Ulsenheimer/Gaede

Arztstrafrecht in der Praxis

Arztstrafrecht in der Praxis
Buch C.F. Müller Verlag
Der Klassiker auf der Höhe der Zeit
aus der Reihe: Praxis der Strafverteidigung, Band 7

ISBN 978-3-8114-0637-7

148 X 210 mm, 6., neu bearbeitete und erweiterte Auflage 2021, 1.375 Seiten, Handbuch, Buch Hardcover
139,00 € inkl. MwSt.
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Beschreibung

Die umfassendste Darstellung im Arztstrafrecht!

  • Gibt wertvolle praktische Hinweise zur Verteidigung von Ärzten
  • Richtet sich nicht nur an Juristen, sondern auch an Mediziner
  • Viele Beispiele erleichtern das Verständnis der rechtlichen Probleme

Eingehend und praxisnah werden mögliche Behandlungsfehler, Aufklärungsmängel oder Organisationsfehler aufgearbeitet, die zum Vorwurf der insbesondere fahrlässigen Körperverletzung oder Tötung führen können. Ausführlich behandelt werden die Themen: Sterbehilfe, unterlassene Hilfeleistung, Schweigepflicht, Organtransplantation und Organvergabe, Schwangerschaftsabbruch, Fortpflanzungsmedizin, Arzneimittelprüfung und Umgang mit Betäubungsmitteln.
Besonders im Fokus stehen mit dieser Auflage der Abrechnungsbetrug, die Korruptionsverfolgung im Gesundheitswesen und die (Vertragsarzt-)Untreue.

Der strafprozessuale Teil des Werkes stellt die Mandatsbearbeitung in den verschiedenen Verfahrensabschnitten dar, angereichert mit vielen Hinweisen zur Verteidigerstrategie und zu den Besonderheiten bei Strafverfahren gegen Ärzte. Wichtige Empfehlungen für das Verhalten des Arztes nach einem Zwischenfall oder bei einer Durchsuchung/Beschlagnahme helfen, Nachteile für den Beschuldigten zu vermeiden.

Neu in der 6. Auflage u.a.:

  • Ausbau und Neubearbeitung des Medizinwirtschaftsstrafrechts mit Schwerpunkten u.a. bei der Verschränkung von Korruption und Abrechnungsbetrug sowie der Behandlung von MVZ
  • Integrierte Berücksichtigung der gebotenen Health-Care-Compliance
  • Bearbeitung des Lebensschutzes und der Sterbehilfe auf dem aktuellen Stand des Grundsatzurteils des BVerfG zu § 217 StGB
  • Sanktionsgefahren der Datenschutzgrundverordnung
  • Strafbarkeit nach dem IfSG, Sanktionsregime der Corona-Prävention und Maßstäbe der Triage.

Lesen Sie hier ein Interview mit Prof. Dr. Gaede aus unserer Reihe "Kluge Köpfe im Strafrecht".

Autoren
Reihe herausgegeben von Prof. Dr. Dr. Alexander Ignor, Rechtsanwalt; Prof. Dr. Charlotte Schmitt-Leonardy
Begründet von Prof. Dr. Dr. Klaus Ulsenheimer, Rechtsanwalt
Fortgeführt von Prof. Dr. Karsten Gaede
Mit Beiträgen von Dr. jur. Elmar Biermann; Rolf-Werner Bock, Rechtsanwalt; Prof. Dr. Annika Dießner
Rezensionen

Das Standardwerk „Arztstrafrecht in der Praxis“ vermittelt detailliertes und aktuelles Wissen für die Bearbeitung arztstrafrechtlicher Sachverhalte. Es ist jedem im Arztstrafrecht tätigen Strafrechtler ausdrücklich zu empfehlen.
Dr. Florian Wille, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Mainz, in: Zeitschrift für Internationale Strafrechtswissenschaft 3/2022

