03.11.2025

Mindestlohn steigt zum 1.1.2026 auf 13,90 €

Das Bundeskabinett hat die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Damit wird der gesetzliche Mindestlohn zum 1.1.2026 zunächst auf 13,90 € je Zeitstunde angehoben und steigt in einem weiteren Schritt zum 1.1.2027 auf 14,60 €. Die Anhebung folgt dem Beschluss der Mindestlohnkommission. Der Mindestlohn steigt damit zunächst um 8,42 % und im Folgejahr um weitere 5,04 % - insgesamt also um 13,88 %.

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn ist in Deutschland die Lohnuntergrenze, die nicht unterschritten werden darf. Seit 1.1.2025 gilt ein Mindestlohn von 12,82 €. Der gesetzliche Mindestlohn wurde im Jahr 2015 eingeführt. Er gilt, mit wenigen Ausnahmen, für alle Arbeitnehmer in Deutschland.

Die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns wird alle zwei Jahre von einer ständigen Kommission der Tarifpartner (Mindestlohnkommission) überprüft und kann durch Rechtsverordnung der Bundesregierung geändert werden. Die Mindestlohnkommission evaluiert laufend die Auswirkungen des Mindestlohns auf den Schutz der Arbeitnehmer, die Wettbewerbs­bedingungen und die Beschäftigung in Bezug auf bestimmte Branchen und Regionen sowie die Produktivität und stellt ihre Erkenntnisse der Bundes­regierung in einem Bericht alle zwei Jahre gemeinsam mit ihrem Beschluss zur Verfügung.

Die Kommission hat zuletzt am 27.6.2025 ihren fünften Beschluss zur Anpassung des Mindestlohns für die Zeit ab 1.1.2026 gefasst, dem die Bundes­regierung jetzt gefolgt ist.

Mehr zum Thema:

Aktionsmodul Arbeitsrecht
Otto Schmidt Answers ist in diesem Modul mit 5 Prompts am Tag enthalten! Nutzen Sie die Inhalte in diesem Modul direkt mit der KI von Otto Schmidt.

Mit den Inhalten der erstklassigen Standardwerke zum Arbeitsrecht sowie der Fachzeitschriften ArbRB, DER BETRIEB, ZFA und ZAU. 4 Wochen gratis nutzen!
 
BMAS PM vom 29.10.2025