Arbeitsrecht | Sozialrecht

Das müssen Sie im Arbeitsrecht und Sozialrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Betriebsratswahlen 2026 – Was ist zu beachten?
In diesem Online-Dossier informieren wir Sie über aktuelle Vorgaben zur Vorbereitung, Durchführung und Anfechtung der nächsten Betriebsratswahlen.

Online-Dossier: Online-Dossier: KI und Arbeitsrecht – Was ist beim Einsatz von KI-Tools in Unternehmen arbeits- und datenschutzrechtlich zu beachten?
In diesem Online-Dossier informieren wir Sie über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Einsatzes von KI am Arbeitsplatz. Zudem zeigen wir auf, wie Sie selbst KI-Tools für die tägliche Arbeit nutzbar machen können – inklusive einer kleinen Einführung zum Prompten.

Online-Dossier: Die Neuregelung Betriebsratsvergütung – Das VW-Urteil des BGH und seine weitreichenden Konsequenzen
Dieses Online-Dossier vermittelt Ihnen einen aktuellen Überblick über die neue Rechtslage. Sie finden hier außerdem praktische Umsetzungstipps (insb. Muster und Best-Practice-Beispiele) führender Experten im Betriebsverfassungsrecht. Das Dossier wird laufend aktualisiert und deckt so nach und nach alle Spezialfragen zum Thema ab.

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05.02.2024

Änderung das BAG seine Rechtsprechung zu den Rechtsfolgen von Fehlern im Anzeigeverfahren bei Massenentlassung? Zweiter Senat ruft EuGH an

BAG v. 1.2.2024 - 2 AS 22/23 (A)

Der Sechste Senat des BAG hatte am 14.12.2023 angefragt, ob der Zweite Senat des BAG an seiner Rechtsauffassung festhält, dass eine im Rahmen einer Massenentlassung erklärte Kündigung nichtig ist, wenn im Zeitpunkt ihres Zugangs keine oder eine fehlerhafte Anzeige nach § 17 Abs. 1 und Abs. 3 KSchG vorliegt. Der Zweite Senat des BAG hat nun das Anfrageverfahren ausgesetzt und den EuGH um die erforderliche Beantwortung von Fragen zur Auslegung der den §§ 17 ff. KSchG zugrundeliegenden Richtlinie 98/59/EG zur Angleichung von Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen ersucht.

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05.02.2024

Ändert das BAG seine Rechtsprechung zu den Rechtsfolgen von Fehlern im Anzeigeverfahren bei Massenentlassung? Zweiter Senat ruft EuGH an

BAG v. 1.2.2024 - 2 AS 22/23 (A)

Der Sechste Senat des BAG hatte am 14.12.2023 angefragt, ob der Zweite Senat des BAG an seiner Rechtsauffassung festhält, dass eine im Rahmen einer Massenentlassung erklärte Kündigung nichtig ist, wenn im Zeitpunkt ihres Zugangs keine oder eine fehlerhafte Anzeige nach § 17 Abs. 1 und Abs. 3 KSchG vorliegt. Der Zweite Senat des BAG hat nun das Anfrageverfahren ausgesetzt und den EuGH um die erforderliche Beantwortung von Fragen zur Auslegung der den §§ 17 ff. KSchG zugrundeliegenden Richtlinie 98/59/EG zur Angleichung von Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen ersucht.

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05.02.2024

Festsetzung des Gegenstandswerts bei Streit über Zwischen- und Endzeugnis sowie Entfernung von Abmahnungen

LAG Berlin-Brandenburg v. 26.1.2024 - 26 Ta (Kost) 6005/24

Wird zugleich über ein Zwischen- und - ggf. auch nur hilfsweise - über ein Endzeugnis gestritten und wird zu beiden Zeugnisvarianten eine inhaltlich korrespondierende oder überhaupt nur eine Regelung getroffen, so betrifft der Gesamtkomplex das Zeugnisinteresse insgesamt nur einmal. Der Gegenstand "Entfernung von unmittelbar vor einer verhaltensbedingten Kündigung ausgesprochenen Abmahnungen aus der Personalakte" in einem Vergleich ist mit dem Wert für den die verhaltensbedingte Kündigung betreffenden Kündigungsschutzantrag abgegolten.

