DER BETRIEB Zeitschrift & Digital (Bundle) Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht
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Beschreibung
Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht und Betriebswirtschaft
Die clevere Verbindung aus vier Fachgebieten liefert Ihnen das notwendige Know-how für weitsichtige Entscheidungen.
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Mit DER BETRIEB sind Sie top-informiert zu den wichtigsten Themen:
Pflichten bei der Rechnungslegung
Gestaltungsmöglichkeiten bei Unternehmensbesteuerung
Aktuelle Entwicklungen im internationalen Steuerrecht
Fragestellungen im Gesellschafts- und Insolvenzrecht
Vermeidung von Haftungsrisiken
Arbeitsvertragsrecht und betriebliche Altersversorgung
DER BETRIEB liefert mit aktuellen Beiträgen und Kommentaren renommierter Autoren aus Rechtsprechung, Finanzverwaltung sowie Beratungs- und Unternehmenspraxis das wichtigste Know-how für Ihre Geschäftstätigkeit. Erfahrene Redakteure wählen aus der Informationsflut sorgfältig für Sie aus, worauf es ankommt.
DER BETRIEB richtet sich an Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte sowie Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Steuern, Recht, Finanzen, Controlling und Personal.
Erscheinungsweise:
1 x wöchentlich
Aktuelles Heft
Heft 23-24/2026
Betriebswirtschaft
Beyer, Stefanie, Der Rechnungszins – ein Begriff, viele Facetten, DB 2026, 1423-1429
Wenn man in der betrieblichen Altersversorgung von einem “Rechnungszins“ spricht, können ganz unterschiedliche, absolute Werte gemeint sein. Der vorliegende Beitrag zeigt auf, in welchem Kontext der Begriff verwendet wird und was – je nach Fallgestaltung – zu beachten ist.
Steuerrecht
Schmidt, Christoph / Horlemann, Heinz-Gerd, Riester reloaded? Zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge, DB 2026, 1430-1435
Der Beitrag untersucht das Altersvorsorgereformgesetz als Neujustierung der geförderten privaten Altersvorsorge. Leitfrage ist, ob die Reform das Fördersystem tatsächlich vereinfacht und die Vorsorge attraktiver macht.
Veh, Claudia, Besonderheiten bei über Entgeltumwandlung finanzierten Pensionszusagen, DB 2026, 1436-1441
Der BFH hatte sich Ende vergangenen Jahres in zwei Fällen mit Entgeltumwandlung von Gesellschafter-Geschäftsführern (GGF) bzw. einer mitarbeitenden Familienangehörigen zu befassen. Auch wenn beide Fälle zur weiteren Sachverhaltsaufklärung an die Vorinstanzen zurückverwiesen wurden, d.h. sie noch nicht final entschieden werden konnten, sind die Aussagen des BFH für die Praxis sehr relevant. Allerdings bleiben Fragen offen.
Hamacher, Stephan, Rückstellungsbildung im Zusammenhang mit einem Vorruhestandsmodell, DB 2026, 1442
(1.) Für die Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Vorruhestandsmodell kann die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten in Betracht kommen. Dies gilt auch für die Aufwendungen für die Arbeitnehmer, mit denen das Unternehmen am betreffenden Bilanzstichtag zwar noch keine gesonderte Freistellungsvereinbarung getroffen hat und die sich noch nicht in der Freistellungsphase befunden haben, die nach dem Anstellungsvertrag aber bereits einen entsprechenden Anspruch haben.
(2.) Wird mit der während der Freistellung zu zahlenden Vergütung die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers während der gesamten Beschäftigungsdauer abgegolten, ist die Höhe der Rückstellungen nicht dergestalt zu bestimmen, dass sich die jeweiligen Rückstellungsbeträge für die betroffenen Arbeitnehmer beginnend mit dem Zeitpunkt der zivilrechtlichen Entstehung des Anspruchs auf spätere Freistellung bis zum planmäßigen Beginn der Freistellung in zeitanteilig gleichen Raten aufbauen. Vielmehr ist der voraussichtliche Erfüllungsbetrag auf den Zeitraum zu verteilen, der mit Aufnahme des Dienstverhältnisses beginnt.
