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Beschreibung
Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht und Betriebswirtschaft
Die clevere Verbindung aus vier Fachgebieten liefert Ihnen das notwendige Know-how für weitsichtige Entscheidungen.
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Mit DER BETRIEB sind Sie top-informiert zu den wichtigsten Themen:
Pflichten bei der Rechnungslegung
Gestaltungsmöglichkeiten bei Unternehmensbesteuerung
Aktuelle Entwicklungen im internationalen Steuerrecht
Fragestellungen im Gesellschafts- und Insolvenzrecht
Vermeidung von Haftungsrisiken
Arbeitsvertragsrecht und betriebliche Altersversorgung
DER BETRIEB liefert mit aktuellen Beiträgen und Kommentaren renommierter Autoren aus Rechtsprechung, Finanzverwaltung sowie Beratungs- und Unternehmenspraxis das wichtigste Know-how für Ihre Geschäftstätigkeit. Erfahrene Redakteure wählen aus der Informationsflut sorgfältig für Sie aus, worauf es ankommt.
DER BETRIEB richtet sich an Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte sowie Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Steuern, Recht, Finanzen, Controlling und Personal.
Erscheinungsweise:
1 x wöchentlich
Aktuelles Heft
Heft 9/2026
Betriebswirtschaft
Handelsbilanzrecht / Rechnungslegung
Reinke, Jens, Ausblick und erwartete Entwicklung in der Prognoseberichterstattung, DB 2026, 475-481
Nach DRS 20 ist über die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens im Prognosebericht zu berichten, wobei Prognosen zu den bedeutsamsten finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren abzugeben sind, die zur internen Steuerung des Konzerns herangezogen und im Konzernlagebericht berichtet werden. Dabei sind insb. die im Ausblick bzw. der erwarteten Entwicklung berichteten (bedeutsamsten) Leistungsindikatoren für externe Adressaten und Stakeholder eine der wenigen Möglichkeiten, zukunftsbezogene Informationen direkt vom berichtenden Unternehmen zu erhalten, was diese stark in den Fokus rückt. Vor diesem Hintergrund werden im nachfolgenden Beitrag zunächst die sich insb. aus DRS 20 ergebenden regulatorischen Anforderungen hinsichtlich des Ausblicks bzw. der erwarteten Entwicklung dargestellt, um im Anschluss die diesbezügliche Praxis der DAX40-Unternehmen empirisch zu analysieren.
Steuerrecht
Grunderwerbsteuer
Wagner, Thomas / Behrens, Stefan / Krohn, Dirk, Grunderwerbsteuer: Geplanter Vorrang der Anteilsvereinigung vor den Bewegungstatbeständen und weitere Neuerungen, DB 2026, 482-488
Der Regierungsentwurf (RegE) eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (9. StBerGÄndG) wurde am 14.01.2026 vom Kabinett verabschiedet. Der RegE sieht diverse grunderwerbsteuerliche Änderungen vor. Neben einer vorgesehenen Verlängerung der Anzeigefrist für Stpfl. einheitlich auf einen Monat soll durch die Einfügung eines neuen § 1 Abs. 3b GrEStG auch das Verhältnis der Share-Deal-Tatbestände zueinander (§ 1 Abs. 2a bis 3a GrEStG) zugunsten eines Vorrangs der Anteilsvereinigung neu geregelt werden. Hiermit soll die bisherige Signing-Closing-Problematik i.S. einer Einmalbesteuerung zum Signing gelöst werden. Der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist für Mitte Juni 2026 geplant. Das Gesetz soll zum 01.09.2026 in Kraft treten.
