ArbRB - Arbeits-Rechtsberater Informationsdienst für die arbeitsrechtliche Beratungspraxis

ArbRB - Arbeits-Rechtsberater

Fachkundig aufbereitete Darstellungen und Analysen aller wichtigen Entscheidungen zum Arbeitsrecht mit praxisorientierten Beraterhinweisen und Musterformulierungen. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO. Inklusive Beratermodul Arbeitsrecht: Ihre Datenbank zur Zeitschrift.

ArbRB digital nutzen in Otto Schmidt online:
Alternativ zum Print-Abo steht die Zeitschrift in digitalen Modulen in Otto Schmidt online zur Verfügung: Das Start-Abo der Module läuft 3 Monate zum Preis von 2 Monaten:
Aktionsmodul Arbeitsrecht
Beratermodul Arbeitsrecht
Aktionsmodul Zivilrecht

ArbRB bei juris:
juris Arbeitsrecht
juris Arbeitsrecht premium

  • Aktuelle, kurze und konkrete Beiträge mit Beraterhinweisen
  • Aktuelle Urteile zum materiellen und formellen Recht
  • Praxistipps, Checklisten, Musterformulierungen und hilfreiche Beispielfälle
  • Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
  • Inklusive Beratermodul Arbeitsrecht
  • Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)

ISSN 1618-0143

Jahresbezugspreis 2026: 398 € (inkl. MwSt.)
Versandkosten (jährlich): Inland: 30,80 € (inkl. MwSt.), Ausland: 47,70 €
Vorzugspreis ArGE DAV Mitglieder: 338 € (inkl. MwSt.)
Wenn Sie vorzugspreisberechtigt sind, teilen Sie uns dies bitte im Kommentarfeld beim Abschluss Ihrer Bestellung mit. Wenn möglich geben Sie dort bitte Ihre Mitglieds-ID an.

12 Print-Ausgaben im Jahr und Zugang zum Beratermodul Arbeitsrecht und zur Zeitschriften-App. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.

Beschreibung

Der Arbeits-Rechtsberater unterscheidet sich von herkömmlichen Fachzeitschriften vor allem durch seine strenge Ausrichtung an der Praxis. Die Zeitschrift bietet aktuelle, kurze und konkrete Beiträge mit Beraterhinweisen. Der "Arbeits-Rechtsberater" erläutert monatlich die wichtigsten Urteile zum materiellen und formellen Recht und gibt Praxistipps für erfolgreiche Prozess- und Verhandlungsstrategien. Beispielsfälle z.B. zur Berechnung von Abfindungen und Fristen, Prüfungsschemata, Checklisten und Musterformulierungen helfen, eine komplizierte Materie schnell und weiterführend zu erfassen.

Im Print-Abonnement enthalten ist die Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern des ArbRB steht im Rahmen ihres Abonnements das Beratermodul Arbeitsrecht mit folgenden Inhalten zur Verfügung. 

  • Archiv des ArbRB seit 2001

  • Henssler/Willemsen/Kalb (HWK), Arbeitsrecht Kommentar 

  • Preis, Der Arbeitsvertrag 

  • Tschöpe, Arbeitsrecht Handbuch

  • Bauer/Diller/Arnold/Kaufmann, Anwalts-Formularbuch Arbeitsrecht

  • Arbeitsrechtliche Entscheidungen im Volltext, Gesetzestexte

  • Online-Inhaltsverzeichnis vorab per E-Mail

  •  Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat 

Nach Abschluss Ihrer Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.

Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Auf dieser Internetseite finden Sie oben rechts den Link "Otto Schmidt online". Melden Sie sich hier als Abonnent einfach mit dem Benutzernamen und Passwort an.

Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!

Entdecken Sie jetzt unseren Arbeitsrecht Blog
Profitieren Sie von den Expertenmeinungen und Insiderinformationen, die Ihnen in der täglichen Praxis von großem Nutzen sein können. Besuchen Sie uns regelmäßig und lassen Sie sich von unseren Beiträgen inspirieren und informieren.

Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 20.

Aktuelles Heft

Heft 4/2026

Aktuelle Kurzinformationen

BAG: Massenentlassung – Rechtsfolge von Fehlern im Anzeigeverfahren, ArbRB 2026, 97

BAG: Unangemessene Benachteiligung durch Freistellungsklausel im Arbeitsvertrag, ArbRB 2026, 97

Jahresbilanz des BAG: Stark zurückgehende Eingangszahlen, ArbRB 2026, 97-98

Bundesrat billigt neue Grundsicherung, ArbRB 2026, 98

BAG-Terminvorschau Mai 2026, ArbRB 2026, 98

Rechtsprechung

Individualarbeitsrecht

EuGH v. 17.3.2026 - C-258/24 / Groeger, Axel, Kirchenaustritt als Kündigungsgrund, ArbRB 2026, 98-100

BAG v. 23.10.2025 - 8 AZR 269/24 / Grimm, Detlef / Güzel, Baris, Entgeltgleichheitsklage: Darlegung des Arbeitszeitumfangs als Voraussetzung des Stundensatzvergleichs, ArbRB 2026, 100-101

