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10.03.2023

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Voraussetzungen der Haftung für die Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeugs.

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07.03.2023

Sustainable Finance – EU Green Bond Standard auf der Zielgraden!

Portrait von Dipl.-Vw. Dr. Philipp Jaspers, M.A.
Dipl.-Vw. Dr. Philipp Jaspers, M.A.

Die Sustainable Finance Strategy des Green Deal der Europäischen Kommission setzt sich aus einer Vielzahl von Mosaiksteinen zusammen, die im Zusammenwirken den Marktteilnehmern am Eigen- wie Fremdkapitalmarkt mehr als nur einen leichten Stups (nudge) geben sollen, bei Finanzierungsentscheidungen Nachhaltigkeitsaspekte, insbesondere Umweltaspekte stärker zu gewichten. Im Vordergrund stand diesbezüglich bisher der Eigenkapitalmarkt, für den durch die zusammen mit CSRD und Taxonomie-VO zu lesende Offenlegungs-VO (Sustainable Finance Disclosure Regulation – SFDR) einerseits umfassende Offenlegungspflichten für verschiedene Vertriebsstufen und andererseits im Bereich der Produkt-Governance drei Klassen unterschiedlich nachhaltiger Fondsprodukte geschaffen worden sind (sog. Art. 8-Fonds, Art. 9-Fonds und sonstige Fonds; Überblick bei Harnos, ÖBA 2022, 882; Reich, Blog Gesellschaftsrecht v. 22.2.2022, GESRBLOG0001030).

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07.03.2023

Blog powered by Zöller: Tücken der elektronischen Signatur

Portrait von Zöller-Autor Prof. Dr. Reinhard Greger
Zöller-Autor Prof. Dr. Reinhard Greger

„Doppelt genäht hält besser“, sagt der Volksmund. Für den elektronischen Rechtsverkehr gilt dies aber nicht unbedingt. Wenn ein Anwalt nämlich einen über sein beA versandten Schriftsatz – unnötigerweise – mit qualifizierter elektronischer Signatur (qeS) versehen hat, ist die Einreichung gleichwohl unwirksam, sofern der Schriftsatz die einfache Signatur (d.h. die Namensangabe) eines anderen Rechtsanwalts trägt. So haben es jedenfalls ein Strafsenat des BGH (3 StR 262/22) und das BayObLG (207 StRR 2/23) unter Verweis darauf entschieden, dass die den Schriftsatz verantwortende und die versendende Person identisch sein müssen. Dies kann man allerdings auch anders sehen.  So hat das BAG entschieden, dass der versendende beA-Inhaber durch die Anbringung seiner qeS, die ja die frühere handschriftliche Unterschrift ersetzt, die Verantwortung für den Inhalt des Dokuments übernimmt, also „verantwortende Person“ i.S.d. § 130a Abs. 3 ZPO (BAG v. 24.10.2019 – 8 AZN 589/19, MDR 2020, 240) wird. Ob sich diese Auffassung durchsetzen wird, ist freilich ungewiss. Vorsorglich sollten daher die sicheren Wege beschritten werden, d.h. das Schriftstück entweder mit der qeS des Verfassers oder mit der einfachen Signatur des beA-Versenders, ggf. mit Vertretungszusatz; versehen werden (s. Zöller/Greger, § 130a  ZPO Rn. 11). Ob die Doppelnaht alleine hält, ist ungewiss.

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03.03.2023

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Anordnung einer gerichtlichen Betreuung trotz erteilter Vorsorgevollmacht.

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01.03.2023

Stellungnahme des DAV-Handelsrechtsausschusses zum Entwurf der Mehrstimmrechtsaktien-RL

Portrait von Prof. Dr. Rafael Harnos
Prof. Dr. Rafael Harnos

Die Diskussion über die Einführung der Mehrstimmrechtsaktien im Zuge des Listing Acts ist im vollen Gange (zum Entwurf der Mehrstimmrechtsaktien-RL s. etwa Casper, ZHR 187 (2023), 5, 29 f.; Gumpp, BKR 2023, 82, 88 f.; Harnos, Blog-Beitrag vom 13.12.2022; Kuthe, AG 2023, R28, R29; von der Linden/Wilk, NZG 2023, 193; Schlitt/Ries, NZG 2023, 145). Am 27.2.2023 hat der Ausschuss Handelsrecht des Deutschen Anwaltvereins eine Stellungnahme veröffentlicht, in der er den Vorstoß der Europäischen Kommission zwar grundsätzlich begrüßt, aber eine Reihe von Änderungsvorschlägen unterbreitet. Zahlreiche Anregungen des Ausschusses sind durchaus erwägenswert: eine ausdrückliche Regelung zur KGaA und SE, eine Klarstellung hinsichtlich der Zulässigkeit von Sonderbeschlüssen benachteiligter Aktionäre, eine weitere Klarstellung, dass die Schaffung der Mehrstimmrechtsaktien durch Ausübung genehmigten Kapitals unzulässig ist, und die Konkretisierung der Obergrenzen für die Stimmrechtsmacht in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 lit. b Mehrstimmrechtsaktien-RL-E. Überzeugend sind zudem die Überlegungen zur Ausgestaltung der sunset clauses, zur Erweiterung der gegenständlichen Beschränkungen in Art. 5 Abs. 2 Mehrstimmrechtsaktien-RL-E sowie zu den Transparenzvorgaben in Art. 6 Mehrstimmrechtsaktien-RL-E.

