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Willkommen zu unseren Blogs im Bereich Recht und Steuern! Hier finden Sie topaktuelle Beiträge von ausgewiesenen Experten zu den wichtigsten Rechtsgebieten: Arbeitsrecht, Sozialrecht, Familienrecht, IT-Recht, Mediation, Medienrecht, Mietrecht, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Zivilrecht und Zivilverfahrensrecht. Unsere meinungsstarken Fachblogs informieren Sie regelmäßig über die neuesten Entwicklungen, Gesetzesänderungen und praxisnahe Lösungen. Nutzen Sie das Expertenwissen unsere Autorinnen und Autoren und profitieren Sie von wertvollen Insights aus erster Hand.

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06.06.2021

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht um Fragen des Verbrauchsgüterkaufs.

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02.06.2021

Der weiße Schimmel der DSGVO - ein Plädoyer für progressiven Datenschutz

Portrait von Christian Franz, LL.M.
Christian Franz, LL.M. Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Es ist grotesk: auf Twitter feiern Politiker wie Saskia Esken den Kampf einer österreichischen Initiative – "None of Your Business", initiiert von Max Schrems - gegen "super-nervige Cookie-Banner". Die seien "rechtswidrig".

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02.06.2021

Interne Untersuchungen: Unternehmerische Herausforderung

Portrait von Dr. Kristin Ullrich
Dr. Kristin Ullrich

Pflicht zur Aufklärung von Compliance-Vorfällen

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31.05.2021

Erweiterung der Beteiligungsrechte des Wirtschaftsausschusses durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Am 27. Mai 2021 haben sich die Regierungsfraktionen auf die Verabschiedung des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten, allgemein als Lieferkettengesetz bezeichnet, geeinigt. Der Gesetzentwurf hat noch zahlreiche Änderungen erfahren. Dies betrifft auch die Änderung der Kurzüberschrift des Hauptstücks des Lieferkettengesetz, dem „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten“, das in Art. 1 enthalten ist. Dies wird nun nicht mehr Sorgfaltspflichtengesetz heißen, sondern Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).

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28.05.2021

Frag‘ den Autor: Interview mit den beiden Herausgebern des „IT-Recht Kommentar“

Portrait von Fabian Schuster / Malte Grützmacher
Fabian Schuster / Malte Grützmacher Herausgeber des IT-Recht Kommentars

Im April 2020 ist der erste klassische Kommentar für das IT-Recht erschienen. Die beiden Herausgeber des Werks, Prof. Dr. Fabian Schuster und Dr. Malte Grützmacher, LL.M., stellen sich hier den Fragen von Claudia Bergmeier, die das Werk im Otto Schmidt Verlag lektoriert hat.

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28.05.2021

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht um einen Fall der Staatshaftung, der möglicherweise nicht so ungewöhnlich ist, wie er auf den ersten Blick erscheinen mag.

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26.05.2021

Konsequenzen für die Praxis aus dem BVerfG-Urteil v. 26.5.2020 zu § 17 VersAusglG

Portrait von Caroline Braun und Walter Siede
Caroline Braun und Walter Siede

Fast ein Jahr ist es nun her, dass das BVerfG entschieden hat, dass § 17 VersAusglG verfassungskonform sei. Gleichzeitig hat das oberste deutsche Gericht eine verfassungskonforme Anwendung der Vorschrift durch die Familiengerichte angemahnt (BVerfG, Urt. v. 26.5.2020 – 1 BvL 5/18, BVerfGE 153, 358 = FamRZ 2020, 1078 = FamRB 2020, 261). Die Familiengerichte müssen vermeiden, dass durch die externe Teilung Transferverluste entstehen, durch die der ausgleichsberechtigte Ehegatte übermäßig belastet wird. Den kritischen Bereich sieht der Senat erreicht, wenn der ausgleichsberechtigte Ehegatte auch bei bestmöglicher Wahl der Zielversorgung eine Rente erhalten wird, die weniger als 90 % der bei interner Teilung zu erwartenden Versorgung beträgt. Doch wie soll man dies feststellen? – Eine Möglichkeit wäre, durch ergänzende Auskunft des Quellversorgungsträgers bzw. Sachverständigengutachten zu ermitteln, welche Versorgung die ausgleichsberechtigte Person bei interner Teilung zu erwarten hätte und diese mit der Versorgung zu vergleichen, die der gewählte bzw. bestmögliche Zielversorgungsträger in Aussicht stellt. Ein Berechnungstool, das diese Berechnung erleichtert, wurde durch Hauß/Glockner erstellt (zu finden auch auf der Homepage des FamRB: Erläuterungstext und Programm zur Adäquanzkontrolle). Hier stößt der Anwender aber schnell an seine Grenzen, wenn sich die Zusagen unterscheiden, etwa hinsichtlich Renteneintrittsalter, Leistungsspektrum oder Auszahlungsmodalitäten.

