Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1.1.2026 auf 13,90 €
Einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in Deutschland seit dem 1.1.2015. Damit wurde eine Lohnuntergrenze eingeführt, die nicht unterschritten werden darf. Für wen und wann der Mindestlohn zu zahlen ist, wie die Höhe bestimmt und wie die Einhaltung durchgesetzt und kontrolliert wird, regelt das Mindestlohngesetz (MiLoG).
Über die Anpassung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns entscheidet nach der Konzeption des MiLoG alle zwei Jahre eine unabhängige Kommission der Tarifpartner, die sich aus Vertretern der Arbeitgeberverbände sowie den Gewerkschaften zusammensetzt und außerdem von Wissenschaftlern beraten wird. Seit 1.1.2025 gilt ein Mindestlohn von 12,82 €.
Von der aktuell beschlossenen Anhebung werden rund 6 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren. Seit der Einführung des Mindestlohns zum Januar 2015 hat sich der Niedriglohnsektor um fast 1,5 Millionen Beschäftigungsverhältnisse verringert.
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