DER BETRIEB Zeitschrift & Digital (Bundle) Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht

DER BETRIEB Zeitschrift & Digital (Bundle)

Qualitativ hochwertige Inhalte und eine außerordentliche Aktualität machen DER BETRIEB seit Jahrzehnten zu einem unverzichtbaren Leitmedium zum Thema Steuer- und Unternehmerwissen. Profitieren Sie vom perfekten Mix aus fundierter Berichterstattung und konkreten Lösungsansätzen in den Bereichen Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht und Betriebswirtschaft.

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ISSN 0005-9935

Jahresbezugspreis 2026: 874 € (inkl. MwSt.)
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Beschreibung

Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht und Betriebswirtschaft 

Die clevere Verbindung aus vier Fachgebieten liefert Ihnen das notwendige Know-how für weitsichtige Entscheidungen.

Qualitativ hochwertige Inhalte und eine außerordentliche Aktualität machen DER BETRIEB seit Jahrzehnten zu einem unverzichtbaren Leitmedium zum Thema Steuer- und Unternehmerwissen. Profitieren Sie vom perfekten Mix aus fundierter Berichterstattung und konkreten Lösungsansätzen in den Bereichen Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht und Betriebswirtschaft

Mit DER BETRIEB sind Sie top-informiert zu den wichtigsten Themen:

  • Pflichten bei der Rechnungslegung

  • Gestaltungsmöglichkeiten bei Unternehmensbesteuerung

  • Aktuelle Entwicklungen im internationalen Steuerrecht

  • Fragestellungen im Gesellschafts- und Insolvenzrecht

  • Vermeidung von Haftungsrisiken

  • Arbeitsvertragsrecht und betriebliche Altersversorgung

DER BETRIEB liefert mit aktuellen Beiträgen und Kommentaren renommierter Autoren aus Rechtsprechung, Finanzverwaltung sowie Beratungs- und Unternehmenspraxis das wichtigste Know-how für Ihre Geschäftstätigkeit. Erfahrene Redakteure wählen aus der Informationsflut sorgfältig für Sie aus, worauf es ankommt.

DER BETRIEB richtet sich an Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte sowie Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Steuern, Recht, Finanzen, Controlling und Personal.

www.der-betrieb.de

Erscheinungsweise:
1 x wöchentlich

Aktuelles Heft

Heft 30/2026

Betriebswirtschaft

Weitemeyer, Birgit / Weißenberger, Barbara E., Zum Rahmenkonzept von BMJV und BMF für eine Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (Teil I), DB 2026, 1761-1768

Der Beitrag analysiert das neue Rahmenkonzept von BMJV und BMF für eine Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV) im Vergleich zu den Vorgängervarianten. Die zentrale Frage lautet: Kann die GmgV die fundamentalen Kritikpunkte – fehlende Steuerneutralität, vielfältige Umgehungsmöglichkeiten des Gewinnausschüttungsverbots sowie hohe Governance- und Bürokratiekosten – der früheren Entwürfe auflösen? In diesem ersten Teil werden dafür die zentralen Elemente der geplanten Rechtsform, insb. Vermögensbindung bzw. Gewinnausschüttungsverbot und mitgliedschaftliche Struktur beleuchtet. Bereits hier werden erhebliche Bedenken sichtbar, die die ordnungspolitische Sinnhaftigkeit der GmgV grds. in Frage stellen: allesamt mit negativem Ergebnis.

Steuerrecht

Küffner, Thomas / Menebröcker, Matthias, Umsatzbesteuerung von Leistungen gemeinnütziger Sportvereine, DB 2026, 1769-1774