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26.05.2021

Sustainable Finance: Die nachhaltige Transformation der Finanzwirtschaft und des Kapitalmarkes

Portrait von Dr. Sandra Reich
Dr. Sandra Reich

Sustainable Finance, Nachhaltigkeit, Klimarisiken – Begriffe, die zunehmend in den Wortschatz der Akteure in der Finanzwirtschaft und am Kapitalmarkt übergehen. Dennoch bleiben vor dem Hintergrund der nicht immer in Einklang miteinander verlaufenden nationalen wie europäischen Regulierungsvorhaben und Nachhaltigkeitsbestrebungen viele Fragen für die Umsetzung neuer Anforderungen offen. Auch deshalb ist Sustainable Finance ein Themenkomplex, der in Bezug auf die Regulierung einer kontinuierlichen Weiterentwicklung und Konkretisierung ausgesetzt ist.

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25.05.2021

Dataprotection Landscape - Ein Koordinatensystem des Datenschutzes

Portrait von Winfried Veil
Winfried Veil

Ko-Autor: Prof. Dr. Stefan Heinemann

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25.05.2021

Keine familiengerichtliche Überprüfung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen an Schulen II

Portrait von Werner Schwamb
Werner Schwamb VorsRiOLG a.D.

Gut einen Monat nach Bekanntwerden des die 3. Gewalt erschütternden Beschlusses des Amtsgerichts – Familiengericht – Weimar v. 8.4.2021 – 9 F 148/21, mit dem es die öffentlich-rechtliche Maskenpflicht und das Abstandsgebot für Schüler in den Schulen über § 1666 Abs. 4 BGB kippen wollte (ablehnende Besprechung Schwamb im Experten-Blog des FamRB; ferner Lies-Benachib, NZFam 2021, 448), hat das Thüringer OLG in Jena am 14.5.2021 – 1 UF 136/21 den Beschluss des AG Weimar aufgehoben, und zwar auf die sofortige Beschwerde des Freistaates Thüringen, die das Amtsgericht nicht für möglich hielt (Rechtsbehelfsbelehrung: „Der Beschluss ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar.“), weil es wohl nur § 57 FamFG im Blick hatte (wie wohl auch Gietl, NZFam 2021, 421 in seiner im Übrigen ebenfalls den Weimarer Beschluss ablehnenden Anmerkung).

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25.05.2021

Das "Betriebsrätemodernisierungsgesetz" passiert den Bundestag

Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Der Bundestag hat am 21.5.2021 in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Förderung der Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit in einer digitalen Arbeitswelt ("Betriebsrätemodernisierungsgesetz") verabschiedet. Gegenüber dem Regierungsentwurf (s. hierzu den Blog-Beitrag von Thomas Niklas) sind im Wesentlichen folgende Ergänzungen bzw. Änderungen erfolgt:

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21.05.2021

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Anforderungen an die Identitätsüberprüfung nach § 12 und § 13 des Geldwäschegesetzes

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20.05.2021

Der neues „Mindestlohn“ für Azubis: Wie hoch ist die Mindestausbildungsvergütung bei Ausbildungsbeginn im Jahr 2021?

Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Bei einem Beginn der Berufsausbildung nach dem 31. Dezember 2019 legt das Berufsbildungsgesetz (BBiG) neuerdings einen Mindestvergütungssatz sowie die Aufschläge fest, die bei fortschreitender Berufsausbildung zusätzlich zu zahlen sind. Das Gesetz stellt für die Berechnung der Mindestausbildungsvergütung nach § 17 Abs. 2 BBiG auf die monatliche Ausbildungsvergütung ab. Die Höhe der Mindestausbildungsvergütung bestimmt sich nach dem Zeitpunkt des Beginns der Ausbildung:

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19.05.2021

OLG Frankfurt a.M.: Unwirksamkeit einer Streitverkündung

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Gegenstand eines Prozesses vor dem OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 22.1.2021 – 29 U 166/19 waren Mängelansprüche aus einem Architektenvertrag. Nachdem der Beklagte die Einrede der Verjährung erhoben hatte, trat die Frage in den Mittelpunkt, ob durch eine Streitverkündung die Verjährungsfrist wirksam unterbrochen wurde.