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01.03.2023

BGH zu den Anforderungen an anwaltliche Unterschriften

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Der BGH hat zwei neuere Entscheidungen zur Frage der Unterschrift von Rechtsanwälten getroffen (Urt. v. 20.12.2022 – VI ZR 279/21 und Beschl. v. 6.12.2022 – VIII ZA 12/22, MDR 2023, 183):

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01.03.2023

Der Krimi zu Nachtarbeitszuschlägen in unterschiedlicher Höhe – Die 2. Staffel ist noch nicht beendet

Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Das BAG hat am 20.2.2023 entschieden, dass eine Regelung in einem Tarifvertrag, die für unregelmäßige Nachtarbeit einen höheren Zuschlag vorsieht als für regelmäßige Nachtarbeit, dann nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstößt, wenn ein sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung gegeben ist, der aus dem Tarifvertrag erkennbar sein muss (10 AZR 332/20). Liest man dazu die entsprechenden Pressetexte, kann der Eindruck entstehen, sämtliche Verfahren zur unterschiedlichen Höhe von tarifvertraglichen Nachtarbeitszuschläge seien damit für die Arbeitgeber gewonnen. Immerhin liegen noch etwa 400 Revisionen beim BAG; in den unteren Instanzen sollen noch etwa 4000 Verfahren ruhend gestellt sein. Das BAG hat vielmehr am 9.12.2020 eine Weiche gestellt. Diese führt dahin, dass gleichsam erst die 1. Staffel beendet ist und die 2. Staffel der Krimireihe zu den Nachtarbeitszuschlägen noch läuft.

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28.02.2023

UmRUG tritt am 1. März 2023 mit Übergangsregelung in Kraft

Portrait von Prof. Dr. Johannes Wertenbruch
Prof. Dr. Johannes Wertenbruch

Das Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze („UmRUG“) tritt gem. Art. 25 Abs. 1 UmRUG am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die Verkündung im Bundesgesetzblatt erfolgte am 28.2.2023 (BGBl. I 2023, Nr. 51 v. 28.2.2023). Das vom Bundestag in der 80. Sitzung der 20. Legislaturperiode am 20.1.2023 beschlossene UmRUG (vgl. dazu Wertenbruch, GmbHR-Blog v. 20.1.2022) wurde vom Bundespräsidenten am 22.2.2023 ausgefertigt. Der Bundesrat hatte in der 1030. Sitzung am 10.2.2023 mit Mehrheit beschlossen, einen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses nicht zu stellen (Plenarprotokoll 1030, S. 2 i.V.m. Umdruck 1/2023, S. 23* zu I [sog. Grüne Liste]). Das UmRUG ist damit am 10.2.2023 gem. Art. 78 Var. 2 GG zustande gekommen.

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28.02.2023

BGH: Separate Entscheidung über einen Wiedereinsetzungsantrag

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Der BGH (Beschl. v. 17.11.2022 – V ZB 38/22) hat entschieden, dass eine separate Entscheidung über einen Wiedereinsetzungsantrag möglich ist. Jedoch muss diese Entscheidung gesondert mit der Rechtsbeschwerde gemäß § 238 Abs. 2 Satz 1, § 522 Abs. 1 Satz 2 ZPO angefochten werden, um sie nicht in Rechtskraft erwachsen zu lassen.

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27.02.2023

Aktuelles zum Abberufungs- und Sonderkündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern

Portrait von Michael Korinth
Michael Korinth

Bei Betriebsratsmitgliedern geht der Sonderkündigungsschutz im Vergleich zu anderen "Betriebsbeauftragten", wie etwa den Datenschutzbeauftragten, besonders weit. Es bedarf nicht nur eines wichtigen Grundes für eine außerordentliche Kündigung, sondern der Betriebsrat als Gremium muss auch noch der Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines seiner Mitglieder zustimmen (§§ 15 Abs. 1 KSchG, 103 Abs. 1 BetrVG). Verweigert das Gremium die Zustimmung, muss der Arbeitgeber deren Ersetzung beim Arbeitsgericht beantragen.

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23.02.2023

ChatGPT und das Weisungsrecht – Datenschutz spricht für ein Verbot

Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

ChatGPT ist in aller Munde. Die Abkürzung steht für Chat Generative Pre-trained Transformer. Hierbei handelt es sich um eine sprachbasierende und sprachwiedergebende Künstliche Intelligenz (KI), die von Open-AI entwickelt wurde. Unklar ist, woher das Programm seine Informationen bezieht. Fest steht allerdings, dass es nicht nur auf das Internet zurückgreift. Fest steht auch, dass ChatGPT dauernd weiter trainiert wird. Es ist ein selbstoptimierender Chatbot, der zukünftig Inhalt des Office-Pakets von Microsoft sein soll.

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20.02.2023

Abschied vom Gender Pay Gap oder vom Pay Gap? Wohin geht die Reise nach der Entscheidung des 8. Senats des BAG vom 16.2.2023?

