10.04.2018

Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz - EU-Kommission schlägt neue Grenzwerte für krebserzeugende Chemikalien vor

Die EU-Kommission hat am 5.4.2018 vorgeschlagen, neue Grenzwerte für fünf krebserzeugende Chemikalien in die bereits bestehende EU-Richtlinie zur Gewährleistung des Schutzes der Arbeitnehmer vor solchen Risiken aufzunehmen. Ziel ist es, Arbeitnehmer und deren Gesundheit noch besser zu schützen. Der Vorschlag ist bereits die dritte Änderung der Richtlinie über Karzinogene und Mutagene (KM-Richtlinie). Er soll die Exposition gegenüber fünf krebserzeugenden Stoffen begrenzen.

Krebserzeugende Stoffe
Es handelt sich dabei um folgende Karzinogene:
• Cadmium und seine anorganischen Verbindungen,
• Beryllium und anorganische Berylliumverbindungen,
• Arsensäure und ihre Salze sowie anorganische Arsenverbindungen,
• Formaldehyd,
• 4,4"-Methylenbis (2-chloranilin) (MOCA).

Grenzwerte
Die Grenzwerte legen die Höchstkonzentration fest, in der ein krebserzeugender Stoff in der Luft am Arbeitsplatz vorhanden sein darf. Der Vorschlag der Grenzwerte basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie Gesprächen mit relevanten Interessenträgern, wie Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

Betroffene Arbeitnehmergruppen
Karzinogene werden z.B. bei der Glasherstellung, in Laboren, der Elektronik-, Chemikalien-, Bau- und Gesundheitsbranche, bei der Kunststoffherstellung und im Recyclingprozess in großem Umfang eingesetzt. Über eine Mio. Arbeitnehmer sind in der EU schätzungsweise von der Exposition der fünf Karzinogene am Arbeitsplatz betroffen.

Positive Auswirkungen
Die EU schätzt, dass die höheren Grenzwerte mehr als 22.000 arbeitsbedingte Krankheitsfälle verhindern können. Nicht nur arbeitsbedingte Krebserkrankungen sollen damit eingedämmt werden, sondern auch andere gesundheitliche Probleme und Krankheiten, die durch Karzinogene und Mutagene hervorgerufen werden.

Hintergrund
Krebs ist die häufigste Ursache für arbeitsbedingte Todesfälle. 52 Prozent der arbeitsbedingten Todesfälle sind auf Krebs zurückzuführen. Krebserkrankungen, die durch die Exposition gegenüber chemischen Stoffen am Arbeitsplatz hervorgerufen werden, können durch Verringerung bzw. Vermeidung dieser Exposition verhindert werden. Rund 21 Mio. Arbeitnehmer sind insgesamt in der EU von der Exposition mit krebserzeugenden Stoffen betroffen. Zur Gewährleistung des Schutzes der Arbeitnehmer vor solchen Risiken hat die EU 2004 die KM-Richtlinie verabschiedet. Um neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen und technischen Entwicklungen Rechnung zu tragen, wird sie regelmäßig durch die EU überarbeitet.

Linkhinweis:
Für die auf den Webseiten der EU-Kommission veröffentlichte Pressemitteilung klicken Sie bitte hier.

EU-Kommission PM vom 5.4.2018