ArbRB - Arbeits-Rechtsberater Informationsdienst für die arbeitsrechtliche Beratungspraxis

ArbRB - Arbeits-Rechtsberater

Fachkundig aufbereitete Darstellungen und Analysen aller wichtigen Entscheidungen zum Arbeitsrecht mit praxisorientierten Beraterhinweisen und Musterformulierungen. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO. Inklusive Beratermodul Arbeitsrecht: Ihre Datenbank zur Zeitschrift.

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  • Aktuelle, kurze und konkrete Beiträge mit Beraterhinweisen
  • Aktuelle Urteile zum materiellen und formellen Recht
  • Praxistipps, Checklisten, Musterformulierungen und hilfreiche Beispielfälle
  • Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
  • Inklusive Beratermodul Arbeitsrecht
  • Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)

ISSN 1618-0143

Jahresbezugspreis 2026: 398 € (inkl. MwSt.)
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Vorzugspreis ArGE DAV Mitglieder: 338 € (inkl. MwSt.)
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12 Print-Ausgaben im Jahr und Zugang zum Beratermodul Arbeitsrecht und zur Zeitschriften-App. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.

Beschreibung

Der Arbeits-Rechtsberater unterscheidet sich von herkömmlichen Fachzeitschriften vor allem durch seine strenge Ausrichtung an der Praxis. Die Zeitschrift bietet aktuelle, kurze und konkrete Beiträge mit Beraterhinweisen. Der "Arbeits-Rechtsberater" erläutert monatlich die wichtigsten Urteile zum materiellen und formellen Recht und gibt Praxistipps für erfolgreiche Prozess- und Verhandlungsstrategien. Beispielsfälle z.B. zur Berechnung von Abfindungen und Fristen, Prüfungsschemata, Checklisten und Musterformulierungen helfen, eine komplizierte Materie schnell und weiterführend zu erfassen.

Im Print-Abonnement enthalten ist die Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern des ArbRB steht im Rahmen ihres Abonnements das Beratermodul Arbeitsrecht mit folgenden Inhalten zur Verfügung. 

  • Archiv des ArbRB seit 2001

  • Henssler/Willemsen/Kalb (HWK), Arbeitsrecht Kommentar 

  • Preis, Der Arbeitsvertrag 

  • Tschöpe, Arbeitsrecht Handbuch

  • Bauer/Diller/Arnold/Kaufmann, Anwalts-Formularbuch Arbeitsrecht

  • Arbeitsrechtliche Entscheidungen im Volltext, Gesetzestexte

  • Online-Inhaltsverzeichnis vorab per E-Mail

  •  Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat 

Nach Abschluss Ihrer Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.

Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 20.

Aktuelles Heft

Heft 9/2026

Aktuelle Kurzinformationen

EuGH: Versetzung an einen weit entfernten Ort als “Entlassung“ i.S.d. MERL, ArbRB 2026, 261

BAG: Annahmeverzugslohn – Kein Auskunftsanspruch zu Bewerbungen, ArbRB 2026, 261

BAG: Berechnung einer tariflichen Überlastquote, ArbRB 2026, 261

LAG Baden-Württemberg: Entgeltdiskriminierung – Lediglich Anspruch auf Medianentgelt, ArbRB 2026, 261-262

BAG-Terminvorschau Oktober 2026, ArbRB 2026, 262

Rechtsprechung

Individualarbeitsrecht

BAG v. 25.3.2026 - 5 AZR 108/25 / Steffan, Ralf, AGB: Unwirksamkeit pauschaler Freistellungsklauseln – Anforderungen an Widerrufsklauseln zur Dienstwagennutzung, ArbRB 2026, 262-263

BAG v. 25.6.2026 - 6 AZR 7/26 / Pant, Benjamin / Rathmann, Leander, Massenentlassung – Fehlerhafte Anzeige führt nicht immer zur Unwirksamkeit der Kündigung, ArbRB 2026, 263-264

BAG v. 21.5.2026 - 8 AZR 194/25 (F) / Groeger, Axel, Kirchenmitgliedschaft als rechtmäßiges Einstellungskriterium, ArbRB 2026, 264-265

BAG v. 16.4.2026 - 8 AZR 169/25 / Jacobi, Jessica, Umfang der “Kopie“ im Rahmen des Auskunftsrechts aus Art. 15 Abs. 1 und Abs. 3 DSGVO, ArbRB 2026, 265-266