Portrait von Alexander Lentz
Alexander Lentz

Prolog: Der "Gender Pay Gap"- ein "Diskurs-Thema" für soziale Medien?

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19.02.2023

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Der Montagsblog meldet sich nach längerer Pause zurück. Diese Woche geht es um eine eher entlegene Materie, die allgemeine Fragen zu den Voraussetzungen einer Analogie aufwirft.

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17.02.2023

Teilungsordnungen auf dem Prüfstand

Portrait von Jörn Hauß
Jörn Hauß Fachanwalt für Familienrecht

Der FamRB hatte um Hilfe gebeten (https://blog.otto-schmidt.de/famrb/2022/08/16/hilfeaufruf-an-die-famrb-leser-gefahr-aus-der-teilungsordnung/) und hat Hilfe bekommen und bekommt sie auch weiterhin, danke dafür.

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17.02.2023

Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht

Portrait von Friedemann Kirschstein
Friedemann Kirschstein Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht

Im Verfahren geht es im Wesentlichen die Verfassungs- und Unionsrechtwidrigkeit der erweiterten unbeschränkten Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 i.V.m. Satz 2 lit. b ErbStG. Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kl. – ein deutscher Staatsbürger – verlegte im November 2011 seinen Wohnsitz von Deutschland in die Schweiz. Wenige Monate nach dem Umzug schenkte seine Mutter ihm eine Immobilie in der Schweiz unter Nießbrauchsvorbehalt. Das FA setzte für den Grundstückserwerb Schenkungsteuer fest.

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14.02.2023

ChatGPT – Das nächste große Ding? Oder ein Sturm im Wasserglas?

Portrait von Prof. Dr. Christoph Burchard, LL.M. (NYU)
Prof. Dr. Christoph Burchard, LL.M. (NYU) Professur für Straf- und Strafprozessrecht, Internationales und Europäisches Strafrecht, Rechtsvergleichung und Rechtstheorie Goethe Universität Frankfurt am Main

ChatGPT ist in aller Munde. Doch werden Large Generative Artificial Intelligence Models (LGAIMs), wie sie ChatGPT verwendet, das Recht wirklich verändern? Unser Beitrag im Februarheft CR nimmt sich dieser Frage an: „Lonk Nesum“ und „Max Bernstein“ diskutieren unter Moderation von „Richard Bachgrund“, ergänzt durch meine Einordnungen:

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14.02.2023

Der Bundesrat hat dem Hinweisgeberschutzgesetz nicht zugestimmt. Und jetzt? Ein Vorschlag zur Güte

Portrait von Peter Rempp
Peter Rempp Counsel bei CMS Hasche Sigle PG v. RA u. StB mbB, Köln

Am 10.2.2023 hat sich der Bundesrat in seiner ersten Sitzung in diesem Jahr mit dem vom Bundestag am 16.12.2022 beschlossenen Hinweisgeberschutzgesetz (dazu Sonnenberg/Rempp, GmbHR 2023, 112) befasst. Nach vier Wortmeldungen und einer Abstimmung war klar: Die Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie zieht sich weiter hin und es besteht aktuell wenig Grund zur Hoffnung auf eine schnelle Einigung. Die politisch streitigen Punkte sind spätestens seit der Diskussion über den ersten Entwurf der ehemaligen Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) von Ende 2020 bekannt (zum RefE vom Frühjahr 2022 Sonnenberg/Rempp, GmbHR 2022, R148; zum RegE vom Juli 2022 Sonnenberg/Rempp, GmbHR 2022, R292). Vertreter von CDU und CSU sind insbesondere kritisch, was die überschießende Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie bezüglich des sachlichen Anwendungsbereichs und die Möglichkeit der Abgabe anonymer Hinweise anbelangt. Hieran hat sich in den letzten zwei Jahren wenig geändert. Dies zeigt etwa der Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU vom 14.12.2022 zur dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung im Bundestag (BT-Drucks. 20/4914). Darin enthalten waren die Forderungen, die EU‑Whistleblower-Richtlinie nicht überschießend, sondern 1:1 umzusetzen und die Möglichkeit der Abgabe anonymer Hinweise zu streichen.

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14.02.2023

BGH: Unpfändbarkeit des Pflegegeldes

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

In einem Verfahren vor dem BGH (Beschl. v. 20.10.2022 – IX ZB 12/22, MDR 2023, 187) ging es um die Einkommensberechnung einer Schuldnerin im Rahmen eines Insolvenzverfahrens. Der Sohn der Schuldnerin ist pflegebedürftig. Die Schuldnerin selbst übernimmt die Pflege. Das Pflegegeld, das dem Sohn zusteht, wird von diesem an die Schuldnerin weitergeleitet. Die Frage ist nun, ob dieses Geld bei der Schuldnerin als Einkommen zu berücksichtigen ist.

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13.02.2023

Die Krise als echte Chance ... gerade in der Vermögens - und Unternehmensnachfolge...!