Kreft, Volker, Besteuerung von Leibrenten aus Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, DB 2026, 1443
(1.) Rentenzahlungen, die auf privaten Rentenversicherungsverträgen mit Kapitalwahlrecht beruhen, sind nicht den Einkünften aus Kapitalvermögen i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG 2004, sondern den sonstigen Einkünften gem. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG zuzuordnen. (2.) Die sich aus der Regelung des § 52 Abs. 28 Satz 5 i.d.F. des JStG 2024 ergebende Rückwirkung ist verfassungsgemäß.
BMF v. 11.5.2026 - V C 2 - S 2742/00113/006/069, Verdeckte Einlage in eine KapGes. und Zufluss von Gehaltsbestandsteilen bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer KapGes., DB 2026, 1444
BMF v. 21.5.2026 - III C 3 - S 7170/00085/004/035, Umsatzsteuerbefreiung für ästhetische Operationen und ästhetische Behandlungen nach § 4 Nr. 14 UStG, DB 2026, 1444-1445
BMF v. 10.4.2026 - III C 3 - S 7279/00059/002/093, Nachweis für Wiederverkäufer von sonstigen Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation (USt 1 TQ), DB 2026, 1445
BMF v. 30.4.2026 - III C 2 - S 7279-a/00004/004/023, Haftung nach § 13c UStG bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR), DB 2026, 1446
BFH v. 3.3.2026 - IX R 1/25, Vergütung für die Fortführung des Geschäftsführeramts beim Verkauf von Geschäftsanteilen an einer KapGes. – Abgrenzung zwischen Veräußerungspreis und Arbeitslohn, DB 2026, 1446-1449
BFH v. 24.3.2026 - VIII R 6/24, Zur Aufzeichnungspflicht für die Aufwendungen des häuslichen Arbeitszimmers eines selbstständig tätigen Steuerpflichtigen, DB 2026, 1449-1452
BFH v. 28.1.2026 - II R 27/22, Unentgeltliche Zuwendung einer Kapitallebensversicherung unter Nießbrauchsvorbehalt, DB 2026, 1452-1455
BFH v. 18.12.2025 - V R 34/23, Zur sog. Doppelberichtigung (“Berichtigungssequenz“) bei Insolvenzeröffnung, DB 2026, 1455-1458
Wirtschaftsrecht
Coché, Moritz, De-Risking – Grenzen und Möglichkeiten in der betrieblichen Altersversorgung, DB 2026, 1459-1464
Die gesellschaftliche und juristische Aktualität der betrieblichen Altersversorgung (bAV) bleibt unverändert hoch. Erst im Dezember letzten Jahres hat der Bundesgesetzgeber das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz (“BRSG II“, BGBl. I 2026 Nr. 14) verabschiedet, welches (überwiegend) im Januar 2026 in Kraft getreten ist und den gesetzgeberischen Willen erkennen lässt, die bAV als tragende Säule der (Ab-)Sicherung des Lebensstandards im Alter zu stärken. Gleichzeitig verstummen die Rufe nach umfassenderen Reformen in der (betrieblichen) Altersversorgung weiterhin (zu Recht) nicht.
BGH v. 21.4.2026 - XI ZR 232/23, Keine Schutzwirkung des § 10 Abs. 1 Satz 1 ZAG bei Verletzung von Sorgfaltspflichten aus dem Geldwäschegesetz, DB 2026, 1465-1468
BGH v. 22.4.2026 - IV ZR 168/24, Zahlungsanspruch des Versicherungsnehmers gegen Gebäudeversicherung nur bei Zustimmung oder fehlendem Widerspruch aller Realgläubiger, DB 2026, 1469-1473
Arbeitsrecht
Beste, Sven / Nießner, David / Heilck, Björn, Wertguthaben aus Altersteilzeit und sonstige Wertguthabenvereinbarungen nach § 7b SGB IV, DB 2026, 1474-1478
Nach der BAG-Entscheidung vom 21.10.2025 – 9 AZR 66/25 werden aktuell die Rechte der Beschäftigten bei unzureichender Insolvenzsicherung diskutiert. Im Folgenden sollen die relevanten gesetzlichen Ansprüche der Beschäftigten im Lichte dieser Entscheidung untersucht werden. Dabei wird zwischen Wertguthaben aus Altersteilzeit und aus Wertguthabenvereinbarungen i.S.d § 7b SGB IV differenziert.
