Einstweiliger Rechtsschutz bei häuslicher Gewalt
Eine rechtsvergleichende Untersuchung zu Deutschland, Österreich und England
- Aktuelles Thema
- Praxisrelevante Kombination der Themen „Gewaltschutz“ und „Einstweiliger Rechtsschutz“
- Rechtsvergleich mit England und Österreich
Beschreibung
Häusliche Gewalt ist ein strukturelles und gesamtgesellschaftliches Problem mit gravierenden Folgen. Im deutschen Schutzsystem werden einstweiligen Anordnungen nach dem GewSchG eine wichtige Rolle zugeschrieben. Allerdings führen hohe Anordnungsvoraussetzungen, ein nur eingeschränkt möglicher Anordnungsumfang und verfahrens- und vollstreckungsrechtliche Hürden zu teils gravierenden Schutzlücken.
Vor diesem Hintergrund untersucht die Arbeit, wie der einstweilige Rechtsschutz bei häuslicher Gewalt verbessert werden kann. Da schon die Einführung des GewSchG unter dem Eindruck internationaler Gewaltschutzsysteme erfolgte, wird auch zur Ermittlung von Reformansätzen eine über die nationalen Grenzen hinausgehende rechtsvergleichende Perspektive eingenommen. Unter Berücksichtigung interdisziplinärer Grundlagen untersucht die Autorin, inwieweit die österreichische und die englische Rechtsordnung bessere Möglichkeiten bieten, vor Gericht zeitnah längerfristig geltende Gewaltschutzanordnungen zu erwirken und durchzusetzen. Dabei werden die materiellen Anordnungsvoraussetzungen, der Anordnungsumfang, die Durchführung des gerichtlichen Gewaltschutzverfahrens sowie die Durchsetzung erwirkter Anordnungen in den Blick genommen.
Die auf dieser Grundlage gewonnenen Erkenntnisse stellt die Autorin abschließend in Form von Reformansätzen zur Verbesserung des einstweiligen Rechtsschutzes bei häuslicher Gewalt in Deutschland vor.
Autoren
Von (Verfasser) Dr. Frederike ReuterRezensionen
„... Es lotet alle Facetten „häuslicher Gewalt" aus und bietet jedem hiermit befassten Familienrechtler vertiefte Erkenntnisse zu dieser Thematik. Das fehlende Stichwortverzeichnis wird durch ein ausführliches, klar gegliedertes Inhaltsverzeichnis kompensiert. In dem üppigen Literaturverzeichnis wie auch in dem Fußnotenapparat finden sich in großer Zahl Verweise auf aktuelle Gesetzesvorhaben und Rechtsprechung sowie auf (nicht nur juristische) in- und ausländische Fachliteratur. Man kann den immensen Aufwand, den eine solche Forschung mit sich bringt, nur erahnen – und der Autorin hierzu gratulieren!"
(Weit. aufsf. Richter am AG a.D. Dr. Michael Cirullies, FamRB 2025, 223 ff.)
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