Mit Urteil vom 13.11.2025 (V R 4/23) hat der BFH die bisherige Verwaltungspraxis zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Mitgliedsbeiträgen erneut infrage gestellt. Der BFH bekräftigt die grundsätzliche Steuerbarkeit der Leistungen, die gemeinnützige Sportvereine an ihre Mitglieder erbringen, lässt jedoch zentrale Folgefragen offen. Ungeklärt bleiben insb. Abgrenzungsfragen zwischen steuerbaren und nichtsteuerbaren, zwischen steuerfreien und steuerpflichtigen sowie zwischen einheitlichen und gesonderten Vereinsleistungen. Diese Abgrenzungsfragen haben weitreichende Konsequenzen für den Umfang des Vorsteuerabzugs sowie für mögliche Vorsteuerberichtigungen nach § 15a UStG. Der Beitrag ordnet die Entscheidung umsatzsteuerrechtlich ein, analysiert die Abgrenzungsfragen bei der Steuerbarkeit, der Steuerbefreiung und der Einheitlichkeit der Leistung und zeigt den sich daraus ergebenden Handlungsbedarf für Sportvereine, Finanzverwaltung und Gesetzgeber auf.

Vobbe, Rainald / Kim, San, Das umsatzsteuerliche Aufteilungsgebot bei Beherbergungsleistungen, DB 2026, 1775-1779

Mit seinem Urteil in den Rechtssachen J-GmbH, D und D-GmbH & Co. KG vom 05.03.2026 hat der EuGH das im deutschen Recht verankerte Aufteilungsgebot bei Beherbergungsleistungen als unionsrechtskonform bestätigt. Damit unterliegen ausschließlich solche Leistungen dem ermäßigten USt-Satz, die unmittelbar der Vermietung von Wohn- und Schlafräumen sowie von Campingflächen dienen.

Rödl, Christian / Weggenmann, Hans, Die steuerlichen Beschlüsse des Koalitionsausschusses – Überblick und Einordnung, DB 2026, 1780-1783

Am 02.07.2026 hat der Koalitionsausschuss sein Paket für Aufschwung und Beschäftigung mit insgesamt 34 Maßnahmen vorgelegt. Die darin enthaltenen steuerpolitischen Vorhaben richten sich – anders als das Investitionssofortprogramm 2025 mit seinem Fokus auf die steuerliche Entlastung der Wirtschaft – vor allem an Stpfl. mit kleinen und mittleren Einkommen. Wer auf größere Entlastungen für Unternehmen gehofft hatte, wird daher weitgehend enttäuscht und muss sich vorerst mit erneuten Ankündigungen zum Bürokratieabbau begnügen. Doch selbst gemessen an der Zielsetzung des Pakets erscheint die Bezeichnung als “Steuerreform“ überzogen. Im Mittelpunkt stehen Anpassungen des ESt-Tarifs, die ohnehin regelmäßig auf der steuerpolitischen Agenda stehen sollten. Besondere Aufmerksamkeit verdienen daher weniger die Entlastungsmaßnahmen als vielmehr deren Gegenfinanzierung, bei der Unternehmen dann doch mittelbar in den Fokus geraten.

Riegler, Fabian / Bröker, Michel, Fiktion einer Schenkung nach § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG bei Erwerb eigener Anteile, DB 2026, 1783-1786

Gegenstand des Verfahrens war der Erwerb eigener Anteile durch eine GmbH. Während das FG Münster dem Klagebegehren folgte und die Anwendbarkeit von § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG mit dem Hinweis auf das Fehlen eines Bereicherungswillens verneinte, bestätigte der BFH seine bisherige Rspr. Die Vorschrift enthält kein subjektives Merkmal. Es kommt allein auf die Werterhöhung der Anteile der (Mit-)Gesellschafter infolge der Hingabe von Vermögen an die KapGes. an.