Alles in allem ... handelt es sich um eine umfassende Darstellung des Arztrechts in allen Facetten, das im Strafrecht das umfassendste Werk zu diesen Themen darstellt - eine Fundgrbe für alle, die sich mit diesen Fragen beschäftigen.
Prof. Hans Böhme in: Healthcare & Hospital Law 1/2022

Die materiell wie verfahrensrechtlich aufbereiteten Inhalte, die mit Fug und Recht als wohl umfassendste Darstellung des Arztstrafrechts bezeichnet werden dürfen, machen - bei gleichzeitiger Übersichtlichkeit und durchdachten Strukturen - den "neuen" Ulsenheimer/Gaede in dieser 6. Ausgabe einmal mehr zu einem unverzichtbaren Bestandteil für Strafverteidiger und jeden im Bereich des Arzt- und Medizinstrafrechts tätigen Rechtsanwender.
RA Thorsten Ebermann, GND Rechtsanwälte München, Berlin, in: KH-J 2/2021

Vor diesem Hintergrund können "Kenner" des "Ulsenheimer" davon ausgehen, gewohnt hohe Qualität mit der 6. Auflage des Handbuchs zu erhalten. ... Auch in der Neuauflage kann das Handbuch überzeugen. ...deutet sich eine kontinuierlich positive Entwicklung auch für kommende Auflagen an. Stand jetzt ist in jedem Fall festzuhalten, dass das Handbuch seinen festen und verdienten Platz als (moderner bzw. aktualisierter) Klassiker im Arztstrafrecht behaupten kann.
Dipl.-Jur. Henning Lorenz in: Juristische Rundschau 5/2021

Das Buch ist zurecht das Standardwerk zum Arztstrafrecht und die Basis jeder Beratung und Verteidigung in diesem Bereich.
RA Dr. Wieland Horn, München, in: MAV April 2021

Das Fachbuch zum Arztstrafrecht.
Gernot Steinhilper in: MedR 2/2021

Das "Standardwerk des Arztstrafrechts" ... ist somit wieder auf den allerneusten Stand gebracht.
Hubert Klein in: RDG 1/2021

Die Schaffenskraft und wissenschaftliche Expertise von Karsten Gaede sowie die praktische Erfahrung der schon von Ulsenheimer gewonnenen Mitautoren Biermann und Bock, aber auch der in dieser Auflage hinzugetretenen Mitautorin Dißner machen das Werk für alle mit dem Arztstrafrecht Beschäftigten zu einem wichtigen Hilfsmittel, welches gerade im Bereich des Arztwirtschaftsstrafrechts nun noch einmal deutlich nachgelegt hat.
Prof. Dr. Hans Kudlich, Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie, Universität Erlangen-Nürnberg, in: ZWH 1-2/2021

Das Werk Arztstrafrecht in der Praxis hat durch die Jahre und die mittlerweile 6. Auflage eine Tiefe und einen Umfang erreicht, wodurch man es getrost als erste Anlaufstelle und sicheren Hafen im Bereich der Bearbeitung arztstrafrechtlicher Mandate bezeichnen kann.
Marc von Harten auf: arzt-strafverteidiger.de 13.1.2021

Abschließend gilt: Der "Ulsenheimer" erweist sich auch in der fünften Auflage als ein Glücksfall für das Arztstrafrecht!
Dr. Christian Brand in: WiJ 2016, S. 273

Das Standardwerk Arztstrafrecht in der Praxis gibt mit seiner klaren Struktur einen aktuellen Fundus für die Verteidigung von Ärzten in Strafsachen unter besonderer Berücksichtigung der relevanten Fahrlässigkeitsdelikte und der an Bedeutung gewinnenden Wirtschafts- und Korruptionsdelikte. Für die hochwertige Verteidigung im Arztstrafrecht ist der Rückgriff auf den Ulsenheimer unverzichtbar.
Jens Jenau auf: www.justament.de 19.9.2016