Hundrieser, Matthis / Mies, Marcel, Grunderwerbsteuerliche Folgen des Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften, DB 2026, 489-494
Mit dem Entwurf zum Neunten Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (9. StBerGÄndG) stößt die Bundesregierung auch Änderungen im Bereich der GrESt an. Ziel der Gesetzesänderungen ist es, die als möglich erachtete zweifache Besteuerung von Share Deals bei zeitlichem Auseinanderfallen von Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft auszuschließen und somit das sog. Signing-Closing-Problem zu lösen. Daneben wird eine Verlängerung der Anzeigefristen nach § 19 GrEStG vorgeschlagen. Der vorliegende Beitrag zeigt die aus dieser im Grundsatz begrüßenswerten Maßnahme resultierenden Folgen für die Praxis auf und geht auch auf Folgefragen ein.
Nürnberger, Marc, GrESt2Go #8: (Doppelte) Anzeigepflicht bei Share Deals, DB 2026, 495-496
Bei der Übertragung von Anteilen an einer grundbesitzenden Gesellschaft (Share Deal) fallen der Vertragsabschluss (Signing) und das Wirksamwerden der Anteilsabtretung (Closing) zeitlich regelmäßig auseinander. Nach Auffassung der Finanzverwaltung lösen beide Vorgänge jew. GrESt aus. Um die daraus resultierende Doppelbesteuerung zu verhindern, war jedenfalls bisher eine doppelte Anzeige beim FA erforderlich. Sowohl der BFH als auch der Gesetzgeber lassen jedoch darauf hoffen, dass diese steuerliche (Haftungs-)Falle künftig entfällt.
Bilanzsteuerrecht / Einkommensteuer
BMF v. 26.1.2026 - IV C 1 - S 2253/00082/001/064, Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungskosten, Herstellungskosten und anschaffungsnahen Herstellungskosten i.S.d. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG bei der Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden, DB 2026, 497
Bewertungsgesetz
BMF v. 14.1.2026 - IV D 4 - S 3224/00006/004/003, Ermittlung der Bewirtschaftungskosten nach § 187 BewG, DB 2026, 497
Umsatzsteuer
BMF v. 18.12.2025 - III C 2 – S 7229/00011/002/010, (Wieder-)Einführung des ermäßigten Steuersatzes auf Kunstgegenstände und Sammlungsstücke zum 01.01.2025, DB 2026, 497-498
Internationales Steuerrecht
BFH v. 1.10.2025 - X R 20/22, Spendenabzug bei Zuwendungen an eine in der Schweiz ansässige Stiftung, DB 2026, 499-502
Abgabenordnung / Grunderwerbsteuer
BFH v. 8.10.2025 - II R 20/23, Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei grunderwerbsteuerpflichtigem Erwerbsvorgang, DB 2026, 502-506
Finanzgerichtsordnung
BFH v. 25.11.2025 - VIII R 2/25, Zur Nutzungspflicht des beSt in eigenen Angelegenheiten des Steuerberaters, DB 2026, 507-510
Wirtschaftsrecht
Nachhaltigkeit
Haug, Felix, Die Änderungen der CSDDD durch das Omnibus-I-Paket und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für Kreditinstitute, DB 2026, 511-519
Im Zuge des Omnibus-I-Pakets wurden auch die Regeln der CSDDD vereinfacht. Betroffen sind neben den Unternehmen der Realwirtschaft die Kreditinstitute. Der nachfolgende Beitrag untersucht daher die sich aus den Änderungen für die Institute ergebenden Konsequenzen und nimmt eine erste Bewertung vor.
Unternehmenskauf
Vollmer, Patrick / Dengler, Andreas / Schlitt, Michael, Generationenwechsel im Mittelstand: Zwischen Nachfolgedruck und neuen Käuferstrukturen, DB 2026, 520-521
Die Unternehmensnachfolge im deutschen Mittelstand hat aufgrund der demografischen Alterung der Inhabergeneration eine kritische Dringlichkeit erreicht, wobei hunderttausende Unternehmen in den kommenden Jahren vor Übergabe oder Stilllegung stehen. Gleichzeitig verliert die familieninterne Nachfolge an Bedeutung, während externe Lösungen mit einer stark diversifizierten Käuferlandschaft an Relevanz gewinnen. Erfolgreiche Nachfolgetransaktionen erfordern zunehmend komplexe Kaufpreis- und Transaktionsstrukturen sowie eine sorgfältige rechtliche und wirtschaftliche Vorbereitung. Eine frühzeitige, professionell begleitete Nachfolgeplanung ist daher entscheidend, um Unternehmenswerte zu sichern und Stilllegungen zu vermeiden.