BMF v. 6.7.2026 - IV B 6 - S 2300/00151/004/111, Auslegung des Inlandsbegriffs des § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a Satz 1 EStG, DB 2026, 1787

BMF v. 25.6.2026 - IV D 2 - S 1544/00008/021/002, Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2025, DB 2026, 1787

BFH v. 8.4.2026 - II R 2/23, Steuervergünstigung nach § 6a GrEStG, DB 2026, 1787-1789

BFH v. 25.3.2026 - II R 30/25, Grunderwerbsteuerrechtliche Zurechnung bei Abschluss einer Treuhandvereinbarung, DB 2026, 1790-1793

BFH v. 9.12.2025 - VII R 4/23, Keine Haftung eines früheren GmbH-Geschäftsführers nach § 69 Satz 1 i.V.m. § 34 Abs. 1 AO nach Verlust seiner Organstellung bei fortdauernder Eintragung im Handelsregister, DB 2026, 1793-1796

Wirtschaftsrecht

Fleischer, Holger / Brunk, Bastian, Informationsrechte der abhängigen Gesellschaft im faktischen Aktienkonzern, DB 2026, 1797-1806

Im faktischen Unternehmensverbund kann sich aus verschiedenen Gründen ein Informationsbedürfnis der abhängigen AG über Vorgänge oder Zustände beim herrschenden Unternehmen ergeben. Der vorliegende Beitrag arbeitet heraus, ob und inwieweit ihr hierfür eigene Informationsrechte “von unten nach oben“ zur Verfügung stehen. Er schließt damit eine verbliebene Forschungslücke im sonst reich bestellten Feld zum Informationsfluss im Rahmen der §§ 311 ff. AktG.

Lau, Maximilian, Zu den Voraussetzungen einer nicht öffentlich bekannten Information i.S.v. Art. 7 Abs. 1 MAR, DB 2026, 1807-1809

In dem kürzlich veröffentlichten Urteil in Sachen Brännelius vertritt der EuGH eine von der aktuellen Praxis erheblich abweichende Auffassung zu der Frage, wann eine Information nach Art. 7 Abs. 1 Buchst. a MAR öffentlich bekannt ist. So soll eine Information ihren nicht öffentlichen Charakter nur durch eine Mitteilung nach Art. 17 MAR verlieren können, selbst wenn die relevante Information bereits auf anderem Wege das breite Anlegerpublikum erreicht hat.

BGH v. 12.3.2026 - IX ZR 81/25, Kein Zahlungsverbot durch Anordnung der BaFin, gläubiger- oder insolvenzmasseschädliche Auszahlungen zu unterlassen, DB 2026, 1809-1812

Arbeitsrecht

Ledwon, Dominik / Sura, Stephan, Who let the dogs in? Zulässigkeit und Grenzen der Mitnahme von Hunden an den Arbeitsplatz, DB 2026, 1813-1817

Durch die immer häufiger angebotene Möglichkeit zum Home-Office gelangt die Arbeit ins Zuhause vieler Arbeitnehmer. Vielleicht gerade deshalb ist genau umgekehrt ein spezieller Teil des Zuhauses immer öfter im Betrieb anzutreffen: wenn Mitarbeiter ihre Hunde mit an den Arbeitsplatz bringen. Viele Arbeitgeber tolerieren Vierbeiner im Betrieb, nicht selten herrscht jedoch Unsicherheit über die Rechtslage: Besteht ein Anspruch auf die Mitnahme eines Hundes ins Büro? Wann darf man raus zum Gassi gehen? Und wer haftet, wenn Benny jemanden beißt?

Hemberger, Anna, Entgeltgleichheit und Darlegungslast, DB 2026, 1818

Mit Urteil vom 23.10.2025 konkretisiert das BAG die Anforderungen an Entgeltgleichheitsklagen, die auf einen Vergleich der Bruttostundensätze gestützt werden. Die Entscheidung fügt sich in die jüngere Rechtsprechung ein, die den entgeltbestandteilbezogenen Vergleich als maßgeblichen Prüfungsmaßstab etabliert und die unionsrechtlichen Vorgaben aus Art. 157 AEUV konsequent umsetzt. Zugleich schärft das Urteil die Darlegungslast der klagenden Partei und begrenzt die Reichweite auskunftsbezogener Stufenklagen.

Certa, Julia, Betriebsratsamt: Aus Arbeitsunfähigkeit folgt nicht gleich Amtsunfähigkeit, DB 2026, 1819

Das LAG Hessen hat entschieden, dass eine ärztlich attestierte Arbeitsunfähigkeit eines Betriebsratsmitglieds nicht automatisch dessen Amtsunfähigkeit zur Folge hat. Maßgeblich ist vielmehr, ob das Mitglied sein Betriebsratsamt trotzdem ausüben kann und dies gegenüber dem Betriebsratsvorsitzenden anzeigt.

