ZIP – Zeitschrift für Wirtschaftsrecht ZIP – das Original, jede Woche neu

ZIP – Zeitschrift für Wirtschaftsrecht

ZIP – das Original, jede Woche neu. Praxisorientierte und meinungsbildende Aufsätze aus der Feder anerkannter Praktiker und Wissenschaftler zu aktuellen Themen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung im Wirtschaftsrecht. Ergänzt durch die Kurzkommentare der EWiR – Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht, die Bestandteil des ZIP-Abonnements ist.

  • Beiträge zu aktuellen Themen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung im Wirtschaftsrecht
  • Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
  • alle 14 Tage mit EWiR – Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht
  • Inklusive Beratermodul Otto Schmidt ZIP – Zeitschrift für Wirtschaftsrecht mit Archiv seit 1980
  • Zeitschriften-App

ISSN 0723-9416

Jahresbezugspreis 2023: 1.143 € (inkl. MwSt.)
Versandkosten (jährlich): Inland 79,10 € (inkl. MwSt.), Ausland: 180,40 €
Einzelheftpreis: 27,20 € (inkl. MwSt.)

Online-Angebot zum Print-Abo:
Beratermodul ZIP:

  • Archiv der Zeitschriften ZIP und EWiR seit 1980
  • Volltexte zu Gesetzestexten und Gerichtsentscheidungen
  • Online-Inhaltsverzeichnis vorab per E-Mail
4 Ausgaben + 2 EWiR Beilagen + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul ZIP (3 Nutzer) und zur Zeitschriften-App kostenlos. Probe-Abonnements können während der jeweiligen Probephase jederzeit gekündigt werden, spätestens unmittelbar nach Erhalt des letzten Hefts, ansonsten wird das Abonnement zum regulären Bezug notiert. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.
Beschreibung

Die ZIP besteht seit 1980 und ist eine der führenden wirtschaftsrechtlichen Zeitschriften in Deutschland. Wöchentlich aktuelle Informationen mit thematischen Schwerpunkten zum Insolvenz- und Sanierungsrecht, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, Bank- und Kreditsicherungsrecht, Wirtschaftsvertragsrecht und an den Schnittstellen zum Arbeitsrecht und Verfahrensrecht.

Die ZIP veröffentlicht praxisorientierte und meinungsbildende Aufsätze aus der Feder anerkannter Praktiker und Wissenschaftler zu aktuellen Themen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung.

In der ZIP finden Sie Woche für Woche die kompletten Volltexte der einschlägigen Entscheidungen des EuGH, der obersten Bundesgerichte sowie alle wichtigen und weiterführenden Entscheidungen der Instanzgerichte. Ergänzt werden sie durch die Kurzkommentare der EWiR – Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht, die Bestandteil des ZIP-Abonnements ist.

Außerdem bietet die ZIP regelmäßig Beiträge zum Selbststudium nach §15 FAO.

Es gibt die ZIP auch als exklusives Zeitschriften-Modul bei Otto Schmidt online. Für einen gezielten digitalen Zugriff auf sämtliche Inhalte der ZIP ab 1980 – praktisch, zitierfähig und rechtssicher.

Ihr Plus zum ZIP Abonnement: EWiR – Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht

Die EWiR bringt alle 14 Tage Kurzkommentare zu aktuellen Entscheidungen, von namhaften Autoren didaktisch aufbereitet und auf wesentliche Aussagen und Konsequenzen für die Praxis verdichtet heraus.

Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online.

Erscheinungsweise:
Wöchentlich am Freitag – die Printausgabe jeden 2. und 4. Freitag im Monat mit der Beilage Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht (EWiR).

Aktuelles Heft

Heft 11 / 2023

Aufsätze

Armbrüster, Christian, Rechts- und Gestaltungsfragen der W&I-Versicherung beim Unternehmenskauf, ZIP 2023, 553-563

In der M&A-Praxis wird mittlerweile verbreitet eine W&I (Warranty and Indemnity)-Versicherung abgeschlossen. Sie dient in ihrer klassischen Ausgestaltung dazu, die vom Verkäufer dem Käufer gegebenen Garantien abzusichern. Im Rahmen von Post-M&A-Streitigkeiten richtet sich der Blick dann weniger auf den eigenen Vertragspartner als auf den Versicherer. Im Folgenden sollen einige wesentliche Rechtsfragen erörtert werden, welche mit diesem Versicherungsprodukt verbunden sind. Zudem werden alternative Konzeptionen und aktuelle Produktentwicklungen erörtert sowie Gestaltungsempfehlungen gegeben.

Thole, Christoph, Gesellschafterpläne im StaRUG, ZIP 2023, 563-568

Das AG München hat in einem Hinweisbeschluss vom 15.2.2023 (in diesem Heft, ZIP 2023, 603), der das Ergebnis einer Vorprüfung gem. § 46 Abs. 2 StaRUG zusammenfasst, wichtige Fragen der Restrukturierung unter dem StaRUG adressiert. Auch wenn die zugrundeliegende Restrukturierungssache die besondere Situation eines Start-Up-Unternehmens mit alleiniger Gesellschafterfinanzierung betraf, so legt doch der Hinweisbeschluss wichtige und bisher unentdeckte Fragen von Restrukturierungsplänen bei Gesellschafterbeteiligung offen. Dazu gehört unter anderem die Frage nach der Statthaftigkeit von reinen Gesellschafterplänen, nach der Reichweite des cross class cram down und nach der Sachgerechtigkeit der Gruppenbildung in diesen Fällen. Die Besprechung stellt den Beschluss vor und würdigt die Argumentation des Gerichts.