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05.02.2024

Volle Versicherungspflicht für jede weitere geringfügige Tätigkeit

LSG NRW v. 25.10.2023 - L 8 BA 194/21

Jede weitere geringfügige Tätigkeit einer MFA ist voll versicherungspflichtig. Praxisinhaber tragen die Verantwortung für die richtige sozialversicherungsrechtliche Meldung von Beschäftigten.

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05.02.2024

Bundesrat will Leiharbeit in der Pflegebranche reduzieren

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, den Einsatz von Leiharbeit in der Pflege sowohl im Krankenhaus als auch in stationären und ambulanten Einrichtungen wirksam zu begrenzen - und gleichzeitig die Arbeitsbedingungen der Stammbelegschaften zu verbessern. Am 2.2.2024 fasste er auf Initiative von Bayern eine entsprechende Entschließung und übersandte sie der Bundesregierung.

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02.02.2024

EuGH-Vorlage zur Kündigung wegen eines Austritts aus der katholischen Kirche

BAG v. 1.2.2024 - 2 AZR 196/22 (A)

Das BAG hat den EuGH um die Auslegung des Unionsrechts zu der Frage ersucht, ob ein der katholischen Kirche zugeordneter Arbeitgeber, der von den bei ihm tätigen Arbeitnehmern im Übrigen nicht verlangt, dass sie der katholischen Kirche angehören, das Arbeitsverhältnis allein aufgrund der Beendigung der Mitgliedschaft zur katholischen Kirche kündigen darf, wenn der Arbeitnehmer während des Arbeitsverhältnisses aus der katholischen Kirche austritt. Ein im Jahr 2022 eingeleitetes Vorabentscheidungsverfahren mit einem ähnlichen Gegenstand ist durch ein Anerkenntnis der Arbeitgeberin gegenstandslos geworden.

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01.02.2024

Keine Corona-Entschädigung für Ordensschwester

VG Düsseldorf v. 29.1.2024 - 29 K 910/22

Der Caritasverband Düsseldorf erhält für eine von einer Quarantäne-Anordnung betroffene Ordensschwester keine Entschädigungszahlung nach dem Infektionsschutzgesetz, weil ein Verdienstausfall nicht vorliegt. Die Ordensschwester erhält für ihre Tätigkeit kein Arbeitsentgelt, so dass weder ihr noch der Ordensgemeinschaft ein Verdienstausfall entstanden ist.

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01.02.2024

Fristlose Kündigung eines rabiaten Busfahrers

ArbG Göttingen v. 23.1.2024 - 1 Ca 219/23

Das Verhalten eines Busfahrers, der einen unangenehm auffallenden Fahrgast gewaltsam von seinem Sitz zieht, aus dem Bus wirft und ihm außerhalb des Fahrzeugs ins Gesicht schlägt, stellt eine schwerwiegende Vertragspflichtverletzung dar, die eine fristlose Kündigung rechtfertigt. Der Fahrer muss in einem solchen Fall die Leitstelle oder die Polizei anrufen und um Hilfe bitten.

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01.02.2024

Geschäftsmodell "2.0": Keine Entschädigung wegen rechtsmissbräuchlicher Bewerbung als Sekretärin

LAG Hamm v. 5.12.2023 - 6 Sa 896/23

Einem Entschädigungsverlangen nach dem AGG kann der Einwand des Rechtsmissbrauchs u.a. auch dann entgegenstehen, wenn ein Kläger sich systematisch auf eine Vielzahl von AGG-widrig ausgeschriebene Stellen als "Sekretärin" im Sinne eines durch ihn weiterentwickelten Geschäftsmodells "2.0" bewirbt, mit dem alleinigen Ziel, Entschädigungsansprüche nach dem AGG durchzusetzen und hierdurch seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.

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31.01.2024

Gerichtliche Zuständigkeit: Erfüllungsort in der Passivphase der Altersteilzeit

LAG Hamm v. 4.1.2024 - 1 SHa 21/23

Auch in der Passivphase der Altersteilzeit bleibt es beim Grundsatz des einheitlichen Erfüllungsortes von Arbeitsleistung und Vergütung. Die in der Passivphase fehlende Verpflichtung, die Arbeitsleistung erbringen zu müssen, stellt keinen Umstand i.S.d. § 269 Abs. 1 BGB dar, der dazu führt, als Leistungsort den Sitz der Arbeitgeberin anzunehmen.

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