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17.05.2021

Vom Kopf auf die Füße gestellt! (BGH v. 24.3.2021 – XII ZB 230/16 zu BVerfG v. 26.5.2020 – 1 BvL 5/18)

Portrait von Jörn Hauß
Jörn Hauß Fachanwalt für Familienrecht

Es hat nicht einmal ein Jahr gedauert, bis der BGH Gelegenheit hatte, die Entscheidung des BVerfG vom 26.5.2020 umzusetzen (BVerfG v. 26.5.2020 – 1 BvL 5/18, FamRB 2020, 261). Es ist nicht überraschend, dass der BGH in der Frage, wie der grundrechtlich geschützte Halbteilungsgrundsatz im Versorgungsausgleich bei externer Teilung einer Versorgung durchzusetzen ist, der Entscheidung des BVerfG folgt: Eine grundrechtswidrige Verletzung des Halbteilungsgrundsatzes liegt dann vor, wenn der Versorgungsertrag aus dem Ausgleichswert den Versorgungsertrag aus der Quellversorgung um mehr als 10 % unterschreitet. Ist dies der Fall, hat der Versorgungsträger der Quellversorgung entweder den Ausgleichswert auf ein hinreichendes Niveau zu erhöhen oder die interne Teilung vorzunehmen.

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17.05.2021

Änderung der Rechtsprechung des BAG zu Ausschlussfristen

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Vertragsklauseln, die nur in außergewöhnlichen, von den Vertragspartnern bei Vertragsabschluss nicht für regelungsbedürftig gehaltenen Fällen gegen das Gesetz verstoßen, hat das BAG bislang als wirksam angesehen, da eine am Sinn und Zweck solcher Klauseln orientierte Auslegung ergebe, dass derartige Ausnahmefälle von der Klausel gar nicht erfasst werden sollen (BAG vom 20.6.2013 - 8 AZR 280/12, ArbRB 2013, 363 [Schäder]).

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15.05.2021

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Anforderungen an die Sorgfalt beim Versand von fristgebundenen Schriftsätzen per Telefax

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12.05.2021

Versagung des Zutritts zu einer Musikveranstaltung wegen zu hohen Alters

Portrait von Dr. Christoph Fellner
Dr. Christoph Fellner Vorsitzender Richter am OLG a.D.

Der VII. Zivilsenat des BGH hat sich mit Urteil vom 5.5.2021 – VII ZR 78/20 mit dem Benachteiligungsverbot aus §§ 19, 21 AGG befasst. Der BGH wies die Revision des Klägers zurück, der gegen den Veranstalter eines Open-Air-Events in München Zahlungsansprüche geltend gemacht hatte, weil ihm wegen seines Alters der Zutritt verwehrt worden war.

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10.05.2021

„Geizkragen-Ehe" bei einem monatlichen Verbrauch unter 11.000 € für die allgemeine Lebenshaltung?

Portrait von Dr. Susanne Sachs
Dr. Susanne Sachs Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Erbrecht

Keinem Familienrechtler ist die Entscheidung des BGH vom 25.9.2019 entgangen, die die bisherige Rechtsprechung zur Unterhaltsberechnung in Fällen besonders günstiger Einkommensverhältnisse revolutioniert hat (BGH v. 25.9.2019 - XII ZB 25/19, FamRB 2020, 6). Bis zu dieser Entscheidung musste der Unterhaltsberechtigte in vielen Oberlandesgerichtsbezirken (dankenswerter Weise seit längerer Zeit schon nicht mehr in Köln) umständlich und arbeitsaufwändig seinen konkreten Bedarf, also seine tatsächlichen Ausgaben, während der Ehe im Einzelnen darlegen und zumindest teilweise auch belegen, wenn er einen Unterhaltsbedarf von über 2.500 € monatlich geltend machen wollte. In der genannten Entscheidung hat der BGH diese Bedarfsgrenze ganz erheblich erhöht, in dem er bis zu einem Familieneinkommen in Höhe des Doppelten des höchsten in der Düsseldorfer Tabelle ausgewiesenen Einkommensbetrages im Sinne einer tatsächlichen Vermutung davon ausgeht, dass dieser Betrag vollständig für den Lebensbedarf der Familie verwendet worden ist. Bei diesem Einkommensbetrag handelt es sich derzeit um 11.000 € netto (sogar bereits abzüglich Krankenversicherung und Altersvorsorge sowie Zinsen auf zu leistende Darlehen). Der unterhaltsberechtigte Ehegatte kann seither einen Unterhaltsbedarf von rund 5.000 € geltend machen, ohne konkret darlegen zu müssen, dass er diesen Betrag auch während der Ehe tatsächlich verbraucht hat. Wenn der unterhaltsverpflichtete Ehegatte nicht bereit ist, diesen Bedarf zu decken, muss er nun seinerseits umständlich im Einzelnen darlegen und belegen, wohin das Einkommen stattdessen geflossen ist, um seiner Zahlungspflicht zu entgehen.