Portrait von Dr. Ralf Deutlmoser LL.M. (Alabama)
Dr. Ralf Deutlmoser LL.M. (Alabama) Rechtsanwalt, attorney at law (NY), Mediator (CVM), München

Warum sind Erbfälle ebenso wie die Vermögensübertragung von warmer Hand häufig so konfliktbelastet? Zum einen ist soeben ein naher Angehöriger verstorben, und zum anderen gibt es regelmäßig konkrete Erwartungen der Nachfahren im Hinblick auf die Teilhabe am Nachlass, die zueinander in Konkurrenz stehen. Manchmal bietet ein Erbfall auch schlicht eine Gelegenheit, Konflikte auszutragen, die zuvor durch die bloße Anwesenheit der Patriarchin oder des Patriarchen - manchmal jahrzehntelang - unter der Decke gehalten wurden. Das britische Königshaus kann ein Lied davon singen. Mit dem Tod brauen sich dann emotionale Ausnahmesituation und bestehende Konflikte zu einem toxischen Gemisch zusammen. Das Bonmot, „Haben Sie schon geerbt oder reden Sie noch miteinander?“, entspringt daher nicht nur der Lebenserfahrung vieler Betroffener, sondern auch dem beruflichen Alltag der involvierten Berater.

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13.02.2023

Fachkräftemangel – Eine Chance für Arbeitgeber bei drohendem Annahmeverzug

Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Viele Branchen leiden unter einem erheblichen Fachkräftemangel. Mittlerweile kann man allgemein bereits von einem Mangel an Arbeitskräften sprechen. Arbeitssuchende haben hervorragende Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Dies kann für Arbeitgeber von Bedeutung sein, wenn Arbeitnehmer nach einem Kündigungsschutzprozess, den sie gewonnen haben, einen Anspruch auf Arbeitsentgelt unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs gegen sie geltend machen.

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10.02.2023

Keine Verjährung von Urlaubsansprüchen nach drei Jahren bei fehlendem Hinweis des Arbeitgebers

Portrait von Markus Künzel
Markus Künzel

Das Bundesarbeitsgericht hat in seinen Urteilen vom 20.12.2022 (9 AZR 266/209, 9 AZR 245/19, 9 AZR 401/19) Arbeitnehmerrechte dahingehend ausgeweitet, dass der Eintritt der Verjährung von Urlaubsansprüchen davon abhängig ist, ob der Arbeitnehmer über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt wurde.

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08.02.2023

Blog powered by Zöller: § 68 FamFG - Niederschrift bei Geschäftsstelle? Nicht für Rechtsanwälte!

Portrait von Zöller-Autor Christian Feskorn
Zöller-Autor Christian Feskorn

Entscheiden sich Rechtsanwälte, schriftlich Beschwerde gemäß § 68 FamFG einzulegen, muss die Übermittlung ans Gericht per beA erfolgen. Die Möglichkeit der Einlegung zur Niederschrift der Geschäftsstelle entbindet Rechtsanwälte davon nicht.

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07.02.2023

Inkongruente Gewinnverwendung und inkongruente Ausschüttung

Portrait von Prof. Dr. Burkhard Binnewies
Prof. Dr. Burkhard Binnewies

Erfreulicherweise räumt die Finanzrechtsprechung und insbesondere die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs den Gesellschaftern einer GmbH großen Gestaltungsspielraum – mit steuerlicher Wirkung – sowohl bei der Gewinnverwendung als auch bei der Gewinnausschüttung ein. Mit Urteil vom 28.9.2021 (BFH v. 28.9.2021 - VIII R 25/19, GmbHR 2022, 140 m. Anm. Binnewies) hat der BFH erstmals die inkongruente Gewinnverwendung steuerrechtlich anerkannt. Im Rahmen der Gewinnverwendung haben die Gesellschafter einer GmbH damit die Freiheit zu entscheiden, dass nur die Gewinnanteile einzelner Gesellschafter zur Ausschüttung zur Verfügung gestellt werden und Gewinnanteile anderer Gesellschafter in gesellschafterbezogene Gewinnrücklagen eingestellt werden. Beispiel: A und B sind zu jeweils 50 % an der C-GmbH beteiligt. Im Rahmen der Gewinnverwendung wird beschlossen, dass 50 % des Gewinns in eine personenbezogene Gewinnrücklage des A eingestellt werden. 50 % des Gewinns werden zur Ausschüttung zur Verfügung gestellt und im Anschluss inkongruent an B ausgeschüttet. Durch diese Gestaltung wird eine Verschiebung von Gewinnen zwischen A und B ausgeschlossen, sodass keine schenkungssteuerlichen Fragen aufgeworfen werden. Eine endgültige Vermögensverschiebung zwischen A und B auf der Gesellschafterebene findet nicht statt. 50 % des Gewinns sind für A in dessen Gewinnrücklage thesauriert. Die anderen 50 % sind an B ausgekehrt. Die Einstellung von 50 % des Gewinns in die personenbezogene Gewinnrücklage für A löst bei A noch keinen Zufluss aus. A erzielt keine Einkünfte aus Kapitalvermögen in Form einer Dividende, solange die personenbezogene Rücklage nicht aufgelöst und ihre Auskehrung an A beschlossen wird. Erst dann entsteht nach § 29 GmbHG ein Anspruch auf Auszahlung.

