Arbeitsrecht | Sozialrecht

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Das müssen Sie im Arbeitsrecht und Sozialrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Online-Dossier: KI und Arbeitsrecht – Was ist beim Einsatz von KI-Tools in Unternehmen arbeits- und datenschutzrechtlich zu beachten?
In diesem Online-Dossier informieren wir Sie über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Einsatzes von KI am Arbeitsplatz. Zudem zeigen wir auf, wie Sie selbst KI-Tools für die tägliche Arbeit nutzbar machen können – inklusive einer kleinen Einführung zum Prompten.

Online-Dossier: Die Neuregelung Betriebsratsvergütung – Das VW-Urteil des BGH und seine weitreichenden Konsequenzen
Dieses Online-Dossier vermittelt Ihnen einen aktuellen Überblick über die neue Rechtslage. Sie finden hier außerdem praktische Umsetzungstipps (insb. Muster und Best-Practice-Beispiele) führender Experten im Betriebsverfassungsrecht. Das Dossier wird laufend aktualisiert und deckt so nach und nach alle Spezialfragen zum Thema ab.

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13.05.2015

Mindestlohn gilt grds. auch für Feiertage und Krankheitszeiten des Arbeitnehmers

BAG 13.5.2015, 10 AZR 191/14

Arbeitgeber müssen einen tariflichen Mindeststundenlohn nicht nur für tatsächlich geleistete Arbeitsstunden zahlen, sondern auch für Feiertage, Zeiten einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit und im Rahmen der Urlaubsabgeltung. Das ergibt sich aus dem Entgeltausfallprinzip des Entgeltfortzahlungsgesetzes und dem Referenzprinzip des Bundesurlaubsgesetzes. Diese Prinzipien gelten auch, wenn die Mindestlohnregelung keine Bestimmungen zur Entgeltfortzahlung und zum Urlaubsentgelt enthält.

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11.05.2015

Öffentliche Arbeitgeber müssen schwerbehinderte Bewerber selbst bei Eignung nicht immer zu einem Vorstellungsgespräch einladen

LAG Schleswig-Holstein 18.3.2015, 3 Sa 371/14

Öffentliche Arbeitgeber sind zwar gem. § 82 Satz 2 SGB IX grds. verpflichtet, fachlich geeignete schwerbehinderte Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen. Das gilt aber nicht, wenn diese andere formale Bewerbervoraussetzungen nicht erfüllen. So dürfen etwa auch öffentliche Arbeitgeber den Bewerberkreis auf arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen beschränken, um in den Genuss einer Förderung nach dem Altersteilzeitgesetz zu gelangen.

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11.05.2015

Tarifeinheitsgesetz weiterhin stark umstritten

Das Tarifeinheitsgesetz ist unter Experten weiterhin stark umstritten. Das hat eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen durch den Ausschuss für Arbeit und Soziales am 4.5.2015 ergeben. Zweifel bestehen sowohl an der Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung als auch an ihrer Praktikabilität und ihrer Geeignetheit zur Erreichung der damit verfolgten Ziele. Zudem gehen einigen Experten die Änderungen nicht weit genug.

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11.05.2015

Änderung des kirchlichen Arbeitsrechts beschlossen - Höhere Hürden für die Kündigung bei Wiederheirat

Die Vollversammlung des Verbands der Diözesen Deutschlands (VDD) hat am 27.4.2015 eine Änderung der "Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse" (Grundordnung - GrO) beschlossen. Die Novelle betrifft sowohl das kollektive als auch das individuelle Arbeitsrecht und schränkt insbesondere das Recht zur Kündigung eines Mitarbeiters der katholischen Kirche und ihrer Einrichtungen bei Wiederheirat ein.