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09.05.2021

Die Sache mit der Zertifizierung: Vier Fragen zum Nachdenken

Portrait von Dr. Martin Fries
Dr. Martin Fries

Auftakt zur dritten Runde: Knapp neun Jahre nach dem Inkrafttreten des Mediationsgesetzes und knapp vier Jahre nach dem Erlass der Zertifizierungs-Verordnung gibt es aktuell einen neuen Versuch, die Qualität und Reputation des Mediationsverfahrens zu stärken. Auf dem Tisch des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) liegen Vorschläge zur Errichtung einer zentralen Zertifizierungsstelle bzw. einer Mediatorenkammer. Im Wege einer Neufassung der Zertifizierungs-Verordnung könnte eine solche Institution mit der Zertifizierung von Mediatoren betraut werden.

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07.05.2021

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Höhe der Rechtsanwaltsvergütung für den Entwurf eines gemeinschaftlichen Testaments

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05.05.2021

Neurobiologische Wirkfaktoren als Ergänzung zum Harvard-Konzept?

Portrait von Ulrich Egger
Ulrich Egger Senior Partner, Egger Philips & Partner, Zürich

In seinem Beitrag „Alles nur gesunder Menschenverstand?“ (ZKM 1/2021, 32 ff.) erläutert Adrian Schweizer seine Erkenntnisse zur Wirksamkeitsforschung psychotherapeutischer Massnahmen und zieht Rückschlüsse auf die Mediation und auf das von vielen Praktikern geschätzte Harvard-Konzept. Dies ist begrüssenswert. Anderseits dürfte sein Anspruch, dass sich «professionell arbeitende» MediatorInnen neurobiologisch absichern sollten, nicht überall auf offene Ohren stossen.

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03.05.2021

Zustellung an einen Geschäftsführer "persönlich"

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Im Rahmen eines Zwangsvollstreckungsverfahrens vor dem AG Hamburg-Altona (Beschl. v. 7.1.2021 – 321 M 414/20) stellte sich eine interessante Zustellungsfrage: Der Gläubiger beantragte, gegen den Geschäftsführer einer GmbH einen Haftbefehl zu erlassen. Die erforderliche Zustellung an den Geschäftsführer erfolgte durch Einlegung in den Briefkasten der GmbH. Grundsätzlich ist eine solche Zustellung an die GmbH nach den §§ 180 S. 1, 178 Abs. 1 Nr. 2 ZPO ohne weiteres möglich. Hier bestand das Problem aber darin, dass der Zustellungsempfänger nicht die GmbH war, sondern der Geschäftsführer persönlich. Der Geschäftsraum war hier jedoch der Geschäftsraum der GmbH und nicht der des Geschäftsführers!

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01.05.2021

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Haftungshöchstbeträge für Ansprüche aus dem Straßenverkehrsgesetz und um die Verjährung des Anspruchs auf Einräumung einer Bauhandwerkersicherung

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30.04.2021

Christliche Patientenverfügung führt im Ernstfall bei COVID-19-Erkrankung zum Abschalten

Portrait von Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz
Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz

Das von der Deutschen Bischofskonferenz und dem Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland herausgegebene Formular der Christlichen Patientenvorsorge enthält hinsichtlich der medizinischen Behandlung den Passus:

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26.04.2021

KG: Kompetenzkonflikt zwischen Zivilkammern

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Die Einführung der Zivilkammern mit Sonderzuständigkeit nach § 72a GVG hat zu zahlreichen Folgeproblemen geführt. Eines davon ist – wie zu erwarten war – der Zuständigkeitskonflikt.

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26.04.2021

Keine Kündigung wegen Corona-Quarantäne

Portrait von Daniel Mantel
Daniel Mantel Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Das Arbeitsgericht Köln hat entschieden, dass eine Kündigung wegen einer behördlich angeordneten Quarantäne unwirksam ist, auch wenn das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet (ArbG Köln, Urt. v. 15.04.2021 - 8 Ca 7334/20).

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23.04.2021

Konzeptionelle Defizite der Clearingstelle Urheberrecht im Internet (CUII) – Teil 2: Präzisierungsbedarf und fehlende Methodentransparenz beim Overblocking

Portrait von Tobias Keber
Tobias Keber Professur für Medienrecht und Medienpolitik in der digitalen Gesellschaft, Hochschule der Medien (HdM) Stuttgart. Leiter des Bereichs Recht am Institut für Digitale Ethik (IDE) an der Hochschule der Medien und Lehrbeauftragter für Telemedien- und Internetrecht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Zuvor Rechtsanwalt.