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06.02.2023

Verjährung und Ausschlussfrist: Entwarnung für Arbeitgeber bei der Urlaubsabgeltung

Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Arbeitgeber haben ein Interesse daran, dass Arbeitnehmer ihren gesetzlichen und ggf. über- gesetzlichen Erholungsurlaub nicht über mehrere Jahre ansparen können. Ansonsten müssen sie nicht nur Rückstellungen bilden, sondern werden sie auch in ihrer Personaldisposition erheblich eingeschränkt. Diesem Interesse dienen gesetzliche Verjährungsvorschriften und tarifvertragliche Ausschlussfristen.

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02.02.2023

BGH: Erneute Anhörung eines Sachverständigen

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Im Rahmen eines komplexen Schadensersatzprozesses war das OLG von einer sachverständigen Einschätzung des LG bezüglich der angemessenen Höhe eines Geschäftsführergehaltes abgewichen. Dies wurde damit begründet, dass ohnehin eine Schätzung nach § 287 ZPO geboten sei und die Mitglieder des Senats aus ihren früheren Tätigkeiten als Vorsitzende Richter eine Kammer für Handelssachen (Vorsitzende) sowie aus zahlreichen Unterhaltsprozessen (Beisitzer) selbst in der Sache erfahren seien.

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31.01.2023

Commercial Courts – Deutsche Elite-Gerichtsbarkeit goes international – Zum Eckpunktepapier des BMJ vom 16.1.2023

Portrait von Prof. Dr. Volker Römermann, CSP
Prof. Dr. Volker Römermann, CSP Rechtsanwalt

Am 16.1.2023 veröffentlichte das Bundesministerium der Justiz „Eckpunkte zur Stärkung der Gerichte in Wirtschaftsstreitigkeiten und zur Einführung von Commercial Courts“. Das klingt vielversprechend.

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30.01.2023

Blog powered by Zöller: § 130d ZPO - Wohltat oder Fallgrube?

Portrait von Zöller-Autor Prof. Dr. Reinhard Greger
Zöller-Autor Prof. Dr. Reinhard Greger

Dass es beim elektronischen Rechtsverkehr technische Probleme geben kann und dass diese bei fristgebundenen Schriftsätzen zu fatalen Folgen führen können, hat der Gesetzgeber bedacht. Deshalb hat er in § 130d ZPO zugelassen, dass ein Schriftsatz in einem solchen Fall auf herkömmlichem Wege (z.B. schriftlich oder per Telefax) übermittelt wird. Doch diese im Kleide der Wohltäterin daherkommende Vorschrift ist tückisch. Sie bewirkt nämlich, dass der von der Technik im Stich gelassene Anwalt sich nicht mit dem Gedanken an eine Wiedereinsetzung beruhigen oder seinen von der Elektronik verweigerten Schriftsatz einfach aufs Faxgerät legen darf. Eine Wiedereinsetzung scheidet vielmehr aus, wenn er die Frist noch mittels einer solchen Ersatzeinreichung wahren könnte – und wenn er von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, darf er nicht versäumen, die technische Störung gleichzeitig mit dieser glaubhaft zu machen. Dies folgt aus Satz 3 der Vorschrift, wonach die Störung „bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach“ glaubhaft zu machen ist.

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28.01.2023

Die ODR-Plattform und ihre offene Zukunft

Portrait von Jakob Thevis, Maître en droit
Jakob Thevis, Maître en droit Leiter der deutschen Kontaktstelle für Online-Streitbeilegung am Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz, Kehl

Unumstritten ist, dass die Digitalisierung auf dem Vormarsch ist und die Bürger immer öfter online und über Landesgrenzen hinweg Verträge abschließen. Dennoch hat die EU-Kommission angekündigt, ihre Plattform für Online-Streitbeilegung (ODR-Plattform) zu schließen und deren gesetzliche Grundlage, die ODR-Verordnung, zurückzunehmen. Gerade wegen der fortschreitenden Digitalisierung wurde die ODR-Plattform vor über zehn Jahren erdacht, um dieser an Schwung gewinnenden Entwicklung gerecht zu werden. Sie sollte Verbraucherschlichtung im Online-Handel auch dann ermöglichen, wenn die Streitigkeit zwischen Parteien aus unterschiedlichen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums bestand.

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24.01.2023

Rentennähe und betriebsbedingte Kündigung: Eine Gestaltungsmöglichkeit bei der Sozialauswahl?

Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Arbeitgeber, die eine betriebsbedingte Kündigung erklären wollen, müssen im Streitfall nicht nur den Wegfall des Arbeitsplatzes darlegen und beweisen. Sie haben auch darzustellen, dass sie dem „richtigen Arbeitnehmer“ gekündigt haben. Sie müssen nämlich eine Sozialauswahl durchführen, wenn es Arbeitnehmer gibt, die mit dem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsplatz entfällt, vergleichbar sind. Bei der Auswahl der Arbeitnehmer hat der Arbeitgeber in diesem Fall nach § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Unterhaltspflichten und eine etwaige Schwerbehinderung des Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Bei dieser Auswahl haben Arbeitgeber ein Interesse daran, auch jüngere Leute zu behalten, um die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund ist von besonderer Bedeutung, dass das BAG in einem neuen Urteil vom 08.12.2022 – 6 AZR 31/22 – ermöglicht, die Rentennähe zulasten eines Arbeitnehmers im Rahmen der Sozialauswahl zu berücksichtigen.

