. einen eigenen Paragrafen.

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18.01.2023

BGH: Verpflichtung zur Terminsvertretung

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Die beklagte Rechtsanwaltskammer nahm die Zulassung des klagenden Rechtsanwalts zurück. Dagegen ging dieser vor. Da in der Sache wohl wenig zu erreichen war, hatten der Rechtsanwalt und sein Prozessbevollmächtigter offensichtlich versucht, durch das Geltendmachen von Terminsverlegungsgründen, vor allem (Vor)Erkrankungen etc., den Anwaltsgerichtshof zu Verfahrensfehlern zu zwingen, um diese anschließend in der Berufungsinstanz vor dem BGH geltend machen zu können.

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