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05.05.2015

Die eingeschränkte Vergütung von Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst ist mit dem MiLoG vereinbar

ArbG Aachen 21.4.2015, 1 Ca 448/15h

Die Regelung im TVöD, wonach Bereitschaftszeiten nur zur Hälfte als tarifliche Arbeitszeit angerechnet werden und die Summe aus Vollarbeits- und Bereitschaftszeiten insgesamt durchschnittlich 48 Wochenstunden nicht überschreiten darf, ist mit den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) vereinbar. Denn selbst wenn Bereitschaftszeiten nach dem MiLoG wie Vollarbeitszeit zu vergüten wären, läge die aktuelle Grundvergütung pro Arbeitsstunde nach dem TVöD noch über 8,50 Euro pro Stunde.

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05.05.2015

Alle Aufsätze zum Mindestlohngesetz im Überblick

Seit dem 1.1.2015 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde. Das scheint nur auf dem ersten Blick einfach. Bei genauerer Betrachtung ergeben sich dagegen zahlreiche Folgefragen, die im ArbRB in zahlreichen Aufsätzen eingehend behandelt worden sind. Für einen besseren Überblick über die Veröffentlichungen finden Sie hier eine Sammlung dieser Aufsätze.

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04.05.2015

Drei neue Richter/innen am BAG: Dr. Annette Volk, Dr. Guido Schlünder und Matthias Waskow

Der Bundespräsident hat die Richterin am Arbeitsgericht Würzburg Dr. Annette Volk, den Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Dr. Guido Schlünder und den Richter am Arbeitsgericht Hamburg Matthias Waskow mit Wirkung vom 1.5.2015 zur Richterin bzw. zum Richter am Bundesarbeitsgericht ernannt. Das Präsidium hat Dr. Annette Volk dem Fünften Senat, Dr. Guido Schlünder dem Zehnten Senat und Matthias Waskow dem Siebten Senat zugeteilt.

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04.05.2015

Der ehemalige Richter am BAG Prof. Dr. Hans-Wolf Friedrich ist verstorben

Am 17.4.2015 ist der ehemalige Richter am Bundesarbeitsgericht Prof. Dr. Hans-Wolf Friedrich im Alter von 73 Jahren verstorben. Friedrich war 1994 zum Richter am Bundesarbeitsgericht berufen worden. Dort gehörte er zunächst dem Vierten Senat und seit März 2005 dem Sechsten Senat an. Zudem war er viele Jahre Mitglied des Präsidiums des Bundesarbeitsgerichts, bevor er zum 31.1.2007 mit Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand versetzt wurde.

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04.05.2015

Massenentlassung setzt Kündigung von mindestens 20 Arbeitnehmern eines einzelnen Betriebs voraus

EuGH 30.4.2015, C-80/14

Die nach der Massenentlassungsrichtlinie bestehenden Informations- und Konsultationspflichten setzten voraus, dass innerhalb eines bestimmten Zeitraums mindestens 20 Arbeitnehmern eines einzelnen Betriebs gekündigt wird. Denn der Begriff "Betrieb" bezieht sich in einem Unternehmen mit mehreren Einheiten nicht auf das gesamte Unternehmen, sondern nur auf die Einheit, der die von der Entlassung betroffenen Arbeitnehmer zur Erfüllung ihrer Aufgaben konkret zugewiesen sind.

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30.04.2015

Auch gemeinnützige Einrichtungen müssen eine angemessene Ausbildungsvergütung zahlen

BAG 29.4.2015, 9 AZR 108/14

Auch für gemeinnützige Einrichtungen zur Förderung der Berufsausbildung gilt, dass die von ihnen gezahlte Ausbildungsvergütung die in einem einschlägigen Tarifvertrag geregelte Vergütung um nicht mehr als 20 Prozent unterschreiten darf. Liegt eine solche Unterschreitung vor, wird vermutet, dass die Vergütung unangemessen ist. Diese Vermutung kann der Ausbildungsbetrieb zwar grds. widerlegen. Hierfür reicht es allerdings nicht aus, dass er darlegt, dass die Ausbildungsvergütung durch Spenden finanziert wird.

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