In Teil 1 des Beitrags zur im Januar diesen Jahres gegründeten Clearingstelle Urheberrecht im Internet wurde unter anderem die fehlende Einbindung der Internetnutzer:innen in den Prozess um DNS-Sperren sowie die fehlende Gremientransparenz kritisiert. Im nachfolgenden Teil 2 des Beitrags soll es um die Frage gehen, wie innerhalb der Selbstkontrolleinrichtung der Internetdienstanbieter und Rechteinhaber mit dem Problem des Overblockings umgegangen wird.

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23.04.2021

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Wissenszurechnung bei Rechtsgeschäften eines Testamentsvollstreckers

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22.04.2021

Zum Schutzgut der DSGVO: Eine naive Wortlautanalyse

Portrait von Winfried Veil
Winfried Veil

Was schützt die DSGVO?  Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung? Das Recht auf Privatleben? Das Recht auf Datenschutz? Eine Kombination aus Privatsphäre und Datenschutz? Das allgemeine Persönlichkeitsrecht? Die informationelle Integrität? Die informationelle Gewaltenteilung? Die Abwesenheit von Organisationswillkür und informationeller Asymmetrie? Alle Rechte und Freiheiten?

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21.04.2021

Corona-ArbSchV 4.0 und das neue IfSG: Zwei Tests für alle Arbeitnehmer und Pflicht zur Annahme des Homeoffice-Angebots

Portrait von Stefan Freh
Stefan Freh

Kaum ist die neue, um eine Schnelltestangebotspflicht ergänzte Corona-ArbSchV in Kraft, liegt auch schon der nächste Referentenentwurf einer Änderungsverordnung vor. Durch die „Dritte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung“ sollen folgende Änderungen umgesetzt werden:

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20.04.2021

Konzeptionelle Defizite der Clearingstelle Urheberrecht im Internet (CUII) – Teil 1: Fehlende prozessuale Fairness

Portrait von Tobias Keber
Tobias Keber Professur für Medienrecht und Medienpolitik in der digitalen Gesellschaft, Hochschule der Medien (HdM) Stuttgart. Leiter des Bereichs Recht am Institut für Digitale Ethik (IDE) an der Hochschule der Medien und Lehrbeauftragter für Telemedien- und Internetrecht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Zuvor Rechtsanwalt.

Die Einrichtung der Clearingstelle Urheberrecht im Internet (CUII) wurde zum Teil positiv, zum Teil auch sehr kritisch aufgenommen (Beckedahl). Nach der eher befürwortenden Darstellung von Kiparski ist es angezeigt, auch einige Defizite bzw. offene Rechtsfragen zu thematisieren. Dabei geht es weniger um grundsätzliche Kritikpunkte an DNS-Sperren wie etwa ihre fragliche Eignung angesichts der Leichtigkeit einer Umgehung. Erörterungswert sind vielmehr spezifisch mit der Konzeption der CUII verbundene Rechtsfragen auf prozessualer und auf materiell-rechtlicher Ebene.

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19.04.2021

Beschäftigte in Behörden und Betrieben kritischer Infrastruktur haben Anspruch auf Arbeitgeberbescheinigungen für Covid19-Schutzimpfungen mit „erhöhter Priorität“

Portrait von Jan Mönikes
Jan Mönikes Rechtsanwalt

Das Bundesministerium für Gesundheit hat in der „Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV)“ in der Fassung vom 31. März 2021 bundesweit verbindliche Vorgaben für die Schutzimpfungen gegen SARS-CoV-2 erlassen. Danach hat aufgrund § 1 Abs. 1 CoronaImpfV  jede*r mit Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland „im Rahmen der Verfügbarkeit der vorhandenen Impfstoffe Anspruch auf Schutzimpfung“.

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19.04.2021

Keine familiengerichtliche Überprüfung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen an Schulen

Portrait von Werner Schwamb
Werner Schwamb VorsRiOLG a.D.

