08.08.2023

Aktualisierte FAQ-Listen zur Energiepreisbremse für Strom und Gas

Seit März 2023 greift die Energiepreisbremse für Strom und Gas, die zum Ende des vergangenen Jahres beschlossen wurde. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat dazu FAQ-Listen veröffentlicht, die am 25.7.2023 aktualisiert wurden. Dabei geht es auch um die Erklärung zur Arbeitsplatzerhaltungspflicht bzw. die Erklärung über das Nicht-Zustandekommen einer Kollektivvereinbarung.

Die FAQ-Listen geben einen kurzen Überblick über die Funktionsweisen der Strom- und Gaspreisbremse und die Berechnung der Entlastungshöhe. Das BMWK hat nun bekannt gegeben, dass die Erklärungen zur Arbeitsplatzerhaltungspflicht bzw. die Erklärung über das Nicht-Zustandekommen einer Kollektivvereinbarung auch als unterzeichnetes Dokument per E-Mail übersendet werden können. Eine qualifizierte elektronische Signatur ist somit nicht notwendig. Die Übersendung an die bereitgestellten Postfächer kann in Textform erfolgen, etwa als gescanntes Dokument der unterschriebenen Erklärung.


Mehr zum Thema:
Aktionsmodul Arbeitsrecht:
Für klare Verhältnisse sorgen: Mit den Inhalten der erstklassigen Standardwerke zum Arbeitsrecht. Topaktuell mit Fachinformationen rund um die Corona-Krise. Zahlreiche bewährte Formulare auch mit LAWLIFT bearbeiten! Neuauflage HWK Arbeitsrecht Kommentar mit Rechtsstand 1.4.2022. Hier online nutzen. 4 Wochen gratis nutzen!
BMWK
Zurück