Arbeitsrecht | Sozialrecht

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Das müssen Sie im Arbeitsrecht und Sozialrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Online-Dossier: KI und Arbeitsrecht – Was ist beim Einsatz von KI-Tools in Unternehmen arbeits- und datenschutzrechtlich zu beachten?
In diesem Online-Dossier informieren wir Sie über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Einsatzes von KI am Arbeitsplatz. Zudem zeigen wir auf, wie Sie selbst KI-Tools für die tägliche Arbeit nutzbar machen können – inklusive einer kleinen Einführung zum Prompten.

Online-Dossier: Die Neuregelung Betriebsratsvergütung – Das VW-Urteil des BGH und seine weitreichenden Konsequenzen
Dieses Online-Dossier vermittelt Ihnen einen aktuellen Überblick über die neue Rechtslage. Sie finden hier außerdem praktische Umsetzungstipps (insb. Muster und Best-Practice-Beispiele) führender Experten im Betriebsverfassungsrecht. Das Dossier wird laufend aktualisiert und deckt so nach und nach alle Spezialfragen zum Thema ab.

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17.02.2023

Verdienstunterschiede von Frauen und Männern nicht mit Verhandlungsgeschick begründbar

BAG v. 16.2.2023 - 8 AZR 450/21

Eine Frau hat Anspruch auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit, wenn der Arbeitgeber männlichen Kollegen aufgrund des Geschlechts ein höheres Entgelt zahlt. Daran ändert sich nichts, wenn der männliche Kollege ein höheres Entgelt fordert und der Arbeitgeber dieser Forderung nachgibt.

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17.02.2023

Besseres Verhandlungsgeschick rechtfertigt keine schlechtere Bezahlung von Frauen gegenüber männlichen Kollegen

BAG v. 16.2.2023 - 8 AZR 450/21

Frauen haben Anspruch auf gleiches Entgelt wie ihre männlichen Kollegen für gleiche oder gleichwertige Arbeit. Zahlt der Arbeitgeber Männern mehr, können sie daher eine entsprechend höhere Vergütung verlangen. Das gilt auch, wenn Grund für die bessere Bezahlung das besondere Verhandlungsgeschick des männlichen Kollegen ist.

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10.02.2023

Gesamtmetall zur Arbeitszeit: Rahmen für das 21. Jahrhundert schaffen, europäische Spielräume voll ausschöpfen

Der Präsident des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall, Dr. Stefan Wolf, hat die Bundesregierung aufgerufen, die Arbeitszeitgesetzgebung in einem Gesamtpaket grundlegend zu erneuern. Es gelte dabei, den tatsächlichen Spielraum voll auszuschöpfen, den das europäische Recht biete.

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10.02.2023

Gesamtmetall fordert Flexibiliserung des Arbeitszeitrechts - Gutachten von Thüsing und Höpfner

Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall hat mehrere Gutachten (u.a. von Prof. Dr. Gregor Thüsing und Prof. Dr. Clemens Höpfner) zum Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei der Neuregelung des Arbeitszeitrechts in Auftrag gegeben und die Ergebnisse jetzt vorgestellt. Der Präsident des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall, Dr. Stefan Wolf, fordert in der Konsequenz, die Arbeitszeitgesetzgebung in einem Gesamtpaket grundlegend zu erneuern. Es gelte dabei, den tatsächlichen Spielraum voll auszuschöpfen, den das europäische Recht biete.

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10.02.2023

Jahrespressegespräch des Bundesarbeitsgerichts

Das Jahrespressegespräch des Bundesarbeitsgerichts hat als Hybrid-Konferenz stattgefunden. Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Inken Gallner stellte dabei den Jahresbericht 2022 vor.

