16.06.2025

Länder stimmen Rentenerhöhung ab 1. Juli zu

Der Bundesrat hat am 13.6.2025 einstimmig der Rentenwertbestimmungsverordnung 2025 zugestimmt. Das Bundeskabinett hatte die Rentenerhöhung im April beschlossen. Damit werden die gesetzlichen Renten zum 1.7.2025 um 3,74 % steigen.

Rentenwert steigt
Durch die Verordnung steigt der aktuelle Rentenwert ab dem 1.7.2025 bundeseinheitlich um 3,74 % auf 40,79 €. Für eine Standardrente bei durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren bedeutet die Rentenanpassung nach Berechnung der Bundesregierung einen Anstieg um 66,15 € im Monat. Der allgemeine Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung ist der Gegenwert, der einem Rentenpunkt (oder Entgeltpunkt) entspricht. Er gibt an, wie viel monatliche Rente ein Rentner für jeden gesammelten Rentenpunkt erhält.

Rentenplus auch für Landwirte
Auch für Landwirte wird der allgemeine Rentenwert von 18,15 € auf 18,83 Euro €. Mit der Verordnung werden außerdem für die gesetzliche Unfallversicherung der Mindest- und der Höchstbetrag des Pflegegeldes auf 462 € und 1838 € monatlich festgesetzt.

Jährliche Anpassung
Die Bundesregierung passt jährlich die Renten an die aktuelle wirtschaftliche Situation an. Dies geschieht stets durch eine Rechtsverordnung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf.

Mehr zum Thema:

Aktionsmodul Arbeitsrecht
Im Aktionsmodul Arbeitsrecht bekommen Sie die Inhalte der erstklassigen Standardwerke sowie alle Ausgaben der Zeitschriften zum Arbeitsrecht - ArbRB Arbeits-Rechtsberater und ZFA Zeitschrift für Arbeitsrecht. Darüber hinaus finden Sie Tipps zur Antragsstellung und gestaltenden Beratung für das gesamte Arbeitsrecht. Damit erhält der Praktiker ein Komplettangebot in ausgezeichneter Qualität. 4 Wochen gratis nutzen!

Optional Otto Schmidt Answers dazu buchen und die KI 4 Wochen gratis nutzen! Die Answers-Lizenz gilt für alle Answers-fähigen Module, die Sie im Abo oder im Test nutzen.
 
BR PM vom 13.6.2025