13.10.2025

Bundeskabinett beschließt Sozial­versicher­ungs­rechen­größen 2026

Das Kabinett hat die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2026 beschlossen. Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung u. a. auch die Beitragsbemessungsgrenzen aktualisiert. Die Berechnungen erfolgen aufgrund gesetzlicher Regelungen für die Fortschreibung der Rechengrößen der Sozialversicherung, die an die Lohn- und Gehaltsentwicklung je Arbeitnehmer im Jahr 2024 anknüpfen.

Die den Sozialversicherungsrechengrößen 2026 zugrunde liegende Lohnentwicklung im Jahr 2024 betrug deutschlandweit 5,16 %. Aufgrund der guten Lohnentwicklung im Jahr 2024 steigen auch die Rechengrößen.

Die jährliche Fortschreibung wird seit Jahrzehnten durchgeführt. Von der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen sind nur diejenigen betroffen, die bisher über diesen Grenzen lagen. Das heißt: Für die überwiegende Mehrheit der Versicherten ergibt sich keinerlei Veränderung.

Durch die jährliche Fortschreibung der Rechengrößen soll sichergestellt werden, dass sich die Versicherten entsprechend der Lohnentwicklung an der Finanzierung der Sozialversicherung beteiligen, da auch Leistungen - z. B. die Renten - jährlich insbesondere mit der Lohnentwicklung angepasst werden.

Die jährliche Anpassung der Sozialversicherungsrechengrößen dient dazu, die Leistungen (Lohnersatzleistungen, Renten) und Beiträge in der Sozialversicherung im Gleichgewicht zu halten. Ohne Fortschreibung entsprechend der Lohnentwicklung würde die Beitragsbasis sukzessive erodieren, da ein immer geringerer Anteil der Lohnsumme der Verbeitragung unterliegen würde.

Die Bundesregierung wird nun den Bundesrat bitten, der Verordnung zuzustimmen.

Link zur Tabelle mit den neuen Rechengrößen auf der Internetseite des BMAS.

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