23.05.2022

12 € Mindestlohn ab Oktober

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 € je Stunde am 18.5. zugestimmt. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion Die Linke stimmte das Gremium dem Entwurf zu. Die CDU/CSU-Fraktion und die AfD-Fraktion enthielten sich.

Der Gesetzentwurf für das Mindestlohnerhöhungsgesetz sieht vor, den für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geltenden Mindestlohn zum 1.10.2022 einmalig auf einen Bruttostundenlohn von 12 € erhöhen. Zudem soll sich künftig die Geringfügigkeitsgrenze an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen orientieren. Mit der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns soll sie auf 520 € monatlich erhöht und dynamisch ausgestaltet werden.

Außerdem will die Bundesregierung Maßnahmen treffen, die die Aufnahme einer sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigung fördern und verhindern helfen, "dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht werden". Dazu soll die Möglichkeit eines zulässigen unvorhersehbaren Überschreitens der Entgeltgrenze für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung gesetzlich geregelt werden. Die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich soll von monatlich 1.300 € auf 1.600 € angehoben werden.

Die Koalitionsfraktionen, allen voran die SPD-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen, zeigten sich sehr zufrieden mit dem einmaligen Schritt einer Erhöhung. Die Grünen betonten, der deutsche Mindestlohn rangiere im europäischen Vergleich am unteren Rand, deshalb ziehe man nun nach und handele. Die SPD bekräftigte, die 12 € hätten schlicht etwas mit Respekt und dem Wert der Arbeit zu tun. Gleichwohl müssten die Kontrollen des Mindestlohns durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit gestärkt werden, da sonst der Mindestlohn keinen Sinn mache. Die FDP ließ erkennen, dass sie mit der Entscheidung nicht glücklich ist, diese aber aus Koalitionsräson mittrage. Es sei ein schwerwiegender Eingriff in die Tarifautonomie.

Auch die Unionsfraktion kritisierte diesen Punkt und stellte klar, für sie sei der Mindestlohn in erster Linie ein ordnungspolitisches und kein sozialpolitisches Instrument. Die Linke bemängelte fehlende Regelungen zur Aufzeichnung der Arbeitszeit, obwohl die Zollbehörden dies seit Jahren als Haupteinfallstor für den Missbrauch des Mindestlohns bezeichnen würden. Die AfD-Fraktion stellte fest, das Gesetz hebele die Mechanismen des Marktes aus, was Risiken berge. Sie verwies auf drohenden Arbeitsplatzverlust und darauf, dass auch der erhöhte Mindestlohn nicht armutsfest sei.

Mehr zum Thema:
  • AUFSÄTZE ZUM GRATIS-DOWNLOAD: Schorkopf, Verfassungsrechtlicher Vertrauensschutz und das Mindestlohnerhöhungsgesetz, ZFA 2022, 308, sowie Giesen, Staatslohn statt Tariflohn, ZFA 2022, 346. Die Beiträge können Sie hier gratis downloaden.
  • KURZBEITRAG: Mindestlöhne in der EU, Gajo, GmbHR 2022, R124
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Bundestag, par­la­men­ta­ri­scher Pres­se­dienst, PM vom 18.5.2022
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