BAG v. 22.10.2025 - 4 ABR 35/24, Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung eines AT-Arbeitnehmers, DB 2026, 1820-1825

BAG v. 7.5.2026 - 8 AZB 25/25, Ein Vergleich, ein Zeugnis nach Entwurf des Arbeitnehmers zu erteilen, von dem nur aus wichtigem Grund abgewichen werden darf, ist vollstreckbar, DB 2026, 1826-1828

Mantelteil

Boochs, Sebastian, GmgV: Großer Wurf oder ökonomische Utopie?, DB 2026, M1

Prinz, Ulrich, Fragwürdige Thesen zur “Reichensteuer“ à la Zucman, DB 2026, M4-M5

Der französische Ökonom Gabriel Zucman hat kürzlich auf Deutsch sein rd. 60 Seiten umfassendes Buch “Reichensteuer. Aber richtig!“ veröffentlicht. Es führt den Untertitel “Das Naheliegende zu sehen, dauert manchmal am längsten.“ Mit der Vorstellung einer Welt als “Steuerparadies für Milliardäre“ ist das Steuergerechtigkeitsthema aufgerufen. Die durch den Gleichbehandlungsgrundsatz und das Finanzverfassungsrecht gesetzten Grenzen der Besteuerung bleiben aus dem Blick. Zucmans Vorwort zur deutschen Ausgabe startet mit der “wuchtigen“ Feststellung: Deutschland brauche eine Mindeststeuer für Ultrareiche. Das sei eine Frage der Gerechtigkeit. Bei der Gruppe der Milliardäre sprechen wir über 150 bis 200 Personen in Deutschland.

GmgV: Konzept, Ziele und offene Fragen der neuen Rechtsform, DB 2026, M6

Der Beitrag analysiert das neue Rahmenkonzept zur Gesellschaft mit gebundenem Vermögen und zeigt offene rechtliche, steuerliche und ökonomische Fragen auf.

Sportvereine und die liebe Umsatzsteuer, DB 2026, M7

Der BFH hat die bisherige Verwaltungspraxis zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Mitgliedsbeiträgen erneut infrage gestellt. Worauf Vereine sich jetzt einstellen sollten.

Pauschale Übernachtungspreise sind weiterhin aufzusplitten, DB 2026, M8

In einem aktuellen Urteil hat der EuGH das im deutschen Recht verankerte Aufteilungsgebot bei Beherbergungsleistungen als unionsrechtskonform bestätigt.

Faktischer Aktienkonzern: Informationsfluss “von oben nach unten“, DB 2026, M9

Das Informationsbedürfnis der Muttergesellschaft gegenüber der Tochter drängt sich auf, doch auch von oben nach unten gibt es – ungeschriebene – Informationspflichten.

Partner mit der kalten Schnauze: Wann sind Bürohunde erlaubt?, DB 2026, M10

Hunde im Betrieb können das Arbeitsklima verbessern – aber auch Konflikte verursachen. Arbeitgeber tun gut daran, deren Aufenthaltsrecht im Büro genau zu regeln.

Autoren und Redaktion

Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Fleischer, Holger; Prof. Dr. Hey, Johanna; Prof. Dr. h.c. Mellinghoff; Rudolf; Prof. Dr. Uffmann, Katharina; Prof. Dr. Weißenberger, Barbara E.; Prof. Dr. Werth, Franceska; Dr. Wünnemann, Monika;

Ass.jur Sixten Abeling, Anschrift: Verlag Dr. Otto Schmidt KG Niederlassung Düsseldorf Neumannstr. 10 40235 Düsseldorf, Tel. 0211 210 911-15, bzw. 0221/93738-997 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), Fax 0221/93738 943 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), E-Mail: s.abeling@fachmedien.de,

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