Bundesregierung beschließt Einführung eines neuen Berufsbildes Pflegefachassistenz
Mit dem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf soll die Grundlage für eine bundeseinheitliche generalistische Ausbildung zur Pflegefachassistenz geschaffen werden und zudem bereits in der Ausbildung eine angemessene Vergütung sichergestellt werden.
Eine abgebrochene Fachkraft-Qualifikation soll außerdem nunmehr beim Erwerb eines Abschlusses in der Pflegefachassistenz Berücksichtigung finden können. Damit soll auch Abbrechern eine Perspektive geboten werden.
Die wichtigsten Eckpunkte des Gesetzes im Überblick:
- Einheitliche Ausbildung: Die neue bundesweite Pflegefachassistenzausbildung ersetzt die bisherigen 27 unterschiedlichen Landesregelungen
- Einblicke: Die Ausbildung ist generalistisch ausgerichtet und umfasst Pflichteinsätze in den zentralen Versorgungsbereichen stationäre Langzeitpflege, ambulante Langzeitpflege sowie stationäre Akutpflege
- Start der Ausbildung: Ab 1. Januar 2027
- Dauer: In der Regel 18 Monate in Vollzeit. Teilzeit und Verkürzungen sind möglich, insbesondere bei einschlägiger Berufserfahrung
- Zugang: In der Regel mit Hauptschulabschluss, aber auch ohne formalen Abschluss bei positiver Prognose der Pflegeschule möglich
- Vergütung: Alle Auszubildenden erhalten künftig eine angemessene Ausbildungsvergütung
- Aufstiegsmöglichkeiten: Anschlussfähigkeit an die Ausbildung zur Pflegefachperson (auch verkürzt möglich) mit anschließender Möglichkeit zum Pflegestudium
- Anerkennung ausländischer Abschlüsse: Einheitliche Regelung mit Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang statt umfassender Gleichwertigkeitsprüfung
Die Länder wurden eng in die Erarbeitung des Gesetzentwurfs eingebunden. Für einen Ausbildungsstart 2027 muss das Finanzierungsverfahren 2026 beginnen.
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