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20.01.2023

Bundestag verabschiedet Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie (UmRUG)

Portrait von Prof. Dr. Johannes Wertenbruch
Prof. Dr. Johannes Wertenbruch

Der Bundestag hat in der 80. Sitzung der 20. Legislaturperiode am 20.1.2023 das Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie (UmRUG) im Rahmen des TOP 26 beschlossen (https://www.bundestag.de/mediathek; sowie https://www.bundestag.de/tagesordnung). Die jetzt verabschiedete finale Fassung des UmRUG (vgl. dazu Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses vom 18.1.2023, BT-Drucksache 20/5237) weicht inhaltlich nur marginal von der am 15.12.2022 vom Bundestag nicht beschlossenen Fassung ab (vgl. dazu BT-Drucksache 20/3822; Wertenbruch, GmbHR-Blog vom 19.12.2022; Heckschen/Knaier, GmbHR-Blog vom 29.12.2022). Die Änderungen beziehen sich im Wesentlichen auf registergerichtliche Fragen. Nicht gehalten werden konnte allerdings die von der Bundesregierung auch in zeitlicher Hinsicht anvisierte richtlinienkonforme Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie zum 31.1.2023 (vgl. dazu Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses [6. Ausschuss], BT-Drucksache 20/5237, S. 97). Nach Art. 25 Abs. 1 UmRUG treten die Änderungen des UmwG nunmehr am Tag nach der Verkündung in Kraft. Der Anwendungsbereich der Übergangsvorschrift des § 355 UmwG n.F. wurde unter Berücksichtigung des Art. 25 Abs. 1 UmRUG in Bezug auf die Termine angepasst (vgl. Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses [6. Ausschuss] BT-Drucksache 20/5237, S. 58; Begr. S. 90). Falls der Bundesrat in der für den 10.2.2023 anberaumten Sitzung das UmRUG konsentiert und die Ausfertigung durch den Bundespräsidenten schon in der darauffolgenden Woche vonstattengeht, endet der Umsetzungsverzug des deutschen Gesetzgebers immerhin schon ca. zwei Wochen nach seinem Eintritt. Da in der neuen Zeitrechnung der parlamentarischen UmRUG-Genesis eben noch zwei Variablen enthalten sind, wäre die Festlegung eines fixen Stichtags des Inkrafttretens durch das UmRUG für die Vertragspraxis zwar sicherlich kommoder gewesen, hätte aber wohl das nicht unerhebliche Risiko der Entstehung einer Rückwirkungsproblematik begründet.

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19.01.2023

Von DALL•E bis DABUS – Mit großen Schritten voran in rechtliche Untiefen

Portrait von Dr. Stefan Papastefanou
Dr. Stefan Papastefanou Rechtsanwalt, White & Case LLP, Hamburg; Lehrbeauftragter und Dozent Bucerius Law School, Center for Transnational IP, Media and Technology Law and Policy, Hamburg

Zwei Klagen in den USA und ein ebenso bilderbuchhaftes wie notwendiges Erwachen auf rechtlicher Ebene lassen für 2023 erwarten, dass die Entwickler kreativer „KI“-Umgebungen vielleicht den Fuß ein wenig vom Gaspedal nehmen werden. Ob dies noch rechtzeitig geschieht, ist fraglich, denn bekanntlich fliegt der Raser regelmäßig aus der Kurve; im Einzelnen:

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18.01.2023

Online-Dossier: Die große Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

Portrait von Online-Redaktion
Online-Redaktion

Am 1.1.2023 ist das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft getreten. Es bleibt „kein Stein auf dem anderen“, alles ist neu strukturiert, die Paragrafen sind „gewandert“. Neben der grundlegenden Modernisierung des Rechts der Vormundschaft über Minderjährige, der Pflegschaft sowie der Betreuung Volljähriger kommt ein Notvertretungsrecht für Ehegatten in medizinischen Angelegenheiten und die Vorsorgevollmacht erhält mit § 1820 BGB n.F. einen eigenen Paragrafen.

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18.01.2023

BGH: Verpflichtung zur Terminsvertretung

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Die beklagte Rechtsanwaltskammer nahm die Zulassung des klagenden Rechtsanwalts zurück. Dagegen ging dieser vor. Da in der Sache wohl wenig zu erreichen war, hatten der Rechtsanwalt und sein Prozessbevollmächtigter offensichtlich versucht, durch das Geltendmachen von Terminsverlegungsgründen, vor allem (Vor)Erkrankungen etc., den Anwaltsgerichtshof zu Verfahrensfehlern zu zwingen, um diese anschließend in der Berufungsinstanz vor dem BGH geltend machen zu können.