BAG v. 28.1.2026 - 5 AS 4/25 / Range-Ditz, Daniela, Anspruch auf Annahmeverzugslohn gem. § 615 Satz 1 BGB nicht uneingeschränkt im Voraus abbedingbar, ArbRB 2026, 101

LAG Rheinland-Pfalz v. 9.10.2025 - 2 SLa 100/25 / Kühnel, Artur, Kündigung wegen rassistischer Äußerung: Abmahnungserfordernis, ArbRB 2026, 101-102

LAG Baden-Württemberg v. 19.12.2025 - 4 Sa 56/23 / Ante, Johann, Mitteilung über Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung kann keinen Vertrauenstatbestand beim Arbeitgeber begründen, ArbRB 2026, 102-103

LAG Niedersachsen v. 12.1.2026 - 4 SLa 454/25 / Range-Ditz, Daniela, Wirksamkeit einer Versetzung bei Zuweisung geringerwertiger Tätigkeit, ArbRB 2026, 103-104

Kollektives Arbeitsrecht

BAG v. 5.11.2025 - 7 AZR 186/24 / Grimm, Detlef / Krülls, Sebastian, Vergütungsvereinbarung mit freigestelltem Betriebsratsmitglied – Begünstigungsverbot und Darlegungslast des Arbeitgebers, ArbRB 2026, 104-105

LAG Nürnberg v. 15.12.2025 - 1 SLa 158/25 / Esser, Patrick, Anwesenheitsprämie – Kürzung wegen streikbedingter Fehltage, ArbRB 2026, 105-106

LAG Niedersachen v. 5.12.2025 - 13 TaBVGa 113/25 / Lunk, Stefan, Zur Zulässigkeit von Betriebsversammlungen in der Form von Abteilungsversammlungen, ArbRB 2026, 106-107

Hessisches LAG v. 2.2.2026 - 16 TaBVGa 2/26 / Braun, Axel, Amtsfähigkeit eines Betriebsratsmitglieds durch eigene Erklärung auch bei andauernder Arbeitsunfähigkeit, ArbRB 2026, 107-108

LAG Düsseldorf v. 21.1.2026 - 12 TaBV 66/25 / Grimm, Detlef / Moll, Justus, Unternehmensweite Einführung von mobiler Arbeit – Wahl der Mitbestimmungsebene durch den Arbeitgeber, ArbRB 2026, 108-109

Sonstiges Recht

BFH v. 19.11.2025 - VI R 18/24 / Windeln, Norbert, Arbeitgeberfeier zur Verabschiedung eines Arbeitnehmers stellt keinen Arbeitslohn dar, ArbRB 2026, 109-110

BSG v. 13.11.2025 - B 12 BA 8/24 R / Hülbach, Henning, Keine Erfüllung des Mindestlohnanspruchs durch Überlassung eines Dienstwagens, ArbRB 2026, 110-111

BAG v. 28.10.2025 - 3 AZR 35/25 / Wortmann, Florian, Gespaltene Rentenformel – Anhebung der Höchstgrenze “zu gegebener Zeit“ als Bestimmungsrecht nach billigem Ermessen, ArbRB 2026, 111-112

Beiträge für die Beratungspraxis

Arbeitsrechtsfragen aus der Praxis

Brock, Martin / Baumann, Patrick, Das neue Bundestariftreuegesetz (BTTG), ArbRB 2026, 112-116

Der Bundestag hat am 26.2.2026 den von der Bundesregierung eingebrachten “Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz)“ (BT-Drucks. 21/1941) in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (BT-Drucks. 21/4325) angenommen; der Bundesrat hat dem Entwurf am 27.3.2026 zugestimmt. Damit ist der Weg für das Bundestariftreuegesetz (BTTG) bereitet, das (Stand: 27.3.2026) größtenteils am Tag nach der Verkündung in Kraft treten wird. Das Gesetz sieht eine Vielzahl von Pflichten für Arbeitgeber vor, die im Folgenden überblicksartig dargestellt werden.

Einfeldt, Eva / Voß, Lydia, Der Verteidigungsfall aus arbeitsrechtlicher Sicht, ArbRB 2026, 116-120

Die veränderte Sicherheitslage in Europa markiert eine neue sicherheitspolitische Realität und stellt Arbeitgeber vor bislang kaum beachtete arbeitsrechtliche Fragen: Was gilt, wenn ein in Deutschland beschäftigter Arbeitnehmer zum Wehrdienst einberufen wird, und wie können sich Arbeitgeber auf den Ernstfall vorbereiten? Der Beitrag gibt einen praxisorientierten Überblick über die einschlägigen Schutzrechte, einschließlich ihrer Anwendbarkeit auf ausländische Arbeitnehmer, und beleuchtet die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Arbeitgeber nach dem Reservistenstatus ihrer Beschäftigten fragen dürfen.

