26.05.2020

Update Coronakrise: Betriebliche Pandemievereinbarungen

Wie können sich Unternehmen künftig besser auf Betriebsausfälle oder -einschränkungen infolge einer Pandemie vorbereiten? Dieser Frage geht unsere Autorin RAin FAinArbR Dr. Barbara Reinhard im aktuellen Heft des ArbRB in ihrem Aufsatz "Betriebliche Pandemievereinbarungen" nach (ArbRB 2020, 148).

Aktuell im ArbRB
Pandemien treten plötzlich und ganz unvorhergesehen auf. Sie stellen die meisten Betriebe vor große wirtschaftliche und organisatorische Probleme, wie die aktuelle Corona-Pandemie deutlich zeigt. Diese hat auch offengelegt, dass die arbeitsrechtliche Vorbereitung auf solche Ausnahmezustände in den Unternehmen in der Vergangenheit zumeist nur "stiefmütterlich" behandelt wurde. Eine solche Vorbereitung kann jedoch den entscheidenden Unterschied für schnelle Reaktionen und damit für die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit eines Betriebs sowie ein Überleben in der Krise machen. Unsere Expertin fasst die "lessons learned" und Kernpunkte einer passenden Vorbereitung auf eine zukünftige Pandemie zusammen.

Ziel: Sichere Rahmenbedingungen schaffen
Ziel ist es nach Reinhards Ansicht, sichere Rahmenbedingungen für ein gemeinsames Handeln der Betriebsparteien zu schaffen, die dann im Fall einer Pandemie kurzfristig aktiviert werden können. Dabei können nicht sämtliche Fallkonstellationen und Themen im Vorfeld abstrakt geregelt werden. Insbesondere das drängende Thema der Einführung von Kurzarbeit bedarf einer konkreten Regelung. Aber die Betriebsparteien können vorab Verfahrensregelungen für die betriebliche Mitbestimmung im Ausnahmezustand vereinbaren und inhaltliche Rahmenbedingungen für die jeweiligen Mitbestimmungstatbestände definieren.

Mit einem solchen Pandemie-Notfallplan kann in Abhängigkeit von den jeweiligen Einschränkungen eine Handlungsfähigkeit des Arbeitgebers sichergestellt und ein effektiver Maßnahmenkatalog aufgestellt werden. Dabei kann der Plan sowohl vom Arbeitgeber einseitig durchsetzbare Maßnahmen einbeziehen als auch solche, die einer einvernehmlichen Regelung mit dem Arbeitnehmer und/oder dem Betriebsrat bedürfen. Dabei sind nachfolgenden Themenfelder zu bedenken:

Checkliste:
  • Definition des Ausnahmezustands: Inkrafttreten des Notfall-Plans
  • Verfahrensbestimmungen zur betrieblichen Zusammenarbeit
  • Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Regelungen zum mobilen Arbeiten oder zu Home-Office-Tätigkeiten
  • Regelungen zur Veränderung betrieblicher Arbeitszeit (Sonderfall: Kurzarbeit)
  • Abdeckung datenschutzrechtlicher Themen (Gesundheitsauskünfte, Auskünfte zu Reisetätigkeiten, Ansteckungsketten)
  • Sonderbestimmungen zur Lohnfortzahlung

Mehr zum Thema:

Lesen Sie den vollständigen Beitrag in Heft 5 des ArbRB (ArbRB 2020, 148) frei abrufbar für Abonnenten sowie im Rahmen eines kostenlosen Datenbanktests mit unserem Aktionsmodul Otto Schmidt Arbeitsrecht.

Nutzen Sie auch unsere große Corona-Themenseite: Aktuelle Informationen, vertiefende Beiträge und Arbeitshilfen.

Unsere Autorin:

RAin FAinArbR Dr. Barbara Reinhard
Partnerin bei KLIEMT.Arbeitsrecht in Frankfurt/M.

Verlag Dr. Otto Schmidt
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