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16.01.2023

Digitaler Zugang zur autonomen Konfliktlösung

Portrait von Prof. Dr. Reinhard Greger
Prof. Dr. Reinhard Greger

Wo sucht der Mensch von heute Rat? Richtig: zunächst einmal im Internet. Diese Erkenntnis bot uns Anlass, eine Internet-Plattform zu entwickeln, auf der Konfliktbetroffene, aber auch Menschen, die in beratender oder leitender Funktion mit Konflikten anderer konfrontiert werden, Rat und Beistand bei der Suche nach dem richtigen Lösungsweg finden können. Seit Mitte Januar ist diese Plattform jetzt online.

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15.01.2023

Auf digitalem Weg zur alternativen Konfliktlösung

Portrait von Redaktion ZKM
Redaktion ZKM

Seit langem wird beklagt, dass interessengerechte und ressourcenschonende Wege der Konflikt­beilegung vielfach nicht beschritten werden, weil Betroffene von diesen Möglichkeiten keine oder nur unklare Vorstellungen haben und weil sie nicht wissen, wie sie auf diese Wege gelangen können. Sie sehen dann entweder von der Durchsetzung ihrer Ansprüche ab oder begeben sich in ein oftmals beschwerliches Gerichtsverfahren, obwohl sie durch Verhandlungen oder Vermittlung Dritter schnel­lere und vorteilhaftere Lösungen hätten finden können.

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15.01.2023

KOMPASS – digitaler Prozessauswahl-Assistent für Konflikte am Arbeitsplatz

Portrait von Redaktion ZKM
Redaktion ZKM

Die Wahl des richtigen Streitbeilegungsverfahren ist oftmals entscheidend für den Ausgang eines Konflikts. Eine differenzierte Verfahrenswahlentscheidung findet gleichwohl immer noch selten statt, weil Betroffene und Entscheider die in Betracht kommenden Konfliktbeilegungsmechanismen nicht oder nicht zur Genüge kennen.

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15.01.2023

Nach gescheiterter Schlichtung zur Bahnhofverlegung: Stadt Starnberg und Bahn einigen sich nach 35 Jahren

Portrait von Redaktion ZKM
Redaktion ZKM

Wie ein Damoklesschwert hing eine Schadenersatzklage über 170 Millionen Euro über der Stadt Starnberg, doch nun scheint es eine Einigung zu geben: Nach intensiver, knapp zweijähriger Verhandlungszeit haben sich die Stadt Starnberg und die Deutsche Bahn AG (DB) auf einen außergerichtlichen Vergleich geeinigt, teilt die Starnberger Stadtverwaltung mit. Zur Beendigung der Schadenersatzklage, die im Dezember 2019 vom Staatskonzern eingereicht worden war, ist die Einigung am 22. Dezember 2022 notariell beurkundet worden. Der Stadtrat hatte dem Vertragsentwurf bereits am 12. Dezember mit nur einer Gegenstimme zugestimmt. Über die noch erforderliche Zustimmung des DB-Vorstandes soll diesen Monat entschieden werden.

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15.01.2023

Forschungsprojekt „Interaktion in der professionellen Mediation“ lädt zur Mitwirkung ein

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Die Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familienmediation e.V. (BAFM) kooperiert mit dem Arbeitskreis Mediationsforschung der Universität Bielefeld (AKMF) und lädt zur Teilnahme am Forschungsprojekt ein. Es werden Audio-Aufnahmen von Familienmediationen gesucht. Teilnehmende Mediationen werden finanziell gefördert.

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15.01.2023

STARK – Neue Informationsplattform für Familien in der Krise

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Mit Unterstützung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ist kürzlich eine interessante neue Plattform für Eltern in Trennung und Scheidung online gegangen. Auf der Internetseite www.stark-familie.info (Slogan: Streit und Trennung meistern) werden Informationen (u.a. zur Mediation), Trainingsangebote etc. zur Verfügung gestellt.

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15.01.2023

Verhandeln mit dem Teufel: Wie Vermittlung im Krieg funktioniert

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Der ehemalige südafrikanische Präsident Nelson Mandela brachte die Kriegsparteien in Burundi 2002 zu einem Friedensabkommen. Eine Schlüsselrolle hinter den Kulissen spielten dabei ein Schweizer und ein südafrikanischer Vermittler. Auch Schweizer NGOs arbeiten hinter den Kulissen für den Frieden. Friedensvermittlung ist ein diskreter Job. Vor allem NGOs sprechen selten darüber, was hinter den Kulissen passiert. Dabei sind sie ein wichtiger Teil der Schweizer Diplomatie und könnten noch eine Rolle bei der Befriedung der Ukraine spielen.

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15.01.2023

QVM gründet Zertifizierungsstelle

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Mediatorinnen und Mediatoren, die bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen, sollen sich künftig nicht nur durch die von keinerlei Qualitätskontrolle oder -nachweis abhängige Bezeichnung „zertifizierter Mediator“, sondern durch ein vertrauenswürdiges, von einer unabhängigen Stelle erteiltes Zertifikat ausweisen können. Zu diesem Zweck haben sich vier der größten deutschen Mediationsverbände (BAFM, BMWA, DFfM und DGM) zu einem Qualitätsverbund Mediation (QVM) zusammengeschlossen und eine Zertifizierungsstelle gegründet. Nicht beteiligt ist der Bundesverband Mediation (BM). Die Zertifizierungsstelle des QVM bescheinigt auf Antrag, dass die Voraussetzungen der Ausbildungsverordnung erfüllt sind und somit die Bezeichnung „zertifizierter Mediator“ geführt werden darf. Darüber hinaus verleiht sie ein besonderes Zertifikat an Mediatorinnen und Mediatoren, die dem gesteigerten QVM-Standard genügen. Dazu gehören neben einer umfassenden Ausbildung von 220 Stunden fünf supervidierte Fälle sowie ein Gespräch mit zwei QVM-Gutachter(innen), in welchem fachliches Wissen, Interventionen und mediatorische Haltung erörtert werden. Von einer Verbandszugehörigkeit oder bestimmten Ausbildung ist die Zertifizierung als QVM-Mediator nicht abhängig.

