Arbeitsrecht | Sozialrecht

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Das müssen Sie im Arbeitsrecht und Sozialrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Online-Dossier: KI und Arbeitsrecht – Was ist beim Einsatz von KI-Tools in Unternehmen arbeits- und datenschutzrechtlich zu beachten?
In diesem Online-Dossier informieren wir Sie über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Einsatzes von KI am Arbeitsplatz. Zudem zeigen wir auf, wie Sie selbst KI-Tools für die tägliche Arbeit nutzbar machen können – inklusive einer kleinen Einführung zum Prompten.

Online-Dossier: Die Neuregelung Betriebsratsvergütung – Das VW-Urteil des BGH und seine weitreichenden Konsequenzen
Dieses Online-Dossier vermittelt Ihnen einen aktuellen Überblick über die neue Rechtslage. Sie finden hier außerdem praktische Umsetzungstipps (insb. Muster und Best-Practice-Beispiele) führender Experten im Betriebsverfassungsrecht. Das Dossier wird laufend aktualisiert und deckt so nach und nach alle Spezialfragen zum Thema ab.

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28.12.2022

Das ändert sich 2023 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 5: Kurzarbeit

Die befristeten Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld werden bis zum 30.6.2023 verlängert. Danach gilt:

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28.12.2022

Das ändert sich 2023 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 6: Mitbestimmung bei grenzüberschreitenden Umwandlungen

Zum 31.1.2023 tritt das Gesetz zur Umsetzung der Bestimmungen der Umwandlungsrichtlinie über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei grenzüberschreitenden Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen (Richtlinie 2019/2121/EU) in Kraft.

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28.12.2022

Das ändert sich 2023 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 7: Das neue Bürgergeld

Zum 1.1.2023 tritt das Zwölfte Gesetz zur Änderung des SGB II und anderer Gesetze (Bürgergeld-Gesetz) in Kraft. Die Umsetzung erfolgt in zwei Schritten: zum 1.1. und zum 1.7.2023. Das Bürgergeld ersetzt das bisherige Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld.

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28.12.2022

Das ändert sich 2023 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 8: Neue Regelbedarfe

Zum 1.1.2023 steigen die Regelbedarfsstufen (RBS) wie folgt:

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28.12.2022

Das ändert sich 2023 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 9: Insolvenzgeld-Umlage, Beitragssatz zur Arbeitsförderung und Arbeitsbescheinigungen

Im Jahr 2023 beträgt der Umlagesatz für das Insolvenzgeld 0,06 Prozent. Der neue Beitragssatz zur Arbeitsförderung beläuft sich auf 2,6 Prozent. Die befristete Senkung des Beitragssatzes für die Jahre 2020 bis 2022 läuft am 31.12.2022 aus.

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28.12.2022

Das ändert sich 2023 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 10: Rentenrecht

Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt ab dem 1.1.2023 weiterhin 18,6 Prozent in der allgemeinen Rentenversicherung und 24,7 Prozent in der knappschaftlichen Rentenversicherung.

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28.12.2022

Das ändert sich 2023 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 11: Die neuen Sozialversicherungsrechengrößen und Sachbezugswerte

Mit der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2023 wurden die Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr turnusgemäß wie folgt angepasst:

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28.12.2022

Das ändert sich 2023 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 12: Neuregelungen in der Sozialhilfe nach dem SGB XII

Ab dem 1.1.2023 gelten folgende neue Regelbedarfe in der Sozialhilfe nach dem SGB XII und für die ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz:

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23.12.2022

Zur Erstattung der Kosten einer Brille für Bildschirmarbeit

EuGH v. 22.12.2022 - C-392/21

"Spezielle Sehhilfen" i.S.v. Art. 9 Abs. 3 der Richtlinie 90/270/EWG schließen Korrekturbrillen ein, die spezifisch darauf gerichtet sind, Sehbeschwerden im Zusammenhang mit einer Arbeit, bei der ein Bildschirmgerät involviert ist, zu korrigieren und diesen vorzubeugen. Im Übrigen beschränken sich diese "speziellen Sehhilfen" nicht auf Sehhilfen, die ausschließlich im Beruf verwendet werden.

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21.12.2022

Land Berlin und Arbeitgebervereinigung scheitern mit Verfassungsbeschwerde gegen Höhergruppierung von Servicekräften eines Amtsgerichts

BVerfG v. 4.10.2022 - 1 BvR 382/21

Das BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, mit der sich das Land Berlin und eine Arbeitgebervereinigung gegen zwei Urteile des BAG gewendet hatten, in denen es um die Eingruppierung von Amtsgerichtsmitarbeitern in eine höhere Entgeltstufe (TV-L) ging. Das Land Berlin kann sich nicht auf die hier in Betracht kommenden Grundrechte und grundrechtsgleiche Rechte berufen. Die Arbeitgebervereinigung ist nicht beschwerdebefugt, weil sie nicht Partei des fachgerichtlichen Verfahrens war, und hätte den Inhalt der tarifvertraglichen Regelung zunächst vor den Fachgerichten klären lassen müssen.

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