Schmidt, Damian / Roth, Alicia, Ersatzaussonderung und Bereicherung, ZIP 2023, 568-578

Verkauft beispielsweise ein Schuldner ein ihm nicht gehörendes Fahrzeug wirksam an einen gutgläubigen Erwerber, ist der vormals aussonderungsberechtigte ursprüngliche Eigentümer in der Insolvenz des Schuldners nunmehr zur Ersatzaussonderung nach § 48 InsO berechtigt. Die bereicherungsrechtliche Forderung aus § 816 Abs. 1 Satz 1 BGB wird im Verteilungskonflikt damit privilegiert. Zahlt der gutgläubige Erwerber den Kaufpreis auf ein überschuldetes Konto des Bereicherungsschuldners, wird ein Ersatzaussonderungsrecht nach herrschender Auffassung verneint. Das Verhältnis von § 48 Satz 2 InsO und § 818 Abs. 3 BGB sowie die Frage, inwieweit die Bodensatztheorie einer rechtsfortbildenden Modifikation bedarf, scheint noch nicht ausreichend geklärt zu sein.

Rechtsprechung

Bank- und Kreditsicherungsrecht

BGH v. 14.2.2023 - XI ZR 152/22, Kein Wegfall des Leistungsverweigerungsrechts des Darlehensgebers nach Widerruf eines verbundenen Fahrzeugkauf- und Darlehensvertrags durch Veräußerung des Kfz an unbeteiligten Dritten, ZIP 2023, 578-583

Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht

BGH v. 31.1.2023 - II ZB 10/22, Unternehmensvertrag als weder eintragungsfähige noch eintragungspflichtige Tatsache im Handelsregister der Obergesellschaft, ZIP 2023, 583-585

OLG Frankfurt/M. v. 6.2.2023 - 1 U 173/22, Ausschluss der Staatshaftung im Kapitalmarktaufsichtsrecht – Wirecard, ZIP 2023, 586-595

Vertrags- und Haftungsrecht

BGH v. 13.12.2022 - XI ZB 10/21, Rückgriff auf die bürgerlich-rechtliche Prospekthaftung nur bei Konstellationen außerhalb der spezialgesetzlichen Prospekthaftung, ZIP 2023, 595-598

OLG Saarbrücken v. 7.12.2022 - 5 U 67/21, Anwaltsvertrag mit Gesellschaft als Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten der Gesellschafter im Rahmen einer Sanierungsberatung, ZIP 2023, 598

Insolvenz- und Sanierungsrecht

BGH v. 26.1.2023 - IX ZR 17/22, Zur Schenkungsanfechtung der Gegenleistung in einem gegenseitigen Vertrag bei Unmöglichkeit der Leistung, ZIP 2023, 598-600

OLG Düsseldorf v. 2.11.2022 - I-12 U 48/22, Insolvenzanfechtung von Steuerzahlungen – Berichtigung von falscher Beklagtenbezeichnung “Finanzamt“ noch in Berufungsinstanz möglich, ZIP 2023, 600-603

AG München v. 15.2.2023 - 1507 RES 3229/22, Keine gruppenübergreifende Mehrheitsentscheidung bei lediglich zwei Gesellschaftergruppen in Restrukturierungsplan, ZIP 2023, 603-606

Arbeits- und Sozialrecht

BAG v. 11.10.2022 - 1 AZR 129/21, Zusatzbetrag für schwerbehinderte Arbeitnehmer in Sozialplan – Diskriminierung von älteren schwerbehinderten Arbeitnehmern durch Höchstbetragsregelung, ZIP 2023, 606-608

Aktuelle Rechtsprechung

EuGH: Beurteilung der Verbrauchereigenschaft im Sinne der Brüssel Ia-VO, ZIP 2023, R4

EuGH GA: Nicht nur ein Werbespruch – “Zufrieden oder Geld zurück!“, ZIP 2023, R4-R5

BGH: Befangenheit wegen Ehe, ZIP 2023, R5

BFH: Keine Anfechtungsbefugnis des Gesellschafters hinsichtlich des Bescheids über den Bestand des steuerlichen Einlagekontos, ZIP 2023, R5

BVerwG: Anordnung der Treuhandverwaltung über die Rosneft-Gesellschaften rechtmäßig, ZIP 2023, R5

Dokumentation

DAV-Stellungnahme zum RL-Entwurf der EU-Kommission zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts, ZIP 2023, R6

Autoren

Prof. Dr. Wolfgang Lüke, Prof Dr. Dr. h.c. mult. Hanns Prütting, Prof Dr. Dr. h.c. mult. Karsten Schmidt