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15.01.2023

Scheuers Maut-Desaster wird immer teurer – Kosten des Schiedsverfahrens laufen aus dem Ruder

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Andi Scheuer ist seit einem Jahr nicht mehr Verkehrsminister – doch für seine verkorkste Pkw-Maut muss sein Ministerium weiterhin zahlen. Im Verkehrsetat ist allein die Summe für den Rechtsstreit mit den privaten Firmen auf 26,4 Millionen Euro angestiegen. Das geht aus der Antwort auf eine Anfrage des Linken-Bundestagsabgeordneten Victor Perli hervor, die der Berliner Zeitung vorliegt.

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15.01.2023

ICC Court begeht 100-jähriges Jubiläum

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Der 19. Januar 2023 ist ein Meilenstein in der Geschichte des ICC Courts. Neben einer virtuellen Auftaktveranstaltung am 19. Januar 2023 feiert die ICC mit einem einjährigen Programm das 100-jährige Bestehen des ICC International Court of Arbitration.

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15.01.2023

Streit um Internetportal der Schweizer Kirchen mit Mediation beendet

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Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK), die Römisch-Katholische Zentralkonferenz (RKZ) und das Katholische Medienzentrum haben 2022 eine Mediation durchgeführt. Im Zentrum der Mediation standen Fragen der publizistischen Tätigkeit von kath.ch.

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15.01.2023

ADR-Literatur

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Mit der ADR-Bibliothek möchten wir unseren Leserinnen und Lesern einen Überblick verschaffen, welche Fachbücher und -artikel während der letzten zwei Monate rund um die Themenbereiche Mediation und Konfliktmanagement neu erschienen sind. Dabei handelt es sich um eine Auswahl ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

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12.01.2023

Personalarbeit 4.0: Datenschutz für Zeitarbeitsunternehmen

Portrait von Jonas Singraven
Jonas Singraven

Die Verarbeitung personenbezogener Bewerber- und Arbeitnehmerdaten ist – neben der Arbeitnehmerüberlassung – das Kerngeschäft von Zeitarbeitsunternehmen. Datenschutz muss deshalb ernst genommen werden.

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09.01.2023

Blog powered by Zöller: Augen auf beim beA-Versand

Portrait von Zöller-Autor Prof. Dr. Reinhard Greger
Zöller-Autor Prof. Dr. Reinhard Greger

Es kommt immer wieder vor, dass ein fristgebundener Schriftsatz versehentlich an ein anderes als das zuständige Gericht gesandt wird, z.B. an das Ausgangs- statt an das Rechtsmittelgericht. Wenn das nicht noch rechtzeitig bemerkt und korrigiert wird, ist die Frist versäumt – in der Regel unrettbar, denn eine Wiedereinsetzung scheitert oft am Vorwurf mangelhafter Ausgangskontrolle. Einen Rettungsring hat die Rechtsprechung aber geschaffen: Wenn der Schriftsatz so frühzeitig bei dem unzuständigen Gericht einging, dass mit seiner Weiterleitung an das zuständige im üblichen Geschäftsgang gerechnet werden konnte, verneinte sie die Kausalität des Verschuldens und gewährte die Wiedereinsetzung (s. Zöller/Greger, § 233 ZPO Rn. 21).

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09.01.2023

Tarifbindung als Mittel zur Fachkräftegewinnung und Fachkräftesicherung

Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Für Arbeitgeber wird es immer schwieriger, geeignete Arbeitnehmer zu finden. Oft wird in der Praxis unterschätzt, welche Wirkung bei der Fachkräftegewinnung und Fachkräftesicherung hierbei eine Bindung des Arbeitgebers an Tarifverträge hat.

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06.01.2023

Montagsblog: Neues vom BGH

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Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Präklusion von Vorbringen nach einer gemäß § 264 ZPO privilegierten Antragsänderung im Berufungsverfahren.

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04.01.2023

Personalarbeit 4.0: Datenschutz und Geschäftsgeheimnisschutz gehören organisatorisch zusammen!

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Jonas Singraven

In der Beratungspraxis werden Datenschutz und Geschäftsgeheimnisschutz als zwei unterschiedliche Baustellen behandelt. Dies ist eine Fehlentwicklung: Sie führt dazu, dass der Wert von Datenschutzmaßnahmen unterschätzt wird und sich für den Geschäftsgeheimnisschutz in vielen Unternehmen überhaupt niemand hauptzuständig fühlt.

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