Es lässt einen fassungslos zurück, was diese Pandemie mit zunehmender Dauer alles hervorbringt und nun auch in der 3. Gewalt für Spuren hinterlässt. Aber beginnen wir der Reihe nach. Am 8.4.2021 erlässt das AG – FamG – Weimar (9 F 148/21) ohne mündliche Erörterung eine einstweilige Anordnung gem. §§ 49 ff. FamFG, mit dem es Schulleitungen, deren Vorgesetzten und Lehrern zweier Schulen untersagt vorzuschreiben, dass alle Schüler dieser Schulen Gesichtsmasken tragen, Abstand halten und an Coronaschnelltests teilnehmen; ferner gebietet es, den Präsenzunterricht aufrechtzuerhalten. Vorausgegangen ist die Anregung der Mutter zweier Kinder, ein „Kinderschutzverfahren gem. § 1666 Abs. 1 und 4 BGB“ einzuleiten. Es folgen seitenlange Aufzählungen von Rechtsvorschriften aller Art und Aufzählungen von Studien pro und contra Maskenpflicht sowie zur Zuverlässigkeit von Coronatests. Danach folgen schmale Ausführungen, dass die Familiengerichte gem. § 1666 Abs. 4 BGB vorrangig befugt seien, auch Maßnahmen gegen die Lehrer und Schulleitungen sowie deren Vorgesetzte entgegen bestehender Allgemeinverfügungen zu treffen; der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten nach § 40 Abs. 1 VwGO trete dahinter zurück. Die Begründetheit seiner Maßnahmen stützt das AG Weimar auf angebliche Kindeswohlgefährdungen gem. § 1666 Abs. 1 BGB durch Abstand halten, Masken tragen und Testungen. Wie abstrus diese Begründung ist, wird besonders in den Passagen deutlich, in denen sogar die Abstandsregeln als überflüssig angesehen werden und die inzwischen – bis auf wenige Außenseitermeinungen, auf die sich das Gericht stützt – schon zum Allgemeinwissen gehörende Infektionsgefahr durch Aerosole geleugnet wird. Mit teilweise übereinstimmender Begründung hat das AG Weilheim am 13.4.2021 (2 F 192/21) eine ähnliche einstweilige Anordnung erlassen, allerdings – insoweit ausdrücklich in Unterscheidung zum AG Weimar – nur mit Wirkung für das Kind der die Maßnahmen anregenden Eltern und im Wesentlichen beschränkt auf das Verbot, das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen dieses Kindes anzuordnen und es gegenüber den anderen Kindern zu isolieren. Der Fall liegt auch insofern anders, als das Kind persönlich angehört worden ist, Kopfschmerzen und Übelkeit durch das Maskentragen angegeben hat und bis vor kurzem aufgrund eines ärztlichen Attests vom Tragen einer Maske befreit war. Ein auf Verlangen der Schulleitung vorgelegtes neues Attest wurde dann nicht mehr anerkannt. Das AG Weilheim hat sich dann jedoch nicht auf die Beurteilung der Nichtanwendung der Ausnahmevorschrift durch den Schulleiter in diesem Einzelfall beschränkt, sondern § 18 Abs. 2 der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (trotz der bestehenden Ausnahmeregelung) insgesamt für nicht anwendbar erklärt.

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19.04.2021

Keine Gesetzgebungszuständigkeit des Landes Berlin für das Mietpreisrecht als Teil des bürgerlichen Rechts (hier: Mietendeckel)

Dr. Olaf Riecke / RA Kai-Uwe Agatsy

1. Das Grundgesetz enthält – von der Ausnahme des Art. 109 Abs. 4 GG abgesehen – eine vollständige Verteilung der Gesetzgebungszuständigkeiten entweder auf den Bund oder die Länder. Doppelzuständigkeiten sind den Kompetenznormen fremd und wären mit ihrer Abgrenzungsfunktion unvereinbar. Das Grundgesetz grenzt die Gesetzgebungskompetenzen insbesondere mit Hilfe der in den Art. 73 und Art. 74 GG enthaltenen Kataloge durchweg alternativ voneinander ab. 2. Regelungen zur Miethöhe für frei finanzierten Wohnraum, der auf dem freien Wohnungsmarkt angeboten werden kann (ungebundener Wohnraum), fallen als Teil des sozialen Mietrechts in die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit für das bürgerliche Recht i.S.v. Art.74 Abs. 1 Nr. 1 GG. 3. Mit den §§ 556 bis 561 BGB hat der Bundesgesetzgeber von der konkurrierenden Zuständigkeit für das Mietpreisrecht als Teil des bürgerlichen Rechts abschließend Gebrauch gemacht.

