18.08.2025

Bundesregierung beschließt Einführung eines neuen Berufsbildes Pflegefachassistenz

Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung beschlossen, den Bundesfamilienministerin Karin Prien und Bundesgesundheitsministerin Nina Warken ins Kabinett eingebracht hatten. Die einheitliche Pflegefachassistenzausbildung soll ein wichtiger Baustein zur Modernisierung der Pflege und zur Sicherung des Personalbedarfs für die Pflege in Deutschland werden.

Mit dem Pflegefachassistenzeinführungsgesetz soll ein eigenständiges, bundesweit einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz geschaffen werden. Damit können künftig Personen mit der Qualifikation einer Pflegefachassistenz leichter in ein anderes Bundesland wechseln: Die neue Ausbildung ersetzt die bisherigen 27 landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen. Auch die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse wird erleichtert. Auf diesem Wege soll auch gelingen, zusätzliche Fachkräfte für die Pflege zu gewinnen.

Mit dem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf soll die Grundlage für eine bundeseinheitliche generalistische Ausbildung zur Pflegefachassistenz geschaffen werden und zudem bereits in der Ausbildung eine angemessene Vergütung sichergestellt werden.

Eine abgebrochene Fachkraft-Qualifikation soll außerdem nunmehr beim Erwerb eines Abschlusses in der Pflegefachassistenz Berücksichtigung finden können. Damit soll auch Abbrechern eine Perspektive geboten werden.

Die wichtigsten Eckpunkte des Gesetzes im Überblick:
 
  • Einheitliche Ausbildung: Die neue bundesweite Pflegefachassistenzausbildung ersetzt die bisherigen 27 unterschiedlichen Landesregelungen
     
  • Einblicke: Die Ausbildung ist generalistisch ausgerichtet und umfasst Pflichteinsätze in den zentralen Versorgungsbereichen stationäre Langzeitpflege, ambulante Langzeitpflege sowie stationäre Akutpflege
     
  • Start der Ausbildung: Ab 1. Januar 2027
     
  • Dauer: In der Regel 18 Monate in Vollzeit. Teilzeit und Verkürzungen sind möglich, insbesondere bei einschlägiger Berufserfahrung
     
  • Zugang: In der Regel mit Hauptschulabschluss, aber auch ohne formalen Abschluss bei positiver Prognose der Pflegeschule möglich
     
  • Vergütung: Alle Auszubildenden erhalten künftig eine angemessene Ausbildungsvergütung
     
  • Aufstiegsmöglichkeiten: Anschlussfähigkeit an die Ausbildung zur Pflegefachperson (auch verkürzt möglich) mit anschließender Möglichkeit zum Pflegestudium
     
  • Anerkennung ausländischer Abschlüsse: Einheitliche Regelung mit Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang statt umfassender Gleichwertigkeitsprüfung


Die Länder wurden eng in die Erarbeitung des Gesetzentwurfs eingebunden. Für einen Ausbildungsstart 2027 muss das Finanzierungsverfahren 2026 beginnen.


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