BAG v. 19.3.2026 - 2 AZR 53/25 / Esser, Patrick, Klauselkontrolle einer Rechtswahlvereinbarung, ArbRB 2026, 266-267

BAG v. 4.3.2026 - 7 AZR 297/24 / Sasse, Stefan, Vereinbarung einer Befristung im gerichtlichen Vergleich, ArbRB 2026, 267-268

LAG Baden-Württemberg v. 19.2.2026 - 8 Sa 25/25 / Lunk, Stefan, Klausel über Hinweispflicht auf dringende Arbeiten bei Krankmeldungen unwirksam, ArbRB 2026, 268-269

LAG Nürnberg v. 30.6.2026 - 7 SLa 25/26 / Hagedorn, Marcel, Rechtsmissbrauch beim AGG-Entschädigungsanspruch – Hohe Hürden bei der Darlegungslast für Arbeitgeber, ArbRB 2026, 269-270

ArbG Gießen v. 22.4.2026 - 6 Ca 220/25 / Range-Ditz, Daniela, Unwirksamkeit einer Kündigung wegen Aufhängens einer sog. “Stolzmonat“-Flagge im Dienstzimmer, ArbRB 2026, 270-271

Kollektives Arbeitsrecht

BAG v. 28.1.2026 - 7 ABR 26/24 / Segler, Ramona, Keine rückwirkende Genehmigung der Wahlanfechtung – Betriebsbegriff bei Plattformarbeit, ArbRB 2026, 271-272

BAG v. 15.4.2026 - 7 AZR 114/25 / Grimm, Detlef / Krülls, Sebastian, Darlegungsanforderungen für den fiktiven Beförderungsanspruch von freigestellten Betriebsratsmitgliedern, ArbRB 2026, 272-273

LAG Niedersachsen v. 21.5.2026 - 3 TaBV 118/25 / Windeln, Norbert, Funktionsunfähigkeit eines einköpfigen Betriebsrats, ArbRB 2026, 273-274

Sonstiges Recht

LAG Sachsen v. 5.7.2026 - 1 Ta103/24 / Range-Ditz, Daniela, Erstattung von Rechtsanwaltskosten entgegen § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG, ArbRB 2026, 274

Beiträge für die Beratungspraxis

Arbeitsrechtsfragen aus der Praxis

Herfs-Röttgen, Ebba, Mind the break – Pausengewährung zwischen Arbeitszeitrecht und betrieblicher Realität, ArbRB 2026, 275-278

Ruhepausen gehören zu den Grundfesten des Arbeitszeit- und Arbeitsschutzrechts. Es klingt einfach: Die Arbeit wird unterbrochen. Aber wann steht Zeit wirklich zur freien Verfügung? Und ist jede noch so kurze Unterbrechung eine Pause i.S.d. ArbZG: auch die Zigarettenlänge draußen vor der Tür? Welche Besonderheiten gelten bei Vertrauensarbeitszeit, mobiler Arbeit und Dienstreisen? Der folgende Beitrag zeigt die rechtlichen Rahmenbedingungen und aktuellen Problemfelder der Pausengewährung auf.

Niklas, Thomas, Reisezeiten als Arbeitszeit – Das Ende der Belastungstheorie?, ArbRB 2026, 279-282

Die arbeitszeitrechtliche Einordnung von Dienstreisen gehört zu den Dauerproblemen des Arbeitszeitrechts. Mit Urteil vom 9.10.2025 hat der EuGH erneut Reisezeiten als Arbeitszeit eingeordnet, obwohl die betroffenen Arbeitnehmer während der Fahrt keine eigentliche Arbeitsleistung erbracht haben (EuGH v. 9.10.2025 – C-110/24 – STAS-IV). Die Entscheidung stellt die vom BAG bislang vertretene Belastungs- bzw. Beanspruchungstheorie zunehmend infrage. Der nachfolgende Beitrag fasst die aktuelle Rechtsprechungsentwicklung zusammen und gibt Hinweise für die Praxis.