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17.04.2021

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Haftung als Zustandsstörer gemäß § 1004 BGB

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16.04.2021

Gratis-Leitfaden zur Testpflicht und den neuen Homeoffice-Regelungen aktualisiert (Update v. 23.4.2021)

Portrait von ArbRB Redaktion
ArbRB Redaktion

Kaum ist die neue, um eine Schnelltestangebotspflicht ergänzte Corona-Arbeitsschutzverordnung  (Corona-ArbSchV) in Kraft, folgen auch schon die nächsten Änderungen: Die schon bisher bestehende Pflicht der Arbeitgeber, den Arbeitnehmern unter bestimmten Bedingungen Arbeit im Homeoffice anzubieten, wird aus der Corona-ArbSchV herausgenommen und in einen neuen § 28b Abs. 7 Infektionsschutzgesetz (IfSG) eingegliedert. Ergänzt wird dies um eine Pflicht der Arbeitnehmer, ein Angebot der Arbeitgeber auch anzunehmen, wenn dem keine Gründe entgegenstehen. Zudem wird die Pflicht der Arbeitgeber, den Arbeitnehmern Corona-Tests anzubieten, ausgeweitet auf zwei Tests pro Kalenderwoche.

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14.04.2021

Warum die „Bundesnotbremse“ verfassungswidrig ist

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Die „Bundesnotbremse“ wird scheitern. Denn es gibt keine schlüssige Begründung, weshalb es einer solchen „Notbremse“ tatsächlich bedarf. Alle 16 Bundesländer haben detaillierte Rechtsverordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie erlassen. Dass es dennoch erforderlich und angemessen sein soll, per Bundesgesetz zusätzliche Bestimmungen zu erlassen, ist nicht ersichtlich.

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13.04.2021

Die Wohlfühl-Testpflicht im Arbeitsverhältnis ab KW 16/2021

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Stand jetzt (13.04.2021, nach dem Kabinettsbeschluss der BReg, dazu die Pressemitteilung des BMAS vom 13.4.2021 sowie der Blog meines Kollegen Dr. Freh vom 13.4.2021) wird ab nächster Woche eine arbeitsschutzrechtliche Pflicht des Arbeitgebers, Testangebote zu unterbreiten, bestehen. Nach Pressemeldungen gibt es weder eine Verpflichtung der Arbeitnehmer zur Durchführung des Tests noch eine Dokumentationspflicht.

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13.04.2021

Arbeitgeber müssen ab nächster Woche Corona-Schnelltests anbieten - Update: Geänderte Verordnung tritt am 20. April in Kraft

Portrait von Stefan Freh
Stefan Freh

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat heute verkündet, dass die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) bis zum 30.06.2021 verlängert wird. Zudem wird die Verordnung um eine arbeitgeberseitige Pflicht zum Angebot von Corona-Schnelltests erweitert.

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13.04.2021

Kabinett beschließt Betriebsrätemodernisierungsgesetz

Portrait von Thomas Niklas
Thomas Niklas

Kurz vor Weihnachten hatte Bundesarbeitsminister Heil überraschend den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung der Betriebsratswahlen und zur Stärkung der Betriebsräte (Betriebsrätestärkungsgesetz) vorgelegt. Nachdem das Bundeskanzleramt in der Folge verlauten ließ, dass dieser Entwurf noch erheblich "zurechtgestutzt" werden müsse, hatten viele dieses Gesetzesvorhaben  bereits gedanklich abgeschrieben. Nicht weniger überraschend hat denn nun das Bundeskabinett am 1.4.2021 den "Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit in einer digitalen Arbeitswelt" - kurz: Betriebsrätemodernisierungsgesetz - beschlossen. Getreu dem Motto "Alter Wein in neuen Schläuchen" entspricht der beschlossene Entwurf im Wesentlichen dem Entwurf des Betriebsrätestärkungsgesetzes.

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12.04.2021

Corona, Patientenverfügung und Triage

Portrait von Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz
Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz

Steigende Inzidenzzahlen und offenbar ansteckendere Mutationen des Covid-19-Virus haben zur Beunruhigung zahlreicher Menschen geführt, die eine Patientenverfügung verfasst haben. Sie befürchten, bei einer Erkrankung an dem Virus nicht ausreichend medizinisch versorgt zu werden. Insbesondere wenn nicht genügend Beatmungsgeräte zur Verfügung stehen, würden möglicherweise erkrankte Personen mit einer Patientenverfügung nicht weiter behandelt.

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12.04.2021

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Hemmung der Verjährung durch eine im EU-Ausland zuzustellende Klage

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12.04.2021

„Mediationspreise und Mediationsräume“

Portrait von Prof. Dr. Lars Kirchhoff
Prof. Dr. Lars Kirchhoff Institut für Konfliktmanagement (IKM), Europa-Universität Viadrina

Online-Veranstaltung der CfM am 27. April von 17-19 Uhr

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02.04.2021

Praxisrelevantes Urteil des OLG Stuttgart zur Beweislast bei DSGVO-Schadensersatz: Bundesgerichtshof soll entscheiden