Dass es sich beim Ulsenheimer um das Standardwerk des Arztstrafrechts handelt, bedarf keiner Erläuterung. Wie in den Vorauflagen findet sich - bei inzwischen insgesamt 925 Seiten Umfang - eine äußerst ausführliche Darstellung praktisch aller materiell-rechtlichen Fragen des Arztstrafrechts. Das bewährte Prinzip der Klammertechnik, also die Erläuterung vom Allgemeinen hin zu Spezialfragen, wurde in der Neuauflage unverändert beibehalten. Dieses ist systematisch durchdacht und ermöglicht dem Leser einen fundierten Eindruck in die gesamte Materie ... Es handelt sich um ein systematisch durchdachtes, wissenschaftlich fundiertes und ersichtlich von reicher praktischer Erfahrung gefärbtes Praxishandbuch, das keinem Verteidiger fehlen darf, der in Strafsachen gegen Ärzte tätig werden möchte.
RA und FA für Strafrecht Johannes Berg auf: http://dierezensenten.blogspot.de 14.4.2015

Insgesamt ist zu sagen, dass Ulsenheimer und seine Mitstreiter neben dem klassischen Arztstrafrecht auch alle anderen neueren Entwicklungen in diesem Rechtsgebiet aufgreifen und ausführlich abhandeln. Es wäre deshalb sträflich, bei der Bearbeitung arztstrafrechtlicher Mandate auf das Handbuch zu verzichten. Der Ulsenheimerbleibt auch in der Neuauflage im Arztstrafrecht das Maß aller Dinge.
RA Rudolf Günter, FA für Medizinrecht, in: MedR 4/2015

...das Werk ... überzeugt durch klare Sprache, eine tiefe Informationsdichte und einen herausragenden Fußnotenapparat, der vor allem auch unveröffentlichte Judikate aufzeigt. Eine solche Recherche zu leisten, würde viel Zeit und Mühe kosten - dies hat das Handbuch, besonders wertvoll für den Praktiker, bereits übernommen. Nicht zuletzt ist der "Ulsenheimer" auch für den wissenschaftlich tätigen Medizinstrafrechtler eine Bereicherung ... Wer dauerhaft auf diesem Gebiet tätig ist, wird "Arztstrafrecht in der Praxis" als ständigen Begleiter schätzen lernen.
Sebastian Braun, Leipzig, in: NZWiSt 12/2015

Abschließend kann man uneingeschränkt konstatieren: Wer als Anwalt sich beruflich im Bereich des Arztstrafrechts betätigt, dem sei der ernsthafte Rat gegeben, sich rechtzeitig im "Ulsenheimer" sachkundig zu machen, denn für anwaltschaftliche Fehlleistungen gibt es keine Therapie, sondern nur die eigene Haftpflichtversicherung.
Professor Dr. jur. Gerhard H. Schlund, Vors. Richter am OLG a.D., München, in: Juristische Rundschau 9/2015

...hilft jedem Praktiker, und das ist gut so.
RA Prof. Dr. U. Sommer, FA für Strafrecht, in: Gesundheitsrecht 7/2015

In jedem Fall ist es ein Muss für jeden im Arztstrafrecht tätigen Verteidiger.
Prof. Dr. med. Dr. jur. Alexander P.F. Ehlers

Für Nichtjuristen besonders hilfreich ist das äußerst umfangreiche Stichwortverzeichnis mit mehr als 50 Seiten, das anhand der Stichworte schnell zu den strafrechtlichen Fragestellungen und Problemkreisen führt. Hervorzuheben sind noch der prägnante und angenehme Sprachstil und die Übersichtlichkeit der Darlegungen, so dass das Werk durchaus auch Ärzten anempfohlen werden kann.
Dr. Thomas K. Heinz, RA, FA für Medizinrecht, in: Hessisches Ärzteblatt 12/2015

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