Markowski, Jürgen, Onboarding des neuen Betriebsrats und der neuen Betriebsratsmitglieder, ArbRB 2026, 282-285

Turnusgemäß finden alle vier Jahre die Wahlen zum Betriebsrat in den Betrieben statt. 2026 war es wieder so weit. Dabei ist es in vielen Betrieben zu einem Generationenwechsel gekommen, so dass oft neue Mitglieder in die Gremien eingezogen sind. Das Onboarding der neuen Betriebsratsmitglieder ist aktuell noch im Gange. Hierbei stellen sich turnusgemäß klassische Fragen alle vier Jahre neu. Der nachstehende Beitrag will einen Überblick über die typischen Anfangsprobleme geben – ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Fröhlich, Oliver, Kündigungsschutzklage in der ersten Instanz gewonnen – Was nun?, ArbRB 2026, 285-288

Obsiegt ein Arbeitnehmer im Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht, ist dies grds. Anlass zur Freude, wenn es ihm nicht vorrangig um einen attraktiven Vergleich ging, der dann (noch) nicht vereinbart wurde. Da letztlich regelmäßig finanzielle Fragen von Interesse sind, widmet sich der Beitrag der Frage, wie insbesondere die Arbeitnehmerinteressen nach dem Obsiegen bestmöglich weiterverfolgt werden können.

Laber, Jörg, Aufsichtsratsvergütungen für Gewerkschaftsmitglieder – Ist die Abführungspflicht an gewerkschaftsnahe Organisationen rechtens?, ArbRB 2026, 289-292

Mitglieder von Gewerkschaften des DGB, die ein Aufsichtsratsmandat wahrnehmen, sind nach der Satzung von ver.di zur Abführung eines Teils ihrer Aufsichtsratsvergütung verpflichtet. Das gilt sogar dann, wenn sie nicht über eine Liste der Gewerkschaft gewählt oder von dieser bei der Kandidatur unterstützt werden. Wer seiner Abführungspflicht nicht nachkommt, wird von den Mitgliedsgewerkschaften nicht mehr für eine Wahl von Arbeitnehmervertretungen in einen Aufsichtsrat nominiert. Außerdem dürfen diese Mitglieder nach der ver.di-Satzung nicht in gewerkschaftliche Ämter gewählt werden. Zudem verfolgt zumindest ver.di in jüngster Zeit säumige Mitglieder sogar auf dem Klageweg. Zu den sich in Zusammenhang mit dieser Abführungspflicht ergebenden Rechtsfragen verhält sich der nachfolgende Beitrag.

Autoren und Redaktion

Rechtsprechung: RA FAArbR Axel Braun, RA FAArbR Dr. Patrick Esser, RA FAArbR Axel Groeger, RA FAArbR Dr. Henning Hülbach, RAin FAinArbR Dr. Jessica Jacobi, RA FAArbR Prof. Dr. Stefan Lunk, RA FAArbR Jürgen Markowski, RAin FAinArbR Dr. Cornelia Marquardt, RAin i.R. Daniela Range-Ditz, RA FAArbR Dr. Stefan Sasse, RA FAArbR Dr. Gerhard Schäder, RA FAArbR Dr. Sascha Schewiola, RA FAArbR Dr. Stefan Seitz, RA Dr. Ralf Steffan, RA FAArbR Dr. Norbert Windeln.

Arbeitsrecht kompakt: RAin FAinArbR Dr. Charlotte Beck, RAin FAinArbR Dr. Annett Böhm, RAin FAinArbR Dr. Andrea Bonanni, RA FAArbR Prof. Dr. Boris Dzida, RA FAArbR Dr. Oliver Fröhlich, RA FAArbR Prof. Dr. Björn Gaul, RA FAArbR Dr. Detlef Grimm, RAin FAinArbR Ebba Herfs-Röttgen, Ass. jur. Prof. Dr. Wolfgang Kleinebrink, RiArbG Michael H. Korinth, RA FAArbR Dr. Jörg Laber, RA FAArbR Christian Moderegger, RA FAArbR Thomas Niklas, RAin FAinArbR Dr. Nathalie Oberthür, RAin FAinArbR Prof. Dr. Barbara Reinhard, RA FAArbR Prof. Dr. Martin J. Reufels, RA FAArbR Dr. Johannes Schipp, DirArbG Dr. Jens Tiedemann.

RAin Petra Rülfing u. Ass. iur. Friederike Voss (verantw. Redakteurinnen),

Veronika Schindhelm (Redaktionsassistentin), Anschrift des Verlags, Tel. 0221/93738-189 (Redaktions-Sekr.) bzw. -997 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), Fax 0221/93738-906 (Redaktions-Sekr.) bzw. -943 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), E-Mail: arbeitsrechtsberater@otto-schmidt.de,

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