Portrait von Tim Wybitul
Tim Wybitul

Der 9. Zivilsenat des OLG Stuttgart hat am 31.3.2021 eine für die Praxis wichtige Entscheidung zu den Voraussetzungen von immateriellen Schadensersatzansprüchen nach Art. 82 DSGVO gefällt (Aktenzeichen:  9 U 34/21). Danach bleibe es bzgl. dieser Ansprüche bei den allgemeinen zivilprozessualen Regelungen zur Darlegungs- und Beweislast. Durch die dort verankerten Grundsätze zur sekundären Darlegungslast werde Art. 82 DSGVO wirksam umgesetzt. Die in der datenschutzrechtlichen Literatur teilweise geforderte Beweislastumkehr sei abzulehnen. Sie führe im Ergebnis zu einer vom Verordnungsgeber nicht gewollten Risikohaftung. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieser Rechtsfragen ließ das OLG Stuttgart die Revision zum BGH zu. Der vorliegende Überblick fasst die wesentlichen Punkte der Entscheidung zusammen und zeigt ihre Folgen für die Praxis.

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02.04.2021

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Haftung eines Sportverbands und von Übungsleitern bei einem Kadertraining

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01.04.2021

Ein BEM hat kein Mindesthaltbarkeitsdatum

Portrait von Stefan Freh
Stefan Freh

Sind Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, muss der Arbeitgeber ihnen gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements („BEM“) anbieten. Noch nicht höchstrichterlich geklärt ist die Frage, ob die einmalige Durchführung eines BEM innerhalb eines Jahreszeitraums ausreicht oder das BEM nach jeder Vollendung eines Sechs-Wochen-Zeitraums erneut angeboten werden muss. Das LAG Düsseldorf hat sich der in der Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte überwiegend vertretenen Auffassung angeschlossen, wonach der Abschluss eines jeden BEM-Verfahrens als „Tag Null“ einen neuen Referenzzeitraum von einem Jahr in Gang setzt (Urteil vom 9. Dezember 2020 – 12 Sa 554/20).

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30.03.2021

Eine Frage des Verfassungsrechts: Welche "legitimen Zwecke" verfolgt die Corona-Politik eigentlich?

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Im zweiten Pandemiejahr bleibt der genaue Zweck der Corona-Maßnahmen vage und geht selten über den Schutz von Leben und Gesundheit hinaus. Dies erschwert jede Prüfung der Verhältnismäßigkeit und jede rationale Diskussion. Gerade weil es um den Lebensschutz und Grundrechte geht, führt jedoch kein Weg an gedanklicher Schärfe und Rationalität vorbei. Es ist an der Zeit, dem Gebot eines „legitimen Zwecks“ mehr Aufmerksamkeit zu widmen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) steht die Frage nach dem „legitimen Zweck“ am Anfang jeder Prüfung der Verhältnismäßigkeit.

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29.03.2021

Squeeze Out: BGH zur Relevanz des Barwerts der Ausgleichszahlung – ist damit alles geklärt?

Portrait von Dr. Frederik Ruthardt und Dr. Matthias Popp
Dr. Frederik Ruthardt und Dr. Matthias Popp

Bei einem Squeeze Out sowie bei Vorliegen eines Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrags (kurz: „Unternehmensvertrag“) stellt sich die Frage der Relevanz der in der Regel festen Ausgleichszahlung (auch „Garantiedividende“) für die Bemessung der Barabfindung. Der BGH (v. 12.1.2016 – II ZB 25/14, AG 2016, 359) hatte in der „Nestlé“-Entscheidung 2016 die Frage, ob der Barwert der Ausgleichszahlungen (kurz: „BdA“) neben dem Börsenkurs als (weitere) Untergrenze zu berücksichtigen ist, explizit noch offengelassen. In der Folge hatte das OLG Düsseldorf (v. 15.11.2016 – 26 W 2/16, AG 2017, 672) unter Bezugnahme auf rechtliche Argumente die Auffassung bekräftigt, der BdA sei prinzipiell nicht zu berücksichtigen. Dagegen hatte das OLG Frankfurt in seinem Beschluss vom 20.11.2019 (21 W 77/14, AG 2020, 298) ausgeführt, der BdA sei als Mindestwert zu berücksichtigen, und die Rechtsfrage dem BGH vorgelegt.

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27.03.2021

Clearingstelle Urheberrecht im Internet gegründet

Portrait von Dr. Gerd Kiparski, MBA
Dr. Gerd Kiparski, MBA Rechtsanwalt

Urheberrechteinhaber, Verbände von Urheberrechtsinhabern und die führenden deutschen Internetzugangsanbieter haben gemeinsam die Clearingstelle Urheberrecht im Internet (CUII) gegründet.

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