Insolvenzrecht
Weber, Nikolai, Das Finanzamt als Nachzügler beim Insolvenzplan, DB 2026, 521-522
Die Frage, wie im Insolvenzplan mit unbekannten Gläubigern umgegangen werden soll, die ihre Forderungen nicht zur Insolvenztabelle angemeldet haben (sog. Nachzügler), stellt sich für Planverfasser und involvierte Berater seit Einführung des Rechtsinstituts des Insolvenzplans mit Inkrafttreten der InsO im Jahr 1999. Eine aktuelle Entscheidung des BFH schafft weitere Klarheit, insb. im Hinblick auf nachträglich geltend gemachte Steuerforderungen.
BGH v. 25.9.2025 - IX ZR 190/24, Unanfechtbarkeit der Umwandlung einer Lebensversicherung zwecks Erwerbs von Pfändungsschutz, DB 2026, 523-526
Arbeitsrecht
Betriebsverfassungsrecht
Mückl, Patrick, Betriebsratswahlen und Projektkontinuität, DB 2026, 527-531
In der Zeit vom 01.03.2026 bis zum 31.05.2026 finden die nächsten turnusmäßigen Betriebsratswahlen statt. Sie fallen regelmäßig mit Phasen zusammen, in denen Unternehmen tiefgreifende Veränderungen umsetzen müssen, etwa Restrukturierungen, Digitalisierungs- und KI-Projekte, neue Arbeitszeit- und Organisationsmodelle oder Effizienzprogramme. Diese zeitliche Koinzidenz birgt ein strukturelles Risiko für die Steuerbarkeit solcher Vorhaben, da betriebsverfassungsrechtliche Beteiligung stets an das konkret amtierende Gremium anknüpft.
Rechtsanwaltsrecht
Huff, Martin W., Aktuelle Rechtsprechung für Syndikusrechtsanwälte, DB 2026, 532-533
Die Diskussionen darum, welche Rechtsform der Vertrag eines Syndikusrechtsanwalts haben muss, damit er gem. § 46 Abs. 2 BRAO – bei der Erfüllung der weiteren Voraussetzungen – die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt erhalten kann, gehen weiter. Der BGH hat ein Urteil des AGH NRW gehalten, das einen Vertrag einer Vereinsgeschäftsführerin nicht als Arbeitsvertrag bewertete.
Urlaubsrecht / Arbeitsvertragsrecht
Voigt, Jana / Elsner, Charlotte, Arbeitsvertragliche Regelung verhindert Verfall des Urlaubsanspruchs bei Krankheit trotz Bezugnahme auf abweichende kollektive Regelungen, DB 2026, 534
Besteht eine arbeitsvertragliche Regelung, die den Verfall des gesetzlichen Mindesturlaubs bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit ausschließt, hat sie Vorrang vor Verfallsfristen, die in kollektiven Regelungen enthalten sind, auf die der Arbeitsvertrag umfassend Bezug nimmt. Entsprechend ist der Urlaubsanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzugelten.
Entgeltrecht / Kündigungsrecht
Rbib, Abdelkader, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ohne ärztliche Konsultation, DB 2026, 535
Das bloße Ausfüllen eines Online-Fragebogens zum Erwerb einer kostenpflichtigen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ohne ärztlichen Kontakt verstößt gegen § 4 Abs. 5 Satz 1-2 AU-RL. Der objektive Verstoß gegen die Vorgaben der Richtlinie genügt zur Erschütterung des Beweiswerts der Bescheinigung.