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10.02.2023

BAG-Jahresbericht 2022: Das deutsche Arbeitsrecht wird immer europäischer

Die BAG-Rechtsprechung im vergangenen Jahr war einmal mehr besonders von der Durchdringung des deutschen Arbeitsrechts durch das europäische Arbeitsrecht geprägt. Darauf hat die Präsidentin des BAG Inken Gallner bei der Vorstellung des BAG-Jahresberichts 2022 hingewiesen. Sie verwies insoweit beispielhaft auf die urlaubsrechtlichen Entscheidungen des EuGH vom 22.9.2022 in den Sachen Fraport u.a. und LB (Rs. C-518/20, C-727/20 u. C-120/21, ArbRB 2022, 291 [Windeln]) sowie die Folgeentscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 20.12.2022 (Az. 9 AZR 245/19 u. 9 AZR 266/20) und 31.1.2023 (Az. 9 AZR 244/20 u. 9 AZR 456/20). Außerdem sprach sie die Entscheidungen des EuGH und des BAG zur Arbeitszeiterfassung an, die erhebliche Kontroversen in Wissenschaft und Praxis ausgelöst haben (EuGH v. 14.5.2019 - C-55/18 - [CCOO], ArbRB 2019, 162 [Marquardt], u. BAG v. 13.9.2022 - 1 ABR 22/21, ArbRB 2023, 9 [Hülbach]).
 

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10.02.2023

Corona: Freistellung ungeimpfter Pflegekräfte nur nach Verhängung eines Tätigkeitsverbots durch Gesundheitsamt

LAG Baden-Württemberg v. 3.2.2023 - 7 Sa 67/22

Ungeimpfte Pflegekräfte, die zum Zeitpunkt 15.3.2022 bereits beim Arbeitgeber beschäftigt waren, unterfielen nicht automatisch einem Tätigkeitsverbot in Einrichtungen des Gesundheitswesens. Ein Tätigkeitsverbot bedurfte vielmehr einer Anordnung des Gesundheitsamts. Der Arbeitgeber war auch nicht berechtigt, die Arbeitnehmer kraft seines Weisungsrechts bereits vor einer Entscheidung des Gesundheitsamts freizustellen.

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10.02.2023

PKH-Nachprüfung und Fahrtkosten

LAG Mecklenburg-Vorpommern v. 6.1.2023 - 5 Ta 37/22

Die Pauschale nach § 3 Abs. 6 der Verordnung zur Durchführung des § 82 SGB XII soll nicht die Gesamtkosten eines Pkw, der üblicherweise nicht nur beruflich angeschafft, sondern auch privat genutzt wird, in vollem Umfang abdecken. Vielmehr dient sie dazu, die reinen Betriebskosten eines angemessenen Fahrzeugs einschließlich der Steuern annähernd auszugleichen. Darlehensschulden und Abzahlungsverpflichtungen, welche die Partei in Kenntnis bestehender oder bevorstehender Verfahrenskosten aufgenommen hat bzw. die sie in Ansehung des Prozesses oder nach dessen Aufnahme eingegangen ist, sind in der Regel nicht als besondere Belastungen gem. § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 ZPO zu berücksichtigen.

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09.02.2023

Zur Abberufung eines Datenschutzbeauftragten

EuGH v. 9.2.2023 - C-453/21 u.a.

Der EuGH hat sich vorliegend mit den Voraussetzungen für die Abberufung eines Datenschutzbeauftragten auseinandergesetzt.

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08.02.2023

BAG-Präsidentin: Urteil zur Arbeitszeiterfassung ein Politikum - Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung

Die Entscheidung des BAG vom 13.9.2022 (Az.: 1 ABR 22/21) zur Arbeitszeiterfassung ist ein Politikum, räumte die BAG-Präsidentin Inken Gallner auf der Jahrespressekonferenz des Gerichts ein. Die Diskussionen seien allerdings vorhersehbar gewesen. Der Erste Senat habe nur über das "Ob" einer Pflicht zur Arbeitszeiterfassung entschieden; das "Wie" liege jetzt in den gestaltenden Händen des Gesetzgebers.

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