22.01.2021

Gratis-Download: Mustergefährdungsbeurteilung nach Maßgabe der neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung inkl.Checkliste zur neuen Homeoffice-Pflicht für Arbeitgeber

Die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung ist am 22.1.2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden (BAnz AT 22.01.2021 V1) und tritt bereits am 27.1.2021 in Kraft. Sie sieht insbesondere eine - zunächst bis zum 15.3.2021 befristete - Pflicht von Arbeitgebern vor, "Beschäftigten im Falle von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeit in deren Wohnung (Home-Office) auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingte Gründe entgegenstehen". Weitere Vorgaben betreffen insbesondere Kontaktreduzierungen im Betrieb und die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken.

Wichtig! Arbeitgeber müssen jetzt die Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 ArbSchG hinsichtlich "zusätzlicher und erforderlicher Maßnahmen" des betrieblichen Infektionsschutzes überprüfen und dies dokumentieren. Es ist davon auszugehen, dass die Einhaltung dieser Pflicht von den Arbeitsschutzbehörden überprüft werden wird. Hierfür stellen wir Ihnen eine von Dr. Detlef Grimm und Dr. Jonas Singraven von Loschelder Rechtsanwälte entwickelte Mustergefährdungsbeurteilung zum Gratis-Download zur Verfügung, die auch eine Checkliste zur neuen Homeoffice-Pflicht enthält.

ArbRB-Abonnenten finden das Muster in Ihrer Datenbank.

ArbRB-Redaktion
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