Kündigungsrecht
Laskawy, Dirk H. / Lomb, Peggy, Wartezeitkündigung nach Übernahme aus der Leiharbeit, DB 2026, 536
Das LAG Sachsen schärft zentrale Stellschrauben außerhalb des KSchG: Einsatzzeiten als Leiharbeit werden nicht auf die Wartezeit angerechnet; bei Wartezeitkündigungen genügt gegenüber dem Betriebsrat die Mitteilung eines personenbezogenen Werturteils. Es trennt unzulässige Sanktionen einer Krankmeldung von zulässigen, präventiven Trennungen und stellt klar, dass SGB-IX-Pflichten nur bei anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung greifen.
Betriebsverfassungsrecht
BAG v. 23.9.2025 - 1 ABR 25/24, Betriebsverfassungsrechtliche Eingliederung von Führungskräften in Matrixstrukturen, DB 2026, 537-540
Gleichbehandlung
BAG v. 26.11.2025 - 5 AZR 239/24, Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz – Rechtfertigung der Unterscheidung durch sachlichen Grund, DB 2026, 540-542
Mantelteil
Bücker, Anna Viola, Frühlingserwachen?!, DB 2026, M1
Hellkamp, Gregor / Walthierer, Sebastian, bAV, quo vadis? – Ein Plädoyer für Systemoffenheit, DB 2026, M4-M5
Die Deckungsmittel der bAV betrugen Ende des Jahres 2023 insgesamt rund 730 Mrd. € – Tendenz weiter steigend. Das zeigt, dass die bAV ein Erfolgsmodell ist! Zur weiteren Verbreitung der bAV ist neben der reinen Beitragszusage vor allem ein systemoffener und marktwirtschaftlich aufgestellter Rechtsrahmen für die bAV insgesamt erforderlich. Dann braucht es auch kein Obligatorium!
Der Prognosebericht im Konzernlagebericht nach DRS 20, DB 2026, M6
Der Beitrag stellt die regulatorischen Anforderungen des Prognoseberichts nach DRS 20 dar und analysiert dessen Ausgestaltung bei den DAX40-Unternehmen.
Anteilsvereinigung vor Bewegungstatbeständen, DB 2026, M7
Mit dem RegE des 9. StBerGÄndG reagiert der Gesetzgeber auf die anhaltende Kritik an der Systematik der grunderwerbsteuerlichen Behandlung der Signing-Closing-Problematik.
Eine Lösung für das Signing-Closing-Problem?, DB 2026, M8
Regierung stößt mit dem 9. StBerGÄndG auch Änderungen im Bereich der GrESt an.
Die Auswirkungen der neuen CSDDD auf die Kreditwirtschaft, DB 2026, M9
Was sind die zentralen Änderungen des Omnibus-I-Pakets und welche Effekte haben die Neuerungen auf die Bankenbranche?
Sind Verhandlungskrisen nach der Betriebsratswahl zu vermeiden?, DB 2026, M10
Die anstehenden Betriebsratswahlen lenken den Blick auf wichtige Instrumente betriebsverfassungsrechtlicher Stabilisierung von HR- und Transformationsprozessen.
Neue Rechtsunsicherheiten für Syndikusrechtsanwälte, DB 2026, M11
Wie muss der Vertrag eines Unternehmensjuristen aussehen, damit dieser die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt erhalten kann? Der BGH hat die Debatte neu entfacht.
Autoren und Redaktion
Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Fleischer, Holger; Prof. Dr. Hey, Johanna; Prof. Dr. h.c. Mellinghoff; Rudolf; Prof. Dr. Uffmann, Katharina; Prof. Dr. Weißenberger, Barbara E.; Prof. Dr. Werth, Franceska; Dr. Wünnemann, Monika;
Ass.jur Sixten Abeling, Anschrift: Verlag Dr. Otto Schmidt KG Niederlassung Düsseldorf Neumannstr. 10 40235 Düsseldorf, Tel. 0211 210 911-15, bzw. 0221/93738-997 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), Fax 0221/93738 943 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), E-Mail: s.abeling@fachmedien.de,
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