Niklas, Thomas / Christ, Lisa-Lorraine, Zwischen Andacht und Arbeitsanweisung, ArbRB 2026, 120-124

Religiöse Vielfalt gehört zum betrieblichen Alltag. Dabei stellen sich in vielen Unternehmen praktische und rechtliche Fragen – wie gerade erst wieder während des Ramadan, wenn muslimische Beschäftigte fasten, ihre Gebetszeiten einhalten oder verkürzte Pausen wünschen. Dürfen Arbeitnehmer während der Arbeitszeit beten? Müssen Arbeitgeber hierfür Räume zur Verfügung stellen? Wie weit reicht die Pflicht zur Rücksichtnahme und wie weit das Direktionsrecht?
Der folgende Beitrag betrachtet die zentralen arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen der Religionsausübung im Arbeitsverhältnis. Beleuchtet werden insb. Fragen im Zusammenhang mit Gebetspausen und Gebetsräumlichkeiten. Zudem wird ein kurzer Ausblick auf weitere Spannungsfelder gegeben und aufgezeigt, wie Unternehmen rechtssichere und zugleich praktikable Lösungen gestalten können.

Mantel, Daniel, Der Auskunftsanspruch des Arbeitgebers im Rahmen des Annahmeverzugs, ArbRB 2026, 124-128

In den letzten Jahren haben Diskussionen rund um den Annahmeverzugslohn zunehmend an Bedeutung gewonnen. Insbesondere die Frage des böswillig unterlassenen Erwerbs (§ 615 Satz 2 BGB, § 11 KSchG) ist intensiv thematisiert worden. Zum diesbezüglichen Auskunftsanspruch der Arbeitgeberin gibt es hingegen bislang nur wenig zu lesen. Seitdem das BAG in seiner Grundsatzentscheidung vom 27.5.2020 (Az.: 5 AZR 387/19) einen Auskunftsanspruch anerkannt hat, sind viele Fragen offengeblieben, denen sich nun dieser Beitrag widmet.

Moderegger, Christian, Arbeitsunfähigkeit und Entgeltfortzahlung im Kreuzverhör, ArbRB 2026, 128-131

Zwar ist der Krankenstand der Arbeitnehmer in Deutschland 2025 laut BKK leicht gesunken (https://ottosc.hm/KStBKK), gleichwohl nehmen die politischen Diskussionen – insbesondere über die Einführung eines sog. Karenztags im Fall einer Erkrankung – zu. Es ist daher wenig verwunderlich, dass es immer mehr arbeitsgerichtliche Auseinandersetzungen über das Bestehen einer Arbeitsunfähigkeit gibt. Nachfolgend soll ein Blick auf die aktuelle Rechtsprechung geworfen werden.

Autoren und Redaktion

Rechtsprechung: RA FAArbR Axel Braun, RA FAArbR Dr. Patrick Esser, RA FAArbR Axel Groeger, RA FAArbR Dr. Henning Hülbach, RAin FAinArbR Dr. Jessica Jacobi, RA FAArbR Prof. Dr. Stefan Lunk, RA FAArbR Jürgen Markowski, RAin FAinArbR Dr. Cornelia Marquardt, RAin i.R. Daniela Range-Ditz, RA FAArbR Dr. Stefan Sasse, RA FAArbR Dr. Gerhard Schäder, RA FAArbR Dr. Sascha Schewiola, RA FAArbR Dr. Stefan Seitz, RA Dr. Ralf Steffan, RA FAArbR Dr. Norbert Windeln.

Arbeitsrecht kompakt: RAin FAinArbR Dr. Charlotte Beck, RAin FAinArbR Dr. Annett Böhm, RAin FAinArbR Dr. Andrea Bonanni, RA FAArbR Prof. Dr. Boris Dzida, RA FAArbR Dr. Oliver Fröhlich, RA FAArbR Prof. Dr. Björn Gaul, RA FAArbR Dr. Detlef Grimm, RAin FAinArbR Ebba Herfs-Röttgen, Ass. jur. Prof. Dr. Wolfgang Kleinebrink, RiArbG Michael H. Korinth, RA FAArbR Dr. Jörg Laber, RA FAArbR Christian Moderegger, RA FAArbR Thomas Niklas, RAin FAinArbR Dr. Nathalie Oberthür, RAin FAinArbR Prof. Dr. Barbara Reinhard, RA FAArbR Prof. Dr. Martin J. Reufels, RA FAArbR Dr. Johannes Schipp, RA FAArbR Dr. Wienhold Schulte , DirArbG Dr. Jens Tiedemann.

RAin Petra Rülfing u. Ass. iur. Friederike Voss (verantw. Redakteurinnen),

Veronika Schindhelm (Redaktionsassistentin), Anschrift des Verlags, Tel. 0221/93738-189 (Redaktions-Sekr.) bzw. -997 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), Fax 0221/93738-906 (Redaktions-Sekr.) bzw. -943 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), E-Mail: arbeitsrechtsberater@otto-schmidt.de,

Angaben zur Produktsicherheit

Hersteller
Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln
E-Mail:
info@otto-schmidt.de