Böglmüller, Matthias, Anpassungsprüfungspflicht nach § 16 BetrAVG bei Übertragung von Pensionsverpflichtungen auf Pensionsfonds, DB 2026, 1479
Normadressat der Pflicht zur Anpassungsprüfung und -entscheidung nach § 16 Abs. 1 BetrAVG ist allein der Arbeitgeber. Die Anpassungsprüfungspflicht trifft das Unternehmen, welches als Arbeitgeber die entsprechende Versorgungszusage erteilt oder im Wege der Rechtsnachfolge übernommen hat. Dies gilt unabhängig vom gewählten Durchführungsweg.
Krogull, Jutta, Kein Versicherungsschutz bei Sturz auf dem Weg von der Wohnungs- zur Außentür des Mehrfamilienhauses vor Aufnahme der versicherten Tätigkeit, DB 2026, 1480
Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht sowohl bei Wegeunfällen als auch bei direkt von der Wohnung aus angetretenen Betriebswegen grds. erst mit Durchschreiten der Außentür des Gebäudes. Ausnahmen von dieser vom BSG aus Gründen der Rechtssicherheit bewusst starr gezogenen Grenze gelten für Betriebswege lediglich dann, wenn sich Wohnung und Arbeitsstätte des Versicherten im selben Haus befinden und der Weg in Ausübung der versicherten Tätigkeit zurückgelegt wird.
BAG v. 28.10.2025 - 3 AZR 24/25, Betriebsrentenanpassung zum 01.07.2022, DB 2026, 1481-1489
BAG v. 4.3.2026 - 7 ABR 37/24, Kein Rechtsschutzinteresse für die Anfechtung einer Betriebsratswahl nach Ablauf der Amtszeit des Betriebsrats, DB 2026, 1490
Mantelteil
Anspach, Philipp, Rente gut, alles gut, DB 2026, M1
Strube, Carsten, Nur Rendite rettet die Rente, DB 2026, M4-M5
Die betriebliche Altersversorgung avanciert angesichts der unzureichenden gesetzlichen Rente sowie des demografischen Wandels zu einem zentralen Baustein im Fundament der Altersversorgung. Dieser sollte besser durch Anreize statt durch weitere Verpflichtungen der Arbeitgeber gestärkt werden.
Der Rechnungszins in der betrieblichen Altersversorgung, DB 2026, M6
Der Begriff des Rechnungszinses ist facettenreich und lässt sich je nach Kontext und Interessenlage sehr unterschiedlich verstehen. Eine Einordnung.
Der Nachfolger der Riester-Rente kommt mit neuer Fördertechnik, DB 2026, M7
Der Gesetzgeber hat eine Reform der staatlich geförderten Altersvorsorge auf den Weg gebracht. Sehr viel einfacher wird das Sparen fürs Alter dadurch nicht.
Mehr Klarheit für Pensionszusagen per Entgeltumwandlung, DB 2026, M8
Der BFH hat sich in zwei Urteilen mit über Entgeltumwandlung finanzierten Pensionszusagen beschäftigt – und klarere Leitplanken für die steuerliche Anerkennung gezogen.
Instrumente zur Enthaftung von Pensionsverpflichtungen, DB 2026, M9
Das Bedürfnis nach Übertragungsmöglichkeiten nebst umfassender Enthaftung für Pensionsverpflichtungen ist hoch, die rechtlichen Möglichkeiten überschaubar. Ein Überblick.
Anforderungen an die Insolvenzsicherung von Wertguthaben, DB 2026, M10
Die Entscheidung des BAG vom 21.10.2025 hat weitreichende Effekte auf die Ansprüche der Beschäftigten bei unzureichender Insolvenzsicherung.
Autoren und Redaktion
Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Fleischer, Holger; Prof. Dr. Hey, Johanna; Prof. Dr. h.c. Mellinghoff; Rudolf; Prof. Dr. Uffmann, Katharina; Prof. Dr. Weißenberger, Barbara E.; Prof. Dr. Werth, Franceska; Dr. Wünnemann, Monika;
Ass.jur Sixten Abeling, Anschrift: Verlag Dr. Otto Schmidt KG Niederlassung Düsseldorf Neumannstr. 10 40235 Düsseldorf, Tel. 0211 210 911-15, bzw. 0221/93738-997 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), Fax 0221/93738 943 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), E-Mail: s.abeling@fachmedien.de,
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